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Dr. Wolfgang Reinhart

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Nachdem auch das klargestellt ist, liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor, wenn ich in den Plenarsaal blicke. Dann haben wir die Aussprache hiermit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9588 zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch von Ihnen. Dann ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit auch erledigt. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/9589 Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Die demografische Entwicklung in Deutschland und in Baden-Württemberg erfordert, dass wir zwingend eine Fachkräfteeinwanderung benötigen. Wir müssen feststellen, dass die innereuropäischen Potenziale leider nicht mehr ausreichen und die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten für uns immer relevanter wird. Die Ampelregierung hatte noch – das war eine gute Tat – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung verabschiedet. Dabei wurden auch Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geändert. Doch für landesrechtlich geregelte Berufe gilt dieses Bundesgesetz nicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir deswegen unsere landesrechtlichen Regelungen anpassen. Damit sorgen wir für Erleichterungen in den Verfahren sowie hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen. In der Arbeitsgemeinschaft „Koordinierende Ressorts“ – das ist die AG der Ressorts der Länder, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen koordinierend zuständig sind – konnten wir einen Mustergesetzentwurf zwischen Bund und Ländern abstimmen. Wir haben das Ziel, eine möglichst bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Erfreulich ist, dass wir als zuständiges Ministerium daran federführend beteiligt sind. Unser vorliegender Gesetzentwurf baut jetzt genau auf diesem Musterentwurf auf. Wir passen verschiedene Gesetze und Verordnungen – an dieser Stelle herzlichen Dank für die interkollegiale Zusammenarbeit – aus mehreren Ressorts an. Ins Gesetz wird u. a. der Passus zur Antragsbearbeitung in kürzester Frist aufgenommen. Damit unterstreichen wir, Anträge zur Berufsanerkennung schnellstmöglich zu bearbeiten, und zudem – das ist sehr wichtig – gewährleisten wir die sprachliche Annäherung an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dies gilt auch für unsere Neufassung der Regelungen zur Begründung der Feststellung der Gleichwertigkeit und zum partiellen Zugang zu abgrenzbaren Teilbereichen eines Berufs in besonderen Fällen. Wir haben aber noch eine wesentliche Neuerung hervorzuheben. – Ich sehe die Kollegin Staatssekretärin Boser. – Die Tätigkeiten von ausländischen Lehrkräften aus Drittstaaten im Anpassungslehrgang können künftig vergütet werden. Dies ist vor allem aus integrationspolitischer Sicht sehr begrüßenswert und natürlich ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung in diesem Bereich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – Ja, das sehe ich auch so. (Abg. Anton Baron AfD: Sind die jetzt wach gewor- den?) Die Grundlage für unseren Gesetzentwurf sind die Änderungen einer Verordnungsermächtigung. Ich danke an dieser Stelle – Kollegin Boser, Sie geben das bitte weiter – der Kultuse – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 ministerin sehr, dass sie bereit ist, diesen wichtigen integrationspolitischen Schritt mitzugehen. Jetzt darf ich Ihnen noch ein Beispiel aus unserem Ministerium nennen: Die Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung wird nun auf Verfahrensregelungen unseres Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes verweisen können. Damit haben wir deutlich verkürzte Zeiten, und wir schaffen – das ist ja wirklich ein Credo, das uns schon lange beschäftigt hat – einheitliche Regelungen. Das erleichtert künftig erforderliche Anpassungen. Wir setzen dabei zentrale Empfehlungen eines Berichts der Länder an die Ministerpräsidentenkonferenz zur Weiterentwicklung der Berufsanerkennung um. Hieran sehen Sie, dass wir versuchen, auf einem nicht ganz einfachen Gebiet zielorientiert an den Erfordernissen unserer Gesellschaft, aber auch im internationalen Vergleich durch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Deutschland – das will ich an dieser Stelle sagen, Herr Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Rapp –, Zukunftschancen für qualifizierte Menschen zu eröffnen. Das ist eine exzellente Herausforderung in diesen Zeiten. Auch dem tragen wir Rechnung. Herzlichen Dank auch für die gute und interkollegiale Zusammenarbeit zwischen den Ressorts. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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