Emil Sänze
In der Tat. Vielen Dank, Herr Präsident. (Vereinzelt Heiterkeit) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf muss leider vorab, und zwar in aller Deutlichkeit, festgestellt werden: Es handelt sich um einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen ohne klare Linie, ohne strukturelle Vision, aber dafür mit einer fragwürdigen Prioritätensetzung. Es ist zwar richtig: Der Verfassungsgerichtshof hat für die kinderbezogenen Teile des Familienzuschlags der teilzeitbeschäftigten Anspruchsberechtigten eine gesetzliche Neuregelung zum Ende dieses Jahres eingefordert. Dieser Frist muss der Landesgesetzgeber nun entsprechen. Das betrifft aber nur einen Teil derjenigen Fallkonstellationen, die hier geregelt werden sollen. Warum sollen aber jetzt gleichzeitig zahlreiche andere dienstrechtliche Regelungen geändert werden, ohne dass diese transparent begründet oder im Gesamtzusammenhang diskutiert werden? Die Anhebung der einzelnen Besoldungsgruppen, die Einführung neuer Amtszulagen oder die Anpassung von Vertretungsregelungen mögen im Einzelfall sinnvoll erscheinen, doch sie werfen Fragen auf. Wo bleibt eine umfassende Evaluation der Besoldungsstruktur? Warum werden bestimmte Berufsgruppen bevorzugt behandelt, während andere, etwa im Bildungsbereich oder bei der Polizei, weiter auf strukturelle Verbesserungen warten müssen? Die Landesregierung spricht von sachgerechter Bewertung und Anpassungsbedarf. Doch gilt dies wirklich für die hier vorgeschlagenen Änderungen zur Professorenbesoldung, für die Juniorprofessorenzulage oder die Änderung der Anwärterauflagenverordnung? Gerade bei der letztgenannten Neuregelung, der Möglichkeit eines rückzahlungsfreien Abbruchs des Vorbereitungsdienstes, können wir beim besten Willen den von der Landesregierung behaupteten Anpassungsbedarf nicht erkennen. Was hier fehlt, ist eine klare Definition von Leistung, Verantwortung und Belastung im öffentlichen Dienst. Stattdessen erleben wir eine Politik der kleinen Schritte, die weder die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig stärkt noch die Gerechtigkeitslücke schließt. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel müssen wir besonders sorgfältig prüfen, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind. Dieser Gesetzentwurf jedoch ist eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen ohne strategische Ausrichtung und ohne haushaltspolitische Einordnung. (Emil Sänze) Meine Damen und Herren, wir brauchen eine echte Reform des Landesbesoldungsrechts, eine Reform, die Leistung anerkennt, Gerechtigkeit schafft und den öffentlichen Dienst zukunftsfähig macht. Dieser Gesetzentwurf ist dazu kein Beitrag, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie weit es mit der Intransparenz besoldungsrechtlicher Einzelfallregelungen inzwischen gekommen ist. Für uns, die AfD-Fraktion, steht demgegenüber fest: Mit einer Politik, die auf die Bewahrung des bisherigen Status quo und die schrittweise Fortschreibung setzt, werden wir auch im Besoldungsrecht nicht mehr weiterkommen. Die Zahlen sind eindeutig; denn auch bei den Beamten wirkt der demografische Wandel fort. Im Jahr 2024 zahlten Bund, Länder und Kommunen insgesamt 91 Milliarden € an Pensionen, doppelt so viel wie noch im Jahr 2007. Trotzdem wird die Zahl der Pensionäre nach derzeitiger Prognose bis zum Jahr 2029 weiter steigen. Das bisherige System der Beamtenversorgung stößt daher jetzt endgültig an die Grenzen und wird finanziell die Möglichkeiten der Gesellschaft bereits mittelfristig überfordern. Es verwundert daher nicht, dass nun auch die derzeitigen Regelungen der Verbeamtung diskutiert und infrage gestellt werden. Die Diskussion darüber, ob eine Verbeamtung in Zukunft auf klassische hoheitliche Ebenen und Aufgaben zu beschränken ist, wird zu Recht geführt. Dies erkennen wir bereits an der hysterischen Reaktion einiger einschlägiger Berufsverbände. Aber auch hier gilt: Eine Politik der Besitzstandswahrung wird uns nicht mehr weiterhelfen. (Beifall bei der AfD) Für das Besoldungsrecht fordern wir bereits heute an dieser Stelle eine umfassende Überprüfung der Besoldungsstruktur, eine transparente Beteiligung der relevanten Akteure und eine klare Priorisierung im Sinne der beschäftigten Steuerzahler. Und zu Ihrem Arbeitszeitregelungsgesetz sage ich Ihnen: Die Beamten gehen heute schon mit durchschnittlich 62,5 Jahren in den Ruhestand. Die nehmen das schon vorweg. Und lösen Sie endlich die Diskrepanz zwischen Rentnern und Beamten auf. Das wäre unsere Forderung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
