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Dr. Wolfgang Reinhart

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Gut, vielen Dank. – Damit ist die Fragestunde beendet. Wir haben die Zeit überschritten. Ich darf gleich darauf hinweisen: Die noch fehlenden Mündlichen Anfragen bis Ziffer 12 können jetzt aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Ich unterstelle, dass die Fragesteller damit einverstanden sind, dass die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort dann ins Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. Ich verweise auf die Richtlinien zur Fragestunde. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Präsident, bis Ziffer 13 bitte alles!) – Bitte? (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Bis Ziffer 13!) – Haben wir 13 Ziffern? Ich danke für den Hinweis, Herr Kollege Dr. Jung. Dann muss ich noch mal reinschauen, was mir vorgelegt wurde. – Jawohl, Herr Kollege Dr. Jung hat recht. Es sind 13 Fragen. Damit verweise ich darauf, dass die gemachten Ausführungen alle bis Ziffer 13 noch fehlenden Mündlichen Anfragen betreffen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . U d o S t e i n A f D – E n t w i c k l u n g d e r A s y l - b e w e r b e r z a h l e n i n B a d e n - W ü r t t e m - b e r g a) Wie bewertet die Landesregierung die anhaltende Zunahme der Zahl von Asylbewerbern seit 2015, deren Zugang sich durchschnittlich nach wie vor im dreistelligen Bereich pro Monat bewegt? b) Wie viele der Ausreisepflichtigen werden nach Einschätzung der Landesregierung Baden-Württemberg vor Ende der Wahlperiode verlassen und tatsächlich ausreisen? Schriftliche Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration: Zu a: Die Zugänge von Asylbegehrenden nach Baden-Württemberg nehmen seit dem Jahr 2015 nicht anhaltend zu, sondern unterliegen starken Schwankungen. Nach sehr hohen Zugängen im Jahr 2015 gingen die Zugänge bis zum Jahr 2020 stetig zurück. In den Jahren 2021 bis 2023 war ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2024 und in 2025 sind die Zugänge rückläufig. Auch wenn die Zugänge im Jahr 2025 rückläufig sind, bewegen sie sich im Vergleich der letzten 35 Jahre auf einem signifikanten Niveau. Zudem bleibt der Migrationsdruck unverändert hoch. Beispielsweise haben sich die weltweiten Flüchtlingszahlen nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegen Ende 2024 auf einem Höchstwert von 123,2 Millionen Menschen. Auch die Migrationslage im Mittelmeerraum bleibt angespannt. Zudem sind die Flüchtlingszahlen in den Transitländern, wie z. B. in Libyen, nach Auskunft der EU stark angestiegen. Die Landesregierung setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Die Maßnahmen der Bundesregierung wie die Grenzkontrollen, die Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten oder die Durchführung einer weiteren Abschiebungsmaßnahme nach Afghanistan sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Zu b: Die Zahlen der Rückführungen konnten seit dem Jahr 2021 deutlich erhöht werden (2015: 2 449, 2016: 3 638, 2017: 3 450, 2018: 3 018, 2019: 2 648, 2020: 1 362, 2021: 1 328, 2022: 1 654, 2023: 2 099, 2024: 2 873, bis September 2025: 2 763). Gleiches gilt für die geförderten freiwilligen Ausreisen (2015: 6 309, 2016: 9 334, 2017: 4 368, 2018: 2 262, 2019: 1 950, 2020: 837, 2021: 877, 2022: 1 835, 2023: 2 327, 2024: 3 502, bis September 2025: 2 998). Zu beachten ist, dass eine eventuell bestehende Ausreisepflicht bei freiwilligen Ausreisen statistisch nicht erfasst wird, sodass die genannten Zahlen freiwillige Ausreisen von allen Personen darstellen, die eine Rückkehrberatung und/oder eine Rückkehrförderung in Anspruch genommen haben. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Aufgrund von jahreszeitlichen und einzelfallbedingten Schwankungen ist eine valide Prognose bis zum Ende der Wahlperiode nicht möglich. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – G e p l a n t e W i n d - e n e r g i e a n l a g e n i m B e r e i c h d e s T r i n k w a s s e r s t a u s e e s d e r W a s s e r v e r - s o r g u n g K l e i n e K i n z i g a) Welche Risiken entstehen für die Versorgungssicherheit von rund 350 000 Bürgerinnen und Bürgern durch den geplanten Bau von vier Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserstausee der Wasserversorgung Kleine Kinzig? b) Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um diese Risiken zuverlässig auszuschließen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist dem Landratsamt Freudenstadt als zuständige Genehmigungs- und untere Wasserbehörde durch den Antragsteller darzulegen, dass Sicherheit und Schutz der Trinkwasserversorgung durch das Vorhaben nicht gefährdet werden. Als zentrale Bewertungsgrundlage muss hierfür ein hydrologisches Gutachten vorgelegt werden. Die Vorlage des hydrologischen Gutachtens steht gegenwärtig noch aus, sodass bislang weder Informationen über mögliche Risiken für die Trinkwasserversorgung noch über konkrete erforderliche Schutzmaßnahmen vorliegen. Zu b: Die Entscheidung über die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung obliegt der unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Freudenstadt als zuständiger Genehmigungsbehörde. Die Landesregierung ist insofern weder an der Genehmigungsentscheidung noch an der Festlegung von Maßnahmen beteiligt. Da bislang kein hydrologisches Gutachten vorliegt und infolgedessen keine fachtechnische Bewertung durch die untere Wasserbehörde erfolgen konnte, liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vor. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – D i r e k t - v e r b i n d u n g M ü h l a c k e r – H e i d e l b e r g a b D e z e m b e r 2 0 2 6 a) Inwiefern und gegebenenfalls in welchem Takt bleibt die Direktverbindung vom Bahnhof Mühlacker nach Heidelberg über Bretten und Bruchsal mit der ab Dezember 2026 geplanten Umstellung der Fahrpläne bestehen? b) Wie wirken sich etwaig geplante Änderungen des Takts und/oder der Ankunfts- und Abfahrtszeiten auf die Attraktivität der Verbindung zwischen Heidelberg, Bruchsal, Bretten und Mühlacker für Pendlerinnen und Pendler aus? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Nach aktueller Planung wird es nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 weiter optimierte Umsteigeverbindungen auf der Relation Bretten–Heidelberg geben. Mittelfristig sehen die Planungen des Ministeriums für Verkehr im Rahmen des Projekts „Zukunftsfahrplan“ eine zusätzliche durchgehende Regionalexpressverbindung Stuttgart– Heidelberg über Mühlacker, Bretten und Bruchsal vor. Die Trassenverfügbarkeit wird aktuell geprüft. Die Umsetzbarkeit dieser Planungen wird aber auch von einer besseren Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund abhängen. Heute verkehrt der MEX 17c von Bruchsal nach Stuttgart direkt. Reisende aus Heidelberg müssen in Bruchsal umsteigen. Mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wird die Linie in Bruchsal wieder durchgebunden, jedoch muss neu in Mühlacker umgestiegen werden, aber nicht mehr in Bruchsal. Das heißt, neu verkehrt der RE 71 von Mühlacker nach Heidelberg direkt. Auf der Relation von Heidelberg nach Stuttgart muss nicht mehr in Bruchsal, sondern in Mühlacker umgestiegen werden. Ein durchgängiger RE von Heidelberg nach Stuttgart über Bretten und Mühlacker wurde geprüft. Die Simulationen haben jedoch ergeben, dass mit einer mangelhaften Betriebsqualität zu rechnen wäre. Es entspricht der Strategie des Landes, solche absehbaren Qualitätsmängel im Interesse der Fahrgäste zu vermeiden. Im Aktionsplan „Qualität“ wurde das Ziel „robuste Fahrpläne“ formuliert. Nur so kann in einem stark belasteten System dafür gesorgt werden, dass sich Verspätungen nicht weiter aufschaukeln. Deshalb wurde ein Betriebskonzept entwickelt mit mehr Puffern für einen stabileren Fahrplan. Hintergrund für diese Änderungen sind geänderte Fahrlagen des Fernverkehrs (Halbstundentakt Mannheim–Stuttgart) sowie Engpässe bei der Gleisbelegung in Mühlacker. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r S t o r z S P D – A u s b a u u n d E l e k - t r i f i z i e r u n g d e r B o d e n s e e g ü r t e l b a h n a) Wann ist geplant, den Finanzierungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg sowie den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis über den Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zu unterzeichnen? b) Bis wann sollen nach dem derzeitigen Zeitplan die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen vorliegen, sodass ein Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und ein GVFG-Förderantrag gestellt werden können? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Der Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn ist das zentrale Schienenvorhaben am Bodensee. Das Ziel ist die Schließung des „Diesellochs“ zwischen Friedrichshafen und Radolfzell, um zukünftig durchgängig elektrisch von Ulm nach Basel zu fahren. Die Kommunen waren zunächst vor große Hindernisse gestellt: Die Kostensteigerungen haben dazu geführt, dass die Landkreise einen Ausstieg aus dem Projekt erwähnt haben. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Deswegen war es so wichtig, dass wir im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 eine Lösung finden und auf die Kommunen einen großen Schritt zugehen konnten: durch die Änderung der Kofinanzierungskonditionen zugunsten der Landkreise. Zur Entlastung der Kommunen und zur Stärkung des Engagements des Landes zahlt das Land künftig deutlich mehr an dem Gesamtprojekt. Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf ca. 650 Millionen €, davon trägt das Land voraussichtlich bis zu 135 Millionen € und die Landkreise weniger als 80 Millionen € – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ursprünglich stand für die Kommunen ein Betrag von 130 oder 140 Millionen € im Raum. Der Beitrag hat sich demnach fast halbiert. Die Vertragsverhandlungen für den Planungsvertrag für die nächsten beiden Leistungsphasen 3 und 4 sind so gut wie abgeschlossen. Vertragspartner sind das Land, die Deutsche Bahn und die Landkreise Konstanz und Bodenseekreis. Der Vertrag soll noch in diesem Jahr von Herrn Minister Hermann und den Landräten unterzeichnet werden. Damit kommt dann eine lange Verhandlungsrunde zu ihrem guten Abschluss. Der Vertrag regelt die Finanzierung der Planung für die Bodenseegürtelbahn beginnend ab der Leistungsphase 3 nach HOAI, also ab der Entwurfsplanung. Die DB ist dadurch gefordert, Planungsleistungen auszuschreiben und voranzutreiben unter enger Begleitung durch das Ministerium für Verkehr, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg und die Landkreise. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen ist einzig und allein die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin verantwortlich. Nach heutigem Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass die Unterlagen zu Beginn der 2030er-Jahre vorliegen. Das ist der Zeitplan, den die Deutsche Bahn im Moment vorsieht. Das klingt zwar lange, aber die Planung für den Ausbau einer solchen ca. 60 km langen Eisenbahnstrecke ist eben auch keine Kleinigkeit. Hier wird kein Einfamilienhaus mit Fertiggarage geplant. Eher vergleichbar ist das mit der Planung des Konstanzer Münsters. Eisenbahnen sind immer Unikate mit unzähligen Besonderheiten an jeder Strecke. Aber ich würde mir auch wünschen, dass so etwas künftig schneller vonstattengeht. Auf der Basis der Genehmigungsplanung kann die DB dann das Planfeststellungsverfahren einleiten und kann ein GVFG-Förderantrag gestellt werden. Das Land unterstützt die DB bei den notwendigen Abstimmungen mit den Kommunen, den Landkreisen und den Genehmigungsbehörden, damit wir die Elektrifizierung und den Ausbau am Bodensee Schritt für Schritt realisieren. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . C h r i s t i a n J u n g F D P / D V P – G e p l a n t e S c h l i e ß u n g d e s N e f f - W e r k s d e r B S H H a u s g e r ä t e G m b H i n B r e t t e n i m L a n d k r e i s K a r l s r u h e a) Wann und auf welche Weise hat die Landesregierung erfahren, dass die BSH Hausgeräte GmbH das traditionsreiche Neff-Werk in Bretten im Landkreis Karlsruhe bis 2028 schließen will? (Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Christian Jung) b) Was beabsichtigt sie zu tun, um zusammen mit dem Management der BSH Hausgeräte GmbH, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften und der Stadtverwaltung die Arbeitsplätze im Neff-Werk in Bretten zu sichern und den betroffenen Menschen eine Perspektive zu bieten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat über die Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH am 10. Oktober 2025 erfahren, dass die BSH Hausgeräte GmbH plant, am Standort in Bretten bis Ende des ersten Quartals 2028 die Produktion von Herden und Dunstabzugshauben sowie die Logistik einzustellen, und dass weitere mit den Fabriken zusammenhängende Funktionen abgebaut werden sollen. Zu b: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne aktiv geworden. Es wurden u. a. durch Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut MdL bereits Gespräche mit allen wichtigen Beteiligten wie der Geschäftsführung, der Arbeitnehmervertretung sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Bretten und dem Landrat des Landkreises Karlsruhe geführt. Dabei ist es das erklärte Ziel, Ansätze zu finden, wie möglichst weite Teile der Produktion und Logistik am Standort verbleiben und dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . C h r i s t i a n J u n g F D P / D V P – N o v e l l e d e s G e s e t z e s g e g e n d e n u n l a u t e r e n W e t t b e w e r b ( U W G ) a) Wie bewertet die Landesregierung die bürokratische Belastung für die Wirtschaft, insbesondere durch das laut mehreren Verbänden im Gesetzentwurf enthaltene sogenannte Gold-Plating – also die freiwillige Übererfüllung von europarechtlichen Vorgaben –, durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“? b) Was hat sie – sofern zutreffend – gegen die durch das Gold-Plating entstandenen Belastungen unternommen bzw. plant sie gegebenenfalls noch zu unternehmen, beispielsweise durch das Abstimmungsverhalten oder durch Änderungsanträge im Bundesrat oder durch Einwirkung auf den Bundestag oder die Bundesregierung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) will die Bundesregierung Teile der sogenannten EmpCo-Richtlinie der EU in das deutsche Lauterkeitsrecht umsetzen. Die EmpCo-Richtlinie [Richtlinie (EU) 2024/825] bezweckt ausweislich ihres Titels die „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“. Damit zielt die Richtlinie insbesondere auf den Schutz der Verbraucher vor sogenanntem Greenwashing. Des Weiteren soll mit der UWG-Novelle der neue Artikel 16e der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU in das nationale Recht umgesetzt werden. Ziel ist hierbei die Sicherstellung eines höe – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 heren Verbraucherschutzniveaus bei der Gestaltung von Onlinebenutzeroberflächen. Die Landesregierung unterstützt die Zielsetzungen dieser neuen bzw. geänderten EU-Richtlinien grundsätzlich. Sie hält es jedoch für dringend geboten, dass bei der Richtliniensetzung bzw. Änderung und Ergänzung von Richtlinien durch die EU sowie bei der Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht keine neuen bzw. zusätzlichen bürokratischen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – geschaffen werden, sondern dass im Gegenteil bürokratische Belastungen in spürbarem Umfang abgebaut werden. Deswegen begrüßt die Landesregierung die Entscheidung der Bundesregierung, die oben genannten neuen bzw. geänderten Richtlinien weitestgehend 1 : 1 in das deutsche Recht umzusetzen. Erfreulich ist insbesondere, dass bei der Durchsetzung der lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen im UWG weiterhin auf die Effizienz der bewährten privaten Rechtsdurchsetzung vertraut werden soll. Die angestrebte Umsetzung der Richtlinien im deutschen Recht weicht nur in wenigen Punkten von der ursprünglichen Vorstellung des Richtliniengebers ab. Dies hat u. a. mit gesetzgebungstechnischen Notwendigkeiten zu tun; denn die Bundesregierung will kein komplett neues Umsetzungsgesetz schaffen, sondern die Richtlinie möglichst schlank im vorhandenen UWG umsetzen. Nach Auffassung der Landesregierung kann daher nicht von einem sogenannten Gold-Plating im Sinne eines gewollten Übererfüllens unionsrechtlicher Vorgaben gesprochen werden. Zu b: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird derzeit im Bundesrat beraten (sogenannter erster Durchgang). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats dafür ausgesprochen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu prüfen, wie der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen problematische Umsetzungs- und Erfüllungsaufwand weiter reduziert werden kann. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich auch das Plenum des Bundesrats für eine nochmalige Überprüfung ausspricht und dass dieser Bitte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgekommen wird. Zu beachten ist, dass die Gesetzesvorlage der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf. Es handelt sich bei der Gesetzesvorlage um ein Einspruchsgesetz. Für die Landesregierung ist es jedoch keine Option, das geplante Gesetz aufzuhalten. Denn der Bundesgesetzgeber muss die zugrunde liegenden Richtlinien fristgerecht umsetzen, und die Bundesregierung strebt bereits eine weitestgehende 1:1-Umsetzung an. Außerdem verlangen die von der UWG-Novelle betroffenen Unternehmen zu Recht, dass sie zügig Rechtssicherheit erhalten. Die Fristen zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht enden bereits in wenigen Monaten. Nur wenig später müssen die neuen Bestimmungen im nationalen Recht von den Unternehmen eingehalten werden. Klarheit über die genaue Ausgestaltung der neuen Bestimmungen herrscht erst, wenn die UWG-Novelle endgültig verabschiedet worden ist. Dies muss möglichst bald erfolgen, weil die Unternehmen ausreichend Vorlauf brauchen. *

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