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Hans-Peter Hörner

AfD 16.10.2025 Sitzungen 17/132

Das ist eine meiner weiteren Enkelinnen. Ich freue mich sehr darüber. Und ich frage mich, da dieses Kind nun wenige Tage alt ist, aber zuvor – und darauf lege ich auch Wert – neun Monate Leben im Mutterleib verbracht hat, mit allen Rechten eines Menschen: Was steht diesem Kind bevor? Ich werde zu diesem Thema reden: zur Gebührenfreiheit im Kindergarten, zu den Eltern und zu unserer Aufgabe. Aber ich möchte auf dieses Thema etwas anders blicken und dabei unterscheiden zwischen Kindern bis zu drei Jahren – U 3 – und Kindern über drei Jahren. Beginnen möchte ich mit einem Rückblick: Für die Mutter dieses Kindes, meine dritte Tochter, haben meine Frau und ich Bundeserziehungsgeld erhalten, 24 Monate lang, bis es im Jahr 2007 unter der Regierung Merkel I abgeschafft wurde. Meines Wissens war bei der Abschaffung dieses Bundeskinode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 dergeldgesetzes die SPD mit in der Bundesregierung und damit mit am Ruder. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Warum wurde das dann so verändert? Dann gab es ein Jahr Landeserziehungsgeld – das es übrigens in Sachsen heute noch gibt. In Baden-Württemberg wurde dies abgeschafft unter Kretschmann I, Grün-Rot, (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) also auch da unter Beteiligung der SPD. Warum haben Sie das damals abgeschafft? Hätten Sie es gelassen, dann wäre das gut gegangen. (Beifall bei der AfD) Heute – zum Vergleich –: Elterngeld vom Bund, einkommensabhängig – was wir sehr gut finden – und teilweise Ersatz des wegfallenden Nettoeinkommens für 14 Monate als Basiselterngeld. Das kann man zwar auf 24 Monate verlängern – ich wundere mich, dass das hier noch niemand gesagt hat –, aber nur durch eine Streckung, und damit bleibt der Gesamtbetrag gleich. Danach gibt es dann nichts mehr. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Noch immer mehr als früher! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE) Ein Elternteil, in der Regel die Mutter, arbeitet halbtags und verdient jetzt in meinem Rechenbeispiel – wenn Sie eine Frage stellen wollen, gern – etwa 2 000 € brutto; es kann auch etwas mehr oder weniger sein. Dann verbleiben in Steuerklasse V nach Abzug der Steuern von über 330 € und der Sozialabgaben von fast 420 € – insgesamt sind es fast 750 € an Abzügen – noch 1 250,17 €. Wenn man jetzt die Gebühren in den jeweiligen Kommunen hinzunimmt, die unterschiedlich hoch sind – in Heilbronn betragen diese ca. 500 €, in Reutlingen sogar fast 620 € –, dann frage ich mich: Was verbleibt einer Mutter mit zwei Kindern, die arbeiten geht, von diesen 1 250 €? In Heilbronn sind das rund 250 €, und in Reutlingen arbeitet die Frau für 22,17 € – hervorragend! (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Ich unterbreche Sie auch nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist bei Ihnen eine alleinerziehende Mutter in Steuerklasse V? Was rech- nen Sie denn hier vor?) – Rechnen Sie es nach. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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