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Dr. Wolfgang Reinhart

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache zu diesem Punkt ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9481 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Meine Damen und Herren, ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9542, 17/9543, 17/9544, 17/9545, 17/9546 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) An der Abstimmung zur Petition 17/2784 haben sich 126 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 98 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 28 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich kein Abgeordneter. Der Beschlussempfehlung ist damit zugestimmt worden. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Konrad Epple, Christian Gehring, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Guido Wolf. SPD: Sascha Binder, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Alfred Bamberger, Bernhard Eisenhut, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Daniel Lindenschmid, Emil Sänze, Sandro Scheer, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Meine Damen und Herren, nachdem Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt sind, fahren wir fort mit Tagesordnungspunkt 7, den ich hiermit aufrufe: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/9482 Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Sozialminister Lucha. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein zentrales Anliegen unserer Roadmap Gesundheitsdatennutzung des Forums Gesundheitsstandort – eines der besten Formate, die wir haben – um. Für unseren Gesundheitsstandort, aber vor allem für die Menschen im Land und darüber hinaus ist es essenziell, dass Gesundheitsdaten aus unseren Krankenhäusern auch an Dritte für eine dem Gemeinwohl dienende Forschung weitergegeben werden können. Mit dieser Änderung ermöglichen wir die Weitergabe von Gesundheitsdaten unter klar bestimmten Voraussetzungen. Da es um sensible Daten geht, hat natürlich ein außergewöhnlich umfangreiches und umfassendes Anhörungsverfahren stattgefunden. Es waren sehr viele Verbände und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und aus der Forschung, Sprecher und Sprecherinnen des Forums Gesundheitsstandort sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt. Ihnen allen ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dieser Gesetzentwurf ist in der Tat ein ausgewogener Ausgleich zwischen einerseits den Interessen der Universitätsklinika, der Krankenhäuser, der Forschungseinrichtungen und der forschenden Industrie sowie andererseits den datenschutzrechtlichen Erfordernissen. Dieses Gesetz schafft – klar definiert – eine Befugnis für die Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Universitätsklinika im Land zur einwilligungsfreien Datenweitergabe an Dritte – auch die forschende Industrie ist dabei berücksichtigt – für medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung. Es geht dabei um die Datenweitergabe ohne die Genehmigung von Dritten. Diese Befugnis erfasst Gesundheitsdaten, mit gewissen Einschränkungen auch genetische Daten. Die Daten werden zur Versorgung der Patientinnen und Patienten gespeichert. Genetische Daten sind selbstverständlich besonders sensible Daten. Daher dürfen sie nur weitergegeben werden, wenn es sich um nach der Geburt erworbene genetische Informationen oder einzelne Sequenzvarianten handelt, die nicht einzigartig sind. Vollständige Genomsätze dürfen nicht weitergegeben werden. Damit sind zum einen der Datenschutz und zum anderen natürlich die Interessen der betroffenen Patientinnen und Patienten gewahrt. Die Wahrung des Datenschutzes erreichen wir auch weiterhin durch die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, der weitergebenden und der empfangenden Stelle. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, sind die Pseudonymisierung als Mindestvoraussetzung, die Verschlüsselung der Daten, ein Reidentifizierungsverbot und ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht der Betroffenen ganz entscheidend. Mit diesem voraussetzungslosen Widerspruchsrecht berücksichtigen wir die Selbstbestimmung der Betroffenen. Wir begegnen damit auch maßgeblich dem Einwand, Patienten könnten aus Sorge vor der Weitergabe ihrer Daten an Dritte die Behandlung ablehnen; sie können natürlich auch davon absehen. (Minister Manfred Lucha) Meine Damen und Herren, mit dieser Änderung haben wir eine wichtige Ergänzung und eine positive, notwendige Erweiterung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes, weil der Bund grundsätzlich nur die Forschung durch Gesundheitseinrichtungen selbst regelt. Wir machen Gebrauch von der Öffnungsklausel des Bundesgesetzes für die Regelung der Weitergabe durch Landesrecht. Wir schaffen dadurch die moderne Rechtsgrundlage für eine Weitergabe der Daten zur Sekundärforschung mit Gesundheitsdaten. Wir stärken damit auch die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg. Denken Sie an unsere Erfolge bei der personalisierten Medizin. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das eine krankenhausplanerische Ausweisung hatte. Wir haben mit den Kassen Verträge geschaffen. Nach unserem Modell agiert mittlerweile ganz Deutschland. Baden-Württemberg ist die einzige Region in Deutschland, die bei ICPerMed Mitglied ist. Wir alle wissen das von uns selbst: Wenn wir uns weiterentwickeln wollen, sind Daten die Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt, für die Kuration und natürlich auch für den medizin-pharmakologisch-pflegerischen Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wir sind die Nummer 1 in Deutschland. Mit diesem Gesetz werden wir diese Position halten. Ganz herzlichen Dank an alle, an die Regierungsfraktionen, an alle, die auch beim Gesundheitsforum mitgewirkt haben. Die demokratische Opposition ist bei den Foren ja auch immer beteiligt. Ich denke, wir haben hier ein Format, das der Ministerpräsident eingeführt hat, das uns wirklich trägt. Wir ziehen in Baden-Württemberg an einem Strang. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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