Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit unser Land gut funktioniert, die Kinder in unserem Land gute Bildung erhalten, innere Sicherheit gewährleistet und für Steuergerechtigkeit gesorgt ist, braucht es eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung. Unsere Verwaltung wird von den Menschen getragen, die in ihr arbeiten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern. Mit dem heute zur Beratung aufgerufenen Gesetzentwurf setzen wir eine höchstrichterliche Rechtsprechung um. Zugleich modernisiert er unseren Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf enthält zudem wichtige Änderungen zur Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandorts Baden-Württemberg und zur Steigerung der Attraktivität für Nachwuchskräfte. Konkret soll mit dem Gesetzentwurf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Berechnung des kinderbezogenen Familienzuschlags in bestimmten Fallkonstellationen umgesetzt werden. Es geht um den Fall, dass mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit arbeiten. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Bei Anspruchsberechtigten, deren Arbeitszeitanteile zusammengerechnet weniger als 100 % betragen, soll der kinderbezogene Familienzuschlag künftig durch Zusammenrechnung aller Arbeitszeitanteile ermittelt werden. Um es konkreter zu machen: Bei einem Beamtenehepaar, bei dem beide Elternteile e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 beispielsweise zu 40 % arbeiten, bekommt der Elternteil, der den kinderbezogenen Familienzuschlag erhält, diesen künftig nicht nur zu 40 %, sondern in Höhe von 80 %. Dies stellt in solchen Fallkonstellationen eine spürbare monetäre Verbesserung dar. Allerdings betrifft dieser Sachverhalt im Land nur sehr wenige Fälle. Insoweit kostet die Änderung an dieser Stelle auch nur geschätzt rund 0,1 Millionen € pro Jahr. Daneben enthält der Gesetzentwurf verschiedene Änderungen bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren. Professorinnen und Professoren, die an baden-württembergischen Hochschulen herausragende Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung erbringen, können sogenannte besondere Leistungsbezüge erhalten. Bislang wurden solche Leistungsbezüge, selbst wenn sie dauerhaft gewährt wurden, nicht automatisch an allgemeinen Besoldungsanpassungen beteiligt. Das führte dazu, dass diese Zuschläge mit der Zeit real an Wert verloren haben und die Hochschulen dann im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegenüber anderen Bundesländern oder dem Ausland an Attraktivität einbüßen konnten. Mit der vorgesehenen Neuregelung soll künftig sichergestellt werden, dass unbefristete besondere Leistungsbezüge dynamisiert werden können, also an Besoldungsanpassungen teilnehmen. Darüber hinaus sollen Zulagen für Juniorprofessorinnen und -professoren auch als Einmalzahlung gewährt werden können. Zudem ermöglichen wir mehr digitale Verwaltungsprozesse – ein Schritt hin zu effizienteren Abläufen. Mit all diesen Änderungen tragen wir dazu bei, dass der Hochschulstandort Baden-Württemberg wettbewerbsfähig bleibt. Im internationalen Kampf um Forscherinnen und Forscher, um die klügsten Köpfe verbessern wir die Arbeitsbedingungen. Dritter Teil: Die Justiz bildet das tragende Fundament eines funktionsfähigen und resilienten Rechtsstaats. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage, um die Vergütung von Eildiensten für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig besser abzubilden. Damit stärken wir die Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit unseres Rechtsstaats. Wenn etwa nachts oder am Wochenende ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst erforderlich ist, z. B. weil kurzfristig über einen Haftbefehl, eine Wohnungsdurchsuchung oder eine einstweilige Verfügung entschieden werden muss, stehen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte außerhalb der regulären Dienstzeiten zur Verfügung. Bisher war die Vergütung solcher Eildienste nur unzureichend geregelt. Der Gesetzentwurf schafft nun die rechtliche Grundlage, diese zusätzlichen Belastungen angemessen zu vergüten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) – Vielen Dank für den Applaus. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich komme zum vierten Teil: Darüber hinaus wollen wir mit einer Änderung bei der Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen die Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg für Nachwuchskräfte attraktiv halten. Ehemalige Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahn des vermessungstechni- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) schen Verwaltungsdienstes sollen künftig von Rückzahlungen ausgenommen werden, wenn sie freiberuflich öffentlich-rechtlich tätig sind. Außerdem ermöglichen wir mit der Änderung der Anwärterauflagenverordnung einen rückzahlungsfreien Abbruch des Vorbereitungsdienstes. Die Ausweitung betrifft Fälle, in denen der Abbruch des Vorbereitungsdienstes sowohl im Interesse der Anwärterin oder des Anwärters als auch im Interesse des Landes liegt. Dadurch schaffen wir mehr Spielräume, damit die personalverwaltenden Stellen in der Praxis in Einzelfällen flexibel agieren und bedarfsgerechte Lösungen finden können. Nächster großer Block: Nicht zuletzt sollen mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die Kommunen entlastet werden. Mit der Änderung des FAG sollen die Teilzahlungen im kommunalen Finanzausgleich wie in diesem Jahr auch 2026 um jeweils zwei Monate vorgezogen werden. Damit entsprechen wir dem Wunsch der kommunalen Familie und verschaffen den Kommunen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich deutlich über 2 Milliarden €. Umsonst ist dieses Vorziehen der FAG-Teilzahlungen für das Land allerdings nicht. Durch die verringerte Liquidität entstehen dem Landeshaushalt Kosten in einer Größenordnung von geschätzt rund 30 Millionen €. Die Kommunen werden im Gegenzug von Zinsausgaben entlastet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) An dieser Stelle darf ich noch darauf hinweisen, dass wir uns, wie gestern und heute schon mehrfach erwähnt, letzten Freitag mit den Kommunen über weitere Themen verständigt haben. Wir geben zwei Drittel unseres Anteils am 100-Milliarden-€-Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weiter. Das ist wirklich einzigartig. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe pauschal an seine Kommunen weiterzuleiten. Baden-Württemberg stehen in den nächsten Jahren insgesamt etwa 13,1 Milliarden € zur Verfügung. Zwei Drittel davon sind ca. 8,75 Milliarden €. Die verbleibenden Mittel benötigen wir im Land dringend für eigene Investitionen. Denken Sie daran, dass das Land Gebäude im Wert von ca. 21 Milliarden € und Verkehrsinfrastruktur im Wert von ca. 16 Milliarden € besitzt und dass nach wie vor hohe Investitionsbedarfe bestehen, insbesondere zur Modernisierung des Gebäudebestands, auch im Hinblick auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Wir geben ferner 550 Millionen € in den kommunalen Finanzausgleich und entlasten so die Kommunalhaushalte deutlich. Wir haben uns auch geeinigt, die Kommunen bei dem Bundesteilhabegesetz und dem Inklusionsausgleichsgesetz für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen € und bei den Schulbegleitungen an den SBBZ einmalig mit 47 Millionen € zu unterstützen. Ein Konfliktthema der vergangenen Jahre seit dem Beschluss des Bundes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind die Betriebskosten. Der Kostenersatz des Bundes ist hier bei Weitem leider nicht ausreichend. Deshalb hat das Land den Kommunen nun zugesagt, in der Aufbauphase bis zum Jahr 2030 68 % der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 betreuung an der Grundschule zu übernehmen. Damit haben wir einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass wir an der Seite der Kommunen stehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Abg. Ru- di Fischer FDP/DVP: Das Thema ist Besoldung!) Ich komme zurück zum aktuellen Gesetzentwurf. (Ah-Rufe) – So ein kleiner Ausflug am Rande muss auch manchmal sein. (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe) Das Finanzministerium hatte es noch nicht ausgeführt. Darum musste das jetzt sein. (Vereinzelt Lachen – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ein Gesamtpaket aus notwendigen Rechtsänderungen und sinnvollen Verbesserungen geschnürt. Wir stärken die öffentliche Verwaltung, die Hochschulen und die Kommunen in Baden-Württemberg und damit die Handlungsfähigkeit unseres Landes insgesamt. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen, und freue mich auf die anstehenden Beratungen hier und im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
