Ayla Cataltepe
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der demografische Wandel, der technologische Fortschritt und die wirtschaftliche Transformation stellen unser Land vor enorme Herausforderungen. Wir leben im Autoland Baden-Württemberg, ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 im Land der Tüftler und Denker, und wir sind technisch sehr versiert. Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, brauchen unsere Unternehmen daher qualifizierte Fachkräfte. Laut Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung fehlten in Baden-Württemberg im Jahresdurchschnitt 2024/2025 jedoch 53 560 qualifizierte Arbeitskräfte. Damit gab es für durchschnittlich 38 % aller offenen Stellen keine passend qualifizierte Arbeitskraft. Die Gewinnung von Fachkräften kann durch die Hebung inländischer Potenziale und durch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte oder durch die Integration von Geflüchteten mit Sprach- und Fachkenntnissen in den Arbeitsmarkt gelingen. Sie können eine Basis für ein zukunftssicheres Wirtschaftswachstum legen. (Beifall bei der CDU) Unser vorliegender Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen setzt genau hier an. Warum sind die Änderungen notwendig? Erstens: aufgrund des steigenden Fachkräftebedarfs. Die Bevölkerung in Baden-Württemberg altert, und viele Fachpositionen können nicht mehr durch Kurzarbeit oder Umschulungen allein gedeckt werden. Die Einwanderung von Fachkräften und damit verbunden die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ist kein Luxus, sie ist eine Notwendigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Der Gesetzentwurf knüpft an das Bundesgesetz zur Fachkräfteeinwanderung an und richtet die landesrechtlichen Vorschriften nach, um Hindernisse auszuräumen. Zweitens geht es um Verfahrensdauer und Rechtssicherheit. Bisher war in vielen Fällen unklar, wie lange die Verfahren dauern, wie vollständig die Anforderungen sind, welche Übersetzungen nötig sind und wie umfassend die Bescheide begründet werden müssen. Der Gesetzentwurf setzt hier klare Fristen, z. B. für Gleichwertigkeitsentscheidungen, und er standardisiert Übersetzungsanforderungen. Damit erhöhen wir Planbarkeit und die Transparenz. Drittens: Integration und Gleichbehandlung. Wer aus dem Ausland zu uns kommt und gute Qualifikationen mitbringt, darf nicht durch bürokratische Hürden abgeschreckt oder benachteiligt werden. Teilhabe an unserer Gesellschaft heißt, dass berufliche Anerkennung möglich, nachvollziehbar und vor allem auch fair ist. Die Neuerungen im Gesetzentwurf sehen u. a. vor, dass Übersetzungen auch in Englisch akzeptiert werden können, dass teilweise Zugänge eröffnet werden, z. B. auch den partiellen Zugang, und dass Bescheide umfassender begründet werden müssen. Viertens geht es um den rechtlichen Anschluss an EU-Richtlinien und Bund. Das vorliegende Landesgesetz stellt sicher, dass Baden-Württemberg mit den Vorgaben des Bundes sowie mit der EU-Richtlinie 2005/36/EG im Einklang steht. Einheitliche Definitionen, klare Regelungen zur Gleichwertigkeit und Anspruch auf Teilhabe sind nicht nur formal wichtig, sondern tragen zur Akzeptanz der Verfahren auch über Ländergrenzen hinweg bei. (Beifall bei der CDU) (Ayla Cataltepe) Verehrte Abgeordnete, liebe Gäste, (Zuruf von der SPD: „Liebe Gäste“!) mit der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften, die zum 1. April ihre Arbeit aufgenommen hat, sind wir bereits einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Bis zum 15. September dieses Jahres wurden bereits 1 371 beschleunigte Fachkräfteverfahren durchgeführt, 674 Vereinbarungen abgeschlossen und 606 Vorabzustimmungen ausgestellt, und das bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von gerade einmal 17 Tagen. Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich bekräftigen, dass unsere Landesregierung gezeigt hat, wie unbürokratische Fachkräfteeinwanderung funktionieren kann. Daher hat das vorliegende Gesetz einen rechtlich erweiterten Rahmen. Es ermöglicht eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften und stärkt damit den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, trägt es zur zeitnahen Unterstützung des Integrationsprozesses von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt und auch zur Aktivierung der sogenannten stillen Reserven im Land maßgeblich bei. Ich freue mich über breite Unterstützung für den Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Joukov GRÜNE)
