Elke Zimmer
Herr Präsident! Lieber Kollege Schweickert, danke für diese Frage. Lassen Sie mich kurz erklären, was ein Instandhaltungscontainer ist. Mancher denkt jetzt vielleicht an einen Container, der irgendwie an der Strecke steht. Instandhaltungscontainer sind ein Instrument, das die DB InfraGO entwickelt hat, ein standardisiertes Instandhaltungsprogramm oder ein standardisierter Instandhaltungsprozess. Auf der Strecke von A nach (Staatssekretärin Elke Zimmer) B werden Abschnitte gebildet. In diesen Abschnitten wird dann geklärt, was wann passieren soll, z. B. jeden ersten Montag im Monat zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens. Damit hat man eine größere Verlässlichkeit. Das ist mit dem Begriff Instandhaltungscontainer gemeint. – Sie wussten es natürlich, Herr Kollege Schweickert. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) Jetzt noch eine Vorbemerkung: Diese Frage müsste eigentlich im Deutschen Bundestag gestellt werden. Denn das Land Baden-Württemberg hat hier keine eigene Zuständigkeit. Die Residenzbahn Karlsruhe–Stuttgart ist eine Eisenbahninfrastruktur in der Zuständigkeit des Bundes. Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die DB InfraGO als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG. Diese ist letztlich für den Infrastrukturunterhalt allein verantwortlich. Wir haben also keine unmittelbare Zuständigkeit, wir sind aber für die Bestellung der Zugverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr verantwortlich. In dieser Rolle bekommen wir natürlich zumindest mittelbar und indirekt mit, wie es um das Thema Eisenbahninfrastruktur auch auf der Residenzbahn bestellt ist. Als SPNV-Aufgabenträger haben wir natürlich ein großes Interesse an einer funktionierenden Eisenbahninfrastruktur und adressieren das bei jeder passenden Gelegenheit. Die Baustellen werden uns, dem Land Baden-Württemberg oder dem Verkehrsministerium, nicht direkt angezeigt. Sie werden aber – hoffentlich rechtzeitig – den Zugangsberechtigten der Eisenbahninfrastruktur, das heißt, den Eisenbahnverkehrsunternehmen, angezeigt. Für uns in Baden-Württemberg ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, die NVBW, unser Partner, der in regelmäßigem Kontakt mit den EVUs im Schienenpersonennahverkehr steht. Die NVBW hat uns mitgeteilt, dass sich seit dem Zeitpunkt der Einführung von Baucontainern die rechtzeitige Ankündigung von Baumaßnahmen grundsätzlich spürbar verbessert hat. Es würden mehr Baumaßnahmen tatsächlich fristgerecht angekündigt. Diese positive Tendenz, von der wir da gehört haben, entspricht auch der gefühlten Wahrnehmung in meinem Haus. Es gibt aber jenseits dieser Instandhaltungscontainer noch zahlreiche weitere Baumaßnahmen – die nennt die DB Infra-GO Invest-Container –, die den Betrieb der Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch die Fahrgäste – die sind ja letzten Endes betroffen – weiterhin beeinträchtigen. Ich möchte als Beispiele nur die Sperrung des Knotens Ulm nennen oder die oft viel zu kurzfristig angekündigten Investmaßnahmen im Knoten Stuttgart. Die sind eine Zumutung für den Betrieb und damit für die Fahrgäste. Sie haben gefragt, inwiefern wir in Kontakt stehen. Die NVBW und mein Haus tauschen sich regelmäßig mit der DB über das Thema „Instandhaltungscontainer und fristgerechte Ankündigung von Baumaßnahmen“ aus. Durch die alltägliche Zusammenarbeit von NVBW und den Eisenbahnverkehrsunternehmen – Sie haben die DB Regio und Arverio genannt – findet dieser regelmäßige Austausch statt. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das ist uns ganz wichtig. Denn letzten Endes wissen wir: Es wird auch in den nächsten Jahren eine vermehrte Bau- und Investitionstätigkeit geben. Wir wollen aber trotzdem qualitative Verbesserungen auf der Strecke. Das verbindet uns ja auch. Das Thema „Rechtzeitige Ankündigung von Baumaßnahmen allgemein“ wurde auch beim Bahngipfel vom Herrn Ministerpräsidenten und Herrn Minister Hermann im Juli dieses Jahres angesprochen und adressiert.
