Sandro Scheer
Ja, Gesetz zur – – Herr Präsident, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Oje, oje! Das geht schon gut los! – Zuruf: Gerade noch so!) sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir reden heute über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Herr Minister, Sie können sich denken, dass ich da natürlich kritischere Worte habe als meine Vorgänger. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: „Vorgänger“?) – Vorredner, Sie haben recht. (Sandro Scheer) Ich denke, wenn ich jetzt hier rede, werden in der Taubenheimstraße alle PCs angehen, damit mitgeschrieben werden kann. (Abg. Christian Gehring CDU: Nee, das juckt kei- nen! Das interessiert keinen! – Abg. Dr. Boris Wei- rauch SPD: Nein, so wichtig sind Sie nicht!) – Jetzt hören Sie mal zu, Herr Weirauch. Sie werden gleich staunen, was da alles steht. Also, wenn ich hier stehe, dann stehe ich hier auch als Betroffener dieser Behörde. Denn dort wurde auch über mich eine Akte angelegt. Woher weiß ich das? Wir führen gerade einen Rechtsstreit. Da habe ich als Funktionär Akteneinsicht bekommen. Die Leute müssen mal wissen, was diese Behörde so treibt. (Lachen des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das sind doch keine DDR-Methoden! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ich würde lieber wissen, was Sie treiben! – Weitere Zurufe – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Da sind wir wieder in der DDR!) Wir fangen mal an und erinnern uns an Nancy Faesers letzten Arbeitstag. Erinnern Sie sich noch? Da wurde die AfD hochgestuft, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein, das stimmt nicht!) und das Gutachten war Verschlusssache. Als Soldat, 16 Jahre Dienstzeit, weiß ich: Verschlusssache, das ist schon eine Nummer. (Zuruf: Aha, das ist ja interessant!) Einen Tag später lese ich dann in der „Bild“-Zeitung, was in dem Gutachten steht. Ist es eine Skandalbehörde oder nicht, liebe Freunde? (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber was hat das mit uns zu tun?) Jetzt komme ich zu mir. (Zuruf: Darum geht es gerade nicht!) Also, ich hatte Akteneinsicht. Vor zwei Jahren war eine Demo auf dem Schlossplatz. Da bin ich hingelaufen und habe die Demo fotografiert und geschrieben: „Demo Schlossplatz“. Da schreibt doch tatsächlich der Inlandsgeheimdienst eine Aktennotiz: (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Geht es hier um per- sönliche Befindlichkeiten oder um den Verfassungs- schutz?) „Scheer war Teilnehmer einer Demo.“ (Zurufe, u. a.: Bei was für einer Demo? Das haben Sie jetzt noch nicht gesagt! – Was für einer?) Da frage ich mich: Was ist das? Oder: Meine Parteichefin Alice Weidel: ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Zurufe, u. a.: Stasi! – Hat sie angemeldet?) „Alice für Deutschland“. Da kommt man im Verfassungsschutzbericht vor. Bei „Lars für Deutschland“ wahrscheinlich nicht, aber „Alice für Deutschland“ reicht. Das ist keine Erfindung, ich habe es gelesen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da gibt es auch ei- nen Hintergrund! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat aber auch einen Grund!) Und es gibt unendlich viele Geschichten, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) die man hier noch vortragen könnte. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Spannend!) Herr Strobl, bitte tun Sie hier auch nicht so, als würden Sie jetzt hier ein neues Gesetz einbringen. Sie wurden gezwungen, das zu tun, weil Sie nicht mehr auf rechtsstaatlichem Boden standen. Das ist doch die Wahrheit. Das können die Leute auch mal wissen. Das hört man von den anderen jetzt nicht so; aber gut. Warum ist es so? Zum erheblichen Teil schon deswegen, weil es sich um eine Geheimbehörde handelt, die mit allem Geheimniskrämerei betreibt. Das gehört vielleicht zum Berufsbild dazu. Warum also nicht auch mit der eigenen Rechtsgrundlage? Die Einleitung stellt zwar klar – das ist auch nachprüfbar –, dass Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts zu diversen Landesverfassungsgesetzen, und zwar seit 2022, ausgewertet wurden. Da muss man sich auch fragen: 2022, was war eigentlich die letzten drei Jahre? Haben Sie sich hier illegal Informationen beschafft und sind gegen eine Oppositionspartei vorgegangen? Na ja, Sie werden rot. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Mein Gott!) Schauen Sie sich das doch mal an! (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Junge, Junge, Junge! – Unruhe) Wie gesagt, nach unserer Auffassung ist mit der Neufassung, auch durch die unübersichtliche Neugliederung, die vorgenommen wurde, die Grenze dessen überschritten, was grundgesetzliche Anforderungen an Normenklarheit sind. Dieses Gesetz dürfte in der Praxis in all seinen Details so gut wie unanwendbar sein – für die Anwender selbst, erst recht aber für den Bürger. Dies gilt erst recht, weil sich das Amt selbst keine allzu große Mühe zu geben braucht. Schließlich ist alles und jedes im Geheimen. Nur in einem winzigen Bruchteil aller Fälle kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung des Handelns. Warum? Nun, ganz einfach: weil eine gerichtliche Überprüfung von den Betroffenen beantragt werden müsste, aber die Besonderheit des Geheimdienstes ja gerade darin besteht, dass der Betroffene gar nichts von seiner Beobachtung weiß (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein, das stimmt nicht! Weil er ein Verfassungsschutzobjekt ist!) (Sandro Scheer) und sich deswegen nicht wehren kann. Das bedeutet, dass der Geheimdienst nur selbst über die Anwendung des für ihn geltenden Gesetzes befindet. (Zuruf: Nee!) Daran ändern auch die Unterrichtungspflicht und die Auskunftsrechte nichts Entscheidendes. Erstens sind diese maximal zurückhaltend formuliert; ich verweise nur auf den Zwang des konkreten Sachverhalts als Voraussetzung für eine Auskunftserteilung nach § 25 Absatz 1. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie kennen sich ja aus!) Zweitens sind sie mit einer Überfülle von Ausnahmen gespickt, und drittens kann niemand überprüfen, ob die Information vollständig ist – noch nicht mal ein Richter. Gleichzeitig wird der Prozess der Überkomplexisierung dazu benutzt, bestehende Befugnisse zu erweitern, neue hinzuzufügen und das geheime Machwerk des Landesamts für Verfassungsschutz dichter werden zu lassen. Das ist bei einer Behörde, die in den letzten Jahren zunehmend als Instrument der Regierung zur Unterdrückung der Opposition missbraucht wurde, mehr als bedenklich. Unendlich viele Beispiele könnte man hier vortragen. Überdies: Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2022 die Vorschriften als verfassungswidrig erkannt und Änderungen erzwungen. Diese liegen erst jetzt vor. Hat das Landesamt so viele Jahre lang Informationen unter Verwendung verfassungswidriger Mittel erlangt? (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das war ein Ur- teil zum bayerischen Gesetz!) Hier noch ein Beispiel: Nach § 4 Absatz 3 sind erheblich Beobachtungsbedürftige solche Personenzusammenschlüsse, die – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – ... in erheblichem Maße gesellschaftliche Einflussnahme betreiben, insbesondere durch die Verbreitung von Fehlinformationen oder die Herbeiführung einer Atmosphäre der Angst ... (Glocke des Präsidenten)
