Plenarprotokoll 17/28
03.02.2022 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (30)CDU (18)SPD (17)FDP (17)GRÜNE (12)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Balzer, Herr Abg. Dr. Becker, Herr Abg. Brauer (Unruhe) – stellen Sie bitte die Gespräche ein oder verlagern Sie sie nach außerhalb des Plenarsaals, sollten sie extrem wichtig sein –, Herr Abg. Eisenhut, Herr Abg. von Eyb, Herr Abg. Fink, Herr Abg. Fischer, Herr Abg. Hahn, Frau Abg. Hartmann-Müller, Herr Abg. Heitlinger, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Dr. Jung, Herr Abg. Kenner, Herr Abg. Schuler, Herr Abg. Sckerl, Frau Abg. Sperling, Herr Abg. Stächele, (Unruhe) Herr Abg. Steyer – wir sind bald durch – und Herr Abg. Wolf. Eine Nebenbemerkung: Ich finde, dass die Frauen irgendwie weniger anfällig für Krankheiten sind. Das sei hier einmal festgestellt. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zuruf: Ja! – Abg. Andreas Stoch SPD: Männer sind sensibler! Ich dre- he das mal um! – Abg. Udo Stein AfD: Sollten wir sagen, wer da ist? – Abg. Anton Baron AfD: Das hat doch schon System!) Wir sind noch nicht durch. Jetzt kommen wir zur Regierung. Seitens der Regierung aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ab 14 Uhr Frau Ministerin Walker, ganztägig Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Außerdem ist Frau Staatssekretärin Kurtz entschuldigt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das waren jetzt aber mehr Frauen! – Vereinzelt Heiterkeit) Damit sind wir jetzt durch. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 31. Januar 2022 – Wohnraumförderung 2022 – Bericht und Leitlinien zur Wohnraumförderung in Baden-Württemberg –, Drucksache 17/1774. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem erfreulichen Ereignis: Unser Kollege Dr. Weirauch – oben auf der Zuriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 tokoll vom 3. Februar 2022 9:33 Uhr hörertribüne bzw. Empore – hat heute Geburtstag. Lieber Herr Dr. Weirauch, im Namen von uns allen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute! Es ist schön, dass Sie mit uns feiern. (Beifall im ganzen Haus) Dann kommen wir zu einem weniger erfreulichen Ereignis, und zwar muss ich noch einmal auf das Ereignis bei Tagesordnungspunkt 2 der gestrigen Plenarsitzung zurückkommen: die Verunglimpfung des verfassungsmäßigen Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland durch Herrn Abg. Klauß. Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 habe ich nach der Präsidiumssitzung gestern Abend Herrn Abg. Klauß mitgeteilt, dass er aufgrund seiner gröblichen Beleidigung des Bundespräsidenten für weitere zwei Sitzungstage – bis einschließlich 16. Februar 2022 – von der Teilnahme an den Plenarsitzungen ausgeschlossen ist. Der Ausschluss gilt auch für die bis dahin stattfindenden Ausschusssitzungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Saue- rei!) Herr Abg. Klauß hat sich unter Bezug auf die Bundesversammlung u. a. wie folgt geäußert: Sie müssen Ihre Stimme nicht dem Linken, dem Spalter, dem Hetzer Herrn Steinmeier geben, dem schlechtesten Bundespräsidenten aller Zeiten. Maßgeblich für die Entscheidung des Präsidiums war die Schwere des Verstoßes gegen die parlamentarische Ordnung, der eine Sitzungsunterbrechung des Parlaments erforderte. Das Präsidium hat in seiner Sitzung gestern Abend in diesem Zusammenhang auch beschlossen, Herrn parlamentarischen Geschäftsführer Baron nachträglich einen Ordnungsruf zu erteilen. Herr Abg. Baron, Sie haben während der Geschäftsordnungsdiskussion am Ende der Aktuellen Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 u. a. folgende Äußerung gemacht: Wenn ein Bundespräsident in einer Ansprache die Demonstranten als Staatsfeinde bezeichnet, der spaltet und hetzt gegen Teile der Gesellschaft. Sie haben damit die Äußerungen des Redners der Fraktion der AfD, Herrn Abg. Klauß, unterstützt. Dieses Verhalten ist ebenfalls inakzeptabel, und daher erteile ich Ihnen hiermit nachträglich einen Ordnungsruf. (Präsidentin Muhterem Aras) Liebe Kolleginnen und Kollegen – das habe ich auch gestern in der Präsidiumssitzung gesagt –, ich finde, dass unsere Sitzungen in dieser Wahlperiode deutlich geordneter und würdevoller verlaufen als in der letzten Wahlperiode. Wir alle sollten daran arbeiten, dass dies bitte auch so bleibt. Ich hoffe, dass die verbalen Entgleisungen in der gestrigen Sitzung ein bedauerlicher Einzelfall bleiben. Darum bitte ich Sie alle. (Abg. Udo Stein AfD: Dann mahnen Sie Ihre grünen Kollegen bitte auch!) – Diese Debatte steht jetzt nicht an, die haben wir gestern geführt. Vielen Dank. (Unruhe) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf die Präsentation der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) unten im Foyer hinweisen. Die SEZ wurde am 9. Januar 1991 vom Landtag von Baden-Württemberg errichtet und feiert zurzeit ihr 30-jähriges Bestehen. Sie will die Bevölkerung für ein global verantwortliches Handeln sensibilisieren und fördert Initiativen zur Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens. Im Mittelpunkt der heutigen Präsentation steht die Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi. Meine Damen und Herren, Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Nun können wir in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von § 219 a StGB und die Umsetzung im Land – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen werden sich erinnern: Als sich die grün-schwarze Landesregierung 2016 erstmals formierte, versprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Ein grün-schwarzes Bündnis ist für die CDU in Baden-Württemberg eine große Modernisierungschance. Nun, mich beschleicht seit einiger Zeit der Eindruck, dass die Wirklichkeit aller Modernitätsrhetorik dieser Regierung zum Trotz eher in eine ganz andere Richtung weist. Diesem Land fehlt der gesellschaftspolitische Diskurs, der gesellschaftspolitische Ruck. Das übernimmt jetzt die neue Regierung in Berlin für uns. Die Ampelkoalition meint es ernst und will strukturelle Benachteiligungen von Frauen überwinden. (Beifall bei der SPD) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wir werden den § 219 a endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Bra- vo! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Oje! – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Die grün-schwarze Landesregierung hat dagegen noch im September im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert. Dabei ist dieser Schritt überfällig. Warum? Ungewollte Schwangerschaften sind Realität und bedeuten für viele Frauen eine echte Krisensituation. Auch Schwangerschaftsabbrüche sind eine Realität in unserem Land. Es geht hier um einen Teil der Gesundheitsversorgung und damit um einen medizinischen Sicherstellungsauftrag, den die Landesregierung nach § 13 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu erbringen hat, aber mit dessen Umsetzung sie sich offensichtlich äußerst schwertut. Denn die Versorgungssituation verschlechtert sich seit Jahren. In ganz Baden-Württemberg gab es 2021 gerade einmal 61 Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – Tendenz fallend –, 61 Ärztinnen und Ärzte für immerhin fast 5,6 Millionen Frauen. Zu Recht ist dieses gesellschaftspolitische Thema vielen jungen Menschen wichtig. Nicht nur, wenn es um Polen oder andere Länder geht, nein, auch hier bei uns in Baden-Württemberg ist das Thema Schwangerschaftsabbruch noch immer in Teilen ein Tabuthema. Ungewollt Schwangere wissen oft nicht, mit wem sie überhaupt sprechen sollen. Kürzlich hat die Lokalpresse bei uns konkret die Erfahrung einer Frau geschildert, die dort „Christine“ genannt wird. Ich will es kurz zitieren: Die nächsten Tage verbrachte Christine viel Zeit am Telefon. Dabei stieß sie immer wieder auf Hürden. Ihr Ansprechpartner bei der Krankenkasse stotterte in den Hörer, als es um die Kostenübernahme des Abbruchs ging, das sei ein heikles Thema. Mehrfach wurde sie in Tübinger Frauenarztpraxen abgewiesen, obwohl sie dringend eine brauchte, um herauszufinden, in welcher Schwangerschaftswoche sie überhaupt war. Die Arztsuche für den Abbruch gestaltete sich ebenfalls schwierig. Die Tübinger Frauenklinik konnte Christine erst einen Termin in zwei Wochen anbieten. Sie sagte, das geht nicht. Die Frist rückte immer näher. Ärztinnen und Ärzte werden durch den § 219 a kriminalisiert, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Manchen ist wahrscheinlich die Geschichte von K. H. bekannt, einer Ärztin, die in den letzten viereinhalb Jahren gelitten hat, seit sie sich für die Abschaffung des Informationsverbots über Schwangerschaftsabbrüche einsetzt. Sie wurde bedroht, beschimpft und mehrfach verurteilt, weil zu ihrem Verständnis von Menschenwürde sowie als Ärztin die umfassende Aufklärung und Information über Schwangerschaftsabbrüche gehört. (Beifall bei der SPD und der Abg. Alena Trauschel FDP/DVP) (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Auch in unserem Land gibt es sogenannte Gehsteigbelästigungen, also Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern direkt vor Praxen oder Beratungsstellen. Bekannt ist der Fall von Pforzheim. Wir wissen von einer Stuttgarter Arztpraxis, die durch solchen Druck entschieden hat, dichtzumachen. Die Kriminalisierung durch den § 219 a führt zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungssituation. Klinikleitungen fürchten um ihr Image. Viele bieten zwar spezielle Schwangerschaftsdiagnostik an, aber selbst wenn sich die Eltern daraufhin aus medizinischen Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, schreiben sie höchstens einen Namen auf den Zettel, weil man ja für Schwangerschaftsabbruch keine Werbung machen darf, und lassen damit die Eltern allein. Das gilt in unserem Land für die Großstädte, deren Schutz viele Frauen suchen, besonders und zunehmend aber auch für den ländlichen Raum, in dem weiträumig kaum noch Ärztinnen und Ärzte anzutreffen sind, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können. Was brauchen wir? Wir müssen das ganze Thema enttabuisieren – im Bund, in den Ländern und in unseren Kommunen. Auch deshalb hat meine Fraktion die heutige Aktuelle Debatte beantragt. Es ist absolut gerechtfertigt, dass sich Ärztinnen und Ärzte weigern können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – auf jeden Fall. Was ich aber für falsch halte, ist, dass eine ganze Klinik, die immerhin mit öffentlichen Geldern finanziert wird, das Angebot verweigern kann. Im Medizinstudium muss sich jede Studentin und jeder Student einmal mit Schwangerschaftsabbrüchen befassen. Das ist schon allein deshalb nötig, um eine Frau, die nach einem Abbruch eingeliefert wird, adäquat behandeln zu können. Auf der entsprechenden Liste der Bundesärztekammer sind in Baden-Württemberg ganze 13 Arztpraxen eingetragen, davon südlich meiner Heimatstadt Tübingen genau zwei. Da braucht es ein Umdenken in unseren Köpfen und keine zögerliche Haltung unserer Landesregierung als Ganzes. (Beifall bei der SPD) Kern der Gegenargumentation ist ja der Verweis auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht des ungeborenen Lebens. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums geht selbstverständlich auf diesen wichtigen Aspekt ein und kommt zu dem Schluss: Der Verzicht auf die Strafbewehrung an dieser Stelle ist mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar. Jetzt gibt es natürlich manche in der Debatte – das möchte ich einräumen –, die den Schutz des ungeborenen Lebens juristisch und ethisch nicht sehr hoch gewichten. Zu diesen gehöre ich und zu diesen gehört die SPD ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Wir sollten alles daransetzen, Familien und Frauen so zu stärken, dass ungeborenes Leben geschützt wird. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Dazu zählt, die sexuelle Bildung zu stärken, Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern, für alle niedrigschwellige Beriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 ratungsangebote sicherzustellen – dazu zählen auch nach Corona digitale Beratungsangebote –, die materielle Situation von Familien zu stärken, alles gegen Kinderarmut zu tun, Kinder in den Mittelpunkt unserer Politik zu rücken und damit Familien Zukunftsängste zu nehmen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Kindergrundsicherung, die wir jetzt im Bund endlich gemeinsam auf den Weg bringen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Aber sosehr wir die Infrastruktur stärken mögen, am Ende bleibt es die individuelle Entscheidung einer Frau, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheidet. Ich selbst bin Mutter von drei Kindern und aktives Mitglied der katholischen Kirche. Ich habe für mich, auch gemeinsam mit meinem Partner, entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich keine Option ist. Aber diese Entscheidung kann der Staat mir nicht wegnehmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Für viele Frauen sowie für viele Ärztinnen und Ärzte war es eine wichtige Nachricht: Der § 219 a wird endlich abgeschafft. Das ist mal eine echte Modernisierungschance, auch für und in Baden-Württemberg. Am Ende meiner Rede möchte ich durchaus auch den nächsten Schritt ansprechen: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch sind genug. Auch diesen Diskurs müssen und werden wir führen. Das sind wir den Frauen auch in Baden-Württemberg schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Seemann.
Stefanie Seemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben abgetrieben!“, diese Worte prangten auf der Titelseite des „stern“ vom 6. Juni 1971. Ein paar von Ihnen im Saal dürften das Cover kennen, aber die meisten sind zu jung, um das bewusst erlebt zu haben. 374 Frauen bekannten sich öffentlich, ihre Schwangerschaft abgebrochen zu haben, und lösten damit einen bundesweiten Skandal aus. Unter dem Motto „Mein Bauch gehört mir“ kämpften Frauen in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1970er-Jahren für das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion. Sie forderten die Abschaffung des § 218 und wollten selbst darüber entscheiden, ob sie Mutter werden oder nicht. Frauen brachen ihr Schweigen. Sie stießen eine Debatte über Schwangerschaftsabbrüche in Westdeutschland an, und – man glaubt es kaum –: Nach 25 Jahren – einem Vierteljahrhundert! – wurde das Strafrecht reformiert. Vergessen wird dabei meist: Es wurde nur geändert, weil die Frauen aus der ehemaligen DDR im Einigungsvertrag dafür gekämpft hatten, dass das westdeutsche Abtreibungsrecht nicht beibehalten wird. (Stefanie Seemann) 1991 wurde erstmals ein Beratungsgesetz formuliert und postwendend vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Nachfolgend zum Urteil ergab sich die Kompromissformel aus dem Jahr 1995, die auch heute noch gilt und die lautet: Abtreibung bleibt zwar grundsätzlich rechtswidrig, von Strafverfolgung wird aber innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei Vorliegen einer vorschriftsmäßigen Beratung abgesehen. Welche Bedeutung hat bei alldem der § 219 a? Die Medizinerin K. H. – Frau Kliche-Behnke hat schon darauf hingewiesen – hat auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert und wurde dafür nach mehreren Ermittlungsverfahren erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt. Die Ärztin ging dann den Schritt in die Öffentlichkeit und kämpft seither für die Streichung des § 219 a, zuletzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Kampf machte eine breite Öffentlichkeit auf die Widersinnigkeit des § 219 a des Strafgesetzbuchs aufmerksam – der übrigens ein Überbleibsel aus der Nazizeit ist; das Gesetz stammt nämlich aus dem Jahr 1933. (Zuruf von der AfD) Das sogenannte Werbeverbot, das faktisch ein Informationsverbot darstellt, sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Website keine Informationen über Abtreibungen zur Verfügung stellen dürfen. Als Werbung gilt dabei schon eine Erklärung über unterschiedliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit verbundenen Risiken. Heute ist in der „Stuttgarter Zeitung“ auch zu lesen, dass es durchaus sehr, sehr große Unterschiede bei den Methoden gibt. Trotz des verbrieften Rechts auf Informationsfreiheit haben die Gerichte den Gesetzestext immer wieder sehr eng ausgelegt. In Deutschland haben wir, wie dargestellt, seit 1995 eine gesetzliche Regelung, nach der Ärztinnen und Ärzte Abbrüche straffrei und rechtmäßig vornehmen können. Dann kann es nicht sein, dass diesen verboten wird, über ihre Leistungen sowie über Risiken und Nebenwirkungen bei einem Schwangerschaftsabbruch sachlich zu informieren. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Die Streichung des § 219 a ist überfällig, und wir Grünen im Land begrüßen das Vorhaben der Berliner Ampelkoalition – ein Bestreben, das die grüne Bundesfamilienministerin maßgeblich vorangetrieben hat. Ärztinnen und Ärzte müssen künftig umfassende öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen dürfen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD) Es geht bei diesem Paragrafen schließlich nicht darum, den Schutz des ungeborenen Lebens infrage zu stellen. Für entsprechende Fragen haben wir den § 218 mit seinen Ausnahmeregelungen. Klar ist doch: Keine schwangere Frau entscheidet sich einfach mal so für einen Abbruch, weil sie im Internet von einem tollen Angebot gelesen hat. Ich bin Mutter von fünf Kindern und war glücklicherweise nie in der Situation, mich für oder ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 gegen ein Kind entscheiden zu müssen. Dafür bin ich wirklich sehr dankbar. Es gibt aber Bedingungen und Lebenssituationen, in denen es nach Beratung möglich ist, dass Frauen diese Entscheidung treffen, ja treffen müssen. Solange dies innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt, steht es niemandem, aber auch wirklich niemandem zu, das zu verurteilen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Die Erfahrung zeigt doch, dass sich keine Frau durch mangelnde Information von einem Abbruch abbringen lässt. Für uns Grüne ist aber Teil des Selbstbestimmungsrechts, dass sich Frauen frei informieren und einen Arzt oder eine Ärztin und die Methode eines Schwangerschaftsabbruchs frei wählen können. Frauen sollen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte auch hier gut informiert wahrnehmen können. Darüber hinaus wollen wir Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und Frauen in schwierigen Situationen unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer wichtiger Schritt wird dann sein, dass aufgrund von § 219 a verurteilte Ärztinnen Rehabilitation erfahren. Wir Grünen im Land setzen uns dafür ein, dass ungewollt Schwangere schnell die fachlichen Informationen und Beratungen zu operativen und medikamentösen Abbrüchen bekommen, die sie benötigen. Wir stellen uns der Verantwortung, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, damit ein gesicherter, zeit- und wohnortnaher Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Die Problemlage ist offenkundig: Es gibt deutschlandweit immer weniger Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Baden-Württemberg hat nun als erstes Bundesland einen wichtigen Schritt gemacht, um seinem Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden. Das Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landesärztekammer haben im vergangenen Jahr eine Erhebung unter den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt, um abzuklären, wie es um die medizinische Versorgungslage bestellt ist und wo die Lücken sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Erste Erkenntnisse zeigen klar, dass nicht überall eine wohnortnahe Versorgung vorhanden ist. Das berichten auch die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen. Von einigen Ärztinnen und Ärzten wissen wir, dass sie aus Sorge vor Anfeindungen – auch das hat Frau Kliche-Behnke schon genannt – oder aufgrund der unklaren Rechtslage keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Mit der Streichung des § 219 a können die vom Land durch die Erhebung erarbeiteten Grundlagen genutzt werden, und viele Ärztinnen und Ärzte bekommen die von ihnen gewünschte Rechtssicherheit und politische Unterstützung. Jeder zusätzliche Arzt, jede zusätzliche Ärztin, die sich dafür entscheiden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, verbessern das Angebot im ganzen Land. (Stefanie Seemann) Unsere Zielsetzung ist es zudem, Ärztinnen und Ärzte frühzeitig, am besten schon während des Studiums, für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen) Denn etliche derjenigen, die bisher Abbrüche vornehmen, sind kurz vor dem Rentenalter, und deshalb brauchen wir auch dringend die Jungen, die sich dieses Themas neu annehmen. Die Streichung des § 219 a in der Bundesgesetzgebung wird, wenn sie denn beschlossen ist, unsere Anstrengungen im Land für eine bessere Versorgung entscheidend unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Huber das Wort.
Isabell Huber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themenwahl der SPD-Fraktion für diese Aktuelle Debatte zeigt uns vor allem eines: eine seltsame Verschiebung des Weltbilds, da Sie das komplexe Thema Schwangerschaftsabbruch ausschließlich aus der Perspektive der Frau betrachten und das Leben des Kindes dabei außen vor lassen. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Ist das sozial? Zudem handelt es sich hier um ein Werbeverbot, nicht um ein Schwangerschaftsabbruchsverbot. Die Einschätzung, dass die geltenden Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens eine strukturelle Benachteiligung von schwangeren Frauen darstellen, teilen wir explizit nicht. Auf diese Idee muss man erst einmal kommen; das sage ich hier auch als Frau. Die §§ 218 a ff. des Strafgesetzbuchs sind vielmehr das Ergebnis einer gründlichen und über Jahre gewachsenen Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem ebenfalls grundgesetzlich normierten Anspruch des ungeborenen Kindes auf staatlichen Schutz seines Lebens. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Ich möchte hier und heute ganz klar betonen: Es gibt Situationen, in denen es eine Schwangere als unzumutbar empfindet, das Kind zu bekommen. Genau aus diesem Grund gibt es die Beratungslösung, auch hier in Baden-Württemberg. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Aus diesem Grund ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich möglich, in den Grenzen der §§ 218 a ff. Hier haben wir bereits ein austariertes System, welches auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Rechtsprechung allen Gütern von Verfassungsrang Bedeutung verleiht. Dieses sorgfältig austarierte System dient eben gerade dazu, der werdenden Mutter in der Beratung zu helfen. Dazu gehört es auch, Raum und Zeit zu haben, sich über ein Leben mit dem Kind oder ohne das Kind Gedanken zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, um hier mehr Beratungsangebote in Baden-Württemberg zu schaffen, brauchen riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 wir gewiss nicht die Streichung des Werbeverbots, des § 219 a. Das ist eine Scheindebatte, die Sie führen. Frau Dr. Kliche-Behnke, Sie haben zahlreiche weitere, alternative Möglichkeiten aufgeführt. Worüber man hier jedoch reden muss, ist die Frage der Abgrenzung zwischen reiner Information und Werbung. Wenn es heißt, dass man bei dem Eingriff fast gar nichts spüre, ist das dann noch eine Information? Oder ist das Werbung? Oder wie ist es, wenn von „Schwangerschaftsgewebe“ die Rede ist statt von einem Embryo oder einem Fötus? Das sind Formulierungen, die darauf abzielen, den Gedanken an das Ungeborene zu verdrängen und den Eingriff zu verharmlosen. (Beifall bei der AfD und Abgeordneten der CDU) Hierzu muss aber nicht § 219 a abgeschafft werden. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Reform bewusst den § 219 a aufgenommen, um Schwangeren einen möglichst – – (Lebhafte Unruhe)
Muhterem Aras
Entschuldigung, Frau Abg. Huber. – Meine Damen und Herren, hier vorn ist es sehr laut. Ich bitte um Ruhe, damit Frau Abg. Huber mit ihrer Rede fortfahren kann. Vielen Dank. (Zurufe)
Isabell Huber CDU
Vielen Dank. – Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Reform der §§ 218 ff. bewusst den § 219 a aufgenommen, um Schwangeren eine möglichst neutrale Beratung und Information durch besonders qualifizierte Stellen zu gewährleisten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Rü- diger Klos AfD) Informationsmöglichkeiten über Schwangerschaftsabbrüche sind vorhanden, auch hier in Baden-Württemberg. Da hilft googeln, liebe Frau Dr. Kliche-Behnke. 2019 hat die Große Koalition in einem gemeinsamen Kompromiss die Informationsmöglichkeiten erweitert. (Unruhe) Ärztinnen und Ärzte dürfen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Zugleich darf ergänzend auf medizinische Informationen hingewiesen werden, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Ärztekammern und bei Beratungsstellen verfügbar sind. (Unruhe) Zudem veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch eine entsprechende Ärzteliste. Eine Frau in einer Notsituation kann sich also bereits heute anhand dieser Quellen darüber informieren, wo sie ärztlich betreut werden kann. (Isabell Huber) Für uns ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass die Beratung nicht in ihrer Funktion geschwächt wird. Denn sie dient auch dazu, der Schwangeren Unterstützungsangebote aufzuzeigen. (Beifall bei der CDU) Die Entscheidung muss letzten Endes die betroffene Frau treffen, und zwar gut informiert, möglichst frei und unbeeinflusst. Denn diese Entscheidung ist schwer genug. Klar muss dabei sein, dass es bei einer solchen Entscheidung nicht nur um eine Entscheidung für sich selbst geht, sondern eben auch um das Lebensrecht des Ungeborenen, so schwer der Gedanke in gewissen Situationen sein mag. Denn es handelt sich bei einem Abbruch nicht um einen normalen medizinischen Eingriff. Vielmehr zieht er nach sich, dass ein ungeborenes Leben beendet wird. Und das Leben ist bereits entstanden. Nach 22 Tagen beginnt das Herz des Kindes zu schlagen. Mit acht Wochen hat es ein Gesicht und nimmt Töne und Berührungen wahr. Mit neun Wochen kann es bereits Fäuste machen und nach zehn Wochen schon am Daumen lutschen. Der Abwägungsprozess fällt einer betroffenen Frau also sehr schwer. Und gerade in dieser Zeit sollte sie sich die Zeit nehmen dürfen, um sich gut und umfassend beraten zu lassen (Zurufe von der SPD und des Abg. Oliver Hilden- brand GRÜNE) und sich so die Argumente in Ruhe vor Augen zu führen und sich nicht etwa durch Werbemaßnahmen beeinflussen zu lassen. (Unruhe) Sachliche Informationen mit Geschäftsinteressen zu vermischen, was mit der Streichung dieses Paragrafen passieren wird, halten wir, die CDU, für grundfalsch. (Beifall bei der CDU und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Nichtsdestotrotz sind wir in Baden-Württemberg in der Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Und da ist es unser Job, die Umsetzung, sofern sie kommen wird, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen auch anzugehen – konstruktiv und sachlich. Das ist unsere Haltung als CDU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich möchte jedoch auch noch einen Hinweis geben – als Frau, aber auch als Christdemokratin –: Mit der Abschaffung würde zum einen der elementare Gedanke des staatlichen Schutzzwecks für das ungeborene Kind verloren gehen, und zum anderen droht die Gefahr, dass das aktuelle Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird. Der Abbruch würde dann nicht mehr die Ausnahme darstellen, sondern es würde durch die werbende Darstellung eine vermeintliche Normalität entstehen, (Abg. Daniel Born SPD: Wie kommen Sie denn da- zu?) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 die Hemmschwellen hierfür entfallen lässt und die Illusion entstehen lässt, dass der Schutzzweck für das ungeborene Kind entfiele. Das gebe ich Ihnen mit; tragen Sie es gern nach Berlin weiter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben – auch das ungeborene – zu schützen. Der Gesetzgeber, also auch wir, hat dafür einen Schutzauftrag für ungeborene Kinder. Diesen gilt es zu respektieren und ihm vor allem auch nachzukommen. Keine Frau, die ungewollt schwanger ist, macht sich die Entscheidung leicht, ob sie dieses Kind auch zur Welt bringen soll. Das Lebensrecht des Kindes kann nur durch die Mutter und mit ihr erfüllt werden, nicht gegen sie. Deshalb ist es entscheidend, für eine gute medizinische Versorgung und eine ergebnisoffene, unabhängige Beratung zu sorgen. (Beifall bei der CDU) Wir in der Politik und in der Gesellschaft haben zudem die Aufgabe, den betroffenen Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren und sie in dieser Situation nicht alleinzulassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es ist unser ureigenes Verständnis als Christdemokraten, alle im Blick zu haben, auch diejenigen, die schwach sind oder eben noch gar nicht auf der Welt sind. Lassen Sie mich noch eines sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, bei der allgemeinen Impfpflicht von einer Gewissensentscheidung zu sprechen und bei der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nicht, das müssen Sie den Menschen, vor allem aber uns Frauen erklären. (Beifall bei der CDU und des Abg. Anton Baron AfD) Statt einzelne Bausteine aus dem geltenden und auf verfassungsrechtlicher Basis entwickelten Gesamtkonzept herauszubrechen, sollten Sie sich in Berlin viel eher Gedanken machen, wie Sie zu einer stigmatisierungsfreien Umsetzung genau desselben kommen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Aber dieses Brett ist wohl zu dick. Deshalb konzentrieren Sie sich lieber auf eine vermeintlich einfache und symbolträchtige Maßnahme, um Handlungsstärke zu demonstrieren. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Dies allerdings ist, um im Jargon des Verfassungsrechtlers zu bleiben, weder zweckmäßig noch geeignet, jedenfalls mit Blick auf das heutige Debattenziel der SPD. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Trauschel.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind infolge eines Sexualverbrechens ungewollt schwanger. Ihr Selbstbild ist geprägt von Hoffnungslosigkeit und Minderwertigkeit. Sie empfinden Angst, Scham, Ohnmacht, Hass und Wut. Die Hoffnungslosigkeit, die Sie durchleben, lässt Sie gar nicht erst daran denken, die Schwangerschaft auszutragen. Sie sind sich sicher, dass der bloße Anblick des Kindes eine tägliche Retraumatisierung, eine ständige Erinnerung an die Tat wäre, die Sie unbedingt vergessen wollten. (Zuruf von der CDU: Von was reden wir jetzt?) Also treten Sie in Kontakt mit einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und vereinbaren eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese Beratung ist nicht Ihrem Schutz, sondern dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. So regeln es das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Strafgesetzbuch. Dort wird dann zunächst von Ihnen erwartet, dass Sie der beratenden Person die Gründe mitteilen, weshalb Sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen. Allein bei der Frage wird Ihnen übel. Sie durchleben Ihr Trauma erneut. Sie werden dann zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt. Es wird Ihnen das eigene Recht des Kindes auf Leben auch Ihnen gegenüber bewusst gemacht, und es werden Ihnen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnet. Nach dem Beratungsgespräch ist Ihre Entscheidung jedoch unverändert. Nach allem Nachdenken, allen ethischen Erwägungen, aller Bedenkzeit steht Ihre Entscheidung unverrückbar fest. Sie wollen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Sie haben nun das Ob geklärt. Und dieses Ob ist eine unglaublich schwierige Frage, auf die es keine richtige Antwort gibt. Denn niemand ist direkt für Abtreibung. Es ist eine Frage, auf die jede Antwort, die Sie geben, Sie den Rest Ihres Lebens verfolgen wird. Nachdem Sie aber das Ob geklärt haben, geht es um das Wo und das Wie. Sie suchen also nach Informationen darüber, wo Sie den Schwangerschaftsabbruch durchführen können und welche Methoden dafür infrage kommen, und auch darüber, welche Ärzte welche Methoden anwenden. Doch diese Informationen werden Ihnen verwehrt. Ein Arzt, der öffentlich darüber informiert, mit welchen Methoden er Abtreibungen durchführt, macht sich strafbar. Diese Gesetzeslage ist unerträglich. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD)
Muhterem Aras
Frau Abg. Trauschel, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos von der AfD-Fraktion zu?
Alena Trauschel FDP
Nein, heute nicht. (Vereinzelt Beifall) Wenn Sie in dieser Situation sind, ist das Mindeste, was der Staat, die Gemeinschaft Ihnen schuldig ist, der Zugang zu sachlichen Informationen, damit Sie über das Wo und das Wie eine genauso informierte Entscheidung treffen können wie über das Ob. Doch der Staat verwehrt Ihnen das. Dies gilt auch nach der Reform des § 219 a im Jahr 2019. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die Berliner Ärztin B. G. wurde 2019 für sachliche Informationen rechtskräftig wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Auch das Urteil gegen die Gießener Ärztin, die den Reformprozess überhaupt angestoßen hatte, wurde zwar in der Revision vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zunächst aufgehoben mit der Maßgabe, den nun geänderten § 219 a zu ihren Gunsten anzuwenden. Doch die erneute Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Gießen führte wiederum zu ihrer Verurteilung. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Logisch!) Die Richterin sprach zwar einerseits auf der Basis der Gesetzeslage eine Verurteilung aus, sparte aber gleichzeitig nicht mit Kritik an der Reform der damaligen Großen Koalition unter der Federführung der damaligen SPD-Bundesjustizministerin Katarina Barley – Zitat –: Es macht keinen Sinn, strafrechtlich eine sachliche Information zu einem medizinischen Eingriff zu verbieten. Weiter sagte sie: Es fällt schwer, Argumente dafür zu finden, dass der 219 a so ins Gesetz gekommen ist. (Abg. Gabriele Rolland SPD: So ist es! – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Klarer Denkfehler!) Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass eine Information über einen legalen Vorgang strafbar ist. Es ist eine Schande, dass im Jahr 2022 diejenigen, die von einer Nichtbeendigung der Schwangerschaft schwerste psychische und physische Schäden bis hin zum Tod davontragen würden, in ihrer sachlichen Informationsfindung dermaßen eingeschränkt werden. Und als ob die Situation der Schwangeren nicht schon schwer genug wäre, finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – was es noch viel wichtiger macht, sich auch im Internet darüber informieren zu können. Diese Situation ist im Übrigen auch dem Innenministerium hier in Baden-Württemberg bekannt. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen) In diesem Zusammenhang finde ich es dann doch ein bisschen merkwürdig, dass die Sozialdemokraten nun versuchen, den Gesetzentwurf des FDP-Bundesjustizministers als ihren Erfolg darzustellen. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist eine Regierung!) Schließlich haben Sie, meine Damen und Herren der SPD, die letzten acht Jahre in der GroKo das Bundesjustizministerium besetzt. Warum kam das denn nicht schon früher? (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat Frau Huber gera- de einwandfrei erklärt! Das hat Frau Huber auf den Punkt gebracht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das hat Frau Huber erklärt! – Weitere Zurufe) Denn eines ist klar: Eine Mehrheit – –
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Frau Abg. Trauschel hat das Wort. Es wäre nett, wenn Sie ihr zuhören würden. Sie müssen es ja nicht gutheißen oder bewerten, aber bitte zuhören. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Alena Trauschel FDP
Denn eines ist klar: Eine Mehrheit für die Abschaffung des § 219 a gab es auch schon im Jahr 2018 im Deutschen Bundestag. Dafür hätten jedoch die Abgeordneten der SPD auf ihrem freien Mandat bestehen müssen. Und auch die SPD-Justizministerin hätte eine Abstimmung als Gewissensfrage einfordern können. Ich kann mir kaum eine Frage vorstellen, bei der es klarer um eine Gewissensentscheidung geht, die jeder Abgeordnete für sich treffen muss. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau so ist es! – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Jetzt mag manch einer anführen, dass die Streichung des § 219 a aus dem Strafgesetzbuch dazu führen könnte, dass bald Werbung für Schwangerschaftsabbrüche im ÖPNV oder auf Werbetafeln prangen würde. Jedoch ist das eine Befürchtung ohne Boden. Denn in § 27 Absatz 3 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist klar geregelt, dass eine – ich zitiere – „anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung“ berufswidrig ist. Weiter heißt es: Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Diese Sorge ist also unbegründet. Und ich muss an dieser Stelle auch einmal an den gesunden Menschenverstand appellieren. Wer in diesem Raum denkt, dass sich eine Schwangere mal so eben wegen einer Werbung zu einer Abtreibung bewegen lässt, zumal mit den weiter bestehenden juristischen Einschränkungen aus Strafgesetzbuch und Schwangerschaftskonfliktgesetz, der sollte sein Verständnis von Gleichberechtigung noch einmal gründlich überdenken. Denn das Frauenbild ist offenbar im vorletzten Jahrhundert hängen geblieben. (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der SPD) Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch auch in all jenen Fällen strafbar, in denen der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden. Es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich, sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen. Genau dafür sorgt die Ampel auf Bundesebene; dafür sorgt der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann, und dafür bin ich ihm außerordentlich dankbar. Zum Schluss noch eine Anmerkung an die Grünen, nachdem ich hier die Rede aus der CDU gehört habe: Ich frage mich ehrlicherweise, warum das Ihr Koalitionspartner hier ist. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wolle.
Carola Wolle AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ohne Frage wirft das Thema „Schwangerschaftsabbruch und sein juristischer Rahmen“ viele sehr komplexe Fragen auf. Es geht hier nicht nur um Fragen von Ethik und Moral, sondern auch um die persönliche Situation der Schwangeren. Es geht aber auch um den gesetzlichen Rahmen, in dem die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch getroffen wird. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes – ich zitiere: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – stellt § 218 den Schwangerschaftsabbruch unter den genannten Voraussetzungen deshalb lediglich ausnahmsweise straflos. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, warum das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche zu bewerben, in § 219 a des Strafgesetzbuchs ausgesprochen und dies unter Strafe gestellt wurde. Die Urheber dieses Paragrafen waren überaus weitsichtig. Sie wollten verhindern, dass Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Wir lehnen es ab, einen Schwangerschaftsabbruch als etwas Normales im Sinne von „Es ist nichts Bewegendes“ zu bagatellisieren (Beifall bei der AfD) und darin einen Arztbesuch wie jeden anderen zu sehen. Denn es ist eine absolute Ausnahmesituation, in der sich die Schwangere befindet: In ihrer folgenreichen Entscheidung für oder gegen das Kind geht es um zwei Menschenleben. Im Grundsatzprogramm meiner Partei wurde daher bereits 2016 festgeschrieben: Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären. (Beifall bei der AfD) Ich versichere Ihnen, dass niemand in meiner Fraktion die schwierige Situation einer ungewollt Schwangeren nicht ernst nimmt. Als Reaktion auf die Verurteilung der Allgemeinmedizinerin K. H. – sie wurde hier bereits wegen Werbung für Abtreibung angeführt – wurde 2019 von CDU und SPD der § 219 a des Strafgesetzbuchs um den Absatz 4 ergänzt. Die neue Regelung beinhaltet die Informationslage für schwangere Frauen in Notlagen und die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten von Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen; außerdem ist der Verweis auf Informationen von Behörden und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Ärztekammern zulässig. Lediglich Auskünfte über die Art und Methoden der Abbrüche bleiben weiterhin untersagt, erfolgen aber sehr wohl in einem individuellen Gespräch mit dem Arzt. Meine Damen und Herren, es besteht also weder ein Informationsdefizit, noch besteht Rechtsunsicherheit – und damit keine Notwendigkeit zur Abschaffung des § 219 a StGB. (Beifall bei der AfD) (Carola Wolle) Schauen wir uns doch einmal die Praxis genauer an: Seit Mitte der Neunzigerjahre eröffnet die Beratungslösung Schwangeren eine straffreie Möglichkeit, ihre Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Jede Schwangere hat damit zu Beginn der Schwangerschaft die Möglichkeit, über einen entscheidenden Wendepunkt selbst zu bestimmen. Mit dem verpflichtenden Beratungsgespräch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sie sich vor ihrer Entscheidung umfassend über das Für und Wider eines Schwangerschaftsabbruchs informieren kann. Sie soll über die Möglichkeiten eines Abbruchs ebenso wie über Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden, falls sie sich für das Kind entscheiden möchte. Zudem hat sie im Beratungsgespräch die Möglichkeit, über ihre Zweifel, Wünsche, Ängste und Sorgen zu sprechen; denn oftmals folgen psychische Belastungen auf einen Schwangerschaftsabbruch. Meine Damen und Herren, im Jahr 2020 wurden in Baden-Württemberg nach den Angaben des Statistischen Bundesamts 108 024 Kinder geboren. Im gleichen Zeitraum brachen 10 208 Frauen ihre Schwangerschaft ab. Anders gesagt: 8,6 % aller Schwangeren in Baden-Württemberg haben eine Abtreibung vorgenommen. Wir sollten uns daher Gedanken darüber machen, warum sich so viele Frauen gegen das ungeborene Leben entscheiden. Dabei ist unbestritten, dass es eine schwierige Entscheidung ist und dass diese nicht zu verurteilen ist. Daher ist es völlig inakzeptabel, dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, von Abtreibungsgegnern kriminalisiert oder gar angegriffen werden. Auch wenn die vorliegende Problematik schwierig und komplex ist, will ich hier grundsätzlich und unmissverständlich die Position meiner Partei darlegen. Die Alternative für Deutschland setzt sich für eine Willkommenskultur für neugeborene und ungeborene Kinder ein. (Beifall bei der AfD) Die Alternative für Deutschland steht für eine Kultur des Lebens und ist im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung der Meinung, dass der Lebensschutz bereits beim Embryo beginnt. (Beifall bei der AfD) Wir fordern daher, dass bei der Schwangerschaftskonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist. Werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können. Was hat der Gesetzentwurf der Ampel, insbesondere der FDP, zum Ziel? Die Verbesserung der Information für Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, und Rechtssicherheit für Mediziner und medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das ist bereits ganz klar, und damit geht dieser Entwurf ins Leere. Denn es gibt kein Informationsdefizit – weder über das Wie noch über das Wo eines Schwangerschaftsabbruchs. Das Netz der Beratungsstellen ist flächendeckend vorhanden, und selbstverständlich können die Ärzte über das Wie dann in ihrem individuellen Gespräch beraten. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die aktuelle Gesetzeslage gibt jedem Arzt die Gewissheit, dass sein Hinweis auf die Leistung Schwangerschaftsabbruch nicht den Tatbestand der verbotenen Werbung erfüllt. Wenn ich als Mutter eines erwachsenen Sohnes (Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE: Eines? Ich ha- be vier!) abschließend noch ein persönliches Wort an Sie richten darf: Ich bitte Sie darum, dass die 124 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Baden-Württemberg auch zukünftig nicht ergebnisoffen beraten, sondern werdenden Müttern Mut und Unterstützung für ihr Kind liefern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Leidig das Wort.
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Diese Debatte befasst sich mit Regelungen rund um den Schwangerschaftsabbruch. Die Regelung des § 219 a des Strafgesetzbuchs stellt das Anbieten von „Diensten zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ oder „Mitteln, Gegenständen oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind“ unter Strafe, wenn dies eines „Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ geschieht. Nur wenige Ausnahmen sind aufgezählt. Demnach droht Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Strafe, wenn sie, wie es bei einer ärztlichen Behandlung eigentlich geboten ist, über den Ablauf und die Methode eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich informieren, z. B. auf ihrer Website. Die Tatsache, dass sie, wie bei allen ärztlichen Leistungen üblich, für ihre Tätigkeit eine Vergütung bekommen, reicht aus, um sich durch die reine Information strafbar zu machen. Die Anwendung dieser Regelung führt noch immer zu Verurteilungen; Kollegin Trauschel hat ein Beispiel angeführt. Oft gehen die Verurteilungen zurück auf Anzeigen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern, die das Strafrecht für ihre eigene Agenda instrumentalisieren. Ein zentrales Problem des § 219 a des Strafgesetzbuchs ist die Verunsicherung oder auch Abschreckung der Ärztinnen und Ärzte. Wenn Ärztinnen und Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so ist das ihr gutes Recht. Ich finde, dass das in dieser Debatte bei Ihnen etwas zu kurz gekommen ist. Denn das ist eigentlich die zentrale Frage, um die es auch geht. Dieser Paragraf regelt letzten Endes, was Ärzte dürfen, nämlich ob sie informieren dürfen. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Sie sind in Ihrer Debatte aber eigentlich nicht darauf eingegangen, dass die ethische Entscheidung der Ärztinnen und Ärzte, ob sie einen Abbruch anbieten wollen oder nicht, im Grunde genommen eine der zentralen Fragen ist. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das habe ich doch gesagt!) (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Ganz grundsätzlich ist das in der Debatte vielleicht in wenigen Sätzen gefallen, hat aber nicht den zentralen Stellenwert eingenommen, (Abg. Sascha Binder SPD: Wir haben halt keine un- begrenzte Redezeit wie die Regierung!) der diesem Thema eigentlich zukommt, wenn wir uns tatsächlich ernsthaft mit dieser Frage beschäftigen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Dass jetzt die neue Bundesregierung § 219 a des Strafgesetzbuchs wie angekündigt aufhebt, bedeutet, dass es künftig nicht mehr verboten und strafbewehrt sein soll, wenn Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren. Wird das nun sprunghaft das Angebot an Abbruchpraxen erhöhen? Nach dem, was wir aus einer Befragung erfahren haben, die wir, das Sozialministerium, bei den gynäkologischen Praxen durchgeführt haben, ist dies letzten Endes nicht zu erwarten. Denn – das habe ich schon angesprochen – viele Ärztinnen und Ärzte lehnen den Abbruch aus ethischen Gründen ab und/oder die in der Praxis erforderlichen Zulassungsauflagen lassen dies nicht als realisierbar erscheinen. Ich denke, das ist ein Auftrag an die Bundesregierung, dessen sie sich hoffentlich annimmt, wenn sie es mit dem Thema ernst meint. Hier sollte sie genau hinschauen, welche Zulassungsauflagen dem entgegenstehen, dass die Arztpraxen das Angebot eines Abbruchs machen dürfen – jenseits der ethischen Gründe, auf die wir politisch natürlich keinen Einfluss haben und die wir auch respektieren sollten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Insgesamt hat unsere Befragung erbracht, dass nur 21 Praxen in Baden-Württemberg letzten Endes auf der Kippe stehen – so nenne ich es jetzt mal. Von diesen zeigen sich zwölf offen für das Thema, und sieben sagen, dass sie aufgrund der Rechtslage eine gewisse Unsicherheit sehen und deswegen keine Abbrüche vornehmen. 22 der befragten Praxen haben geantwortet, dass sie keine Abbrüche vornehmen, weil der regionale Bedarf anderweitig gedeckt wird: durch andere Ärzte, Krankenhäuser oder Arztpraxen, die sich zusammengeschlossen haben. Die Bewertung, dass ein akuter Notstand da ist, können wir nicht teilen. Dennoch ist es tatsächlich wichtig, auch für die Zukunft sicherzustellen, dass das Angebot für einen Abbruch gegeben ist. Frau Kollegin Seemann hat es ausgeführt: Es ist eine Entwicklung, die wir beobachten müssen und bei der wir schon jetzt wachsam sein müssen. Eine schnelle und fachliche Information und Beratung sind wichtig, damit sich ungewollt Schwangere verantwortungsvoll und gut informiert für die Fortsetzung der Schwangerschaft oder für den Abbruch entscheiden können. Beim Abbruch müssen sie sich auch darüber informieren können, welche Möglichkeiten es für den Abbruch gibt und wo ein solcher angeboten wird, aber auch, für welchen Prozess sie sich dabei entscheiden können, z. B. für einen medikamentösen Abbruch – sofern dies in der jeweiligen Schwangerschaftswoche überhaupt noch möglich ist. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Seitens des Landes stehen wir in der Verantwortung. Wir stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, ausreichend Beratungsangebote bereitzustellen, aber wir stehen eben auch in der Verantwortung, wenn es darum geht, die Möglichkeiten für Abbrüche sicherzustellen.
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Dr. Leidig – –
Dr. Ute Leidig
Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und dieser Aufgabe kommen wir nach. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Dr. Leidig, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Binder zu?
Dr. Ute Leidig
Ich würde gern bis zum Ende ausführen. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben ausreichend Zeit!) Wenn es dann noch Fragen gibt, kann ich sehr gern auf die Fragen eingehen. Ich habe gerade schon darüber berichtet, dass wir eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium installiert haben – auf diese ist auch schon Frau Seemann eingegangen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit den Universitätskliniken, mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, mit dem Landesverband der Frauenärzte und der Landesärztekammer. Wir nehmen uns folgender Aufgaben an: Die Datenlage soll verbessert werden, es soll ein verbesserter Austausch in diesem Bereich stattfinden, es soll eine verbesserte Versorgungslage, vor allem im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, geben. Wir beschäftigen uns mit Fragen der Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen und der Auflagen, die ich gerade schon angesprochen habe, sowie der Frage, was tatsächlich dem Angebot entgegensteht. Wir befassen uns auch mit Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Eine Fragestellung betrifft den medikamentösen versus den operativen Schwangerschaftsabbruch. Es gibt etliche Vorteile, die für den medikamentösen Abbruch sprechen. Aber das wird in der Weiterbildung noch nicht sehr berücksichtigt. Es gibt da sehr viele offene Fragen, z. B. bis zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft der medikamentöse Abbruch zulässig ist, wie die Versorgungslage bei Komplikationen ist, die auftreten können, welche Sondervertriebswege existieren – solche Medikamente können natürlich nicht über den normalen Apothekenvertriebsweg bezogen werden – und welche Hürden es hier gibt. Wir befassen uns aber auch mit Vorgaben für die Überwachung nach der Einnahme. Es geht auch darum, Vorschläge zu erarbeiten, wie diese Art von Schwangerschaftsabbrüchen in die Aus- und Weiterbildung verbindlicher zu integrieren ist. Sie sehen, es ist ein breites Feld, das hier zu bearbeiten ist. Aber wir nehmen uns dieser Aufgabe an. Die Fragestellungen sind hier auch klar definiert. Sie können sich sicher sein, dass (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) wir das nach und nach bearbeiten werden, soweit es von Landesseite her möglich ist. Wie gesagt: Da blicke ich auch auf die Partner im Bund, dass wir uns auch dort dieser Aufgaben annehmen. Noch mal zurück zum § 219 a. Grundlage für beide Sicherstellungsaufträge, also sowohl den Beratungsauftrag als auch die Möglichkeit zum Abbruch, bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs für verfassungsmäßig erklärt hat. Dazu gehören u. a. ein familienfreundliches Umfeld mit einem umfassenden Hilfeangebot, eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle über mögliche Hilfen und eine Beratung, die ergebnisoffen zu führen ist. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft trifft die Schwangere. Mit 123 anerkannten Beratungsstellen gibt es in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Beratungsangebot in unterschiedlicher Trägerschaft. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird diese Beratung überwiegend vom Land finanziert. (Beifall der Abg. Katrin Schindele CDU) Mit den Trägern der Beratungsstellen stehen wir in einem engen und vertrauensvollen Austausch. Sie erfüllen die Schwangerschaftskonfliktberatung mit ausgewiesener Kompetenz und mit großem Einfühlungsvermögen. Kollegin Trauschel, ich finde das Beispiel, das Sie genannt haben, schlecht gewählt. Denn bei Schwangerschaftsabbrüchen geht es oft nicht um Abbrüche nach einem sexuellen Übergriff, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das hat sie auch nicht gesagt!) sondern es geht oft auch darum, dass Frauen sich dazu entscheiden, die schon Kinder haben, die in einer Familie leben. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das ist doch kein Widerspruch! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Woher haben Sie das denn schon vorher gewusst?) – Das ist kein Widerspruch. Aber als repräsentatives Beispiel fand ich das nicht gut gewählt, weil es letzten Endes an dem Konfliktpotenzial, das für viele Frauen darin liegt, vorbeigeht. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Es geht natürlich – da komme ich jetzt zu einem Punkt, den Sie schon angesprochen haben – auch sehr stark um die Frage, wie Kinder hier leben, welche Möglichkeiten wir Familien bieten und wie wir uns z. B. dem Thema Kinderarmut stellen. Auch hier sehe ich den Bund wieder sehr stark gefordert. Letzten Endes ist die Kindergrundsicherung ein ganz wichtiger Schritt, um in der Thematik Kinderarmut voranzukommen. Ich hoffe doch sehr, dass der Bund diesen Schritt tatsächlich geht und ihn so umsetzt, dass es der Problemlage gerecht wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wir, das Land, können an der Thematik der Kinderarmut nur sehr bedingt etwas ändern. Wir können aber an der Thematik „Keine Teilhabe wegen Armut“ etwas ändern. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Da setzen wir an. Da sind wir stark unterwegs, z. B. mit unserem STÄRKE-Programm, mit unserem Präventionsnetzwerk, das wir ständig ausbauen und das mittlerweile in sehr vielen Kommunen umgesetzt wird. Letzten Endes ist aber eben auch der Bund gefragt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Genauso gilt hier auch: Strafrecht ist Bundesrecht. Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219 a des Strafgesetzbuchs vorgelegt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren warten wir noch ab. Die Regelung erfordert keine verwaltungsmäßige Umsetzung in den Ländern. Wenn das Verbot aufgehoben wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob sie über die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich informieren wollen oder nicht. Das ist keine politische Entscheidung. Es ist eine Entscheidung der Ärztinnen und Ärzte, ob sie diese Information geben wollen, und auch, ob sie diesen Abbruch vornehmen wollen. Es ist eine ethische Entscheidung und keine Entscheidung, die parteipolitischen Erwägungen unterliegt. Ich denke, dass wir das auch respektieren sollten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Jetzt kommt die Zwischenfrage – besser: die Frage am Ende Ihrer Ausführungen – von Herrn Abg. Binder. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung für eine Frage danach.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, zunächst einmal herzlichen Dank im Namen meiner Fraktion, dass Sie die Situation, die Sachlage, auch die verschiedenen Facetten, die verschiedenen Verantwortlichkeiten des Landes und des Bundes sehr umfassend dargestellt haben. Für uns ist eine Frage entscheidend: Habe ich Sie oder haben wir Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung eine Aufhebung des § 219 a begrüßt, unterstützt und als wichtigen Fortschritt in diesem Geflecht der verschiedenen Aspekte, die Sie dargestellt haben, in diesem Bereich bezeichnet? (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Ute Leidig
Zu dieser Frage werden wir uns äußern, wenn die Entscheidung im Bundesrat ansteht. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Dr. Leidig, es gibt eine weitere Wortmeldung für eine Frage, und zwar von Frau Abg. Trauschel von der FDP/DVP-Fraktion.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bewusst, dass das einfach ein Beispiel war und dass jeder Schwangerschaftsabbruch, diese Entscheidung einer jeden einzelnen Frau, eine höchst individuelle Sa- (Alena Trauschel) che ist und dass das nicht ein Akt ist, den man jetzt einfach so lapidar macht, so, wie Sie mir das schon fast vorgeworfen haben? (Abg. Manuel Hagel CDU: Das hat sie gar nicht, im Gegenteil! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das hat sie nicht!) Ich möchte einfach festhalten: Jeder Schwangerschaftsabbruch hat seine individuellen Gründe. (Abg. Manuel Hagel CDU: Das hat sie ja gesagt! Nichts anderes! – Abg. Ruben Rupp AfD: Das hat sie doch gesagt, Frau Trauschel!) – Ja, sie hat mir aber auch vorgeworfen, das wäre ein schlechtes Beispiel. Das möchte ich jetzt einfach kurz klarstellen.
Muhterem Aras
Ihre Frage, bitte.
Alena Trauschel FDP
Ich frage, ob ihr bewusst ist, dass es höchst individuelle Gründe sind und jeder Abbruch unterschiedlich ist. (Abg. Manuel Hagel CDU: Das wurde ja schon be- antwortet! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ- NE: Das können Sie alles nachlesen!)
Dr. Ute Leidig
Ich denke auch, dass ich auf diese Frage schon sehr dezidiert eingegangen bin. Meine Gespräche mit den entsprechenden Beratungsstellen haben mir aber gezeigt, dass das von Ihnen aufgezeigte Beispiel tatsächlich ein Sonderfall ist und dass sich die meisten Schwangerschaftskonflikte aus ganz anderen Situationen heraus ergeben. Ich halte es tatsächlich für die Debatte und auch für die Akzeptanz eines Schwangerschaftsabbruchs für normale Frauen und Situationen für schwierig, wenn es auf solche Beispiele mit Sondersituationen hinausgeht. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: „Normale Frauen“! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Was sind denn „normale Frauen“?) Deswegen finde ich, dass Sie da ein schlechtes Beispiel gewählt haben. Das habe ich zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Dr. Leidig, es ist zwar keine Fragestunde, doch es gibt noch eine Wortmeldung für eine Frage, und zwar von Herrn Abg. Klos von der AfD-Fraktion. (Oh-Rufe)
Dr. Ute Leidig
Ich denke, dass ich mich jetzt ausreichend geäußert habe. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ein paar wenige Worte. Ja, liebe Frau Kollegin Huber, ich kann es leider nicht anders sagen: Was für eine gute Bewerbungsrede für den Vorsitz der WerteUnion! Herzlichen Glückwunsch. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Sie tun gerade so, als wollten Ärztinnen und Ärzte bei uns bei der Information über Schwangerschaftsabbrüche (Abg. Andreas Deuschle CDU: Doch nicht so tole- rant!) bald Abtreibungen wie aus dem Lidl-Prospekt anpreisen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wo kam das in der Rede vor? – Abg. Andreas Deuschle CDU: Da hört die To- leranz ganz schnell auf, wenn man anderer Meinung ist!) Übrigens sind die Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten Jahren gesunken. Aber Sie haben mit Ihrer Rede besser verdeutlicht, als ich es überhaupt könnte, warum wir so froh sind, dass die Zeit der Großen Koalition endlich vorbei ist. (Beifall bei der SPD) Die Ampel wird es jetzt richten, und, Frau Trauschel, dass jetzt das Justizministerium von der FDP regiert wird – geschenkt. Das ist völlig okay. Alles wunderbar. Wir sind jetzt in Berlin ein Team, und das hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) auch in Baden-Württemberg haben können. Sie haben sich mit vollem Bewusstsein anders entschieden. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Huber.
Isabell Huber CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielleicht noch ein Wort. Es geht hier bei dieser Debatte um die Abschaffung eines Werbeverbots und nicht um die Möglichkeit, sich zu informieren. Das möchte ich hier noch einmal ganz klar betonen. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD) Die Arroganz, mit der die SPD hier auftritt – – Wir sind hier im Land und nicht im Bund. Wie gesagt, Sie können gern in Berlin regieren, aber Sie regieren eben „leider Gottes“ nicht hier. Deshalb bleiben Sie einfach mal auf dem Boden der Tatsachen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD –
Andreas Deuschle CDU
Aber echt! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oje!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wolle.
Carola Wolle AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dr. Leidig, Sie haben angesprochen, es gebe Verunsicherung. Die rechtliche Seite ist eigentlich klar. Es gibt hier halt nur sehr extreme Positionen zwischen Abtreibungsgegnern und -befürwortern. Dass man sich da nie einig wird, ist wohl klar. Aber man muss dann endlich einmal in einen Diskurs finden. Unsere Position als AfD ist an dieser Stelle richtig. (Lachen bei der SPD) Sie haben angesprochen, dass es verschiedene Gründe gibt, warum abgetrieben wird. Ja, da ist es weniger der Fall – es kommt natürlich vor –, dass man nach einer Vergewaltigung abtreiben möchte. Aber wenn man recherchiert, was die Hauptgründe für eine Abtreibung sind, dann muss man sich ganz klar Folgendes vor Augen führen: Der erste Punkt ist, dass die Partner kein Kind wollen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass es die Sorge um die Existenz gibt. Da geht es um Armut. Wenn man genau weiß, dass 40 % der Kinder, die deutschlandweit in Armut leben, in Familien von Alleinerziehenden leben, dann muss man das wirklich anpacken, und dann gehört Aufklärung dazu. Da ist der Staat gefordert. (Beifall bei der AfD) Dazu muss ich auch ganz klar sagen: Das Austragen eines Kindes hat nicht unbedingt zur Konsequenz, dass das Kind bei der Mutter, bei dem Vater, bei der Familie leben muss. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Man kann auch sagen: Ich gebe das Kind zur Adoption frei. (Zurufe von der SPD) Das kann man selbstverständlich machen. (Unruhe) Der dritte Grund ist, dass das Kind nicht in die Lebensplanung passt. Jetzt überlegen Sie mal: Da wäre doch dann mal eine entsprechende Aufklärung wichtig. Und, Frau Kliche-Behnke, Sie haben von der Abschaffung des § 218 gesprochen. Da befinden Sie sich in bester Gesellschaft mit Ihren Jusos. Ich denke, hier ist allen klar, dass dies bedeuten würde, dass die Abtreibung bis zum neunten Monat, kurz vor der Geburt, möglich ist. Ich glaube, das will niemand; diese Diskussion hatten wir schon einmal. Wir seitens der AfD lehnen das ab. (Beifall bei der AfD – Zurufe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechterzustellen? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute mit den Berechnungsregeln für die Coronasoforthilfe ein Thema, das nicht nur mich und die FDP, sondern auch 245 000 betroffene Unternehmen in ganz Baden-Württemberg umtreibt, und zwar deshalb umtreibt, weil die Landesregierung und hierbei federführend das Wirtschaftsministerium seit mehreren Monaten ein Bundesprogramm zum Nachteil der Unternehmen in Baden-Württemberg ausgestaltet und sich durch diese wirtschaftspolitische Geisterfahrt in eine schier unlösbare Sackgasse manövriert und einen Millionenschaden verursacht hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Jetzt aber der Reihe nach: Werfen wir einmal einen Blick zurück auf das Frühjahr 2020. Damals, Anfang März 2020, wurde in Windeseile aus vereinzelten Coronafällen eine Pandemie mit ungewissem Ausgang, und am 22. März 2020 begann dann der erste Lockdown – eine harte, aber zugegebenermaßen wohl notwendige Maßnahme. Zahlreiche Geschäfte mussten schließen, aber auch für die offenen Betriebe brach der Umsatz erheblich ein. Die wirtschaftlichen Konsequenzen waren verheerend. Ich habe ein konkretes Beispiel dabei, an dem ich Ihnen gern noch einmal das Problem im Detail zeige. Es ermöglicht Ihnen, Frau Ministerin, auch, nachzurechnen. Da ist alles dabei, auch die Steuernummer; das ist also nichts Fiktives. Es handelt sich um ein Möbelhaus in einer mittelgroßen Kleinstadt – nicht aus meinem Wahlkreis; gerechnet wurde dabei von einem Steuerberater – mit 29 Mitarbeitern. Schauen wir einmal, wie sich das bei dem entwickelt hat. Denn als Reaktion auf den Lockdown haben wir damals gemeinsam hier im Land, aber auch im Bund entschieden: Wir müssen helfen; wir müssen die Unternehmen stützen. Schnell haben wir die Coronasoforthilfe mit Hilfszahlungen in Höhe von bis zu 30 000 € ermöglicht. Dieses Möbelhaus war eines von 245 000 Unternehmen in unserem Land, welches davon profitiert hat. Am 23. April 2020 hat dieses Möbelhaus seinen Soforthilfeantrag gestellt und bekam aufgrund seiner Mitarbeiterzahl – 29 – auch den Maximalbetrag bewilligt, schnell und unbürokratisch. Sein Geschäftsbetrieb war dadurch für den Moment gesichert, und nicht nur dieses Unternehmen war damals froh über die Unterstützung von politischer Seite. Jetzt mal „fast forward“ in den Oktober 2021: Die Coronapandemie wütet noch immer. Zahlreiche Unternehmen kämpfen weiter um das Überleben, und wirtschaftliche Einschränkungen sind noch immer existent. Doch trotzdem soll jetzt von Ihnen, Frau Ministerin, unter die Coronasoforthilfe vom Frühjahr 2020 ein Schlussstrich gezogen werden. Die L-Bank versendet an alle 245 000 Soforthilfeempfänger im Land – bis (Dr. Erik Schweickert) auf die, die dann schon zurückgemeldet und zurückgezahlt haben – ein Schreiben und fordert vollkommen unnötigerweise diese zur Rückmeldung und zur Durchführung einer Abschlussrechnung auf. Das war nicht notwendig. Das heißt für jeden: nachrechnen und Rückmeldung, ob man nicht doch zu viel Soforthilfe erhalten hat. Pflichtbewusst hat das auch das Möbelhaus getan. Ergebnis: Die kompletten 30 000 € müssen zurückgezahlt werden. Aber wie kann das sein, wenn man im Frühjahr 2020 doch so große Probleme hatte? Die Antwort, Frau Ministerin, ist relativ simpel: Es kommt darauf an, wie man rechnet; dabei kommt es auf den Stichtag an. Zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs ist bei uns in Baden-Württemberg die wirtschaftliche Situation für die drei Monate ab Antragstellung heranzuziehen. Das haben Sie so geregelt. Für mein Beispiel bedeutet das den Zeitraum vom 24. April bis zum 24. Juli. Der wirtschaftlich härteste Zeitraum, mitten im Lockdown, vom 22. März bis zum 23. April, durfte damit gar nicht berücksichtigt werden. Frau Ministerin, das geht nicht. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Denn ein Unternehmen, das sich nach dem Lockdown anstrengt – der Ehrliche, der Fleißige –, darf doch nicht der Dumme sein. Derjenige, der dann nach vorn geht, muss den Juli mit dem Rest verrechnen, hat aber trotzdem – das zeigt das Beispiel dieses Möbelhauses – natürlich Anspruch auf Soforthilfe gehabt. Sie sagen ihm nun praktisch, dass der Verlust in Höhe von 129 000 €, der zwischen März und Juni in Summe entstanden ist, plötzlich keine Rolle mehr spielt. Wenn das Unternehmen nicht in Baden-Württemberg angesiedelt wäre, sondern in Schleswig-Holstein, in Hamburg oder in Nordrhein-Westfalen, dann hätte es die Soforthilfe sehr wohl bekommen, nur bei uns nicht. So geht es nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD) Denn die Liquidität war doch im Lockdown gefährdet, nicht danach. Wenn der Stichtag also nicht der 24. April, sondern, wie in anderen Bundesländern, der 1. April gewesen wäre, dann wäre dieses Unternehmen nicht zur Rückzahlung verpflichtet, weil dann der Verlust in Höhe von 129 000 € angerechnet würde. Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir haben doch das Programm aufgelegt, um Unternehmen, die durch den Lockdown in Not geraten sind, zu helfen. Diese Stichtagsregelung in Baden-Württemberg ist eine schreiende Ungerechtigkeit und konterkariert sowohl eine vernünftige Politik als auch die gemachten Zusagen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Meine Fraktion und ich haben das früh erkannt, und wir haben Verbesserungen eingefordert. Frau Ministerin, schon im November haben wir Sie hier an dieser Stelle bei der Regierungsbefragung zum Handeln aufgefordert. Schon damals haode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 ben wir verlangt, das laufende Rückmeldeverfahren zu stoppen, zu verschieben und die Zeit zu nutzen, um eine Klärung dieser Berechnungszeiträume vorzunehmen, um zu klären, ob wir nicht auch lieber eine Regelung wie NRW, Hamburg oder Schleswig-Holstein einführen. Und was machen Sie? Sie fahren völlig unbeirrt und voller Überzeugung, den Kurs haltend, fort. Mit Lichthupe kommt Ihnen die FDP/DVP entgegen und sagt Ihnen: „Da stimmt etwas nicht.“ Das interessiert Sie nicht. Kurz darauf kommt Ihnen die SPD, auch mit Lichthupe, entgegen, aber gleiches Spiel: (Zurufe der Abg. Winfried Mack CDU und Gabriele Rolland SPD) „Das ist nur die Opposition.“ Dann kommen die Verbände, der Bund der Selbständigen, die Steuerberater und zeigen Ihnen mit Lichthupe: „Sie sind auf dem falschen Weg.“ Es interessiert Sie nicht. Sie fragen Ihre Berater auf dem Beifahrersitz: „Sind wir noch immer richtig unterwegs?“ – „Ja.“ – „Auf. Gib Gas.“ (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Meine Damen und Herren, noch als Ihnen sogar die Wirtschaftsminister der anderen Länder entgegengekommen sind und gesagt haben: „Wir machen das anders“ sagten Sie: „Nein, die fahren alle falsch.“ Das erinnert mich an den Witz mit dem Geisterfahrer, der auf der Autobahn fährt, das Radio anschaltet und hört: „Auf der Strecke ist ein Geisterfahrer unterwegs“, und dann sagt: „Ein Geisterfahrer? Ganz viele!“ Frau Ministerin, Sie müssen überlegen, was Sie sagen: Wenn Sie recht behalten hätten, hätte man auch in allen anderen Bundesländern zurückzahlen müssen. Dann muss ich mir doch überlegen, ob ich auf dem richtigen Kurs bin. Deswegen fordern wir Sie auf: Drehen Sie um! Verursachen Sie nicht weiter ein Trümmerfeld in dieser Geschichte, und ändern Sie endlich Ihren Kurs, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Anton Baron AfD) Sie schaden nämlich – zum wiederholten Mal – den Unternehmen. Kommen Sie mir jetzt nicht und sagen, Sie verschieben den Versand der Rückzahlungsbescheide doch nach hinten, bis Sommer. In anderen Bundesländern werden diese bis Sommer 2023 nach hinten verschoben. Frau Ministerin, bleiben Sie nicht stur. Gehen Sie einmal in sich, und schauen Sie sich den Betrachtungszeitraum an, der bei uns erst ab dem Tag der Antragstellung beginnt. Ihre Kolleginnen und Kollegen Wirtschaftsminister aus den anderen Ländern zeigen Ihnen, dass es auch anders geht. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran. Wenn Sie Beratung brauchen, kommen Sie gern. Ich gebe Ihnen auch gern die Telefonnummer von Herrn Pinkwart. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wer ist das?) Am Ende zählt eines: Hören Sie endlich auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechterzustellen. Drehen Sie um. Finden Sie den richtigen Weg. (Dr. Erik Schweickert) Sagen Sie uns in Ihrer Rede ganz konkret, wie Sie diese unsägliche Benachteiligung, diese Regelungen zum Nachteil des baden-württembergischen Mittelstands ändern wollen und wie Sie das konkret umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Anton Baron AfD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Tok.
Tayfun Tok GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab erst mal eine Bemerkung an Sie richten, Herr Schweickert. Sie haben den Teufel ja echt heftig an die Wand gemalt. Wir, die Koalition aus Grünen und CDU, haben das Land in den letzten zwei Jahren besonnen und gut durch die Krise geführt. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Vor allem immer an Ostern!) Wir haben die Wirtschaft unterstützt, und wir haben niemanden im Stich gelassen. Im Februar vor zwei Jahren erreichte uns die Pandemie. Es wurde der erste Coronafall nachgewiesen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die zum Schutz der Menschen, der Gesundheit und der Gesundheitssysteme notwendig waren. Gleichzeitig hatten diese Einschränkungen eine massive Auswirkung auf die Wirtschaft in unserem Land: geschlossene Betriebe, Umsatzeinbrüche und, ja, auch Liquiditätsengpässe. Vor allem Selbstständige und Familienunternehmen waren schnell vor Probleme gestellt. Die konnten sie aus eigener Kraft aber nicht bewältigen. Es war eine dynamische und unüberschaubare Situation. Und in dieser Notsituation hat die Landesregierung schnell und unbürokratisch geholfen – (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der FDP/DVP) mit einem umfassenden Hilfsprogramm, der Coronasoforthilfe. Das ist das, womit wir am Anfang angepackt haben. Am 25. März 2020, also weniger als zwei Wochen, nachdem die WHO den Covid-19-Ausbruch offiziell zur Pandemie erklärte, haben wir angepackt, haben wir die Ärmel hochgekrempelt und entschlossen gehandelt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Baden-Württemberg konnten über 245 000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von knapp 2,2 Milliarden € an nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt werden. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Die müssen sie jetzt aber zurückzahlen!) So haben wir eine Welle von Insolvenzen verhindert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Im Vergleich mit anderen Bundesländern – Sie haben ja jetzt einige herausgepickt – haben wir die Soforthilfe zum Vorteil der baden-württembergischen Unternehmen sogar noch breiter aufgestellt – mit der Übernahme nicht gedeckelter Personalkosten, mit der Förderung von größeren Unternehmen bis 50 Beschäftigte und mit dem fiktiven Unternehmerlohn. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Gute Wirtschaftspolitik!) Hier in Baden-Württemberg haben wir Pionierarbeit geleistet, um Soloselbstständige und Unternehmen in dieser schwierigen Lage bestmöglich zu unterstützen. Wir haben damit nicht nur sehr viele Arbeitsplätze gerettet; wir konnten auch Selbstständigen, kleinen und mittleren Betrieben helfen, die unverschuldet in diese Notlage geraten waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung der Freiberufler und der Unternehmer im Land war notwendig, und sie war erfolgreich. Was wir jetzt nicht vergessen dürfen, Herr Schweickert: Bei den Soforthilfen handelt es sich um öffentliche Gelder. Damit müssen wir sorgsam umgehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Dazu gehört eben auch, dass wir die Höhe der gezahlten Hilfen prüfen und daraufhin anschauen, ob sie im Einzelfall gerechtfertigt waren. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ist alles okay! Darum geht es gar nicht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Darum geht es doch gar nicht!) Herr Schweickert, Sie werden mir doch zustimmen, wenn ich sage: Das Land hat gegenüber den Unternehmern im Land eine Verantwortung. (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP – Zuruf: Richtig!) Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Land. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Ja! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das ist aber nicht nur eine Frage der Verantwortung. Auch beihilferechtlich ist das Land zu einer Überprüfung der Hilfen verpflichtet. Und das Rückmeldeverfahren war so angelegt, dass bürokratische Hürden weitgehend abgebaut wurden. Das Ganze hat auch einen bundesrechtlichen Hintergrund. Die Rückmeldung war notwendig, da die L-Bank gegenüber der Finanzverwaltung im Bund zur Meldung aller ausbezahlten Soforthilfen verpflichtet ist. (Zuruf: So ist es! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP: Nein! Genau das ist falsch! Das waren die Stammdaten! – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU) – Nein. Die L-Bank hat – – (Unruhe)
Muhterem Aras
Wenn die Debatte unter den Kollegen der FDP/DVP beendet ist, kann Herr Abg. Tok seine Rede fortsetzen. Vielen Dank.
Tayfun Tok GRÜNE
Gut, danke.
Muhterem Aras
Sie müssen auf das Gehör Ihres Vorsitzenden achten, Herr Abg. Dr. Schweickert. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)
Tayfun Tok GRÜNE
Die L-Bank hat in den vergangenen Jahren ein Fördervolumen auf Rekordniveau bearbeitet. Deshalb herzlichen Dank an dieser Stelle auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir haben den vorhandenen Spielraum genutzt und die Fristen für das Rückmeldeverfahren, z. B. vom 10. Dezember 2021 auf den 16. Januar 2022, verlängert. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das heißt, wir haben auch auf die Rückmeldung der Steuerberaterinnen und Steuerberater reagiert. (Beifall bei den Grünen) Dieses Verfahren wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das ist ein Problem!) Bei der Coronasoforthilfe geht es aber auch um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Rückzahlung bezieht sich nicht nur auf die Fälle, in denen eine Überzahlung festgestellt wurde. Das heißt, bei den Fällen, bei denen die Umsätze höher sind oder die Kosten niedriger ausgefallen sind, gibt es einfach diesen Liquiditätsengpass nicht, und dies müssen wir natürlich auch berücksichtigen. Nur in diesen Fällen besteht quasi der Rückzahlungsbedarf. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Ich kann es auch verstehen. Kein Mensch möchte einen bestimmten Bescheid oder eine Rechnung ins Haus bekommen. Ich verstehe im Moment die Betroffenen. Verständlicherweise führt das zu Unmut und auch zu Frust. Der Unmut ist teilweise auch verständlich, weil die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren nicht immer optimal gelaufen ist. (Zurufe: Hört, hört!) Ja, mir bricht jetzt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich sage, die Versendung der ersten Bescheide zu Beginn der vierten Welle hätte vielleicht vermieden werden können. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Hört, hört!) Insbesondere die Möglichkeiten der Stundung oder der Ratenzahlung hätten vielleicht noch deutlicher vorgestellt werden können. Doch bei aller Kritik hat sich die Landesregierung auch nach Ablauf des Programms um zusätzliche Entlastung für die Empfänger bemüht, und zwar erfolgreich. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Für manche Unternehmen stellt die Rückzahlung daher im Moment eine enorme Belastung dar. Daher haben wir, das Land, uns beispielsweise beim Bund dafür starkgemacht, dass ein Rückforderungsmoratorium bei der Coronasoforthilfe auf den Weg gebracht wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch gemacht (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) und dadurch den Unternehmen mehr Freiraum verschafft. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Vielen Dank an dieser Stelle auch nach Berlin. Deshalb werden auch mögliche Rückzahlungsbescheide nicht vor Juli versandt. Das ist ein guter Ansatz. Kommen wir zur Flexibilisierung. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Jetzt kommen wir zum Punkt!) Wichtig ist aus unserer Sicht ein abgestimmtes Vorgehen mit den Ländern. Dass einige Länder jetzt einen anderen Weg wählen, ist meiner Meinung nach nicht gut und trägt nicht zum Vertrauen bei – (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD) so, wie Sie das jetzt auch mit Ihrer Rosinenpickerei gemacht haben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Daher ist es wichtig, dass das Wirtschaftsministerium jetzt weiter an der engen Abstimmung mit den anderen Ländern arbeitet, vor allem im Hinblick auf die Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dabei muss das Wirtschaftsministerium komplexe rechtliche Fragen klären. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Aber auch die erheblichen finanziellen Folgen für das Land müssen berücksichtigt werden. Eine Änderung des Betrachtungszeitraums zu fordern, wie die FDP/DVP es tut, ist in dem Moment einfach, aber nicht seriös. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Was denn dann?) Das Wirtschaftsministerium hat jetzt die enorme Aufgabe, diese Fragen zu klären, eingehend zu prüfen und genau zu bewerten. Nur dann kann das Wirtschaftsministerium die Entscheidung über eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums treffen. (Zuruf von der SPD: Sie haben es doch schon abge- lehnt! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) (Tayfun Tok) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir tun alles dafür, dass bei uns kein Unternehmen unverschuldet in die Insolvenz rutscht. Denn Baden-Württemberg ist ein starker Wirtschaftsstandort, und so soll es auch bleiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Baden-Württemberg ist das Innovationsland Nummer 1. Ich zitiere Winfried Kretschmann, unseren Ministerpräsidenten, vom vergangenen Wochenende: Das Bündnis mit der Wirtschaft ist dabei besonders wichtig, um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen. Deswegen stehen wir an der Seite der Unternehmen, die aktuell in Schwierigkeiten stecken. Wir sind an der Seite der Selbstständigen, die gerade ums Überleben kämpfen. Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich Sorgen um ihre Zukunft machen. Die Folgen der Coronakrise zu bewältigen schaffen wir nur gemeinsam mit der Wirtschaft. Das zentrale politische Projekt, nämlich den ökologischen Umbau unseres Industriestandorts, schaffen wir nur gemeinsam. Packen wir es deshalb an, gemeinsam mit den Automobilbauern und Zulieferern, die hier in Baden-Württemberg das emissionsfreie Auto neu erfinden, neu erforschen und produzieren, mit der Ingenieurin, die innovative Lösungen für die klimaneutrale Produktion entwickelt, mit den jungen Gründerinnen und Gründern (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wer hat Ih- nen das aufgeschrieben?) – das habe ich aufgeschrieben, Herr Schweickert; (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat nichts mit dem Thema zu tun! – Abg. Manuel Hagel CDU: Gute Rede!) ich habe meine zehn Minuten, und ich möchte am Schluss auch ein paar Sätze zur Wirtschaftspolitik sagen –, die die nötigen Ideen liefern. Dazu gehört es, dass wir, der Staat, alles dafür tun, dass die Unternehmen in unserem Land gut durch die Krise kommen – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) mit neuen Ideen, neuen Jobs und neuen Chancen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann! – Abg. Manuel Hagel CDU: Saubere Rede!)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mack.
Winfried Mack CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit großem Engagement und mit großer Tatkraft haben wir seit dem Beginn der Coronapandemie die kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Land unterstützt. Inzwischen sind 9,2 Milliarden € an die kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg ausbezahlt worden. Das ist ein enormer Betrag. Sagen Sie mir: In welchem Land Europas gibt es ein solches Engagement? riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Beifall bei der CDU und den Grünen) Als die Coronapandemie begann, hatten wir eine völlig neue Situation. Der Staat kann durch drei Dinge handeln: durch Geld, Recht und Information. Information war zu diesem Zeitpunkt schwierig. Viele Menschen hatten überhaupt keine Erfahrung mit der Pandemie – wir auch nicht. Deswegen war es schwierig, das zu vermitteln. Deswegen war es richtig, einen Lockdown zu machen, mit den Mitteln des Staates über ein Unterordnungsverhältnis zu handeln und zu sagen: Jawohl, wir leiten dieses Land an, wie wir jetzt durch die Pandemie kommen – in einer Zeit, in der wir keine Mittel gegen die Pandemie hatten, keinen Impfstoff, keine Maske, keine Schnelltests, überhaupt nichts. (Abg. Udo Stein AfD: Und jetzt haben wir es, und es geht genauso weiter!) Da war der richtige Ansatz, einen harten Lockdown zu machen. Damit haben wir eine sehr, sehr erfolgreiche Coronapolitik bis zum heutigen Tag in Baden-Württemberg und in Deutschland gemacht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In dieser Situation haben wir gefragt: Was müssen wir für die kleinen und mittleren Unternehmen, für die Soloselbstständigen tun? Ja, wir hatten eine Debatte hier im Landtag von Baden-Württemberg und sind mutig vorangegangen, Herr Kollege Schweickert. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Sie haben das gesagt; das möchte ich Ihnen konzedieren. Da haben wir gesagt: Wir nehmen in Baden-Württemberg Geld in die Hand. Wir legen ein eigenes Programm auf, wir gehen voraus, wir warten nicht auf die anderen. Und wir haben damit Maßstäbe in Deutschland gesetzt, von Baden-Württemberg aus den richtigen Impuls gesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Aber dann war es doch auch klar, als der Bund wenige Tage später ein Programm aufgelegt hat, dass wir auf das Geld, das der Bund ausgeschüttet hat, nicht verzichten konnten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Summe wurde genannt: 2,2 Milliarden €. Wer hätte es gewagt, die 2,2 Milliarden € in den Wind zu schlagen und zu sagen: „Wir machen es selbst“? Also sind wir in das Bundesprogramm eingestiegen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Jetzt möchte ich eines sagen – das muss man sich für zukünftige Fälle merken –: Es ist natürlich immer schlecht, wenn der Bund ein Bundesprogramm auflegt und die Länder dieses dann ausgestalten müssen. Viel besser wäre es, man würde es wie beispielsweise beim ÖPNV auf der Schiene machen, dass der Bund den Ländern Geld gibt, und die Länder können handeln. Das wäre der richtige Weg gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) (Winfried Mack) Das ist keine parteipolitische Aussage, sondern eine föderalismustheoretische Aussage, aber sie ist sehr wichtig für die Zukunft. (Vereinzelt Beifall – Abg. Udo Stein AfD: Wer war im Bund an der Regierung?) Deswegen sind wir jetzt beim Rückmeldeverfahren. Warum ist dieses Rückmeldeverfahren zustande gekommen? Warum sind die Zeitpunkte zustande gekommen? Eben auch deshalb, weil der Bundesfinanzminister damals, im September 2020, verlangt hat: Ihr müsst auch unbedingt alle Steuerdaten ans Finanzamt melden – für 245 000 Fälle in Baden-Württemberg. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Nun kann man über das Rückmeldeverfahren klagen oder nicht, Herr Kollege Schweickert, aber es hat auch Vorteile, und diese will ich Ihnen jetzt anhand Ihres Beispiels, des Möbelhauses, nennen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Da bin ich ge- spannt!) Ich könnte auch mein Lieblingsbeispiel, das Nähstüble, nennen, aber ich nehme Ihr Beispiel, das Möbelhaus. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Deswegen ha- ben wir es gesagt!) Sie haben gesagt, am 23. April wurde der Antrag gestellt, (Zuruf von der CDU: Jawohl! – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) der Maximalbetrag beantragt und der Betrieb dadurch gesichert. Das ist schon mal die allerwichtigste Aussage, Herr Kollege Schweickert, dass wir damals sofort geholfen und den Betrieb gesichert haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Das Möbelhaus gibt es heute noch, und mein Nähstüble gibt es heute auch noch. (Zuruf) Nun kommt der Oktober 2021, und Ihr Möbelhaus war genauso verpflichtet wie mein Nähstüble und alle anderen – 245 000 –, selbst zu schauen, ob die Gegebenheiten noch so sind wie damals angenommen oder ob es einen Rückzahlungsbedarf gibt. Ihr Möbelhaus kam dann zu der Überzeugung: Unter den gegebenen Bedingungen gibt es einen Rückzahlungsbedarf. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Deshalb ha- ben wir es gemacht!) Diesen hat es jetzt gemeldet. Nun können Sie Ihrem Möbelhaus zurückmelden, dass es keine Angst haben muss, dass irgendwann die Finanzpolizei um die Ecke kommt, sondern dass es zunächst einmal auf den Bescheid warten kann und in aller Ruhe Rechtssicherheit hat; denn wir haben jetzt mit diesem Rückmeldeverfahren Rechtssicherheit geschaffen, Herr Kollege. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Unruhe bei der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. An- ton Baron AfD) Jetzt sage ich Ihnen ein Weiteres.
Muhterem Aras
Herr Abg. Mack, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?
Winfried Mack CDU
Nein, er hat ja die Möglichkeit, noch einmal zu sprechen. Ich will gerade sein Beispiel durchnehmen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Nun haben wir ein Verfahren entwickelt, und Rheinland-Pfalz – ich frage, wer da eigentlich Wirtschaftsminister ist; damals Volker Wissing und jetzt Daniela Schmitt – hat es genau gleich gemacht, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wer ist das?) exakt gleich. Warum haben sie es nicht anders gemacht? In Rheinland-Pfalz regiert doch auch die FDP. Deshalb werden wir nicht mit Pinkwart sprechen, sondern mit Daniela Schmitt, (Abg. Manuel Hagel CDU: Wer ist das?) und wir werden gemeinsam einen Weg finden, all unsere Möglichkeiten auszunutzen, die wir haben und die uns der Bund mit Mitteln aus dem Bundesprogramm zusichert, damit wir auch Ihrem Möbelhaus eine zufriedenstellende Antwort geben können. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) Bis dahin hat das Möbelhaus auf jeden Fall Rechtssicherheit. Wir werden in dieser Koalition alles dafür tun – alles –, (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) um unsere Möglichkeiten im Land auszuschöpfen, damit wir weiterhin an der Seite unserer kleinen und mittleren Unternehmen stehen. Meine Damen und Herren, das ist eine großartige Leistung, die dabei erbracht wurde. Der Rechnungshof hat im Finanzausschuss gesagt, Wirtschaftsministerium und L-Bank haben damals unter allergrößtem Zeitdruck eine hervorragende Arbeit geleistet, und sie haben dieses Land mit dieser Arbeit stabilisiert. Wir haben nicht einfach nur die Türen zugeschlossen, wir haben auch geholfen und damit Zuversicht geschaffen. Nun helfen Sie doch mit, dass wir in diesem Land weiterhin die Zuversicht haben, um die Coronakrise vollends zu überwinden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, die ganze Gesellschaft, sind durch die Pandemie herausgefordert, und es ist, glaube ich, unstrittig, dass viele Selbstständige und gerade auch kleine Betriebe zu jenen gehören, die von der Pande- (Dr. Boris Weirauch) mie mit voller Wucht erfasst wurden, als sie im Frühjahr 2020 quasi über Nacht und dann über Monate hinweg schließen mussten, als Aufträge wegbrachen und ganze Geschäftsmodelle vor dem Aus standen. Der Landtag – mir ist es immer wichtig, das an dieser Stelle zu betonen – hat damals schnell und unbürokratisch reagiert und in einer Sondersitzung ein Hilfspaket in Höhe von 5 Milliarden € bereitgestellt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: So sieht es aus!) Zentraler Bestandteil waren dabei die wirtschaftlichen Soforthilfen für kleinere Betriebe und Selbstständige. Die Unternehmen mussten damals lediglich darlegen, dass sie durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, da die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um Verbindlichkeiten aus dem erwerbsbedingten Sach- und Finanzaufwand – etwa gewerbliche Mieten und Pachten – zu zahlen. Die Soforthilfen waren zielführend und wichtig, um Betriebe und Selbstständige über die ersten Wochen und Monate des Lockdowns vor der Insolvenz zu retten, indem von staatlicher Seite eben gerade auch dringend benötigte Liquidität bereitgestellt wurde. Zudem wurden gerade den Soloselbstständigen, die vielfach über keine nennenswerten Betriebsmittel verfügen und durch den Lockdown auch keine Einnahmen mehr hatten, fortlaufende Lebenshaltungskosten finanziert. Das war gut und wird auch im Nachhinein begrüßt. Es war mehr als gerecht, da gerade diese Menschen in Ermangelung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Ohne staatliche Hilfen hätten diese Menschen vor dem Nichts gestanden. Die Vorredner haben es schon erwähnt: Es wurden insgesamt über 2,2 Milliarden € an rund 245 000 baden-württembergische Betriebe und Selbstständige ausgezahlt. Kern des Programms war – auch das wurde erwähnt –, dass unbürokratisch beantragt werden konnte und schnell ausgezahlt wurde. Man muss an dieser Stelle tatsächlich auch den Industrie- und Handelskammern sowie der L-Bank im Land noch einmal danken, die das alles organisiert, geprüft und das ganze dringend benötigte Geld auf den Weg zu den Zuschussempfängern gebracht haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Insgesamt muss man einfach sagen, dass diese Soforthilfen in der Tat ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt waren, der aber auch gezeigt hat, was ein starker, handlungsfähiger Staat in einer so schweren Krise zu leisten vermag. Nur: Knapp zwei Jahre später kommt für viele dieser Menschen leider ein böses Erwachen, das – man muss es so deutlich sagen – die Landesregierung durch ein Missmanagement bei den Rückzahlungsforderungen mit zu verantworten hat. Zunächst ist es nachvollziehbar, dass ein Hilfsprogramm wie die wirtschaftlichen Soforthilfen, zumal, wenn diese mit Steuergeldern unterlegt werden, im Nachgang evaluiert wird. Es ist ordnungspolitisch ebenso nachvollziehbar, Herr Tok, dass riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Gelder zurückgefordert werden, wenn sich feststellen lässt, dass die Zuschüsse nicht im Einklang mit den Auszahlungsvoraussetzungen standen; das ist völlig unstreitig. Das kann der Fall sein, wenn sich im Nachhinein ergibt, dass Unternehmen im Bemessungszeitraum besser als erwartet durch die Krise steuern konnten, und daher im Nachhinein betrachtet tatsächlich keine wirtschaftlichen oder finanziellen Engpässe vorlagen – alles unstreitig. Was aber nicht geht, ist, dass die Wirtschaftsministerin des Landes Ende Oktober den Betrieben und Selbstständigen völlig ohne Not die Pistole auf die Brust setzt und eine kurzfristige Rückmeldung zum Jahreswechsel anmahnt – andernfalls drohe, so die L-Bank, die Rückforderung der gesamten Soforthilfe, gegebenenfalls könne auch versuchter Subventionsbetrug mit strafrechtlichen Folgen im Raum stehen. Das nenne ich mal eine nette Weihnachtspost, Frau Ministerin! Darüber haben sich die Leute sicher sehr gefreut. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Alfred Bamberger AfD) Und das alles zu einem Zeitpunkt, zu dem gerade auch die Wirtschaft in unserem Land durch die vierte und beginnende fünfte Coronawelle fortlaufend stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wer seit zwei Jahren und insbesondere aktuell um das wirtschaftliche Überleben kämpft, hat nicht die Kapazität und Muße, sich mit Formularen zu beschäftigen, auf deren Basis er Hilfsgelder zurückzahlen muss. Wenn Herr Kollege Mack hier ankündigt, das schaffe ja quasi Rechtssicherheit, denke ich, dass sich die Unternehmen über diese Art der Ankündigung und gerade auch über das Wording einer solchen Ankündigung mit Sicherheit nicht freuen. Da zieht Ihr Argument an dieser Stelle mitnichten. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Es ist doch geradezu paradox, dass Sie die Unternehmen seit zwei Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand über die Pandemie hinwegretten und dann, wenn endlich ein schwaches Licht am Ende des Tunnels erscheint, diesen Unternehmen sprichwörtlich den Saft abdrehen. Frau Ministerin, das versteht draußen im Land niemand mehr, wenn Sie so agieren, wie Sie hier agieren. Auf den gemeinsamen Antrag von SPD und FDP/DVP haben Sie uns geantwortet, dass Sie nicht wirklich schuld seien an der Malaise, sondern dass das Bundesfinanzministerium die Fristen so eng setze. Diese Legende wurde auch heute wieder mehrfach im Plenum zur Sprache gebracht. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: „Legen- de“ ist gut!) Es ist halt nur dumm: Wenn jemand einmal genau hineinschaut in diese Gesetzgebung – das haben wir, die SPD-Fraktion, anders als offenbar die Grünen, getan –, stellt man fest: Die erforderliche Mitteilung an die Finanzbehörde umfasst nach der zugrunde liegenden Bundesmitteilungsverordnung neben persönlichen Angaben des Zuschussempfängers nur die Angabe des tatsächlich ausgezahlten Betrags und eben gerade nicht des Saldos (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört! –
Gabriele Rolland SPD
So ist es!) (Dr. Boris Weirauch) unter Einbeziehung möglicher Rückzahlungen. Das ist einfach nicht wahr. Das haben wir Ihnen auch im Ausschuss gesagt, aber Sie halten nach wie vor an dieser Legende fest. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Das stimmt so aber nicht. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Die CDU-Fraktion muss jetzt ganz tapfer sein: Schuld an dieser Rückmeldefrist sind weder Olaf Scholz noch Christian Lindner, sondern ist einzig und allein die Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: So sieht es aus!) Noch viel gravierender als das holprige Rückmeldeverfahren ist aber die fortgesetzte Weigerung der Wirtschaftsministerin, den Berechnungszeitraum als Grundlage für die Auszahlung der Hilfen zugunsten der Betriebe und Selbstständigen so auszuweiten, dass er auch tatsächlich die Zeit des ersten Lockdowns abbildet. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Genau um das geht es! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Die Ministerin stellt sich beharrlich auf den Standpunkt, dass der Berechnungszeitraum erst ab dem Tag der Antragstellung zu laufen beginnen soll. Jetzt haben aber – Kollege Schweickert hat es erwähnt – nicht alle Betriebe ihren Antrag noch im März gestellt, sondern viele erst im April, manche auch erst im Mai. Im Ergebnis führt das nun zu der absurden Situation, dass diejenigen Betriebe und Selbstständigen jetzt die Dummen sind, die mit der Beantragung der Hilfen gewartet haben, um alles zu versuchen, aus eigener Kraft und ohne staatliche Hilfe aus dieser Misere herauszukommen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: Genau! So ist es!) Diese Betriebe werden jetzt, wenn es nach dem Willen von Grünen und CDU geht, bestraft. Das versteht man beim besten Willen nicht, Frau Ministerin. Das Ganze wird noch unverständlicher, wenn man sieht, dass andere Bundesländer hier wesentlich flexibler vorgehen, etwa Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. (Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es!) Dort kann man zumindest den Beginn des Monats der Antragstellung als Beginn des Berechnungszeitraums wählen. Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, warum ist das in Baden-Württemberg nicht möglich? Was unterscheidet Betriebe und Selbstständige in Stuttgart, in Mannheim, im Schwarzwald oder im Allgäu von denen in Hamburg? Die Antwort ist eigentlich klar: nichts. Es handelt sich um die gleichen Programme, die von den Ländern und vom Bund gleichermaßen getragen wurden. Man hat sich in Baden-Württemberg aber im Unterschied zu anderen Bundesländern für einen Weg entode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 schieden, der der Wirtschaft im Land einen enormen Schaden zufügt. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Daher richten wir, die SPD-Fraktion, erneut den Appell an die Wirtschaftsministerin: Überdenken Sie Ihre Haltung. Denken Sie an die vielen Menschen, die unter der Pandemie auch wirtschaftlich erheblich zu leiden hatten und noch immer leiden. Ändern Sie den Berechnungszeitraum dahin gehend, dass der Beginn des Lockdowns oder zumindest der Beginn des Monats der Antragstellung maßgeblich ist und nicht das Datum der Antragstellung. Ziehen Sie ein Rückzahlungsmoratorium in Erwägung. Betriebe und Selbstständige, die tatsächlich Gelder zurückzahlen müssen, weil sie im Nachhinein die Voraussetzungen für die Zuwendung nicht erfüllen, dürfen durch die Rückzahlung nicht in die Insolvenz getrieben werden. Sorgen Sie dafür, dass Stundungen und Ratenzahlungen möglich sind und dass Lösungen für Härtefälle gefunden werden. Betriebe und Selbstständige brauchen weiterhin unsere volle Unterstützung. Wir müssen der Wirtschaft in unserem Land in dieser schweren Zeit zur Seite stehen, ihr den Rücken stärken und dürfen ihr nicht Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Frau Ministerin, machen Sie es den Unternehmen nicht schwerer, als sie es ohnehin schon haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Rupp das Wort.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete! „Bis zu 5 Milliarden € für Unternehmen in der Coronakrise“, „Sofort heißt sofort“, „Soforthilfe kommt“, „An notleidende Betriebe werden Zuschüsse ausbezahlt, die n i c h t zurückbezahlt werden müssen“, so CDU-Wirtschaftssprecher und Kollege Winfried Mack im Jahr 2020 zu den Coronasoforthilfen, u. a. in der „Schwäbischen Post“. (Abg. Winfried Mack CDU: Stimmt doch!) „Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein“, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut 2020 zu den Coronasoforthilfen. „Bereits ab morgen können Betroffene einen Antrag stellen und erhalten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss von bis zu 30 000 €“, so der Ministerpräsident am 24. März 2020. Es ist für jeden offensichtlich, der sich an diese Äußerungen der Regierung von 2020 erinnert: Sie haben falsche Erwartungen geweckt und groß von unbürokratischen Hilfen gesprochen. Und was ist passiert? Wieder – wie übrigens auch bei der Impfpflicht – haben Sie Ihre eigenen wilden Versprechungen gebrochen. Mehrere Zehntausend Unternehmen in Baden-Württemberg müssen die Coronasoforthilfe (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) nach aktuellem Stand ganz oder teilweise zurückzahlen und sind völlig verzweifelt. Sie fragen sich, wie sie noch über die (Ruben Rupp) Runden kommen sollen. Ihr Wortbruch ist ganz klar und zeigt auf: Sie setzen darauf, dass die Bürger Ihre Versprechen und Worte vergessen haben. Aber seien Sie versichert, liebe Kollegen, die AfD als der Bürgeranwalt (Oh-Rufe) vergisst nichts; wir vergessen Ihre Aussagen nicht, und wir lassen Ihnen das nicht durchgehen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Sie werden jeden Tag we- niger!) Das Versagen der Regierungen in Bund und Land stellt die Coronasoforthilfe von 2020 offen zur Schau. Schon aufgrund dieser Tatsache begrüßen wir diese von der FDP/DVP beantragte Aktuelle Debatte. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Schausteller, die besonders unter der Politik der Landesregierung leiden müssen. Am 29. September 2021 erklärte das Sozialministerium öffentlich, dass Weihnachtsmärkte stattfinden werden – so viel übrigens zu Ihrer Rechtssicherheit, Herr Mack –; das wurde Vertretern aus der Schaustellerbranche zugesichert. (Beifall bei der AfD) Wenige Wochen später wurden die Weihnachtsmärkte trotzdem von der Landesregierung abgesagt, obwohl viele Betreiber ihre Waren schon gekauft hatten, auch in meinem Wahlkreis Schwäbisch Gmünd. Die Schausteller wurden ein zweites Mal nach 2020, nämlich 2021, von der Regierung schwer enttäuscht – und täglich grüßt das Murmeltier. Man hat mittlerweile den Eindruck, dass man eher nach denjenigen Versprechen der Regierung suchen muss, die von ihr nicht nach wenigen Monaten wieder gebrochen wurden. Was für ein Trauerspiel, liebe Regierung! Wenn Ihre Unfähigkeit nicht so brutal für die Existenzen wäre, hätte ich fast Mitleid mit Ihnen angesichts Ihrer Unfähigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Man muss sich einmal vor Augen halten: Das letzte Jahr war, parallel zu den Schließungen, die wir bei den Weihnachtsmärkten hatten – – Da wurden die Postfächer im Prinzip durch Ihr Rückmeldeverfahren geflutet. Der Totalausfall ist durch die Schließungen selbst eingetreten. Jetzt kamen noch die Coronasoforthilfebescheide über Tausende Euro aus dem Jahr 2020; es wurden Rückzahlungen angedroht. Viele müssen fürchten, die Soforthilfen zurückzahlen zu müssen. Das machte viele Schausteller fassungslos. Sie können sich vorstellen, dass mich seit Dezember dramatisch viele Hilferufe erreicht haben. Ich frage die Regierung hier stellvertretend für die sich am Abgrund befindenden Unternehmer: Wovon sollen sich die Menschen ernähren, wenn sie nicht arbeiten dürfen? Der Unternehmerlohn in Höhe von 1 000 € reicht vorn und hinten nicht aus, um über die Runden zu kommen. Um diese Existenzen zu retten, wäre die übergangsweise Einführung eines deutlich höheren Unternehmerlohns auf Bundesebene zwingend; das wäre das Mindeste. Ich frage mich: Wo bleiben eigentlich SPD, FDP und die Grünen? Ein Antrag der FDP mit der Bundestagsdrucksache riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 19/25241 forderte vor einem Jahr im Bund einen Unternehmerlohn. Jetzt, da Sie im Bund regieren: Warum passiert nichts, liebe FDP? Wenn schon die Landesregierung hier keine Abhilfe schaffen will, dann schaffen Sie endlich Abhilfe, und reden Sie nicht nur hier vorn. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD) Wir hatten schon diverse Diskussionen im Wirtschaftsausschuss über die Coronasoforthilfe 2020. Ich kann Ihnen sagen: Was wir heute im Plenum erleben, ist die Fortsetzung dieser skurrilen Auseinandersetzungen der Landesregierung mit den indirekten Vertretern der Bundesregierung aus SPD und FDP. Inhaltlich muss man selbstverständlich dem grundsätzlichen Ansinnen der FDP/DVP zustimmen, dass es wünschenswert wäre, wenn als relevanter Stichtag für den Beginn des Dreimonatszeitraums auch der Beginn des Antragsmonats oder der Beginn des Folgemonats gelten könnte. Aber die Diskussion, auch in den Ausschüssen, hat gezeigt, dass die juristischen Auffassungen der Regierungen – das haben wir heute hier gehört – diametral auseinanderklaffen. Die FDP behauptet, die Variante „Stichtag abseits des Tages der Antragstellung“ wäre möglich, und verweist dazu auf die anderen Bundesländer. Das haben Sie auch heute wieder gemacht. Die Regierung – das werden wir auch von der Ministerin hören – verweist darauf, dass das rechtlich so gar nicht möglich wäre. Jetzt muss man wissen, dass von Juli bis November 2020 zahlreiche länderübergreifende Abstimmungsrunden mit dem Ziel stattfanden, die sich aus der Verwaltungsvereinbarung vom 1. April 2020 ergebenden Verpflichtungen bezüglich der Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel zu konkretisieren. Bei aller berechtigten Kritik an der Landesregierung frage ich mich schon: Sitzt die FDP nicht in diversen Regierungen dieser Republik? Wo waren denn die Forderungen Ihrer Kollegen, als diese länderübergreifenden Abstimmungsrunden in Gang waren? Wo waren Ihre Änderungen? Ich habe dazu nichts vernommen. Liebe FDP, Sie hätten diese Änderungswünsche längst in die Abstimmungsrunden einbringen können. Stattdessen haben Sie – wie übrigens die gesamte etablierte Politik – geschlafen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn hier offensichtlich Unklarheit bezüglich der Zulässigkeit des Spielraums bei der Dreimonatsregelung der Coronasoforthilfe herrscht, hätten Sie, liebe FDP, spätestens jetzt in Ihrer Regierungsverantwortung im Bund für Rechtssicherheit sorgen können. Aber außer dieser Aktuellen Debatte ist bisher nichts passiert. Das muss man auch mal ganz klar sagen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ist doch klar! Habeck hat es doch klargestellt!) Liebe Kollegen, was die Wirtschaft jetzt am meisten braucht, sind sofortige Öffnungsschritte und langfristige Perspektiven, statt immer weiter am staatlichen Tropf zu hängen; darüber diskutieren wir heute hier schon wieder. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass die Gerichte Ihre unverhältnismäßigen Maßnahmen immer wieder kippen und für nicht verhältnis- (Ruben Rupp) mäßig erklären, zuletzt die unsägliche 2G-Regelung im Einzelhandel. Aber das schreckt den Ministerpräsidenten leider nicht ab, ganz im Gegenteil: Er erklärte – das hatten wir ja gestern schon in der Tourismusdebatte angesprochen –, dass die Maßnahmen bis Ostern nicht gelockert würden. (Zuruf: Das hat er wieder zurückgenommen!) Das trifft die Wirtschaft direkt ins Herz. Herr Kretschmann, kehren Sie endlich von diesem Irrweg um! (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Er ist ja nicht da! Er hört es nicht!) Staatssekretär Dr. Rapp – hier hinten sitzt er – erklärte gestern, dass der Ministerpräsident Lockerungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen habe – so habe ich mir das gemerkt – und diese sogar möglich seien. Wenn dem so ist, dann nennen Sie doch bitte hier konkrete Lockerungsmaßnahmen. Auf Aussagen mit „hätte“, „wäre“, „könnte“ kann sich die Wirtschaft nicht verlassen. (Beifall bei der AfD – Minister Manfred Lucha: Ein Blick in die Verordnung würde helfen!) Meine Damen und Herren, eindrücklich haben wir hier und heute erleben dürfen, wie sich die Landesregierung und indirekte Regierungsvertreter des Bundes gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Das Schauspiel zeigt, dass, wenn die Regierungen aus den etablierten Parteien in Land und Bund von Grünen, CDU, SPD und FDP gestellt werden, man sich nicht auf sie verlassen kann. Sie sind ein zerstrittener Haufen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ohne die AfD in Regierungsverantwortung klappt in diesem Land offensichtlich gar nichts. Das sieht man heute hier. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Vereinzelt La- chen) Genau deshalb brauchen wir den nationalkonservativ-freiheitlichen Politikwechsel für Rechtssicherheit, für die Unternehmen und für die Wirtschaft in unserem Land mehr denn je. (Zuruf von den Grünen: Gott bewahre!) Danke schön. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die Pause ist vor- bei!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit bald zwei Jahren kämpfen wir jetzt mit Corona, und seit bald zwei Jahren tut die Landesregierung – das wurde hier auch deutlich –, was möglich ist, um die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land, die durch Corona besonders getroffen sind, bestmöglich zu unterstützten. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Als eines der ersten Länder hat Baden-Württemberg am 25. März 2020 und damit wenige Tage nach dem Beginn des eigentlichen Lockdowns ein Landesprogramm auf den Weg gebracht und es damit den Unternehmen bei uns im Land früher als in den meisten anderen Ländern ermöglicht, die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Allein in den beiden ersten Tagen nach dem Programmstart haben – die Zahl ist schon sehr beeindruckend – mehr als 100 000 Unternehmen Anträge gestellt. Bis zum 15. April hatten 75 % aller Antragsteller ihre Anträge bei der L-Bank eingereicht. Mit über 245 000 Empfängern in gut zwei Monaten wurde die Soforthilfe das größte Wirtschaftsförderungsprogramm, welches jemals in Baden-Württemberg aufgelegt wurde. Wir waren schnell, wir waren unbürokratisch, und wir haben damit den hart getroffenen Selbstständigen und Kleinunternehmen effektiv geholfen, ohne es an der administrativen Sorgfalt fehlen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das ist richtig!) Wir haben auch nicht bloß übernommen, was der Bund uns vorgegeben hat; Winnie Mack hat es deutlich ausgeführt und Herr Tok ebenfalls. Wir haben vielmehr die Soforthilfe dort erweitert, wo der Bund mit seinen Vorgaben aus unserer Sicht damals zu kurz gesprungen war. Seit März 2020 zahlen wir einen Unternehmerlohn in der Soforthilfe – und übrigens nachfolgend in allen Teilprogrammen der Überbrückungshilfe ebenfalls. Über 600 Millionen € Landesgeld haben wir seither an die Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen in unserem Land ausbezahlt. Wir stehen eng an ihrer Seite. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben in der Soforthilfe außerdem der Tatsache Rechnung getragen, dass auch im Lockdown in den Unternehmen Personalkosten anfielen, wenn z. B. Kurzarbeit nicht möglich war. Das hat Baden-Württemberg getan. Nicht gedeckte Personalkosten konnten bei uns im Land als Ausgaben geltend gemacht werden. Wir haben das im Rahmen der Soforthilfe dann auch mit Landesgeld finanziert. Wir haben nicht nur Soloselbstständige und Kleinstunternehmen unterstützt, wir haben auch unsere kleineren Mittelständler in den Blick genommen und ihnen ebenso schnell und unbürokratisch jeweils bis zu 30 000 € Landesmittel ausbezahlt. Herr Schweickert, Ihr Unternehmen, das Möbelhaus, hätte in einem anderen Land überhaupt keine Soforthilfe beantragen können, weil das Bundesprogramm nur für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern ausgerichtet war. Das Land Baden-Württemberg aber hat es mit Landesmitteln erweitert; wir haben diese Perspektive überhaupt erst geschaffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Soforthilfe war also ein Erfolgsmodell, das viele Existenzen und Unternehmen in dieser schwierigen Notlage gerettet hat. Von den insgesamt 13,5 Milliarden € Soforthilfe, die in (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ganz Deutschland flossen, sind mehr als 2,2 Milliarden € an die über 245 000 Unternehmen bei uns im Land geflossen, also deutlich mehr als der eigentliche Anteil, der Baden-Württemberg bei der Verteilung von Bundesgeldern immer zugerechnet wird. Wir haben sehr viel Geld des Bundes für die Unternehmen nach Baden-Württemberg geholt. Wer also behauptet, Baden-Württemberg behandle die Unternehmen in seinem Land schlechter als andere Länder, der argumentiert nicht redlich – vorsichtig ausgedrückt. Das gilt nicht nur für die Soforthilfe, die ja nur bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden konnte. Auch in der Zeit danach haben wir die Unternehmen in unserem Land in besonderer Weise unterstützt – nicht nur durch die Überbrückungshilfen, die gemeinsam vom Bund und von allen Ländern auf den Weg gebracht wurden, sondern auch darüber hinaus. Wir haben zahlreiche Hilfsprogramme des Bundes und des Landes kontinuierlich erweitert. Wir haben sie verlängert und an die jeweilige Situation angepasst. Den Unternehmerlohn habe ich bereits erwähnt. Diesen haben wir auch dann weitergeführt, als der Bund die Neustarthilfe angeboten hat. So haben wir den Mangel ausgeglichen, dass die Neustarthilfe vom Bund nur alternativ und nicht kumulativ zur Überbrückungshilfe ausbezahlt wurde. Wir haben den kleinen Unternehmen in unserem Land den Unternehmerlohn in der Überbrückungshilfe weiter mit Landesgeld finanziert. Von besonderer Bedeutung war auch die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe, mit der wir HOGA-Betriebe zwischen Mai 2020 und März 2021 unterstützt haben. Kein anderes Land hat den besonders gebeutelten Gastronomen und Hoteliers ähnlich großzügig unter die Arme gegriffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wichtig waren uns auch unsere Sonderhilfen, vor allem für die Schausteller in unserem Land, aber auch für die Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Sports oder der Unterhaltung. Bis heute greifen wir diesen Unternehmen, die in der Regel hohe Investitionen finanzieren müssen, mit einem Tilgungszuschuss für laufende Finanzierungskosten unter die Arme. Ohne diese Sonderhilfen wären viele Schausteller längst vom Markt verschwunden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es gibt weitere Landesprogramme, die für verschiedene Branchen extrem wichtig waren: der Liquiditätskredit Plus, der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg, „Start-up BW Pro-Tect“ und die noch immer laufende Krisenberatung Corona. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt wurden in Baden-Württemberg bislang in über 530 000 Förderfällen Zuschüsse in Höhe von knapp 9,2 Milliarden € aus Bundesund Landesmitteln ausbezahlt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern. Ich glaube, das macht deutlich, dass man zusammenfassend sagen kann: Das Land hat in der Pandemie, was die Unterstützung der Unternehmen im Land anbelangt, wirklich alles richtig gemacht. Jedes Land hat unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, aber in der Summe gibt es wohl kaum ein Land, das riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 mehr für die Unternehmen im Land getan hat als das Land Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dennoch kommt jetzt in Teilen schlechte Laune auf. Ich kann das aus der Perspektive einzelner Unternehmen sogar verstehen. Nicht verstehen kann ich allerdings die in Teilen wirklich unsachliche Kritik, die von Oppositionsseite erhoben wird. Zum Ersten: FDP/DVP und SPD regen sich über das Rückmeldeverfahren auf, mit dem die Unternehmen, die Soforthilfe bekommen haben, seit Herbst aufgefordert wurden, ihre Hilfen zu überprüfen. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz dieses Verfahren gerade von diesen beiden Fraktionen infrage gestellt wird. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Zu Recht!) Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Staat überprüft, ob die Hilfen, die er geleistet hat, auch richtig verwendet wurden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist doch unstrei- tig!) Das sollten die Steuerzahler erwarten können, das erwartet der Rechnungshof, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Unstreitig!) das erwartet die Landeshaushaltsordnung, und das erwartet der Bund, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist doch unstrei- tig! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Darum geht es doch gar nicht!) der Stichproben verlangt und das von uns gewählte Erinnerungsverfahren ausdrücklich für geeignet hält. Das war keine Entscheidung des Landes und von mir als Ministerin, sondern das war eine klare Vorgabe des Bundes. Warum ist der Unmut trotzdem groß? Jetzt stellen Sie natürlich die Fragen: Warum überhaupt? Warum so früh? Warum jetzt? Warum nicht später? Ja, man kann über den richtigen Zeitraum sicherlich streiten. Aber anders als beispielsweise NRW, wo ja die FDP das Wirtschaftsressort leitet und dort die Verantwortung trägt, haben wir mit dem Rückmeldeverfahren bis zum Herbst 2021 gewartet und haben nicht schon im Jahr 2020 – wie damals NRW – begonnen. Damals, im Sommer 2020, haben wir bewusst diesen Zeitpunkt nicht gewählt, weil viele Betriebe durch den langen Lockdown – Sie erinnern sich; einige Betriebe waren bis zu sieben Monaten geschlossen – massiv unter Druck standen. So haben wir diesen Zeitpunkt an die spätestmögliche (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Mitten in der vierten Welle!) Stelle gerückt, die uns auch vom Bund vorgegeben war. – Herr Weirauch, Sie erinnern sich: Die Schlussabrechnung des Bundes sollte im Juni dieses Jahres 2022 erfolgen. Deswegen waren wir gezwungen – um dem gerecht zu werden, was uns hier (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) der Bund vorgegeben hat –, dieses Verfahren einzuleiten, um den Anforderungen des Bundes zu entsprechen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Die Frist ist willkür- lich gewählt!) Dann wurde die Schlussabrechnungsfrist des Bundes bis Ende des Jahres verlängert. Das war aber zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es wurde kurz vor Weihnachten angekündigt und dann Anfang Januar dieses Jahres auch schriftlich versichert. Entsprechendes gilt beispielsweise für Hamburg – in Hamburg regiert die SPD –, wo dieses Rückmeldeverfahren ebenfalls früher gestartet wurde. Wir haben also den Unternehmen mehr Zeit gelassen als andere Landesregierungen, dort, wo die FDP und die SPD regieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zum Zweiten: FDP/DVP und SPD regen sich darüber auf, dass wir von den Unternehmen jetzt eine Rückzahlung verlangen, obwohl die Unternehmen doch mitten in der Pandemie stecken und unter den Einschränkungen der vierten Welle leiden. Auch hier stehe ich an der Seite der Unternehmen in unserem Land. Natürlich dürfen wir die Unternehmen gerade jetzt nicht mit Rückzahlungen belasten. Das tun wir auch nicht. Anders als z. B. in NRW – in Verantwortung der FDP – ist bei uns noch kein einziger Rückzahlungsbescheid auf den Weg gebracht worden. Niemand ist von uns bislang mit Bescheid aufgefordert worden, Hilfen zurückzuzahlen – auch wenn es viele schon freiwillig gemacht haben. Zudem hat uns der Bund auf meine Initiative hin jetzt mehr Zeit für die Schlussabrechnung eingeräumt, sodass wir die Bescheide auch nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2022 versenden werden. – Das zur Klarstellung. Zum Dritten: FDP/DVP und SPD regen sich darüber auf, dass es einzelne Länder gibt, die Unternehmen in diesem oder jenem Punkt besser behandeln als Baden-Württemberg. Ja, es gibt Unterschiede in den Programmen. Das ist richtig. Aber umgekehrt ist auch richtig: Welches Land hat wie Baden-Württemberg vom ersten Tag an den Unternehmerlohn gezahlt? Welches Land hat vom ersten Tag an nicht gedeckte Personalkosten finanziert? Und welches Land hat Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in gleicher Weise unterstützt, wie wir es bei den kleinen gemacht haben? (Beifall bei den Grünen und der CDU) Hier den Teufel an die Wand zu malen und wegen eines einzelnen Punktes den Untergang Baden-Württembergs zu prophezeien, das ist mindestens uninformiert. Oder – ich kann es eigentlich nicht anders sagen – es ist unseriös. Wir seitens des Landes Baden-Württemberg haben alles unternommen, was für die Unternehmen in unserem Land möglich war, um sie besserzustellen und um Förderlücken auszugleichen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Auch in diesem Fall, wenn es um den Betrachtungszeitraum geht, ist uns klar, wo die Nöte der Unternehmen in unserem Land liegen, und ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 wir kümmern uns, und wir suchen nach Lösungen zum Wohle der Unternehmen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage – – Ach so, nein, sorry. Das war eine Wortmeldung für später. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Wir haben jetzt seit letzter Woche die schriftliche Zusage des Bundes, dass der Rückzahlungsbedarf auch auf den Monatsersten berechnet werden kann. (Zuruf: Hört, hört!) Der Bund lässt zwar keine generelle Flexibilisierung zu und schließt auch eine nachträgliche Erhöhung der Soforthilfe aus; der Bund lässt jedoch zu, dass der Rückzahlungsbedarf in einigen Fällen reduziert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Dass eine Änderung des Betrachtungszeitraums in diesen Grenzen überhaupt zugelassen wird, ist deshalb überraschend, weil der Bund es in der Verwaltungsvereinbarung, die wir unterschreiben mussten, noch anders gesagt hat: drei Monate ab Antragsdatum. Das hat uns der Bund in der Verwaltungsvereinbarung vorgegeben. Das habe auch nicht ich als Wirtschaftsministerin entschieden – Herr Schweickert, das möchte ich hier noch einmal richtigstellen –, und daran haben wir uns auch gehalten. Also, um es ganz klar zu sagen: Nicht das Land hat etwas versäumt, sondern der Bund hat nachträglich die Vorgaben eines seit Langem beschlossenen Programms geändert. (Beifall bei der CDU) Jetzt kann man natürlich sagen: Die einen sind da etwas großzügiger, die anderen dort; die einen zahlen einen Unternehmerlohn, die anderen flexibilisieren den Betrachtungszeitraum. Das leuchtet aber – nachvollziehbar – natürlich demjenigen nicht ein, der zwar vom Unternehmerlohn nicht profitiert, aber eben von einem verlängerten Betrachtungszeitraum. Deswegen werde ich alles tun, um alle Spielräume, die sich für die Unternehmen in unserem Land ergeben, zum Wohle der Unternehmen in unserem Land zu nutzen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Bravo!) Deshalb sage ich hier und jetzt zu: Wir prüfen mit allem Nachdruck, ob und wie wir das umsetzen können. Denn der Bund stellt uns zwar eine Refinanzierung für Fälle mit Rückzahlungsbedarf in Aussicht; die Verantwortung für die rechtssichere und administrative Umsetzung weist er aber allein den Ländern zu, und die Refinanzierung durch den Bund wollen und dürfen wir natürlich auch nicht gefährden. Ich sage noch einmal ganz klar: An unserem Willen soll es nicht scheitern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zum Schluss den Blick nicht nur auf einzelne Instrumente (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) richten, sondern auf die gesamte Zeit der Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Nach zwei Jahren sind alle – auch wir – erschöpft, vor allem auch viele Unternehmer und Selbstständige. Die Nerven liegen blank, oft erleben wir auch Verzweiflung. Wir stellen aber auch fest, dass die Lasten der Pandemie zwischen den Branchen und sogar innerhalb der Branchen sehr unterschiedlich verteilt sind. Wenn Unternehmen heute, zwei Jahre später, wegen der anhaltenden Pandemie wieder oder noch tiefer im Strudel stecken, dann dürfen sie selbstverständlich nicht durch Rückzahlungen in Schwierigkeiten kommen. Ich sichere Ihnen zu: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten wie Stundung und Ratenzahlungen oder Niederschlagungen nutzen, damit kein Unternehmen wegen Rückzahlungen seine Existenz verliert, und wir werden auch kein Unternehmen mit Härten konfrontieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Bei all dem sollten wir nicht vergessen, was die Soforthilfe war: eine Nothilfe in den ersten Wochen der Pandemie, um den vom Lockdown betroffenen Unternehmen das Überleben zu sichern. Heute sehen wir sehr viel klarer als im Frühjahr 2020, wie sich die Pandemie in nunmehr fast zwei Jahren auf die einzelnen Betriebe, auf die einzelnen Bereiche der Wirtschaft ausgewirkt hat. Unsere Verantwortung ist es, sicherzustellen, dass die am stärksten Betroffenen insgesamt auch die größte Unterstützung erhalten. Wir stehen hier den Unternehmen in unserem Land zur Seite. Dieser Verantwortung ist die Landesregierung bisher gerecht geworden. Wir werden ihr auch weiterhin gerecht werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Dr. Schweickert für die Fraktion der FDP/DVP das Wort.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schnell und unbürokratisch“, „Verantwortung für den Haushalt“, HOGA-Programm, Schaustellerprogramm, Unternehmerlohn, LiquiPlus: Frau Ministerin, noch einmal Lob! Da stehen wir dahinter; das haben wir noch nie kritisiert. Der Tagesordnungspunkt heute heißt: „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe“. Ich bin froh, dass Sie gerade eben gesagt haben, dass Sie den Kurs, den Sie bisher gefahren haben – Sie hatten zuvor gesagt: „Es gibt keine Möglichkeit der Flexibilisierung“ –, verlassen. Das finde ich gut. Aber ich habe Sie aufgefordert, Frau Ministerin, konkret vorzulegen, wie Sie das machen wollen. Der Kritikpunkt von SPD und FDP/DVP war, dass wir bezüglich der Kopplung des Rückmeldezeitraums gesagt haben: Nutzen Sie die Zeit, zu entscheiden, ob Sie sich die Beinfreiheit nehmen, zu überlegen, ob man flexibilisieren kann, bevor alle zurückgemeldet haben. Länder, in denen die Rückmeldung noch nicht erfolgt ist, hätten alle Möglichkeiten der Flexibilisierung. Denn dann riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 kann man einem Unternehmen sagen: „Ihr könnt auf den Monatsersten gehen.“ Das brächte keinen Schaden für das Unternehmen oder das Land. (Abg. Winfried Mack CDU: Das stimmt doch nicht!) Wir müssten das ganze Zeug dann ja wieder prüfen. Wie gehen Sie denn damit um? Es ist richtig, dass Sie sagen: „Jawohl, wir machen das.“ Das haben wir gefordert. Aber Sie werfen uns vor – dem Kollegen Weirauch und mir –, unsere Fraktionen würden unseriös argumentieren. Es ist nicht unseriös, weil Sie genau an diesem Punkt – und nur an diesem Punkt – Baden-Württemberg schlechtergestellt haben. Jetzt können wir uns gern darüber streiten, ob es in NRW 2 000 € Unternehmerlohn gab und in Baden-Württemberg 1 180 €; aber darum geht es mir nicht. In dem Moment, in dem die Rückzahlung kommt, ist es nämlich völlig egal, wie der andere Punkt war. Da zählt einfach die Zeit des Lockdowns. Die müssen wir, Frau Ministerin, in Anrechnung bringen. Deswegen fordere ich Sie auf: Lassen Sie den Positionierungen, die Sie gerade angekündigt haben, Taten folgen. Setzen Sie das konkret um, und überlegen Sie sich, wie Sie das unbürokratisch machen können. Der Kritikpunkt war doch, dass Sie sich in eine Sackgasse manövriert haben, indem schon alles zurückgemeldet wurde. Dann muss man alles noch einmal aufmachen. Das war der Grund, warum wir im November so darauf gedrängt haben und gesagt haben: Dann nehmt nur die Stammdaten. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja!) Wie gesagt, Kollege Tok: Sie müssen einfach mal nachlesen, was in der Verwaltungsvereinbarung gefordert war. Deshalb, Frau Ministerin: Was wollen Sie konkret machen? Das würde mich schon interessieren. Das können Sie jetzt aber nicht mehr darlegen, weil die Debatte hiermit zu Ende ist. Stellen Sie sich jetzt vor: Wird es Forward-Programme für diejenigen geben, die daran teilgenommen haben? Machen Sie alles noch einmal auf? Ich denke, die Unternehmen brauchen schnellstens Rückmeldung von Ihnen. Es geht um das Jahr 2020. Irgendwann muss man eine Bilanz erstellen. Da, Frau Ministerin, fordere ich Sie auf, schnell, konkret Maßnahmen vorzulegen. Sie können sicher sein: Wir werden es vonseiten der Opposition loben, wenn es gut ist. Aber genauso nehmen wir uns das Recht heraus, bei den Punkten, bei denen wir der Überzeugung sind, dass Sie auf dem falschen Weg sind, den Finger in die Wunde zu legen. Dann ist das nicht unseriös, sondern zum Wohle von Baden-Württemberg. Denn man sieht ja: Opposition wirkt. (Lachen des Abg. Winfried Mack CDU) Wir sorgen dafür, dass sich die Regierung an den Punkten, wo sie sich korrigieren muss, auch korrigiert. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich kann leider keine Zwischenfragen mehr zulassen, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Doch, doch!) weil die Redezeit abgelaufen war, als die Hand zur Frage gehoben wurde. Das nur zur Kenntnis an den Fragesteller. Die Grünen haben keine Redezeit mehr. – Will von der CDU noch jemand sprechen? Die CDU hat noch Redezeit. – Herr Kollege Mack in der zweiten Runde, bitte sehr.
Winfried Mack CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Punkte replizieren. Zunächst einmal: Der Kollege auf der ganz rechten Seite hat gesagt, ich hätte gesagt, es handle sich um einen verlorenen Zuschuss, und jetzt sei die Soforthilfe gar kein verlorener Zuschuss. Das stimmt natürlich nicht. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Die Soforthilfe war ein verlorener Zuschuss. Und jetzt geht es nur um die Fälle, in denen zurückgezahlt werden muss, weil die Bedingungen für den verlorenen Zuschuss im Nachhinein nicht mehr gegeben sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Da sind wir beim Kern der Debatte. – Sie bestreiten das. Dann beschäftigen Sie sich noch mal mit der Sache. Zum Zweiten haben Sie gesagt, wir hätten plötzlich die Weihnachtsmärkte verboten, und niemandem würde geholfen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben in Baden-Württemberg einen Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe, für Marktkaufleute usw. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wovon sollen die Leute le- ben? Haben Sie schon mal mit denen gesprochen?) in Höhe von 92,2 Millionen € ausgereicht. Wir haben also geholfen; wir sind den Unternehmen zur Seite gestanden. Wir haben nicht nur gesagt: „Ihr könnt die Weihnachtsmärkte nicht machen“, sondern wir haben auch geholfen. Das muss einfach gesagt sein, und das können Sie nicht unter den Tisch kehren, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Jetzt geht es zum einen noch mal um die Frage des Rückmeldeverfahrens. Wann hätte das Rückmeldeverfahren abgeschlossen sein müssen? Wenn wir, wie es das Bundesfinanzministerium verlangt, den Finanzämtern bis Ende Februar 2022 melden müssen, (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) dann musste das Rückmeldeverfahren eben zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Herr Kollege Schweickert, jetzt noch mal: Das Rückmeldeverfahren ist eine gute Sache, weil das von Ihnen genannte Möbelhaus im Moment absolute Rechtssicherheit hat. Es versäumt nichts und kann getrost auf den Rückzahlungsbescheid warten. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Jetzt haben Sie gehört, dass die Wirtschaftsministerin gesagt hat, sie habe die Zeit genutzt und mit dem Bund verhandelt. Da ist das Kind überhaupt nicht in den Brunnen gefallen, und wir sind nicht in einer Sackgasse. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Vielmehr haben wir aufgrund des Rückmeldeverfahrens und der Rechtssicherheit, die der Rückzahlungsverpflichtete im Moment hat, die Beinfreiheit, uns genau zu überlegen, wie wir es gestalten, damit wir das Optimale für die Unternehmen in unserem Land herausholen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Bei dieser Aufgabe sind wir dabei, und das werden wir, denke ich, zur großen Zufriedenheit der Wirtschaft im Land machen. Ich muss Ihnen nur eines sagen: Wenn man in einem solchen Fall auch mal zurückzahlen muss, heißt das nicht, dass das ganze Programm schlecht ist. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat nie- mand gesagt!) Das muss man einfach auch mal darstellen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat doch gar niemand gesagt, Herr Kollege! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat niemand behauptet!) Denn das Möbelhaus konnte natürlich am 23. April nicht wissen, dass zum 1. Juli die Mehrwertsteuer abgesenkt wird, dass die Leute in der Coronazeit plötzlich gesagt haben: „Ich möchte neue Stühle haben, ich möchte einen neuen Esstisch haben, meine Frau möchte einen neuen Schlafzimmerschrank haben.“ (Lachen bei der FDP/DVP) Deswegen wurde im Juli plötzlich ganz anders eingekauft. Und wenn man jetzt die Zeiträume verschiebt, ergibt sich dadurch natürlich ein anderer Rückzahlungsbetrag. Lassen Sie uns doch diese Möglichkeiten im Moment einfach nutzen, Herr Kollege Schweickert. Wir haben die Beinfreiheit, wir nutzen die Möglichkeiten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Ich freue mich darüber, wenn Sie da mithelfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort in der zweiten Runde dem Kollegen Dr. Boris Weirauch. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich nutze schon noch mal die Gelegenheit der Replik. Was mich zumindest befremdet, ist, dass Sie, Frau Ministerin, wiederholt darauf verweisen, wir Oppositionsfraktionen sollten (Dr. Boris Weirauch) doch bitte unsere Kontakte nach Berlin bemühen. Damit übertragen Sie aus meiner Sicht eine Verantwortung, die eigentlich Ihnen als Landeswirtschaftsministerin obliegt. Ich finde das ein bisschen schwierig. Sie müssen die Interessen des Landes Baden-Württemberg als Wirtschaftsministerin in Berlin vertreten. Das ist Ihre vorrangige Aufgabe. Da können Sie nicht die Oppositionsfraktionen in die Pflicht nehmen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie aber auch, lieber Kollege! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es gab eine Zwischenfrage vom Kollegen Dr. Schütte, falls Sie diese zulassen.
Dr. Boris Weirauch SPD
Nein, die lasse ich nicht zu. Tut mir leid. (Zurufe – Unruhe) Was ich zudem schwierig finde, ist, dass Sie jetzt schon ein bisschen beleidigt sind, dass sich Unternehmen beschweren, dass sie von Ihnen die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen nach dem Motto: „Wir haben Ihnen doch so toll geholfen; jetzt beschweren Sie sich über dieses Verfahren.“ Da waren Sie fast schon ein bisschen beleidigt. Man sollte an dieser Stelle die Kritik – es ist eine berechtigte Kritik – als Landeswirtschaftsministerin schon annehmen. (Beifall bei der SPD) Aber ich will zum Schluss auch zu einem guten Punkt kommen. Es war eine gute Debatte, und es war gut, dass Sie diese beantragt haben, liebe Kollegen von der FDP/DVP. Die letzten Wochen zeigen ja, dass die Ministerin langsam, sukzessive auch zu der Einsicht kommt, dass dieser Weg, den sie vorher beschritten hat, nicht der richtige Weg ist. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, und es sei Ihnen an dieser Stelle auch zugestanden. Ich habe mich gefreut, dass Sie hierbei endlich auch nicht mehr die Steuerbehörden in die Pflicht nehmen. Denn die können für die Rückmeldefrist gar nichts. Das fand ich gut. Sie haben es heute ein bisschen versteckt, aber Sie haben es nicht mehr erwähnt. Das war bisher Ihre Position. Das müssen Sie vielleicht auch dem Kollegen Tok erklären; er hat es noch nicht mitbekommen. Aber ich finde es wichtig, dass wir an dieser Stelle zu einem Punkt kommen und gemeinsam hier im Landtag eine Lösung finden, die der baden-württembergischen Wirtschaft in dieser schweren Krise einfach hilft. Ich glaube, dass die Debatte heute auch dazu beigetragen hat. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde hat für die AfD nochmals Herr Abg. Ruben Rupp das Wort. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Ruben Rupp AfD
Zunächst ganz kurz zum Kollegen Mack. Vom Tilgungszuschuss können die Menschen nicht leben. Was glauben Sie, was für Zuschriften ich bekommen habe? Es ist wirklich katastrophal. Deswegen habe ich ja gesagt: Der Unternehmerlohn reicht in diesem Fall nicht aus. Sie haben versprochen, dass die Weihnachtsmärkte nicht geschlossen werden, und trotzdem haben Sie sie wieder geschlossen. Das geht einfach nicht. Das muss hier noch mal ganz klar festgehalten werden. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Kurz noch zum Kollegen Tok: Sie haben gesagt, man müsse sorgsam mit Steuermitteln umgehen. Also, im Bund sind es 60 Milliarden €, die der Finanzminister in den Bereich Klima umschichtet. Aber für die Unternehmen ist dagegen recht wenig da, auch hier im Land. Wir haben es zu Beginn der Legislaturperiode im letzten Jahr gesehen. Sie haben unzählige neue Staatssekretäre eingestellt. Ich glaube nicht, dass das ein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln ist. Zum Kollegen Mack: Er hat vorhin noch mal erwähnt, der Bund solle es doch einfach auszahlen, und dann schaut das Land mal, was es damit machen kann. Gerade das ist falsch. Denn das Problem ist der Flickenteppich. Das haben wir schon seit Jahren beklagt. Wir hatten hier – das darf ich auch mal loben; es ist ja nicht immer nur Kritik – das Hilfsprogramm für Bustouristik. Das gab es z. B. in Bayern nicht. Dies wäre aber für ganz Deutschland wichtig gewesen. Dann besteht natürlich eine Ungerechtigkeit, wenn es in anderen Bundesländern etwas gibt, das es hier nicht gibt, und umgekehrt. Das ist genau der falsche Weg, Herr Mack. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen – Enteignungsforderungen entgegentreten ‒ für dauerhafte Investitionen in der Wohnungswirtschaft – Drucksache 17/1088 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich dem Kollegen Hans-Jürgen Goßner. – Bitte sehr.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Präsident, verehrte Frau Ministerin Razavi – es freut mich, dass Sie gerade noch hereingekommen sind –, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Enteignungsforderungen entgegentreten – für dauerhafte Investitionen in der Wohnungswirtschaft“ – so der Titel dieses Antrags der AfD-Fraktion. „Die AfD macht mal wieder Panik“, werden Sie wahrscheinlich sagen. Es fanden doch seit 2010 nur 174 Enteignungen statt, und diese sind ja auch nach Artikel 14 Absatz 3 unseres Grundgesetzes – ich weiß (Hans-Jürgen Goßner) nicht, ob es auch noch Ihres ist – möglich, wenn die Maßnahme zum Wohle der Allgemeinheit stattfindet. Das lässt sich bei den Enteignungen, die stattgefunden haben, im Grunde auch herleiten. Die Enteignungen fanden meist aufgrund des Bundesfernstraßen-, des Landesstraßen- und des Personenbeförderungsgesetzes statt. Vielleicht waren auch ein paar Fahrradschnellwege der Grund. Denn die Realisierung feuchter ökosozialistischer Träume wähnen die Grünen ja bekanntermaßen als Wohl der Allgemeinheit. Dennoch werden Enteignungen im öffentlichen Diskurs zunehmend als regulärer, legitimer Eingriff in den Markt dargestellt. Schon 2019 hatte die damalige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und heutige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht von der SPD – Sie wissen schon: das ist die Dame, die jetzt mit 5 000 Helmen für die Ukraine Putin in die Schranken weisen will – (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) gegenüber Zeitungen der FUNKE Mediengruppe erklärt, man solle doch notfalls Immobilienkonzerne enteignen lassen. (Zurufe: Frechheit! – Ja, klar! – Abg. Anton Baron AfD: Hört, hört!) Aber auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert zeigte, als er noch mit abgebrochenem Studium und nach einer Karriere in einem Callcenter Vorsitzender der Jungsozialisten war, offen seine Sympathie für das, was Linke am liebsten tun, nämlich die Finger in die Taschen anderer Leute zu stecken – (Beifall bei der AfD) ohne Kollektivierung sei eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar –, und schwadronierte davon, BMW verstaatlichen zu wollen. Aber der Sozialismus wäre nur unvollständig erklärt, wenn man die Grünen verschwiege. (Lachen des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Vizekanzler Habeck ist z. B. der Auffassung, dass man über Enteignungen günstigen Wohnraum schaffen könne. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Zuruf) Auch das CDU-geführte Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg erarbeitete 2018 ein Papier, in dem von einer Innenentwicklungsmaßnahme die Rede ist – eine verklausulierte Umschreibung, Brachflächen und Baulücken als Bauland zu aktivieren. Das Ministerium setzte dabei auf Freiwilligkeit seitens der Eigentümer, drohte aber auch mit Enteignung. (Abg. Tobias Wald CDU: Quatsch! So ein Müll!) Ähnliches ist – jetzt sind wir wieder am linken Rand – beim Grünen Boris Palmer zu vermuten, wenn er der „Stuttgarter Zeitung“ sagt – ich zitiere –: Wir sind uns alle einig, innerstädtische Baulücken schließen zu wollen, ... nur über das richtige Instrument herrscht Unklarheit. Dass das alles aber nicht nur linke Fantastereien sind, machte 2019 der CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 netenhaus, Burkard Dregger, deutlich. Seine Partei, so Dregger, würde im Falle einer Regierungsbeteiligung einen Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen als bindend erachten. (Abg. Udo Stein AfD: Aha!) Jetzt möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, mitnichten unterstellen, dass Ihnen das auch im Kopf herumgeht. Denn Sie, Frau Razavi, stellten sich ja 2010 hinter die Eislinger Erklärung Ihrer Jugendorganisation, in der es u. a. heißt, dass konservative Politik für das Privateigentum eintritt. (Zuruf von der AfD: Weiß sie das?) Aber Sie sind ja nicht allein in der CDU. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Sie haben einen Landeschef, der für Ministersessel und Dienstwagenschlüssel alles mitträgt, was den Damen und Herren der Grünen eine beinahe orgastische Wollust bereitet. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Wir wurden in den letzten Monaten ja Zeuge vom Ausverkauf Ihrer einstigen Werte. (Heiterkeit der Abg. Anton Baron und Udo Stein AfD) Das bestätigt im Übrigen auch Ihre Ex-Kultusministerin Susanne Eisenmann. Sie sagt, die CDU habe sich im Koalitionsvertrag den Grünen unterworfen und eigene Überzeugungen aufgegeben, um am Kabinettstisch sitzen zu dürfen. Wie recht sie doch hat! Ich weiß, dass es bei Ihnen, liebe CDU-Fraktion, nicht wenige gibt, die gedanklich mit dem Kopf nicken. Sie werden es verneinen, aber Sie tun es. Da tut mir fast schon meine CDU-Kollegin aus dem Wahlkreis, Sarah Schweizer, leid, soll sie doch als Mitgliederbeauftragte die Union zu alter Frau- und Mannstärke führen und muss dabei zusehen, wie Heerscharen davonlaufen. Warum wohl? (Beifall bei der AfD) Wie auch immer, zurück zur Enteignung: Bleiben nur noch die Alternative für Deutschland (Zuruf: Jesses Gott!) – nicht nur als Hüter der Freiheit, sondern auch als Bewahrer des privaten Eigentums – (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) und vielleicht auch die FDP. (Zuruf: Ja!) – Wirklich? (Zuruf: Ja! – Vereinzelt Heiterkeit) In Köln wurde im Jahr 2018 ein einstimmiger Beschluss gefasst, ein Enteignungsverfahren gemäß § 85 Absatz 1 des Baugesetzbuchs zu prüfen und einzuleiten – mit den Stimmen der (Hans-Jürgen Goßner) FDP. Ein Jahr später konnte sich die offenbar an Amnesie leidende FDP-Bezirksvertreterin dann den einstimmig gefassten Enteignungsbeschluss nach eigenen Worten nicht mehr erklären. (Zuruf: Wie lange haben Sie da gesucht, und worum ging es dort?) Sie habe keine Erinnerung mehr daran, ihre Hand dafür gehoben zu haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das baden-württembergische Revival des Sozialismus hat mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Revival des Sozialismus in Baden-Württemberg, wann war denn das erste Mal?) schon am 19. Dezember 2013 begonnen. Faktisch schafft das Gesetz Eigentum an Wohnraum ab, egal, ob in Form einer Wohnung oder in Form eines Hauses; mindestens greift es aber empfindlich in die Eigentumsrechte ein. So, verehrte Regierungsfraktionen, schaffen Sie keinen Quadratmeter neuen Wohnraum – weder mit Enteignung noch mit der am 22. Dezember 2021 in diesem Haus beschlossenen Grundsteuer C zur Besteuerung von Bauland. Sie schaffen das auch nicht mit einer Mietpreisbremse oder einem Mietendeckel – wie auch immer Sie den sozialistischen, wirtschaftsfeindlichen Blödsinn nennen. Der jetzige Stopp der KfW-Förderung zielt in exakt diese wirtschaftsfeindliche Richtung, auch wenn sie natürlich anders begründet wird. Die Finanzierung dieser Investoren wird schwierig. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist doch ein staatlicher Zuschuss! Ist das für Sie auch So- zialismus?) Wohnungen, die hätten gebaut werden können, werden aufgrund dieses Förderstopps nun nicht gebaut, weil die Finanzierungen platzen. Begründet wird der Stopp damit, dass das KfW-Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude Milliarden verschlingen würde. Dieses Programm sei „völlig aus dem Ruder gelaufen“, so Habeck. Ich sage Ihnen, was aus dem Ruder gelaufen ist: Aus dem Ruder gelaufen ist Ihr Regulierungswahn, sind Ihre Verbotsorgien. Und – auch wenn Sie jetzt gleich wieder in Schnappatmung verfallen – Ihre Migrationspolitik ist ebenfalls aus dem Ruder gelaufen und hat unmittelbar etwas mit dem Mangel an Wohnraum zu tun. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Verstehen Sie staatliche Fördermittel als Sozialismus oder nicht?) Oder wie erklären Sie es, dass auf dem Höhepunkt der Migrationswelle 2015 offen über die Möglichkeit von Enteignungen und Beschlagnahmungen gesprochen wurde? (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch! So ein Blödsinn!) Aus dem Ruder gelaufen sind auch Ihre Geldflüsse in alle Welt, beispielsweise, um gendersensible Männerarbeit in Nicaragua riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) oder eine Kampagne gegen offenen Stuhlgang in Sierra Leone zu finanzieren. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das fan- tasieren Sie sich zusammen! Das ist die Unwahrheit, was Sie hier sagen! – Gegenruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Aber, liebe Grüne, im Grunde bin ich dennoch froh, dass Sie hier sind und nicht am Bahnhof alte Leute belästigen wie Ihr außerparlamentarischer Arm, die Antifa. (Beifall bei der AfD) Das ist aber noch lange nicht alles. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Karrais von der FDP/DVP?
Hans-Jürgen Goßner AfD
Nein.
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Nein.
Dr. Wolfgang Reinhart
Nicht? (Zuruf: Die Antwort ist nicht aufgeschrieben! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Da müsste er von seinem Konzept abweichen! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Außerdem ist er gerade bei der Migrationspolitik!)
Hans-Jürgen Goßner AfD
Nein. Ich mache das wie der Kollege Hagel von der CDU, der sagte: Er hört sich das jetzt einfach mal an. Das ist aber noch lange nicht alles. In wenigen Wochen, am 1. Mai, tritt die Fotovoltaikpflicht für Wohnhäuser in Kraft, die dann im Januar 2023 in einer Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen für Bestandsgebäude eskaliert. Schon das ist faktisch eine Enteignung; denn es entzieht dem Eigentümer die Verfügungsgewalt über sein Haus. Vielleicht möchte er ja lieber Brieftauben züchten oder ein Windrad aufstellen – den Grünen würde es vielleicht gefallen. Abhilfe schaffen würden in diesem Fall der Abbau der Bürokratie im Baurecht und die Reduktion energetischer Auflagen, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist schon arm, was Sie da aufgeschrieben bekommen ha- ben!) eine restriktive Migrationspolitik mit geschützten Grenzen sowie konsequente Abschiebungen krimineller und sich hier illegal aufhaltender Migranten. Stimmen Sie also unserem Antrag zu, und bekennen Sie sich zur Marktwirtschaft und zur in dieser Zeit so arg gebeutelten Freiheit! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sind staatliche Zuschüsse Sozialis- mus? – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Kollegen Karrais?
Hans-Jürgen Goßner AfD
Nein. (Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Feige! – Zuruf: Angst- hase!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Kollegen Tayfun Tok das Wort.
Tayfun Tok GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Herr Goßner noch im Saal? – Ja, hier. Herr Goßner, ich wurde so erzogen, dass ich allen zuhöre. Als frisch gewählter Abgeordneter habe ich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten besonders auch Ihnen zugehört. Eines kann ich Ihnen sagen: Sie sind ein Risiko für unseren Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Udo Stein AfD: Warum?) – Ich sage Ihnen auch, warum. (Abg. Udo Stein AfD: Ja, bitte!) Wenn das, was Sie erzählen, im Ausland ankommt, dann wird überhaupt kein Handwerker mehr nach Deutschland kommen, um Ihre Häuser und Wohnungen zu bauen, weil das so peinlich ist, was Sie erzählen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Udo Stein AfD: So ein Blödsinn! – Weitere Zurufe von der AfD) Aber kommen wir zum eigentlichen Thema. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist nicht Berlin. „Schade“, werden manche sagen, „Gott sei Dank!“ vielleicht die anderen. Doch egal, wie man dazu steht: Berliner Probleme zu Stuttgarter oder zu baden-württembergischen Problemen zu machen, das ergibt keinen Sinn. Wir sollten vor unserer eigenen Haustür kehren, denn mit der Kehrwoche kennen wir uns bekanntlich aus. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der AfD) Enteignungen sind hier kein Thema. Sie sind kein Mittel, mit dem wir die Herausforderungen hier vor Ort meistern könnten. Die Herausforderungen, die sich hier in Baden-Württemberg stellen, sind viel komplexer als bloß die Frage: Enteignungen, ja oder nein? Wohnraum schaffen ist eines der wesentlichen Ziele unserer Koalition aus Grünen und Christdemokraten. Wir wollen Familien fördern, damit sie genügend Wohnraum haben. Menschen mit geringerem Einkommen wollen wir fördern, damit sie die Möglichkeit haben, bezahlbar zu wohnen. Dabei soll so wenig Fläche wie möglich versiegelt werden. Das ist unser Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir streben Orte mit lebendigen Zentren und kurzen Wegen an, Orte, an denen Wohnen, Arbeiten und Einkaufen zugleich ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 möglich ist. Das gilt für unsere Städte wie für unsere Dörfer. Dazu braucht es keine Enteignung. Der Staat muss wieder mehr Verantwortung am Wohnungsmarkt übernehmen. Das tun wir mit ganz viel Geld, das wir in die Hand nehmen. Uns stehen knapp 377 Millionen € für das Wohnraumförderungsprogramm zur Verfügung, 245 Millionen € für die Mietwohnraumförderung sowie 159 Millionen € für die Eigentumsförderung. Wir unterstützen private Bauherren, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Wir unterstützen auch Investoren, die sozial gebundene Mietwohnungen bauen oder neu erwerben. Mit unserem angepassten Zweckentfremdungsverbotsgesetz geben wir den Städten und Gemeinden ein Werkzeug an die Hand, damit nicht noch mehr Ferienwohnungen entstehen, sondern brauchbare Wohnungen, die langfristig gebraucht werden für Familien und für Menschen mit geringerem Einkommen. Wir haben in 89 baden-württembergischen Gemeinden eine Mietpreisbremse eingeführt. Das sind nur ein paar Punkte, die wir bereits umsetzen. Mit dem Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ beziehen wir alle relevanten Player ein. Damit antworten wir auf die soziale Frage unserer Zeit und machen sie zur Chefsache. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unser Ziel ist die Schaffung von Wohnraum – dort, wo er dringend gebraucht wird. Wir denken dabei auch langfristig und zukunftsorientiert. Durch Enteignung entsteht deshalb keine einzige Wohnung zusätzlich. (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Diese Debatten führen wir hier nicht, denn sie führen zu nichts. Das kostet Unsummen. Wir nutzen das Geld hier sinnvoller. Wir sind offen für wirtschaftliche, soziale und auch nachhaltige Lösungen. Aber natürlich – Sie haben es angesprochen – gibt es auch hier im Land Beispiele für sinnvolle Enteignungen. Diese Möglichkeiten sind durch das Grundgesetz abgedeckt und werden nicht leichtfertig genutzt. Solche Vorhaben werden von den zuständigen Instanzen geprüft. Denn wir wissen längst, wie schwierig es ist, eine Stromleitung auf freiem Feld zu bauen. Wir greifen teilweise in landwirtschaftlich genutzte Räume oder in Naturschutzgebiete ein. Doch die Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger – von Mannheim bis Konstanz, von Ulm bis Karlsruhe – ist unsere Pflicht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hält sich nicht mit Schreckgespenstern auf. Wir kleckern nicht, (Vereinzelt Heiterkeit) sondern wir klotzen und sorgen aktiv für genügend bezahlbaren Wohnraum. (Zuruf) (Tayfun Tok) Wir unterstützen also die Gemeinden in unserem Land dabei, ihre Flächen im Ortskern zu nutzen. Wir stärken mit der Grundsteuer C die Kommunen in unserem Land, um einen Anreiz zu schaffen, brachliegende Grundstücke in den Zentren zu bebauen. Wir unterstützen Bauherren, ihre Gebäude klimafreundlich auszustatten, und wir schaffen eine rechtssichere Handhabe für Mieterinnen und Mieter. Sie sehen: Wir haben einen großen Werkzeugkasten, um den Wohnungsmarkt bei uns im Land voranzubringen. Wir haben noch vieles vor uns, und wir bleiben dran. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Tobias Wald.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute müssen wir bei diesem Tagesordnungspunkt zu einem Antrag der AfD sprechen und hierüber diskutieren, der nichts mit der Landespolitik in Baden-Württemberg zu tun hat. „Enteignungsforderungen entgegentreten“ – das passt nicht zu uns. Was soll das? Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stehen voll und ganz hinter sämtlichen Artikeln unseres Grundgesetzes, (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) selbsterklärend auch hinter Artikel 14 Absatz 3 Satz 4. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Durch die Enteignung von Wohnungsunternehmen, worüber im Abgeordnetenhaus in Berlin diskutiert wurde, greift der Staat nicht nur massiv in die Privatwirtschaft ein, sondern verhindert auch Investitionen in den Wohnungsbau. Mit dem Verkauf von landeseigenen Wohnungen verlieren wir gebundene Sozialwohnungen. Darüber haben wir gestern ausführlich diskutiert. Das war ein falscher Weg von SPD-Minister Schmid. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Jonas Hoffmann SPD: 5 € in den Kummerkasten!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen beim Wohnungsbau keine Planwirtschaft, sondern wir benötigen Planungssicherheit und Verlässlichkeit beim Wohnungsbau. Deshalb haben wir auch eine klare Haltung zum KfW-Förderstopp des Bundes: dass die bereits eingereichten Anträge bearbeitet und die entsprechenden Gelder ausbezahlt werden. Wer über Nacht Förderprogramme einstellt, einstampft und somit die Häuslebauer im Land, sanierungswillige private Bauherren und Investoren, die Pflegeheime sanieren wollen, die Studentenwohnungen bauen wollen, abschreckt und ausbremst, agiert planwirtschaftlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE) Wir brauchen keine linken, wir brauchen keine rechten oder sonstige Ampel-Enteignungstheorien, wir brauchen kein planriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 wirtschaftliches Agieren; denn wir leben in Baden-Württemberg. Wir leben in Baden-Württemberg die soziale Marktwirtschaft, auch beim Wohnungsbau. Hierfür steht die CDU-Landtagsfraktion ganz klar – ganz im Sinne von Ludwig Erhard. (Beifall bei der CDU) Diesen wirtschaftspolitischen Leitlinien von Ludwig Erhard haben wir uns beim Wohnungsbau verschrieben. Seit 2016, seitdem wir mitverantwortlich sind, haben wir viel erreicht. Wir haben das Landeswohnraumförderungsprogramm stetig erweitert und optimiert, wir haben die Mittel kräftig aufgestockt. Wir haben die Bauverfahren digitalisiert und vereinfacht sowie Zuschussmittel für Kommunen bereitgestellt, die Baulückenkataster erstellen wollen. Wir haben den kommunalen Grundstücksfonds gegründet – ein sehr erfolgreiches Instrument, ein wichtiger Baustein auf dem weiteren Weg. „Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie“ bedeutet für uns, die CDU, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu verkürzen und zu beschleunigen. Die Bauexperten sagen mir: „Wald, macht hier weiter so! Ihr seid auf dem richtigen Weg!“ Wir wollen diesen Weg auch weitergehen. Ja, diese Koalition hat sich der sozialen Frage verschrieben, und wir haben uns viel vorgenommen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind gemeinsam mit unserer Bauministerin Nicole Razavi auf einem guten Weg. Wir wollen mehr Menschen Heimat schenken, in Eigenheimen und Sozialwohnungen den Menschen ein Dach über dem Kopf besorgen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Als wohnungsbau- und auch als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion bin ich unserem Koalitionspartner sehr dankbar, dass er in der Haushaltskommission – da waren wir uns einig – diesen Weg mitgegangen ist. Wir haben die Mittel jetzt noch mal kräftig aufgestockt. Von 2016 an bis Ende dieses Jahres werden wir 1,378 Milliarden € in den Wohnungsbau investiert haben. Eine Vergleichssumme, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: In den fünf Jahren von 2011 bis 2016 – da waren Nils Schmid und Andreas Stoch in der Verantwortung – haben Sie gerade mal 555 Millionen € investiert. Wir haben also richtig nachgelegt. Ich bin auch unserem grünen Koalitionspartner dankbar, dass wir hier gemeinsam diesen Weg gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir werden in diesem Jahr noch die Blaue Broschüre – sie wurde schon ausgeteilt; Sie haben sie teilweise dabei; das freut mich; eine wichtige Broschüre – beraten. Wir erweitern dieses erfolgreiche Wohnungsbauprogramm in diesem Jahr um wichtige Komponenten und stocken die Mittel noch mal auf 377 Millionen € auf. Wir möchten, dass die Menschen im Land ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Deshalb fördern wir zielgerichtet und sprechen nicht von Enteignung. Wir sehen das Ganze positiv. Denn das Eigenheim schützt vor Altersarmut, und dies trägt zum sozialen Frieden im Land bei. Lassen Sie uns diesen guten demokratischen Weg weitergehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) ●
Dr. Wolfgang Reinhart
Nächster Redner ist der Kollege Daniel Born für die SPD-Fraktion.
Daniel Born SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn gestern, heute und morgen die meisten Mieten in Baden-Württemberg abgebucht wurden bzw. werden, dann bedeutet das für ein Viertel der Bevölkerung in unserem Land, dass über 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens weg sind – und es ist ja noch richtig viel Monat übrig. In unserem reichen Land Baden-Württemberg gibt es viele Menschen, die sich wortwörtlich arm wohnen. Grund dafür sind Fehlentwicklungen – Fehlentwicklungen, bei denen wir kein Erkenntnisdefizit haben, sondern ein Handlungsdefizit. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie uns diesen Fehlentwicklungen entgegentreten. Lassen Sie uns der Mietpreisexplosion entgegentreten. Lassen Sie uns der Zweckentfremdung entgegentreten. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Lassen Sie uns dem spekulativen Leerstand entgegentreten. Lassen Sie uns der Entwicklung entgegentreten, dass jedes Jahr mehr Sozialwohnungen abgebaut werden. Lassen Sie uns der Wohnraumlücke entgegentreten. Und lassen Sie uns dem entgegentreten, dass vor allem die Menschen, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, zunehmend Angst haben, weil viel zu wenig davon in Baden-Württemberg gebaut wird. (Beifall bei der SPD) Jetzt entscheidet sich aber die AfD, sie will Enteignungsforderungen – noch nicht mal Enteignungen – entgegentreten. Wissen Sie, liebe AfD: Es ist Ihre Entscheidung, was Sie besorgt, (Abg. Bernd Gögel AfD: Was sagen Sie zur Grund- steuer C? Das ist doch eine Form der Enteignung!) was Sie betrübt und was Ihnen Ängste bereitet. Das ist Ihre Entscheidung, und das ist Ihnen überlassen. Aber so ein bisschen – weil wir diese Diskussion überhaupt nicht im Land haben – (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) fühlt man sich an eine Aussage von Pumuckl erinnert. Pumuckl hat mal gesagt: „Weinen und Heulen ist ja an und für sich ganz schön, aber auf die Dauer langweilig, wenn niemand zuhört.“ (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Ich glaube, Sie sitzen da so zusammen, dann kommt das eine zum anderen, und dann hat der noch was gehört und jener hat noch was gehört, und auf einmal wird es hier in den Landtag hineingetragen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dieses Thema spielt keine Rolle in der wohnungspolitischen Debatte. Das ist dramatisch, weil nämlich die Menschen dringend wohnungspolitische Antworten benötigen. Darum: Sie lassen heuode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 te mal wieder die Maske fallen. Sie haben auf die Fragen der Zeit keine Antwort. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Ihnen war ja der Antrag dann selbst peinlich. Deshalb haben Sie noch – jetzt habe ich es nicht hier vorn – irgendetwas wie „nachhaltig investieren“ oder „auf Dauer investieren“ mit angefügt. Auf Dauer investieren will die AfD dann noch. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dauerhaf- te Investitionen!) – Dauerhafte Investitionen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dazu hat er gar nichts gesagt!) – Ja, dazu hat er gar nichts gesagt. Dazu hat er aber auch in seinem Antrag nichts stehen, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dazu weiß er auch nichts!) weil er auch keine einzige Idee dazu hat, was das sein könnte. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Tayfun Tok GRÜNE) Wir werden uns hier innerhalb der demokratischen Parteien darüber streiten, was die besten Wege sind. Herr Wald wird mir niemals recht geben, dass es eine Landeswohnungsbaugesellschaft braucht. Trotzdem kommt sie. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD) Es wäre absolut notwendig, dass Sie das, was die SPD-geführte Regierung im Bund an mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau herausgehandelt hat, in den Blick nehmen und entsprechend noch mehr investieren. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Denn wir haben schon jetzt eine Unterdeckung. Die Wohnraum-Allianz, die Sie aus guten Gründen nicht mehr erwähnen, weil die Ministerin das letzte Mal nichts davon umgesetzt hat, (Abg. Tobias Wald CDU: Stimmt nicht!) hat gesagt: Es braucht 6 000 sozial gebundene Wohnungen im Jahr. Davon sind Sie meilenweit entfernt. (Abg. Tobias Wald CDU: Dank der SPD!) Das heißt, jeder, der sich um seinen bezahlbaren Wohnraum Sorgen macht, muss sich bei dieser Landesregierung noch mehr Sorgen machen. Sie erwähnen immer wieder, dass die SPD zwischen 2011 und 2016 dieses Land angeblich allein regiert hat und ganz allein Wohnungen verkauft hat: Das war ein Beschluss von vielen Gremien, von vielen Parteien, das war ein Beschluss, der auch etwas damit zu tun hatte, dass das kommunale Konsortium, angeführt von einem CDU-Politiker, versagt hat. (Abg. Tobias Wald CDU: Die Umsetzung war falsch!) (Daniel Born) Ich bitte Sie einfach: Erklären Sie das auch einmal Ihrer Ministerin. Sonst verbringt sie hier fünf Jahre und erzählt immer wieder vom gleichen Fehler. Es war ein Fehler dieses Landes. (Abg. Tobias Wald CDU: Falsch! Ohne Sozialchar- ta, Herr Kollege! Der Fehler war: keine Sozialchar- ta!) Es ist wichtig, dass wir ihn nicht weiter aufrechterhalten. Darum schaffen wir eine Landeswohnungsbaugesellschaft. Darum müssen wir mehr in den sozialen Wohnungsbau investieren. Darum müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen sich wieder darauf verlassen können, dass es in unserem reichen Land genug bezahlbaren Wohnraum gibt. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Noch weniger Wohnungen werden dann gebaut!) Das ist die politische Diskussion der Stunde. (Abg. Tobias Wald CDU: Im Sozialismus baut man keine Wohnungen, Herr Kollege!) Ich finde es großartig, dass die SPD-geführte Bundesregierung eine klare wohnungspolitische Agenda hat: viel investieren, dafür sorgen, dass genug Wohnraum entsteht. (Abg. Tobias Wald CDU: Förderprogramme strei- chen! Das können Sie!) Ich würde mir wünschen, dass die hiesige Ministerin sich auch so eine Agenda gibt. Man kann in der Politik Understatement machen, aber es ist schwierig, wenn, wie in den letzten Tagen, ganz viel „under“ stattfindet und ganz wenig „Statement“. (Heiterkeit – Abg. Tobias Wald CDU hält eine Bro- schüre hoch. – Abg. Tobias Wald CDU: Herr Kolle- ge, Lesen bildet!) Ich bin dafür, dass sich die Ministerin hier an dem orientiert, was im Bund vorgelegt wird. Dann kann das auch im Land etwas werden. Sie hat gestern in der Debatte gesagt, sie möchte keine Luftschlösser bauen. Dann hat sie gesagt, sie möchte gar nichts bauen. Und am Schluss hat sie gesagt: „Es ist mehr oder weniger zufällig, ob die nächsten Jahre überhaupt jemand baut.“ Damit werden wir uns nicht zufriedengeben. Wir wollen, dass Baden-Württemberg die soziale Frage unserer Zeit – bezahlbarer Wohnraum für alle – beantwortet. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich dem Kollegen Friedrich Haag das Wort.
Friedrich Haag FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion ist mal wieder bezeichnend für ihre parlamentarische Arbeit. Ohne Sinn und Verstand wird versucht, etwas zu kritisieren, wozu es überhaupt keinen Grund gibt. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE: Und das sagt die FDP!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die von Ihnen angestoßene Debatte bringt uns nämlich beim Thema Wohnungsbau überhaupt nicht weiter. Wieder wird ein Problem angerissen, das einen hohen emotionalen Zündstoff bietet, aber ohne wirkliche politische Relevanz ist. Damit verfolgen Sie weiterhin Ihren populistischen Kurs. Es zeigt sich noch mal deutlich: Ihnen geht es doch gar nicht um die Sache. Vielmehr geht es Ihnen nur darum, bei den Menschen im Land Angst zu schüren. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Bernd Gögel AfD: Dazu brauchen die Menschen uns nicht! Da reichen Sie schon!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Enteignungen sind der größte Eingriff in das Eigentum, den es gibt. Die Freiheit ist besonders uns Freien Demokraten ein sehr hohes Anliegen. Allerdings sind solche erheblichen Eingriffe nur in bestimmten Fällen verfassungsrechtlich überhaupt möglich und werden niemals zur Regulierung der Wohnungswirtschaft eingesetzt. Ich beobachte auch einen gefährlichen Trend in Deutschland, dass Enteignungen als probates Mittel der Marktregulierung eine gesellschaftliche Akzeptanz finden – Stichwort Berlin. Aber ja, da müssen wir entschieden dagegenhalten. Nur, die Landesregierung plant glücklicherweise keine solchen Eingriffe. (Abg. Bernd Gögel AfD: Noch nicht!) Enteignungen sind nämlich nicht nur teuer, sondern schrecken auch private Investoren ab, die wir gerade für den Wohnungsbau dringend benötigen. Deshalb begrüßen wir die Position von Ministerin Razavi, sich an geltendes Recht zu halten und Enteignungen nicht als Maßnahme zur Marktregulierung anzusehen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Es ist vielmehr wichtiger, dass wir jetzt die wirklichen Probleme in der Wohnungspolitik angehen, um so den Menschen im Land zu helfen. Bauen und Wohnen hängen nämlich unmittelbar miteinander zusammen. Steigen die Baukosten, so steigen auch die Wohnkosten. Laut Statistischem Landesamt erhöhten sich die Preise für Bauleistungen im November gegenüber dem Vorjahresmonat um 14,5 %. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der erste Grund ist der Fachkräftemangel. Im aktuellen Bericht der Landesbank nennen 43 % der befragten Wohnungsbaufirmen den Fachkräftemangel als Hauptursache für die Kosten. Das ist ein Problem, das wir schon seit Langem haben und beobachten. Aber auch hier ist die Landesregierung bisher untätig. Wir sollten durch vielfältige, qualifizierte Ausbildungsangebote, durch eine Stärkung der beruflichen Weiterbildung und durch Zuwanderung aus anderen Bundesländern sowie aus dem Ausland für den notwendigen Fachkräftenachwuchs sorgen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Friedrich Haag) Kollege Goßner, jetzt ein Wort zu Ihnen. Erklären Sie uns doch einmal, wie die ganzen Wohnungen, die auch Sie fordern, gebaut werden sollen. Ich weiß ja nicht, ob Sie in Ihrem Wahlkreis auch einmal mit Unternehmen sprechen. Aber wenn ich mit Unternehmen spreche, sagen die mir alle, sie haben keine Fachkräfte, sie brauchen dringend Fachkräfte aus dem Ausland. Daher: Vielleicht können Sie in der zweiten Runde einmal auf die Frage eingehen, wer uns dann – ohne die, gegen die Sie hetzen – beim Wohnungsbau hilft. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU) Der zweite Grund sind schleppende Genehmigungsverfahren und viel zu viel Bürokratie. Der digitale Bauantrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die viel zu langen Bearbeitungszeiten auf den Ämtern verlangsamen und verteuern allerdings nach wie vor das Bauen und damit auch das Wohnen. Hier müssen wir deutlich schneller werden. Schaffung von Wohnraum ist mit privaten Investoren und Vermietern möglich. Diese brauchen aber nachvollziehbare Regelungen und wenig Bürokratie. Wohnungsmarktregulierungen wie beispielsweise die Mietpreisbremse oder das Umwandlungsverbot brauchen wir hierbei aber nicht. Zu wenig Nachverdichtung und Bauflächen: Nach einer Studie der zwölf Planungsverbände im Land könnte in Baden-Württemberg 13 % mehr Wohnraum entstehen, ohne dass wir neue Flächen versiegeln müssten. Dieses Potenzial gilt es zu heben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, beim Thema Wohnen gibt es noch einiges zu tun. In Baden-Württemberg werden jährlich ca. 20 000 Wohnungen zu wenig gebaut. Deshalb, meine Dame, meine Herren der AfD-Fraktion: Solche irrelevanten Anträge können Sie sich in Zukunft sparen. (Abg. Carola Wolle AfD schüttelt den Kopf.) Denn damit ersparen Sie uns deutlich Zeit. Die Zeit können wir nutzen, um wirklich Politik zu machen, die auch bei den Menschen im Land ankommt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Antrag der AfD war und ist nun schon ein bisschen arg weit hergeholt, und, Herr Kollege Goßner, Ihre Rede war so eine Art Wirrfahrt mit einer wirren, völlig zusammenhanglosen Ansammlung von Themen. (Widerspruch des Abg. Ruben Rupp AfD) Das ist so ein bisschen der typische Griff der AfD in den kleinen Instrumentenkasten des Populismus. Man redet ein Thema herbei, um sich dann darüber zu empören. Dabei ist es doch gar keine Frage: Enteignungen – das haben hier alle Vorredner bis auf den Redner der AfD doch klargeode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 macht – sind in der baden-württembergischen Wohnungspolitik in keiner Weise eine Debatte, in keiner Weise überhaupt auch nur im Ansatz ein Thema. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir auch gar nicht darüber reden. Die AfD verweist auf einen Volksentscheid in Berlin und auf den dortigen Koalitionsvertrag. Aber – auch das wurde gesagt – Baden-Württemberg ist nicht Berlin, (Zuruf: Noch nicht! – Vereinzelt Heiterkeit) weder bei der Wohnungspolitik noch in irgendeinem anderen Bereich. Baden-Württemberg ist nicht Berlin, und – um mit den Worten eines früheren Berliner Bürgermeisters zu sprechen – das ist auch gut so. Deswegen ist Ihr Antrag abwegig und völlig konstruiert. Was Sie damit so sibyllinisch andeuten, ist hier im Land schlicht kein Thema. Im Gegenteil: Ich setze und wir setzen bei der Schaffung von Wohnraum ganz gezielt und aus Überzeugung auf starke und auf ganz engagierte Eigentümer. Das haben auch Herr Tok, Herr Wald, Herr Born und Herr Haag sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich will, dass sich Leistung und Investitionen lohnen. Ich will, dass faire Regeln und verlässliche Rechte für Mieter und Eigentümer gelten, und das heißt für mich: soziale Marktwirtschaft auch und gerade in der Wohnungspolitik. Ich bin überzeugt: Der Staat wird niemals der bessere Häuslebauer sein. Deshalb ist eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft in der Tat ein echter Irrweg; wir haben schon häufig darüber geredet. Sie wäre ein schwerfälliger Tanker: zentralistisch, ineffizient und ganz, ganz weit weg vom Wohnungsmarkt vor Ort. Herr Born, ich freue mich wirklich darüber, dass Sie heute erstmalig gesagt haben: Der Verkauf der LBBW-Wohnungen war ein Fehler. Ich würde es mal präzisieren: Die Bedingungen waren vor allem der Fehler, (Zuruf: Richtig!) dass Sie sich mehr auf die Rendite statt die Belegungsbindung konzentriert haben, und diesen Preis zahlen wir seit Jahren mit den rückläufigen Zahlen der Sozialwohnungen. Diese Trendumkehr – darüber haben wir gestern ausführlich gesprochen – bekommen wir jetzt endlich – endlich! – hin, und das ist ein ganz wichtiger Schritt. Er war jedoch nur deshalb möglich, weil die letzte Koalition, die letzte Landesregierung, und wir, die neue Landesregierung, viel Geld dafür in die Hand nahmen und nehmen und hier den Turbo gestartet haben. Das ist ein wichtiges Ergebnis. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Wenn wir wohnungsbaupolitisch wirklich etwas erreichen wollen, dann sind wir auf aktive Eigentümerinnen und Eigentümer angewiesen, und dann müssen das Recht auf Eigentum und das Recht am Eigentum in unserer Gesellschaft gelten. Das ist besonders mir sehr wichtig. (Ministerin Nicole Razavi) Aus diesem Grund richtet sich unsere Politik für mehr bezahlbaren Wohnraum auch ganz besonders an private Bauherrinnen und Bauherren sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Unser Grundgesetz sagt: Eigentum verpflichtet. Besonders das Eigentum an Wohnraum muss verantwortungsvoll gebraucht werden. Genau das ist Inhalt und Ziel unserer Förderpolitik. Damit sich private Bauherren und Investoren für guten und bezahlbaren Wohnraum engagieren, brauchen wir ein attraktives Förderangebot, brauchen wir attraktive Anreize. Herr Haag, Sie haben schon gestern und heute wieder die Themen durchdekliniert, um die es geht: Entbürokratisierung, Digitalisierung, Beschleunigung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich will es gar nicht alles aufzählen; denn Sie haben das richtig gut gemacht. Wir müssen den Sand aus dem Getriebe holen. Und wissen Sie was? Genau deswegen braucht es das MLW. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Herr Born, danke, dass Sie noch einmal gesagt haben, was in Berlin passiert. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir nehmen jeden Euro beim sozialen Wohnungsbau, bei jedem anderen Förderprogramm und für den Wohnungsbau aus Berlin mit offenen Händen an, und ich kann Ihnen sagen: Wir werden jeden Euro gut investiert wissen. Viel ist vom Handwerk geredet worden, schon allein deswegen, weil jeder Förder-Euro mindestens 6 € auch für Handwerk und Wirtschaft auslöst. Das ist unser Interesse. Deswegen ist Baden-Württemberg auch ein wirtschaftsstarkes Land. (Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Also, ich sage nur: Frau Geywitz trägt hier Verantwortung, zusammen mit dem Wirtschafts- und dem Finanzminister. Ich kann nur sagen: Wir scheuen die Flut des Geldes aus Berlin nicht. Die kann kommen – gern sogar. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Wir setzen eigene Anreize – auch darüber haben wir gestern ausführlich geredet –, und zwar mit dem neuen Landeswohnraumförderungsprogramm, mit der Wohnraumoffensive und mit unserem seit 50 Jahren ganz starken Pferd, der Städtebauförderung, das überall im Land – auch beim Wohnungsbau – gute Arbeit leistet und wo sich Fortschritte deutlich bemerkbar machen, und natürlich auch mit der Denkmalförderung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gerade in der Wohnraumförderung unterstützen wir nicht nur den sozialen Mietwohnungsbau. Wir fördern ausdrücklich auch die Bildung von Wohneigentum, vor allem für Familien. Ich habe Ihnen gestern gesagt, wie wichtig mir das ist. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Denn wir wissen natürlich: Nach wie vor steht Wohneigentum vor allem auch und gerade bei jungen Menschen unverändert hoch im Kurs. 87 % – das zeigt eine recht neue Umfrage – der 14- bis 19-Jährigen geben an, sie wollten später einmal in den eigenen vier Wänden wohnen. Das ist eine ganz wichtige Botschaft, die wir ernst nehmen müssen. Für die Eigentumsförderung sind deshalb – das wurde schon erwähnt – im neuen Landeswohnraumförderungsprogramm fast 70 Millionen € vorgesehen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber nicht nur das. Auch Genossenschaftsanteile helfen, Eigentum zu bilden. Deswegen ist uns und ist mir der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, also der Beitritt zu einer Eigentümergemeinschaft, sehr wichtig. Deswegen ist das auch förderfähig. Für mich ist eines klar: Jede Wohnung zählt, ob Eigentum oder Miete. Jede Wohnung zählt. Jede Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt, egal, wem sie gehört. Enteignungen aber schaffen keinen Wohnraum. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich will in Baden-Württemberg Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern erreichen – und nicht gegen sie. Herr Born, mit Blick darauf, Fehlentscheidungen, Fehlentwicklungen entgegenzutreten, lade ich Sie herzlich ein, mit uns zusammen kreative Ideen zu entwickeln. Da haben Sie mich als Allererste an Ihrer Seite. Genau diese Fehlentwicklungen werden wir angehen. Wenn wir das zusammen machen, umso besser. (Abg. Anton Baron AfD: Eine Zwischenfrage!) Darum muss es uns gehen. Nur so kann eine überzeugende Antwort auf die Wohnraumfrage gegeben werden. (Abg. Daniel Born SPD: Setzen Sie unsere Anträge um! Dann klappt es!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut, Frau Ministerin! – Abg. Anton Baron AfD: Es gab eine Zwischenfrage!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Entschuldigung, ich habe ihn zweimal angeschaut. Er schüttelt sogar den Kopf. Er hat keine Zwischenfrage. (Abg. Carola Wolle AfD: Nein, er! – Abg. Carola Wolle AfD zeigt auf Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD. – Abg. Udo Stein AfD: Was heißt es denn, wenn man die Hand hebt?) – Dann muss er sich ordentlich melden. Entschuldigung. (Abg. Udo Stein AfD: Hat er! Guten Morgen, Herr Präsident! – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Der Morgen ist vorbei, Herr Kollege!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Sie haben auf ihn gedeutet, auf den Vormann. Entschuldigung, dann war das ein Missverständnis. (Abg. Anton Baron AfD: Auf die Ministerin! – La- chen bei Abgeordneten der AfD) Die AfD-Fraktion hat noch Redezeit. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Wie viel denn?) – 16 Sekunden. (Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: In der Zeit kann man eine Zwischenfrage stellen! – Weitere Zurufe)
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! 16 Sekunden sind eine kurze Zeit. Trotzdem möchte ich mich noch einmal ganz kurz bedanken. Mir ist nach den Beruhigungspillen, die hier heute verteilt wurden, vor der nächsten Nacht nicht bange. Ich hoffe, dass das auch mittelfristig wirkt. Enteignungen finden nicht statt. Das nehme ich von heute mit. Ich werde Sie bei Gelegenheit, wenn sie eintreten, daran erinnern. (Abg. Tobias Wald CDU: Die Zeit ist um!) Herr Haag sagte, die AfD würde hier mit Emotionen arbeiten. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja klar!) Ja, das tun wir. Wir sind emotional. Emotionen haben etwas mit Gefühlen zu tun. Wenn Sie gefühlskalt sind, ist das nicht unser Problem. (Beifall bei der AfD) Zu den Fachkräften sage ich Ihnen: Ich habe jahrelang in der Baubranche gearbeitet. Ich habe Nachunternehmerleistungen eingekauft. Ich weiß, dass ein Fachkräftemangel besteht. Nur bekommen Sie diese Kräfte gar nicht aus dem Ausland. Ich habe das jahrelang mitgemacht. Sie bekommen diese Leute nicht. Seit 2015 hören wir andauernd, dass Fachkräfte im Land seien. Wo sind die denn auf den Baustellen? Erklären Sie uns das einmal. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die AfD will doch keine Zuwanderung! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Das ist ja Quatsch, Herr Rülke! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1088. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil, der hiermit für erledigt erklärt werden kann. Abschnitt II ist ein Beschlussteil, der ein Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 te ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr. Es geht dann mit der Fragestunde weiter. (Unterbrechung der Sitzung: 12:55 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/1344 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . T h o m a s D ö r f l i n g e r C D U – S a c h s t a n d d e s M o - d e l l p r o j e k t s z u m B i b e r m a n a g e m e n t n a c h b a y e r i s c h e m V o r b i l d i m L a n d - k r e i s B i b e r a c h Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Thomas Dörflinger CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landkreis Biberach macht seinem Namen wirklich alle Ehre, denn er ist auch Biberland. Diese an sich erfreuliche Entwicklung führt in der Landwirtschaft, bei Kommunen, bei Landbesitzern aber auch zu vielen Konflikten. Denn mit der stark anwachsenden Population des Bibers wachsen auch die Schäden, die durch den Biber verursacht werden. Auch teure Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch die Bautätigkeit des „Baumeisters Biber“ öfter konterkariert. So schwankt die Stimmung bei uns im Landkreis Biberach zwischen „Biberparadies“ und „Biber am Spieß“. (Vereinzelt Heiterkeit) Viele der Betroffenen im Landkreis Biberach warten auf die Umsetzung des Modellprojekts Biber nach bayerischem Vorbild. Und nach einer doch langen Vorlaufzeit wurde das Projekt zum 1. Januar dieses Jahres jetzt gestartet. Ich frage die Landesregierung: a) Welche konkreten Schritte wurden bei der Umsetzung des Modellprojekts zum Bibermanagement nach bayerischem Vorbild mit Blick auf den zur Gebietskulisse gehörenden Landkreis Biberach bereits unternommen? b) Wie stellt sich der Sachstand zur Auswahl der am Modellprojekt beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach dar? Vielen Dank für die Antworten.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Baumann zur Beantwortung der Anfrage an das Pult bitten. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich darf vielleicht einen Hinweis geben. Wir haben heute zehn eingereichte Fragen an die Regierung. Es ist auch ausreichend für die Fragesteller, wenn sie am Anfang einfach die Frage stellen, die eingereicht ist. Insoweit werden wir dann eventuell zügig alle zehn Fragen in der zur Verfügung stehenden Stunde behandeln können. Bitte sehr, Herr Staatssekretär. (Abg. Raimund Haser CDU: Jetzt weiß wenigstens jeder, wo Biberach liegt!)
Dr. Andre Baumann
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Dörflinger, ganz herzlichen Dank, dass Sie zum Thema „Biber und Bibermanagement nach bayerischem Vorbild“ nachhaken. Im Oktober letzten Jahres habe ich hier in einer Fragestunde schon einmal auf eine Anfrage von Ihnen berichtet. Deswegen danke ich ganz herzlich, dass ich heute auch von den mittlerweile eingetretenen Erfolgen bei der Weiterentwicklung des Biberprojekts berichten darf. Sie haben es dargestellt. Der Biber ist zurück in Baden-Württemberg. Ich weiß noch: Vor rund 20 Jahren bin ich als junger Naturschützer nach Bayern gefahren, um mal Biber zu sehen. Da war er noch relativ selten in Baden-Württemberg. Heute haben wir rund 7 000 Biber in Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte des Naturschutzes. Aber manche Landkreise wie z. B. der Landkreis Biberach sind – ich will es mal flapsig ausdrücken – „gesegnet“ mit den Bibern. Das Gute ist, dass die allermeisten Konfliktfälle vermieden oder gelöst werden. Denn Biber leben in Gewässern und halten sich größtenteils an Gewässern auf. Es ist fast so, als hätten die Biber das Wassergesetz Baden-Württemberg genau gelesen, weil sie sich innerhalb des 10 m breiten Gewässerrandstreifens an Gewässern aufhalten. Dadurch werden auch die meisten Konflikte vermieden. Über die vermiedenen Konflikte wird meist nie berichtet, auch nicht über die gelösten Konflikte, die seit 2004 – – In Baden-Württemberg haben wir mit den Regierungspräsidien bei den Landratsämtern ein Bibermanagement etabliert, mit vielen ehrenamtlichen Biberberatern, die das ganz toll machen. Dafür herzlichen Dank. Denn den allergrößten Teil der Konflikte kann man auch lösen. Zurzeit erarbeiten wir einen Leitfaden zum Bibermanagement für Baden-Württemberg, um aus den Erfahrungen in den vier Regierungsbezirken zu einer Standardisierung zu kommen. Es soll dann noch einfacher und noch schneller gehen, indem man die Konfliktfälle standardisiert einsortiert und auch Maßnahmen vorschlägt. Weil der Biber eine streng geschützte Tierart ist, muss noch immer eine individuelle Prüfung durchgeführt werden. Aber da sind wir gerade dran und werden bald den Leitfaden vorlegen. Es wird im Rahmen dieses landesweiten Bibermanagements auch dazu kommen, dass Tiere letal entnommen werden, sprich totgeschossen werden. Bislang konnten Konflikte ohne Schuss gelöst werden. Vor wenigen Jahren, im Jahr 2018, haben sich MLR und UM im Wildtierbericht darauf geeinigt, in einer Modellregion, die Sie eben angesprochen haben, ein Bibermanagement nach bayerischem Modell durchzuführen. In Bayern hat man etwas länger Erfahrung mit dem Biber; dort riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 hat man ihn ja auch ausgesetzt, ausgewildert. Deswegen haben wir auch wieder Biber in Baden-Württemberg. Es geht darum, dies unter Beteiligung und Integration der Jägerschaft auszuprobieren, in der Zusammenarbeit auszuloten, auch was die letale Entnahme des Bibers mit dem Fangschuss oder dem freien Kugelschuss betrifft, sowie Handlungsempfehlungen, auch für schwere Konfliktfälle, die man nicht ohne Schuss lösen kann, zu entwickeln. Eigentlich hätten wir schon längst starten wollen – Sie wissen es –, aber wir haben keine gescheiten Leute gefunden. Es ist manchmal so; dadurch, dass wir im Naturschutzbereich in Baden-Württemberg sehr viel machen, ist der Markt für gute Biologinnen und Biologen fast wie leergefegt. Deswegen die Bitte an dieser Stelle – vielleicht hört jemand zu –, sich entsprechend auszubilden, an die Hochschulen zu gehen, sich weiterzubilden; denn wir brauchen gescheite Leute, die da etwas machen. Denn wir wollen auch qualifiziert vorgehen. Wir haben jetzt zwei Leute gefunden. Einen kenne ich auch; der wird das sicherlich gut machen. Das Modellprojekt wurde am 1. Januar 2022 – Sie haben es gesagt – gestartet. Am 17. Februar findet für die Land- und Stadtkreise eine Informationsveranstaltung statt. Das sind die Landkreise Biberach, Ravensburg, Sigmaringen und der Alb-Donau-Kreis sowie der Stadtkreis Ulm. Im Vorfeld des Startes des Modellprojekts wurde geschaut, wo für das Modellprojekt geeignete Biberreviere sind, wo es auch Konfliktfälle gibt, die geeignet sind, im Rahmen dieses Modellprojekts bearbeitet zu werden. Es gibt dann auch eine sachliche und rechtliche Prüfung dieser Vorauswahl. Das Ganze hatte man schon mal vorbereitet. Man musste es jetzt noch mal neu machen, weil eben doch etwas Wasser die Donau hinuntergeflossen ist. Manche Konfliktfälle sind schon gelöst worden – zum Glück –, während an der einen oder anderen Stelle auch schwere Konfliktfälle dazugekommen sind. Deswegen hat man sich darauf verständigt, das Ganze vorzubereiten, sich die Reviere und die Konfliktfälle noch mal anzuschauen, um dieses Modellprojekt dort dann auch umzusetzen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im Rahmen dieses Projekts auch vorankommen. Die Erfahrungen mit dem Modellprojekt werden auch in den Leitfaden für ein landesweites Bibermanagement einfließen. Modellprojekte sind gut, aber die Ergebnisse und Erfahrungen, die man aus diesem Projekt gewonnen hat, sollen in das landesweite Bibermanagement einfließen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Es gibt eine Zusatzfrage der Kollegin Rolland. Danach folgt Kollegin Braun.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, vielen Dank. Ich habe jetzt gehört: Die konkreten Schritte sind die Informationsveranstaltung und das Anschauen von Konflikten. Ist in dem Modellprojekt auch inbegriffen, dass überlegt wird, welche Entschädigungsmöglichkeiten es für die Landnutzer, Landbewirtschafter gibt? Und wird geklärt, ob Förderrichtlinien hinsichtlich der Landschaftspflegerichtlinie, aber auch der Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen für die Gemeinden ermöglicht werden könnten?
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Frau Rolland, für die Nachfrage. – Ich habe eben nur die allerersten Schritte des Modellprojekts dargestellt. Es wird eine Informationsveranstaltung für die sich beteiligenden Landkreise und den Stadtkreis Ulm geben. Und dann werden mit den Akteuren, allen Stakeholdern im Bereich des Bibermanagements, mit allen Beteiligten, auch Verwaltungsbeteiligten, die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Es wird eine Entscheidungsmatrix erarbeitet, wie man z. B. am Ende einen Biber entnimmt, wenn man Konflikte nicht durch Prävention lösen kann, beispielsweise durch einen Fangschuss, wenn man einen Biber gefangen hat und dieser getötet werden soll – das muss entsprechend geklärt werden, denn es ist nicht ganz trivial, so etwas zu tun –, oder durch einen freien Kugelschuss, wenn man so etwas im Gelände macht. Diese Maßnahmen werden auch durch die verschiedenen Stakeholder vorbereitet. Sie sprachen außerdem das Thema Entschädigung an. Aus Ihrer Frage höre ich auch ein wenig die Stichworte Biberfonds bzw. Entschädigungsfonds heraus; Sie haben diese nicht explizit erwähnt. Wir setzen in Baden-Württemberg – wie 14 weitere Bundesländer – beim Biber auf Prävention statt auf Kompensation. Und Sie wissen, Frau Rolland, dass Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden – von der Stechmücke über die Nacktschnecke, die das Basilikum in Ihrem Garten abfrisst, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich habe keinen Gar- ten!) bis hin zum Biber –, nicht entschädigungspflichtig durch den Staat sind; denn bei herrenlosen Tieren trägt der Staat kein Verschulden für Schäden, die durch diese angerichtet werden. Da der Staat keine Gefährdungslage geschaffen hat, besteht für ihn keine Entschädigungspflicht. Das heißt nicht, dass wir dann untätig wären. Durch eine breit angelegte Prävention, durch ein Bibermanagement, durch Beratung, Konfliktlösung und technische Baumaßnahmen bis hin zu einer letalen Entnahme – sprich: das Tier wird totgeschossen – werden die Probleme gelöst, da dies oftmals dauerhafter als eine Kompensation ist. Das Thema Kompensation wird immer wieder diskutiert, weil es in unserem Nachbarbundesland Bayern einen Biberfonds gibt. Der Freistaat Bayern hat vor einigen Jahrzehnten eine Lage geschaffen, indem Biber aktiv ausgewildert wurden. Man hat bestandsaufbauende Maßnahmen durchgeführt. Der damalige Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Hubert Weiger hat die Landesregierung, den Ministerpräsidenten von Bayern, dazu gebracht, Biber auszusetzen. Und weil dies aktiv getan wurde, sieht man sich in Bayern in der moralischen Pflicht, Entschädigungen zu zahlen. Das klingt immer sehr gut, aber das Beste ist auch in Bayern, Schäden zu vermeiden und Lösungen zu finden, die dauerhaft sind. Der Entschädigungsfonds wird oftmals hochgehalten, bringt aber nicht so viel. Wir haben in Baden-Württemberg sehr gute Erfahrungen mit der Prävention gemacht. Es wird dann im Rahmen – –
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Staatssekretär Dr. Baumann – – ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Dr. Andre Baumann
Ich komme zum Schluss.
Dr. Wolfgang Reinhart
Nein, nein, mir liegen noch drei weitere Fragen vor.
Dr. Andre Baumann
Ach du meine Güte!
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich würde Sie bitten, komprimiert in die Antworten zu gehen, und schlage vor, dass die drei Fragen zusammengefasst hintereinander gestellt werden und Sie dann alle drei komprimiert beantworten. Zunächst Kollegin Braun, dann der Kollege Burger und danach Kollege Dörflinger. Bitte sehr, Frau Kollegin Braun.
Dr. Andre Baumann
Ich bin noch eine Antwort schuldig.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ja.
Dr. Andre Baumann
Wir würden noch einmal die Landschaftspflegerichtlinie anschauen; dies wird ständig getan. So gut diese auch im Bereich des Bibers ist: Das Bessere ist der Feind des Guten. Man schaut sich das immer an, und wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir dies nicht täten, weil wir Konflikte lösen wollen – auch durch einen guten Einsatz der LPR.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt, bitte, Frau Kollegin Braun.
Martina Braun GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, danke für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Frage dazu, unabhängig von dem Modellprojekt: Wann können wir mit Ergebnissen daraus rechnen? Denn der Biber verursacht an sehr vielen Stellen im Land viele Schäden, die, wie Sie gerade ausgeführt haben, nicht durch das Land kompensiert werden. Ich glaube schon, dass wir uns stärker mit dem Thema Entnahme beschäftigen müssen. Sie sprachen an, dass die Prävention wichtig sei. Aber ich denke, wir sind an einem Punkt, an dem das Thema Entnahme noch mehr aufkommt. Wir haben Bibermanager im Land, aber leider zu wenige. Bei mir vor Ort ist eine Bibermanagerin für drei Flächenlandkreise zuständig. Nun meine Frage: Ist angedacht, dass man dort noch mehr Unterstützung bekommt? Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nun, wie gesagt, Kollege Burger, dann Kollege Dörflinger und danach Kollege Dr. Hellstern. – Bitte.
Klaus Burger CDU
Herr Staatssekretär Dr. Baumann, herzlichen Dank, dass ich eine Zusatzfrage stellen darf. – Ich darf voranstellen: Es ist ganz klar, dass der Biber mithelfen kann, eine höhere Biodiversität zu erreichen. Trotzdem macht er natürlich auch Probleme. Schon in der letzten Legislaturperiode haben Sie ja suggeriert, dass entlang der Donau Pilotprojekte stattfinden könnten. Jetzt besteht an der oberen Donau ein massives Problem. Sind dort auch Pilotprojekte geplant? (Klaus Burger) Dann haben Sie vorhin eine Zahl genannt: 7 000 Biber gebe es in Baden-Württemberg. Ich glaube, die bringen wir schon in Biberach und in Sigmaringen zusammen. Ist daran gedacht, wieder einmal eine aktuelle Zählung durchzuführen? Wir stützen uns noch immer auf hochgerechnete Zahlen von 2015. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) Ich denke, wir haben den günstigen Zustand der Erhaltung des Bibers erreicht. Da wäre eine Zählung einfach sinnvoll. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist dann ein Zensus!) Danke schön.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt Kollege Dörflinger.
Thomas Dörflinger CDU
Herr Staatssekretär, ich komme nochmals auf den Landkreis Biberach zurück. Sie haben die Informationsveranstaltung am 17. Februar erwähnt. Jetzt sind natürlich auch die Kommunen des Landkreises daran interessiert, zu erfahren, ob sie zu dieser Gebietskulisse dazugehören – also nicht der Landkreis, sondern die einzelnen betroffenen Kommunen. Bis wann, schätzen Sie, kann ein Bild gegeben werden oder kann eine Zusage an die Kommunen erfolgen, dass sie zu diesem Modellprojekt dazugehören? Danke schön.
Dr. Wolfgang Reinhart
Abschließend Herr Abg. Dr. Hellstern mit seiner Zusatzfrage.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Wir sprechen hier über die Schäden, die durch Biber zustande kommen können, und über mögliche Entschädigungen. Aber durch die Agenda der Landesregierung, die Landwirtschaft zu ökologisieren und vieles, was heute gebräuchlich ist, einzuschränken, könnten auch noch andere Schädlinge, sage ich jetzt einmal – also keine Tiere als Schädlinge, sondern Fruchtschädlinge –, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Schaden anrichten bzw. deren Zahl könnte zunehmen. Wie sieht es denn mit Entschädigungen der Landwirte aus, wenn im Zuge von Maßnahmen und Verboten die Ernteerträge an manchen Stellen signifikant zurückgehen? Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt Herr Staatssekretär, bitte.
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Frau Braun, für Ihre Frage. – Sie fragen nach, wann Ergebnisse des Modellprojekts „Bibermanagement nach bayerischem Vorbild“ vorliegen. Das Modellprojekt ist so angelegt, dass es zwei Jahre lang läuft. Bis dahin müssen auf jeden Fall die Ergebnisse vorliegen. Es werden auch Zwischenergebnisse produziert und in den Leitfaden für ein landesweites Bibermanagement einfließen. Aber wir haben schon ein etabliertes Verfahren. Das hat vielfach gut funktioniert. Deswegen will ich an dieser Stelle auch riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 noch einmal den Dank an alle Ehrenamtlichen ausdrücken, die beraten und Präventionen durchführen. Da kann man vielfach durch technische Bauwerke oder den Landkauf über die LPR Probleme lösen. Es wurden auch schon mehrere Biber entnommen und umgesiedelt. Bislang ist noch keine letale Entnahme – also keine Tötung – eines Bibers erfolgt. Aber nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das möglich. Das wird dann auch im Rahmen eines Landeskonzepts für ein Bibermanagement möglich sein. Es ist schon jetzt möglich; wir werden das aber erleichtern und Hinweise für das Vorgehen geben. Mit dem Modellprojekt nach bayerischem Vorbild werden wir das tun. Sie wünschen sich mehr Bibermanager. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wir haben im Regierungsbezirk Tübingen eine hauptamtliche Kraft, die dafür zuständig ist. In allen Regierungsbezirken gibt es Bibermanager. Mit der Zunahme der Zahl der Biber steigt der Beratungsbedarf. Da ist die Frage: Inwieweit geben wir dem durch die Schaffung weiterer Stellen oder Stellenanteile nach? Das kann man sich durchaus vorstellen. Auf der anderen Seite wollen wir durch den Leitfaden für ein landesweites Bibermanagement und mit den Ergebnissen des Modellprojekts nach bayerischem Vorbild auch eine gewisse Standardisierung und Vereinfachung hinbekommen, damit die Biberberater und -manager miteinander kommunizieren und damit es schneller geht – trotz immer mehr Tieren. Der Bestand wird in manchen Gegenden Baden-Württembergs noch anwachsen; in manchen hat man den Sättigungswert schon erreicht. In anderen Landkreisen, anderen Regierungsbezirken kommen die Biber erst noch an. Wir reagieren darauf auch, indem wir manches standardisieren und beschleunigen. Zur Frage von Herrn Burger: Sie haben eben die Auswirkungen von Bibern auf die biologische Vielfalt angesprochen. Bei den 7 000 Bibern, die es round about in Baden-Württemberg gibt, handelt es sich nicht um eine alte Zahl aus dem Jahr 2015, sondern um eine vergleichsweise aktuelle Zahl. Die Bestandsdaten werden auch regelmäßig erhoben und geschätzt. Dafür haben wir auch eine gute Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen vor Ort. Da wir die Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern in Baden-Württemberg intensivieren wollen, werden wir auch weitere Expertinnen und Experten am Gewässer haben, die uns auch in regelmäßigen Abständen bessere Zahlen liefern. Sie gehen davon aus, es gebe den günstigen Zustand der Erhaltung der Biber in Baden-Württemberg schon; diesen gibt es bei Ihnen gefühlt schon. Ich muss Sie jetzt aber enttäuschen: Dieser ist nach der FFH-Richtlinie noch nicht erreicht. Die Definition eines günstigen Erhaltungszustands wird auf nationaler Ebene festgelegt. Selbst wenn dieser auf Landesebene getroffen bzw. festgelegt würde, wäre er in Baden-Württemberg noch nicht erreicht. Ich komme aus dem Norden des Landes Baden-Württemberg, aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dort ist der Biber gerade erst angekommen. Es war eine kleine Sensation, als Biber vor ein (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) paar Jahren bei Speyer auf dem Rhein entlanggeschwommen sind. Man kriegt dafür ja keine Zeile mehr bei Ihnen in der Zeitung. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir können gern Expe- ditionen anbieten!) – Ja, ja. – Deswegen: In den meisten Landkreisen gibt es noch ein Leben ohne Biber. Deswegen ist der günstige Erhaltungszustand noch nicht erreicht. Aber egal, ob dieser erreicht ist oder nicht, ist es die Aufgabe der Landesregierung, mit allen Partnern, den Verbänden – gerade mit den Jagdverbänden, aber auch mit den Fischereiverbänden –, eine Situation zu schaffen, die auch für die Landnutzerinnen und Landnutzer erträglich ist. (Vereinzelt Beifall) Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Dörflinger, welche Gemeinden letztendlich dabei sind. Ich glaube, die Schreiben an die Gemeinden sind herausgegangen. Ich weiß jetzt nicht genau, welche Gemeinden Teil des Modellprojekts sind. Die Antwort auf diese Frage kann ich Ihnen gern nachreichen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Okay!) Es sind noch einige Landkreise; ich weiß es nicht ganz genau. Jetzt zu der Frage von Herrn Hellstern: Schäden durch die Ökologisierung der Landwirtschaft. Dafür müssen Sie wissen, wie genau wir die Ökologisierung der Landwirtschaft durchführen, nämlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der baden-württembergische Weg der Zusammenarbeit zwischen Ökologie und Landwirtschaft sowie zwischen Naturschutz und Landwirtschaft beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Wir wollen bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 30 bis 40 % Bio in Baden-Württemberg. Das werden wir den Bauern nicht vorschreiben, sondern wir machen Angebote. Und diese Angebote müssen so gut sein, dass sie mitmachen. Sie wissen, dass auch ein Biolandwirt, ein Biobauer, ein Ökobauer davon lebt, dass auf seinem Acker, auf seiner Wiese Produkte erzeugt werden. Er weiß schon, dass auch ohne den Einsatz von chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmitteln oder künstlichen Düngern entsprechende Erträge erbracht werden. (Zuruf) Dabei werden sie auch unterstützt. Wir, die Landesregierung, haben die Aufgabe, die Landwirtschaft bei dieser Umstellung zu unterstützen. Aber das Ganze geschieht freiwillig. Das war schon immer so, und das wird auch so bleiben.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich darf, wie gesagt, bei den anderen Fragen darum bitten, dass wir – – Herr Abg. Hoher, bitte. – Wir waren durch.
Klaus Hoher FDP
Herr Staatssekretär Baumann, ist Ihnen bekannt, dass es Biberbeauftragte gibt, die das Handtuch geschmissen haben und nicht mehr aktiv sind? (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, genau!) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Dr. Andre Baumann
Konkrete Fälle kenne ich nicht, aber es wird sicherlich so sein, dass manche auch aufhören; denn das Konfliktmanagement ist durchaus nicht ganz trivial. Deswegen noch mal der Dank an die ehrenamtlichen Biberberater und Bibermanager, die das machen; denn das ist hochkomplex und sehr schwierig. Es gibt manche Landkreise – es gibt auch Abgeordnete aus diesen Regionen –, in denen die Stimmung wegen des Nagers doch sehr aufgeladen ist. Ich kann es schon nachvollziehen, dass dort der eine oder andere gesagt hat: „Jetzt höre ich auf, mir reicht es. Ich mache das in meiner Freizeit. Da mache ich vielleicht lieber etwas weniger Konfliktträchtiges, als zu versuchen, den Konflikt zu lösen. Sollen es doch andere machen.“ Deswegen noch mal Dank an diejenigen, die für einen Gotteslohn gute Lösungen vor Ort finden. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Z u s ä t z l i c h e Z u g p a a r e u n d w e i t e r e F a h r p l a n v e r - b e s s e r u n g e n a u f d e r R e s i d e n z b a h n Bitte sehr, Herr Abgeordneter. Ich darf, da wir noch neun Anfragen haben, noch einmal an alle appellieren, sowohl bei der Beantwortung seitens der Regierung als auch bei den Fragestellungen komprimiert vorzutragen.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Aus welchen Gründen wurden die bereits im Oktober 2020 für den Dezember 2021 zugesagten zusätzlichen drei Zugpaare auf der Linie RB 17a zwischen Pforzheim und Karlsruhe nach der Insolvenz von Abellio trotz Aussagen des Verkehrsministers, laut denen es „keine Beeinträchtigungen“ für die Fahrgäste geben dürfe, zurückgestellt? b) Wann ist nach der Übernahme der Abellio Baden-Württemberg GmbH durch die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) mit einer Einführung der bereits zugesagten zusätzlichen Zugpaare sowie gegebenenfalls weiterer zusätzlicher Verbesserungen in den Fahrplänen der gesamten Residenzbahn zu rechnen?
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.
Elke Zimmer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schweickert, herzlichen Dank für die Frage, die ja zackig vorgetragen wurde. Daher versuche ich mich auch ein bisschen zu sputen. Die Frage ist gerechtfertigt; denn die Zugpaare, die versprochen wurden, fahren im Moment nicht. Blicken wir mal ein (Staatssekretärin Elke Zimmer) bisschen zurück: Damals, als die Stuttgarter Netze in Betrieb genommen worden sind, hat sich das alles ein bisschen verschoben. Die Fahrgastzahlen sind gestiegen, obwohl wir mit dem halbstündig verkehrenden schnellen Expresszug zwischen Stuttgart und Karlsruhe und der halbstündig verkehrenden Expressverbindung Stuttgart–Pforzheim Verbindungen geschaffen haben, die zum Teil ein Umsteigen in Pforzheim erfordern. Das wissen Sie, und das macht es auch so unkomfortabel. Deswegen haben wir gesagt: Um das auszubügeln, gibt es insgesamt sechs neue Zugpaare. Das wurde auf zwei Tranchen geplant. Die ersten drei sind kurz vor der Insolvenz von Abellio tatsächlich noch in Betrieb genommen worden; die fahren auch. Dann kam die Insolvenz von Abellio. Die Situation hat sich dann so dargestellt, dass wir nicht wussten, wie sich das entwickeln wird. Wir wussten zu dem Zeitpunkt, als die Insolvenz letztes Jahr im Juni oder Juli publik wurde, beispielsweise nicht, wie viele Triebfahrzeugfahrerinnen und Triebfahrzeugfahrer kündigen oder wie viele Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter kündigen. Dann war die wichtige Aufgabe – das haben wir versprochen –: den Betrieb so aufrechtzuerhalten, wie er im Moment fährt. Wir wollten die Fahrpläne, wie sie zum Zeitpunkt der Insolvenz existierten, stabil fahren. Das war unsere Hauptaufgabe. Es war auch unsere Hauptsorge, das zu schaffen. Aus diesem Grund wurden versprochene Verstärkungen zurückgestellt. Natürlich hätten wir auf die Schnelle die versprochene Zugverstärkung fahren lassen können. Aber die Sorge war, dass dann aufgrund der Insolvenz Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer kündigen und wir es wieder rückgängig machen müssten. Das wäre viel schlechter gewesen und hätte viel mehr Unruhe vor Ort verursacht. Das war der Grund, warum das Versprochene zurückgestellt wurde. Aber: Das Versprechen wird gehalten. Daher wird das vorläufig zurückgestellt. Wir arbeiten gerade an der Umsetzung. Das Ziel ist, es auf jeden Fall 2022 umzusetzen. Bei mir im Haus ist der Plan im Moment der Zeitraum zwischen Herbst und Winter. Ich hoffe, dass wir im Herbst tatsächlich so weit sind. Das wird vornehmlich von der Personalsituation abhängen, also von der Frage, ob zum Zeitpunkt Oktober genug Personal zur Verfügung steht, das so weit geschult ist, dass die drei zusätzlichen Verbindungen gefahren werden können. Aber perspektivisch wird es dieses Jahr besser. Ich denke, das ist eine gute Nachricht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Da keine Zusatzfragen gestellt werden, rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R a i - m u n d H a s e r C D U – L ä r m s c h u t z i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g Bitte sehr, Herr Kollege Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei der Anfrage natürlich um das Thema Motorradlärm. Der Sommer kommt, und es gibt bestimmte Strecken in Baden-Württemberg, insbesondere im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, in meiner Region Oberschwaben und im Allgäu, in denen dieser verstärkt auftritt. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Ich selbst habe im Wahlkreis die Erfahrung gemacht, dass es außerordentlich schwierig ist, Sonderregelungen gegen Motorradlärm, z. B. übers Wochenende oder an bestimmten Tagen oder für eine bestimmte Zeit im Jahr, zu erlassen. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Welche Möglichkeiten haben Gemeinden, Landkreise und andere Verkehrswegeträger, um Schutz gegen Verkehrslärm, insbesondere von Motorrädern, umzusetzen? b) Welche Erfolge konnte die Landesregierung, insbesondere der Lärmschutzbeauftragte und seine Nachfolgerin, beim Lärmschutz in den letzten Jahren erzielen? Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf erneut Frau Staatssekretärin Zimmer zur Beantwortung der Frage ans Redepult bitten.
Elke Zimmer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Haser, herzlichen Dank für diese Frage, die letztlich ein ganz breites Feld eröffnet, vor allem die Frage unter Buchstabe b. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Darüber könnte man jetzt hier stundenlang berichten. Aber ich versuche jetzt einfach, ein bisschen zu fokussieren. Ihre Frage ist mehr als berechtigt. Verkehrslärm – in Baden-Württemberg im Sommer oft auch Motorradlärm, vor allem dort, wo es landschaftlich besonders schön ist – ist nicht irgendwie eine subjektive Belastung, sondern es gibt Studien dazu, die objektiv festgestellt haben: Wer regelmäßig von Verkehrslärm betroffen ist, hat beispielsweise ein erhöhtes Schlaganfallrisiko. Das hat tatsächlich etwas mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu tun. Deswegen ist die Frage mehr als gerechtfertigt und mehr als wichtig, um tatsächlich in diesem Thema voranzukommen. Schön, dass Sie auch nach Erfolgen und danach fragen, was wir da so alles machen. Daher würde ich jetzt einfach drei Schlaglichter werfen, und mein letztes Schlaglicht wird dann der Motorradlärm sein – nicht dass Sie denken, dass dieser Punkt verloren geht. Wir sind in Baden-Württemberg seit vielen Jahren an dem Thema dran. Mein Dank gilt dem ehemaligen Lärmschutzbeauftragen Thomas Marwein – er sitzt hier – und seiner Vorgängerin Gisela Splett – sie ist im Moment nicht da, aber ist in ihrer jetzigen Funktion auch oft hier. Daher gilt der Dank diesen beiden Personen, die das in den letzten Jahren engagiert vertreten haben und dadurch dem Thema den Stellenwert gegeben haben, den es verdient. Ein Lohn aus dieser Arbeit ist: Bei dem im Oktober 2020 veröffentlichten Bundesländerindex Mobilität & Umwelt, bei dem nach unterschiedlichen Kriterien Bundesländer verglichen wurden, steht beim Thema Lärmschutz Baden-Württemberg im Vergleich aller Bundesländer auf Platz 1. Das heißt, hier in diesem Land ist das Thema gut aufgehoben. Jetzt möchte ich ein Schlaglicht auf drei Bereiche werfen. Sie hatten gefragt, was man insgesamt tun könne und was das Land tue. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Thema 1: Verkehrsberuhigte Ortsmitten. Das ist ein Thema, das mir besonders wichtig ist. Denn es verbindet letztlich drei Aspekte: Es verbindet Klimaschutz, Verkehrswende und Lärmschutz. Da können Kommunen vor Ort konkret Maßnahmen umsetzen, um zum einen ihren Ort lebenswerter zu machen, zum anderen aber auch mehr Lärmschutz zu erreichen. Diese Maßnahmen können durch das LGVFG, das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, und auch 10 % der Planungsmittel sind förderwürdig. Da kann man beispielsweise Straßen umbauen, man kann Parkplätze umwandeln, man kann verkehrstechnische Maßnahmen umsetzen, um beispielsweise den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Das ist der Baustein, Ortsmitten dadurch lebenswert zu gestalten, dass dort weniger Lärm ist. Baustein 2: Umgebungslärm. Seit 2007 müssen Kommunen Lärmaktionspläne erstellen und diese auch alle fünf Jahre aktualisieren. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei dieser Erstellung, beispielsweise mit einer Roadshow, die im Jahr 2018/2019, also noch vor Corona, durchgeführt wurde, bei der insbesondere mittleren und kleineren Kommunen in einem wirklich attraktiven Programm Maßnahmen und Ideen an die Hand gegeben wurden, wie man Lärmaktionspläne aufstellen kann und wie man sie dann hinterher auch umsetzen kann. Das soll auch wieder weiterlaufen. Es gibt natürlich auch Broschüren. Aber Broschüren hat man sonst auch. Diese Roadshow war tatsächlich mal ein Mittel, um Lust in den Kommunen zu wecken, Lärmaktionspläne umzusetzen. Lärmaktionspläne sind nachher der Hebel, um auch konkrete Maßnahmen umzusetzen. Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, sieht man: Wegen der Maßnahmen, die aufgrund von Lärmaktionsplänen umgesetzt worden sind – lärmarme Beläge, Tempo 30 innerorts oder Schallschutzwände –, (Abg. Anton Baron AfD: Oh, Tempo 30!) wurde die Zahl der Menschen, die von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen sind, in Baden-Württemberg um 40 % reduziert. Das heißt, die Lärmsituation von 35 000 Menschen hat sich verbessert, weil sie jetzt weniger Lärm ausgesetzt sind. Zur Förderung durch das Land: Lärmarme Beläge bringen z. B. eine Lärmreduzierung innerorts von 2 bis 4 dB(A) und eine andere Art des Asphalts, der ausgebracht wird, im Außenbereich 5 dB(A). Das fördern wir, das Land, mit bis zu 30 € pro Quadratmeter Asphaltfläche. Das haben wir im Jahr 2020 deutlich erhöht. Ursprünglich war das einmal eine Förderung von 5 € gewesen. Letztes Schlaglicht: Autoposing und Motorradlärm. Dieser Komplex gehört zusammen. Im städtischen Bereich ist es eher das Autoposing, im ländlichen Bereich eher der Motorradlärm. Im März 2019 haben wir zwischen dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium ein gemeinsames Vorgehen zum Thema Autoposing vereinbart. Seither ist die Zusammenarbeit zwischen den Fahrerlaubnisbehörden, den Ordnungsämtern und der Polizei deutlich besser. Es wurde eine Gelbe Karte eingeführt, die proaktiv an die Fahrzeughalter verschickt wird, die schon einmal ein wenig auffällig waren, um ihnen ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 zu sagen: „Leute, wir haben euch auf dem Schirm und im Visier. Wenn es noch lauter wird, dann purzelt ein Bußgeldbescheid, und zwar für ein ordentliches Bußgeld, auf euch herab.“ Diese enge Zusammenarbeit hat in den letzten Jahren, auch durch viele Schwerpunktkontrollen – das kann ich auch aus meiner Heimatgemeinde Mannheim sagen; da gab es etliche –, tatsächlich dazu geführt, dass die Szene zwar nicht ganz verschwunden, aber wenigstens kleiner geworden ist. Beim Motorradlärm haben wir eine andere Vorgehensweise. Beim Motorradlärm haben wir zum einen die „Initiative Motorradlärm“ als Vernetzungsmedium vieler Gemeinden, Kommunen hier in Baden-Württemberg, die dieses Gremium nutzen, um sich untereinander auszutauschen, zu vernetzen und politische Forderungen aufzustellen. Wir haben die Motorradlärmdisplays gefördert. Wer im ländlichen Raum unterwegs ist, kennt diese wahrscheinlich. Da wird dann entweder „Leiser“ oder „Danke“ angezeigt, wenn man vorbeifährt. Diese Motorradlärmdisplays – mittlerweile haben wir 40 Stück im Land, auch vom Land gefördert – bringen auch – dazu haben wir, das Land, eine wissenschaftliche Studie gemacht – eine Reduzierung der Lärmbelastung von 1,1 bis 2,2 dB(A). Das ist nachher tatsächlich auch hörbar. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, dass Menschen leiser fahren. Beim Motorradlärm versuchen wir auch, Handlungsspielräume auszuloten. Sie haben gerade gesagt: Kommunen stehen oft vor dem Problem, dass sie gern Tempo 30 hätten, es aber nicht bekommen. Wir stehen da manchmal auch in Zwängen, dass die StVO etwas anderes nicht zulässt. Aber wir versuchen, Handlungsspielräume auszuloten. Wir haben beispielsweise auf der Strecke im Lautertal zwischen Münsingen und Hayingen mittlerweile auch ein Modell laufen, bei dem der Motorradlärm über temporäre Beschränkungen an Wochenenden und an Feiertagen deutlich zurückgegangen ist. Es gibt viel zu tun. Wir haben schon viel gemacht. Das Thema wird aber insbesondere im Frühjahr wieder aufschlagen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind leider manchmal ein Stück weit begrenzt. Wir versuchen aber einfach, auf Bundes- und auf EU-Ebene voranzukommen, um für uns auch rechtliche Möglichkeiten zu erweitern. Denn wir wollen Dinge umsetzen, um Menschen vor Lärm zu schützen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Es gibt Zusatzfragen, zunächst vom Kollegen Marwein. – Bitte sehr. Ich darf noch einmal an eine kurze Beantwortung erinnern. Das steht auch in den Richtlinien für die Fragestunde.
Thomas Marwein GRÜNE
Frau Staatssekretärin, die „Initiative Motorradlärm“ – da haben sich nach meinem letzten Stand 140 Kommunen zusammengeschlossen – hatte zehn Forderungen. Diese zehn Forderungen sind mehr oder weniger inhaltsgleich in eine Bundesratsinitiative eingeflossen, die auch erfolgreich war. Minister Scheuer hat sie damals aber sofort und rundweg abgelehnt. Plant die Landesregierung, diese Initiative nochmals inhaltlich aufzugreifen und mit dem neuen Verkehrsminister und der neuen Umweltministerin zu erörtern?
Dr. Wolfgang Reinhart
Ein einfaches Ja oder Nein, Frau Staatssekretärin. (Abg. Anton Baron AfD: Solche Gefälligkeitsfragen kann man sich sparen!)
Elke Zimmer
Nein, eine Korrektur muss ich auf jeden Fall vorbringen. – Herr Marwein, danke für die Zusatzfrage. Mittlerweile sind es 170 Mitglieder bei der „Initiative Motorradlärm“. Das zeigt auch die Attraktivität, weil man dort etwas bewegen kann. Die Forderungen sind leider bisher nicht aufgegriffen worden. Es sind aber genau die richtigen Forderungen gestellt worden. Das wird auch Thema sein, wenn wir uns mit dem neuen Minister oder mit dem neuen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium austauschen, um diese Themen nochmals einzuspielen, damit der Bund sie aufgreift.
Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen jetzt Wünsche auf weitere Zusatzfragen vor: zunächst vom Kollegen Baron, dann von den Kollegen Haser und Dr. Hellstern. Wir handeln es hintereinander ab. – Bitte sehr, Herr Kollege Baron.
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Ausführungen. – Ich habe noch eine weitere Frage. Immer mehr Bürger sprechen mich darauf an. Dadurch, dass wir einen Wohnraummangel haben, werden auch immer mehr Wohngebäude in der Nähe von Gleisen, von Zügen errichtet. Da gibt es gerade immer mit dem Quergleiten ein Problem. Wenn die Züge vorbeifahren, quietschen sie ziemlich arg. Da ist die Frage, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, hier Abhilfe zu schaffen – ich weiß nicht –, vielleicht bei der Bahn eine Schmierung zu beantragen. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten gerade im Hinblick auf dieses Quergleiten?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Elke Zimmer
Herr Baron, danke für die Frage. – Schmierung ist im Regelfall ein Thema bei Straßenbahnen. Da wird das tatsächlich auch gemacht, insbesondere in Kurvenbereichen. Auch mit der SSB habe ich demnächst hier in Stuttgart einen Termin, bei dem es noch einmal genau darum geht. Bei der DB – ich glaube, darauf haben Sie jetzt eher angespielt – geht es um das Bremsen. Da sind insbesondere die Bremsen zu laut.
Anton Baron AfD
In diesem Fall nicht.
Elke Zimmer
Ah, okay.
Anton Baron AfD
Es geht wirklich um das Vorbeifahren. Wenn der Zug in die Kurve geht, dann reibt das, und dann entsteht dieses Quietschgeräusch.
Elke Zimmer
Genau. – Also: Schmierung bei der DB. Das ist mir jetzt tatsächlich nicht bekannt. Ich würde Ihnen gern nachliefern, ob es da etwas gibt. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Ansonsten ist das Bremsen ein Thema. Da ist aber auch schon viel passiert. Es gibt neue Bremsen, die deutlich leiser sind. Man kann mittlerweile auch schon an den Messpunkten, die wir im Land haben, messen, dass die Züge tatsächlich leiser geworden sind.
Anton Baron AfD
Darf ich das noch ganz kurz ergänzen? – Es gibt ja angeblich Möglichkeiten, da Schmieranlagen zu installieren, damit dann, wenn der Zug vorbeifährt, geschmiert wird.
Dr. Wolfgang Reinhart
Das also bitte schriftlich ergänzen.
Anton Baron AfD
Ja. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt hat Kollege Haser das Wort.
Raimund Haser CDU
Vielen Dank für die Ausführungen. – Ich habe noch eine Nachfrage zu dem Thema Straßenverkehrsordnung. Gibt es die Möglichkeit, an weiteren Stellen in Baden-Württemberg so etwas wie im Lautertal umzusetzen?
Elke Zimmer
Danke, Herr Haser. – Die Möglichkeit gibt es prinzipiell, ja. Im Lautertal hatten wir eine Situation mit einer atypischen Menge von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern und mit einer erhöhten Gefährdungslage. Es muss jeder Einzelfall geprüft werden. Da gibt es leider keine Blaupause, die man darüberlegen kann. Wenn man beispielsweise wieder so etwas mit einer atypischen Menge von Motorradfahrenden hätte, dann gäbe es da die Möglichkeit. Wir überprüfen das im Moment auch tatsächlich noch an einer anderen Stelle. Das muss dann einfach vor Ort mit den Landratsämtern geklärt werden. Da muss gezählt werden – das hat das Landratsamt auch gemacht –, und dann wird es eine Entscheidung geben.
Dr. Wolfgang Reinhart
Letzte Zusatzfrage, Kollege Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Ja, und zwar auch zum Motorradlärm auf der Schwarzwaldhochstraße. Die liegt teilweise in meinem Wahlkreis. Die Bewohner in Kniebis und in den anderen Gemeinden dort beschweren sich vor allem über den Nachtlärm von Motorrädern. Jetzt ist meine Frage: Anstatt den ganzen Verkehr auszubremsen, könnte man nicht für besonders laute Fahrzeuge Nachtfahrverbote auf diesen Strecken verhängen, dass bestimmte Fahrzeuge von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht fahren dürfen? (Zuruf von den Grünen: Was? – Abg. Daniel Andre- as Lede Abal GRÜNE: Verbote? Nicht, dass Sie aus Ihrer Fraktion rausfliegen! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Die Frau Staatssekretärin hat das Wort. Ich bitte um Aufmerksamkeit. – Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.
Elke Zimmer
Nachtfahrverbote müssten juristisch gedeckt sein. Im Moment haben wir für so etwas keine juristische Handhabe. So etwas würde auch nur infrage (Staatssekretärin Elke Zimmer) kommen, wenn es auch dort wieder eine angemessene Maßnahme wäre. Aber wir haben beim Lärmschutz im Moment auch das Problem, dass uns der Bund oder die EU keine Dezibelzahl nennen, um einzuordnen: Was ist denn laut, und was ist denn leise? Die Motorräder, die in Deutschland fahren, sind alle – zumindest fast alle – nach EU-Recht auch tatsächlich erlaubt. Manche mögen an ihrem Motorrad unerlaubt schrauben, und dann ist es nicht erlaubt. Daher müsste man eher an die EU-Zulassung heran, um leisere Motorräder zu haben. Dann hätten wir auch das nächtliche Problem nicht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die zügige Beantwortung der Zusatzfragen. (Beifall bei den Grünen) Wir haben damit die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r i e d - r i c h H a a g F D P / D V P – S i c h e r h e i t s l a - g e r u n d u m d e n S c h l o s s p l a t z S t u t t - g a r t (Abg. Anton Baron AfD: Sehr gute Anfrage!) Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Friedrich Haag FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Was unternimmt die Landesregierung seit der Stuttgarter Krawallnacht vor 18 Monaten, die deutschlandweit Aufsehen erregt hat, für die Sicherheitslage in Stuttgart, um ein solches Ereignis in Zukunft zu verhindern? b) Wie bewertet sie das derzeitige Bedrohungs- und Gewaltpotenzial, wie es von Gewerbetreibenden beklagt wird, durch Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in dem erwähnten Bereich in den Abend- und Nachtstunden?
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Strobl das Wort geben. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Haben Sie besten Dank, Herr Präsident. – Herr Abg. Haag, Ihre beiden Fragen beantworte ich gern wie folgt: Zu Frage a: Seit der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht (Zuruf von der AfD: „Sogenannten“?) im Juni 2020 konnten dank einer exzellenten Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten sowie auch der Justiz mehr als 160 Personen, die an den Ausschreitungen beteiligt waren, ermittelt werden. Rund 100 Jahre Freiheitsstrafe wurden inzwischen verhängt, davon 40 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Ich habe damals gesagt: sonntags Radau, montags Bau. Ich möchte Ihnen heute sagen: Hier hat der Rechtsstaat eine knallharte Antwort gegeben, und zwar zu Recht. Das ist ein wehrhafter und starker Rechtsstaat. Wir haben im Übrigen dann zweitens sofort mit der Sicherheitspartnerschaft „Stuttgart sicher erleben“ zwischen Stadt und Land reagiert. Um es klar zu sagen: Die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage rund um den Stuttgarter Schlossplatz wirken. Ich habe nach den frühen Morgenstunden des 21. Juni 2020 gesagt: Das wird sich nicht wiederholen. Und es hat sich bis heute Gott sei Dank nicht wiederholt. (Abg. Anton Baron AfD: Im Kleinen gab es sehr wohl Vorfälle, Herr Strobl!) Auch das verdanken wir einer exzellenten Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, für die ich mich herzlich bedanke. Für das Jahr 2021 zeichnet sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik ein weiterer Rückgang sowohl der Zahl der Gesamtstraftaten als auch der Zahl der Straftaten im öffentlichen Raum in Stuttgart-Mitte ab. Das ist nicht zufällig so, das ist auch nicht nur coronabedingt, sondern das liegt auch an unseren maßgeschneiderten Konzepten. Die Stadt Stuttgart arbeitet beispielsweise mit Hochdruck am Aufbau einer Videoüberwachung im Bereich des Schlossplatzes und des Oberen Schlossgartens. Ich wünsche mir natürlich sehr, dass diese Kameras jetzt wirklich durch die Stadt Stuttgart ganz, ganz schnell an den Start gebracht werden, sodass, wenn das Wetter wieder etwas besser wird, die Kameras dann auch laufen können. Die Polizei hat als Zwischenlösung ehemalige Kameras des Finanzministeriums für polizeiliche Bedarfe aufgerüstet und an das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums angeschlossen. Das wirkt bereits in diesen Bereichen. So wird freitags und samstags nachts sowie in den Nächten vor einem Feiertag ein schnelleres Einschreiten ermöglicht. Um Angsträume zu vermeiden und das polizeiliche Einschreiten zu erleichtern, wurden sowohl im Oberen Schlossgarten als auch im Bereich der Freitreppe Beleuchtungen installiert. Licht hilft schon gegen Gelichter. Allein die Beleuchtung ist für viele Phänomene eine relativ wirksame Maßnahme. Ein weiterer Baustein der Sicherheitspartnerschaft ist die Bündelung der Kräfte im Bereich der Jugendkriminalität. Polizei und mobile Jugendarbeit arbeiten eng zusammen und gehen aktiv und deeskalierend auf die Jugendlichen am Schlossplatz zu. Ich habe mir mehrfach selbst ein Bild in den Abendstunden gerade darüber gemacht, wie auf Jugendliche präventiv zugegangen wird. Auch ein konsequentes Vorgehen gegen Mehrfach- und Intensivtäter wurde in der Sicherheitspartnerschaft vereinbart. Auch hier zeigen sich erste Erfolge: Die Zahlen gehen immer weiter zurück. Waren es im Dezember 2019 noch 120 Personen, ging ihre Zahl bis Dezember 2021 auf rund 100 Personen zurück. Das ist ein Rückgang von rund 17 %, der vor allem der zentralisierten personenorientierten Ermittlungsführung der Polizei zu verdanken ist. (Minister Thomas Strobl) Im Rahmen der vereinbarten Schwerpunktaktionen und Fahndungstage ging das Polizeipräsidium Stuttgart auch gegen die Poser- und Tuningszene vor, die insbesondere im Frühjahr 2021 starken Zulauf erhielt. Auch hier haben wir den massiven Störungen Einhalt geboten. Wir sind aber noch nicht am Ziel. Wir werden diejenigen, bei denen Hirn- und Motorenleistung in einer sonderbaren Disproportionalität stehen, weiter scharf im Blick behalten. (Abg. Klaus Burger CDU: Sehr gut!) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich eine Einschätzung der Lage am Schlossplatz geben: Die Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie haben im letzten Jahr freilich das Stuttgarter Nachtleben geprägt. Gerade zu Beginn des letzten Jahres war der Rückgang des Personenaufkommens auch am Schlossplatz deutlich zu spüren. Mit zunehmenden Lockerungen kehren immer mehr junge Vergnügungssuchende aus dem Großraum Stuttgart und überregionalen Bereichen in die Innenstadt zurück und zeigen dort teilweise ein hohes Aggressionspotenzial. Insbesondere durch die Maßnahmen der Sicherheitspartnerschaft konnte diesem Aggressionspotenzial aber konsequent begegnet und eine Entschärfung der Lage herbeigeführt werden. Bei besonderen Anlässen wie z. B. der vergangenen Silvesternacht, aber auch am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden ist die Stuttgarter Innenstadt ein Magnet für Personengruppen, die mit zunehmendem Alkoholkonsum zumindest eine latente Gewaltbereitschaft zeigen. (Zuruf von der AfD) Aus diesem Grund ist die Polizei im Rahmen der Sicherheitskonzeption besonders zu diesen Zeiten mit einer erhöhten Zahl von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Stuttgart und des Polizeipräsidiums Einsatz in der Innenstadt präsent. Sie sehen, Herr Abg. Haag, wir haben die Lage rund um den Stuttgarter Schlossplatz weiterhin fest im Blick. Zielführende Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen werden folgen. Je nach Bedarf werden wir das in den nächsten Wochen und Monaten anpassen. Wir stehen in einem sehr engen Kontakt mit allen beteiligten Akteuren, namentlich mit der Stadt Stuttgart. Ich habe zuletzt gestern Abend mit dem Stuttgarter Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit telefoniert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich werde mich mit Herrn Dr. Nopper und vermutlich auch seinem Ordnungsbürgermeister noch in diesem Monat – das ist schon länger vereinbart – treffen, um noch einmal über die Sicherheitslage in der Stuttgarter Innenstadt miteinander zu sprechen und miteinander zu überlegen, wie wir, insbesondere wenn das Frühjahr und der Sommer kommen, durch weitere gezielte Maßnahmen die Sicherheit in der Stadt Stuttgart gewährleisten, sodass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter, aber auch die Gäste von auswärts einen unbeschwerten und sicheren Sommer in Stuttgart erleben dürfen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Es gibt zunächst eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Haag und nach der Beantwortung eine von Herrn Abg. Binder. (Abg. Anton Baron AfD: Kurze Antwort!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Friedrich Haag FDP
Herr Minister, Ihre Antworten irritieren mich sehr. Denn von Ihren CDU-Freunden aus Stuttgart, insbesondere vom Kreisvorsitzenden Malliaras, gibt es zu hören: „Es zieht nur noch Law and Order.“ Das sind ganz andere Töne als die, die wir von Ihnen hören, zumal von der CDU Stuttgart der Polizei eine gewisse Beißhemmung vorgeworfen wird, sprich: Die Polizei traut sich nicht, einzuschreiten. Des Weiteren beschweren sich die Einzelhändler und Gastronomen am Schlossplatz, u. a. vom Einkaufszentrum, jedes Mal darüber, dass sie Brandschutztore herunterlassen müssten, um sich gegen die Meute zu wehren. Als Innenminister wissen Sie, wozu ein Brandschutztor eigentlich gedacht ist – mit Sicherheit nicht für solche Zwecke. Zudem wird gesagt, dass die Polizei, wenn sie komme, nicht mannstark genug komme und nicht einschreite. Mich würde interessieren, wie Sie es bewerten, dass die CDU in Stuttgart, auch im Gemeinderat, eine ganz andere Auffassung zu der Sicherheitslage hat als Sie. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist ei- ne Frage für den Oberbürgermeister! – Gegenruf des
Sascha Binder SPD
Nein, das ist schon sicherheitsrelevant!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Abg. Haag, ich will es noch einmal so zusammenfassen: Wir setzen Law and Order durch – jedes Wochenende und jeden Tag. Aber nicht nur das, denn wir haben eine exzellente Polizei in Baden-Württemberg, hoch motivierte Polizistinnen und Polizisten. Jedoch kann die Polizei nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen. Deswegen brauchen wir ein ganzes Maßnahmenbündel. Hierzu gehören beispielsweise eine engagierte Jugendarbeit, Präventionsmaßnahmen und dergleichen mehr. Es bedarf auch nicht nur eines Akteurs, der Polizei, die Law and Order durchsetzt, sondern mehrere Akteure müssen sich miteinander dieser Thematik annehmen. Der wichtigste Partner dabei ist – jedenfalls für mich – die Stadt Stuttgart. Ich habe Ihnen über die Sicherheitspartnerschaft, (Abg. Ruben Rupp AfD: Kurze Antwort!) die wir sofort nach dem 21. Juni abgeschlossen haben, und über die Maßnahmen berichtet. Ich könnte Ihnen sagen, dass wir an den Wochenenden eine dreistellige Zahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus dem PP Einsatz zur Unterstützung der Polizeikräfte in Stuttgart haben. Das ist schon ein ordentliches Polizeiaufgebot an den Wochenenden, wobei das Polizeipräsidium Stuttgart durch diese Kräfte des PP Einsatz unterstützt wird. Das werden wir lage- und situationsabhängig auch weiter machen, im Zweifel auch verstärken. Noch einmal: Ich werde in diesem Monat gemeinsam mit der Stadt Stuttgart noch einmal überprüfen: Was können wir lage- und situationsabhängig anpassen, und wie können wir sicherstellen, dass die Geschäftsleute, die Gastronomen, die Stuttgarterinnen und Stuttgarter und die Besucher in Stuttgart einen unbeschwerten und sicheren Sommer erleben dürfen? (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf abschließend dem Kollegen Binder eine Zusatzfrage ermöglichen.
Sascha Binder SPD
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Zusatzfrage ermöglichen. – Herr Minister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es ja nicht nur um die Kernstadt Stuttgart geht. Zwar finden diese Auseinandersetzungen und Straftaten, diese Gewalttaten in Stuttgart statt. Aber das ist ja ein Problem der gesamten Region Stuttgart, weil aus den Umlandlandkreisen junge Menschen am Wochenende nach Stuttgart kommen. Darauf haben Sie in Ihrer Antwort auch hingewiesen. Deshalb die Frage – wir haben schon damals versucht, das anzuregen –, warum Ihre Sicherheitspartnerschaft sich ausschließlich mit der Stadt Stuttgart auseinandersetzt und nicht weiter gefasst ist, nämlich in die ganze Region Stuttgart hinein, was das Thema Prävention, was das Thema „Mobile Jugendarbeit“ angeht. Denn meist hat die mobile Jugendarbeit in den Landkreisen, aus denen die Jugendlichen kommen, einen direkteren und besseren Zugriff – weil sie die Menschen meist kennt – als die Jugendarbeit in Stuttgart. Haben Sie vor, diese Sicherheitspartnerschaft auch aus diesem präventiven Blickwinkel heraus noch auszudehnen und engere Kooperationen mit den Umlandlandkreisen anzustreben? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Die Sicherheitspartnerschaft besteht zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart als Partner. Darauf werden wir uns weiterhin fokussieren, weil sich auch die Probleme, wie Sie selbst sagen, in der Stadt Stuttgart fokussieren. Das haben Sie völlig richtig zitiert, Herr Abg. Binder. Natürlich sind es nicht nur Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die diese Probleme in Stuttgart fokussieren, sondern das ist das Stuttgarter Umland. Und leider muss man sagen – – Oder was heißt „leider“? Ich stelle einfach einmal fest: Es kommen sogar auch über das Stuttgarter Umland hinaus Leute von weiter her angereist. Ich bin überzeugt, dass die umliegenden Landkreise das Problem für sich auch schon erkennen und dort eine engagierte, gute Jugendarbeit gemacht wird. Ich will Ihre Anregung gern mitnehmen und werde bei entsprechenden Gesprächen mit den Landkreisen – (Abg. Ruben Rupp AfD: Kurze Antwort bitte! Das ist unglaublich!) ich sage jetzt mal, in der Region Stuttgart – auch das gern als ein Thema mitnehmen, dass auch dort die Jugendarbeit mit Blick auf das, was in Stuttgart selbst geschieht, noch einmal intensiviert wird. Die Sicherheitspartnerschaft möchte ich aber darauf konzentrieren, wo wirklich die Probleme dann auch stattfinden. Ich weiß, dass es natürlich auch in umliegenden Städten und Gemeinden immer wieder Probleme gibt. Aber in Stuttgart – das muss man schon sagen – war es nicht nur der 21. Juni, die sogenannte Stuttgarter Krawallnacht, sondern wir haben insbesondere an den Wochenenden in Stuttgart noch einmal andere Probleme, als wir sie anderswo haben. Polizeiliche Arbeit – jedenfalls nach meiner Vorstellung – muss sich vor allem dort konzentrieren, wo die Probleme am größten sind. Deswegen nehmen wir das ganz gezielt in den ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Fokus. Unbeschadet dessen sind wir gern miteinander unterwegs – noch einmal –, um Jugendarbeit und dergleichen mehr in den umliegenden Landkreisen zu intensivieren. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir sind am Ende der Fragestunde. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir haben schon überzogen. Insoweit bitte ich den Kollegen Miller, gegebenenfalls bilateral weitere Fragen auszutauschen. Ich plädiere dafür, dass wir aus der Drucksache 17/1344 die Mündlichen Anfragen von Ziffer 5 bis Ziffer 10 – mit Ausnahme der Ziffer 6, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde –, die wir aus Zeitgründen heute nicht mehr beantworten können, schriftlich beantworten lassen und diese Antworten auch in das Sitzungsprotokoll aufnehmen lassen. – Ich gehe davon aus, dass die Fragesteller damit einverstanden sind. Die Fragestunde ist damit abgeschlossen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – C o r o n a s t r a t e g i e u n d P a n d e m i e p o l i t i k d e r L a n d e s r e g i e - r u n g a) Wieso hat sich die Landesregierung in den Jahren 2020 und 2021 auf eine Strategie der Kontaktbeschränkungen und des Lockdowns festgelegt, statt sich auf die Erhöhung der Intensivkapazitäten und die damit verbundene Erhöhung der monetären und arbeitsrechtlichen Anreize zu fokussieren, wenn die Intensivkapazitäten innerhalb dieser zwei Jahre 2020 und 2021 hätten erhöht werden können? b) Glaubt die Landesregierung weiterhin, dass durch das pauschale Durchimpfen aller Bürger, unabhängig von Altersgruppe und Risikogefährdung, die Coronapandemie gestoppt werden kann, obwohl in anderen Staaten wie Portugal trotz hoher Impfquote (fast 90 %) im Dezember 2021 erneut einschränkende Coronamaßnahmen getroffen werden mussten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Die Landesregierung ist rechtlich dazu ermächtigt, zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Gefahren, die mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einhergehen, müssen aufgrund der Schutzpflichten gegenüber der Gesamtbevölkerung entschärft werden. Von den 2020/2021 eingelieferten Covid-19-Patientinnen und -Patienten starb nach den Ergebnissen verschiedener Studien etwa jeder bzw. jede Fünfte. Nach Einschätzung des deutschen Intensivmediziners S. K. liegt die Sterblichkeit bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden müssen, bei 30 bis 50 %. Von den Schwerkranken, die an eine künstliche Lunge angeschlossen werden müssen, überlebe mehr als jeder bzw. jede Zweite nicht. Diese Einschätzung wird ebenfalls gestützt durch verschiedene (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Studien. Selbst bei sehr hohen Intensivkapazitäten sind daher infektionsschützende Maßnahmen weiterhin erforderlich. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung bereits den Ausbau der Intensivkapazitäten in Baden-Württemberg. So wurden den Universitätskliniken im Land im Dezember 2021 weitere Finanzhilfen, auch für Investitionen zum Ausbau der Intensivkapazitäten, zugesagt. Zu b: Zunächst liegt das Ziel einer möglichst hohen Covid-19-Impfquote darin, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und damit auch die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren. Nach neuesten Daten des RKI sind von schweren Krankheitsverläufen weiterhin am stärksten ungeimpfte Menschen betroffen. Da bekannt ist, dass auch Geimpfte, wenn auch im Vergleich zu Ungeimpften mit reduzierter Wahrscheinlichkeit, das Virus weiter übertragen können, ist die Aufhebung jeglicher infektionsschützender Maßnahmen nicht das primäre Ziel der Covid-19-Impfungen. Sofern sich durch die Verhinderung schwerer Verläufe durch die Covid-19-Impfung jedoch das Gesundheitssystem so entlasten ließe, dass sichergestellt werde, dass alle an Covid schwer erkrankten Menschen eine gute Behandlung erhalten könnten, könnte in einem zweiten Schritt auch eine Aufhebung der Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Impfen macht weiter den Unterschied. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – N o v e l l i e r u n g d e s K i n d e r - u n d J u g e n d h i l f e g e s e t z e s B a - d e n - W ü r t t e m b e r g a n g e s i c h t s d e r R e - f o r m d e s S G B V I I I a) Wie ist der aktuelle Sachstand zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg, die angesichts der Reform des SGB VIII auf Bundesebene notwendig wird? b) Wird die Novellierung die Gleichbehandlung privatgewerblicher Träger durch die Aufnahme in den Landesjugendhilfeausschuss beinhalten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) an der einen oder anderen Stelle der Weiterentwick- lung bedarf. Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Land haben angesichts ihrer Erfahrungen in der Praxis immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Mit der Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – auf Bundesebene gilt es darüber hinaus zu erörtern, welche Anpassungen oder Ergänzungen mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) für die landesgesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund plant das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, eine Arbeitsgruppe zur Novellierung des LKJHG einzuberufen. In dieser Arbeitsgruppe soll der Weiterentwicklungsbedarf mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Integration) fe im Land diskutiert werden. Ziel ist die im gemeinsamen Dialog erarbeitete Weiterentwicklung des LKJHG. Zu b: Immer wieder gab es in der Vergangenheit Bitten und Anfragen, weitere Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss aufzunehmen. Vor allem der VPK – Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. – hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) keine Beteiligung privatgewerblicher Träger im Landesjugendhilfeausschuss vorsehen würde. Die Anfragen wurden bislang mit Verweis auf die SGB-VIII-Reform auf Bundesebene und die dadurch ohnehin erforderlichen LKJHG-Änderungen zurückgestellt. Für die Aufnahme privater Träger in den Landesjugendhilfeausschuss ist eine Änderung des LKJHG erforderlich. Änderungen im LKJHG sind mit einem umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsprozess verbunden. Im Rahmen der erforderlichen Novellierung des LKJHG wird auch das Anliegen, private Träger in den Landesjugendhilfeausschuss aufzunehmen, aufgegriffen und geprüft werden. Auch weitere Akteure der Kinder- und Jugendhilfe wollen als beratende Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss aufgenommen werden. So wird beispielweise auch die Bitte des Landesfamilienrats um Aufnahme in den Landesjugendhilfeausschuss seit Jahren mit Verweis auf die SGB-VIII-Reform zurückgestellt. Aktuell bat ferner der Deutsche Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V. – Landesverband Baden-Württemberg um Aufnahme in den Landesjugendhilfeausschuss. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . G e r n o t G r u b e r S P D – S t r a ß e n z u s t a n d i m R e m s - M u r r - K r e i s a) Wann werden die Ergebnisse der mehrfach verschobenen Straßenzustandserfassung 2020 für Landesstraßen vorgelegt? b) Ist gewährleistet, dass in der 15. und 16. Wahlperiode versprochene Sanierungsmaßnahmen in dieser Wahlperiode im Rems-Murr-Kreis durchgeführt werden? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Landesstraßen in Baden-Württemberg wurde 2020 durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ZEB 2020 erfolgt aktuell die Fortschreibung des Erhaltungsmanagements Landesstraßen 2022–2025 und umfasst insbesondere die Ermittlung der sanierungsbedürftigsten Abschnitte – Erhaltungsabschnitte – im Landesstraßennetz. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung des Erhaltungsmanagements Landesstraßen 2022–2025 durch das Ministerium für Verkehr Anfang 2022 erfolgen kann. Zu b: Aus dem Erhaltungsmanagement Landesstraßen 2017– 2020, das bis Ende 2021 verlängert wurde, werden nach aktuellem Stand im Rems-Murr-Kreis insgesamt 18 von 26 Erhaltungsabschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 14 km als Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt bzw. sind noch im Bau. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) Insbesondere aufgrund von Verkehrssicherheitsdefiziten, Umwelteinflüssen, z. B. Rutschungen, oder Gemeinschaftsmaßnahmen mit Kommunen war es in diesem Zeitraum zudem aber immer wieder erforderlich, auch Erhaltungsmaßnahmen außerhalb des Erhaltungsmanagements durchzuführen. Weitere rund 17 km Landesstraßen wurden somit außerhalb des Erhaltungsmanagements im Zeitraum von 2017 bis 2021 saniert. Die Durchführung dieser Erhaltungsmaßnahmen außerhalb des Erhaltungsmanagements hat zur Folge, dass dadurch teilweise die Umsetzung von Erhaltungsabschnitten aus dem Erhaltungsmanagement zurückgestellt werden musste und diese bis zum Ende der Laufzeit des Erhaltungsmanagements nicht als Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden konnten. Hiervon betroffen sind acht Erhaltungsabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 5 km. Die Gesamtlänge der im Zeitraum von 2017 bis 2021 umgesetzten Erhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen der Landesstraßen beträgt im Rems-Murr-Kreis demnach mehr als 30 km. Im Vergleich zur vorgesehenen Gesamtlänge der Erhaltungsabschnitte wurden in diesem Zeitraum somit deutlich mehr Kilometer saniert. Für zwei weitere Erhaltungsabschnitte aus dem Erhaltungsmanagement Landesstraßen 2017–2020 ist nach aktuellem Stand die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen für 2022 vorgesehen: L 1080 bei Alfdorf und L 1120 bei Althütte. Im Rahmen des neuen Erhaltungsmanagements Landesstraßen 2022–2025 erfolgt grundsätzlich eine neue Priorisierung der Erhaltungsabschnitte auf der Grundlage der Ergebnisse der neuen ZEB 2020, die mit Blick auf die Sanierungsbedürftigkeit den aktuellsten Stand darstellen. Bisher nicht umgesetzte Erhaltungsabschnitte aus dem vorherigen Erhaltungsmanagement 2017–2020 werden hierbei automatisch in die neue Bewertung einbezogen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – L ä n g e r f r i s t i - g e u n d k o n t i n u i e r l i c h e B e r e i t s t e l - l u n g v o n F a c h k r ä f t e n a n d e n S c h u - l e n a) Warum werden derzeit bei der unbefristeten Neuanstellung pädagogischer Assistentinnen und Assistenten – außerhalb des Programms „Rückenwind“ – Lehrkräfte im gleichen Umfang von der betreffenden Schule abgezogen und dadurch faktisch Neueinstellungen der Assistentinnen und Assistenten, die für Unterstützung sorgen würden, verhindert? b) Sieht das Ministerium eine Entkopplung bei der Ausschreibung und Einstellung von pädagogischen Assistentinnen und Assistenten vom Deputat der Schulen als kurzfristiges Mittel zur Abfederung des Lehrkräftemangels? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Bei der Verstetigung des zunächst von 2007 bis 2011 befristeten Programms „Pädagogische Assistenten“ im Jahr 2011 wurden für die bis dahin mittelfinanzierten Assistentinnen und Assistenten in entsprechender Zahl Lehrkräftestellen ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 gesperrt. Die Rahmenbedingungen für die pädagogischen Assistenten sehen also vor, dass Schulen, die eine pädagogische Assistentin oder einen pädagogischen Assistenten neu einstellen oder bei Ausscheiden einer pädagogischen Assistentin oder eines pädagogischen Assistenten nachbesetzen wollen, im entsprechenden Umfang auf Stunden von Lehrkräften verzichten müssen. Nicht nachbesetzte Stellenanteile werden entsprechend entsperrt und stehen dann wieder zur Besetzung durch Lehrkräfte zur Verfügung. Die Schulen können also entscheiden, ob sie die Unterrichtsversorgung mit Lehrerstunden verstärken oder auf mehr Unterstützungsarbeit durch Assistenz setzen wollen. Zu b: Der Aufgabenschwerpunkt von pädagogischen Assistenten liegt auf der Unterstützung und Entlastung von Lehrkräften. Sie fördern nach Anweisung und unter Aufsicht der Lehrkraft Schülerinnen und Schüler und unterstützen z. B. bei der Durchführung kooperativer Arbeitsformen. Sie unterrichten aber nicht eigenständig. Deshalb ist es auch nicht möglich, dass über eine gegebenenfalls vermehrte Einstellung von pädagogischen Assistentinnen und Assistenten der große Bedarf an Lehrkräften abgedeckt werden kann. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . D r . D o - r o t h e a K l i c h e - B e h n k e S P D – L a n d e s - z u s c h u s s K i n d e r w u n s c h b e h a n d l u n g a) Wie rechtfertigt es die Landesregierung, dass ungewollt kinderlose Paare in Baden-Württemberg nicht die Möglichkeit haben, einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zu bekommen, weil sich Baden-Württemberg, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, bisher nicht an der Kofinanzierung der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beteiligt? b) Beabsichtigt sie in absehbarer Zeit, wie zwölf andere Bundesländer, der Bundesinitiative beizutreten und damit nicht mehr an ihrer Stellungnahme zu Ziffer 6 der Landtagsdrucksache 16/6787 festzuhalten, wonach eine Länderbeteiligung zur Verringerung des Elternanteils ihrer Ansicht nach weder systemgerecht noch erforderlich sei? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nach § 27 a Absatz 1 SGB V umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich und erfolgversprechend sind. Eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. Ferner müssen die Personen, welche die Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet und im gesetzlich vorgegebenen Alter sein – 25 bis 40 Jahre bei Frauen, 25 bis 50 Jahre bei Männern. Zudem dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, das sogenannte homologe System. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Ehegatten vor der Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Be- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und handlung nicht selbst vornimmt, über eine solche Therapie unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und dass der Arzt sie an einen der Ärzte oder an eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121 a SGB V erteilt worden ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Krankenkasse 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten derjenigen Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden. Inzwischen bieten zahlreiche auch in Baden-Württemberg tätige gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen höhere, das heißt, über den gesetzlichen Anspruch von 50 % hinausgehende Kostenübernahmen an. Das Bundesprogramm sieht vor, dass der Bund den Eigenanteil der Eltern – ohne erhöhte Kassenförderung von 50 % – um 12,5 % reduziert, wenn sich das Land in gleicher Höhe beteiligt. In Baden-Württemberg sind Landeszuschüsse zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen für alle Personengruppen nicht vorgesehen. Es steht außer Frage, dass Paaren geholfen werden sollte, die ungewollt kinderlos sind. Paare, die sich eine Familie wünschen, benötigen und verdienen Unterstützung. Die Erfüllung eines Kinderwunsches sollte nicht von der Vermögens- und Einkommenssituation der Betroffenen abhängen. Der grundsätzliche Wunsch nach einer Verringerung des Elternanteils wird daher unterstützt. Eine Länderbeteiligung zur Verringerung des Elternanteils ist weder systemgerecht noch erforderlich, denn es handelt sich letztlich um einen Ersatz von Mitteln, die durch die gesetzliche Kürzung der Kassenzuschüsse durch den Bund im Jahr 2004 weggefallen sind. Stattdessen wäre es zu begrüßen, wenn der Bund verbleibende Eigenanteile über eine weitere Erhöhung der Bundes- oder Kassenanteile reduziert. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fordert deshalb mit anderen Ländern, dass es einen im Sozialgesetzbuch V verankerten verbesserten Rechtsanspruch auf Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung geben muss. Die Behandlungskosten sollten möglichst vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, und der Bund sollte im Gegenzug seinen jährlichen Bundeszuschuss an die Kassen entsprechend anpassen. Im Ampelkoalitionsvertrag des Bundes sind entsprechende Ankündigungen nunmehr endlich aufgeführt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird die Entwicklungen auf Bundesebene daher weiterhin beobachten und entsprechende Initiativen im oben genannten Sinn hinsichtlich einer Erweiterung der Förderhöhe unterstützen. *
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Integration) Meine Damen und Herren! Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage). Sind Sie damit einverstanden, diese Wahl offen durchzuführen? (Abg. Anton Baron AfD: Nein!) – Nicht. Dann gehen wir wie folgt weiter vor. Wir haben damit die Variante 2, nämlich die geheime Wahl. Es ist damit für die Wahl der beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Mitglieder ein geheimer Wahlgang beantragt. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Klaus Burger, Silke Gericke, Daniel Karrais, Rüdiger Klos, Christine Neumann-Martin, Katrin Steinhülb-Joos und Tayfun Tok. Der Ablauf wird wie bei den anderen geheimen Wahlen sein. Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens draußen in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie dann in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Sie können Ihr Votum bei dem Wahlvorschlag jeweils für den gesamten Wahlvorschlag abgeben oder alternativ auch bei den einzelnen Personen Ihr Votum ankreuzen. Wer beim gesamten Wahlvorschlag sein Votum abgibt, darf bei den einzelnen Personen nichts mehr ankreuzen, da sonst der Stimmzettel ungültig wird. Ungültig ist ein Stimmzettel auch, wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Gericke vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Frau Kollegin Neumann-Martin kontrolliert nachher den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Karrais hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Es folgt jetzt der Namensaufruf, beginnend mit dem Buchstaben A, und die daran anschließende Wahlhandlung. – Bitte sehr. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ich bitte alle, die noch nicht gewählt haben, sich an die Wahlurne zu begeben, vor allem auch die Kommission, damit Sie vollends Ihren Wahlgang machen können, bevor ich die Wahlhandlung schließe. Ich bitte die Wahlkommission, jetzt auch in die Wahlhandlung einzutreten. Ich frage jetzt: Ist noch jemand im Saal oder außerhalb des Saals, der bisher noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis wird später bekannt gegeben. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Damit kommen wir zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Entschädigungsanspruch auch für Ungeimpfte – indirekten Impfzwang verhindern – Drucksache 17/1089 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Abg. Ruben Rupp von der AfD. – Bitte sehr, Herr Kollege Rupp.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete! Vorneweg: Als wir diesen Antrag eingereicht haben, hätten wir uns nicht vorstellen können, dass die Debatte von Ihnen sogar noch weiter gehen würde, als Ungeimpfte nur von der Lohnfortzahlung im Quarantänefall auszuschließen – was übrigens schon schlimm genug ist. Seit wenigen Tagen ist sogar eine Debatte in Gang, dass im Falle einer Impfpflicht ungeimpfte, nicht genesene Bewerber von Arbeitgebern aufgrund ihres Impfstatus abgelehnt werden können und das Arbeitslosengeld infolgedessen gestrichen wird. Gerade die ehemalige Partei der Arbeitnehmersolidarität forciert hier eine arbeitnehmerfeindliche Initiative. Die SPD-Fraktion im Bund prüft derzeit eine Impfnachweispflicht, was Arbeitgebern dann ermöglicht, den Impfstatus abzufragen. Liebe Kollegen, solche Ansätze der maximalen ökonomischen Ausgrenzung und Erpressung sind zutiefst unethisch, und damit gießen Sie Öl ins Feuer. (Beifall bei der AfD) Was nicht nur erst in der Diskussion ist, sondern bereits in Kraft, ist die fehlende Erstattung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall, über die wir heute sprechen müssen. Wir fordern in unserem Antrag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – und das über den Bundesrat – dahin gehend, dass unabhängig vom Impfstatus die Lohnfortzahlung im Quarantänefall weiterhin gewährt wird und diese für den Arbeitgeber auch bei Ungeimpften wieder erstattungsfähig wird. Ein mehrwöchiger Lohnausfall für Ungeimpfte sowie ungeimpfte Kontaktpersonen ist nicht hinzunehmen und übrigens weder verhältnismäßig noch gesundheitspolitisch in irgendeiner Art und Weise nachvollziehbar. Die Entschädigungszahlung gemäß § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes hat sich von knapp 11 Millionen € im Jahr 2020 auf rund 135 Millionen € im Jahr 2021 mehr als verzwölffacht, was zeigt, dass immer mehr Arbeitnehmer in Baden-Württemberg darauf angewiesen sind. Aber jetzt, da die Kosten deutlich steigen, will man an den Ungeimpften sparen. Muss man denn da wirklich sparen? Ich erinnere nur an die 60 Milliarden € – das hatten wir heute Morgen auch schon – des Finanzministers Lindner für den Klimafonds. Das Geld scheint ja vorhanden zu sein. Nur pumpt man es lieber in irgendwelche ideologischen Projekte, als das Einkommen der hart arbeitenden Bevölkerung sicherzustellen. (Beifall bei der AfD) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wie so oft bereits in der Coronapandemie stellen Sie die Menschen vor Verunsicherungen und vor ein Regelungswirrwarr. Für wen gilt jetzt eigentlich die Entschädigung in Baden-Württemberg? Drohen auch nicht geboosterten Geimpften Lohnausfälle? Ab wann gilt man als genesen oder vollständig geimpft? Welcher Zeitraum? Das ändert sich ja wöchentlich unter dieser Regierung. Haben Genesene mit einem rückwirkend verkürzten Genesenenstatus einfach Pech gehabt? Wie verhält sich das Land hier? Wer muss um seinen Lohn fürchten? Oder weiß es die Regierung wieder selbst nicht? Die Verunsicherung in der Arbeitnehmerschaft ist groß. Sorgen Sie jetzt für Klarheit. (Beifall bei der AfD) Unser Sozialstaat, für den gerade Sie von der SPD sich früher einmal eingesetzt hatten, stand bisher völlig zu Recht allen Deutschen in vollem Umfang zu – ungeachtet ihrer politischen Einstellung, ungeachtet eines Impfstatus. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nicht nur Deut- schen!) Sie wollen im Bund diese Solidarität, eine über hundert Jahre alte Tradition in Deutschland, schrittweise nach Gesinnungsprüfung aufkündigen. Jeder muss feststellen, dass die SPD den Solidaritätsgedanken aufgegeben hat. Für uns gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Coronapolitik: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Beifall bei der AfD) Normalerweise verwende ich in diesem Hohen Haus nicht so viel Zeit für die SPD. Aber man muss sich einmal vorstellen: Dass gerade die SPD die Erpressung der Bürger und Arbeiter mit kleinem Geldbeutel betreibt, die Schwächsten in unserer Gesellschaft dem Impfzwang durch die Hintertür aussetzt, zeigt, wie weit sich die SPD von echter Sozialdemokratie eines Helmut Schmidt entfernt hat. Helmut Schmidt würde heute die AfD wählen, und das wissen Sie insgeheim auch. (Beifall bei der AfD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Kompletter Unsinn! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Was träumen Sie eigentlich nachts? – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Was soll ein junger Familienvater, etwa ein Maler und Lackierer im Berufseinstieg, der 1 900 € brutto im Monat verdient, oder eine Krankenpflegerin nach Berufseinstieg in der Behindertenhilfe mit vielleicht 2 000 € brutto im Monat – vielleicht ist sogar bereits das erste Kind unterwegs oder geboren – in dieser Situation tun? Für solche Bürger stellt § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes einen Impfzwang durch die Hintertür dar. Denn nach Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln hat der Durchschnitt der 17- bis 24-Jährigen nur ca. 4 600 € insgesamt angespart. Ein großer Anteil davon hat übrigens nur wenige Hundert Euro auf der hohen Kante. Gleiches gilt für Geringqualifizierte und häufig auch für Frau- (Ruben Rupp) en, beispielsweise wenn sie nach längerer Erziehungszeit gerade in das Berufsleben zurückkehren. Keiner der Aufgezählten kann sich hohe Bußgelder leisten. Machen Sie sich doch endlich ehrlich: Natürlich zwingen Sie mit solchen Gesetzesparagrafen wie dem Aussetzen der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall die finanziell Schwachen zur Impfung. Denn die Alternative für sie ist keine Alternative, sondern nur Not, Armut und Verschuldung. (Beifall bei der AfD) Aber das kennen wir ja schon von den Grünen – da reiht sich die SPD ein –: eine scheinheilige Wohlfühlpolitik für gut betuchte linksliberale Stadtviertel, die sich von ihren weltanschaulichen Belastungen einfach freikaufen können. Ob bei Bioprodukten, die eigentlich für breite Teile der Bevölkerung erschwinglich sein sollten, ob bei überteuerter Elektromobilität oder energieeffizientem Wohnen: alles teurer. Nur wenige können sich das leisten und sich, wie wir wissen, durch den modernen grünen Ablasshandel freikaufen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Linksliberale Politik ist heute eben eine Politik für Superreiche. An dieser Stelle frage ich mich: Wo sind eigentlich die ursprünglichen Vertreter von Teilen der Arbeitnehmerschaft, die Gewerkschaften? Tatsache ist, dass vom Großteil der Gewerkschaften wie der IG Metall dazu nichts zu hören ist. Das wundert mich aber gar nicht. Große Teile der Gewerkschaften sind ja bekanntermaßen leider in SPD-Hand, und diese demonstrieren – dazu kann ich Ihnen unzählige Beispiele nennen – lieber vor AfD-Veranstaltungen, als sich für Arbeitnehmer und deren Rechte einzusetzen. So sieht es nämlich aus. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Was allerdings noch besser als das Ende der Diskussion um die Streichung des Arbeitslosengelds wäre, wäre das Ende der Diskussion um die Impfpflicht, die der Grund für diese unsägliche Debatte heute ist. Aber hier hat man den Eindruck, dass es trotz gesunkener Belastung bei den Intensivbetten und rückgängigen Inzidenzen Kanzler Scholz nur darum geht, zu beweisen, noch handlungsfähig zu sein – völlig losgelöst von gesundheitlichen Überlegungen. Es geht aber nicht, meine Damen und Herren, dieses parteipolitische Kleingeld auf dem Rücken der Schwächsten zu wechseln. Meine Damen und Herren, wenn Sie also nicht mit einer unsolidarischen, diskriminierenden Ausgrenzungspolitik des SPD-Kanzlers Scholz einverstanden sind, wenn Sie lieber auf Aufklärung und freie Impfentscheidung setzen, dann stimmen Sie unserem Antrag bitte zu und tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass die Spaltung der Gesellschaft nicht noch weiter voranschreitet. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Erwin Köhler für die Fraktion GRÜNE. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Erwin Köhler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Nach der Rede eben würde ich zunächst gern ein paar Dinge sortieren. Wenn eine Person an Covid erkrankt und sich in diesem Zusammenhang in Quarantäne begeben muss, hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese ist gedeckt, egal, ob mit oder ohne Impfschutz. Das Risiko einer Ansteckung kann von uns selbst durch umsichtiges Verhalten gesenkt werden. Die Impfung ist dazu ein gutes Mittel. Aber auch über die Impfung hinaus gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich und andere vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen: das Einhalten der Hygieneregeln, regelmäßiges Testen und – jetzt halten Sie sich fest – das Tragen einer FFP2-Maske. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Ich denke, es lohnt sich, wenn Sie durch das Haus laufen, mal darüber nachzudenken, was es zu bedeuten hat, so eine Maske zu tragen. (Abg. Anton Baron AfD: Sie tragen doch gerade auch keine!) Ich stelle fest: In Ihrem Antrag stellen Sie nicht zwingend objektive Fragen, sondern vermitteln den Eindruck, es bestehe ein – ich zitiere – „indirekter Impfzwang“. Ich sage: Die neue Regelung des Infektionsschutzgesetzes zur Entschädigung für Quarantäne ist geboten und angemessen. Es geht hier nicht um Impfzwang, sondern um eine angemessene Risikoverteilung. Wer sich aktuell freiwillig gegen eine Impfung entscheidet, nimmt bewusst Risiken durch das Virus in Kauf. (Abg. Carola Wolle AfD: Skifahrer auch! Raucher und Alkoholiker auch! – Abg. Ruben Rupp AfD: Wer raucht, auch!) Eine allgemeine Impfpflicht kann diesen Zustand vereinheitlichen und bereinigen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Gedanken sind frei, und sie bilden Worte, und Worte bilden auch Meinungen. In einer pluralistischen Gesellschaft wie unserer, die auf freiheitlich-demokratischen Grundsätzen aufbaut, ist die freie Meinungsbildung das höchste Gut. Politische Würdenträgerinnen und Würdenträger haben dabei eine hervorgehobene Rolle und eine ganz besondere Verantwortung für die eigene Wortwahl – das zeigt das Beispiel von gestern –, eine Verantwortung und Rolle, die die Mitglieder der AfD-Fraktion immer wieder mit Füßen treten. Dieser Antrag ist ein für die AfD typischer billiger Versuch, eine Meinung wiederzugeben, die mit Fakten nichts mehr zu tun hat. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Ruben Rupp AfD: Der Schutz der Arbeitneh- mer! Den kennen Sie gar nicht!) Keine der in den Bundesländern regierenden Koalitionen und auch nicht die Bundesregierung selbst haben jemals über einen Impfzwang gesprochen, sondern diesen explizit ausgeschlossen. Wir stehen klar hinter der Impfkampagne der einrichtungsbezogenen und allgemeinen Impfpflicht und der damit verbundenen Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger (Erwin Köhler) in Baden-Württemberg vor einer Infektion mit dem Coronavirus sowie vor einem gefährlichen und schweren Verlauf der Covid-Erkrankung zu schützen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Über eine allgemeine Impfpflicht verhandelt der Deutsche Bundestag offen, transparent und kontrovers. Das ist Verantwortung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Jochen Hauß- mann FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Deswe- gen 2G Plus!) Der Ausdruck „Coronaschutzimpfung“ legt dies auch schon klar fest. Denn die Impfung ist keine Strafe. Sie bedeutet Schutz vor einem schweren oder gar tödlichen Verlauf einer Viruserkrankung und ihrer Spätfolgen. Man will sich gar nicht ausmalen, was auf der Welt aktuell los wäre, wenn es keine Impfmittel geben würde. Dass Sie diese Tatsache zur Verhandlungsmasse machen, das ist in meinen Augen schier unglaublich. Sie dulden nicht nur diese sogenannten Freigänger, Spaziergänger, nein, Sie unterstützen sie auch und statten die Teilnehmenden an Kundgebungen mit Kerzen aus. Das ist uns allen bekannt. Ich will klarstellen, dass mir bewusst ist, dass es Bürger/ -innen wie wir alle sind, die die Maßnahmen und das ganze Virus leid sind oder einer Impfung kritisch gegenüberstehen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aber nunmehr will ich auch klarstellen, dass sich die Spaziergänger/-innen der Tatsache bewusst sein müssen, dass sich Verschwörungsideologen und Verschwörungsideologinnen, Reichsbürger/-innen, Rechtsradikale übelster Sorte auf diesen Kundgebungen tummeln und sie bei ihren Protesten keine Distanz zu diesen gefährlichen Ideologien aufbauen. Stattdessen werden diese Extremisten einfach in Kauf genommen. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Ba- ron AfD) – Sie nehmen es einfach in Kauf. Die Beantwortung Ihres Antrags durch das Ministerium ist unseres Erachtens vollumfänglich erfolgt und die Antwort auf die von Ihnen formulierte Begründung, dass Sie einen sogenannten indirekten Impfzwang befürchten, damit auch. Es besteht auch keine Rechtsunsicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Regularien sind komplett klar. Wir werden Ihren Entschließungsantrag selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abg. Stefan Teufel das Wort. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Stefan Teufel CDU
Sehr geehrter Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in diesen Zeiten um eine Politik, die die Verantwortung in schwieriger Zeit in den Mittelpunkt des Handelns stellt. Wir beraten heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, der einmal mehr belegt, dass Sie weder den Ernst der Coronapandemie noch die Bedeutung, die der Covid-19-Schutzimpfung für die Pandemiebekämpfung zukommt, verstanden haben. Es ist ganz offensichtlich, dass es Ihnen nicht darum geht, gemeinsam einen konstruktiven und schnellen Weg aus der Pandemie zu finden und dabei möglichst große Teile der Bevölkerung mitzunehmen. Es geht in diesen Zeiten auch darum, die Gesellschaft mitzunehmen, zusammenzuführen statt zu spalten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird deutlich, was man von diesem vorliegenden Antrag zu halten hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist zutreffend, dass wir vom ersten Auftreten des Coronavirus in Deutschland Anfang 2020 bis heute Virusvarianten mit unterschiedlich ausgeprägter Infektiosität, Pathogenität und Impfempfänglichkeit kennengelernt haben. Das machte und macht jeweils eine differenzierte Herangehensweise erforderlich. Für uns ist klar, dass wir schnellstmöglich über weitere Lockerungen und den sukzessiven Ausstieg aus der Verordnungspraxis sprechen werden, wenn sich die Pandemielage wieder aufhellt. Wir müssen, wir wollen und wir werden noch mehr als bisher auch in Zukunft auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger setzen. (Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Anton Baron und Ruben Rupp AfD) Für mich ist klar, dass das Thema Eigenverantwortlichkeit bei Ihnen nicht in der Mitte des politischen Handelns steht. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag aus vollster Überzeugung ab. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Für uns ist auch klar, dass nur ein adäquater Impfstatus dauerhaft vor Infektionen und daraus resultierenden Spätfolgen sowie vor schweren Verläufen einer Covid-Infektion schützt. Es ist wissenschaftlich völlig unstreitig, dass noch immer vor allem ungeimpfte Infizierte, die im weiteren Verlauf schwer erkranken, für die anhaltende Belastung unseres Gesundheitswesens verantwortlich sind. Insoweit ist weiterhin eine gute und hohe Impfquote unerlässlich und ist Ziel unserer Politik. (Beifall bei der CDU) Angesichts dessen versteht es sich von selbst, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag auf eine entsprechende Bundesratsinitiative ablehnen wird. Vielen Dank, Glück auf, und bleiben Sie gesund. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt ganz bewusst auf die Provokation von Ihrer Seite vorhin auch in Richtung Sozialdemokratie nicht eingehen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Denn dazu, was Sie beispielsweise zu Helmut Schmidt gesagt haben, ist kein Kommentar mehr nötig; mit dem Zeug, das Sie da gerade erzählt haben, haben Sie sich selbst entlarvt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Schauen wir uns einmal den Antrag an, den Sie uns heute präsentieren und über den wir hier debattieren, auch den Inhalt. Allein in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2020 fast 11 Millionen € und im Jahr 2021 rund 135 Millionen € für Entschädigungszahlungen gemäß § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ausgegeben – darum geht es nämlich, und das ist nicht wenig Geld –, und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Diese Ausgleichszahlungen sind absolut richtig und wichtig, und das ganz besonders in einer Pandemie, die soziale Ungleichheiten weiter vertieft und die gerade die Menschen besonders hart trifft, die bereits davor schon finanzielle Sorgen hatten. Deswegen ist es richtig, dass der Staat hier einspringt und es eine finanzielle Unterstützung gibt, wenn Menschen in Quarantäne müssen und in dieser Zeit kein Geld verdienen können. Aber: Das Geld wächst natürlich auch nicht auf Bäumen, und diese Mittel fehlen uns an anderer Stelle. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Beispiel: An vielen Stellen sind sie über Kredite finanziert und belasten auch kommende Generationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Nun ist es in meinen und in unseren Augen überhaupt keine Frage, dass die Gemeinschaft einspringt, wenn Menschen unverschuldet in Not geraten. Dafür ist das Geld da, dafür sind auch die staatlichen Regelungen da, und dafür muss man auch Einbußen hinnehmen. Da es sich aber um Geld von der Gemeinschaft handelt, müssen wir uns schon fragen, was jede und jeder Einzelne dazu beitragen kann, nicht in Quarantäne zu müssen und somit überhaupt keine Verdienstausfälle zu haben. Vielleicht wussten Sie es noch nicht – ich hoffe, Sie wissen es zumindest jetzt; denn man erlebt ja auch, wie gefährlich das sein kann –: Liebe AfD, die Coronaschutzimpfung leistet dazu einen ganz, ganz wichtigen Beitrag. Herzlich zu empfehlen! (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Sie vermindert nachweislich zum einen das Risiko, sich selbst zu infizieren, und zum anderen auch das Risiko, im Falle einer eigenen Infektion das Virus weiterzugeben. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Damit trägt jede Impfung nicht nur dazu bei, dass die geimpfte Person mit geringerer Wahrscheinlichkeit in Quarantäne riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 muss, sondern auch dazu, dass sie im Falle einer eigenen Infektion sehr wahrscheinlich deutlich weniger Menschen ansteckt, die dann wiederum in Quarantäne müssten. Dass Sie das zwar nicht für sich irgendwie akzeptieren wollen, ändert allerdings leider nichts an den Fakten. (Zuruf von der AfD) Wir haben in diesem Land momentan kein Problem mit der Verfügbarkeit von Impfangeboten. Mittlerweile kann sich jeder in diesem Land, der sich impfen lassen möchte, auch impfen lassen. Die Impfung ist zudem kostenfrei. (Abg. Carola Wolle AfD: Wie lange hält die?) Wer sich jetzt, wie viele von Ihnen, noch nicht entschieden hat, sich impfen zu lassen, der hat sich dafür entschieden, sich und sein eigenes Umfeld einem höheren Risiko der Quarantäne auszusetzen. Da ist die Frage, ob die Gemeinschaft das bezahlen muss. An dieser Stelle sage ich persönlich: Nein, das muss nicht sein. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Das ist eine andere Situation als in Krankenhäusern. Die Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht, auch die Intensivversorgung ist ein Grundrecht. Das ist auch richtig so, absolut. Dafür stehen wir. Aber das gilt natürlich bei diesen Entschädigungsleistungen nicht. Denn man muss ehrlich sagen: Wenn jemand ein Fahrrad hat, und es wird geklaut, dann zahlt die Versicherung auch nicht, wenn er das Fahrrad vorher nicht angeschlossen hat. Deswegen ist es richtig, dass wir in diesem Sinn auch die von Ihnen geforderte Eigenverantwortung annehmen. Daher lehnen wir den Beschlussteil Ihres Antrags natürlich ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP/DVP-Fraktion hat Herr Abg. Jochen Haußmann das Wort.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Ausgangslage nach zwei Jahren Pandemie in Baden-Württemberg betrachten, stellen wir fest: Aktuell sind 1,43 Millionen Menschen seit Februar 2020 positiv getestet. 13 700 Menschen sind an oder mit Covid verstorben. Geschätzt über 70 000 Long-Covid-Patientinnen und -Patienten leben in Baden-Württemberg. Etwa 10 % der an Covid erkrankten Erwachsenen und 2 % bis 4 % der erkrankten Kinder leiden an Symptomen wie Ermüdungserscheinungen, Schwierigkeiten mit dem Erinnerungsvermögen sowie Herz- und Lungenproblemen. Das zeigt, welche Herausforderungen auch wir hier in Baden-Württemberg mit der Coronapandemie haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns nicht nur hier im Landtag, sondern auch in der Öffentlichkeit mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzen. Aus Sicht unserer Fraktion ist es daher ganz entscheidend, dass wir der Coronapandemie nur mit der Impfung (Jochen Haußmann) begegnen können, dass wir nur mit Impfungen aus der Krise herauskommen können. Deswegen ist für uns die Devise: Wir setzen uns für die Impfung der Menschen in Baden-Württemberg ein. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe der Abg. Anton Ba- ron und Ruben Rupp AfD) Die Diskussion zeigt: Wir diskutieren über die Coronaverordnungen; das tun wir an anderer Stelle. Wir haben durchaus viele kritische Positionen, auch mit Blick auf die Corona-Verordnung. Auch wenn der Ministerpräsident meint, bis Ostern gebe es keine Änderungen – wir haben dazu eine völlig andere Position –, sind wir uns sicher, dass sich bis Ostern noch einiges ändern wird. Wir müssen klar betonen, wie wir den Weg sehen. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, sind sehr kritisch und glauben nicht, dass die allgemeine Impfpflicht der richtige Weg ist. Aber wir betonen und setzen uns dafür ein, dass sich die Menschen impfen lassen. Da sind wir der Meinung, dass man durchaus differenzieren muss, ob jemand geimpft ist oder nicht geimpft ist, und dass man klare Signale setzt. Dazu gehört für uns auch ganz klar das Thema Entschädigungsanspruch. Deswegen stehen wir dazu, dass wir unterscheiden müssen, ob sich Menschen haben impfen lassen oder nicht haben impfen lassen. Deswegen stehen wir dafür, dass es Einschränkungen für ungeimpfte Personen in Baden-Württemberg gibt. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich will gern unseren Altbundespräsidenten Theodor Heuss zitieren; er hätte am Montag seinen 138. Geburtstag gehabt. Er hat gesagt: Demokratie ist keine Glücksversicherung ... Doch Demokratie lebt im Gemeinsinn. Genau das ist das, was wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, betonen wollen: Es geht nicht nur um den Eigenschutz, sondern es geht auch darum, sich und andere zu schützen. Demokratie lebt im Gemeinsinn. Dazu gehört für uns die Impfung. Das ist für uns der Grund, weshalb wir Ihrem Antrag nicht Folge leisten. Wir halten es für richtig, hier ein klares Zeichen zu setzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als Nächster erhält Herr Minister Lucha für die Landesregierung das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum schließt sich ein Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte aus? Die Antwort lautet so klar und so einfach: weil es im Gesetz steht. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja, und wer macht das Ge- setz?) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 § 56 Absatz 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes sagt klar und eindeutig – ich zitiere –: Eine Entschädigung ... erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ..., die ... öffentlich empfohlen wurde, ... eine Absonderung hätte vermeiden können. (Zuruf von der AfD: Wie wird das bewiesen?) Und für Baden-Württemberg liegt unstreitig die Empfehlung der Schutzimpfung gegen Covid-19 durch die oberste Gesundheitsbehörde auf der Basis der entsprechenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts vor. Warum schließen wir also einen Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte zum Stichtag ab dem 15. September 2021 aus? Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern eine Karenzzeit gewährt, damit sie sich impfen lassen können. Ab Mitte Juli waren ausreichend Impfstoffe für jede impfwillige erwachsene Person in Baden-Württemberg verfügbar. Wir haben für die Durchführung von Erst- und Zweitimpfung einschließlich der notwendigen Wartezeiten noch acht Wochen dazugerechnet. Deshalb haben wir erst ab dem 15. September die Ausschlussvorschrift angewandt. Wenn die Anwendung des Gesetzes dazu beiträgt, dass sich Bürgerinnen und Bürger zur Impfung entschließen, sehen wir darin nichts Negatives, sondern – ganz im Gegenteil – einen positiven Anreiz. Kollege Wahl und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen des demokratischen Spektrums haben gesagt: Die Bürgerinnen und Bürger schützen mit der Impfung sich, ihre Angehörigen und auch alle anderen. Warum sollte also die Solidargemeinschaft Kosten für Impfverweigerer übernehmen, die das kostenlose Impfangebot nicht annehmen und mit ihrem Verhalten sich und andere gefährden? (Zuruf von der AfD) Wer sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, muss damit rechnen, den Entgeltausfall im Falle einer Absonderung selbst tragen zu müssen. Das ist eine freie Entscheidung – eine falsche, aber sie ist eine. Mit Impfzwang – das wurde von Ihnen auch schon ausgeführt – hat das nichts zu tun. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Selbstverständlich – der Kollege hat darauf hingewiesen – wird die Entschädigung weiterhin Personen gewährt, für die eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Coronaimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird, und selbstverständlich erhält jemand im Krankheitsfall – unabhängig von seinem Status – Lohnfortzahlung. Das ist nicht miteinander in einen Topf zu rühren. Was sind nun die aktuellen Zahlen bei den Entschädigungsverfahren? Für das von Ihnen erfragte Jahr 2021 kann ich Ihnen neben den Antworten vom 24. November folgende aktualisierte Zahlen auf Ihre Fragen mitteilen: Im Gesamtjahr 2021 wurden in Baden-Württemberg 148 285 Entschädigungsanträge nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes bewilligt. Der Stand war Ende der Kalenderwoche 52. Der Auszahlungsbetrag für Anträge nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes betrug bis zur Kalenderwoche 52 (Minister Manfred Lucha) 131 497 600 €. Mittlerweile sind vom Jahr 2020 an bis nun zu Beginn des Jahres 2022 insgesamt rund 260 000 Anträge eingegangen. Dies ist der Stand vom letzten Freitag. Die Bearbeitungsquote liegt bei knapp 80 %. Die Antragsbearbeitung konnte erheblich beschleunigt werden – tatkräftig unterstützt von Personal aus der Finanzverwaltung. Herzlichen Dank dafür. Insgesamt wurden von 2020 bis letzte Woche über 166 Millionen € an Entschädigungen ausgezahlt. Sie hatten auch danach gefragt, in wie vielen Fällen bisher Entschädigungsansprüche gemäß § 56 Absatz 1 auf der Grundlage von § 56 Absatz 1 Satz 4 abgelehnt wurden und welches Kostenvolumen diese Fälle umfassen. Wir haben die Regierungspräsidien gebeten, diese Zahlen zu erfassen, und zwar bei der Bearbeitung von Anträgen aus Entschädigungszeiträumen ab dem 15. September 2021. Ich kann Ihnen heute folgende Zahlen mitteilen: Seit dem 15. September 2021, dem Beginn der Anwendung der Ausschlussregel, sind insgesamt rund 42 163 Anträge gemäß § 56 Absatz 1 IfSG eingegangen. Hiervon wurden 452 Anträge wegen nicht vollständiger Impfung abgelehnt. Das sind nur rund 1 % der eingegangenen Anträge. Allerdings sind noch nicht alle Anträge mit Entschädigungszeiträumen nach dem 15. September bearbeitet. Die Gesamtsumme des beantragten Kostenvolumens der Fälle, die aufgrund der fehlenden Schutzimpfung abgelehnt wurden, beträgt rund 442 573 €. Natürlich ist dieser Betrag bedingt aussagefähig, weil – wie gesagt – manchmal in der Antragssumme auch zu hoch gegriffen wurde. Abschließend darf ich noch mal betonen: Es ging zu keinem Zeitpunkt um Einsparbemühungen als Motiv für den Ausschluss von Entschädigungen für Ungeimpfte, sondern um die eindeutige Nominierung im Gesetzestext und die auch von Ihnen erwähnte Eigenverantwortung für den eigenen gesundheitlichen Schutz und den Schutz unbeteiligter und gefährdeter Dritter. In diesem Sinn herzlichen Dank. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort für die AfD-Fraktion hat Herr Abg. Ruben Rupp.
Ruben Rupp AfD
Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Vielleicht noch ganz kurz zur SPD: Man hat gesehen, Sie sind inhaltlich wehrlos. Sie sind nicht auf das eingegangen, was ich gesagt habe. Das zeigt, dass Sie sich überhaupt nicht damit auseinandersetzen, wie es Menschen geht, die jetzt aufgrund ihrer Quarantäne – übrigens auch Kontaktpersonen, die nicht mal mit Corona infiziert sind – wochenlang ihren Lohn nicht bezahlt bekommen. Was immer wieder genannt wurde, das ist das Risiko und ist die Eigenverantwortung. Das ist sehr interessant. Wir haben ein solidarisches System, aber in diesem Fall wird es plötzlich ausgeschaltet. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Denn wenn wir daran denken: Was ist denn mit Rauchern? Nach Ihrer Argumentation dürfte man die nicht behandeln, wenn sie Krebs haben. Viele, die auf den Intensivstationen liegen, haben Diabetes. Was ist mit denen? Darf man die auch nicht mehr behandeln, werden die auch ausgeschlossen? (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wie die Partei, die eine Arbeitslosenversicherung privatisie- ren wollte!) Sie schaffen mit diesem Eigenverantwortungsgerede die Solidargemeinschaft ab. Das ist genau das, was hier passiert. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Dann reden wir doch mal über den Impfstoff. Wie oft sollen wir jetzt eigentlich impfen – quartalsweise, monatsweise? (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sind Sie jetzt ein Mediziner?) Dass der Impfstoff nicht so gut wirkt, wie hier immer wieder behauptet wird, das müssen doch selbst Sie jetzt mal einsehen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD) Darum bitte ich Sie wirklich. Wenn die Periode immer weiter runtergeht und die Inzidenzen – – Das will ich auch noch einmal sagen: Die Inzidenzen sind höher als zu der Zeit, als wir die Impfung noch nicht hatten. Das muss man ganz klar sagen. Die Weiterverbreitungsthese – Impfen würde vor Weiterverbreitung schützen – ist also falsch. (Zuruf von den Grünen: Das ist gelogen! – Abg. Ru- ben Rupp AfD: Inzidenz über 1 000!)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1089. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der ein Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? – Dies ist der Fall. Wer stimmt Abschnitt II zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 6 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Biosphärengebiete – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und Erfolgsmodell in Baden-Württemberg – Drucksache 17/1148 (Zuruf) – Ich lese jetzt erst einmal vor, damit wir in den Tagesordnungspunkt reinkommen. Denn mir liegt im Moment noch (Stellv. Präsident Daniel Born) kein Ergebnis vor. Ich kann verstehen, dass es Sie interessiert, aber wir haben es noch nicht vorliegen. Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich zunächst für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Dr. Markus Rösler.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeitsplätze durch Naturschutz – das war die Grundidee, mit der die Grundlagen für unser erstes Biosphärengebiet in Baden-Württemberg gelegt wurden. Arbeitsplätze durch Naturschutz – das zeigt auch allen, die in Baden-Württemberg, in Deutschland, international an solchen Modellregionen beteiligt sind: Es geht um eine Verknüpfung von Ökologie, Ökonomie und natürlich auch von sozialen Aspekten. Wir bauen Brücken hin zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung. In Biosphärengebieten gilt daher auch, Ziele des Naturschutzes mit Mitteln der Wirtschaftsförderung zu erreichen. 717 UNESCO Biosphere Reserves gibt es im Augenblick weltweit. – 727. (Abg. Thomas Blenke CDU: Was für Dinger?) Jetzt müssen wir darauf achten: Es gibt einen Unterschied, der uns allen klar sein muss, auch für das Gebiet in Oberschwaben, das gerade in der öffentlichen Diskussion steht. Die Gebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald haben eine erste Stufe erreicht, nämlich die Ausweisung als Biosphärengebiet nach Landesrecht. Beide Gebiete haben aber auch den zweiten Schritt erreicht – das freut uns, glaube ich, wirklich alle –, nämlich die Auszeichnung mit dieser Goldplakette als UNESCO Biosphere Reserve. Das Erste ist eine Ausweisung nach Landesrecht, das Zweite ist eine unverbindliche Auszeichnung auf der weltweiten Ebene. Dazu passt sehr gut die Grundidee, global zu denken und in diesem Fall regional zu handeln und natürlich auch lokal zu handeln. UNESCO Biosphere Reserves sind weltweit d i e Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Es sind unsere Regionen der Zukunft, in denen wir gestalten wollen, wie Zukunft aussieht, in denen wir eine nachhaltigere Gesellschaft entwickeln. Dabei geht es um eine gesamtheitliche Betrachtung. Es geht sowohl um Mobilität – nachhaltig natürlich – als auch um regionale Wirtschaftskreisläufe und dabei keinesfalls nur um Lebensmittel, aber natürlich immer und insbesondere auch um Lebensmittel. Es geht aber auch um Baustoffe, es geht um Architektur, es geht um regionale Energieversorgung, es geht um Holz, es geht um Handwerk bis hin zur regionalen Identität. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) In diesem Zusammenhang der ausdrückliche Hinweis darauf und der Dank an alle, die in Baden-Württemberg an dem Projekt Biosphärengebiet Schwäbische Alb beteiligt waren und natürlich auch am Biosphärengebiet Schwarzwald beteiligt sind, und auch der Dank an diejenigen, die sich jetzt schon in ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 der Diskussion befinden zum Thema „Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben“ und zu den Fragen: Wollen wir das, und, wenn ja, wie wollen wir das? Wie werden wir das einrichten? Was gehört da alles mit dazu? Ich darf schon einmal darauf hinweisen, dass heute Abend rund 250 Interessenten – das zeigt, wie wichtig das Thema in der Region ist – bei einem Onlinedialog zu diesem Thema mit der geschätzten Kollegin Petra Krebs, mir und dem Leiter des Biosphärenreservats – wie es in Bayern heißt – Bayerische Rhön mit dabei sein werden. (Abg. Thomas Blenke CDU: Wie heißt das noch mal auf Englisch?) Das Thema ist virulent, es ist aktuell, und es beschäftigt viele Leute. Als ich vor über 25 Jahren meine Dissertation zu dem Thema „Arbeitsplätze durch Naturschutz am Beispiel der Biosphärenreservate“ – wie es bundesweit heißt – „und der Modellregion Mittlere Schwäbische Alb“ schrieb, da war es noch ein bisschen so: Wenn du auf der Alb wohnst, sagen die anderen: „Der kommt von der Alb ra.“ Das war nicht unbedingt immer ein Kompliment. Inzwischen hat sich das geändert. Die Leute dort sind stolz auf ihre Region, sie sind stolz auf ihr Biosphärengebiet, und im Schwarzwald ist das genauso. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Das zeigt, dass es dort eine positive Entwicklung gibt, die weit über das Finanzielle, weit über das Ökonomische hinausgeht und die Identität und das Selbstbewusstsein der Menschen fördert, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Fragen Sie heute einmal die Menschen dort oben auf der Alb. Sie sind stolz darauf. Fragen Sie die Bewohner, die Anrainer, die Gemeinden wie Blaubeuren und viele andere. Sie wollen alle dorthin. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Es zeigt sich nicht nur auf der Alb, sondern auch in der Rhön und in der Schorfheide, dass dort, wo solche Gebiete entstanden sind, nach fünf oder zehn Jahren der Run der angrenzenden Gemeinden größer ist als die Fläche, die man maximal zur Verfügung hat. (Der Redner hält eine Broschüre hoch.) Eines der UNESCO-Kriterien – das zweite Buch, das ich hier zeige; das ist sozusagen die Bibel für Biosphärenreservate, wie es nun mal deutschlandweit heißt; in anderen Bundesländern heißt es auch „Biosphärenregionen“, in Österreich heißt es „Biosphärenpark“, (Abg. Thomas Blenke CDU: Und in England?) die Begriffe sind unterschiedlich –, die man auf den Seiten 14 bis 17 nachlesen kann, lautet: maximal 150 000 ha. Auf der Schwäbischen Alb haben wir das Problem, dass, wenn alle, die hineinwollen, darin wären, dies über 150 000 ha wären. Das zeigt einfach: Biosphärengebiete sind ein Erfolgsmodell grün-schwarzer und durchaus auch grün-roter Politik, und ich hoffe, irgendwann auch gelber Politik – zumindest Andreas (Dr. Markus Rösler) Glück von der FDP von dort war immer ein flammender Befürworter der Idee der Biosphärengebiete hier bei uns. (Abg. Thomas Blenke CDU: Schon sein Vater!) Ich denke, das ist ein breiter Konsens, und das ist auch gut so. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zum Abschluss der ersten Runde noch einmal der Hinweis zu der Region Oberschwaben, über die gerade so viel und lebendig diskutiert wird – das ist gut so –, wo uns die Beteiligung wichtig ist: Es ist ein gutes Projekt, auch in prosperierenden Regionen; auch die Schwäbische Alb hat eine niedrige Arbeitslosenquote. (Abg. Thomas Blenke CDU: Ja! Gleichwertige Le- bensverhältnisse!) Deshalb ist es schon wichtig, zu sagen: Auch für Regionen, denen es ökonomisch durchaus nicht schlecht geht – Oberschwaben-Allgäu darf man mit Selbstbewusstsein dazuzählen –, ist das etwas, was sich lohnt. Der Praxistest zeigt: Nach zehn Jahren wollen in nahezu allen Gebieten die Anliegerkommunen mit hinein. Biosphärengebiete sind ein Erfolgsmodell baden-württembergischer Politik. Es möge so weitergehen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als Jurist bin ich immer fasziniert, wie dick die Doktorarbeiten in anderen Professionen sind. (Heiterkeit) Also, herzlichen Glückwunsch dem, der es dann auch durcharbeitet! (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und nicht abge- schrieben!) Aber das ist ja wie der Quelle-Katalog. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ganz viel Litera- tur und nichts abgeschrieben!) – Ja, wir prüfen mal. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ist okay! – Abg. Thomas Blenke CDU: Das müssen Sie ganz persönlich machen!) – Ich bin nicht promoviert, ich kann mich da ganz entspannt zurücklehnen. Als Nächster hat das Wort für die CDU-Fraktion Herr Abg. Manuel Hailfinger. – Herr Abgeordneter.
Manuel Hailfinger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die Ausführungen von Markus Rösler eigentlich nur bestätigen. Ich bin tatsächlich von der Alb ra, und ich bin saumäßig stolz darauf. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bravo!) Ich kann Ihnen allen berichten: Nicht nur ich bin stolz auf das, was sich in den letzten 17 Jahren im Biosphärengebiet Schwäbische Alb entwickelt hat, sondern wir alle dort sind sehr, sehr stolz. 98 % der Menschen, habe ich in einer Umfrage gelesen, stehen hinter diesem Projekt. Dies liegt auch daran, dass man von Anfang an sehr viel richtig gemacht hat. Markus Rösler hat in meinem Nachbarort gewohnt, als er diese Dissertation über das Biosphärengebiet geschrieben hat, und man muss ehrlich sagen: Dafür gebührt ihm ein Lob. Viel von dem, was dort entstanden ist, ist auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Arbeit entstanden. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wir standen im Jahr 2005 an dem Punkt, dass der Truppenübungsplatz aufgelöst wurde, und wir mussten schauen: Wie geht es weiter? Die Gunst der Stunde hat dann unser damaliger Ministerpräsident Günther Oettinger zusammen mit der FDP genutzt, als er in seiner ersten Regierungserklärung sagte: Wir, das Land Baden-Württemberg, machen, wir initiieren – das ist wichtig, das ist eine kleine Differenzierung, die man vornehmen muss – diesen Prozess als Leuchtturmprojekt der Landesregierung. Tolle Geschichte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau, bravo!) Es waren dann die Städte und Gemeinden rings um diesen Truppenübungsplatz, zunächst Bad Urach, Münsingen und Römerstein, die sofort gesagt haben: „Da machen wir mit.“ Aber das hat eine unglaubliche Dynamik bekommen. Es waren am Ende wirklich brutal viele Interessenten, kann ich nur sagen, die schon damals mitmachen wollten. Am Ende wurden es 29 Städte und Gemeinden in drei Landkreisen. Es ist wirklich genial, dieses Projekt kreis- und regierungsbezirksübergreifend geschaffen zu haben. Beteiligt waren die Landkreise Reutlingen, Esslingen und Alb-Donau. Im Januar 2006 hat man gesagt: Jetzt veranstalten wir einmal einen kleinen Informationsprozess. Dabei hat man alle mitgenommen; das ist wirklich sehr gut und sauber gelaufen. Der damalige Minister Peter Hauk hat das zusammen mit dem Regierungsbezirk und den Landkreisen federführend in die Hand genommen und einen Beteiligungsprozess sehr gut initiiert, wobei auch alle Verbände mitgenommen wurden. So sind wir am Ende in einem Prozess gelandet, in dem alle gesagt haben: Das wollen wir machen. Das war einstimmig: Wir wollen da hinein; das ist eine tolle Geschichte. Das Land hat dann den richtigen Schritt gewählt und hat im März 2008 das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen. Ein Jahr später gab es die Zertifizierung durch die UNESCO. Dieses Modellprojekt ist einfach genial. Es zeigt, wie man nachhaltige Entwicklung betreiben kann, wie man ökologische, ökonomische und soziale Interessen in ein Leitbild bekommt, mit naturschutzorientierter und nachhaltiger Regionalentwicklung – ohne dass die Landwirtschaft dabei zu kurz kommt; das muss man immer wieder sagen. Der Erhalt und (Manuel Hailfinger) die Weiterentwicklung der durch die Landwirtschaft über so viele Jahrhunderte geprägten Kulturlandschaft bei uns spielen hier nämlich eine ganz besondere Rolle. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Jetzt könnte man ja meinen, es gehe bei einem solchen Biosphärengebiet eigentlich nur um Naturschutz, aber weit gefehlt. Ich habe es mehrfach gesagt: Die Landwirtschaft steht an erster Stelle, regionale Entwicklung, Nachhaltigkeit bei der wirtschaftlichen Betätigung, die Förderung regenerativer Energieformen und die attraktive touristische Präsentation des Gebiets – es ist die ganze Palette, die wir hier fahren können. Mensch und Natur im Einklang, um für nachfolgende Generationen alles so schön zu erhalten, wie wir es jetzt haben: Das ist doch ein toller Leitgedanke. Ich bin wirklich sehr, sehr stolz darauf, dass dies so gut gelingt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Udo Stein AfD: Mit Windrädern!) Mir läuft leider die Zeit davon, deswegen will ich nur noch kurz sagen: Wir sind im September 2021 von der UNESCO rezertifiziert worden. Das war ein weiterer wichtiger Baustein; damit haben wir für weitere zehn Jahre das Label UNESCO-Biosphärenreservat. Viel besser ist aber noch – das kann ich aus der Stellungnahme der UNESCO zitieren –, dass das Biosphärengebiet Schwäbische Alb insgesamt als „besonders modellhaft unter den Biosphärenreservaten weltweit“ bezeichnet wurde. Was für eine tolle Geschichte! Ich muss ehrlich sagen: Das liegt natürlich insbesondere daran, dass wir sehr viele innovative Produkte entwickeln konnten, dass wir die naturschutzorientierte Marke ALBGE-MACHT entwickelt haben und dass wir bei der Bildung für Nachhaltigkeit vorangekommen sind mit den Biosphärenschulen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Jetzt läuft meine Redezeit leider ab; deswegen komme ich zum Ende. Es geht nun darum – wir haben es in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben –, ein weiteres Biosphärengebiet zu initiieren. Wichtig wird jetzt sein, dass dies alle dort wollen, so, wie es auch bei uns war. Das ist das Entscheidende; darauf kommt es an. Ich drücke die Daumen, dass das am Ende auch so ist. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie auf der Regierungsbank – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! – Zuruf von der CDU: Bravo!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Frau Abg. Gabi Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tag oder das Jahr ist gut gewählt für diese Debatte zur Biosphäre, denn wir könnten das 25. Todesjahr oder das 120. Geburtsjahr von Magda Staudinger feiern. Sie war 1961, also vor etwas mehr als 60 Jahren, die Ideengeberin für das UNESCO-Biosphärenprogramm ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 „Der Mensch und die Biosphäre“, eine neue Partnerschaft zwischen Mensch und Naturschutz bzw. Natur. Magda Staudinger ist deswegen wichtig – deswegen kann man das hier auch sagen –, weil sie Baden-Württembergerin ist, besser gesagt ist sie Freiburgerin. (Zuruf) Umso erstaunlicher ist es, dass im Land Baden-Württemberg erst im Jahr 2009 das erste Biosphärengebiet ausgewiesen worden ist. Es hätte eigentlich ein bisschen früher sein können. Da war Baden-Württemberg doch ein bisschen in der späten Entwicklung dabei. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Lag nicht an mir! – Vereinzelt Heiterkeit) Der zweite Punkt: Die Biosphäre soll ein großes zusammenhängendes Schutzgebiet mit drei Schwerpunkten sein. In einer Kernzone geht es nur um den Naturschutz. In einer Pflegezone geht es um den Landschaftsschutz: Was ist eigentlich da? Und in einer dritten Zone, die für uns so wichtig ist, der Entwicklungszone, geht es darum: Was ist da? Was ist da in unserer Kulturlandschaft? Das ist in den Biosphären Schwäbische Alb, Schwarzwald und den künftigen immer etwas anderes, ein anderes Thema. Aber es geht immer um das Gleiche: Es geht um die Verschränkung von Wirtschaft, Bebauung, Lebensinhalten und Mentalität, aber auch um Naturschutz und Landschaftspflege. Das Tolle ist – das haben die Vorredner auch schon gesagt –: Jedes Biosphärengebiet hat bisher tatsächlich die regionale Wertschöpfung für die Menschen vor Ort deutlich erhöht. Es ist toll, wenn man stolz darauf sein kann und es dann auch immer wieder verteidigt. Es ist gut, wenn Sie das auch zukünftig tun. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Manuel Hailfinger CDU und Klaus Hoher FDP/DVP) Das Dumme war nur: Das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg, das Biosphärengebiet Schwäbische Alb, war katastrophal ausgestattet mit Personal und Geld. Da musste erst die grün-rote Landesregierung kommen, um dies zu verbessern. Dann ist auch durchgestartet worden, wenn wir jetzt einmal ganz ehrlich sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Manuel Hailfinger CDU – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Aha!) Das Biosphärengebiet Schwarzwald wurde im Jahr 2017 eingerichtet. Das läuft gut, das läuft sehr gut. Da passieren auch neue Dinge. Bauwerk Schwarzwald wurde gegründet. Wie können wir heute im Schwarzwald modern bauen, sodass es trotzdem landschaftstypisch ist? (Zuruf) Das ist eine ganz wichtige Fragestellung, die da beantwortet wird. Unser großes Anliegen, das wir an dieser Stelle auch schon mal geäußert haben, Herr Staatssekretär, ist – wir haben jetzt noch vier Jahre Zeit und haben immer gesagt: wir wollen die (Gabriele Rolland) Tür der Biosphäre Schwarzwald für neue Mitglieder öffnen –: Ein wichtiger Partner steht vor der Tür und hat angeklopft – das ist die Kernzone –, nämlich das Naturschutzgebiet Feldberg, und wir wollen die dabei haben. Bitte reden Sie mit denen, gehen Sie in die Gespräche, entwickeln Sie die Kriterien miteinander, damit die Gemeinde Feldberg dann – jetzt muss ich rechnen – im Jahr 2026 Mitglied werden kann oder auch noch weitere. Das ist unser großer Wunsch. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Im Jahr 2027 sind es zehn Jahre UNESCO!) Unser großer Wunsch ist auch, dass die finanziellen Gegebenheiten stabil bleiben und dass die Gemeinden auch immer auf das vertrauen können, was sie bisher haben. Jetzt soll der Startschuss für das Gebiet Oberschwaben sein. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oberschwaben- Allgäu!) Ehrlich gesagt ist doch eine große Zurückhaltung in der Stellungnahme zu diesem Antrag zu lesen. Ich sage Ihnen eines: Ohne Landesregierung geht das nicht. Sie müssen jetzt schon mal anfangen, Gespräche zu führen, Informationen vorzubereiten und sich vielleicht auch mal eine mögliche Gebietskulisse vorzustellen. Machen Sie den Startschuss! Sie haben uns mit dabei. Und passen Sie auf, dass das nicht zu einem grünen PR-Gag wird. Das wäre schade. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE zur CDU: Wenn, dann ein grün- schwarzer PR-Gag!) Ich habe einen Wunsch: Schauen Sie sich den Oberrhein an. Dort haben wir eines von 13 internationalen Ramsar-Gebieten, die Feuchtgebiete, die für uns ganz wichtig sind. Wir haben viele Naturschutzgebiete vor Ort, aber überhaupt keinen räumlichen Puffer für diese Naturschutzgebiete. Helfen Sie uns, zu überlegen, wie wir das umgestalten können, vielleicht in einem vierten Biosphärengebiet. Von der SPD-Fraktion: Gute Reise, viel Erfolg für das neue Biosphärengebiet. Aber starten Sie jetzt mal durch! (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Der nächste Redner in der Debatte ist für die FDP/ DVP-Fraktion Herr Abg. Klaus Hoher.
Klaus Hoher FDP
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen (Zuruf: Kolleginnen!) – und Kolleginnen! Natürlich, selbstverständlich, das sage ich normalerweise immer. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt fangen Sie aber nicht an zu gendern!) Die Lobeshymne von den drei Vorrednern ist natürlich super. Auch unsere Partei steht hinter dem Biosphärengebiet. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Gut! Bravo!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Das Beispiel ist klar, mit Andreas Glück. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: So ist es!) Die Region Alb ist dafür natürlich super geeignet. Es ist schön, dass die Grünen diesen Antrag am 2. November 2021 gestellt haben. Unser Fraktionsvorsitzender, unsere Fraktion hat eine Woche zuvor schon ziemlich identische Anträge gestellt. Aber die Stellungnahmen sind auch identisch. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Alles andere wäre auch komisch!) In der Antwort ist alles gut; das freut uns. – Ja, ja. Kann ja passieren, wenn es vielleicht mal anders ist. (Zuruf: Das stimmt!) Wir stehen hinter den Biosphärengebieten im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb. Das finden wir toll. Wir finden auch den Vorstoß Oberschwaben sehr gut. Das ist eine super Sache. Die Kernzone mit den Mooren ist deutschlandweit einmalig. Aber es sind halt nur 3 %. Wenn man das Pfrungener Ried insgesamt nehmen würde – – Da geht eine Straße durch. Für mich ist die erste Überlegung: Wird so eine Straße zurückgebaut? Was für ein Aufwand wäre das? Das große Problem ist, im Sinne von – – (Staatssekretär Dr. Andre Baumann unterhält sich mit Minister Winfried Hermann.) – Herr Staatssekretär, hören Sie auch ein bisschen zu?
Daniel Born
Der Herr Staatssekretär ist gleich dran. Jetzt sind Sie an der Reihe, Herr Abgeordneter.
Klaus Hoher FDP
Er redet so laut, dass ich mir – –
Daniel Born
Ja, aber Sie dringen da durch.
Klaus Hoher FDP
Dringe ich durch? (Heiterkeit) Dann bemühe ich mich, durchzudringen. (Zuruf: Ich habe gar nicht gemerkt, dass der Herr Staatssekretär geredet hat! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Was hat er eigentlich gesagt? Ich habe es nicht verstanden!) – Ich kann es ja wiederholen. (Zurufe) Straßenbautechnisch – – Aber das Problem in Oberschwaben ist größer als das auf der Alb. In Oberschwaben gibt es relativ gute Böden. Dort gibt es noch 1 200 aktive Vollerwerbslandwirte, und die haben schon 2 000 ha Fläche unter Bewirtschaftungsverträgen. Da ist die Landwirtschaft also noch aktiv, und die Böden sind sehr gut. Daher ist es natürlich wichtig, die Menschen in der Umgebung mitzunehmen. Diese Aufgabe sehe ich in Oberschwaben als schwieriger, wesentlich schwieriger an. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) (Klaus Hoher) Herr Haser hat im letzten Jahr auch schon einen Vorstoß gemacht und der Presse signalisiert, dass er als CDU-Abgeordneter auch ein bisschen hinter den Landbesitzern und den Kommunen steht und dass er das Problem (Abg. Thomas Blenke CDU: Was heißt „ein biss- chen“? Kraftvoll!) – kraftvoll, natürlich kraftvoll – begleitet. In diesem Bereich ist es schon sehr viel schwieriger, das durchzusetzen, solange es noch aktive Landwirte und tolle Infrastruktur in der Landwirtschaft gibt. Ein Landwirt macht heutzutage vier oder fünf Schnitte Gras – wenn es nur Gras ist – von seiner Fläche herunter, und dann muss er natürlich intensiv bewirtschaften. Im Jahr 2010 gab es schon einen Vorstoß. Da wollten wir – Allgäu, Oberschwaben und Bayern – schon ein Gesamtpaket schnüren und dort ein Biosphärengebiet ausweisen. Das ist am Ende an Bayern aufgrund ganz einfacher Kriterien gescheitert. Die Bayern sagen: „Ich kann meine Flächen für die Zukunft nicht komplett tot stellen. Wir haben Probleme in der Energiewirtschaft. Wir brauchen diese Fläche z. B. für Biogasanlagen, für Windkraftanlagen. Wir gehen diesen Weg nicht mit.“ Jetzt ist der zweite Vorstoß da. Das ist toll. Wir stehen hinter Biosphärengebieten, aber natürlich nicht über die Bevölkerung hinweg, sondern nur mit der Bevölkerung. Da müssen alle Grundstückseigentümer mitspielen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vielleicht nicht alle, aber die meisten!) da müssen die Kommunen mitspielen. Das ist ein Angebot, das wir machen müssen und dürfen, das ist alles toll. Aber wir, die Freien Demokraten, werden natürlich sehr kritisch begutachten, wie mit der Bevölkerung dort umgegangen wird, ob das übergestülpt oder mit ihnen zusammen gemacht wird. Schon im Haushalt 2022 sind zwei Stellen drin, mit A 14 und A 15. Da würde mich interessieren: Haben Sie die schon besetzt? Diesem Starterteam würde ich dann viel Glück wünschen, wenn sie auf alle Bevölkerungsschichten und Kommunen eingehen. Vielleicht kommt es zu einem guten Ende. Aber wie gesagt: Die FDP/DVP-Fraktion wird dies kritisch-objektiv und gut begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Klaus Hoher FDP/ DVP zu Staatssekretär Dr. Andre Baumann: Du warst zu laut! – Gegenruf der Abg. Gabriele Rolland SPD: Die haben schon die Straße verhandelt!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Uwe Hellstern für die AfD-Fraktion.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die von den Regierungsfraktionen initiierte heutige Debatte soll wohl weiße Salbe auf die Wunde streuen, welche sie Natur und Landschaft in Baden-Württemberg in Zukunft zufügen wollen. Ihr Windradwahn in unserem Schwachwindland wird die Artenvielfalt weiter reduzieren. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dass das kommt, da hätte ich Wetten abschließen können!) Unsere letzten Naturflächen werden in Produktionsstandorte überführt. So hatten sich das die Parteigründer der Grünen ganz sicher nicht vorgestellt. (Beifall bei der AfD) Die ökologische Bilanz der Grünen, welche seit über zehn Jahren das Land regieren, ist niederschmetternd. Einst angetreten, um Biodiversität zu bewahren, den Artenschwund zu stoppen und den Flächenverbrauch zu beenden – heute kann man konstatieren: kein einziges Ziel erreicht. Dass man sich nun mit den Biosphärengebieten schmücken will, die es auch schon vor der grünen Regentschaft gab, ist bezeichnend. Die eher lückenhafte Antwort auf meine Kleine Anfrage vom Juni letzten Jahres, Drucksache 17/264, in der danach gefragt wurde, wie sich die Artenvielfalt im Land während der Regierungszeit der Grünen entwickelt hat, kann man so zusammenfassen: Gebessert hat sich nichts, es ging eher weiter bergab. Die negative Entwicklung wird sich nach der geplanten Schleifung des Artenschutzes für die Energiewende beschleunigt fortsetzen, egal, ob Biosphärengebiet. Hecken sind nun Biomasselieferanten und nicht länger Vogelbrutplätze. Der stumme Frühling, vor dem Rachel Carson 1962 gewarnt hat, Startschuss für die Ökobewegung, wird im Land nun endgültig wahr. Letzte Woche wurde im Umweltausschuss von Dr. Rösler der Rückgang der Streuobstwiesen im Land beklagt. Er musste aber zugeben, dass das nicht nur durch Baumaßnahmen geschehen ist, sondern auch durch nicht mehr erfolgte Pflege. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Habe nie was an- deres gesagt! Das ist kein Oder, sondern ein Sowohl- als-auch!) Streuobstwiesen als Biotope waren eines der hervorstechendsten Merkmale für das erste Biosphärengebiet im Land, die Schwäbische Alb. Und nun ein bilanzierter erheblicher Rückgang in den zehn Regierungsjahren der Grünen, dazu ein vorprogrammierter drastischer weiterer Verlust in der Zukunft: Sieht so erfolgreiche Ökopolitik aus? (Beifall bei der AfD) Statt qualitativem Wachstum, besserer Bildung, immer besserer Technik und höherer Produktivität haben wir im Land grünen Bildungsnotstand, wuchernde Bürokratie, Planwirtschaft und einen Rückgang im produzierenden Gewerbe. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Die wenigen Produktiven sind zu immer mehr Technik- und Energieeinsatz gezwungen, um den Karren der Versorgungsbürokratie noch zu ziehen. Wo früher z. B. Traktoren zur Holzernte in den Wald fuhren, kommt heute der dieselfressende Vollernter zum Einsatz. Dann gibt es alle 40 m eine Rückeschneise, was 10 % der Waldflächen beansprucht. Das ist nur ein Beispiel, wie der Wandel in den letzten Jahren unter der grünen Herrschaft tatsächlich war. (Dr. Uwe Hellstern) Dass sich der Flächenfraß sogar wieder beschleunigt hat, ist auch der dümmlichen Parole „Wir haben noch viel Platz“ geschuldet. In unserem Land, einer der am dichtesten besiedelten Regionen Europas, ist das blanker Unfug. Mit weiteren 2 bis 3 % Flächenfraß durch unnütze subventionierte Energieanlagen in der Landschaft kommt jetzt der Flächenverbrauchsbooster: eine Biosphäre aus Riesenspargeln, Solarpanelen statt Erdbeerfeldern, Infraschall und Sondermüll von Windkraftanlagen – das ist eine Karikatur von Umweltschutz. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Hieß die Warnung des Club of Rome vor 50 Jahren noch „Grenzen des Wachstums“, haben wir jetzt grüne Wachstumsfanatiker an der Macht. Bevölkerungswachstum durch Niederlassungsfreiheit für jedermann in unserem Land. Menschen haben Bedürfnisse und brauchen Energie, besonders in einem winterkalten Land wie unserem. Mehr Bevölkerung bedingt natürlich ständig wachsende Wohnungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen. Der Transfer von Bevölkerung von Süden nach Norden ist Klimawahnsinn. (Beifall bei der AfD) Ich appelliere hier nicht an die grünen Systemtransformierer, sondern an diejenigen, die ihnen zu Mehrheiten verhelfen. Beenden wir den grünen Angriff auf Natur und Umwelt, auf unsere Bildungssysteme und auf unsere Kulturlandschaft. Schaffen wir wieder ein Biosphärenreservat, das ganz Baden-Württemberg umfasst. Machen wir ohne die grünen Umweltfeinde vernünftige, lösungsorientierte Umweltpolitik. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Baumann das Wort.
Dr. Andre Baumann
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierung hat im grünschwarzen Koalitionsvertrag vereinbart, mit der Region einen Prozess zur Entwicklung eines Biosphärengebiets Allgäu-Oberschwaben zu initiieren. Auf das Wörtchen „initiieren“ – Herr Hailfinger, Sie haben es dargelegt – kommt es an. Wir wollen die Erfolgsgeschichte der Biosphärengebiete in Baden-Württemberg um ein weiteres, ein drittes Kapitel fortschreiben. Deswegen haben wir diese Initiierung durchgeführt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) – Danke schön. – Damit uns das gelingt, wird der gleiche Entwicklungsprozess gewählt wie bei den ersten beiden Biosphärengebieten: ein Bottom-up-Ansatz, ein regionaler Ansatz und ein Freiwilligkeitsansatz. Das ist kein Schutzgebiet von oben, sondern eines, das wächst. Das braucht dann eben auch seine Zeit. Das ist auch manchmal mühevoll. Wir wollen es unterstützen, aber es ist wichtig, dass auch von unten starke Wurzeln anwachsen, weil später dann auch starke Wurzeln das Schutzgebiet tragen. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 So lief es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb – das hat Kollege Hailfinger sehr schön dargestellt –, so lief es im Südschwarzwald, und so läuft der Prozess dann auch in Allgäu-Oberschwaben. Da wurde eine Initiierung gestartet. Frau Ministerin Walker war vor Ort und hat die Schritte dargestellt, auch die Erfolge aus den anderen Biosphärengebieten und die Angebote des Landes Baden-Württemberg. Heute Abend findet eine Veranstaltung auf Einladung des Landrats Sievers im Landkreis Ravensburg statt. Es werden heute Abend auch andere Informationsveranstaltungen stattfinden. Jetzt werden regionale Veranstaltungen durchgeführt. Die Menschen und die Region machen sich auf den Weg – hoffentlich in Richtung Biosphärengebiet. Ich bin sehr dankbar, dass die ersten Rückmeldungen von vielen Kommunen in der Region Allgäu-Oberschwaben grundsätzlich positiv waren, dass wir auch positive Rückmeldungen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern sowie von Landnutzern bekommen haben. Aber es gab natürlich auch kritische Rückmeldungen. Ich erinnere an die Anfangszeit des heutigen Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Da gab es eine Krisensituation auf der mittleren Schwäbischen Alb. Die Bundeswehr zog ab. Der Truppenübungsplatz Münsinger Hardt wurde frei, und die Kaufkraft der Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen Bereiche nahm ab. Die Region – mein Großvater kommt von der Alb; er kommt aus Römerstein – (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) war durchaus in einer Krise. Deswegen war man dankbar, dass man mit einem Biosphärengebiet – damals noch „Reservat“ genannt; man wollte aber nicht in einem Reservat wohnen – eine neue Chance bekam. Viele Gemeinden haben mitgemacht. Es haben aber nicht alle mitgemacht. Deswegen sieht man auch da den Freiwilligkeitsansatz. Wenn man sich die Kulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb anschaut, dann sieht man, dass sie nicht so kreisrund und so aufgegliedert ist wie in der Plakette, im Logo von EU-ROPARC, sondern es ist manchmal ausgefranster. Es fehlt manchmal die eine oder andere Gemeinde, die man eigentlich drin haben wollte, die aber nicht reingekommen ist. Den Freiwilligkeitsansatz sieht man also auch an dieser ausgefransten Schutzgebietskulisse. Heute sieht das ganz anders aus. Heute wollen – das wurde schon dargestellt – viele Gemeinden mit in die Kulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb hineinkommen. 40 Gemeinden wollen hineinkommen. Sie wollten schon vor ein paar Jahren hinein. Wir haben einen geordneten Prozess aufgesetzt, sodass dann nach zehn Jahren eine Evaluierung des Biosphärengebiets, ein geordneter Prozess durchgeführt wird: Welche Gemeinden kommen hinein, welche vielleicht nicht? Denn – das wurde schon dargestellt – es gibt eine maximale Größe für ein Biosphärengebiet nach den Kriterien des MAB-Nationalkomitees. Gleiches – Frau Rolland, Sie haben eben die Gemeinde Feldberg angesprochen – gilt auch im Biosphärengebiet Schwarzwald. Dort gab es auch diesen regionalen Prozess. Ich sage es (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) hier ganz ehrlich: Ich hätte mir natürlich schon gewünscht, dass die Gemeinde Feldberg hineinkommt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das war damals nicht möglich!) – Das war damals nicht möglich. Aber auch hier sieht man: Es ist ein Freiwilligkeitsprinzip. Wir mussten das akzeptieren. Es gab einen Gemeinderatsbeschluss, und nach einer erfolgreichen Evaluierung der UNESCO-Anerkennung kann man einen ähnlichen Prozess starten, um das Biosphärengebiet Schwarzwald möglicherweise zu erweitern, auf der Basis von objektiven Kriterien in einem geordneten Prozess. Ob dann die Gemeinde Feldberg hineinkommt, das wird man dann sehen. Das kann man jetzt noch nicht entscheiden. Aber ich persönlich muss sagen: Ich würde mich freuen, wenn die Gemeinde Feldberg mit dem höchsten Berg des Schwarzwalds und diesen wunderbaren Natur- und Kulturlandschaften hineinkäme. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP) Es wurde die Frage gestellt: Wie sieht es denn mit den beiden Stellen aus, die eingerichtet werden sollen? Die stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung. Die Stellen werden in der Region für die Region ausgebracht, um diesen regionalen Prozess zu starten. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, wie weit der Besetzungsprozess für diese Stellen erfolgt ist, aber sie sollen so schnell wie möglich den regionalen Prozess voranbringen – mit der Region für die Region. Dann werden viele, viele Veranstaltungen durchgeführt werden, wie es damals auf der Alb war, wie es im Schwarzwald war. So wird es in der Region Allgäu-Oberschwaben auch sein. Und das ist gut so. Ich danke schon jetzt all denjenigen, die sich aktiv in den Verbänden, in der Verwaltung einbringen. Ich danke auch all denjenigen, die dann auch Patin oder Pate in den beiden existierenden Biosphärengebieten stehen. Da weiß man, dass dann Bauernverbände von der Alb – ich will nicht sagen: Entwicklungshilfe – Beratung geben, wie sich ein Biosphärengebiet anfühlt. Das wird nicht aufoktroyiert. Landwirte werden davon profitieren. Ich bin auch sehr dankbar, dass sich dann auch die Touristikerinnen und Touristiker austauschen, damit man von anderen Biosphärengebieten Erfahrungen sammeln kann, vielleicht lernen kann, Fehler, die man anfangs gemacht hatte, in einem neuen Biosphärengebiet zu vermeiden. Darüber hinaus danke ich all denjenigen, die sich aktiv in diesen manchmal mühevollen Prozess hineinbegeben, und ich gehe einmal davon aus – ich hoffe es –, dass am Ende nach diesem langen Prozess ein Biosphärengebiet in der Region Allgäu-Oberschwaben entsteht. Jetzt möchte ich noch kurz darauf zu sprechen kommen, warum wir Biosphärengebiete einrichten. Es wurde dargestellt, dass die UNESCO das Programm „Man and the Biosphere“ hier vor vielen Jahren entwickelt hat, um Regionen repräsentativ auszuwählen, in denen die Welt von morgen und übermorgen schon einmal ausprobiert wird, Zukunftslandschaften, in denen eine nachhaltige Entwicklung mit allen drei Säuode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 len der Nachhaltigkeit – Ökologie, aber auch Ökonomie und soziale Belange – gleichberechtigt stattfindet. Die Fokussierung und Konzentrierung auf Naturschutz wird diesem ursprünglichen Gedanken nicht gerecht. Deswegen ist es wichtig, dass in allen Biosphärengebieten alle drei Säulen der Nachhaltigkeit gleichermaßen bedient werden. Aber natürlich umfassen die Biosphärengebiete Kulturlandschaften von großer Bedeutung, auch wichtige Naturlandschaften. Hier geht es dann eben mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, den Landwirtinnen und Landwirten und den Eigentümern darum, Wege zu finden, wie das auch gehen kann. Biosphärengebiete bieten die Möglichkeit, Fördermittel zu generieren. Sie bekommen auch hohe Fördermittel – ich werde darauf noch eingehen – und erhöhen die Attraktivität der Wohnorte für Fachkräfte, stärken die Identität – Sie haben es dargestellt als Älbler – und kommen der Region zugute. Welche ökonomisch erfolgreichen Auswirkungen die Biosphärengebiete haben, wird seit vielen Jahren von Professor Job von der Uni Würzburg untersucht. Wir haben in Deutschland 18 Biosphärengebiete. Diese generieren rund 220 Millionen € allein durch den Tourismus. In dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb läuft das auch sehr erfolgreich. 15 % der Besucherinnen und Besucher kommen wegen des Biosphärengebiets, sind sogenannte Biosphärentouristen, und die lassen ein bisschen mehr Geld da als der normale Tourist auf der Alb. Das ist auch gut so, weil dann die Wertschöpfung oben auf der Alb bleibt. Seit der Gründung des Biosphärengebiets sind das rund 16 Millionen € zusätzlich durch die sogenannten Biosphärentouristinnen und -touristen. Das entspricht rechnerisch rund 530 Vollzeitäquivalenten. Es ist also ein Erfolgsmodell des Naturschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung. Jetzt machen wir uns auf den Weg zu einem neuen Biosphärengebiet in der Region Allgäu-Oberschwaben. Der Prozess ist gestartet. Da haben wir auch einmalige Kultur- und Naturlandschaften. Sie haben es schon dargestellt. Es sind die Moorlandschaften mit dem Pfrunger-Burgweiler Ried, mit dem Wurzacher Ried, mit dem Federsee, dem größten Moor Baden-Württembergs. Jetzt ist die Frage: Wie sieht die Kulisse aus? Das wird dann eben gemeinsam in einem iterativen Prozess entwickelt. Ich bin sehr dankbar, dass die Region sich auf den Weg macht und dass wir ebendiese Moorlandschaften mit den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern so entwickeln, dass Klimaschutz und Naturschutz auch gefördert werden können, und zwar in einem kooperativen Ansatz. Es ist das Ziel, dass wir die wunderbaren Flusslandschaften wie z. B. die Argen mit den Menschen und eben auch dort entwickeln – das sind beispielsweise die Adelegger und Ausläufer der Alpen –, fördern und voranbringen. Ich möchte zum Schluss kommen. Ich freue mich, dass der Prozess gestartet wurde. Wir unterstützen ihn seitens des Landes nach Kräften, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir das zu sehr puschen würden und die Region sozusagen überrollt würde. Deswegen wird das dann eben in einem iterativen Prozess gemeinsam gestaltet. (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Ich hoffe, dass wir am Ende erfolgreich sind und ein möglichst gutes Gebiet Allgäu-Oberschwaben entwickeln. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Biosphärengebiets Allgäu-Oberschwaben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das Wort hat Herr Abg. Dr. Markus Rösler für die Fraktion GRÜNE. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sagen Sie es noch ein- mal auf Englisch, Herr Kollege!)
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch eine kleine Ergänzung zum Thema „Man and the Biosphere“. (Heiterkeit des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Was?) Die Auszeichnung als UNESCO Biosphere Reserve, (Abg. Thomas Blenke CDU: Zu schön!) diese Goldplakette, die wir für den Fall, dass das Gebiet kommt, unstrittig anstreben, können in Deutschland und in anderen Ländern nur eine begrenzte Anzahl von Gebieten erhalten. Wir wissen schon seit Langem, dass es ungefähr 20 solcher Auszeichnungen in Deutschland geben kann und mehr nicht. Im Augenblick haben wir schon 16. Deswegen sollte es unser gemeinsamer Anspruch sein, zu prüfen, wie wir das erreichen. Da sind auch die von Staatssekretär Dr. Baumann angesprochenen Moore von großer Bedeutung. Ich ergänze noch: Auch den Fluss hat er genannt, die Argen. Die Adelegg ist mit in diesem Suchraum dabei, der vermutlich größer als 150 000 ha sein wird und damit größer ist, als das Gebiet zum Schluss sein wird. Mehr als 150 000 ha dürfen es laut UNESCO-Kriterien nicht sein. In diesem Zusammenhang auch der Hinweis, Kollegin Rolland: Diese Auszeichnung wird alle zehn Jahre evaluiert. 2017 war das Biosphärengebiet Schwarzwald dran. Es wird 2027 hoffentlich wieder positiv evaluiert, und danach stellt sich im Grundsatz die Frage einer Erweiterung. So ist es zumindest dann, wenn man das mit der UNESCO absprechen will, was im Grundsatz sinnvoll ist. Aber noch ein anderer Punkt hängt mit dieser Goldplakette zusammen, die wir anstreben. Das hängt nicht mit Geld zusammen, sondern mit viel Image und auch mit viel touristischem Gewinn und Wertschätzung als Bestandteil eines weltweiten Programms. Das ist eine Frage der Beteiligung. Rein theoretisch könnten wir – das will man aber auf gar keinen Fall; ganz klar – das ohne Beteiligung ganz einfach nach Landesrecht verordnen. So ist die gesetzliche Lage. Wir wollen aber eine Beteiligung. Gerade der grün-schwarzen Landesregierung und früher auch der grün-roten Landesregierung und noch früher auch Schwarz-Gelb ist es bzw. war es immer wichtig, dass eine Beteiligung stattfindet. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Diese Beteiligung ist vorgeschrieben. Es bedarf in jeder Gemeinde, die bei diesem Projekt mitmacht, eines Gemeinderatsbeschlusses: „Wir machen mit, wir zahlen auch den kommunalen Anteil von 30 %, den die Gemeinden und die Kreise erbringen.“ Wir seitens des Landes zahlen 70 %. Deswegen noch einmal der Hinweis: Allein schon deshalb, um diese UNESCO-Plakette zu bekommen, müssen und wollen wir zugleich diese starke Beteiligung aus der Region; denn wir brauchen diese Stimmen der Gemeinden, wir brauchen positive Gemeinderatsbeschlüsse. Ohne die geht es nicht. Dann vielleicht ein letzter Hinweis zur Landwirtschaft: Auch im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sind es 1 160 Landwirte. Auch dort – vielleicht nicht so sehr auf der Alb, aber unten, im Vorland, in Richtung Reutlingen, das mit dazu zählt – gibt es fruchtbare Böden und große Vollerwerbsbetriebe. Da gibt es Landwirtschaft, die durchaus intensiv wirtschaftet. Das ist eher ein Bestandteil der Entwicklungszone. Die Entwicklungszone muss einen Flächenanteil von über 50 % einnehmen; sie muss also von der Fläche her dominieren. Ihr Anteil kann bis zu 80 % der Fläche betragen. Das heißt, von der Fläche her ist die Entwicklungszone das Charakteristische. Dort finden die regionalen Wirtschaftskreisläufe statt. Dort findet die Verknüpfung von Handwerk und Holzbau statt, von Verkehr und Energie, von Land- und Forstwirtschaft, aber auch von Naturschutz und Tourismus. Das alles wollen wir verknüpfen. Das wollen wir für die Regionen der Zukunft zusammen denken. Die Beteiligung all dieser Gruppen ist uns wichtig. Die Beteiligung all dieser Gruppen werden wir hier leisten, egal, ob sie groß oder ob sie klein sind, ob sie am Rand des Gebiets, im Suchraum, oder ob sie mittendrin, am Moor, sind. Wir werden – das verspreche ich Ihnen; das gilt ganz sicher nicht nur für die grüne Regierungsfraktion, sondern auch für die Kollegen von der CDU und das Ministerium sowieso – eine ganz intensive Beteiligung durchführen, in der offene Fragen besprochen, beantwortet und abgewogen werden. Zum Schluss kommt hoffentlich im wahrsten Sinn des Wortes eine runde Sache dabei heraus. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Es hat sich noch einmal Herr Abg. Dr. Uwe Hellstern für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Vorab, damit kein Missverständnis entsteht: Ich bin nicht gegen Biosphärenreservate. Ich finde die gut. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Ich finde es gut, wenn neue geplant und ausgewiesen werden. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das klang vorher aber anders!) Aber ich frage mich: Warum zerstören Sie das alles mit Windkraftanlagen, die zu über 80 % stillstehen und die eigentlich (Dr. Uwe Hellstern) relativ sinnlos sind? Warum machen Sie jetzt das, wenn Sie früher das andere gemacht haben? Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Außer Windkraft irgendwie nichts im Hirn! – Zu- ruf des Abg. Sascha Binder SPD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1148. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Meine Damen und Herren, wir kommen noch einmal zu Tagesordnungspunkt 5: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Es geht um das Ergebnis der Wahl der beiden von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Das Ergebnis liegt mir nun vor: Beteiligt haben sich 128 Abgeordnete. Ich beginne mit dem Wahlergebnis für Herrn Abg. Dr. Balzer: Mit Ja haben 15 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 108 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich fünf Abgeordnete. Ungültig waren keine Stimmen. Somit hat Herr Abg. Dr. Balzer nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium berufen zu werden. Nun gebe ich das Wahlergebnis für Herrn Abg. Dr. Podeswa bekannt: Mit Ja haben 14 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 110 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich vier Abgeordnete. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Der kriegt nicht mal die eigenen!) Ungültig waren keine Stimmen. Somit hat Herr Abg. Dr. Podeswa nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium berufen zu werden. (Abg. Carola Wolle AfD meldet sich.) – Frau Abg. Wolle, Sie stellen einen Geschäftsordnungsantrag? (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Ich darf Sie ans Redepult bitten. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion einen weiteren Wahlgang mit den Kandidaten Anton Baron und Joachim Steyer. Ich begründe nach § 84 der Geschäftsordnung wie folgt: Nicht nur Mehrheitsentscheidungen, sondern auch Minderheitenschutz und Respekt sind wesentliche Kernpunkte der Demokratie. In einer Demokratie werden Debatten zwar leidenschaftlich und kontrovers, aber dem politischen Gegner gegenüber stets respektvoll und sachlich geführt. (Zuruf: So wie gestern! – Vereinzelt Heiterkeit) Wenn Minderheiten nicht geschützt werden, dann ist das keine Demokratie, sondern eine Diktatur der Mehrheit. Zur Wahrung des Minderheitenschutzes werden hier im Landtag Abgeordnete seit Generationen entsprechend der Fraktionsstärke in Ausschüsse und Gremien entsandt. Wie ist die tatsächliche Situation hier im Landtag von Baden-Württemberg? Deutlich anders. Ein Beispiel: Seit Wochen und Monaten verzögern Sie durch Blockade die Entsendung unserer Abgeordneten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Sie verhindern damit nicht nur die in einer Demokratie notwendige überparteiliche Arbeit, sondern Sie behindern uns auch bei der Wahrnehmung unserer Oppositionsrechte. Meine Damen und Herren, Ihre Verweigerungshaltung ist einer Demokratie nicht würdig. (Beifall bei der AfD) Mit anderen Worten: Wenn Sie die Entsendung unserer Kollegen weiterhin verhindern, handeln Sie demokratiefeindlich. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Mit dem Respekt vor dem politischen Gegner sieht es nicht anders aus. Ein weiteres Beispiel: Auf die völlig sachliche und respektvolle Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel zum Haushalt 2022 antworteten Sie von diesem Podium aus mit Hass und Hetze gegen unsere Partei. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Herr Hagel setzte dem ganzen Geschehen noch die Krone auf, indem er uns zum Abschluss seiner vorbereiteten und abgelesenen Rede als „Aasgeier“ bezeichnete. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Leider wurde weder während noch nach der Rede mäßigend eingegriffen. Die Situation schaukelt sich, wie man heute sieht, weiter hoch, und das kann ja wohl nicht im Interesse aller sein. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Die selbst ernannten demokratischen Fraktionen fordern stets dazu auf, gegenüber der AfD Haltung einzunehmen. Haltung? Wer Haltung einnimmt, denkt nicht nach. Daher frage ich Sie: Merken Sie denn nicht selbst, dass Sie vor lauter Hass gegen die AfD unser gemeinsames demokratisches Erbe beschädigen? Sie missachten das Votum von rund 10 % der Wähler hier in Baden-Württemberg. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Handeln so wahre Demokraten? (Zuruf von den Grünen: Ja!) (Carola Wolle) Wir gehen davon aus, dass Sie wie wir nur das Beste für unser Land und unser Volk wollen. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Eben!) Dabei liegt es auf der Hand, dass die Lösungsansätze der hier vertretenen Fraktionen für die Probleme unserer Zeit völlig unterschiedlich sind. Wir müssen uns nicht mögen, aber unsere Wähler erwarten von diesem Parlament ein produktives Ringen aller Fraktionen um kluge und sinnvolle Lösungen für unser Land. Ich fordere Sie daher auf: Schützen Sie die Minderheit in diesem Parlament. Pflegen Sie zukünftig einen respektvollen Umgang auch mit der Fraktion der AfD. Daher bitte ich Sie im Namen der Demokratie: Behindern Sie nicht weiter die Entsendung meiner Kollegen in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Es liegt ein weiterer Antrag vor. – Ich darf Herrn Abg. Binder, dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, das Wort erteilen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sascha, du wurdest gerade geadelt!)
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktion GRÜNE, der CDU-Fraktion, der FDP/DVP-Fraktion und der SPD-Fraktion beantragen wir die Vertagung einer erneuten Wahl in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Lassen Sie mich trotzdem ein, zwei Punkte klarstellen zu dem, was Frau Abg. Wolle hier gerade geäußert hat. Es handelt sich hier bei der Wahl in das Kuratorium um eine Wahl, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Nein!) und die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sind bei dieser Wahl frei und an nichts gebunden. (Zuruf von der AfD) Dem stehen auch keine irgendwie gearteten Minderheitenrechte entgegen. (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Ruben Rupp: Es gibt keine!) Es findet eine freie und geheime Wahl statt. Sie haben übrigens selbst beantragt, dass wir sie geheim durchführen. Diese Wahl hat zum Ergebnis, dass die beiden vorgeschlagenen Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit bekommen haben. (Abg. Anton Baron AfD: Ohne Begründung! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Und nicht mal alle Stimmen der eigenen Fraktion! – Gegenruf des
Bernd Gögel AfD
Ich glaube, Sie können nicht zählen! Mit dem Zählen wird es schwierig! – Abg. Thomas Blenke CDU: Das sind zu wenige!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wir hatten ja eine geheime Wahl. Mutmaßungen über die abgegebenen Stimmen, Kollege Lede Abal, müssen wir mal abwarten. (Abg. Bernd Gögel AfD: 17 weniger vier!) Es spricht viel für das, was Sie sagen. Insofern halten wir es für richtig und auch der Landeszentrale für politische Bildung angemessen, dass wir in einem weiteren Wahlgang in einer der folgenden Sitzungen – das Präsidium wird diesen Punkt ordnungsgemäß auf die Tagesordnung setzen – erneut eine freie Wahl zu dieser Frage durchführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Meine Damen und Herren! Es sind zwei Anträge gestellt. Der Antrag auf Vertagung der Wahl ist der weiter gehende Antrag. Darum lasse ich zunächst über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte um Handzeichen, wer dem Antrag zustimmt. – Gegenprobe! – (Zuruf: Sie können ja zweimal abstimmen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wiederholen noch mal kurz, damit jeder so abstimmt, wie er auch denkt. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Wenn er denken kann!) Wer ist für diesen Antrag? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen, und die Wahl ist entsprechend vertagt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Obduktion von Coronatoten in Baden-Württemberg – Drucksache 17/1169 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zunächst erteile ich das Wort zur Begründung für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Menschen in Baden-Württemberg sind ermüdet von der unaufhörlichen Flut einiger sinnvoller und zahlloser sinnentleerter Coronaverordnungen. Vor zwei Jahren war Corona noch eine weitgehend unbekannte Krankheit. Daher gab es ein breites Verständnis auch für manch überzogene Maßnahme. Im vergangenen Frühjahr haben uns die Regierungen in Bund und Land Hoffnung gemacht, dass die Impfung der Weg aus der Pandemie wäre. Doch diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Die nicht sterile Coronaimpfung schützt nur wenige Monate. Die mildere Omikron-Variante führt zu einer deutlich niedrigeren Intensivbettenauslastung und einer deutlich niedrigeren Mortalität. (Carola Wolle) Wer jetzt mit weniger strengen Coronamaßnahmen gerechnet hat, sieht sich enttäuscht. Offensichtlich gilt für diese Regierung die Devise: Ist das Virus fast verschwunden, eine neue Angst ist schnell gefunden. Omikron lässt zwar die Inzidenz in die Höhe schnellen, die Zahl schwerer Verläufe nimmt aber deutlich ab. Die Vernünftigen unter den Experten sehen das als deutliches Indiz für ein baldiges Ende der Pandemie. (Zuruf von der SPD: Ich dachte, die gibt es gar nicht!) Und die Regierung? Sie hält ungeachtet des öffentlichen Drucks von der Straße an den Maßregelungen für Gastronomie, Handel und Schulen fest. Lediglich der Verwaltungsgerichtshof zwingt sie, einige der absurdesten Einschränkungen zähneknirschend aufzuheben. Obwohl eine Impfung offensichtlich nicht die Lösung ist, fabuliert sie weiterhin von einer Impfpflicht. Die Coronapandemie hat allein in Baden-Württemberg mehr als 13 600 Menschenleben gefordert. Doch das ist leider eine sehr ungenaue Zahl. Denn es ist nicht klar, wer an oder mit Corona verstorben ist. Eine klare Antwort darauf und auf die Frage, wie sich Corona auswirkt, wäre seit Beginn der Pandemie von elementarer Bedeutung. Nur so können medizinische und pharmazeutische Antworten auf Corona gefunden und auch bewertet werden. Jeder medizinische Laie weiß, dass diese Antworten vor allem in den Sektionssälen der Universitätskliniken gefunden werden können. Die AfD-Fraktion hat deshalb am 9. November 2021 den vorliegenden Antrag an die Landesregierung gestellt: erstens mit Einverständnis der Angehörigen möglichst alle Coronatoten zu obduzieren, zweitens die pathologischen Abteilungen zu Studien über Tote anzuregen, bei denen Corona als Todesursache vermutet wird, drittens diese Abteilungen dazu finanziell besser auszustatten und viertens Erkenntnisse über Covid und Impfnebenwirkungen zu gewinnen. Wir haben auf konstruktive Antworten der Regierung gehofft. Aber was bekamen wir als Antwort? Die Zahl der Obduktionen in baden-württembergischen Kliniken ist nicht bekannt, ebenso wenig die der Obduktionen, die im Zusammenhang mit Corona erfolgten. Dem Land liegen bisher nur Daten von 200 Obduktionen vor. Eine Förderung von außeruniversitären Pathologen ist nicht vorgesehen. Ich fasse zusammen: Es existiert kein statistisches Material zur Arbeit der pathologischen Abteilungen im Zusammenhang mit Coronaverdachtsfällen. Die pathologischen Abteilungen der Kliniken sind chronisch unterfinanziert. Von den mehr als 13 600 im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Menschen liegen uns gerade einmal 200 verwertbare Autopsieberichte vor. Das sind knapp 1,5 %. Die Landesregierung sieht keinen Anlass zum Handeln. Meine Damen und Herren, wir reden hier von einer seit vielen Jahrhunderten bekannten Quelle des medizinischen Fortschritts. Wir reden hier von einer vergeudeten Chance für den raschen Wissenszuwachs in Sachen Corona und Coronaimpfung. Wir reden hier von einer Möglichkeit, die Diskussion um Impftote endlich zu versachlichen. Wir reden hier von namhaften Pathologen wie Peter Schirmacher, dem Chefpathologen der Universität Heidelberg. Er wirbt im Interesse klarer Krankheitsbilder und einer verbesode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 serten Impfstrategie für deutlich mehr Obduktionen. Aber da Professor Schirmacher nicht dem Mainstream der Wissenschaft angehört, hat seine völlig plausible Forderung hier kaum ein Echo gefunden. Immer wieder werden abweichende Meinungen zur Coronapolitik mit dem Hinweis auf die Mehrheitsmeinung der Wissenschaftler zurückgewiesen, als ob die Mehrheitsmeinung jemals eine Rolle gespielt hätte beim wissenschaftlichen Fortschritt. Einer der größten Söhne meiner Heimatstadt Heilbronn ist Robert Mayer. Seine fundamentale Entwicklung des Energieerhaltungssatzes befand sich im Gegensatz zum Stand der physikalischen Forschung im 19. Jahrhundert. Die damaligen Wissenschaftsgrößen Helmholtz und Joule haben ihn deshalb als Wissenschaftler und auch als Mensch lächerlich gemacht. Was wären wir heute ohne die wissenschaftliche Leistung von Robert Mayer? Was hindert Sie daran, abweichende wissenschaftliche Meinungen endlich als elementare Voraussetzung für ein rasches Vorankommen in der Pandemiebekämpfung anzuerkennen? (Beifall bei der AfD) Mit seinem neuesten Frontalangriff auf widerspenstige Wissenschaftler hat sich Ministerpräsident Kretschmann selbst entlarvt. Ich gebe zu, die Schlagzeile in der WELT – ich zitiere – Kretschmann kritisiert Einmischung von Wissenschaftlern in Corona-Politik habe ich zunächst für Satire gehalten, zumal der Beitrag in der Rubrik „Panorama“ erschienen ist. Aber nein, Humor ist seine Sache nicht. Denn solange die Wissenschaft seinem Regime der Angst folgt, liefert sie ihm scheinbar unumstößliche Beweise für seinen Wahrheitsanspruch. Wer davon abweicht, wird als inkompetent diskreditiert und aus der Diskussion ausgeschlossen. Gestern ist eine Metastudie der Johns-Hopkins-Universität über die Auswirkungen von Lockdowns auf die Covid-19-Sterblichkeit erschienen; sie ist sicher bekannt. Ich hoffe sehr, dass niemand auf der Regierungsbank das wissenschaftliche Gewicht dieser Metastudie infrage stellt; denn die Ergebnisse fallen nach Ihrer Definition in die Kategorie „unerwünscht“, da die Kernaussage lautet: Lockdowns haben wenig bis keine Auswirkungen auf die Covid-19-Sterblichkeit. Lockdowns haben wenig bis keine Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Aber Lockdowns haben enorme wirtschaftliche und soziale Kosten verursacht. Das ist das vernichtende Urteil zu Ihrem zweijährigen Corona-Panikregime. Wie nennt man jemanden, der angesichts solcher evidenzbasierten Aussagen seine Coronapolitik bis mindestens Ostern weiter fortsetzen möchte? Wissenschaftsleugner. (Beifall bei der AfD) Aber Ministerpräsident Kretschmann fordert von der Wissenschaft neuerdings ganz energisch offensichtlich Zurückhaltung.
Daniel Born
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des – –
Carola Wolle AfD
Nein, nein.
Daniel Born
Jetzt lassen Sie mich doch die Frage zu Ende führen, und dann treffen Sie die Entscheidung. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Nachher ist es ein Kollege von Ihnen!) Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Katzenstein von der Fraktion GRÜNE? (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Hermann Kat- zenstein GRÜNE) – Ach, Sie wollten gar nicht?
Carola Wolle AfD
Nein, von Herrn Katzenstein bestimmt nicht.
Daniel Born
Okay, gut. Er hat auch nicht gefragt.
Carola Wolle AfD
Er hat sich gestern genug blamiert.
Daniel Born
Nein, er hat sich nicht blamiert. – Bitte setzen Sie jetzt die Rede fort.
Carola Wolle AfD
Als Kronzeugen für seine Wissenschaftlerschelte führte er ausgerechnet Max Weber an. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ein Blick auf dessen Lebensgeschichte hätte ihn von diesem unsinnigen Versuch abgehalten. Max Weber hat sich gerade in der dramatischen Umbruchzeit vom Kaiserreich zur Weimarer Republik als Soziologe oft und deutlich politisch geäußert und engagiert. Wenn sich also namhafte Fachleute wie Streeck, Stöhr und Mertens zu den politischen Folgen ihrer medizinischen Empfehlungen äußern, so befinden sie sich in bester wissenschaftlicher Tradition. Hören Sie auf, charakterfesten Wissenschaftlern mit einem Maulkorb zu drohen! Schenken Sie auch abweichenden Meinungen Gehör und nicht nur denen, die in Ihr politisches Kalkül passen. Die Menschen in unserem Land würden es Ihnen danken. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Nächster Redner in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Norbert Knopf.
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich zu dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt spreche und hier keinen Rundumschlag zur Coronapolitik erläutere. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir alle sind uns der Endlichkeit menschlichen Lebens bewusst, denn der Tod ist die logische Folge unserer Geburt. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Hierbei beschäftigt mich folgende ethische Frage: Geht uns Lebende der Tod anderer Menschen etwas an? (Zuruf: Ja!) Ja, das tut er durchaus, denn unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten kann der Tod – bei Wahrung aller gebührenden Pietät –, so widersprüchlich es klingen mag, für Klarheit sorgen, nämlich für die Lebenden. Eine Obduktion dient zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs eines verstorbenen Menschen. Die Pathologie untersucht die Herkunft, die Entstehungsweise, die Verlaufsform und die Auswirkungen von Krankheiten auf den menschlichen Körper, posthum in der ersten, nicht in der zweiten Leichenschau, liebe AfD-Fraktion. Eine Obduktion sorgt daher nicht nur für medizinische Klarheit, sondern sie bietet auch einen Mehrwert für die Forschung. Die Pathologie ist daher von großer gesellschaftlicher Relevanz. Die Obduktion hat eine Schlüsselfunktion zur Feststellung von Krankheitsbildern und Todesursachen. Die gesamte Klassifikation der Krankheiten entwickelte sich übrigens aus den Listen der Todesursachen. Folgerichtig ist die Obduktion auch für die aktuelle und generelle Virusbekämpfung von großer Bedeutung. Diese Bedeutung hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereits im Spätsommer 2020 erkannt. Das Land fördert die universitäre Covid-19-Obduktionsforschung seither mit 1,9 Millionen €. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Damit sind wir in Baden-Württemberg bei der Obduktionsforschung bundesweit spitze, (Zuruf: Was nützt das?) was die Datenlage betrifft. Nicht zuletzt aufgrund der hervorragenden Arbeit am Pathologischen Institut der Uni Heidelberg sowie der übrigen Uni-Pathologien im Land haben wir dies erreicht. Ihnen gebührt an dieser Stelle mein Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Diese im Covid-Obduktionsnetzwerk Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Einrichtungen besitzen auch die entsprechenden Kapazitäten und Voraussetzungen, um alle notwendigen Obduktionen durchführen zu können. Für die Durchführung dieser Obduktionen sind nämlich gewisse Sicherheitsstandards einzuhalten. Über diese Sicherheitsstandards verfügen nur wenige Einrichtungen in Baden-Württemberg. Durch die dynamische Entwicklung der Pandemie muss die Forschung auch neue Schwerpunkte setzen, Stichworte Long Covid oder Durchbruchsinfektionen. Ein Beschlussauftrag ist somit nicht notwendig, denn die Weiterführung des Programms ist schon in Arbeit. Angesichts der steigenden Infektionsrate und der zugleich noch sehr unsicheren Datenlage zur Omikron-Variante müssen weitere Obduktionen folgen. Wir brauchen wissenschaftlich fundierte Daten. (Norbert Knopf) Das Land ist mit seiner Strategie schon sehr weit. Auf diese wissenschaftlich-medizinische Ebene sollten wir gerade jetzt noch stärker setzen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP und auf der Regierungsbank)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Michael Preusch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Gegenruf: Hin- terher, nicht vorher! – Gegenruf von der CDU: Er hat sich den Applaus schon vorher verdient!)
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Obduktion ist zweifelsohne ein wichtiges Werkzeug bei der Erforschung von Krankheiten und deren Folgen in einem komplexen Organismus, wie es der Mensch nun einmal ist. Im Rahmen der Pandemie wurden weltweit viele Obduktionen von an Covid-19 verstorbenen Patientinnen und Patienten durchgeführt. Diese Sektionsdaten in Verbindung mit den klinischen Behandlungsdaten haben in den letzten zwei Jahren zu einem enormen Erkenntnisgewinn geführt, uns aber auch gezeigt, dass wir vieles über die Infektion mit SARS-CoV-2 und deren Folgen noch nicht wissen. Biomedizinische Forschung wird dann effektiv, wenn sie in großen Verbünden organisiert und umgesetzt wird. Mit dem deutschen Register der Obduktionen von an Covid-19 Verstorbenen wird diesem Punkt bundesweit Rechnung getragen. Die im Antrag geforderte Studie entsteht u. a. aus solchen bereits etablierten Registern. Darüber hinaus fördert das Land mit knapp 1,8 Millionen € – es wurde schon erwähnt – verschiedene Covid-19-Obduktionsprojekte an den pathologischen Instituten der vier Universitäten. In Teilen sind die Ergebnisse übrigens bereits veröffentlicht; man braucht sie einfach nur nachzulesen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie auf der Regierungsbank – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Es ist diesen und anderen Gruppen aus Forschern, aber auch Klinikern gelungen, die Versorgung von an Covid-19 erkrankten Menschen zu verbessern. Gingen wir in den ersten Monaten des Jahres 2020 noch davon aus, dass wir es mit einem klassischen Lungenversagen zu tun haben, erkennen wir heute ein komplexes Zusammenspiel aus Gasaustausch, Entzündung und Gerinnung. Mit Blick auf Covid-19 werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch in den kommenden Jahren an lebendem und totem Gewebe forschen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Schwerpunktforschung an großen Zentren mit Expertise läuft und dass die Kooperationen in gemeinsame Strukturen wie beispielsweise eine landesweite Biobank münden. In dieser müssen Gewebe zur Klärung weiterer Fragen adäquat gelagert und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Hier besteht sicherlich auch noch von politischer Seite Handlungsbedarf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch zu der Frage möglicher Impfkomplikationen, wie im vorliegenden Antrag adressiert, gibt es Zahlen, Daten und Fakten. Diese gehen übrigens weit über die Erkenntnisse einzelner Obduktionen hinaus, da im Rahmen der Therapie bereits eine Fülle von Informationen gesammelt werden. Wir lernen heute eben nicht mehr nur von Toten, sondern beispielsweise dank der modernen Bildgebung gerade auch von den Lebenden. Wir wissen, dass es sich Stand heute bei der Impfung gegen Covid-19 um eine sichere, wahrscheinlich d i e sicherste Impfung handelt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie auf der Regierungsbank – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Selbstverständlich gibt es keine Wirkung ohne Nebenwirkungen. In der Abwägung von Nutzen und Risiko der Impfung ist diese aber nach derzeitigem Kenntnisstand definitiv vertretbar. Dies gilt auch für die oftmals zitierte Herzmuskelentzündung. Das kann ich Ihnen als Kardiologe nur bestätigen. Wer Forschung nach der sogenannten guten klinischen Praxis – GCP – betreibt, macht seine Daten transparent, diskutiert diese in Fachgremien und veröffentlicht sie dann in Peer-Reviewed Journals. Nicht zu belegende Statements sind unseriös und führen maximal zu einer Veröffentlichung in der „Blöd“-Zeitung. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU und den Grünen) Die Antragsteller mögen mir erlauben, den Antrag fachlich zu korrigieren. Bei Verdacht auf Vorliegen eines Impfschadens erfolgt keine klinische Obduktion durch den Pathologen, sondern eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete gerichtliche Sektion durch den Rechtsmediziner. Wenn ich finanzielle Mittel bereitstellen, wenn ich Studien machen will, dann muss ich mir natürlich auch über die Praktikabilität Gedanken machen. Es sterben in Baden-Württemberg ca. 1 200 Menschen pro Monat, die unter 65 Jahre alt sind. Nehmen wir einmal an, es sind 20 %, die Ihre Kriterien erfüllen, dann wäre es ein enormer Auftrag, der sicherlich nicht so einfach umzusetzen wäre. Der zweite Punkt – das muss ich jetzt doch noch mal sagen –, zu dem von Ihnen zitierten Kollegen aus Heidelberg: Dieser hat zu seinen Thesen noch in keinem Fachjournal etwas veröffentlicht. Ihm wird durch die Kollegen der Pathologie auch mehrheitlich widersprochen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich glaube, daran müssen wir uns auch halten, wenn wir uns auf Daten beziehen. Diese müssen wasserfest, seriös (Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!) und ausreichend diskutiert sein. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie auf der Regierungsbank – Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD: Und Kepler hatte doch recht!) (Dr. Michael Preusch) Bei diesen Bemerkungen zu dem Antrag will ich es belassen, wenngleich es mich freuen würde, wenn mehr Mittel für die Forschung zur Verfügung gestellt würden. Aber wir haben gewisse Qualitätskriterien, die wir auch im Landtag erfüllen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! Sauber geklärt! –
Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE
Das war schon ein bisschen eine Ohrfeige! – Gegenruf des
Andreas Stoch SPD
Aber entscheidend ist der Empfängerhorizont! – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Für die Ohrfeige? – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Das sagt der Jurist! – Abg. Thomas Blenke CDU zu Abg. Andreas Stoch SPD: Wir versuchen es halt! – Gegenruf des
Andreas Stoch SPD
Wir geben nicht auf!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mal wieder mit einem Tourneeantrag der AfD zu tun. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Lieber Tournee als Tourette!) Sie haben diesen Antrag ja schon im Bundestag gestellt (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja Wahnsinn, was Sie da alles recherchieren!) und damit Schiffbruch erlitten. Sie waren damit auch schon in verschiedenen Landtagen. Sie waren nach diesen Antragstellungen allerdings nicht mal in der Lage, die fehlerhaften Formulierungen, die Sie in den Ursprungsanträgen hatten, in dieser Antragstellung zu korrigieren. (Abg. Udo Stein AfD: Gucken Sie nach Ihren Anträ- gen!) So viel erst mal dazu, wie viel Sie hier eigentlich durch die Stellungnahme der Landesregierung lernen und zur Kenntnis nehmen können. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Aber darum geht es Ihnen ja gar nicht. Es geht Ihnen darum, das verschwörungsideologische Narrativ zu bedienen. Deswegen will ich, bevor ich auf die Obduktion zu sprechen komme, kurz sagen: Mit dem Antrag unterstellen Sie implizit wieder einmal, dass es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfungen, zur Pandemie und zum Virus gäbe. Es ist klar, dass weiter geforscht werden muss, aber das ist, Stand jetzt, Quatsch. Es ist übrigens respektlos gegenüber den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die seit zwei Jahren alriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 les dafür tun und auch wirklich viel geleistet haben, dass Sie deren Erkenntnisse ignorieren. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP – Abg. Udo Stein AfD: Respektlos ist das, was der Ministerpräsident macht!) Auf die Idee, Wissenschaft zu leugnen und dann Obduktionen als ein wissenschaftliches Instrument zu fordern, (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) muss man auch erst mal kommen. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Deswegen werden wir uns natürlich Ihr Narrativ nicht zu eigen machen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Nun zur Frage der Obduktion. Es ist keine Frage, dass wir zum Verstehen und zur Bekämpfung von Krankheiten Obduktionen brauchen. Viele Sterbenskranke stimmen bereits per Patientenverfügung Obduktionen zu, weil sie dazu beitragen wollen, anderen Menschen ihr Schicksal zu ersparen. Damit solche Erkenntnisgewinne in der Coronapandemie noch verbessert werden, setzen Bund und Länder zusätzliche Finanzmittel ein. Die Landesregierung berichtet in ihrer Stellungnahme, was dazu in Baden-Württemberg passiert, und das ist absolut zu begrüßen. In der Stellungnahme steht nicht, was da auch noch im Bund wirklich Tolles passiert und finanziert worden ist. So hat nämlich das Institut für Pathologie am Universitätsklinikum in Aachen ein zentrales Register der Obduktionen von an Covid-19 Verstorbenen eingerichtet – als weltweit erstes zentralisiertes nationales Register. Das ist eine wirklich gute Sache. Ich glaube, wir nehmen damit auch eine Vorreiterrolle ein. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP) So weit, so gut. Aber Sie von der AfD gehen mit Ihrer Vorlage noch einen Schritt weiter als Ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Parlamenten. Sie implizieren jetzt ganz prominent in Abschnitt I Ziffer 1 Ihres Antrags, dass Obduktionen deshalb wichtig seien, weil Impfungen Todesfälle verursachen würden. (Abg. Ruben Rupp AfD: Statistisch bewiesen!) Werte Damen und Herren von der AfD, ich glaube, Sie sind da etwas ganz Großem auf der Spur. (Heiterkeit – Abg. Ruben Rupp AfD: Hochrechnen!) Alle Geimpften werden nach der Impfung sterben, (Beifall der Abg. Christiane Staab CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) (Florian Wahl) nicht 30 %, nicht 40 %, nicht 50 % – alle! (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Carola Wolle: Das hat hier niemand behauptet!) Wir haben hier also eine ganz große Korrelation: Alle werden nach der Impfung sterben. (Zuruf von den Grünen: Teilweise 80, 90 Jahre spä- ter!) Aber verschwenden Sie jetzt ein bisschen weniger Zeit auf Ihre Verschwörungsideologien und denken einfach nach. Dann erkennen Sie vielleicht: Es gibt einen Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, werte Damen und Herren von der AfD. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Nur weil eine Person verstirbt, die eine Impfung erhalten hat, heißt dies noch lange nicht, dass sie aufgrund dieser Impfung verstorben ist. (Abg. Carola Wolle AfD: Das sagt doch niemand!) Um diesen Punkt der Kausalität besser verstehen zu können, kann ich Ihnen nur empfehlen, mal den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts zu lesen, und zwar richtig. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Jetzt wird es aber ziemlich mittelalterlich! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Was erwartet man von der SPD?) Das Risiko, einen schweren Impfschaden zu erhalten, ist nicht null, aber es ist minimal. Viel, viel größer ist das Risiko – vor allem für nicht immunisierte Menschen –, durch eine Coronainfektion einen schweren gesundheitlichen Schaden zu erfahren oder auch zu versterben. (Abg. Ruben Rupp AfD: Für Kinder nicht! Das ist ein wissenschaftlicher Fakt!) Es ist ganz wichtig, dass Sie – hoffentlich – diese wissenschaftlichen Erkenntnisse auch mal in Ihr Denken übernehmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Herr Präsident, lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen. Wirklich sprachlos macht der Beschlussteil Ihres Antrags, in dem Sie ernsthaft fordern, einfach alle Menschen, die bis zu drei Monate vor ihrem Tod geimpft wurden, zu obduzieren. Bei einer Impfquote von aktuell rund 75 % wäre das ein Großteil aller Verstorbenen in Baden-Württemberg. Ist Ihnen eigentlich klar, was Sie da fordern? Denken Sie allen Ernstes, dass eine solche pauschale Störung der Totenruhe und des Trauerprozesses für Angehörige momentan grundsätzlich gerechtfertigt ist? (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist freiwillig! Das steht in dem Antrag! Sie haben ihn nicht gelesen! – Abg. Udo Stein AfD: Lesen hilft! – Abg. Anton Baron AfD: Sie haben den Antrag nicht gelesen! Sie können sich direkt wieder hinsetzen, weil Sie den Antrag nicht gelesen haben!) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass das Ihre Anhängerinnen und Anhänger unterstützen würden. Deswegen lehnen wir den Beschlussteil ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Jochen Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Sehr guter Mann! –
Ruben Rupp AfD
Die Latte bleibt tief!)
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist wichtig, klarzustellen, dass bereits heute Obduktionsmöglichkeiten bestehen. Möglichkeiten, bei einem unklaren Todesfall eine Obduktion anzuordnen, bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Zum einen hat grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eine solche Möglichkeit. Zum anderen können auch die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden über das Infektionsschutzgesetz entsprechende Maßnahmen veranlassen. (Abg. Anton Baron AfD: Aber tun sie das?) Insofern gibt es bereits jetzt ausgiebig entsprechende Möglichkeiten. Jetzt fordern Sie im Beschlussteil Ihres Antrags, für alle Verstorbenen bis zu einem Alter von 65 Jahren – nach vorheriger Einwilligung der Angehörigen, also auf freiwilliger Basis – (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist der Punkt!) die Obduktion zu veranlassen. Wenn man die entsprechenden Zahlen heranzieht, muss man sich schon einmal die Frage stellen, ob das realistisch wäre. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, hatten im Jahr 2018 schon einmal einen Antrag zum Thema „Leichenschau und Obduktion in Baden-Württemberg“ gestellt. In den rechtsmedizinischen Instituten der Unikliniken Freiburg, Heidelberg und Ulm und in den pathologischen Instituten der Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm wurden in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 5 877 Obduktionen durchgeführt. So haben Sie mal eine Vorstellung davon, was dort abgewickelt wird. Die Forschungsförderung wurde angesprochen. Diese gibt es bereits. Da wird auch vom Land investiert. Die Covid-19-Obduktionsforschungen an den Universitäten werden auch mit erheblichen Mitteln unterlegt. Ich glaube, es ist wichtig, hier dem Eindruck zu begegnen, man wäre in diesem Bereich nicht in der Forschungsförderung unterwegs. Genau hier hat man in den letzten zwei Jahren erhebliche Erkenntnisse gewonnen und diese für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zum Einsatz gebracht. Es ist einfach falsch, zu behaupten, man würde hier keine Obduktionen durchführen. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Jochen Haußmann) Bisherige Forschungsergebnisse haben nicht bestätigt, dass Patientinnen und Patienten, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, Impfnebenwirkungen erlegen sind. Vielmehr wird deutlich, dass vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und bestimmten demografischen Eigenschaften, also Menschen in hohem Alter, mit chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, Adipositas oder Diabetes stärker gefährdet sind. Bei diesen Erkrankungen kommt es häufig zu einem schweren Verlauf. Deswegen ist eine Untermauerung mit den entsprechenden Studien wichtig. Daher vermittelt der Duktus Ihres Antrags einen völlig falschen Eindruck. Deswegen wird die FDP/DVP-Landtagsfraktion Ihren Antrag auch ablehnen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf von der AfD: Welche Überraschung!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich wird – das haben Sie alle vom demokratischen Spektrum erwähnt – (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD) die wissenschaftliche Forschung zur Coronavirusinfektion weiter vorangetrieben. Es besteht eine kleine Differenz. Es geht hier um eine Förderung in Höhe von 1,7 Millionen €, Frau Kollegin. Der Kollege hat von 1,9 Millionen € gesprochen. Ich glaube, der Differenzbetrag von 200 000 € ist sicher noch irgendwo gut angelegt. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: 1,8 Millionen €! –
Dr. Michael Preusch CDU
Die werden nachgeliefert!) – Die werden nachgeliefert. – Im Ernst: Sie sehen, dass wir in der Landesregierung – da bin ich wirklich allen sehr dankbar, auch Ihnen als Haushaltsgesetzgeber – diese Mittel bereitgestellt haben. Denn dieser Teil der Forschung ist in der Tat sehr wichtig. Wir forschen ja nicht nur durch Obduktionen. Wir haben Forschungen zu Long Covid, Versorgungsforschung, Grundlagenforschung, Netzwerke mit den Klinikträgern. Wir gehen runter bis zu den Hausärzten. Also, wir forschen im großen wie im kleinen Stil. Aber natürlich ist das Thema Obduktionsforschung sehr wichtig, weil die Obduktion von Toten, die an oder mit dem Virus verstorben sind, sehr wichtig ist. Dabei – herzlichen Dank auch an die beteiligten Institutionen – war das Erste die Etablierung einer neuen Forschungsinfrastruktur. Das COVID-19 Autopsie- und Bioproben-Register Baden-Württemberg ist dabei von zentraler Bedeutung. Hier werden Proben – klinische wie pathologische Metadaten – von mehr als 200 Obduktionen in das Register geliefert. Diese Obduktionen wurden an den Universitätspathologien Tübingen, Freiburg, Ulm, Mannheim und Heidelberg durchgeführt. Dort lagern auch diese Probensammlungen. Diese umfassen Gewebeproben von Rachenmandeln, Gehirn, Lunge, Herz und riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 anderen inneren Organen. Die Gewebekollektive umfassen mittlerweile über 10 000 Bioproben und stehen für relevante Covid-19-Forschungsprojekte zur Verfügung. Aus dem COVID-19 Autopsie- und Bioproben-Register Baden-Württemberg werden mittlerweile über 28 differenzierte wissenschaftliche Projekte betreut. Da sind wir auf dem richtigen Weg; denn durch diese Landesförderung konnten neue, auch therapeutisch maßgebliche Erkenntnisse gewonnen werden. Beispielsweise wurden mikrovaskuläre Schäden der Lunge als Grundlage für schwere Covid-19-Verläufe erkannt. Das eröffnete neue therapeutische Ansätze wie Antikoagulation, Lysetherapie und neue, geänderte Beatmungsstrategien. Die Ergebnisse dieser Verbundforschung wurden in zahlreichen Kongressbeiträgen – Sie haben es erwähnt – sowie öffentlichen und internen Weiterbildungsveranstaltungen verbreitet. Die Förderung der Pathologien an unseren fünf universitären Standorten ist deshalb ausreichend. Eine Förderung außeruniversitärer Pathologien ist auch aus den von Ihnen genannten Sicherheits- und Kapazitätsgründen nicht beabsichtigt, und es liegen auch keine Pläne vor. Natürlich – liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es betont, aber man muss es einfach noch einmal erwähnen –: Bei jedweden unklaren Todesfällen besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Obduktion anzuordnen. Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Alternativen. Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich die Möglichkeit, Obduktionen anzuordnen. Nicht nur diese, auch die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes entsprechende Maßnahmen veranlassen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist ja nicht gewünscht!) Die Kostentragung ist dabei klar geregelt und erfolgt durch die öffentliche Hand. Sofern also aus fachlicher Sicht eine Obduktionsnotwendigkeit festgestellt wird, werden die Angehörigen entsprechend aufgeklärt und wird alles Weitere veranlasst. Aus all diesen und auch den von Ihnen genannten Gründen sieht die Landesregierung zusätzlich zu den bereits laufenden Forschungsprojekten keine Notwendigkeit, weitere Alternativen zu schaffen. Deswegen bitten wir um Ablehnung des Antrags. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat Frau Abg. Carola Wolle für die AfD-Fraktion.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe ausreichend dargelegt, welche Wissenschaft Sie gern nehmen, nämlich die, die Ihnen das Wort redet. Einstein hatte ein Problem mit seiner Relativitätstheorie und wurde angefeindet; er hatte recht. (Beifall des Abg. Udo Stein AfD) Ich habe Robert Mayer und den von ihm formulierten Energieerhaltungssatz angesprochen; er hatte recht. Ich erinnere (Carola Wolle) an Galileo Galilei, der sagte, die Erde sei eine Kugel und keine Scheibe; er musste diese Aussage zurücknehmen. (Zurufe von den Grünen) Was wissen wir heute? Die Erde ist eine Kugel. Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Von Galilei direkt zu Wolle! Eine ge- rade Linie! Von Galileo Galilei bis zur Abgeordneten Wolle! – Große Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Abg. Dr. Michael Preusch für die CDU-Fraktion.
Dr. Michael Preusch CDU
Frau Wolle, die Wissenschaft hat sich gewandelt. Sie ist Gott sei Dank frei. Das muss man noch einmal betonen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Die Wahrheit setzt sich durch!) Jeder kann forschen, was er möchte. Aber die Thesen müssen sozusagen der Meinung des eigenen Fachgremiums widerstehen. Dazu gehört, dass man sie der internationalen Öffentlichkeit präsentiert. (Abg. Anton Baron AfD: Schauen Sie mal in den Pressespiegel!) Wenn man gute Daten hat, geht die These durch. So hat sich übrigens die Medizin, haben sich aber auch viele andere Fachbereiche weiterentwickelt. Deswegen ist man gut beraten, Thesen, die man aufstellt, auch zu untermauern und Forderungen, die man erhebt – da beziehe ich mich auf eine Studie bzw. die Erweiterung der Sektionen –, auch auf Praktikabilität zu prüfen. Sie sollten wissen: Bei einer Erweiterung der Obduktion ist es nicht damit getan, ein paar Metalltische, ein paar Messerblocks und ein Mikroskop zu kaufen. Das Thema ist sehr komplex. Es bedarf der fachlichen Expertise. Ich glaube, dass in diesem Bereich ganz gut gearbeitet wird. Ich darf noch einmal zurückführen: Da muss man sich halt um die Fachjournals und die Fachgesellschaften bemühen. Sie verwenden, glaube ich, immer wieder gern die Story vom Geisterfahrer. Wenn sozusagen ein Haufen Wissenschaftler nicht meiner Meinung ist, dann mag das so sein. Wenn ich meine Thesen belegen kann, ist das gut. Dann wird meine These irgendwann auch durchgehen. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Aber wenn ich meine Thesen in der wissenschaftlichen Community nicht fußen lassen kann, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dann gibt es immer noch Telegram!) dann, muss ich ehrlich sagen, wird dieser Weg der falsche sein. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1169. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der drei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? – Das ist der Fall. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe die Punkte 9 bis 18 der Tagesordnung gemeinsam auf: Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Dezember 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2020 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Haushaltsreste – Drucksachen 17/1514, 17/1657 Berichterstattung: Abg. Dr. Rainer Podeswa Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 22. Dezember 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Verbringung von Abfällen COM(2021) 709 final (BR 809/21) – Drucksachen 17/1531, 17/1651 Berichterstattung: Abg. Gabriele Rolland Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Dezember 2021 – Bericht der Landesregierung nach § 66 Absatz 2 Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg – Drucksachen 17/1417, 17/1652 Berichterstattung: Abg. Frank Bonath Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 27. Dezember 2021 – Bericht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu einem Beschluss des Landtags; hier: Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg – Drucksachen 17/1552, 17/1653 Berichterstattung: Abg. Dr. Uwe Hellstern (Stellv. Präsident Daniel Born) Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. November 2021 – Bericht der Landesregierung nach § 17 b Absatz 4 Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes – Drucksachen 17/1150, 17/1569 Berichterstattung: Abg. Hans-Peter Storz Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 7. Dezember 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Persistente organische Schadstoffe COM(2021) 656 final – Drucksachen 17/1422, 17/1674 Berichterstattung: Abg. Sabine Hartmann-Müller Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales a) zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 9. Dezember 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Solvabilität II COM(2021) 581 final (BR 806/21), COM(2021) 582 final (BR 807/21), COM(2021) 580 final – Drucksache 17/1441 b) zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 20. Januar 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Umsetzung von Basel III final in europäisches Recht COM(2021) 664 final (BR 855/21), COM(2021) 663 final (BR 856/21) – Drucksache 17/1684 Drucksache 17/1677 Berichterstattung: Abg. Alena Trauschel Schluss: riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 21. Januar 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen COM(2021) 699 final (BR 829/21) – Drucksachen 17/1692, 17/1676 Berichterstattung: Abg. August Schuler Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 21. Januar 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit COM(2021) 762 final (BR 846/21) – Drucksachen 17/1701, 17/1708 Berichterstattung: Abg. Alena Trauschel Punkt 18: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/1659 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Der unter Punkt 19 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 16. Februar 2022, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und schließe hiermit die Sitzung. 17:38 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale f politische Bildung Zur Wahl werden vorgeschlagen: Dr. Balzer Dr. Podeswa 2.2.2022 Bernd Gögel und Fraktion ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Anlage für
