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Dr. Andre Baumann

03.02.2022 Sitzungen 17/28

Vielen Dank, Frau Rolland, für die Nachfrage. – Ich habe eben nur die allerersten Schritte des Modellprojekts dargestellt. Es wird eine Informationsveranstaltung für die sich beteiligenden Landkreise und den Stadtkreis Ulm geben. Und dann werden mit den Akteuren, allen Stakeholdern im Bereich des Bibermanagements, mit allen Beteiligten, auch Verwaltungsbeteiligten, die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Es wird eine Entscheidungsmatrix erarbeitet, wie man z. B. am Ende einen Biber entnimmt, wenn man Konflikte nicht durch Prävention lösen kann, beispielsweise durch einen Fangschuss, wenn man einen Biber gefangen hat und dieser getötet werden soll – das muss entsprechend geklärt werden, denn es ist nicht ganz trivial, so etwas zu tun –, oder durch einen freien Kugelschuss, wenn man so etwas im Gelände macht. Diese Maßnahmen werden auch durch die verschiedenen Stakeholder vorbereitet. Sie sprachen außerdem das Thema Entschädigung an. Aus Ihrer Frage höre ich auch ein wenig die Stichworte Biberfonds bzw. Entschädigungsfonds heraus; Sie haben diese nicht explizit erwähnt. Wir setzen in Baden-Württemberg – wie 14 weitere Bundesländer – beim Biber auf Prävention statt auf Kompensation. Und Sie wissen, Frau Rolland, dass Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden – von der Stechmücke über die Nacktschnecke, die das Basilikum in Ihrem Garten abfrisst, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich habe keinen Gar- ten!) bis hin zum Biber –, nicht entschädigungspflichtig durch den Staat sind; denn bei herrenlosen Tieren trägt der Staat kein Verschulden für Schäden, die durch diese angerichtet werden. Da der Staat keine Gefährdungslage geschaffen hat, besteht für ihn keine Entschädigungspflicht. Das heißt nicht, dass wir dann untätig wären. Durch eine breit angelegte Prävention, durch ein Bibermanagement, durch Beratung, Konfliktlösung und technische Baumaßnahmen bis hin zu einer letalen Entnahme – sprich: das Tier wird totgeschossen – werden die Probleme gelöst, da dies oftmals dauerhafter als eine Kompensation ist. Das Thema Kompensation wird immer wieder diskutiert, weil es in unserem Nachbarbundesland Bayern einen Biberfonds gibt. Der Freistaat Bayern hat vor einigen Jahrzehnten eine Lage geschaffen, indem Biber aktiv ausgewildert wurden. Man hat bestandsaufbauende Maßnahmen durchgeführt. Der damalige Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Hubert Weiger hat die Landesregierung, den Ministerpräsidenten von Bayern, dazu gebracht, Biber auszusetzen. Und weil dies aktiv getan wurde, sieht man sich in Bayern in der moralischen Pflicht, Entschädigungen zu zahlen. Das klingt immer sehr gut, aber das Beste ist auch in Bayern, Schäden zu vermeiden und Lösungen zu finden, die dauerhaft sind. Der Entschädigungsfonds wird oftmals hochgehalten, bringt aber nicht so viel. Wir haben in Baden-Württemberg sehr gute Erfahrungen mit der Prävention gemacht. Es wird dann im Rahmen – –

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