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Alena Trauschel

FDP 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Denn eines ist klar: Eine Mehrheit für die Abschaffung des § 219 a gab es auch schon im Jahr 2018 im Deutschen Bundestag. Dafür hätten jedoch die Abgeordneten der SPD auf ihrem freien Mandat bestehen müssen. Und auch die SPD-Justizministerin hätte eine Abstimmung als Gewissensfrage einfordern können. Ich kann mir kaum eine Frage vorstellen, bei der es klarer um eine Gewissensentscheidung geht, die jeder Abgeordnete für sich treffen muss. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau so ist es! – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Jetzt mag manch einer anführen, dass die Streichung des § 219 a aus dem Strafgesetzbuch dazu führen könnte, dass bald Werbung für Schwangerschaftsabbrüche im ÖPNV oder auf Werbetafeln prangen würde. Jedoch ist das eine Befürchtung ohne Boden. Denn in § 27 Absatz 3 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist klar geregelt, dass eine – ich zitiere – „anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung“ berufswidrig ist. Weiter heißt es: Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Diese Sorge ist also unbegründet. Und ich muss an dieser Stelle auch einmal an den gesunden Menschenverstand appellieren. Wer in diesem Raum denkt, dass sich eine Schwangere mal so eben wegen einer Werbung zu einer Abtreibung bewegen lässt, zumal mit den weiter bestehenden juristischen Einschränkungen aus Strafgesetzbuch und Schwangerschaftskonfliktgesetz, der sollte sein Verständnis von Gleichberechtigung noch einmal gründlich überdenken. Denn das Frauenbild ist offenbar im vorletzten Jahrhundert hängen geblieben. (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der SPD) Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch auch in all jenen Fällen strafbar, in denen der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden. Es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich, sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen. Genau dafür sorgt die Ampel auf Bundesebene; dafür sorgt der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann, und dafür bin ich ihm außerordentlich dankbar. Zum Schluss noch eine Anmerkung an die Grünen, nachdem ich hier die Rede aus der CDU gehört habe: Ich frage mich ehrlicherweise, warum das Ihr Koalitionspartner hier ist. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022

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