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Muhterem Aras

03.02.2022 Sitzungen 17/28

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit bald zwei Jahren kämpfen wir jetzt mit Corona, und seit bald zwei Jahren tut die Landesregierung – das wurde hier auch deutlich –, was möglich ist, um die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land, die durch Corona besonders getroffen sind, bestmöglich zu unterstützten. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Als eines der ersten Länder hat Baden-Württemberg am 25. März 2020 und damit wenige Tage nach dem Beginn des eigentlichen Lockdowns ein Landesprogramm auf den Weg gebracht und es damit den Unternehmen bei uns im Land früher als in den meisten anderen Ländern ermöglicht, die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Allein in den beiden ersten Tagen nach dem Programmstart haben – die Zahl ist schon sehr beeindruckend – mehr als 100 000 Unternehmen Anträge gestellt. Bis zum 15. April hatten 75 % aller Antragsteller ihre Anträge bei der L-Bank eingereicht. Mit über 245 000 Empfängern in gut zwei Monaten wurde die Soforthilfe das größte Wirtschaftsförderungsprogramm, welches jemals in Baden-Württemberg aufgelegt wurde. Wir waren schnell, wir waren unbürokratisch, und wir haben damit den hart getroffenen Selbstständigen und Kleinunternehmen effektiv geholfen, ohne es an der administrativen Sorgfalt fehlen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das ist richtig!) Wir haben auch nicht bloß übernommen, was der Bund uns vorgegeben hat; Winnie Mack hat es deutlich ausgeführt und Herr Tok ebenfalls. Wir haben vielmehr die Soforthilfe dort erweitert, wo der Bund mit seinen Vorgaben aus unserer Sicht damals zu kurz gesprungen war. Seit März 2020 zahlen wir einen Unternehmerlohn in der Soforthilfe – und übrigens nachfolgend in allen Teilprogrammen der Überbrückungshilfe ebenfalls. Über 600 Millionen € Landesgeld haben wir seither an die Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen in unserem Land ausbezahlt. Wir stehen eng an ihrer Seite. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben in der Soforthilfe außerdem der Tatsache Rechnung getragen, dass auch im Lockdown in den Unternehmen Personalkosten anfielen, wenn z. B. Kurzarbeit nicht möglich war. Das hat Baden-Württemberg getan. Nicht gedeckte Personalkosten konnten bei uns im Land als Ausgaben geltend gemacht werden. Wir haben das im Rahmen der Soforthilfe dann auch mit Landesgeld finanziert. Wir haben nicht nur Soloselbstständige und Kleinstunternehmen unterstützt, wir haben auch unsere kleineren Mittelständler in den Blick genommen und ihnen ebenso schnell und unbürokratisch jeweils bis zu 30 000 € Landesmittel ausbezahlt. Herr Schweickert, Ihr Unternehmen, das Möbelhaus, hätte in einem anderen Land überhaupt keine Soforthilfe beantragen können, weil das Bundesprogramm nur für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern ausgerichtet war. Das Land Baden-Württemberg aber hat es mit Landesmitteln erweitert; wir haben diese Perspektive überhaupt erst geschaffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Soforthilfe war also ein Erfolgsmodell, das viele Existenzen und Unternehmen in dieser schwierigen Notlage gerettet hat. Von den insgesamt 13,5 Milliarden € Soforthilfe, die in (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ganz Deutschland flossen, sind mehr als 2,2 Milliarden € an die über 245 000 Unternehmen bei uns im Land geflossen, also deutlich mehr als der eigentliche Anteil, der Baden-Württemberg bei der Verteilung von Bundesgeldern immer zugerechnet wird. Wir haben sehr viel Geld des Bundes für die Unternehmen nach Baden-Württemberg geholt. Wer also behauptet, Baden-Württemberg behandle die Unternehmen in seinem Land schlechter als andere Länder, der argumentiert nicht redlich – vorsichtig ausgedrückt. Das gilt nicht nur für die Soforthilfe, die ja nur bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden konnte. Auch in der Zeit danach haben wir die Unternehmen in unserem Land in besonderer Weise unterstützt – nicht nur durch die Überbrückungshilfen, die gemeinsam vom Bund und von allen Ländern auf den Weg gebracht wurden, sondern auch darüber hinaus. Wir haben zahlreiche Hilfsprogramme des Bundes und des Landes kontinuierlich erweitert. Wir haben sie verlängert und an die jeweilige Situation angepasst. Den Unternehmerlohn habe ich bereits erwähnt. Diesen haben wir auch dann weitergeführt, als der Bund die Neustarthilfe angeboten hat. So haben wir den Mangel ausgeglichen, dass die Neustarthilfe vom Bund nur alternativ und nicht kumulativ zur Überbrückungshilfe ausbezahlt wurde. Wir haben den kleinen Unternehmen in unserem Land den Unternehmerlohn in der Überbrückungshilfe weiter mit Landesgeld finanziert. Von besonderer Bedeutung war auch die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe, mit der wir HOGA-Betriebe zwischen Mai 2020 und März 2021 unterstützt haben. Kein anderes Land hat den besonders gebeutelten Gastronomen und Hoteliers ähnlich großzügig unter die Arme gegriffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wichtig waren uns auch unsere Sonderhilfen, vor allem für die Schausteller in unserem Land, aber auch für die Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Sports oder der Unterhaltung. Bis heute greifen wir diesen Unternehmen, die in der Regel hohe Investitionen finanzieren müssen, mit einem Tilgungszuschuss für laufende Finanzierungskosten unter die Arme. Ohne diese Sonderhilfen wären viele Schausteller längst vom Markt verschwunden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es gibt weitere Landesprogramme, die für verschiedene Branchen extrem wichtig waren: der Liquiditätskredit Plus, der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg, „Start-up BW Pro-Tect“ und die noch immer laufende Krisenberatung Corona. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt wurden in Baden-Württemberg bislang in über 530 000 Förderfällen Zuschüsse in Höhe von knapp 9,2 Milliarden € aus Bundesund Landesmitteln ausbezahlt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern. Ich glaube, das macht deutlich, dass man zusammenfassend sagen kann: Das Land hat in der Pandemie, was die Unterstützung der Unternehmen im Land anbelangt, wirklich alles richtig gemacht. Jedes Land hat unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, aber in der Summe gibt es wohl kaum ein Land, das riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 mehr für die Unternehmen im Land getan hat als das Land Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dennoch kommt jetzt in Teilen schlechte Laune auf. Ich kann das aus der Perspektive einzelner Unternehmen sogar verstehen. Nicht verstehen kann ich allerdings die in Teilen wirklich unsachliche Kritik, die von Oppositionsseite erhoben wird. Zum Ersten: FDP/DVP und SPD regen sich über das Rückmeldeverfahren auf, mit dem die Unternehmen, die Soforthilfe bekommen haben, seit Herbst aufgefordert wurden, ihre Hilfen zu überprüfen. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz dieses Verfahren gerade von diesen beiden Fraktionen infrage gestellt wird. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Zu Recht!) Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Staat überprüft, ob die Hilfen, die er geleistet hat, auch richtig verwendet wurden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist doch unstrei- tig!) Das sollten die Steuerzahler erwarten können, das erwartet der Rechnungshof, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Unstreitig!) das erwartet die Landeshaushaltsordnung, und das erwartet der Bund, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist doch unstrei- tig! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Darum geht es doch gar nicht!) der Stichproben verlangt und das von uns gewählte Erinnerungsverfahren ausdrücklich für geeignet hält. Das war keine Entscheidung des Landes und von mir als Ministerin, sondern das war eine klare Vorgabe des Bundes. Warum ist der Unmut trotzdem groß? Jetzt stellen Sie natürlich die Fragen: Warum überhaupt? Warum so früh? Warum jetzt? Warum nicht später? Ja, man kann über den richtigen Zeitraum sicherlich streiten. Aber anders als beispielsweise NRW, wo ja die FDP das Wirtschaftsressort leitet und dort die Verantwortung trägt, haben wir mit dem Rückmeldeverfahren bis zum Herbst 2021 gewartet und haben nicht schon im Jahr 2020 – wie damals NRW – begonnen. Damals, im Sommer 2020, haben wir bewusst diesen Zeitpunkt nicht gewählt, weil viele Betriebe durch den langen Lockdown – Sie erinnern sich; einige Betriebe waren bis zu sieben Monaten geschlossen – massiv unter Druck standen. So haben wir diesen Zeitpunkt an die spätestmögliche (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Mitten in der vierten Welle!) Stelle gerückt, die uns auch vom Bund vorgegeben war. – Herr Weirauch, Sie erinnern sich: Die Schlussabrechnung des Bundes sollte im Juni dieses Jahres 2022 erfolgen. Deswegen waren wir gezwungen – um dem gerecht zu werden, was uns hier (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) der Bund vorgegeben hat –, dieses Verfahren einzuleiten, um den Anforderungen des Bundes zu entsprechen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Die Frist ist willkür- lich gewählt!) Dann wurde die Schlussabrechnungsfrist des Bundes bis Ende des Jahres verlängert. Das war aber zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es wurde kurz vor Weihnachten angekündigt und dann Anfang Januar dieses Jahres auch schriftlich versichert. Entsprechendes gilt beispielsweise für Hamburg – in Hamburg regiert die SPD –, wo dieses Rückmeldeverfahren ebenfalls früher gestartet wurde. Wir haben also den Unternehmen mehr Zeit gelassen als andere Landesregierungen, dort, wo die FDP und die SPD regieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zum Zweiten: FDP/DVP und SPD regen sich darüber auf, dass wir von den Unternehmen jetzt eine Rückzahlung verlangen, obwohl die Unternehmen doch mitten in der Pandemie stecken und unter den Einschränkungen der vierten Welle leiden. Auch hier stehe ich an der Seite der Unternehmen in unserem Land. Natürlich dürfen wir die Unternehmen gerade jetzt nicht mit Rückzahlungen belasten. Das tun wir auch nicht. Anders als z. B. in NRW – in Verantwortung der FDP – ist bei uns noch kein einziger Rückzahlungsbescheid auf den Weg gebracht worden. Niemand ist von uns bislang mit Bescheid aufgefordert worden, Hilfen zurückzuzahlen – auch wenn es viele schon freiwillig gemacht haben. Zudem hat uns der Bund auf meine Initiative hin jetzt mehr Zeit für die Schlussabrechnung eingeräumt, sodass wir die Bescheide auch nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2022 versenden werden. – Das zur Klarstellung. Zum Dritten: FDP/DVP und SPD regen sich darüber auf, dass es einzelne Länder gibt, die Unternehmen in diesem oder jenem Punkt besser behandeln als Baden-Württemberg. Ja, es gibt Unterschiede in den Programmen. Das ist richtig. Aber umgekehrt ist auch richtig: Welches Land hat wie Baden-Württemberg vom ersten Tag an den Unternehmerlohn gezahlt? Welches Land hat vom ersten Tag an nicht gedeckte Personalkosten finanziert? Und welches Land hat Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in gleicher Weise unterstützt, wie wir es bei den kleinen gemacht haben? (Beifall bei den Grünen und der CDU) Hier den Teufel an die Wand zu malen und wegen eines einzelnen Punktes den Untergang Baden-Württembergs zu prophezeien, das ist mindestens uninformiert. Oder – ich kann es eigentlich nicht anders sagen – es ist unseriös. Wir seitens des Landes Baden-Württemberg haben alles unternommen, was für die Unternehmen in unserem Land möglich war, um sie besserzustellen und um Förderlücken auszugleichen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Auch in diesem Fall, wenn es um den Betrachtungszeitraum geht, ist uns klar, wo die Nöte der Unternehmen in unserem Land liegen, und ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 wir kümmern uns, und wir suchen nach Lösungen zum Wohle der Unternehmen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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