Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Frau Braun, für Ihre Frage. – Sie fragen nach, wann Ergebnisse des Modellprojekts „Bibermanagement nach bayerischem Vorbild“ vorliegen. Das Modellprojekt ist so angelegt, dass es zwei Jahre lang läuft. Bis dahin müssen auf jeden Fall die Ergebnisse vorliegen. Es werden auch Zwischenergebnisse produziert und in den Leitfaden für ein landesweites Bibermanagement einfließen. Aber wir haben schon ein etabliertes Verfahren. Das hat vielfach gut funktioniert. Deswegen will ich an dieser Stelle auch riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 noch einmal den Dank an alle Ehrenamtlichen ausdrücken, die beraten und Präventionen durchführen. Da kann man vielfach durch technische Bauwerke oder den Landkauf über die LPR Probleme lösen. Es wurden auch schon mehrere Biber entnommen und umgesiedelt. Bislang ist noch keine letale Entnahme – also keine Tötung – eines Bibers erfolgt. Aber nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das möglich. Das wird dann auch im Rahmen eines Landeskonzepts für ein Bibermanagement möglich sein. Es ist schon jetzt möglich; wir werden das aber erleichtern und Hinweise für das Vorgehen geben. Mit dem Modellprojekt nach bayerischem Vorbild werden wir das tun. Sie wünschen sich mehr Bibermanager. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wir haben im Regierungsbezirk Tübingen eine hauptamtliche Kraft, die dafür zuständig ist. In allen Regierungsbezirken gibt es Bibermanager. Mit der Zunahme der Zahl der Biber steigt der Beratungsbedarf. Da ist die Frage: Inwieweit geben wir dem durch die Schaffung weiterer Stellen oder Stellenanteile nach? Das kann man sich durchaus vorstellen. Auf der anderen Seite wollen wir durch den Leitfaden für ein landesweites Bibermanagement und mit den Ergebnissen des Modellprojekts nach bayerischem Vorbild auch eine gewisse Standardisierung und Vereinfachung hinbekommen, damit die Biberberater und -manager miteinander kommunizieren und damit es schneller geht – trotz immer mehr Tieren. Der Bestand wird in manchen Gegenden Baden-Württembergs noch anwachsen; in manchen hat man den Sättigungswert schon erreicht. In anderen Landkreisen, anderen Regierungsbezirken kommen die Biber erst noch an. Wir reagieren darauf auch, indem wir manches standardisieren und beschleunigen. Zur Frage von Herrn Burger: Sie haben eben die Auswirkungen von Bibern auf die biologische Vielfalt angesprochen. Bei den 7 000 Bibern, die es round about in Baden-Württemberg gibt, handelt es sich nicht um eine alte Zahl aus dem Jahr 2015, sondern um eine vergleichsweise aktuelle Zahl. Die Bestandsdaten werden auch regelmäßig erhoben und geschätzt. Dafür haben wir auch eine gute Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen vor Ort. Da wir die Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern in Baden-Württemberg intensivieren wollen, werden wir auch weitere Expertinnen und Experten am Gewässer haben, die uns auch in regelmäßigen Abständen bessere Zahlen liefern. Sie gehen davon aus, es gebe den günstigen Zustand der Erhaltung der Biber in Baden-Württemberg schon; diesen gibt es bei Ihnen gefühlt schon. Ich muss Sie jetzt aber enttäuschen: Dieser ist nach der FFH-Richtlinie noch nicht erreicht. Die Definition eines günstigen Erhaltungszustands wird auf nationaler Ebene festgelegt. Selbst wenn dieser auf Landesebene getroffen bzw. festgelegt würde, wäre er in Baden-Württemberg noch nicht erreicht. Ich komme aus dem Norden des Landes Baden-Württemberg, aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dort ist der Biber gerade erst angekommen. Es war eine kleine Sensation, als Biber vor ein (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) paar Jahren bei Speyer auf dem Rhein entlanggeschwommen sind. Man kriegt dafür ja keine Zeile mehr bei Ihnen in der Zeitung. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir können gern Expe- ditionen anbieten!) – Ja, ja. – Deswegen: In den meisten Landkreisen gibt es noch ein Leben ohne Biber. Deswegen ist der günstige Erhaltungszustand noch nicht erreicht. Aber egal, ob dieser erreicht ist oder nicht, ist es die Aufgabe der Landesregierung, mit allen Partnern, den Verbänden – gerade mit den Jagdverbänden, aber auch mit den Fischereiverbänden –, eine Situation zu schaffen, die auch für die Landnutzerinnen und Landnutzer erträglich ist. (Vereinzelt Beifall) Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Dörflinger, welche Gemeinden letztendlich dabei sind. Ich glaube, die Schreiben an die Gemeinden sind herausgegangen. Ich weiß jetzt nicht genau, welche Gemeinden Teil des Modellprojekts sind. Die Antwort auf diese Frage kann ich Ihnen gern nachreichen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Okay!) Es sind noch einige Landkreise; ich weiß es nicht ganz genau. Jetzt zu der Frage von Herrn Hellstern: Schäden durch die Ökologisierung der Landwirtschaft. Dafür müssen Sie wissen, wie genau wir die Ökologisierung der Landwirtschaft durchführen, nämlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der baden-württembergische Weg der Zusammenarbeit zwischen Ökologie und Landwirtschaft sowie zwischen Naturschutz und Landwirtschaft beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Wir wollen bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 30 bis 40 % Bio in Baden-Württemberg. Das werden wir den Bauern nicht vorschreiben, sondern wir machen Angebote. Und diese Angebote müssen so gut sein, dass sie mitmachen. Sie wissen, dass auch ein Biolandwirt, ein Biobauer, ein Ökobauer davon lebt, dass auf seinem Acker, auf seiner Wiese Produkte erzeugt werden. Er weiß schon, dass auch ohne den Einsatz von chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmitteln oder künstlichen Düngern entsprechende Erträge erbracht werden. (Zuruf) Dabei werden sie auch unterstützt. Wir, die Landesregierung, haben die Aufgabe, die Landwirtschaft bei dieser Umstellung zu unterstützen. Aber das Ganze geschieht freiwillig. Das war schon immer so, und das wird auch so bleiben.
