Alena Trauschel
Nein, heute nicht. (Vereinzelt Beifall) Wenn Sie in dieser Situation sind, ist das Mindeste, was der Staat, die Gemeinschaft Ihnen schuldig ist, der Zugang zu sachlichen Informationen, damit Sie über das Wo und das Wie eine genauso informierte Entscheidung treffen können wie über das Ob. Doch der Staat verwehrt Ihnen das. Dies gilt auch nach der Reform des § 219 a im Jahr 2019. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die Berliner Ärztin B. G. wurde 2019 für sachliche Informationen rechtskräftig wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Auch das Urteil gegen die Gießener Ärztin, die den Reformprozess überhaupt angestoßen hatte, wurde zwar in der Revision vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zunächst aufgehoben mit der Maßgabe, den nun geänderten § 219 a zu ihren Gunsten anzuwenden. Doch die erneute Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Gießen führte wiederum zu ihrer Verurteilung. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Logisch!) Die Richterin sprach zwar einerseits auf der Basis der Gesetzeslage eine Verurteilung aus, sparte aber gleichzeitig nicht mit Kritik an der Reform der damaligen Großen Koalition unter der Federführung der damaligen SPD-Bundesjustizministerin Katarina Barley – Zitat –: Es macht keinen Sinn, strafrechtlich eine sachliche Information zu einem medizinischen Eingriff zu verbieten. Weiter sagte sie: Es fällt schwer, Argumente dafür zu finden, dass der 219 a so ins Gesetz gekommen ist. (Abg. Gabriele Rolland SPD: So ist es! – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Klarer Denkfehler!) Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass eine Information über einen legalen Vorgang strafbar ist. Es ist eine Schande, dass im Jahr 2022 diejenigen, die von einer Nichtbeendigung der Schwangerschaft schwerste psychische und physische Schäden bis hin zum Tod davontragen würden, in ihrer sachlichen Informationsfindung dermaßen eingeschränkt werden. Und als ob die Situation der Schwangeren nicht schon schwer genug wäre, finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – was es noch viel wichtiger macht, sich auch im Internet darüber informieren zu können. Diese Situation ist im Übrigen auch dem Innenministerium hier in Baden-Württemberg bekannt. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen) In diesem Zusammenhang finde ich es dann doch ein bisschen merkwürdig, dass die Sozialdemokraten nun versuchen, den Gesetzentwurf des FDP-Bundesjustizministers als ihren Erfolg darzustellen. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist eine Regierung!) Schließlich haben Sie, meine Damen und Herren der SPD, die letzten acht Jahre in der GroKo das Bundesjustizministerium besetzt. Warum kam das denn nicht schon früher? (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat Frau Huber gera- de einwandfrei erklärt! Das hat Frau Huber auf den Punkt gebracht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das hat Frau Huber erklärt! – Weitere Zurufe) Denn eines ist klar: Eine Mehrheit – –
