Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen werden sich erinnern: Als sich die grün-schwarze Landesregierung 2016 erstmals formierte, versprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Ein grün-schwarzes Bündnis ist für die CDU in Baden-Württemberg eine große Modernisierungschance. Nun, mich beschleicht seit einiger Zeit der Eindruck, dass die Wirklichkeit aller Modernitätsrhetorik dieser Regierung zum Trotz eher in eine ganz andere Richtung weist. Diesem Land fehlt der gesellschaftspolitische Diskurs, der gesellschaftspolitische Ruck. Das übernimmt jetzt die neue Regierung in Berlin für uns. Die Ampelkoalition meint es ernst und will strukturelle Benachteiligungen von Frauen überwinden. (Beifall bei der SPD) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wir werden den § 219 a endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Bra- vo! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Oje! – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Die grün-schwarze Landesregierung hat dagegen noch im September im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert. Dabei ist dieser Schritt überfällig. Warum? Ungewollte Schwangerschaften sind Realität und bedeuten für viele Frauen eine echte Krisensituation. Auch Schwangerschaftsabbrüche sind eine Realität in unserem Land. Es geht hier um einen Teil der Gesundheitsversorgung und damit um einen medizinischen Sicherstellungsauftrag, den die Landesregierung nach § 13 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu erbringen hat, aber mit dessen Umsetzung sie sich offensichtlich äußerst schwertut. Denn die Versorgungssituation verschlechtert sich seit Jahren. In ganz Baden-Württemberg gab es 2021 gerade einmal 61 Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – Tendenz fallend –, 61 Ärztinnen und Ärzte für immerhin fast 5,6 Millionen Frauen. Zu Recht ist dieses gesellschaftspolitische Thema vielen jungen Menschen wichtig. Nicht nur, wenn es um Polen oder andere Länder geht, nein, auch hier bei uns in Baden-Württemberg ist das Thema Schwangerschaftsabbruch noch immer in Teilen ein Tabuthema. Ungewollt Schwangere wissen oft nicht, mit wem sie überhaupt sprechen sollen. Kürzlich hat die Lokalpresse bei uns konkret die Erfahrung einer Frau geschildert, die dort „Christine“ genannt wird. Ich will es kurz zitieren: Die nächsten Tage verbrachte Christine viel Zeit am Telefon. Dabei stieß sie immer wieder auf Hürden. Ihr Ansprechpartner bei der Krankenkasse stotterte in den Hörer, als es um die Kostenübernahme des Abbruchs ging, das sei ein heikles Thema. Mehrfach wurde sie in Tübinger Frauenarztpraxen abgewiesen, obwohl sie dringend eine brauchte, um herauszufinden, in welcher Schwangerschaftswoche sie überhaupt war. Die Arztsuche für den Abbruch gestaltete sich ebenfalls schwierig. Die Tübinger Frauenklinik konnte Christine erst einen Termin in zwei Wochen anbieten. Sie sagte, das geht nicht. Die Frist rückte immer näher. Ärztinnen und Ärzte werden durch den § 219 a kriminalisiert, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Manchen ist wahrscheinlich die Geschichte von K. H. bekannt, einer Ärztin, die in den letzten viereinhalb Jahren gelitten hat, seit sie sich für die Abschaffung des Informationsverbots über Schwangerschaftsabbrüche einsetzt. Sie wurde bedroht, beschimpft und mehrfach verurteilt, weil zu ihrem Verständnis von Menschenwürde sowie als Ärztin die umfassende Aufklärung und Information über Schwangerschaftsabbrüche gehört. (Beifall bei der SPD und der Abg. Alena Trauschel FDP/DVP) (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Auch in unserem Land gibt es sogenannte Gehsteigbelästigungen, also Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern direkt vor Praxen oder Beratungsstellen. Bekannt ist der Fall von Pforzheim. Wir wissen von einer Stuttgarter Arztpraxis, die durch solchen Druck entschieden hat, dichtzumachen. Die Kriminalisierung durch den § 219 a führt zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungssituation. Klinikleitungen fürchten um ihr Image. Viele bieten zwar spezielle Schwangerschaftsdiagnostik an, aber selbst wenn sich die Eltern daraufhin aus medizinischen Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, schreiben sie höchstens einen Namen auf den Zettel, weil man ja für Schwangerschaftsabbruch keine Werbung machen darf, und lassen damit die Eltern allein. Das gilt in unserem Land für die Großstädte, deren Schutz viele Frauen suchen, besonders und zunehmend aber auch für den ländlichen Raum, in dem weiträumig kaum noch Ärztinnen und Ärzte anzutreffen sind, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können. Was brauchen wir? Wir müssen das ganze Thema enttabuisieren – im Bund, in den Ländern und in unseren Kommunen. Auch deshalb hat meine Fraktion die heutige Aktuelle Debatte beantragt. Es ist absolut gerechtfertigt, dass sich Ärztinnen und Ärzte weigern können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – auf jeden Fall. Was ich aber für falsch halte, ist, dass eine ganze Klinik, die immerhin mit öffentlichen Geldern finanziert wird, das Angebot verweigern kann. Im Medizinstudium muss sich jede Studentin und jeder Student einmal mit Schwangerschaftsabbrüchen befassen. Das ist schon allein deshalb nötig, um eine Frau, die nach einem Abbruch eingeliefert wird, adäquat behandeln zu können. Auf der entsprechenden Liste der Bundesärztekammer sind in Baden-Württemberg ganze 13 Arztpraxen eingetragen, davon südlich meiner Heimatstadt Tübingen genau zwei. Da braucht es ein Umdenken in unseren Köpfen und keine zögerliche Haltung unserer Landesregierung als Ganzes. (Beifall bei der SPD) Kern der Gegenargumentation ist ja der Verweis auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht des ungeborenen Lebens. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums geht selbstverständlich auf diesen wichtigen Aspekt ein und kommt zu dem Schluss: Der Verzicht auf die Strafbewehrung an dieser Stelle ist mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar. Jetzt gibt es natürlich manche in der Debatte – das möchte ich einräumen –, die den Schutz des ungeborenen Lebens juristisch und ethisch nicht sehr hoch gewichten. Zu diesen gehöre ich und zu diesen gehört die SPD ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Wir sollten alles daransetzen, Familien und Frauen so zu stärken, dass ungeborenes Leben geschützt wird. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Dazu zählt, die sexuelle Bildung zu stärken, Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern, für alle niedrigschwellige Beriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 ratungsangebote sicherzustellen – dazu zählen auch nach Corona digitale Beratungsangebote –, die materielle Situation von Familien zu stärken, alles gegen Kinderarmut zu tun, Kinder in den Mittelpunkt unserer Politik zu rücken und damit Familien Zukunftsängste zu nehmen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Kindergrundsicherung, die wir jetzt im Bund endlich gemeinsam auf den Weg bringen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Aber sosehr wir die Infrastruktur stärken mögen, am Ende bleibt es die individuelle Entscheidung einer Frau, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheidet. Ich selbst bin Mutter von drei Kindern und aktives Mitglied der katholischen Kirche. Ich habe für mich, auch gemeinsam mit meinem Partner, entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich keine Option ist. Aber diese Entscheidung kann der Staat mir nicht wegnehmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Für viele Frauen sowie für viele Ärztinnen und Ärzte war es eine wichtige Nachricht: Der § 219 a wird endlich abgeschafft. Das ist mal eine echte Modernisierungschance, auch für und in Baden-Württemberg. Am Ende meiner Rede möchte ich durchaus auch den nächsten Schritt ansprechen: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch sind genug. Auch diesen Diskurs müssen und werden wir führen. Das sind wir den Frauen auch in Baden-Württemberg schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP)
