Dr. Ute Leidig
Ich würde gern bis zum Ende ausführen. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben ausreichend Zeit!) Wenn es dann noch Fragen gibt, kann ich sehr gern auf die Fragen eingehen. Ich habe gerade schon darüber berichtet, dass wir eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium installiert haben – auf diese ist auch schon Frau Seemann eingegangen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit den Universitätskliniken, mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, mit dem Landesverband der Frauenärzte und der Landesärztekammer. Wir nehmen uns folgender Aufgaben an: Die Datenlage soll verbessert werden, es soll ein verbesserter Austausch in diesem Bereich stattfinden, es soll eine verbesserte Versorgungslage, vor allem im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, geben. Wir beschäftigen uns mit Fragen der Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen und der Auflagen, die ich gerade schon angesprochen habe, sowie der Frage, was tatsächlich dem Angebot entgegensteht. Wir befassen uns auch mit Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Eine Fragestellung betrifft den medikamentösen versus den operativen Schwangerschaftsabbruch. Es gibt etliche Vorteile, die für den medikamentösen Abbruch sprechen. Aber das wird in der Weiterbildung noch nicht sehr berücksichtigt. Es gibt da sehr viele offene Fragen, z. B. bis zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft der medikamentöse Abbruch zulässig ist, wie die Versorgungslage bei Komplikationen ist, die auftreten können, welche Sondervertriebswege existieren – solche Medikamente können natürlich nicht über den normalen Apothekenvertriebsweg bezogen werden – und welche Hürden es hier gibt. Wir befassen uns aber auch mit Vorgaben für die Überwachung nach der Einnahme. Es geht auch darum, Vorschläge zu erarbeiten, wie diese Art von Schwangerschaftsabbrüchen in die Aus- und Weiterbildung verbindlicher zu integrieren ist. Sie sehen, es ist ein breites Feld, das hier zu bearbeiten ist. Aber wir nehmen uns dieser Aufgabe an. Die Fragestellungen sind hier auch klar definiert. Sie können sich sicher sein, dass (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) wir das nach und nach bearbeiten werden, soweit es von Landesseite her möglich ist. Wie gesagt: Da blicke ich auch auf die Partner im Bund, dass wir uns auch dort dieser Aufgaben annehmen. Noch mal zurück zum § 219 a. Grundlage für beide Sicherstellungsaufträge, also sowohl den Beratungsauftrag als auch die Möglichkeit zum Abbruch, bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs für verfassungsmäßig erklärt hat. Dazu gehören u. a. ein familienfreundliches Umfeld mit einem umfassenden Hilfeangebot, eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle über mögliche Hilfen und eine Beratung, die ergebnisoffen zu führen ist. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft trifft die Schwangere. Mit 123 anerkannten Beratungsstellen gibt es in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Beratungsangebot in unterschiedlicher Trägerschaft. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird diese Beratung überwiegend vom Land finanziert. (Beifall der Abg. Katrin Schindele CDU) Mit den Trägern der Beratungsstellen stehen wir in einem engen und vertrauensvollen Austausch. Sie erfüllen die Schwangerschaftskonfliktberatung mit ausgewiesener Kompetenz und mit großem Einfühlungsvermögen. Kollegin Trauschel, ich finde das Beispiel, das Sie genannt haben, schlecht gewählt. Denn bei Schwangerschaftsabbrüchen geht es oft nicht um Abbrüche nach einem sexuellen Übergriff, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das hat sie auch nicht gesagt!) sondern es geht oft auch darum, dass Frauen sich dazu entscheiden, die schon Kinder haben, die in einer Familie leben. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das ist doch kein Widerspruch! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Woher haben Sie das denn schon vorher gewusst?) – Das ist kein Widerspruch. Aber als repräsentatives Beispiel fand ich das nicht gut gewählt, weil es letzten Endes an dem Konfliktpotenzial, das für viele Frauen darin liegt, vorbeigeht. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Es geht natürlich – da komme ich jetzt zu einem Punkt, den Sie schon angesprochen haben – auch sehr stark um die Frage, wie Kinder hier leben, welche Möglichkeiten wir Familien bieten und wie wir uns z. B. dem Thema Kinderarmut stellen. Auch hier sehe ich den Bund wieder sehr stark gefordert. Letzten Endes ist die Kindergrundsicherung ein ganz wichtiger Schritt, um in der Thematik Kinderarmut voranzukommen. Ich hoffe doch sehr, dass der Bund diesen Schritt tatsächlich geht und ihn so umsetzt, dass es der Problemlage gerecht wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Wir, das Land, können an der Thematik der Kinderarmut nur sehr bedingt etwas ändern. Wir können aber an der Thematik „Keine Teilhabe wegen Armut“ etwas ändern. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Da setzen wir an. Da sind wir stark unterwegs, z. B. mit unserem STÄRKE-Programm, mit unserem Präventionsnetzwerk, das wir ständig ausbauen und das mittlerweile in sehr vielen Kommunen umgesetzt wird. Letzten Endes ist aber eben auch der Bund gefragt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Genauso gilt hier auch: Strafrecht ist Bundesrecht. Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219 a des Strafgesetzbuchs vorgelegt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren warten wir noch ab. Die Regelung erfordert keine verwaltungsmäßige Umsetzung in den Ländern. Wenn das Verbot aufgehoben wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob sie über die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich informieren wollen oder nicht. Das ist keine politische Entscheidung. Es ist eine Entscheidung der Ärztinnen und Ärzte, ob sie diese Information geben wollen, und auch, ob sie diesen Abbruch vornehmen wollen. Es ist eine ethische Entscheidung und keine Entscheidung, die parteipolitischen Erwägungen unterliegt. Ich denke, dass wir das auch respektieren sollten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
