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Muhterem Aras

03.02.2022 Sitzungen 17/28

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Balzer, Herr Abg. Dr. Becker, Herr Abg. Brauer (Unruhe) – stellen Sie bitte die Gespräche ein oder verlagern Sie sie nach außerhalb des Plenarsaals, sollten sie extrem wichtig sein –, Herr Abg. Eisenhut, Herr Abg. von Eyb, Herr Abg. Fink, Herr Abg. Fischer, Herr Abg. Hahn, Frau Abg. Hartmann-Müller, Herr Abg. Heitlinger, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Dr. Jung, Herr Abg. Kenner, Herr Abg. Schuler, Herr Abg. Sckerl, Frau Abg. Sperling, Herr Abg. Stächele, (Unruhe) Herr Abg. Steyer – wir sind bald durch – und Herr Abg. Wolf. Eine Nebenbemerkung: Ich finde, dass die Frauen irgendwie weniger anfällig für Krankheiten sind. Das sei hier einmal festgestellt. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zuruf: Ja! – Abg. Andreas Stoch SPD: Männer sind sensibler! Ich dre- he das mal um! – Abg. Udo Stein AfD: Sollten wir sagen, wer da ist? – Abg. Anton Baron AfD: Das hat doch schon System!) Wir sind noch nicht durch. Jetzt kommen wir zur Regierung. Seitens der Regierung aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ab 14 Uhr Frau Ministerin Walker, ganztägig Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Außerdem ist Frau Staatssekretärin Kurtz entschuldigt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das waren jetzt aber mehr Frauen! – Vereinzelt Heiterkeit) Damit sind wir jetzt durch. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 31. Januar 2022 – Wohnraumförderung 2022 – Bericht und Leitlinien zur Wohnraumförderung in Baden-Württemberg –, Drucksache 17/1774. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem erfreulichen Ereignis: Unser Kollege Dr. Weirauch – oben auf der Zuriode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 tokoll vom 3. Februar 2022 9:33 Uhr hörertribüne bzw. Empore – hat heute Geburtstag. Lieber Herr Dr. Weirauch, im Namen von uns allen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute! Es ist schön, dass Sie mit uns feiern. (Beifall im ganzen Haus) Dann kommen wir zu einem weniger erfreulichen Ereignis, und zwar muss ich noch einmal auf das Ereignis bei Tagesordnungspunkt 2 der gestrigen Plenarsitzung zurückkommen: die Verunglimpfung des verfassungsmäßigen Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland durch Herrn Abg. Klauß. Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 habe ich nach der Präsidiumssitzung gestern Abend Herrn Abg. Klauß mitgeteilt, dass er aufgrund seiner gröblichen Beleidigung des Bundespräsidenten für weitere zwei Sitzungstage – bis einschließlich 16. Februar 2022 – von der Teilnahme an den Plenarsitzungen ausgeschlossen ist. Der Ausschluss gilt auch für die bis dahin stattfindenden Ausschusssitzungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Saue- rei!) Herr Abg. Klauß hat sich unter Bezug auf die Bundesversammlung u. a. wie folgt geäußert: Sie müssen Ihre Stimme nicht dem Linken, dem Spalter, dem Hetzer Herrn Steinmeier geben, dem schlechtesten Bundespräsidenten aller Zeiten. Maßgeblich für die Entscheidung des Präsidiums war die Schwere des Verstoßes gegen die parlamentarische Ordnung, der eine Sitzungsunterbrechung des Parlaments erforderte. Das Präsidium hat in seiner Sitzung gestern Abend in diesem Zusammenhang auch beschlossen, Herrn parlamentarischen Geschäftsführer Baron nachträglich einen Ordnungsruf zu erteilen. Herr Abg. Baron, Sie haben während der Geschäftsordnungsdiskussion am Ende der Aktuellen Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 u. a. folgende Äußerung gemacht: Wenn ein Bundespräsident in einer Ansprache die Demonstranten als Staatsfeinde bezeichnet, der spaltet und hetzt gegen Teile der Gesellschaft. Sie haben damit die Äußerungen des Redners der Fraktion der AfD, Herrn Abg. Klauß, unterstützt. Dieses Verhalten ist ebenfalls inakzeptabel, und daher erteile ich Ihnen hiermit nachträglich einen Ordnungsruf. (Präsidentin Muhterem Aras) Liebe Kolleginnen und Kollegen – das habe ich auch gestern in der Präsidiumssitzung gesagt –, ich finde, dass unsere Sitzungen in dieser Wahlperiode deutlich geordneter und würdevoller verlaufen als in der letzten Wahlperiode. Wir alle sollten daran arbeiten, dass dies bitte auch so bleibt. Ich hoffe, dass die verbalen Entgleisungen in der gestrigen Sitzung ein bedauerlicher Einzelfall bleiben. Darum bitte ich Sie alle. (Abg. Udo Stein AfD: Dann mahnen Sie Ihre grünen Kollegen bitte auch!) – Diese Debatte steht jetzt nicht an, die haben wir gestern geführt. Vielen Dank. (Unruhe) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf die Präsentation der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) unten im Foyer hinweisen. Die SEZ wurde am 9. Januar 1991 vom Landtag von Baden-Württemberg errichtet und feiert zurzeit ihr 30-jähriges Bestehen. Sie will die Bevölkerung für ein global verantwortliches Handeln sensibilisieren und fördert Initiativen zur Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens. Im Mittelpunkt der heutigen Präsentation steht die Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi. Meine Damen und Herren, Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Nun können wir in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von § 219 a StGB und die Umsetzung im Land – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke.

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