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Elke Zimmer

03.02.2022 Sitzungen 17/28

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Haser, herzlichen Dank für diese Frage, die letztlich ein ganz breites Feld eröffnet, vor allem die Frage unter Buchstabe b. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Darüber könnte man jetzt hier stundenlang berichten. Aber ich versuche jetzt einfach, ein bisschen zu fokussieren. Ihre Frage ist mehr als berechtigt. Verkehrslärm – in Baden-Württemberg im Sommer oft auch Motorradlärm, vor allem dort, wo es landschaftlich besonders schön ist – ist nicht irgendwie eine subjektive Belastung, sondern es gibt Studien dazu, die objektiv festgestellt haben: Wer regelmäßig von Verkehrslärm betroffen ist, hat beispielsweise ein erhöhtes Schlaganfallrisiko. Das hat tatsächlich etwas mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu tun. Deswegen ist die Frage mehr als gerechtfertigt und mehr als wichtig, um tatsächlich in diesem Thema voranzukommen. Schön, dass Sie auch nach Erfolgen und danach fragen, was wir da so alles machen. Daher würde ich jetzt einfach drei Schlaglichter werfen, und mein letztes Schlaglicht wird dann der Motorradlärm sein – nicht dass Sie denken, dass dieser Punkt verloren geht. Wir sind in Baden-Württemberg seit vielen Jahren an dem Thema dran. Mein Dank gilt dem ehemaligen Lärmschutzbeauftragen Thomas Marwein – er sitzt hier – und seiner Vorgängerin Gisela Splett – sie ist im Moment nicht da, aber ist in ihrer jetzigen Funktion auch oft hier. Daher gilt der Dank diesen beiden Personen, die das in den letzten Jahren engagiert vertreten haben und dadurch dem Thema den Stellenwert gegeben haben, den es verdient. Ein Lohn aus dieser Arbeit ist: Bei dem im Oktober 2020 veröffentlichten Bundesländerindex Mobilität & Umwelt, bei dem nach unterschiedlichen Kriterien Bundesländer verglichen wurden, steht beim Thema Lärmschutz Baden-Württemberg im Vergleich aller Bundesländer auf Platz 1. Das heißt, hier in diesem Land ist das Thema gut aufgehoben. Jetzt möchte ich ein Schlaglicht auf drei Bereiche werfen. Sie hatten gefragt, was man insgesamt tun könne und was das Land tue. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Thema 1: Verkehrsberuhigte Ortsmitten. Das ist ein Thema, das mir besonders wichtig ist. Denn es verbindet letztlich drei Aspekte: Es verbindet Klimaschutz, Verkehrswende und Lärmschutz. Da können Kommunen vor Ort konkret Maßnahmen umsetzen, um zum einen ihren Ort lebenswerter zu machen, zum anderen aber auch mehr Lärmschutz zu erreichen. Diese Maßnahmen können durch das LGVFG, das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, und auch 10 % der Planungsmittel sind förderwürdig. Da kann man beispielsweise Straßen umbauen, man kann Parkplätze umwandeln, man kann verkehrstechnische Maßnahmen umsetzen, um beispielsweise den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Das ist der Baustein, Ortsmitten dadurch lebenswert zu gestalten, dass dort weniger Lärm ist. Baustein 2: Umgebungslärm. Seit 2007 müssen Kommunen Lärmaktionspläne erstellen und diese auch alle fünf Jahre aktualisieren. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei dieser Erstellung, beispielsweise mit einer Roadshow, die im Jahr 2018/2019, also noch vor Corona, durchgeführt wurde, bei der insbesondere mittleren und kleineren Kommunen in einem wirklich attraktiven Programm Maßnahmen und Ideen an die Hand gegeben wurden, wie man Lärmaktionspläne aufstellen kann und wie man sie dann hinterher auch umsetzen kann. Das soll auch wieder weiterlaufen. Es gibt natürlich auch Broschüren. Aber Broschüren hat man sonst auch. Diese Roadshow war tatsächlich mal ein Mittel, um Lust in den Kommunen zu wecken, Lärmaktionspläne umzusetzen. Lärmaktionspläne sind nachher der Hebel, um auch konkrete Maßnahmen umzusetzen. Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, sieht man: Wegen der Maßnahmen, die aufgrund von Lärmaktionsplänen umgesetzt worden sind – lärmarme Beläge, Tempo 30 innerorts oder Schallschutzwände –, (Abg. Anton Baron AfD: Oh, Tempo 30!) wurde die Zahl der Menschen, die von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen sind, in Baden-Württemberg um 40 % reduziert. Das heißt, die Lärmsituation von 35 000 Menschen hat sich verbessert, weil sie jetzt weniger Lärm ausgesetzt sind. Zur Förderung durch das Land: Lärmarme Beläge bringen z. B. eine Lärmreduzierung innerorts von 2 bis 4 dB(A) und eine andere Art des Asphalts, der ausgebracht wird, im Außenbereich 5 dB(A). Das fördern wir, das Land, mit bis zu 30 € pro Quadratmeter Asphaltfläche. Das haben wir im Jahr 2020 deutlich erhöht. Ursprünglich war das einmal eine Förderung von 5 € gewesen. Letztes Schlaglicht: Autoposing und Motorradlärm. Dieser Komplex gehört zusammen. Im städtischen Bereich ist es eher das Autoposing, im ländlichen Bereich eher der Motorradlärm. Im März 2019 haben wir zwischen dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium ein gemeinsames Vorgehen zum Thema Autoposing vereinbart. Seither ist die Zusammenarbeit zwischen den Fahrerlaubnisbehörden, den Ordnungsämtern und der Polizei deutlich besser. Es wurde eine Gelbe Karte eingeführt, die proaktiv an die Fahrzeughalter verschickt wird, die schon einmal ein wenig auffällig waren, um ihnen ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 zu sagen: „Leute, wir haben euch auf dem Schirm und im Visier. Wenn es noch lauter wird, dann purzelt ein Bußgeldbescheid, und zwar für ein ordentliches Bußgeld, auf euch herab.“ Diese enge Zusammenarbeit hat in den letzten Jahren, auch durch viele Schwerpunktkontrollen – das kann ich auch aus meiner Heimatgemeinde Mannheim sagen; da gab es etliche –, tatsächlich dazu geführt, dass die Szene zwar nicht ganz verschwunden, aber wenigstens kleiner geworden ist. Beim Motorradlärm haben wir eine andere Vorgehensweise. Beim Motorradlärm haben wir zum einen die „Initiative Motorradlärm“ als Vernetzungsmedium vieler Gemeinden, Kommunen hier in Baden-Württemberg, die dieses Gremium nutzen, um sich untereinander auszutauschen, zu vernetzen und politische Forderungen aufzustellen. Wir haben die Motorradlärmdisplays gefördert. Wer im ländlichen Raum unterwegs ist, kennt diese wahrscheinlich. Da wird dann entweder „Leiser“ oder „Danke“ angezeigt, wenn man vorbeifährt. Diese Motorradlärmdisplays – mittlerweile haben wir 40 Stück im Land, auch vom Land gefördert – bringen auch – dazu haben wir, das Land, eine wissenschaftliche Studie gemacht – eine Reduzierung der Lärmbelastung von 1,1 bis 2,2 dB(A). Das ist nachher tatsächlich auch hörbar. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, dass Menschen leiser fahren. Beim Motorradlärm versuchen wir auch, Handlungsspielräume auszuloten. Sie haben gerade gesagt: Kommunen stehen oft vor dem Problem, dass sie gern Tempo 30 hätten, es aber nicht bekommen. Wir stehen da manchmal auch in Zwängen, dass die StVO etwas anderes nicht zulässt. Aber wir versuchen, Handlungsspielräume auszuloten. Wir haben beispielsweise auf der Strecke im Lautertal zwischen Münsingen und Hayingen mittlerweile auch ein Modell laufen, bei dem der Motorradlärm über temporäre Beschränkungen an Wochenenden und an Feiertagen deutlich zurückgegangen ist. Es gibt viel zu tun. Wir haben schon viel gemacht. Das Thema wird aber insbesondere im Frühjahr wieder aufschlagen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind leider manchmal ein Stück weit begrenzt. Wir versuchen aber einfach, auf Bundes- und auf EU-Ebene voranzukommen, um für uns auch rechtliche Möglichkeiten zu erweitern. Denn wir wollen Dinge umsetzen, um Menschen vor Lärm zu schützen.

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