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Stefanie Seemann

GRÜNE 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben abgetrieben!“, diese Worte prangten auf der Titelseite des „stern“ vom 6. Juni 1971. Ein paar von Ihnen im Saal dürften das Cover kennen, aber die meisten sind zu jung, um das bewusst erlebt zu haben. 374 Frauen bekannten sich öffentlich, ihre Schwangerschaft abgebrochen zu haben, und lösten damit einen bundesweiten Skandal aus. Unter dem Motto „Mein Bauch gehört mir“ kämpften Frauen in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1970er-Jahren für das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion. Sie forderten die Abschaffung des § 218 und wollten selbst darüber entscheiden, ob sie Mutter werden oder nicht. Frauen brachen ihr Schweigen. Sie stießen eine Debatte über Schwangerschaftsabbrüche in Westdeutschland an, und – man glaubt es kaum –: Nach 25 Jahren – einem Vierteljahrhundert! – wurde das Strafrecht reformiert. Vergessen wird dabei meist: Es wurde nur geändert, weil die Frauen aus der ehemaligen DDR im Einigungsvertrag dafür gekämpft hatten, dass das westdeutsche Abtreibungsrecht nicht beibehalten wird. (Stefanie Seemann) 1991 wurde erstmals ein Beratungsgesetz formuliert und postwendend vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Nachfolgend zum Urteil ergab sich die Kompromissformel aus dem Jahr 1995, die auch heute noch gilt und die lautet: Abtreibung bleibt zwar grundsätzlich rechtswidrig, von Strafverfolgung wird aber innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei Vorliegen einer vorschriftsmäßigen Beratung abgesehen. Welche Bedeutung hat bei alldem der § 219 a? Die Medizinerin K. H. – Frau Kliche-Behnke hat schon darauf hingewiesen – hat auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert und wurde dafür nach mehreren Ermittlungsverfahren erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt. Die Ärztin ging dann den Schritt in die Öffentlichkeit und kämpft seither für die Streichung des § 219 a, zuletzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Kampf machte eine breite Öffentlichkeit auf die Widersinnigkeit des § 219 a des Strafgesetzbuchs aufmerksam – der übrigens ein Überbleibsel aus der Nazizeit ist; das Gesetz stammt nämlich aus dem Jahr 1933. (Zuruf von der AfD) Das sogenannte Werbeverbot, das faktisch ein Informationsverbot darstellt, sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Website keine Informationen über Abtreibungen zur Verfügung stellen dürfen. Als Werbung gilt dabei schon eine Erklärung über unterschiedliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit verbundenen Risiken. Heute ist in der „Stuttgarter Zeitung“ auch zu lesen, dass es durchaus sehr, sehr große Unterschiede bei den Methoden gibt. Trotz des verbrieften Rechts auf Informationsfreiheit haben die Gerichte den Gesetzestext immer wieder sehr eng ausgelegt. In Deutschland haben wir, wie dargestellt, seit 1995 eine gesetzliche Regelung, nach der Ärztinnen und Ärzte Abbrüche straffrei und rechtmäßig vornehmen können. Dann kann es nicht sein, dass diesen verboten wird, über ihre Leistungen sowie über Risiken und Nebenwirkungen bei einem Schwangerschaftsabbruch sachlich zu informieren. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Die Streichung des § 219 a ist überfällig, und wir Grünen im Land begrüßen das Vorhaben der Berliner Ampelkoalition – ein Bestreben, das die grüne Bundesfamilienministerin maßgeblich vorangetrieben hat. Ärztinnen und Ärzte müssen künftig umfassende öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen dürfen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD) Es geht bei diesem Paragrafen schließlich nicht darum, den Schutz des ungeborenen Lebens infrage zu stellen. Für entsprechende Fragen haben wir den § 218 mit seinen Ausnahmeregelungen. Klar ist doch: Keine schwangere Frau entscheidet sich einfach mal so für einen Abbruch, weil sie im Internet von einem tollen Angebot gelesen hat. Ich bin Mutter von fünf Kindern und war glücklicherweise nie in der Situation, mich für oder ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 gegen ein Kind entscheiden zu müssen. Dafür bin ich wirklich sehr dankbar. Es gibt aber Bedingungen und Lebenssituationen, in denen es nach Beratung möglich ist, dass Frauen diese Entscheidung treffen, ja treffen müssen. Solange dies innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt, steht es niemandem, aber auch wirklich niemandem zu, das zu verurteilen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Die Erfahrung zeigt doch, dass sich keine Frau durch mangelnde Information von einem Abbruch abbringen lässt. Für uns Grüne ist aber Teil des Selbstbestimmungsrechts, dass sich Frauen frei informieren und einen Arzt oder eine Ärztin und die Methode eines Schwangerschaftsabbruchs frei wählen können. Frauen sollen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte auch hier gut informiert wahrnehmen können. Darüber hinaus wollen wir Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und Frauen in schwierigen Situationen unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer wichtiger Schritt wird dann sein, dass aufgrund von § 219 a verurteilte Ärztinnen Rehabilitation erfahren. Wir Grünen im Land setzen uns dafür ein, dass ungewollt Schwangere schnell die fachlichen Informationen und Beratungen zu operativen und medikamentösen Abbrüchen bekommen, die sie benötigen. Wir stellen uns der Verantwortung, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, damit ein gesicherter, zeit- und wohnortnaher Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Die Problemlage ist offenkundig: Es gibt deutschlandweit immer weniger Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Baden-Württemberg hat nun als erstes Bundesland einen wichtigen Schritt gemacht, um seinem Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden. Das Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landesärztekammer haben im vergangenen Jahr eine Erhebung unter den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt, um abzuklären, wie es um die medizinische Versorgungslage bestellt ist und wo die Lücken sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Erste Erkenntnisse zeigen klar, dass nicht überall eine wohnortnahe Versorgung vorhanden ist. Das berichten auch die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen. Von einigen Ärztinnen und Ärzten wissen wir, dass sie aus Sorge vor Anfeindungen – auch das hat Frau Kliche-Behnke schon genannt – oder aufgrund der unklaren Rechtslage keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Mit der Streichung des § 219 a können die vom Land durch die Erhebung erarbeiteten Grundlagen genutzt werden, und viele Ärztinnen und Ärzte bekommen die von ihnen gewünschte Rechtssicherheit und politische Unterstützung. Jeder zusätzliche Arzt, jede zusätzliche Ärztin, die sich dafür entscheiden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, verbessern das Angebot im ganzen Land. (Stefanie Seemann) Unsere Zielsetzung ist es zudem, Ärztinnen und Ärzte frühzeitig, am besten schon während des Studiums, für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen) Denn etliche derjenigen, die bisher Abbrüche vornehmen, sind kurz vor dem Rentenalter, und deshalb brauchen wir auch dringend die Jungen, die sich dieses Themas neu annehmen. Die Streichung des § 219 a in der Bundesgesetzgebung wird, wenn sie denn beschlossen ist, unsere Anstrengungen im Land für eine bessere Versorgung entscheidend unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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