Tayfun Tok
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab erst mal eine Bemerkung an Sie richten, Herr Schweickert. Sie haben den Teufel ja echt heftig an die Wand gemalt. Wir, die Koalition aus Grünen und CDU, haben das Land in den letzten zwei Jahren besonnen und gut durch die Krise geführt. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Vor allem immer an Ostern!) Wir haben die Wirtschaft unterstützt, und wir haben niemanden im Stich gelassen. Im Februar vor zwei Jahren erreichte uns die Pandemie. Es wurde der erste Coronafall nachgewiesen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die zum Schutz der Menschen, der Gesundheit und der Gesundheitssysteme notwendig waren. Gleichzeitig hatten diese Einschränkungen eine massive Auswirkung auf die Wirtschaft in unserem Land: geschlossene Betriebe, Umsatzeinbrüche und, ja, auch Liquiditätsengpässe. Vor allem Selbstständige und Familienunternehmen waren schnell vor Probleme gestellt. Die konnten sie aus eigener Kraft aber nicht bewältigen. Es war eine dynamische und unüberschaubare Situation. Und in dieser Notsituation hat die Landesregierung schnell und unbürokratisch geholfen – (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der FDP/DVP) mit einem umfassenden Hilfsprogramm, der Coronasoforthilfe. Das ist das, womit wir am Anfang angepackt haben. Am 25. März 2020, also weniger als zwei Wochen, nachdem die WHO den Covid-19-Ausbruch offiziell zur Pandemie erklärte, haben wir angepackt, haben wir die Ärmel hochgekrempelt und entschlossen gehandelt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Baden-Württemberg konnten über 245 000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von knapp 2,2 Milliarden € an nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt werden. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Die müssen sie jetzt aber zurückzahlen!) So haben wir eine Welle von Insolvenzen verhindert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Im Vergleich mit anderen Bundesländern – Sie haben ja jetzt einige herausgepickt – haben wir die Soforthilfe zum Vorteil der baden-württembergischen Unternehmen sogar noch breiter aufgestellt – mit der Übernahme nicht gedeckelter Personalkosten, mit der Förderung von größeren Unternehmen bis 50 Beschäftigte und mit dem fiktiven Unternehmerlohn. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Gute Wirtschaftspolitik!) Hier in Baden-Württemberg haben wir Pionierarbeit geleistet, um Soloselbstständige und Unternehmen in dieser schwierigen Lage bestmöglich zu unterstützen. Wir haben damit nicht nur sehr viele Arbeitsplätze gerettet; wir konnten auch Selbstständigen, kleinen und mittleren Betrieben helfen, die unverschuldet in diese Notlage geraten waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung der Freiberufler und der Unternehmer im Land war notwendig, und sie war erfolgreich. Was wir jetzt nicht vergessen dürfen, Herr Schweickert: Bei den Soforthilfen handelt es sich um öffentliche Gelder. Damit müssen wir sorgsam umgehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Dazu gehört eben auch, dass wir die Höhe der gezahlten Hilfen prüfen und daraufhin anschauen, ob sie im Einzelfall gerechtfertigt waren. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ist alles okay! Darum geht es gar nicht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Darum geht es doch gar nicht!) Herr Schweickert, Sie werden mir doch zustimmen, wenn ich sage: Das Land hat gegenüber den Unternehmern im Land eine Verantwortung. (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP – Zuruf: Richtig!) Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Land. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Ja! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das ist aber nicht nur eine Frage der Verantwortung. Auch beihilferechtlich ist das Land zu einer Überprüfung der Hilfen verpflichtet. Und das Rückmeldeverfahren war so angelegt, dass bürokratische Hürden weitgehend abgebaut wurden. Das Ganze hat auch einen bundesrechtlichen Hintergrund. Die Rückmeldung war notwendig, da die L-Bank gegenüber der Finanzverwaltung im Bund zur Meldung aller ausbezahlten Soforthilfen verpflichtet ist. (Zuruf: So ist es! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP: Nein! Genau das ist falsch! Das waren die Stammdaten! – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU) – Nein. Die L-Bank hat – – (Unruhe)
