Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, die ganze Gesellschaft, sind durch die Pandemie herausgefordert, und es ist, glaube ich, unstrittig, dass viele Selbstständige und gerade auch kleine Betriebe zu jenen gehören, die von der Pande- (Dr. Boris Weirauch) mie mit voller Wucht erfasst wurden, als sie im Frühjahr 2020 quasi über Nacht und dann über Monate hinweg schließen mussten, als Aufträge wegbrachen und ganze Geschäftsmodelle vor dem Aus standen. Der Landtag – mir ist es immer wichtig, das an dieser Stelle zu betonen – hat damals schnell und unbürokratisch reagiert und in einer Sondersitzung ein Hilfspaket in Höhe von 5 Milliarden € bereitgestellt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: So sieht es aus!) Zentraler Bestandteil waren dabei die wirtschaftlichen Soforthilfen für kleinere Betriebe und Selbstständige. Die Unternehmen mussten damals lediglich darlegen, dass sie durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, da die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um Verbindlichkeiten aus dem erwerbsbedingten Sach- und Finanzaufwand – etwa gewerbliche Mieten und Pachten – zu zahlen. Die Soforthilfen waren zielführend und wichtig, um Betriebe und Selbstständige über die ersten Wochen und Monate des Lockdowns vor der Insolvenz zu retten, indem von staatlicher Seite eben gerade auch dringend benötigte Liquidität bereitgestellt wurde. Zudem wurden gerade den Soloselbstständigen, die vielfach über keine nennenswerten Betriebsmittel verfügen und durch den Lockdown auch keine Einnahmen mehr hatten, fortlaufende Lebenshaltungskosten finanziert. Das war gut und wird auch im Nachhinein begrüßt. Es war mehr als gerecht, da gerade diese Menschen in Ermangelung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Ohne staatliche Hilfen hätten diese Menschen vor dem Nichts gestanden. Die Vorredner haben es schon erwähnt: Es wurden insgesamt über 2,2 Milliarden € an rund 245 000 baden-württembergische Betriebe und Selbstständige ausgezahlt. Kern des Programms war – auch das wurde erwähnt –, dass unbürokratisch beantragt werden konnte und schnell ausgezahlt wurde. Man muss an dieser Stelle tatsächlich auch den Industrie- und Handelskammern sowie der L-Bank im Land noch einmal danken, die das alles organisiert, geprüft und das ganze dringend benötigte Geld auf den Weg zu den Zuschussempfängern gebracht haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Insgesamt muss man einfach sagen, dass diese Soforthilfen in der Tat ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt waren, der aber auch gezeigt hat, was ein starker, handlungsfähiger Staat in einer so schweren Krise zu leisten vermag. Nur: Knapp zwei Jahre später kommt für viele dieser Menschen leider ein böses Erwachen, das – man muss es so deutlich sagen – die Landesregierung durch ein Missmanagement bei den Rückzahlungsforderungen mit zu verantworten hat. Zunächst ist es nachvollziehbar, dass ein Hilfsprogramm wie die wirtschaftlichen Soforthilfen, zumal, wenn diese mit Steuergeldern unterlegt werden, im Nachgang evaluiert wird. Es ist ordnungspolitisch ebenso nachvollziehbar, Herr Tok, dass riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Gelder zurückgefordert werden, wenn sich feststellen lässt, dass die Zuschüsse nicht im Einklang mit den Auszahlungsvoraussetzungen standen; das ist völlig unstreitig. Das kann der Fall sein, wenn sich im Nachhinein ergibt, dass Unternehmen im Bemessungszeitraum besser als erwartet durch die Krise steuern konnten, und daher im Nachhinein betrachtet tatsächlich keine wirtschaftlichen oder finanziellen Engpässe vorlagen – alles unstreitig. Was aber nicht geht, ist, dass die Wirtschaftsministerin des Landes Ende Oktober den Betrieben und Selbstständigen völlig ohne Not die Pistole auf die Brust setzt und eine kurzfristige Rückmeldung zum Jahreswechsel anmahnt – andernfalls drohe, so die L-Bank, die Rückforderung der gesamten Soforthilfe, gegebenenfalls könne auch versuchter Subventionsbetrug mit strafrechtlichen Folgen im Raum stehen. Das nenne ich mal eine nette Weihnachtspost, Frau Ministerin! Darüber haben sich die Leute sicher sehr gefreut. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Alfred Bamberger AfD) Und das alles zu einem Zeitpunkt, zu dem gerade auch die Wirtschaft in unserem Land durch die vierte und beginnende fünfte Coronawelle fortlaufend stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wer seit zwei Jahren und insbesondere aktuell um das wirtschaftliche Überleben kämpft, hat nicht die Kapazität und Muße, sich mit Formularen zu beschäftigen, auf deren Basis er Hilfsgelder zurückzahlen muss. Wenn Herr Kollege Mack hier ankündigt, das schaffe ja quasi Rechtssicherheit, denke ich, dass sich die Unternehmen über diese Art der Ankündigung und gerade auch über das Wording einer solchen Ankündigung mit Sicherheit nicht freuen. Da zieht Ihr Argument an dieser Stelle mitnichten. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Es ist doch geradezu paradox, dass Sie die Unternehmen seit zwei Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand über die Pandemie hinwegretten und dann, wenn endlich ein schwaches Licht am Ende des Tunnels erscheint, diesen Unternehmen sprichwörtlich den Saft abdrehen. Frau Ministerin, das versteht draußen im Land niemand mehr, wenn Sie so agieren, wie Sie hier agieren. Auf den gemeinsamen Antrag von SPD und FDP/DVP haben Sie uns geantwortet, dass Sie nicht wirklich schuld seien an der Malaise, sondern dass das Bundesfinanzministerium die Fristen so eng setze. Diese Legende wurde auch heute wieder mehrfach im Plenum zur Sprache gebracht. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: „Legen- de“ ist gut!) Es ist halt nur dumm: Wenn jemand einmal genau hineinschaut in diese Gesetzgebung – das haben wir, die SPD-Fraktion, anders als offenbar die Grünen, getan –, stellt man fest: Die erforderliche Mitteilung an die Finanzbehörde umfasst nach der zugrunde liegenden Bundesmitteilungsverordnung neben persönlichen Angaben des Zuschussempfängers nur die Angabe des tatsächlich ausgezahlten Betrags und eben gerade nicht des Saldos (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört! –
