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Dr. Michael Preusch

CDU 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Die werden nachgeliefert!) – Die werden nachgeliefert. – Im Ernst: Sie sehen, dass wir in der Landesregierung – da bin ich wirklich allen sehr dankbar, auch Ihnen als Haushaltsgesetzgeber – diese Mittel bereitgestellt haben. Denn dieser Teil der Forschung ist in der Tat sehr wichtig. Wir forschen ja nicht nur durch Obduktionen. Wir haben Forschungen zu Long Covid, Versorgungsforschung, Grundlagenforschung, Netzwerke mit den Klinikträgern. Wir gehen runter bis zu den Hausärzten. Also, wir forschen im großen wie im kleinen Stil. Aber natürlich ist das Thema Obduktionsforschung sehr wichtig, weil die Obduktion von Toten, die an oder mit dem Virus verstorben sind, sehr wichtig ist. Dabei – herzlichen Dank auch an die beteiligten Institutionen – war das Erste die Etablierung einer neuen Forschungsinfrastruktur. Das COVID-19 Autopsie- und Bioproben-Register Baden-Württemberg ist dabei von zentraler Bedeutung. Hier werden Proben – klinische wie pathologische Metadaten – von mehr als 200 Obduktionen in das Register geliefert. Diese Obduktionen wurden an den Universitätspathologien Tübingen, Freiburg, Ulm, Mannheim und Heidelberg durchgeführt. Dort lagern auch diese Probensammlungen. Diese umfassen Gewebeproben von Rachenmandeln, Gehirn, Lunge, Herz und riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 anderen inneren Organen. Die Gewebekollektive umfassen mittlerweile über 10 000 Bioproben und stehen für relevante Covid-19-Forschungsprojekte zur Verfügung. Aus dem COVID-19 Autopsie- und Bioproben-Register Baden-Württemberg werden mittlerweile über 28 differenzierte wissenschaftliche Projekte betreut. Da sind wir auf dem richtigen Weg; denn durch diese Landesförderung konnten neue, auch therapeutisch maßgebliche Erkenntnisse gewonnen werden. Beispielsweise wurden mikrovaskuläre Schäden der Lunge als Grundlage für schwere Covid-19-Verläufe erkannt. Das eröffnete neue therapeutische Ansätze wie Antikoagulation, Lysetherapie und neue, geänderte Beatmungsstrategien. Die Ergebnisse dieser Verbundforschung wurden in zahlreichen Kongressbeiträgen – Sie haben es erwähnt – sowie öffentlichen und internen Weiterbildungsveranstaltungen verbreitet. Die Förderung der Pathologien an unseren fünf universitären Standorten ist deshalb ausreichend. Eine Förderung außeruniversitärer Pathologien ist auch aus den von Ihnen genannten Sicherheits- und Kapazitätsgründen nicht beabsichtigt, und es liegen auch keine Pläne vor. Natürlich – liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es betont, aber man muss es einfach noch einmal erwähnen –: Bei jedweden unklaren Todesfällen besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Obduktion anzuordnen. Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Alternativen. Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich die Möglichkeit, Obduktionen anzuordnen. Nicht nur diese, auch die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes entsprechende Maßnahmen veranlassen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist ja nicht gewünscht!) Die Kostentragung ist dabei klar geregelt und erfolgt durch die öffentliche Hand. Sofern also aus fachlicher Sicht eine Obduktionsnotwendigkeit festgestellt wird, werden die Angehörigen entsprechend aufgeklärt und wird alles Weitere veranlasst. Aus all diesen und auch den von Ihnen genannten Gründen sieht die Landesregierung zusätzlich zu den bereits laufenden Forschungsprojekten keine Notwendigkeit, weitere Alternativen zu schaffen. Deswegen bitten wir um Ablehnung des Antrags. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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