Isabell Huber
Vielen Dank. – Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Reform der §§ 218 ff. bewusst den § 219 a aufgenommen, um Schwangeren eine möglichst neutrale Beratung und Information durch besonders qualifizierte Stellen zu gewährleisten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Rü- diger Klos AfD) Informationsmöglichkeiten über Schwangerschaftsabbrüche sind vorhanden, auch hier in Baden-Württemberg. Da hilft googeln, liebe Frau Dr. Kliche-Behnke. 2019 hat die Große Koalition in einem gemeinsamen Kompromiss die Informationsmöglichkeiten erweitert. (Unruhe) Ärztinnen und Ärzte dürfen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Zugleich darf ergänzend auf medizinische Informationen hingewiesen werden, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Ärztekammern und bei Beratungsstellen verfügbar sind. (Unruhe) Zudem veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch eine entsprechende Ärzteliste. Eine Frau in einer Notsituation kann sich also bereits heute anhand dieser Quellen darüber informieren, wo sie ärztlich betreut werden kann. (Isabell Huber) Für uns ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass die Beratung nicht in ihrer Funktion geschwächt wird. Denn sie dient auch dazu, der Schwangeren Unterstützungsangebote aufzuzeigen. (Beifall bei der CDU) Die Entscheidung muss letzten Endes die betroffene Frau treffen, und zwar gut informiert, möglichst frei und unbeeinflusst. Denn diese Entscheidung ist schwer genug. Klar muss dabei sein, dass es bei einer solchen Entscheidung nicht nur um eine Entscheidung für sich selbst geht, sondern eben auch um das Lebensrecht des Ungeborenen, so schwer der Gedanke in gewissen Situationen sein mag. Denn es handelt sich bei einem Abbruch nicht um einen normalen medizinischen Eingriff. Vielmehr zieht er nach sich, dass ein ungeborenes Leben beendet wird. Und das Leben ist bereits entstanden. Nach 22 Tagen beginnt das Herz des Kindes zu schlagen. Mit acht Wochen hat es ein Gesicht und nimmt Töne und Berührungen wahr. Mit neun Wochen kann es bereits Fäuste machen und nach zehn Wochen schon am Daumen lutschen. Der Abwägungsprozess fällt einer betroffenen Frau also sehr schwer. Und gerade in dieser Zeit sollte sie sich die Zeit nehmen dürfen, um sich gut und umfassend beraten zu lassen (Zurufe von der SPD und des Abg. Oliver Hilden- brand GRÜNE) und sich so die Argumente in Ruhe vor Augen zu führen und sich nicht etwa durch Werbemaßnahmen beeinflussen zu lassen. (Unruhe) Sachliche Informationen mit Geschäftsinteressen zu vermischen, was mit der Streichung dieses Paragrafen passieren wird, halten wir, die CDU, für grundfalsch. (Beifall bei der CDU und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Nichtsdestotrotz sind wir in Baden-Württemberg in der Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Und da ist es unser Job, die Umsetzung, sofern sie kommen wird, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen auch anzugehen – konstruktiv und sachlich. Das ist unsere Haltung als CDU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich möchte jedoch auch noch einen Hinweis geben – als Frau, aber auch als Christdemokratin –: Mit der Abschaffung würde zum einen der elementare Gedanke des staatlichen Schutzzwecks für das ungeborene Kind verloren gehen, und zum anderen droht die Gefahr, dass das aktuelle Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird. Der Abbruch würde dann nicht mehr die Ausnahme darstellen, sondern es würde durch die werbende Darstellung eine vermeintliche Normalität entstehen, (Abg. Daniel Born SPD: Wie kommen Sie denn da- zu?) ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 die Hemmschwellen hierfür entfallen lässt und die Illusion entstehen lässt, dass der Schutzzweck für das ungeborene Kind entfiele. Das gebe ich Ihnen mit; tragen Sie es gern nach Berlin weiter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben – auch das ungeborene – zu schützen. Der Gesetzgeber, also auch wir, hat dafür einen Schutzauftrag für ungeborene Kinder. Diesen gilt es zu respektieren und ihm vor allem auch nachzukommen. Keine Frau, die ungewollt schwanger ist, macht sich die Entscheidung leicht, ob sie dieses Kind auch zur Welt bringen soll. Das Lebensrecht des Kindes kann nur durch die Mutter und mit ihr erfüllt werden, nicht gegen sie. Deshalb ist es entscheidend, für eine gute medizinische Versorgung und eine ergebnisoffene, unabhängige Beratung zu sorgen. (Beifall bei der CDU) Wir in der Politik und in der Gesellschaft haben zudem die Aufgabe, den betroffenen Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren und sie in dieser Situation nicht alleinzulassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es ist unser ureigenes Verständnis als Christdemokraten, alle im Blick zu haben, auch diejenigen, die schwach sind oder eben noch gar nicht auf der Welt sind. Lassen Sie mich noch eines sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, bei der allgemeinen Impfpflicht von einer Gewissensentscheidung zu sprechen und bei der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nicht, das müssen Sie den Menschen, vor allem aber uns Frauen erklären. (Beifall bei der CDU und des Abg. Anton Baron AfD) Statt einzelne Bausteine aus dem geltenden und auf verfassungsrechtlicher Basis entwickelten Gesamtkonzept herauszubrechen, sollten Sie sich in Berlin viel eher Gedanken machen, wie Sie zu einer stigmatisierungsfreien Umsetzung genau desselben kommen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Aber dieses Brett ist wohl zu dick. Deshalb konzentrieren Sie sich lieber auf eine vermeintlich einfache und symbolträchtige Maßnahme, um Handlungsstärke zu demonstrieren. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Dies allerdings ist, um im Jargon des Verfassungsrechtlers zu bleiben, weder zweckmäßig noch geeignet, jedenfalls mit Blick auf das heutige Debattenziel der SPD. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
