Winfried Mack
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit großem Engagement und mit großer Tatkraft haben wir seit dem Beginn der Coronapandemie die kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Land unterstützt. Inzwischen sind 9,2 Milliarden € an die kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg ausbezahlt worden. Das ist ein enormer Betrag. Sagen Sie mir: In welchem Land Europas gibt es ein solches Engagement? riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Beifall bei der CDU und den Grünen) Als die Coronapandemie begann, hatten wir eine völlig neue Situation. Der Staat kann durch drei Dinge handeln: durch Geld, Recht und Information. Information war zu diesem Zeitpunkt schwierig. Viele Menschen hatten überhaupt keine Erfahrung mit der Pandemie – wir auch nicht. Deswegen war es schwierig, das zu vermitteln. Deswegen war es richtig, einen Lockdown zu machen, mit den Mitteln des Staates über ein Unterordnungsverhältnis zu handeln und zu sagen: Jawohl, wir leiten dieses Land an, wie wir jetzt durch die Pandemie kommen – in einer Zeit, in der wir keine Mittel gegen die Pandemie hatten, keinen Impfstoff, keine Maske, keine Schnelltests, überhaupt nichts. (Abg. Udo Stein AfD: Und jetzt haben wir es, und es geht genauso weiter!) Da war der richtige Ansatz, einen harten Lockdown zu machen. Damit haben wir eine sehr, sehr erfolgreiche Coronapolitik bis zum heutigen Tag in Baden-Württemberg und in Deutschland gemacht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In dieser Situation haben wir gefragt: Was müssen wir für die kleinen und mittleren Unternehmen, für die Soloselbstständigen tun? Ja, wir hatten eine Debatte hier im Landtag von Baden-Württemberg und sind mutig vorangegangen, Herr Kollege Schweickert. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Sie haben das gesagt; das möchte ich Ihnen konzedieren. Da haben wir gesagt: Wir nehmen in Baden-Württemberg Geld in die Hand. Wir legen ein eigenes Programm auf, wir gehen voraus, wir warten nicht auf die anderen. Und wir haben damit Maßstäbe in Deutschland gesetzt, von Baden-Württemberg aus den richtigen Impuls gesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Aber dann war es doch auch klar, als der Bund wenige Tage später ein Programm aufgelegt hat, dass wir auf das Geld, das der Bund ausgeschüttet hat, nicht verzichten konnten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Summe wurde genannt: 2,2 Milliarden €. Wer hätte es gewagt, die 2,2 Milliarden € in den Wind zu schlagen und zu sagen: „Wir machen es selbst“? Also sind wir in das Bundesprogramm eingestiegen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Jetzt möchte ich eines sagen – das muss man sich für zukünftige Fälle merken –: Es ist natürlich immer schlecht, wenn der Bund ein Bundesprogramm auflegt und die Länder dieses dann ausgestalten müssen. Viel besser wäre es, man würde es wie beispielsweise beim ÖPNV auf der Schiene machen, dass der Bund den Ländern Geld gibt, und die Länder können handeln. Das wäre der richtige Weg gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) (Winfried Mack) Das ist keine parteipolitische Aussage, sondern eine föderalismustheoretische Aussage, aber sie ist sehr wichtig für die Zukunft. (Vereinzelt Beifall – Abg. Udo Stein AfD: Wer war im Bund an der Regierung?) Deswegen sind wir jetzt beim Rückmeldeverfahren. Warum ist dieses Rückmeldeverfahren zustande gekommen? Warum sind die Zeitpunkte zustande gekommen? Eben auch deshalb, weil der Bundesfinanzminister damals, im September 2020, verlangt hat: Ihr müsst auch unbedingt alle Steuerdaten ans Finanzamt melden – für 245 000 Fälle in Baden-Württemberg. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Nun kann man über das Rückmeldeverfahren klagen oder nicht, Herr Kollege Schweickert, aber es hat auch Vorteile, und diese will ich Ihnen jetzt anhand Ihres Beispiels, des Möbelhauses, nennen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Da bin ich ge- spannt!) Ich könnte auch mein Lieblingsbeispiel, das Nähstüble, nennen, aber ich nehme Ihr Beispiel, das Möbelhaus. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Deswegen ha- ben wir es gesagt!) Sie haben gesagt, am 23. April wurde der Antrag gestellt, (Zuruf von der CDU: Jawohl! – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) der Maximalbetrag beantragt und der Betrieb dadurch gesichert. Das ist schon mal die allerwichtigste Aussage, Herr Kollege Schweickert, dass wir damals sofort geholfen und den Betrieb gesichert haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Richtig!) Das Möbelhaus gibt es heute noch, und mein Nähstüble gibt es heute auch noch. (Zuruf) Nun kommt der Oktober 2021, und Ihr Möbelhaus war genauso verpflichtet wie mein Nähstüble und alle anderen – 245 000 –, selbst zu schauen, ob die Gegebenheiten noch so sind wie damals angenommen oder ob es einen Rückzahlungsbedarf gibt. Ihr Möbelhaus kam dann zu der Überzeugung: Unter den gegebenen Bedingungen gibt es einen Rückzahlungsbedarf. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Deshalb ha- ben wir es gemacht!) Diesen hat es jetzt gemeldet. Nun können Sie Ihrem Möbelhaus zurückmelden, dass es keine Angst haben muss, dass irgendwann die Finanzpolizei um die Ecke kommt, sondern dass es zunächst einmal auf den Bescheid warten kann und in aller Ruhe Rechtssicherheit hat; denn wir haben jetzt mit diesem Rückmeldeverfahren Rechtssicherheit geschaffen, Herr Kollege. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 (Unruhe bei der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. An- ton Baron AfD) Jetzt sage ich Ihnen ein Weiteres.
