landtag-bw.de ↗

Carola Wolle

AfD 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ohne Frage wirft das Thema „Schwangerschaftsabbruch und sein juristischer Rahmen“ viele sehr komplexe Fragen auf. Es geht hier nicht nur um Fragen von Ethik und Moral, sondern auch um die persönliche Situation der Schwangeren. Es geht aber auch um den gesetzlichen Rahmen, in dem die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch getroffen wird. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes – ich zitiere: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – stellt § 218 den Schwangerschaftsabbruch unter den genannten Voraussetzungen deshalb lediglich ausnahmsweise straflos. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, warum das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche zu bewerben, in § 219 a des Strafgesetzbuchs ausgesprochen und dies unter Strafe gestellt wurde. Die Urheber dieses Paragrafen waren überaus weitsichtig. Sie wollten verhindern, dass Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Wir lehnen es ab, einen Schwangerschaftsabbruch als etwas Normales im Sinne von „Es ist nichts Bewegendes“ zu bagatellisieren (Beifall bei der AfD) und darin einen Arztbesuch wie jeden anderen zu sehen. Denn es ist eine absolute Ausnahmesituation, in der sich die Schwangere befindet: In ihrer folgenreichen Entscheidung für oder gegen das Kind geht es um zwei Menschenleben. Im Grundsatzprogramm meiner Partei wurde daher bereits 2016 festgeschrieben: Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären. (Beifall bei der AfD) Ich versichere Ihnen, dass niemand in meiner Fraktion die schwierige Situation einer ungewollt Schwangeren nicht ernst nimmt. Als Reaktion auf die Verurteilung der Allgemeinmedizinerin K. H. – sie wurde hier bereits wegen Werbung für Abtreibung angeführt – wurde 2019 von CDU und SPD der § 219 a des Strafgesetzbuchs um den Absatz 4 ergänzt. Die neue Regelung beinhaltet die Informationslage für schwangere Frauen in Notlagen und die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten von Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen; außerdem ist der Verweis auf Informationen von Behörden und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Ärztekammern zulässig. Lediglich Auskünfte über die Art und Methoden der Abbrüche bleiben weiterhin untersagt, erfolgen aber sehr wohl in einem individuellen Gespräch mit dem Arzt. Meine Damen und Herren, es besteht also weder ein Informationsdefizit, noch besteht Rechtsunsicherheit – und damit keine Notwendigkeit zur Abschaffung des § 219 a StGB. (Beifall bei der AfD) (Carola Wolle) Schauen wir uns doch einmal die Praxis genauer an: Seit Mitte der Neunzigerjahre eröffnet die Beratungslösung Schwangeren eine straffreie Möglichkeit, ihre Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Jede Schwangere hat damit zu Beginn der Schwangerschaft die Möglichkeit, über einen entscheidenden Wendepunkt selbst zu bestimmen. Mit dem verpflichtenden Beratungsgespräch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sie sich vor ihrer Entscheidung umfassend über das Für und Wider eines Schwangerschaftsabbruchs informieren kann. Sie soll über die Möglichkeiten eines Abbruchs ebenso wie über Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden, falls sie sich für das Kind entscheiden möchte. Zudem hat sie im Beratungsgespräch die Möglichkeit, über ihre Zweifel, Wünsche, Ängste und Sorgen zu sprechen; denn oftmals folgen psychische Belastungen auf einen Schwangerschaftsabbruch. Meine Damen und Herren, im Jahr 2020 wurden in Baden-Württemberg nach den Angaben des Statistischen Bundesamts 108 024 Kinder geboren. Im gleichen Zeitraum brachen 10 208 Frauen ihre Schwangerschaft ab. Anders gesagt: 8,6 % aller Schwangeren in Baden-Württemberg haben eine Abtreibung vorgenommen. Wir sollten uns daher Gedanken darüber machen, warum sich so viele Frauen gegen das ungeborene Leben entscheiden. Dabei ist unbestritten, dass es eine schwierige Entscheidung ist und dass diese nicht zu verurteilen ist. Daher ist es völlig inakzeptabel, dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, von Abtreibungsgegnern kriminalisiert oder gar angegriffen werden. Auch wenn die vorliegende Problematik schwierig und komplex ist, will ich hier grundsätzlich und unmissverständlich die Position meiner Partei darlegen. Die Alternative für Deutschland setzt sich für eine Willkommenskultur für neugeborene und ungeborene Kinder ein. (Beifall bei der AfD) Die Alternative für Deutschland steht für eine Kultur des Lebens und ist im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung der Meinung, dass der Lebensschutz bereits beim Embryo beginnt. (Beifall bei der AfD) Wir fordern daher, dass bei der Schwangerschaftskonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist. Werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können. Was hat der Gesetzentwurf der Ampel, insbesondere der FDP, zum Ziel? Die Verbesserung der Information für Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, und Rechtssicherheit für Mediziner und medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das ist bereits ganz klar, und damit geht dieser Entwurf ins Leere. Denn es gibt kein Informationsdefizit – weder über das Wie noch über das Wo eines Schwangerschaftsabbruchs. Das Netz der Beratungsstellen ist flächendeckend vorhanden, und selbstverständlich können die Ärzte über das Wie dann in ihrem individuellen Gespräch beraten. riode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Die aktuelle Gesetzeslage gibt jedem Arzt die Gewissheit, dass sein Hinweis auf die Leistung Schwangerschaftsabbruch nicht den Tatbestand der verbotenen Werbung erfüllt. Wenn ich als Mutter eines erwachsenen Sohnes (Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE: Eines? Ich ha- be vier!) abschließend noch ein persönliches Wort an Sie richten darf: Ich bitte Sie darum, dass die 124 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Baden-Württemberg auch zukünftig nicht ergebnisoffen beraten, sondern werdenden Müttern Mut und Unterstützung für ihr Kind liefern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Carola Wolle Protokoll ↗