landtag-bw.de ↗

Jochen Haußmann

FDP 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist wichtig, klarzustellen, dass bereits heute Obduktionsmöglichkeiten bestehen. Möglichkeiten, bei einem unklaren Todesfall eine Obduktion anzuordnen, bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Zum einen hat grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eine solche Möglichkeit. Zum anderen können auch die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden über das Infektionsschutzgesetz entsprechende Maßnahmen veranlassen. (Abg. Anton Baron AfD: Aber tun sie das?) Insofern gibt es bereits jetzt ausgiebig entsprechende Möglichkeiten. Jetzt fordern Sie im Beschlussteil Ihres Antrags, für alle Verstorbenen bis zu einem Alter von 65 Jahren – nach vorheriger Einwilligung der Angehörigen, also auf freiwilliger Basis – (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist der Punkt!) die Obduktion zu veranlassen. Wenn man die entsprechenden Zahlen heranzieht, muss man sich schon einmal die Frage stellen, ob das realistisch wäre. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, hatten im Jahr 2018 schon einmal einen Antrag zum Thema „Leichenschau und Obduktion in Baden-Württemberg“ gestellt. In den rechtsmedizinischen Instituten der Unikliniken Freiburg, Heidelberg und Ulm und in den pathologischen Instituten der Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm wurden in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 5 877 Obduktionen durchgeführt. So haben Sie mal eine Vorstellung davon, was dort abgewickelt wird. Die Forschungsförderung wurde angesprochen. Diese gibt es bereits. Da wird auch vom Land investiert. Die Covid-19-Obduktionsforschungen an den Universitäten werden auch mit erheblichen Mitteln unterlegt. Ich glaube, es ist wichtig, hier dem Eindruck zu begegnen, man wäre in diesem Bereich nicht in der Forschungsförderung unterwegs. Genau hier hat man in den letzten zwei Jahren erhebliche Erkenntnisse gewonnen und diese für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zum Einsatz gebracht. Es ist einfach falsch, zu behaupten, man würde hier keine Obduktionen durchführen. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Jochen Haußmann) Bisherige Forschungsergebnisse haben nicht bestätigt, dass Patientinnen und Patienten, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, Impfnebenwirkungen erlegen sind. Vielmehr wird deutlich, dass vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und bestimmten demografischen Eigenschaften, also Menschen in hohem Alter, mit chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, Adipositas oder Diabetes stärker gefährdet sind. Bei diesen Erkrankungen kommt es häufig zu einem schweren Verlauf. Deswegen ist eine Untermauerung mit den entsprechenden Studien wichtig. Daher vermittelt der Duktus Ihres Antrags einen völlig falschen Eindruck. Deswegen wird die FDP/DVP-Landtagsfraktion Ihren Antrag auch ablehnen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf von der AfD: Welche Überraschung!)

Alle Reden von Jochen Haußmann Protokoll ↗