Gabriele Rolland
So ist es!) (Dr. Boris Weirauch) unter Einbeziehung möglicher Rückzahlungen. Das ist einfach nicht wahr. Das haben wir Ihnen auch im Ausschuss gesagt, aber Sie halten nach wie vor an dieser Legende fest. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Das stimmt so aber nicht. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Die CDU-Fraktion muss jetzt ganz tapfer sein: Schuld an dieser Rückmeldefrist sind weder Olaf Scholz noch Christian Lindner, sondern ist einzig und allein die Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: So sieht es aus!) Noch viel gravierender als das holprige Rückmeldeverfahren ist aber die fortgesetzte Weigerung der Wirtschaftsministerin, den Berechnungszeitraum als Grundlage für die Auszahlung der Hilfen zugunsten der Betriebe und Selbstständigen so auszuweiten, dass er auch tatsächlich die Zeit des ersten Lockdowns abbildet. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Genau um das geht es! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Die Ministerin stellt sich beharrlich auf den Standpunkt, dass der Berechnungszeitraum erst ab dem Tag der Antragstellung zu laufen beginnen soll. Jetzt haben aber – Kollege Schweickert hat es erwähnt – nicht alle Betriebe ihren Antrag noch im März gestellt, sondern viele erst im April, manche auch erst im Mai. Im Ergebnis führt das nun zu der absurden Situation, dass diejenigen Betriebe und Selbstständigen jetzt die Dummen sind, die mit der Beantragung der Hilfen gewartet haben, um alles zu versuchen, aus eigener Kraft und ohne staatliche Hilfe aus dieser Misere herauszukommen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: Genau! So ist es!) Diese Betriebe werden jetzt, wenn es nach dem Willen von Grünen und CDU geht, bestraft. Das versteht man beim besten Willen nicht, Frau Ministerin. Das Ganze wird noch unverständlicher, wenn man sieht, dass andere Bundesländer hier wesentlich flexibler vorgehen, etwa Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. (Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es!) Dort kann man zumindest den Beginn des Monats der Antragstellung als Beginn des Berechnungszeitraums wählen. Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, warum ist das in Baden-Württemberg nicht möglich? Was unterscheidet Betriebe und Selbstständige in Stuttgart, in Mannheim, im Schwarzwald oder im Allgäu von denen in Hamburg? Die Antwort ist eigentlich klar: nichts. Es handelt sich um die gleichen Programme, die von den Ländern und vom Bund gleichermaßen getragen wurden. Man hat sich in Baden-Württemberg aber im Unterschied zu anderen Bundesländern für einen Weg entode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 schieden, der der Wirtschaft im Land einen enormen Schaden zufügt. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Daher richten wir, die SPD-Fraktion, erneut den Appell an die Wirtschaftsministerin: Überdenken Sie Ihre Haltung. Denken Sie an die vielen Menschen, die unter der Pandemie auch wirtschaftlich erheblich zu leiden hatten und noch immer leiden. Ändern Sie den Berechnungszeitraum dahin gehend, dass der Beginn des Lockdowns oder zumindest der Beginn des Monats der Antragstellung maßgeblich ist und nicht das Datum der Antragstellung. Ziehen Sie ein Rückzahlungsmoratorium in Erwägung. Betriebe und Selbstständige, die tatsächlich Gelder zurückzahlen müssen, weil sie im Nachhinein die Voraussetzungen für die Zuwendung nicht erfüllen, dürfen durch die Rückzahlung nicht in die Insolvenz getrieben werden. Sorgen Sie dafür, dass Stundungen und Ratenzahlungen möglich sind und dass Lösungen für Härtefälle gefunden werden. Betriebe und Selbstständige brauchen weiterhin unsere volle Unterstützung. Wir müssen der Wirtschaft in unserem Land in dieser schweren Zeit zur Seite stehen, ihr den Rücken stärken und dürfen ihr nicht Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Frau Ministerin, machen Sie es den Unternehmen nicht schwerer, als sie es ohnehin schon haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Stoch SPD: Sehr gut!)
