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Alena Trauschel

FDP 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind infolge eines Sexualverbrechens ungewollt schwanger. Ihr Selbstbild ist geprägt von Hoffnungslosigkeit und Minderwertigkeit. Sie empfinden Angst, Scham, Ohnmacht, Hass und Wut. Die Hoffnungslosigkeit, die Sie durchleben, lässt Sie gar nicht erst daran denken, die Schwangerschaft auszutragen. Sie sind sich sicher, dass der bloße Anblick des Kindes eine tägliche Retraumatisierung, eine ständige Erinnerung an die Tat wäre, die Sie unbedingt vergessen wollten. (Zuruf von der CDU: Von was reden wir jetzt?) Also treten Sie in Kontakt mit einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und vereinbaren eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese Beratung ist nicht Ihrem Schutz, sondern dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. So regeln es das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Strafgesetzbuch. Dort wird dann zunächst von Ihnen erwartet, dass Sie der beratenden Person die Gründe mitteilen, weshalb Sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen. Allein bei der Frage wird Ihnen übel. Sie durchleben Ihr Trauma erneut. Sie werden dann zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt. Es wird Ihnen das eigene Recht des Kindes auf Leben auch Ihnen gegenüber bewusst gemacht, und es werden Ihnen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnet. Nach dem Beratungsgespräch ist Ihre Entscheidung jedoch unverändert. Nach allem Nachdenken, allen ethischen Erwägungen, aller Bedenkzeit steht Ihre Entscheidung unverrückbar fest. Sie wollen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Sie haben nun das Ob geklärt. Und dieses Ob ist eine unglaublich schwierige Frage, auf die es keine richtige Antwort gibt. Denn niemand ist direkt für Abtreibung. Es ist eine Frage, auf die jede Antwort, die Sie geben, Sie den Rest Ihres Lebens verfolgen wird. Nachdem Sie aber das Ob geklärt haben, geht es um das Wo und das Wie. Sie suchen also nach Informationen darüber, wo Sie den Schwangerschaftsabbruch durchführen können und welche Methoden dafür infrage kommen, und auch darüber, welche Ärzte welche Methoden anwenden. Doch diese Informationen werden Ihnen verwehrt. Ein Arzt, der öffentlich darüber informiert, mit welchen Methoden er Abtreibungen durchführt, macht sich strafbar. Diese Gesetzeslage ist unerträglich. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD)

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