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Dr. Erik Schweickert

FDP 03.02.2022 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute mit den Berechnungsregeln für die Coronasoforthilfe ein Thema, das nicht nur mich und die FDP, sondern auch 245 000 betroffene Unternehmen in ganz Baden-Württemberg umtreibt, und zwar deshalb umtreibt, weil die Landesregierung und hierbei federführend das Wirtschaftsministerium seit mehreren Monaten ein Bundesprogramm zum Nachteil der Unternehmen in Baden-Württemberg ausgestaltet und sich durch diese wirtschaftspolitische Geisterfahrt in eine schier unlösbare Sackgasse manövriert und einen Millionenschaden verursacht hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Jetzt aber der Reihe nach: Werfen wir einmal einen Blick zurück auf das Frühjahr 2020. Damals, Anfang März 2020, wurde in Windeseile aus vereinzelten Coronafällen eine Pandemie mit ungewissem Ausgang, und am 22. März 2020 begann dann der erste Lockdown – eine harte, aber zugegebenermaßen wohl notwendige Maßnahme. Zahlreiche Geschäfte mussten schließen, aber auch für die offenen Betriebe brach der Umsatz erheblich ein. Die wirtschaftlichen Konsequenzen waren verheerend. Ich habe ein konkretes Beispiel dabei, an dem ich Ihnen gern noch einmal das Problem im Detail zeige. Es ermöglicht Ihnen, Frau Ministerin, auch, nachzurechnen. Da ist alles dabei, auch die Steuernummer; das ist also nichts Fiktives. Es handelt sich um ein Möbelhaus in einer mittelgroßen Kleinstadt – nicht aus meinem Wahlkreis; gerechnet wurde dabei von einem Steuerberater – mit 29 Mitarbeitern. Schauen wir einmal, wie sich das bei dem entwickelt hat. Denn als Reaktion auf den Lockdown haben wir damals gemeinsam hier im Land, aber auch im Bund entschieden: Wir müssen helfen; wir müssen die Unternehmen stützen. Schnell haben wir die Coronasoforthilfe mit Hilfszahlungen in Höhe von bis zu 30 000 € ermöglicht. Dieses Möbelhaus war eines von 245 000 Unternehmen in unserem Land, welches davon profitiert hat. Am 23. April 2020 hat dieses Möbelhaus seinen Soforthilfeantrag gestellt und bekam aufgrund seiner Mitarbeiterzahl – 29 – auch den Maximalbetrag bewilligt, schnell und unbürokratisch. Sein Geschäftsbetrieb war dadurch für den Moment gesichert, und nicht nur dieses Unternehmen war damals froh über die Unterstützung von politischer Seite. Jetzt mal „fast forward“ in den Oktober 2021: Die Coronapandemie wütet noch immer. Zahlreiche Unternehmen kämpfen weiter um das Überleben, und wirtschaftliche Einschränkungen sind noch immer existent. Doch trotzdem soll jetzt von Ihnen, Frau Ministerin, unter die Coronasoforthilfe vom Frühjahr 2020 ein Schlussstrich gezogen werden. Die L-Bank versendet an alle 245 000 Soforthilfeempfänger im Land – bis (Dr. Erik Schweickert) auf die, die dann schon zurückgemeldet und zurückgezahlt haben – ein Schreiben und fordert vollkommen unnötigerweise diese zur Rückmeldung und zur Durchführung einer Abschlussrechnung auf. Das war nicht notwendig. Das heißt für jeden: nachrechnen und Rückmeldung, ob man nicht doch zu viel Soforthilfe erhalten hat. Pflichtbewusst hat das auch das Möbelhaus getan. Ergebnis: Die kompletten 30 000 € müssen zurückgezahlt werden. Aber wie kann das sein, wenn man im Frühjahr 2020 doch so große Probleme hatte? Die Antwort, Frau Ministerin, ist relativ simpel: Es kommt darauf an, wie man rechnet; dabei kommt es auf den Stichtag an. Zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs ist bei uns in Baden-Württemberg die wirtschaftliche Situation für die drei Monate ab Antragstellung heranzuziehen. Das haben Sie so geregelt. Für mein Beispiel bedeutet das den Zeitraum vom 24. April bis zum 24. Juli. Der wirtschaftlich härteste Zeitraum, mitten im Lockdown, vom 22. März bis zum 23. April, durfte damit gar nicht berücksichtigt werden. Frau Ministerin, das geht nicht. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Denn ein Unternehmen, das sich nach dem Lockdown anstrengt – der Ehrliche, der Fleißige –, darf doch nicht der Dumme sein. Derjenige, der dann nach vorn geht, muss den Juli mit dem Rest verrechnen, hat aber trotzdem – das zeigt das Beispiel dieses Möbelhauses – natürlich Anspruch auf Soforthilfe gehabt. Sie sagen ihm nun praktisch, dass der Verlust in Höhe von 129 000 €, der zwischen März und Juni in Summe entstanden ist, plötzlich keine Rolle mehr spielt. Wenn das Unternehmen nicht in Baden-Württemberg angesiedelt wäre, sondern in Schleswig-Holstein, in Hamburg oder in Nordrhein-Westfalen, dann hätte es die Soforthilfe sehr wohl bekommen, nur bei uns nicht. So geht es nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD) Denn die Liquidität war doch im Lockdown gefährdet, nicht danach. Wenn der Stichtag also nicht der 24. April, sondern, wie in anderen Bundesländern, der 1. April gewesen wäre, dann wäre dieses Unternehmen nicht zur Rückzahlung verpflichtet, weil dann der Verlust in Höhe von 129 000 € angerechnet würde. Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir haben doch das Programm aufgelegt, um Unternehmen, die durch den Lockdown in Not geraten sind, zu helfen. Diese Stichtagsregelung in Baden-Württemberg ist eine schreiende Ungerechtigkeit und konterkariert sowohl eine vernünftige Politik als auch die gemachten Zusagen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Meine Fraktion und ich haben das früh erkannt, und wir haben Verbesserungen eingefordert. Frau Ministerin, schon im November haben wir Sie hier an dieser Stelle bei der Regierungsbefragung zum Handeln aufgefordert. Schon damals haode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 ben wir verlangt, das laufende Rückmeldeverfahren zu stoppen, zu verschieben und die Zeit zu nutzen, um eine Klärung dieser Berechnungszeiträume vorzunehmen, um zu klären, ob wir nicht auch lieber eine Regelung wie NRW, Hamburg oder Schleswig-Holstein einführen. Und was machen Sie? Sie fahren völlig unbeirrt und voller Überzeugung, den Kurs haltend, fort. Mit Lichthupe kommt Ihnen die FDP/DVP entgegen und sagt Ihnen: „Da stimmt etwas nicht.“ Das interessiert Sie nicht. Kurz darauf kommt Ihnen die SPD, auch mit Lichthupe, entgegen, aber gleiches Spiel: (Zurufe der Abg. Winfried Mack CDU und Gabriele Rolland SPD) „Das ist nur die Opposition.“ Dann kommen die Verbände, der Bund der Selbständigen, die Steuerberater und zeigen Ihnen mit Lichthupe: „Sie sind auf dem falschen Weg.“ Es interessiert Sie nicht. Sie fragen Ihre Berater auf dem Beifahrersitz: „Sind wir noch immer richtig unterwegs?“ – „Ja.“ – „Auf. Gib Gas.“ (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Meine Damen und Herren, noch als Ihnen sogar die Wirtschaftsminister der anderen Länder entgegengekommen sind und gesagt haben: „Wir machen das anders“ sagten Sie: „Nein, die fahren alle falsch.“ Das erinnert mich an den Witz mit dem Geisterfahrer, der auf der Autobahn fährt, das Radio anschaltet und hört: „Auf der Strecke ist ein Geisterfahrer unterwegs“, und dann sagt: „Ein Geisterfahrer? Ganz viele!“ Frau Ministerin, Sie müssen überlegen, was Sie sagen: Wenn Sie recht behalten hätten, hätte man auch in allen anderen Bundesländern zurückzahlen müssen. Dann muss ich mir doch überlegen, ob ich auf dem richtigen Kurs bin. Deswegen fordern wir Sie auf: Drehen Sie um! Verursachen Sie nicht weiter ein Trümmerfeld in dieser Geschichte, und ändern Sie endlich Ihren Kurs, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Anton Baron AfD) Sie schaden nämlich – zum wiederholten Mal – den Unternehmen. Kommen Sie mir jetzt nicht und sagen, Sie verschieben den Versand der Rückzahlungsbescheide doch nach hinten, bis Sommer. In anderen Bundesländern werden diese bis Sommer 2023 nach hinten verschoben. Frau Ministerin, bleiben Sie nicht stur. Gehen Sie einmal in sich, und schauen Sie sich den Betrachtungszeitraum an, der bei uns erst ab dem Tag der Antragstellung beginnt. Ihre Kolleginnen und Kollegen Wirtschaftsminister aus den anderen Ländern zeigen Ihnen, dass es auch anders geht. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran. Wenn Sie Beratung brauchen, kommen Sie gern. Ich gebe Ihnen auch gern die Telefonnummer von Herrn Pinkwart. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wer ist das?) Am Ende zählt eines: Hören Sie endlich auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechterzustellen. Drehen Sie um. Finden Sie den richtigen Weg. (Dr. Erik Schweickert) Sagen Sie uns in Ihrer Rede ganz konkret, wie Sie diese unsägliche Benachteiligung, diese Regelungen zum Nachteil des baden-württembergischen Mittelstands ändern wollen und wie Sie das konkret umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Anton Baron AfD)

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