Winfried Mack
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Punkte replizieren. Zunächst einmal: Der Kollege auf der ganz rechten Seite hat gesagt, ich hätte gesagt, es handle sich um einen verlorenen Zuschuss, und jetzt sei die Soforthilfe gar kein verlorener Zuschuss. Das stimmt natürlich nicht. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Die Soforthilfe war ein verlorener Zuschuss. Und jetzt geht es nur um die Fälle, in denen zurückgezahlt werden muss, weil die Bedingungen für den verlorenen Zuschuss im Nachhinein nicht mehr gegeben sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Da sind wir beim Kern der Debatte. – Sie bestreiten das. Dann beschäftigen Sie sich noch mal mit der Sache. Zum Zweiten haben Sie gesagt, wir hätten plötzlich die Weihnachtsmärkte verboten, und niemandem würde geholfen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben in Baden-Württemberg einen Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe, für Marktkaufleute usw. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wovon sollen die Leute le- ben? Haben Sie schon mal mit denen gesprochen?) in Höhe von 92,2 Millionen € ausgereicht. Wir haben also geholfen; wir sind den Unternehmen zur Seite gestanden. Wir haben nicht nur gesagt: „Ihr könnt die Weihnachtsmärkte nicht machen“, sondern wir haben auch geholfen. Das muss einfach gesagt sein, und das können Sie nicht unter den Tisch kehren, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Jetzt geht es zum einen noch mal um die Frage des Rückmeldeverfahrens. Wann hätte das Rückmeldeverfahren abgeschlossen sein müssen? Wenn wir, wie es das Bundesfinanzministerium verlangt, den Finanzämtern bis Ende Februar 2022 melden müssen, (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) dann musste das Rückmeldeverfahren eben zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Herr Kollege Schweickert, jetzt noch mal: Das Rückmeldeverfahren ist eine gute Sache, weil das von Ihnen genannte Möbelhaus im Moment absolute Rechtssicherheit hat. Es versäumt nichts und kann getrost auf den Rückzahlungsbescheid warten. ode – 28. Sitzung – Donnerstag, 3. Februar 2022 Jetzt haben Sie gehört, dass die Wirtschaftsministerin gesagt hat, sie habe die Zeit genutzt und mit dem Bund verhandelt. Da ist das Kind überhaupt nicht in den Brunnen gefallen, und wir sind nicht in einer Sackgasse. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Vielmehr haben wir aufgrund des Rückmeldeverfahrens und der Rechtssicherheit, die der Rückzahlungsverpflichtete im Moment hat, die Beinfreiheit, uns genau zu überlegen, wie wir es gestalten, damit wir das Optimale für die Unternehmen in unserem Land herausholen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Bei dieser Aufgabe sind wir dabei, und das werden wir, denke ich, zur großen Zufriedenheit der Wirtschaft im Land machen. Ich muss Ihnen nur eines sagen: Wenn man in einem solchen Fall auch mal zurückzahlen muss, heißt das nicht, dass das ganze Programm schlecht ist. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat nie- mand gesagt!) Das muss man einfach auch mal darstellen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat doch gar niemand gesagt, Herr Kollege! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat niemand behauptet!) Denn das Möbelhaus konnte natürlich am 23. April nicht wissen, dass zum 1. Juli die Mehrwertsteuer abgesenkt wird, dass die Leute in der Coronazeit plötzlich gesagt haben: „Ich möchte neue Stühle haben, ich möchte einen neuen Esstisch haben, meine Frau möchte einen neuen Schlafzimmerschrank haben.“ (Lachen bei der FDP/DVP) Deswegen wurde im Juli plötzlich ganz anders eingekauft. Und wenn man jetzt die Zeiträume verschiebt, ergibt sich dadurch natürlich ein anderer Rückzahlungsbetrag. Lassen Sie uns doch diese Möglichkeiten im Moment einfach nutzen, Herr Kollege Schweickert. Wir haben die Beinfreiheit, wir nutzen die Möglichkeiten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Ich freue mich darüber, wenn Sie da mithelfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
