Plenarprotokoll 17/19
11.11.2021 · 210 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (24)CDU (18)SPD (15)FDP (13)GRÜNE (10)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Gehring, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Klauß – – (Unruhe) – Es wäre nett, wenn Sie Ihre Gespräche einstellen würden. Ich habe die Sitzung eröffnet. Danke. Von der Teilnahmepflicht befreit sind außerdem Frau Abg. Dr. Pfau-Weller sowie Herr Abg. Hockenberger. Seitens der Regierung aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Gentges, Frau Staatsrätin Bosch, ab 14 Uhr Herr Minister Hauk, ab 16:15 Uhr Frau Ministerin Walker, ab 17 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz, zwischen 10:45 und ca. 12:30 Uhr Herr Staatssekretär Dr. Rapp, bis ca. 11 Uhr Herr Staatssekretär Hoogvliet und Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Außerdem ist Frau Ministerin Razavi entschuldigt. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 10. November 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beschäftigungsbedingungen, Bezüge, Dotationen und Ausstattung der vom Land Baden-Württemberg aufgrund außertariflicher Sonderverträge Beschäftigten –, Drucksache 17/1003. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Weltklimakonferenz Glasgow: Baden-Württembergs Einsatz für eine Welt auf dem 1,5-Grad-Pfad – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Niemann.
Jutta Niemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aktuell wird in Glasgow ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tokoll vom 11. November 2021 9:32 Uhr unser aller Zukunft verhandelt. Diese internationalen Klimaschutzverhandlungen sind entscheidend. Die Klimakrise ist eine globale Krise mit globalen Auswirkungen. Nur als Weltgemeinschaft können wir diese Krise gemeinsam bekämpfen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Nur zusammen können wir eine klimagerechte Zukunft gestalten, und nur zusammen können wir in einer globalisierten Welt Klimaschutz auch wirklich umsetzen. Baden-Württemberg ist bei diesen Klimaverhandlungen mittendrin, mit einer Delegation des Ministerpräsidenten, mit unserer Umweltministerin bei den Verhandlungen in Glasgow und bei der Generalversammlung der „Under2 Coalition“. Das ist auch gut so. Es ist wichtig, dass Baden-Württemberg mit am Tisch sitzt, wenn die Zukunft verhandelt wird, denn unsere Vertreterinnen und Vertreter stehen für ambitionierten Klimaschutz. Sie stehen dafür, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Und sie stehen dafür, dass eine Industrienation genau dieses auch schaffen kann. Diese Herausforderung zu meistern ist international unsere Verantwortung, vor allem gegenüber den Menschen, die besonders stark unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden, den Menschen, die aufgrund von Dürren, aufgrund von Überschwemmungen keine Lebensgrundlagen mehr haben. Wir haben auch die Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen. Gerade als Demokratinnen und Demokraten sind wir dafür verantwortlich, die Freiheitsrechte dieser zukünftigen Generationen zu wahren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ein großer Beitrag Baden-Württembergs für den internationalen Klimaschutz war die Gründung der „Under2 Coalition“. Über 260 Staaten und Regionen stehen heute in dieser Coalition für ambitionierten Klimaschutz. Dieses Bündnis ist bedeutend, gerade weil in den meisten Fällen diese Regionen für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen verantwortlich sind. Genau darum geht es beim Klimaschutz. Es geht um die Umsetzung. Der neueste Bericht des IPCC ist eindeutig. Er ist alarmierend, und er bedeutet, dass wir handeln müssen. Wir müssen jetzt handeln. Zur Verwirklichung ambitionierter Klimaschutzziele braucht es Mut. Denn richtig ist: Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist keine einfache Aufgabe. Es geht nicht nur darum, zwei, drei neue Technologien einzuführen, es geht nicht nur darum, Energie zu sparen – natürlich müssen wir das auch (Jutta Niemann) tun –, sondern es geht darum, eine umfassende Transformation unserer Gesellschaft zu erreichen. Das betrifft alle. Es betrifft die Politik, es betrifft die Unternehmen, es betrifft die Wirtschaft, es betrifft die Bürgerinnen und Bürger. Diese Transformation braucht mutiges Handeln, sie braucht entschiedenes Handeln, und hier gehen wir in Baden-Württemberg gemeinsam mit der „Under2 Coalition“ der Regionen der Welt voraus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit dem baden-württembergischen Klimaschutzgesetz haben wir gerade ein starkes Gesetz verabschiedet, um Baden-Württemberg auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen, mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung: Ausbau erneuerbarer Energien mit der umfassendsten PV-Pflicht in ganz Deutschland, Verankerung des Flächenziels von mindestens 2 % für Wind- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen. Wir bringen die Wärmewende voran, konkret mit kommunalen Wärmeplänen für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Wir bringen Schwung in die Verwaltung von morgen mit einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030. Aber auch das reicht noch lange nicht aus. Wir brauchen z. B. dringend eine Beschleunigung der Genehmigung – Ziel ist hier die Halbierung der Genehmigungsdauer –, und das vor allem bei den Windkraftanlagen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Dafür hat die Landesregierung gerade die Einrichtung einer Taskforce beschlossen. Diese prüft u. a. die Standardisierung und Digitalisierung von Anträgen, Möglichkeiten zur Beschleunigung von Rechtsentscheidungen bei Einsprüchen und verbindliche Konzepte für Ausnahmeregeln beim Artenschutz. Maßnahmen sollen identifiziert und umgehend umgesetzt werden. Außerdem unterstützt das Land aktiv die Energiewende, indem es dringend benötigte Flächen bereitstellt. Im Oktober startete die erste Ausschreibungsrunde für die Vergabeoffensive zu Windkraftanlagen im Staatsforst. Also: das ambitionierteste Klimaschutzgesetz Deutschlands, eine Taskforce für erneuerbare Energien, eine Vergabeoffensive für Windkraftanlagen im Staatsforst. Forst ist mir da auch wichtig; denn es ist klar: Es geht hier um die bewirtschafteten Teile der Wälder, natürlich immer auch im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz. Diese Maßnahmen hat die grünschwarze Landesregierung gemeinsam mit den Regierungsfraktionen in sehr kurzer Zeit beschlossen und auf den Weg gebracht. Das ist das Tempo, das wir brauchen. Genau in diesem Tempo wollen wir weitermachen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Denn bis zum Ziel der Klimaneutralität sind es gerade mal noch 18 Jahre. Das ist nicht viel. Das heißt, wir brauchen einen Sprint auf dem 1,5-Grad-Pfad bis zum Ziel der Nettonull. Damit wir diesen Sprint schaffen, müssen wir gleich die nächsten Maßnahmen angehen. Konkret bedeutet das: Wir müssen Sektorziele festlegen, sodass jeder Sektor verbindlich festgee – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 legte Ziele hat, die in diesem Sektor erreicht werden müssen. Diese Sektorziele müssen konkrete Maßnahmen enthalten, wie das umgesetzt wird. Ferner brauchen wir eine Kontrolle, ob diese Maßnahmen auch ausreichen, um diese Ziele zu erreichen. Für den Fall, dass das nicht so ist, müssen wir einen Mechanismus haben, der eine Nachjustierung dieser Maßnahmen hinterlegt. Denn genauso wie es international nur zusammen geht, geht es auch hier nur gemeinsam mit allen Politikbereichen. Wir brauchen konkrete Klimaschutzmaßnahmen: beim Bauen, bei der Energieproduktion, in der Wirtschaft, bei der Mobilität, in der Landwirtschaft. Wir alle müssen gemeinsam miteinander am Klimaschutz arbeiten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Weil wir bis zur Klimaneutralität nur sehr wenig Zeit haben, können wir es uns auch nicht mehr leisten, Schritte in die falsche Richtung zu gehen. Das bedeutet: Es dürfen keine Fördergelder mehr für Dinge ausgegeben werden, die klimaschädlich sind. Deswegen müssen wir schnell den sogenannten Klimavorbehalt für jedes Förderprogramm verankern. Jede Förderung, jedes Gesetz des Landes muss eine lebenswerte, klimagerechte Zukunft sichern. Wichtig ist auch, dass diese Dinge auch für den Bund gelten, dass auch hier die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Dort müssen endlich die Weichen in Richtung auf den 1,5-Grad-Pfad gestellt werden. Wir brauchen dringend eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, ein neues Strommarktdesign. Beispielsweise muss es einfach sein, Solaranlagen zu bauen, egal, ob mir das Haus gehört oder ob ich dort Mieterin bin. Es muss auch wieder für Genossenschaften möglich sein, Windräder zu projektieren und zu bauen. (Beifall bei den Grünen) Wir brauchen den Kohleausstieg bis spätestens 2030, wir brauchen ein neues Gebäudeenergiegesetz, wir brauchen ein Umdenken bei der Verkehrsplanung, wir brauchen auch da den Abbau von klimaschädlichen Subventionen und, und, und. Denn die Landesregierung, viele Kommunen und auch viele Unternehmen hier in Baden-Württemberg sind bereit, Klimaschutz umzusetzen, und das geht eben nur dann erfolgreich, wenn auf allen Ebenen – auch auf den übergeordneten Ebenen – die richtigen Rahmenbedingungen gelten. Die Verhandlungen in Glasgow zeigen aktuell, dass es für die Umsetzung von Klimaschutz Vorbilder braucht. Baden-Württemberg ist eines dieser Vorbilder. Deshalb: Lassen Sie uns hier gemeinsam ambitioniert und schnell weitermachen, damit wir alle gemeinsam auf den 1,5-Grad-Pfad gelangen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben Keith Pitt aus Australien und Paulo Andrade aus Ecuador gemeinsam? Sie (Raimund Haser) beide sind bzw. waren Wasserminister ihrer Länder. Das Wort „Wasser“ kommt in ihrem Ministertitel vor. Mir ist aufgefallen, als wir jetzt gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten, mit Herrn Staatssekretär Hassler, mit Umweltministerin Walker, mit dem Kollegen Karrais von der FDP/DVP in Glasgow waren, dass auch die Gesprächspartner dort Wasserminister hatten. Es handelte sich um zwei Regionen in Spanien; die eine war Andalusien, und die andere war Katalonien. Das heißt, das Thema Wasser spielt in anderen Ländern offensichtlich schon eine andere Rolle als bei uns. Da geht es nämlich nicht um die Sicherung von Thermalquellen, sondern um die Sicherung von Wasser in der Klimakrise. Wenn wir uns in der Welt umschauen, dann schauen wir z. B. zum Brahmaputra; das ist ein sehr, sehr großer Fluss im Himalaya, um den sich zurzeit Indien, Bangladesch und China streiten. China plant dort ein Wasserreservoir, mit dem man u. a. 60 GW Stromleistung installieren, aber natürlich das Wasser auch nach China ableiten kann. Dafür werden Berge gesprengt, damit das Wasser so umgeleitet werden kann, dass es am Schluss in China landet. Dort hat es sogar schon Schießereien gegeben. Wenn man so möchte, ist das der erste kleine Krieg um das Wasser, den wir erleben. Nun kann man sagen: „Ja gut, kein Wunder, die Chinesen sind ja auch schuld an der Klimakrise. Sie belasten die Erde jedes Jahr mit 11,5 Milliarden t CO . Da sind wir mit unseren 0,8 Milliarden t eigentlich gut dran.“ Der Witz ist nur: Im Jahr 1970 hat China 0,9 Milliarden t CO verbraucht, also ungefähr so viel wie wir heute. Was ist denn nun zwischen 1970 und 2019 – aus diesen Jahren stammen die Zahlen – passiert? 1970 haben die Deutschen ihre eigene Kohle aus dem Boden geholt. Sie haben ihren eigenen Stahl verhüttet. Sie haben den Stahl in ihren eigenen Autos verbaut, und die Autos sind hier verkauft worden und umhergefahren. Und heute? Heute wird unser Stahl, unser Plastik, (Zuruf: Kunststoff!) alles, was wir so brauchen und was wir in unserer Welt nicht mehr haben wollen, in China produziert, aus der Erde geholt, verhüttet, nach Deutschland gebracht, auch hier nach wie vor in unsere Maschinen und Autos verbaut. Und wie in einer Posse wird das Auto dann, wenn es fertig ist, wieder nach China verkauft. Wenn ich auf Ihre Tische schaue, darauf, worauf Sie gerade herumhacken, dann weiß ich: Auf den allermeisten Geräten steht „Designed in California“ und „Produced in China“ – und zwar von vorn bis hinten. Da dürfen wir uns nicht wundern, dass China jedes Jahr 11,5 Milliarden t CO produziert. Indien ist dabei, irgendwann einmal 1,5 Milliarden Menschen – ebenso wie China – zu haben, und macht es an dieser Stelle nach. (Abg. Anton Baron AfD: Die Batterien für die Elek- troautos haben Sie noch nicht erwähnt!) Wenn man nach Glasgow schaut und hört, über was dort geredet wird, dann fehlt mir der Glaube, dass wir plötzlich aufhören zu fahren, aufhören zu fliegen, aufhören zu produzieode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ren. Ich glaube nicht, dass unsere Kinder in kälteren, kleineren Wohnungen wohnen wollen, weniger Geld verdienen wollen, weniger Wohlstand haben möchten. Die Welt wird irgendwann in der Mitte dieses Jahrhunderts fast zehn Milliarden Menschen haben, die alle das gleiche Ziel haben. Wenn wir nicht wollen, dass das alles in einer Katastrophe endet, in einer, die viel größer ist als die militärische Auseinandersetzung zwischen China und Indien, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie wir diese Katastrophe verhindern könnten. Wir sollten statt des Wortes „Klimawandel“ vielleicht einmal wieder das Wort „Klimaerhitzung“ benutzen. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Effizienz und Technologie. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das MOU, das wir – mit „wir“ meine ich Baden-Württemberg – in der „Under2 Coalition“, die ja jetzt eigentlich „Under1.5 Coalition“ heißen müsste, unterschrieben haben, hat natürlich den Verkehr im Blick, hat die Häuser im Blick, hat die Wärme im Blick, hat die Industrie im Blick. Aber den Punkt 9, die neue Ziffer 9, finde ich fast am spannendsten. Da geht es darum, dass wir uns bemühen möchten, Finanzinstrumente zu entwickeln, um privates Kapital in den Hochlauf einer klimaneutralen Weltwirtschaft zu bringen. Das, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens ein entscheidender Punkt. Als ehemaliger Banker weiß ich, was man braucht, damit jemand investiert. Damit jemand investiert, braucht er verlässliche Rahmenbedingungen. Er muss wissen, dass das, wofür er heute Verträge abschließt, wofür er heute Fabriken baut, morgen noch immer gilt. Deswegen sind wir, ist die Politik dafür verantwortlich, weltweit, aber auch bei uns in Baden-Württemberg verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Da haben wir auch schon relativ viel geschafft. Wir haben einen deklarierten Kohleausstieg. Wir haben einen deklarierten Atomausstieg. Wir haben – das mag einem gefallen oder nicht – durch die Fotovoltaikpflicht einen ziemlich klaren Ausbaupfad in der Fotovoltaik. (Abg. Anton Baron AfD: Und was ist mit der Grund- last?) Wir haben – Kollegin Niemann hat es gesagt – durch das 2-%-Flächenziel ausgebracht, dass wir 1 000 Windräder bauen wollen. Und wir werden diese 1 000 Windräder in Baden-Württemberg bauen, weil wir sie bauen müssen, weil es anders gar nicht geht. (Abg. Anton Baron AfD: Prost Mahlzeit!) In diesen Rahmenbedingungen müssen wir weiter gehen, z. B. wenn wir über grünen Wasserstoff reden. In Glasgow redet man ja ziemlich viel über grünen Wasserstoff. Ich habe z. B. jemanden getroffen, der aus Südaustralien kommt. Der hat mir erzählt, dass die Region Adelaide ein Rahmenabkommen mit Rotterdam geschlossen hat. Im australischen Outback wird also mit Fotovoltaik grüner Wasserstoff produziert, der zu Ammoniak umgewandelt und per Schiff nach Rotterdam transportiert wird. (Raimund Haser) Ein weiteres Memorandum, das dort unterschrieben worden ist, umfasst eine Pipeline, die von Rotterdam nach Deutschland geht. Und das Unternehmen, welches das unterschrieben hat, ist RWE. Das heißt, dieser Markt hat längst begonnen. Manchmal bin ich mir in diesen Hallen wie auf einer Verkaufsveranstaltung vorgekommen. Während man bei der ITB Caravans verkauft, wird dort grüner Wasserstoff verkauft. Das heißt, das alles, worüber wir reden – diese Neutralität –, ist machbar, ist technisch umsetzbar. Diese Neutralität braucht gute Rahmenbedingungen, sie braucht finanzielle Ausstattung, und sie braucht unser aller Hilfe, damit sie funktioniert. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Dabei hilft nicht nur die Taskforce. Denn jedes Gesetz, jede Verordnung, die wir haben, lebt ein Stück weit immer auch von den Menschen, die sie umsetzen. Deswegen geht es auch um den Geist, der herrscht. Jeder von uns wird auf Veranstaltungen eingeladen, auf denen irgendjemand gegen irgendetwas ist. Es ist immer relativ leicht, sich wegzuducken, sich vielleicht klein zu machen, vielleicht auch einmal ein paar schwammige Aussagen zu treffen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, zu sagen: „Wir haben ein Gesetz gemacht und unterschrieben. Darin steht: Klimaneutralität bis 2040. An dieses Gesetz werden wir uns halten.“ Und um dieses Gesetz umzusetzen, müssen wir das tun, worüber hier gerade diskutiert wird. Ich möchte meiner Tochter irgendwann einmal nicht erzählen: Weißt du, wir hätten das schon irgendwie hinbekommen, aber Windräder sehen einfach blöd aus. (Abg. Anton Baron AfD: Was bringt das, wenn die anderen nicht mitmachen? – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Ich glaube nicht, dass das die Haltung sein darf, die wir in diesem Jahrhundert haben sollten. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Es gibt in der Geschichte viele Menschen, die diese Situationen beschrieben haben, wenn man Dinge tun muss, die etwas mit Überzeugung zu tun haben. Der Heilige Augustinus sagte: „Es muss in dir brennen, was du in anderen entzünden möchtest.“ Mein Lieblingsbild ist zurzeit eines von Don Bosco, des ersten Jugendseelsorgers, den es auf der Welt wohl gab. Er hat gesagt: „Wer Menschen fischen will, muss sein Herz an die Angel hängen.“ Lassen Sie uns also als Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger vorangehen, bevor uns andere vorweggehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gruber das Wort.
Gernot Gruber SPD
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann vielem von dem, was die e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Kollegin Niemann und der Kollege Haser gesagt haben, zustimmen, insbesondere der These, dass es ganz wichtig ist, auf Effizienz, auf Technik zu setzen, wie es Herr Haser eben überzeugend ausgeführt hat. Trotzdem halte ich es für wichtig, dass wir auch unser Verhalten überprüfen müssen und mehr Energie einsparen müssen. Das ist nämlich unmittelbar wirksam, und dadurch können wir auch unmittelbar CO einsparen, (Vereinzelt Beifall) vor allem dann, wenn man, wie es im Titel der Aktuellen Debatte heißt, „Baden-Württembergs Einsatz für eine Welt auf dem 1,5-Grad-Pfad“ als Ziel hat. Das ist schon eine optimistische Formulierung im Titel unserer Aktuellen Debatte, viel optimistischer als die Prognosen der Wissenschaftler, die davon ausgehen, dass wir bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine Klimaerwärmung von 1,8 bis 3 Grad haben werden – unter der Voraussetzung, dass wir all das umsetzen, was auf den Klimakonferenzen in Paris und in Glasgow besprochen worden ist. Trotzdem gab es wichtige und gute Signale. Um nochmals auf das 1,5-Grad-Ziel zu rekurrieren, möchte ich Ihnen einen Zeitungsartikel aus der gestrigen Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“ zeigen mit der Schlagzeile: (Der Redner hält einen Zeitungsartikel hoch.) Kein Land auf 1,5-Grad-Kurs Das Schöne an diesem Artikel ist, dass unter den ersten zehn Ländern, die gut dastehen, zumindest was die Zielsetzungen beim Klimaschutz anbelangt, sich neben den skandinavischen Ländern und Großbritannien auch Deutschland befindet. So weit einmal die positive Botschaft. Es gab auch wichtige Signale in Glasgow, beispielsweise die Erneuerung der Willensbekundung der Staaten, auch den ärmeren Ländern zu helfen, damit diese mit den Folgen der Klimaerwärmung – Klimaerhitzung hat Herr Haser gerade gesagt – besser zurechtkommen und sie bei ihrer Entwicklung vor allem nicht die gleichen Fehler machen wie wir und eben nicht auf Kohle und Öl und auch nicht auf die Abholzung ihrer Wälder setzen. Der Blick auf die Welt zeigt: Immer mehr Menschen erzeugen immer mehr CO , (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Methan und sonstige Treibhausgase und heizen unseren Planeten immer weiter an. Da stellt sich die Frage: Werden wir in Deutschland, werden wir in unserem Land Baden-Württemberg unserer Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern gerecht? Da möchte ich beim Blick auf Glasgow Ihren Blick auf den britischen Ökonomen Nicholas Stern richten, ein früherer Weltbanker. Er hat sicherlich nicht den Ruf, ein idealistischer Träumer zu sein. Er hat 2006 im sogenannten Stern-Report, von der damaligen Labour-Regierung beauftragt, dargelegt, dass wir, wenn wir die Klimaerwärmung wirksam begrenzen (Gernot Gruber) wollen, bereit sein müssen, 1 % des Bruttosozialprodukts für den Klimaschutz zu investieren. Sonst – Stand 2006 – drohen Ausgaben für die Folgen von mindestens 5 % des Bruttosozialprodukts, um mit der Klimaerwärmung und den anderen Konsequenzen wie Unwetter, Dürren, Wassermangel, der angesprochen wurde, zurechtzukommen. Übrigens: Nicholas Stern ist nicht nur studierter Volkswirt, sondern ist auch Mathematiker, weshalb ich ihm und seinen Zahlen natürlich besonders vertraue. (Heiterkeit bei der SPD – Zuruf: Kein Versicherungs- mann!) Nun aber zurück zum Ernst der Lage. Lassen Sie mich zwei Tage nach dem 9. November, dem geschichtsträchtigsten Tag unseres Landes, auch daran erinnern, dass Adalbert Stern, der Vater von Nicholas Stern, wegen seines jüdischen Glaubens 1939 vor den Nazis aus Deutschland flüchten musste. Was sagt Nicholas Stern zum Klimagipfel in Glasgow? Er weist darauf hin, dass uns die Zeit davonläuft – „Time is running out“ –, um das 1,5-Grad-Begrenzungsziel doch noch zu erreichen. Die Kosten für zu wenig Klimaschutz heute sieht er wie andere Wissenschaftler auch mittlerweile deutlich höher als die 5 %, die 2006 prognostiziert waren. Die gute Nachricht, die er hinterherschiebt, ist aber, dass auch die Kosten für die erforderliche Technik, für die erforderliche Effizienz deutlich günstiger geworden sind. Das gibt uns vielleicht doch noch eine Chance, die Klimaerwärmung wirksam begrenzen zu können. Da richtet sich die Frage an uns in Deutschland, dem Land mit dem sechst- oder siebtgrößten CO -Ausstoß weltweit – übrigens pro Kopf der gleiche CO -Ausstoß wie China –, ob wir unserer Verantwortung gerecht werden. Gut ist: Wir sind bei der CO -Einsparung vorangekommen, 2020 in Deutschland immerhin um 40 % gegenüber 1990. Baden-Württemberg hinkt da leider mit 25 % CO -Ersparnis (Abg. Anton Baron AfD: Warum wohl?) gegenüber 1990 noch deutlich hinterher. Es muss ein Ansporn für uns sein, mehr zu tun. Optimistisch, denke ich, kann uns stimmen, dass gerade auch in unserem Land viele wichtige Techniken zum Ausbau der regenerativen Energien, zur Hebung von Energieeffizienz, zur Gebäudesanierung kostengünstig verfügbar sind und auch Arbeitsplätze bei uns sichern. Ja, der kritische Blick zeigt neben dem halb vollen Glas auch das halb leere Glas. Wir kommen viel zu langsam voran beim Klimaschutz, beim Ausbau der regenerativen Energien. In Deutschland liegt der Anteil der regenerativen Energien am Stromverbrauch immerhin bei 45 %, in Baden-Württemberg leider nur bei 25 %. Auch da hinken wir hinterher. Daher bin ich schon ein bisschen verblüfft, dass die grün-schwarze Landesregierung sich hinstellt und vom Klimaschutzland Baden-Württemberg spricht. Das wäre vielleicht ein Titel, der auf Rheinland-Pfalz zu Recht zutrifft. In Rheinland-Pfalz nämlich beträgt der Anteil der regenerativen Energien am verbrauchten Strom 45 %, und Rheinland-Pfalz hat es auch geschafft, 40 % CO einzusparen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Beifall bei der SPD und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Das wäre also die Benchmark, an der sich Baden-Württemberg orientieren sollte. Trotzdem habe ich richtig positiv registriert, dass die Landesregierung mit der neu errichteten Taskforce zur Beschleunigung der Energiewende nicht nur auf notwendige Veränderungen im Bund wartet – Frau Niemann hat es beschrieben –, sondern sich endlich wieder auch an die eigene Nase fasst, um bei der Energiewende mit Wind und Solar und beim Klimaschutz die eigenen Hausaufgaben zu machen. Ich denke, wir brauchen nicht nur ambitionierte Ziele oder die ambitioniertesten Ziele, sondern wir müssen vor allem in der praktischen und konkreten Umsetzung besser werden. (Beifall bei der SPD) Da sollte das Land, denke ich, mit gutem Beispiel vorangehen, endlich den Trend zu mehr klimaschädlichen Flügen auch durch die Landesregierung und die Universitäten stoppen und endlich auch beim Bau eigener Solaranlagen auf den 8 000 Landesgebäuden mehr Flagge für den Klimaschutz zeigen. Auf 8 000 Landesgebäuden sind gerade einmal 170 Fotovoltaikanlagen installiert. Im Jahr 2020 kamen zwölf Anlagen hinzu, genauso wenig wie Windkraftanlagen im ganzen Land. Vor diesem Hintergrund, denke ich, müssen wir schneller, besser und wirksamer konkrete Schritte tun. Wenn ich mal auf das Geld schaue: Die grün-schwarze Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode gerade einmal 8,1 Millionen € für die landeseigenen Fotovoltaikanlagen ausgegeben. Fast das Dreifache, nämlich 21 Millionen € – das wurde gestern schon angesprochen –, hat sie für die aus meiner Sicht großspurige und nicht zu Baden-Württemberg passende Werbekampagne „THE LÄND“ ausgegeben. Dieses Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich viel lieber in Fotovoltaikanlagen auf Landesdächern und Landesparkplätzen investiert gesehen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Zurück zu Glasgow und der Welt: Da gilt es sicherlich, die richtigen Prioritäten zu setzen. Ich denke, wir sollten nicht 2 % des Bruttosozialprodukts für steigende Militärausgaben investieren oder die Kapazitäten unserer Ingenieure hierfür binden, sondern unsere Energie, unsere Technik für den Klimaschutz einsetzen, um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Welt auf unserem Planeten zu sichern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Karrais. (Zuruf von der FDP/DVP: Guter Mann! – Gegenruf: Abwarten! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wäre ja schlimm, wenn er was anderes sagen würde!)
Daniel Karrais FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Welt richtet die Au- (Daniel Karrais) gen auf die COP 26. Das war in den letzten Tagen vermehrt zu lesen. Ich denke, das ist sicherlich auch so, wenn man sich ansieht, dass so viele Delegierte und Journalisten wie noch nie an dieser Klimakonferenz teilgenommen haben. Das ist schon mal ein gutes Zeichen. Viele sagen auch, das sei quasi jetzt der letzte Punkt, um noch das Ruder herumzureißen, um noch vor dem Point of no Return etwas erreichen zu können, um die Klimaziele von Paris einzuhalten. Ganz so dramatisch ist es sicherlich nicht. Dennoch stellen wir fest, dass die COP aus unserer Sicht bisher nicht besonders erfolgreich war. Das darf uns nicht zufriedenstellen, und das stellt auch die Freien Demokraten nicht zufrieden. Denn momentan sieht es so aus, als würden wir bei dem jetzigen Pfad, den die Staaten eingeschlagen haben, zum Ende des Jahrhunderts auf eine Erhöhung der Temperatur um 2,4 Grad kommen und nicht auf die anvisierten 1,5 Grad. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: 2,7! 2,7 sind es!) Das ist nichts, was uns alle zusammen erfreuen kann. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) Es ist bedauerlich, dass die G-20-Staaten bisher relativ vage geblieben sind, dass auch bei der Klimakonferenz relativ wenige konkrete Ergebnisse herausgekommen sind. Insbesondere hätten wir uns mehr globale Zusammenarbeit gewünscht, eine Einigung auf Marktmechanismen, auf eine Klimafinanzierung vor allem auch für die Staaten, die selbst nur eine sehr geringe Wirtschaftskraft haben und sich somit viele der Maßnahmen nicht leisten können, bei gleichzeitiger Ambition, den Wohlstand zu steigern – was auch in unser aller Interesse ist –, und natürlich eine generelle Ambitionssteigerung bei vielen, vor allem bei den großen Wirtschaftsnationen der Welt. Das wäre wünschenswert gewesen. Das können wir leider momentan noch nicht erkennen. Insbesondere China als der größte Emittent von Treibhausgasen hat sich nicht besonders kooperativ gezeigt, hat sich quergestellt. Es ist natürlich argumentativ sehr problematisch für den Rest der Welt, auch für uns hier in Deutschland, wenn der größte CO -Emittent mehr in die Kohle investiert, anstatt Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dann fällt es natürlich schwer, den Leuten hier zu erklären, warum wir das nicht so machen wie China – das für uns aber kein Modell sein kann. Das ist natürlich sehr problematisch. Wir brauchen einen „Klub der Willigen“. Das Ziel muss in jedem Fall eine gemeinsame globale CO -Bepreisung sein, mit einem Emissionshandel. Denn nur so werden wir es schaffen, auch die CO -Vermeidungskosten und damit eine möglichst effiziente Erreichung der Klimaziele in den Fokus zu nehmen. Anders werden wir es nicht schaffen. Anders werden wir aufgrund der finanziellen Herausforderungen scheitern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Kollege Haser hat es angesprochen: Wir waren zusammen in Glasgow, mit dem Ministerpräsidenten, haben ihn begleitet, auch bei dem dortigen Auftritt bei der Generalversammlung der „Under2 Coalition“. Die „Under2 Coalition“ hat sich ja e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 durchaus zu einer sehr schlagkräftigen Truppe gemausert: 260 Mitglieder, vor allem eben Regionen, Staaten, Provinzen. Auch Städte sind dabei, deren Nationalstaaten aus der Sicht der Mitglieder zu wenig für den Klimaschutz tun. Bemerkenswert ist, dass dort 50 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts vereinigt sind. Das ist also schon eine gewisse Repräsentanz. Leider ist es so, dass wir dort zwar ein Memorandum of Understanding unterzeichnet haben, das eine gute Absichtserklärung enthält und hinter dem auch wir Freien Demokraten uns versammeln können, (Abg. Ruben Rupp AfD: Ja, Absichtserklärung!) aber wir befürchten, dass dabei nicht besonders viel herauskommt. Die „Under2 Coalition“ setzt sich ja vor allem aus Regionen zusammen, die eben nicht so große Gesetzgebungskompetenzen haben, wie sie Baden-Württemberg hat. Insofern ist es schön, sich dort zusammen auf gemeinsame Ziele zu verständigen, aber wirklich viel Klimaschutz wird dabei leider nicht herauskommen. Das ist natürlich etwas, bei dem wir auch generell an Sie appellieren, Herr Ministerpräsident, als Gründungsmitglied auch darauf hinzuwirken, dass der Austausch unter diesen Mitgliedern verstärkt wird. Denn nur mit gemeinsamer Kooperation, mit globaler Kooperation werden wir es schaffen, dass die Klimaziele erreicht werden können. (Beifall bei der FDP/DVP) Tja, wie sieht es denn aus? Im Titel dieser Aktuellen Debatte geht es ja auch darum, Baden-Württembergs Engagement in der Welt zu zeigen. Jetzt ist die Frage – was ja oft kolportiert wird, insbesondere von grüner Seite, aber auch von der CDU –, ob Baden-Württemberg quasi voranpreschen muss und damit dann als gutes Beispiel für weltweite Klimaschutzbestrebungen dienen kann, und alle machen uns das dann nach, weil wir hier so erfolgreich sind und so tolle Ziele haben. Die Reaktionen, die ich vernommen habe: Viele staunen natürlich tatsächlich und sagen: „Ui, Klimaneutralität 2040 in Baden-Württemberg – Donnerwetter! Irgendwelche PV-Pflichten – Donnerwetter!“ Aber gleichzeitig wird auch sehr ungläubig geschaut, weil niemand sich das so richtig vorstellen kann. Die Gesprächspartner hören natürlich interessiert zu. Ich glaube aber nicht, dass sie Baden-Württemberg dabei als Blaupause empfinden, sondern ich glaube eher, dass das zum Teil auch als mahnendes Beispiel, wie man es nicht machen sollte, gesehen werden kann. Warum ist das so? Wir haben europaweit die höchsten Strompreise. Wir haben riesige Subventionen für verschiedene Anwendungen. Wir arbeiten mit Verboten und Pflichten, mit dirigistischen Maßnahmen. Was zumindest oft behauptet und von manchen so gesehen wird, ist, dass wir bei der Stabilisierung des Stromnetzes auch gewisse Schwierigkeiten haben und vor Herausforderungen stehen. Ich glaube also nicht, dass Baden-Württemberg momentan zur Nachahmung animiert, sondern eher interessiert beobachtet wird. Aber dabei bleibt es dann halt auch schon. Dabei wird nicht viel herauskommen. Das ist schade, aber es ist wohl so. (Abg. Ruben Rupp AfD: Richtig erkannt!) (Daniel Karrais) Wir sollten – das sehe ich als Fazit der Gespräche – eben nicht glauben, dass die Welt darauf gewartet hat, dass Baden-Württemberg sagt, wie es geht. (Zuruf von der AfD: Genau!) Denn wir wissen: Es ist sehr schwierig; das hat auch Frau Kollegin Niemann angesprochen. Mit Sektorzielen usw. ist das alles viel zu kleinteilig. Wir verlieren uns hier im klimapolitischen Klein-Klein, anstatt dass wir uns überlegen: Wie können wir unsere Wirtschaftskraft dazu nutzen, Technologien zu entwickeln, die weltweit dort eingesetzt werden, wo mit möglichst wenig Euros möglichst viel Klimaschutz erreicht wird? Das muss das Ziel sein. Das ist Marktwirtschaft; alles andere wäre Planwirtschaft – und das ist kein Modell, das sich weltweit etabliert hätte. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was sind die Alternativen? Es wurde schon angesprochen: Wir, die FDP, setzen vor allem auf das Thema Innovation, auf das Thema Technologie – da vor allem ist Baden-Württemberg stark –, und wir setzen auch darauf, dass durch eine vernünftige CO -Bepreisung Investitionen auch dort erfolgen, wo diese sinnvoll sind und sich auch rechnen. Denn es ist nichts schlimmer, als am letzten Fitzelchen, das wir noch irgendwo bearbeiten können, rumzumachen und dafür Unmengen Geld auszugeben, anstatt dieses Geld zu nehmen und damit vielleicht auch an einen anderen Ort auf dieser Welt oder in Deutschland zu gehen, wo wir mit der gleichen Geldsumme deutlich mehr Tonnen an CO einsparen können. Das muss doch das Ziel sein, und da müssen wir einfach unseren Horizont weiten. Denken wir groß! Das ist eines der Mottos, die auch wir, die FDP, haben, und das muss dringend eingehalten werden. Andernfalls wird es nämlich nur schöne Bekundungen geben, und wir werden uns vor Ort glücklich fühlen, während wir global leider weniger erreichen, als wir erreichen könnten. Und das darf nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Wir begrüßen an dieser Stelle – auch das muss noch einmal gesagt werden –, dass die geschäftsführende Bundesregierung gestern nicht dabei mitgemacht hat, ein Verbot des Verbrennungsmotors bzw. die Forderung nach einem Auslaufen des Verbrennungsmotors zu unterschreiben. Denn klar ist für uns auch: Wir brauchen klimaneutrale Kraftstoffe, klimaneutrale Antriebsmöglichkeiten. Ob da jetzt irgendwas verbrannt wird oder ob es eine Batterie oder eine Brennstoffzelle gibt, ist uns erst einmal egal; es kommt auf die Klimaneutralität und auf den CO -Ausstoß an und nicht darauf, wie die Bewegung zustande kommt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir brauchen mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung. Da ist Baden-Württemberg in der Tat sehr gut dabei. Ich glaube, da können wir uns ganz glücklich schätzen. Wir brauchen internationale Kooperationen, vor allem für das Thema Wasserstoff. Grünen Wasserstoff werden wir brauchen; Gespräche wurden geführt – Herr Ministerpräsident, das ist schon mal gut. Das darf aber noch mehr werden. Ich hoffe auch, es ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 kommt etwas dabei heraus. Wir werden natürlich hinterfragen, was aus solchen Kooperationsanbahnungen resultiert. Wir müssen die internationale Bühne mehr in den Blick nehmen, vor allem auch beim Thema „Wald als CO -Senke“. Dabei müssen wir auch die Waldbilanzen anderer Länder berücksichtigen. Denn auch dadurch ist ein erheblicher Hebel vorhanden. Wenn in Brasilien Wälder abgeholzt werden, dann können wir hier so viel strampeln, wie wir wollen; das kann einfach nicht gut sein, und hier müssen wir auch Druck ausüben – Deutschland, insbesondere aber die Europäische Union –, damit wir das schaffen. Denn sonst wird es einfach insgesamt schwierig. (Zuruf von den Grünen) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und stelle fest: Wir haben einen recht guten Weg eingeschlagen. Es gibt aber noch viel zu tun. Wir müssen uns auf internationaler Bühne weiterhin dafür einsetzen, dass es durch Kooperationen, durch Verständigung zu sinnvollen Lösungen für möglichst viel Klimaschutz kommt, und das zu möglichst geringen Kosten. Das ist das Ziel, das wir erreichen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Gernot Gruber und Gabriele Rolland SPD)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Die Aktuelle Debatte fällt auf ein passendes Datum, sie hat nur etwas zu früh begonnen: der 11.11. (Heiterkeit bei der AfD) Das 1,5-Grad-Ziel erreichen zu wollen würde nach den Berechnungen des IPCC Restemissionsziele für verschiedene Länder bedeuten, die unmöglich zu erreichen sind. Deshalb gehen Realisten schon heute davon aus, dass maximal zwei Grad erreicht werden können. Wahrscheinlich wird es sogar mehr werden. Das Schöne ist aber, dass man über den CO - Ausstoß mehr als 2,5 Grad kaum erreichen kann. Wenn man sich so ein Absorbtionsspektrum der Atmosphäre über Google herunterlädt, (Der Redner hält ein Schaubild hoch.) wozu ich Sie dringend aufrufen will, und sich die verschiedenen Treibhausgase anschaut, sieht man, dass bei CO das meiste schon immer absorbiert wird und dass die gefährlichen Gase eigentlich die anderen Treibhausgase wie Methan, Lachgas usw. sind. (Zuruf von der AfD: Das verstehen die doch kaum!) Die Klimakonferenz von Glasgow hat bis jetzt bescheidene Ergebnisse gezeigt. Immerhin kam eine Erklärung zur Reduzierung des Methans heraus. Das begrüße ich sehr, weil ich das für sehr dringlich halte. Leider haben wichtige Verursacher wie China, Russland und Indien diese Erklärung nicht unterzeichnet. (Dr. Uwe Hellstern) Als weiteres Ergebnis gab es eine Erklärung der mit Wald gesegneten Länder, Wälder nicht weiter abzuholzen. Das hört sich gut an. Seit der Umweltkonferenz von Rio 1992 wird das zwar auf jeder Konferenz versprochen, bis jetzt ist aber nichts passiert. Unsere Landesregierung will jetzt das Ganze noch toppen, indem sie riesige Flächen im Staatswald abholzt, um darauf 1 000 Windräder aufzustellen. Das ist wirklich noch der Schlag gegen den Wald. (Beifall bei der AfD) Unser kleines „LÄND“ und seine Regierung tun so, als könnten wir die Welt retten. Das soll neuerdings allein vom Klima abhängen. Deshalb werden von den 17 UNO-Nachhaltigkeitszielen, die 2015 formuliert wurden, alle über Bord geworfen bis auf ein Ziel, nämlich den Klimaschutz. Können Sie sich noch an die 17 Nachhaltigkeitsziele erinnern? Bekämpfung des Hungers, Bekämpfung von Armut, Arbeit für alle usw. Egal, Hauptsache Klima! (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Stimmt doch gar nicht!) Sogar der Verlust der Biodiversität ist neuerdings gleichgültig, wenn wir nur das 1,5-Grad-Ziel erreichen, was wir aber gar nicht mehr erreichen können. Auf einer kommunalen Klimakonferenz, auf der ich kürzlich war, wurde mir gesagt, es gäbe zwei große Bedrohungen für die Welt: den Klimawandel und das Artensterben. Leider wurden folgende wichtige Probleme einfach vergessen: die sich zuspitzende Welternährungskrise, der Eintrag von Fremdstoffen in die Natur – Plastik, was jetzt auch ein wichtiges Thema ist – und die zunehmende Wasserknappheit auf der Welt, die ein Kollege vorhin erwähnt hat. Nachdem ich jahrelang im Wasserfach gearbeitet habe, kann ich Ihnen sagen, dass Wasseraufbereitung, Meerwasserentsalzung und Zurverfügungstellung von Wasser auch mit Energieaufwand verbunden sind. Einem mitfühlenden, vernünftigen Menschen ist völlig klar, dass die Klimaveränderung bei Weitem nicht die gewichtigste Bedrohung ist, die die Menschheit vor sich hat. Auch wenn man die menschlichen Emissionen für ein überragendes Thema hält und sagt: „Das ist das Wichtigste“, dann sind grüne Parteien die völlig falschen Feuerwehrleute für das Löschen dieses Brandes. (Beifall bei der AfD) Wer gegen jede Vernunft sichere und emissionsfreie Kernkraftwerke (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Emissionsfrei! –
Anton Baron AfD
Gas auch!) durch Gaskraftwerke ersetzt, welche zur Methanfreisetzung beitragen, ist schwerlich ein Klimaschützer. Sogar Greta hat das erkannt. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Gruß an Ihre Freunde!) Das nächste Rätsel ist, wie die Migration von Millionen von Menschen aus warmen Ländern nach Europa, wo wir eine e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Heizperiode von drei bis acht Monaten haben, den Emissionsausstoß mindern soll. Das ist wirklich ein Rätsel. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! Bravo!) Vermutlich ist die weitere Zerlegung von Lieferketten, getrieben durch die exorbitant hohen Energiepreise in unserem Land, und die dadurch seit Jahren überproportional wachsende Logistik die Geheimwaffe der grün-schwarzen Landesregierung zur Emissionsminderung. Das ist allerdings nur vorübergehend, weil die Endmontagebetriebe bald ihren Zulieferern folgen werden. Wenn Eberspächer seine Auspuffanlagen 2 000 km statt bisher 20 km durch die Gegend karrt, wird das ganz bestimmt nicht zum Klimaschutz beitragen. (Beifall bei der AfD) Auch wenn es anders erzählt wird, können wir uns auf den früher von Frau Merkel so gepriesenen Mitstreiter China nicht verlassen. In China, dessen Präsident erst gar nicht zur Klimakonferenz anreiste, werden derzeit 200 Kohlekraftwerke gebaut. Sie sind im Bau. (Zurufe von der AfD: So viel könnt ihr gar nicht spa- ren! – China isoliert sich!) Die chinesische Führung hat nur einen Teilausstieg, nämlich einen Ausstieg zu 80 % bis 2060 versprochen. Kurzfristige Minderungen, die zu Lebzeiten Xis eintreten, wurden gar nicht zugesagt. In diesem Jahr wird die chinesische Kohleproduktion um 6 % steigen. Für das Schwellenland Indien gilt Ähnliches. Hier wurde ein Ausstieg aus den fossilen Energien bis zum Jahr 2070 zugesagt. Haben die großen Schwellenländer vielleicht noch eine Wahl, so ist dies bei vielen Ländern mit weiter stark wachsender Bevölkerung überhaupt nicht der Fall. Diese können den Klimaschutz gar nicht leisten. Die Weltbevölkerung soll bis zum Jahr 2050 auf knapp zehn Milliarden Menschen ansteigen. Zurzeit haben wir eine Weltbevölkerung von 7,9 Milliarden Menschen mit 800 Millionen Hungernden. Wir müssen also zusätzlich weitere zwei Milliarden Menschen ernähren und Arbeit für sie finden. Jeder Realist weiß, dass dies niemals klimaneutral gelingen kann. Nachwachsende und fossile Rohstoffe können wir damit auch vergessen; denn wir werden das komplette Ackerland für die Sicherstellung der Ernährung brauchen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Können Sie mir einmal sagen – –) Aus gutem Grund haben die Umweltschützer, die es im 20. Jahrhundert tatsächlich gab, den Schwerpunkt auf die Begrenzung des Bevölkerungswachstums gelegt. Im Bericht des Club of Rome aus dem Jahr 1972 war dies ein wichtiger Kernbestandteil. Damals ging es noch um wirkliche Problemlösungen und nicht um die Vermarktung von grün gewaschenen Produkten wie E-Autos. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn wir durch die Verschandelung unserer Landschaft mit Solarpaneelen und Windrädern in Zukunft mehr Agrargüter (Dr. Uwe Hellstern) einführen müssen und Biodiversität verlieren, dann wird doch im Ernst niemand behaupten, dass wir etwas für die Umwelt getan hätten. (Zurufe der Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Wenn wir durch die Extensivierung der Landwirtschaft, die auch vorgesehen ist, weitere Ertragsrückgänge – diese hatten wir in den letzten Jahren – durch Importe kompensieren müssen und wenn dies in Konkurrenz mit darauf angewiesenen armen Ländern geschieht, dann ist das weder nachhaltig noch fair. (Beifall bei der AfD) Nur eingesparte Energie durch bessere Technologien, vermiedene Logistik und weniger rohstoffintensive Wirtschaft schafft tatsächlich mehr Nachhaltigkeit. Ein grundlastfähiges, bezahlbares Backbone bei der Stromversorgung, wie es unsere Nachbarländer in Form der Kernenergie haben, ist für ein Industrieland unerlässlich. (Beifall bei der AfD) Mehr Kreislaufwirtschaft wäre ein echter Gewinn für alle. Bis jetzt war aber nicht zu erkennen, dass hierauf ein Schwerpunkt der Landespolitik liegt. (Zuruf von der AfD: Genau!) Es war auch nicht zu erkennen, dass man durch die Reparaturfähigkeit von Dingen und Gütern den Rohstoffeinsatz wieder vermindert. (Beifall bei der AfD) Auch diesbezüglich habe ich bis jetzt keine Aktionen gesehen. Wenn wir den nachfolgenden Generationen einen Gefallen tun wollen, dann müssen wir alle Probleme und alle 17 Nachhaltigkeitsziele im Blick behalten. Die gegenwärtige Klimahysterie als Panikreaktion auf nur eine Zukunftsherausforderung verschlimmert die anderen Probleme noch. Das muss augenblicklich beendet werden. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie uns jetzt, da die Alternativlose die Bühne räumt, nachdem großer Schaden angerichtet wurde, zu einer rationalen Politik der Problemlösung, die sich an den Ursachen orientiert, zurückkommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Walker. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor genau vier Jahren – bzw. vor ungefähr vier Jahren –, am 8. November 2017, stand hier, an dieser Stelle, der Gouverneur von Kalifornien. Manche erinnern sich ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 vielleicht noch an diese Stunde am 8. November 2017 hier im Parlament, als der Gouverneur von Kalifornien eine flammende Rede, ein flammendes Plädoyer für den Klimaschutz gehalten hat. Er hat gesagt – ich gebe es jetzt nicht ganz konkret wieder –: Wir dürfen nicht weitermachen, es darf kein business as usual geben, es muss sich wirklich etwas verändern, damit wir gemeinsam diese Herausforderung bewältigen können. Ich glaube, das war wirklich eine der Sternstunden des Parlaments. Die gibt es manchmal, wenn Gäste hier sind und aus ihrer Perspektive berichten. Das war natürlich der Fall, als Jerry Brown hier zu Gast war. Ein Jahr zuvor wurde mit Baden-Württemberg zusammen die „Under2 Coalition“ in Kalifornien gegründet. Damals haben sich zwölf Regionen im Vorfeld der Konferenz von Paris auf den Weg gemacht, auf subnationaler Ebene ein Bündnis zu schließen und deutlich zu machen, dass es auf dieser Ebene die Bereitschaft, aber auch die Aktion und Aktivitäten gibt, um die Klimaerwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Das war damals der Anlass. Das war der Startpunkt im Jahr 2016. Seither ist natürlich viel passiert. In Paris wurden international ambitionierte Ziele beschlossen, darunter das Ziel, die Klimaerwärmung auf unter 1,5 Grad zu begrenzen. Zugleich haben wir in den letzten Jahren gesehen, dass der Klimawandel überall mit großen Schritten ankommt. Weltweit hat sich die Zahl von Hitze-, Hochwasser- und Erdrutschereignissen verdoppelt und verdreifacht. Auch hier bei uns im Land, in Baden-Württemberg, haben wir das leider hautnah erleben müssen. Es ist also viel passiert. Gott sei Dank ist dieses Bündnis in diesen letzten Jahren – mit dem Impuls der Konferenz von Paris – deutlich angewachsen. Inzwischen haben sich jetzt – Herr Karrais hat davon berichtet – über 260 Regionen, Bundesstaaten, Provinzen und Städte in dieser Coalition zusammengeschlossen. Das ist auf jeden Fall ein Faktor; denn sie stehen für 50 % der Weltwirtschaft und 1,7 Milliarden Menschen, Menschen aus allen Erdteilen, aus Südamerika, aus Afrika, aus Asien, aus Indien. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) In dieser Coalition ist man sich einig, dass wir vorangehen möchten, dass wir vorangehen müssen, auch wenn die Nationalstaaten noch nicht so weit sind oder – im Gegenteil – diese Aktivitäten, das Ziel der Klimaneutralität, nicht unterstützen. In dieser Coalition sind Regionen – nur, damit Sie es einmal gehört haben – wie Chungnam in Südkorea, Pastaza in Ecuador, Sao Paulo in Brasilien, Yucatan in Mexiko und Südaustralien. Das alles sind Beispiele für Regionen, für Provinzen, für Städte, die es im Rahmen der nationalen Politik eigentlich extrem schwer haben. Für diese Regionen ist dieses Gesamtnetzwerk absolut wichtig, dieses Netzwerk aus Regionen, die sich zusammengetan haben mit dem übergeordneten Ziel, den Klimawandel zu begrenzen, aber die sich auch gemeinsam verpflichtet haben, sich gegenseitig auszutauschen, zu informieren. Was sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse? Was sind Konzepte, die funktionieren? Dazu tauschen sich die Regionen über das Know- (Ministerin Thekla Walker) how, über Konzepte aus, treiben Projekte voran. Über einen Future Fund befähigen sie Regionen, die sehr wenige Mittel zur Verfügung haben, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter zu den Treffen anreisen können, dass sie an den Programmen teilnehmen können, dass diese Regionen, die sonst abgehängt wären, eine Infrastruktur aufbauen können. Es wird immer wieder gesagt: Wir brauchen alle Regionen. Wir brauchen alle Teile der Welt, um den Klimawandel einzudämmen und zu begrenzen. Deswegen hat das Bündnis keine triviale Größe und ist es nichts Geringes, was wir da erreicht haben. Ich glaube, es ist ein großer Erfolg, dass wir so viele Regionen zusammengebracht haben. (Beifall bei den Grünen) Das Bündnis richtet sich selbstverständlich nicht gegen internationale Verträge; im Gegenteil. Dieses Bündnis soll die Verträge auf subnationaler Ebene unterstützen. Wir wollen natürlich mittels der Power von 260 Regionen weltweit auch Druck machen. Wir sehen jetzt gerade – das wurde in den vorherigen Reden schon gesagt –, wie schwierig es ist, auf der internationalen Ebene der Nationalstaaten nach dem Übereinkommen von Paris noch einen verbindlichen Vertrag zu schließen. Eigentlich ist die Erwartung sehr hoch gewesen. Wir müssen jetzt noch einmal ganz konkret definieren, wie die Reduktion der Treibhausgase bis 2030 mit einzelnen Schritten erreicht werden kann und erreicht werden soll. Es ist extrem schwierig, wenn man wichtige, große Emittenten wie Russland und China bei diesen Verhandlungen gar nicht dabei hat. Deswegen ist es umso wichtiger, dass es auch andere Bündnisse gibt, dass es auch andere Plattformen gibt, wo sich die verschiedenen Akteure, die längst vorangehen, weltweit zusammentun. Wir, die Delegation aus Baden-Württemberg mit dem Ministerpräsidenten und den Kollegen Haser und Karrais, waren bei dem „Under2 Coalition“-Treffen, das gleichzeitig neben der COP 26 in Glasgow stattgefunden hat. Aufgrund dessen, was wir in Glasgow unmittelbar, aber auch jetzt in den Tagen danach erlebt haben – das muss man ehrlicherweise sagen –, schauen wir mit Sorge und auch mit Spannung auf die Ergebnisse, die wir aus Glasgow jetzt zu erwarten haben. Im Moment sieht es nicht sehr gut aus. Es wurden zwar einzelne Ziele sozusagen nebenher vereinbart, z. B. zur Reduktion von Methan. Auch möchte man aus der Kohle und den fossilen Brennstoffen die finanziellen Mittel herausziehen. Dem haben sich einige Länder angeschlossen. Das ist sehr wichtig. Gestern wurden auch Beschlüsse zur Mobilität gefasst. Es ist aber natürlich bedauerlich, dass Deutschland an manchen Punkten gerade nicht entscheidungsfähig ist. Das finde ich insbesondere in dem Bereich bedauerlich, wo sich viele Länder zusammengeschlossen haben, um ihre finanziellen Mittel aus der Kohle und den fossilen Brennstoffen herauszuziehen und sie in die erneuerbaren Energien zu stecken. Wenn man den Finanzbedarf sieht, der insgesamt vorhanden ist, dann ist das natürlich sehr bedauerlich. Was am Ende jetzt in Glasgow auf der COP 26 an konkreten Maßnahmen für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels verbinde – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 lich beschlossen wird, wird sich zeigen. Wir brauchen insbesondere dringend Transparenzregeln, dass man sich gemeinsam drauf einigt, über welche Emission wie und wann berichtet wird, wie Kompensationsmaßnahmen weltweit aussehen sollen. Das muss eigentlich alles neu geregelt werden. Da kann man jetzt wirklich nur hoffen und fast schon beten, dass man bis morgen noch an einigen Stellen zu gemeinsamen verbindlichen Vereinbarungen kommt, die wir alle so dringend brauchen. Eines möchte ich hinzufügen: Es ist ganz klar, dass der Ausbau der Atomenergie aus unserer Sicht keine Lösung ist, die zur Erreichung des Ziels beiträgt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir haben weder die finanziellen Mittel noch die Zeit für die langen Planungsphasen, die wir für neue Atomkraftwerke und für den Ausbau dieser Hochrisikotechnologie brauchen würden. (Abg. Anton Baron AfD: Ach Gott!) Nirgendwo laufen diese Kraftwerke rentabel. (Zuruf von der AfD: Deswegen werden neue gebaut! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wenn man noch die Kosten einbezieht, die für die Endlagerung einzurechnen wären, dann ist das tatsächlich eine gigantische volkswirtschaftliche Verlustrechnung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wenn man jetzt in Glasgow bei der COP 26 sieht, wie schwierig es ist, auf der Ebene der Nationalstaaten zu verhandeln, dann weiß man: Wir können, wir wollen und wir dürfen nicht darauf warten, dass es die perfekten Lösungen gibt. Vielmehr müssen wir handeln. Wir müssen das in die Hand nehmen, auch auf der Ebene der Regionen, der Städte und Provinzen, wo man zum Teil schon viel weiter ist und voranschreiten möchte. Deswegen ist es gut, dass sich innerhalb der „Under2 Coalition“ jetzt die Net Zero Leaders zusammengeschlossen haben, also diejenigen, die das Ziel der Klimaneutralität schon jetzt in ihren Regionen oder Provinzen gesetzlich verankert haben. Tatsächlich haben die Vereinten Nationen uns, die Coalition, darum gebeten, mit zu mobilisieren, dass noch mehr Regionen und Städte daran teilnehmen und sich auf Net Zero, also auf die Klimaneutralität mit einer Jahreszahl verpflichten. Ich finde, es ist tatsächlich ein großer Erfolg dieser „Under2 Coalition“ in Glasgow gewesen, dass sich alle 260 Regionen mit einem neuen Memorandum of Understanding verpflichtet haben bzw. ihr Ziel darauf ausgerichtet haben, bis 2050 klimaneutral zu werden, meine Damen und Herren. Das ist einfach ein großer Erfolg. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wie gesagt, wenn die Hälfte der Weltwirtschaft, wenn sich 1,7 Milliarden Menschen auf dieses Ziel ausrichten, dann ist das (Ministerin Thekla Walker) von großer Bedeutung, und das soll natürlich auf jeden Fall auch ein starkes Signal an die COP 26 sein. Es war der First Minister Nicola Sturgeon sehr wichtig, dass sie mit dieser Botschaft bei dieser Weltklimakonferenz auftreten kann. Ich darf Ihnen sagen: Die Berichte, die Sie hören, auch von unseren einzelnen Partnerregionen, sind wirklich ermutigend. Das ist nicht so, wie Greta Thunberg sagen würde, „bla, bla, bla“, sondern da gibt es ganz konkrete Maßnahmen. Sie alle kennen unsere Partnerregion in Maharashtra. Dort hat man sich vorgenommen, den ganzen öffentlichen Transportation Sector auf E-Mobilität, auf elektrische Antriebe umzustellen. Sie wollen ab sofort jährlich 10 ha Mangroven- und Moorgebiete schützen. Sie machen Frauenprojekte für den Klimaschutz. Sie sind dafür auch mit einem Preis ausgezeichnet worden als Inspiring Leadership. Und wenn man weiß – Maharashtra ist Teil von Indien –, wie schwierig das in Indien ist, dann ist das einfach ein ermutigendes und tolles Beispiel. Deswegen lohnt es sich auch, dabei zu sein und diese ganze Coalition zu unterstützen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Dort findet natürlich auch der Austausch mit unseren europäischen Partnern statt, die Teil der „Under2 Coalition“ sind. Natürlich diskutieren wir über „Fit for 55“. Welche Auswirkungen hat es in Andalusien, welche Auswirkungen hat es in der Emilia-Romagna? Wie können wir das gerecht gestalten? Wie wollen wir gemeinsam als Regionen auftreten und uns auch in die Debatten einmischen, wenn es um die Frage der Ausgestaltung des „Fit for 55“-Pakets geht? Das ist aus meiner Sicht von großer Bedeutung. Und nur, um es auch noch mal zu sagen auf den Vorhalt, man wundere sich, was in Baden-Württemberg mit dem Klimaschutz läuft: Im Gegenteil, es gibt eine große Neugier, ein großes Interesse daran, wie das Thema auch in Baden-Württemberg vorangetrieben wird. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien gibt es auch das große Thema Wärmewende. Wie gehen wir da vor? Wir haben die Kommunen verpflichtet, dass sie eine Planung vorlegen müssen. Wir haben auch andere Instrumente vorgestellt. Daran gibt es ein großes und reges Interesse. Man schaut natürlich, wie wir das in Baden-Württemberg angehen. Das heißt nicht, dass wir schon alles perfekt gemacht haben und alles im grünen Bereich ist. Das ist ja völlig klar. Es ist aber absolut falsch, wenn man den Eindruck erweckt, dass quasi infrage gestellt wird, ob wir wirklich ambitioniert vorangehen und unsere Ziele erreichen. Das ist so nicht der Fall. Ich glaube, man kann sagen: Wir haben wirklich ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz vorgelegt, auch im europäischen Vergleich. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Großthema ist natürlich auch Wasserstoff. Wasserstoff war der Begriff, der bei diesen Gesprächen, die wir international geführt haben, eine große Rolle eingenommen hat. Denn wir alle wissen: Ohne Wasserstoff werden wir auch in Baden-Württemberg nicht klimaneutral. Wir stecken in Baden-Württemberg viele Mittel und bringen auch Konzepte in dieses Thema rein, mit unserer Wasserstoff-Roadmap, mit der Unterstützung der IPCEI-Projekte, die wir hier mitfinanzieren, damit wir überhaupt mal einen Markthochlauf hinbekommen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Wir sind in Baden-Württemberg eigentlich gut aufgestellt für die Entwicklung der Brennstoffzelle, für Technologien im Schwerlastverkehr und vieles mehr. Aber es geht natürlich auch um die Frage: Woher bekommen wir den grünen Wasserstoff der Zukunft? Wie muss man sich auf europäischer Ebene dazu verbinden? Das sind Fragen, die sowohl nationalstaatlich als auch auf europäischer Ebene dringend geklärt werden müssen. In den letzten Jahren ist viel zu wenig passiert, zu organisieren, woher Deutschland und Europa in großen Mengen den grünen Wasserstoff, den wir dringend brauchen werden, beziehen. Das ist eine zentrale Frage. Als führendes industrielles Zentrum in Deutschland führen wir, das Land Baden-Württemberg, selbstverständlich Gespräche mit Schottland und auch mit anderen Akteuren und Regionen, die ein großes Interesse daran haben, dass wir eine Partnerschaft entwickeln, dass wir uns dazu austauschen. Insbesondere Schottland ist beim Ausbau der erneuerbaren Energien super aufgestellt. 71 % Windenergie onshore, jetzt wird offshore massiv aufgebaut. Das heißt, sie werden auch in den Export gehen, und sie wollen natürlich mit Baden-Württemberg ganz zentral und eng, auch was die Technologietransfers angeht, zusammenarbeiten. Auch das war sehr wichtig, dass wir da vor Ort die Gespräche entsprechend weiter geführt haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich denke, es ist völlig klar, dass wir auf jeden Fall hier genauso wie auf der Ebene der „Under2 Coalition“ dranbleiben müssen, dass wir weiter am Klimaschutzthema arbeiten. Wir brauchen tatsächlich eine Politik des Ermöglichens. Das ist, denke ich, das, was jetzt notwendig ist. Wir alle hoffen natürlich sehr – ich denke, da sind wir uns hier einig –, dass auch in Berlin bei den Koalitionsverhandlungen die entsprechenden Weichen gestellt werden. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingen, Planungssicherheit für Investitionen, und wir brauchen natürlich insgesamt mehr Tempo bei den Genehmigungsverfahren. Das ist auf der einen Seite natürlich national zu regeln, auf der anderen Seite aber auch in Baden-Württemberg. Mit der Taskforce wollen wir unter die Lupe nehmen, wo wir im Verwaltungshandeln noch schneller werden können und wo wir die Verfahren insgesamt vereinfachen und beschleunigen können. Das ist natürlich eine ganz zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren, die dazu beitragen soll, dass wir die erneuerbaren Energien im Land ausbauen, und zwar zum einen die Solarenergie. Da geht es um die Flächen, die da sind, die sogenannten „Eh-da-Flächen“, also die Dächer, Parkplätze und Flächen an Straßen. Wo immer es möglich ist, müssen wir viel besser werden – das ist völlig klar –, (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Raimund Haser CDU) auch bei den eigenen Liegenschaften. Wir müssen besser und schneller werden; denn Baden-Württemberg steigt ja in den kommenden Jahren auch aus der Atomenergie aus; das muss man sich auch immer wieder vor Augen führen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Im nächsten Jahr!) – Im nächsten Jahr, genau. Ich spreche deshalb von Jahren, weil der Rückbau eine ganze Weile dauern wird. Aber wir stei- (Ministerin Thekla Walker) gen selbstverständlich im nächsten Jahr aus der Nutzung des letzten Atomkraftwerks hier in Baden-Württemberg aus. Ich sage es mal so: Bei der Windenergie ist es natürlich auch so, dass wir deswegen gesagt haben: „500 Anlagen im Staatsforst“, weil wir die dringend brauchen werden. Wir brauchen die Flächen. Deswegen haben wir die 2 % ins Klimaschutzgesetz geschrieben. Wenn hier erzählt wird, damit würde jetzt quasi der ganze Wald abgeholzt, möchte ich jetzt nur einmal ins Verhältnis setzen, worüber wir reden: 500 Windräder machen im Verhältnis zur gesamten Waldfläche in Baden-Württemberg 0,02 % der Waldfläche in Baden-Württemberg aus. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Raimund Haser CDU) Nur damit Sie einmal einordnen können, worüber wir eigentlich reden. Das, was hier in den Raum gestellt wird, ist völlig unverhältnismäßig, und das sage ich auch sonst immer wieder. Wir haben gesagt: Mindestens 2 % der Landesfläche sollen für die erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Aus meiner Sicht ist dies absolut machbar. Ich sage sogar „mindestens“; denn eigentlich brauchen wir in den kommenden Jahren noch mehr. Wir sind gerade dabei, auch für das kommende Jahr, für die nächste Novelle des Klimaschutzgesetzes die Sektorziele für Baden-Württemberg ganz genau auszurechnen. Denn klar ist, wir brauchen die CO -Reduktion in allen Sektoren: in der Industrie, in der Forst- und Landwirtschaft. Bei Strom und Wärme ist das völlig klar, aber selbstverständlich auch beim Verkehr. Alle Ressorts werden konkrete und messbare Maßnahmen dafür vorlegen müssen. Andernfalls werden wir unsere ehrgeizigen Ziele, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden, natürlich nicht erreichen können. Wir brauchen da einen ganz konkreten Fahrplan mit Maßnahmen, die dann auch überprüft werden. Wir haben ja auch den Sachverständigenrat für Klimaschutz, die sogenannten Klimaweisen, mit dem Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ich gehe davon aus, dass dieser Sachverständigenrat uns dabei auch eng begleiten wird, und zwar konstruktiv-kritisch. Das ist ja auch die Aufgabe, der Geist und die richtige Haltung, wenn wir da in den nächsten Jahren vorwärtskommen müssen. Jerry Brown hat vor vier Jahren gesagt: Jeder muss an der Lösung des Problems mitwirken. Es kann nicht sein, dass sich niemand zuständig fühlt. Ich glaube, das ist einfach noch einmal die Botschaft heute, nach allem, was wir jetzt auch in Glasgow erlebt haben, aber auch wenn man sich anschaut, was wir hier im Land in den kommenden Jahren vorhaben. Da müssen wirklich alle mitwirken, von den einzelnen Kommunen, Landkreisen, Regionen bis – selbstverständlich – zum Land, aber natürlich auch Unternehmerinnen und Unternehmer, einzelne Bürgerinnen und Bürger, alle, die in den kommenden Jahren Entscheidungen treffen, die damit zusammenhängen. Ob ich jetzt ein neues Auto kaufe, ob ich mich frage, wie ich mein Haus saniere, für welche Energieversorgung ich mich entscheiden soll, alles ist hier eingeschlossen. Aber ganz e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 selbstverständlich gilt das auch mit Blick auf die Landesliegenschaften. Es ist eine große Gemeinschaftsaufgabe, die wir auch nur gemeinsam bewältigen können – hier in Baden-Württemberg genauso wie auch international mit unseren Freundinnen und Freunden, die sich weltweit auf den Weg gemacht haben. In diesem Geist, in diesem Netzwerk müssen wir da weiter vorankommen. Nur dann gelingt es uns, diese immense Herausforderung zu meistern, wenn wir hier mit gebündelten Kräften vorwärtsgehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – In der zweiten Runde erteile ich für die CDU-Fraktion das Wort Herrn Abg. Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht alles unwidersprochen stehen lassen. Herr Karrais hat gesagt: „Denken wir groß!“ Ja, ich muss schon sagen, die FDP könnte natürlich im Bund bei den Verhandlungen zur Ampelkoalition damit anfangen – z. B. beim Thema Wind und beim Thema „Ausbau der Infrastruktur für die erneuerbaren Energien“. Ich glaube, auch zu dem, was Herr Hellstern gesagt hat, dass wir dafür den Wald opfern müssten, muss man einmal sagen: Am Ende eines Tages bleibt unter einem Windrad genau ein halber Hektar übrig – ein halber Hektar –, auf dem der Wald nicht mehr nachwachsen wird. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich solch eine Anlage einmal anzuschauen, damit Sie auch wissen, wovon Sie reden. Die Plattform Erneuerbare Energien sagt: Wir schaffen es in Deutschland, 25 % des Strombedarfs – nicht des heutigen, sondern als Zielszenario 2040 –, also 62 TWh, mit Wind zu erzeugen. Mit Sonne sollen zusätzlich 40 % und mit Wasser, Biogas und Geothermie weitere 10 % erzeugt werden. Der Rest soll mit grünem Wasserstoff erzeugt werden – maßgeblich aus dem Ausland. Was dann an CO verbleibt, soll über Carbon Capture in den Boden verdrückt werden. Auch das gehört mit zur Wahrheit. Deswegen sind wir auch froh, dass wir die Taskforce haben. Wir, die CDU, möchten gern, dass wir einen Infrastruktur-Senat beim VGH bekommen, damit es mit den Verfahren schneller geht, und dass wir einen fachlichen Entwicklungsplan „Erneuerbare Energien“ bekommen, um vor Ort die Konflikte zu reduzieren. Weiter möchten wir auch über die Möglichkeit des Wegfalls eines Bürgerentscheids nach dem Planaufstellungsbeschluss diskutieren und diesen Punkt mit in das Paket aufnehmen. Im Klimapapier der CDU-Fraktion haben wir geschrieben – dabei geht es um eine völlig neue Form des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes; damals eine Erfindung der CDU –, wir dürfen nicht mehr nur darauf schauen, was in unseren Öfen verbrennt, sondern müssen sehen, wie viel darin überhaupt verbrennt und an CO pro Quadratmeter emittiert wird. Das ist das, worum es geht. (Raimund Haser) Zum Schluss lassen Sie mich noch einen Satz dazu sagen, wie man Menschen mitnimmt. Ich habe im Moment bei der Debatte – auch in Deutschland – das Problem, dass mir die Sprache nicht gefällt. Wenn wir uns in Glasgow zu COP 26 treffen oder ein „Under 2 MOU“ unterschreiben, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass jemand in der Straßenbahn nicht mehr weiß, worüber wir reden. Wir reden über eine Klimakrise, über die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels, und es geht dabei darum, CO einzusparen. Deswegen möchte ich darum bitten, dass wir uns auch immer wieder einmal sprachlich aus unserem Sumpf der Selbstverliebtheit ziehen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Liebe Kollegen! Gute Vorsätze machen noch keine gute Tat. Wenn ich die tatsächliche Entwicklung bei uns betrachte, muss ich sagen, dass in meinem Leben eigentlich ständig Arbeit durch Energie ersetzt wurde. Und das dauert an. In der Waldwirtschaft z. B. wird heute mit einem Vollernter gearbeitet. Mein Großvater ist noch mit Kaltblütern reingefahren. Was ökologischer ist, ist klar. Momentan diskutieren wir darüber, die ganze Republik mit Handyfunk nach dem 5G-Standard auszustatten. Das ist jetzt eine extra Debatte, aber klar ist: Diese Technologie braucht mehr Sendeleistung als die Vorgängertechnologie, und die Masten müssen dichter stehen. Mehr Energie – auch überall, wo wir sonst etwas tun, setzen wir mehr Energie ein. Und Sie erzählen irgendwas von Ökologie. Darüber wird überhaupt nicht groß nachgedacht, wenn wir so etwas tun. Und Sie sagen jetzt: „Wir retten die Welt.“ Schauen Sie doch einmal, was Sie wirklich tun, und dann sprechen wir uns wieder. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Auf Schwarz folgt Grün – das Bildungschaos bleibt – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Seit über 20 Monaten bestimmt die Pandemie das Leben an den Schulen in unserem Land. Und wir, die SPD, haben immer wieder konkrete Konode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 zepte vorgelegt und angemahnt: Es braucht mehr Lehrkräfte und mehr Räume, es braucht mehr und zu einem früheren Zeitpunkt Luftfilter, Planbarkeit im Handeln, Stärkung von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie und vieles mehr. Immer wieder bedurfte es Initiativen des Bundes, damit sich das Land bewegt. Zu oft handeln Sie unzureichend. Aktuell erreichen uns immer drängendere Mails mit Blick auf den Unterrichtsausfall. Wie Hohn klingt da noch die gestrige Debatte zum Haushalt nach. Den Vorsitzenden der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU war die Situation an den Schulen in unserem Land gefühlt gerade mal fünf Sätze mit lapidaren Worthülsen wert. So fördern Sie Frust bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften. Die Bewertungen von GEW und Verbänden sind dementsprechend vernichtend. Grüne und CDU werden ihrer bildungspolitischen Verantwortung nicht gerecht. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Frau Kultusministerin, wir hatten mit der Übernahme des Amtes durch Sie durchaus Hoffnung verbunden, insbesondere inhaltlicher Natur. Dem Bildungsaufbruch 2011 bis 2016 sind fünf Jahre Eiszeit gefolgt. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Auf Eis gelegt wurden der Ausbau der Ganztagsschule, die Fortentwicklung der Inklusion, der Fachkräfteaufwuchs im Bereich der Kitas, die Förderung der Gemeinschaftsschulen – um nur einige Aspekte zu nennen. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Natürlich waren die letzten eineinhalb Jahre von der Pandemie geprägt; für die kann hier im Haus niemand etwas. Aber dieses Schuljahr muss besser laufen, gerade mit Blick auf den Präsenzunterricht. Ihr Luftfilterprogramm kam aber zu spät, und es war unzureichend, sodass wieder Frieren und, wie mir vorhin gerade noch der GEW-Vorsitzende aus Mannheim geschrieben hat, auch Anstecken in den Klassenzimmern angesagt ist. Die Diskussion um die Maskenpflicht hat viele verunsichert. War es wirklich notwendig, diese noch vor den Herbstferien aufzuheben? Wäre es nicht besser gewesen, die Wochen der potenziellen Pandemieentwicklung abzuwarten? Wir hatten doch die Erfahrungswerte von 2020 und wissen aus Studien, dass die Maske ein effektives Mittel zur Pandemiebekämpfung ist. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Es ist immer schwieriger, eine Einschränkung erneut durchzusetzen, die zuvor aufgehoben worden war. So oder so sind Sie zu spät dran. Andreas Stoch hat es Ihnen am letzten Freitag zu Recht vorgehalten. Ich zitiere: „Ohne Masken riskiert die Landesregierung den nächsten großen Schul-Lockdown“ Und sie beweist, dass sie gar nichts aus dem vergangenen Jahr gelernt hat: ... (Beifall bei der SPD) (Dr. Stefan Fulst-Blei) Kolleginnen und Kollegen, der Unterrichtsausfall verschärft sich gerade massiv. Wir wissen, dass die Lehrkräfteversorgung seit Schuljahresbeginn an allen Schulen brutal auf Kante genäht ist. Zahlreiche Schulleitungen schauen bang auf die zu erwartenden krankheitsbedingten Ausfälle. Die Krankheitsreserve ist oft bereits komplett aufgebraucht. Und was machen Sie? Sie verweigern der Kultusministerin dringend notwendige Stellen für die Krankheitsreserve. Das ist unverantwortlich. (Beifall bei der SPD) Es kommt noch schlimmer. Landesweit erreichen uns Hilferufe, dass bei den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Ganztagsunterricht nicht gehalten werden kann. An der Bodelschwingh-Schule in Göppingen geht dies sogar so weit, dass in diesem Schuljahr ein kompletter Tag gestrichen werden muss. Haben Sie gehört? Ein kompletter Tag weniger Bildung, Eltern, die massiv unter Druck geraten und nicht wissen, wie sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Auch in Mannheim haben sich weitere Lücken aufgetan. An der Ihnen, Frau Ministerin, bekannten Hermann-Gutzmann-Schule gibt es trotz Ihrer Intervention – noch mal danke dafür – massiven Unterrichtsausfall. Die Ausfälle sollen laut Elternauskunft mittlerweile zwei DIN-A4-Seiten füllen – nur bis zu den Herbstferien. An einem weiteren SBBZ in meinem Wahlkreis fehlen aktuell sogar zehn Lehrkräfte. Wir wissen seit Sommer, dass dennoch qualifizierte Bewerbende keine Stelle erhalten haben. Noch nicht einmal die zwangsweise Aufhebung von Ganztagsschulen hat dazu geführt, dass Sie sich bewegen. Und jetzt wollen Sie sich für gerade mal 25 zusätzliche Stellen in der Inklusion feiern lassen? Gemeinsam, Herr Ministerpräsident, hatten wir übrigens noch 2015 im Kabinett für das Jahr 2022 158 Stellen beschlossen. Davon sind Sie lange abgewichen. Die Ausbildungszahlen für die Sonderpädagogik bauen Sie ebenfalls nicht ausreichend aus. Dieser Fachkräftemangel, dieser Unterrichtsausfall ist grünschwarz hausgemacht. Monika Stein, die Vorsitzende der GEW, sagte gestern im persönlichen Gespräch zu mir: „Das Recht auf Bildung von Kindern mit Behinderungen funktioniert nicht mehr.“ Hören Sie? Das ist das Ergebnis auch grüner Politik. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Aber auch an den anderen Schularten herrscht Mangel. Ich kann die Mails, die uns erreicht haben, gar nicht alle aufzählen. Einige Beispiele: Die Eichendorff-Realschule in Gottmadingen ist mit etwa vier Deputaten unterversorgt. In der Teck-Realschule werden Klassen mit 34 Schülerinnen und Schülern aufgrund fehlender Lehrkräfte nicht geteilt. An der Eduard-Mörike-Schule in Ötlingen, einer Grundschule, haben die Eltern einen Brief bekommen – ich zitiere –: Da uns für dieses Schuljahr etliche Lehrerstunden fehlen und es nach wie vor keine Lehrerreserve gibt, müssen wir e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 teilweise die Stundenpläne der Klassen kürzen, um einen Regelbetrieb für alle zu ermöglichen. Die Kürzungen erfolgen in Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt. Auch hier holt uns vor allem die grüne Blockadepolitik bei der Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen für Lehrkräfte in den vergangenen Jahren ein. Frau Ministerin, Sie haben sich bemüht, mehr Stellen zu erreichen. Aber genau wie Ihre Vorgängerin sind Sie im Wesentlichen gescheitert. 254 neue Stellen, um den Schülerzuwachs auszugleichen – abgelehnt! 105 Lehrkräfte mehr für die Krankheitsreserve – abgelehnt! Die Aufhebung der Entlassungen über die Sommerferien – abgelehnt! Ausreichend Stellen im Bereich der Inklusion – abgelehnt! Ausreichend Stellen für den Ganztag – abgelehnt! „Schlappe für Schopper“, titelte die „Bild“-Zeitung am 27. Oktober. (Der Redner hält einen Zeitungsartikel hoch.) Den Preis dafür müssen aber unsere Schulen zahlen. (Beifall bei der SPD) Doch der zentrale Skandal ist: Dieser Landesregierung sind Corona und seine Auswirkungen nicht eine einzige Lehrkraftstelle über Plan wert. Bitte verweisen Sie jetzt nicht auf Ihr Programm „Lernen mit Rückenwind“. Die Lernbrücken endeten als Lernkrücken. „Bridge the Gap“, das Folgeprogramm, bedeutete viel Aufwand, konnte den Bedarf aber bei Weitem nicht angemessen abdecken. Und jetzt „Rückenwind“. Sie haben zu Beginn, Frau Ministerin, gesagt, es brauche ca. 20 000 bis 30 000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Jetzt können Sie die optimale Zahl in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage plötzlich nicht mehr beziffern und sehen schon viereinhalbtausend Unterstützungskräfte als Erfolg. Da kommen Zweifel auf. Unklar ist, ob damit der angemeldete Bedarf abgedeckt werden kann. Sicher ist aber der hohe Organisationsund Akquiseaufwand bei den Schulleitungen. Sie werden diesen Bedarf nicht allein mit Externen abdecken können; Sie benötigen Lehrkräfte und pädagogische Assistenten. Statt „Rückenwind“ Gegenwind – das wäre das Letzte, was unsere Schulen zurzeit brauchen können. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, das Kultusministerium ist von Schwarz zu Grün gewechselt. Nicht geändert hat sich aber der stiefmütterliche Umgang dieser Landesregierung mit unseren Schulen. Allein mit den 21 Millionen € für die teure Pseudo-Imagekampagne hätten Sie die Krankheitsreserve für dieses Schuljahr um mehr als 300 Stellen aufstocken können. So aber „verpännt“ das „LÄND“ die Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Dieses Bildungschaos muss endlich ein Ende haben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Thomas Poreski. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Thomas Poreski GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der Aktuellen Debatte heute ließ es erahnen: Die SPD macht einen undifferenzierten Rundumschlag, garniert mit rhetorischem Bedauern – na ja. Damit wir uns richtig verstehen: Natürlich läuft in der Bildung in Baden-Württemberg vieles nicht gut. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja, richtig!) Wir alle sind zudem noch und wieder von Corona in Beschlag genommen. Was ich aber schon bedauerlich finde, ist der Zungenschlag, der suggeriert, die SPD hätte für alles ein Patentrezept. (Zuruf: Stimmt halt!) Komischerweise funktionieren diese Rezepte überall dort nicht, wo die SPD selbst regiert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir können nicht einfach mal kurz einige Tausend zusätzliche Stellen fordern ohne Rücksicht darauf, ob es dafür auch das Personal gibt. (Vereinzelt Beifall – Zuruf: „THE LÄND“!) Mehr desselben zu fordern ohne Rücksicht auf die Machbarkeit ist wohlfeiler Populismus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Machen Sie sich, machen wir uns ehrlich: Es gibt in dieser Situation mit Corona, „Rückenwind“ und den großen bildungspolitischen Herausforderungen keine Patentrezepte (Abg. Sascha Binder SPD: Was?) und erst recht keinen Anlass, sich als Besserwisser aufzuspielen. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist die Botschaft an die Eltern und Schüler?) Wildes Um-sich-Schlagen und die Schlachten von gestern – sie stehen für rasenden Stillstand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das überzeugt niemanden. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann macht doch was! –
Dr. Timm Kern FDP
Das sind die Fragen von morgen!) Wir, die Landespolitik, stehen gemeinsam in der Verantwortung bei der Krisenbewältigung und dabei, (Abg. Sascha Binder SPD: Ihr steht in der Verantwor- tung!) unser Bildungssystem und die jungen Menschen fit für die Zukunft zu machen. Wir stehen in der Verantwortung, den Kindern in unserem Land eine Bildungsqualität zu bieten, die sich auch im internationalen Maßstab sehen lassen kann. Dies erfordert einen Dialog auf Augenhöhe, zuhören und voneinander lernen, mit den Akteuren im Bildungssystem und natürlich auch hier im Parlament. Daran sollten wir uns messen, und daran sollten wir festhalten. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Eisenzeit ist vorbei. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Wir sollten uns darüber definieren, dass wir als lernendes System unterwegs sind, (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Zurufe) dass wir innovativ, kreativ und ungewöhnlich denken, dass wir Fehler grundsätzlich zulassen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ihr geht aber nett mit- einander um!) sie uneitel eingestehen und aus ihnen lernen. Statt auf platte Schuldzuweisung sollten wir uns auf konstruktiven Austausch, auf offene Dialoge und auf gelingende Prozesse konzentrieren. (Abg. Sascha Binder SPD: Aufs Handeln! Mit Aus- tausch kommt man nicht weiter!) Beginnen wir mit Corona. Die Delta-Variante hat uns alle mit voller Wucht erwischt. (Abg. Sascha Binder SPD: Überraschung, Überra- schung!) Dass dies auch Kinder und Jugendliche in hohem Maß trifft, liegt mit daran, dass hierzulande ein zu hoher Anteil der Erwachsenen nicht geimpft ist. Eine höhere Impfquote bei Erwachsenen hätte auch die Kinder und Jugendlichen geschützt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist wirklich bitter, dass die Infektionsrate in Deutschland aktuell dreimal so hoch ist wie in Frankreich, wo die Impfquote von Erwachsenen deutlich höher ist. Ich sage es ganz direkt: Die bewusst nicht Geimpften machen sich an den Kindern und Jugendlichen schuldig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Nichtsdestotrotz werden wir alles dafür tun, dass unsere Kitas und Schulen offen bleiben. (Abg. Sascha Binder SPD: Die bleiben schon offen, aber da findet halt nichts statt!) Wir haben den Kommunen hohe Förderbeträge für CO -Ampeln und Luftfilter zur Verfügung gestellt. Diese Förderung greift sogar rückwirkend. Wir finanzieren weiter die engmaschigen Coronatests. Da bedaure ich es allerdings sehr, dass sich inzwischen zwar mehr, aber noch immer viel zu wenige Kommunen für die PCR-Pooltests entscheiden. (Zurufe der Abg. Gabriele Rolland und Sascha Bin- der SPD) Mit den klassischen Antigentests bleiben viele Infektionen unentdeckt, mit der Folge, dass unerkannt Infizierte die Infektionsdynamik weiter antreiben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Thomas Poreski) Deshalb hier nochmals der Appell an alle Schulträger: Entscheiden Sie sich für die PCR-Pooltests, um die Kinder und Jugendlichen wirksam zu schützen. Das Land steht zu seiner Zusage, dass wir diese finanzieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt sind die Kommu- nen schuld!) Kinder und Jugendliche erkranken selten so heftig wie Erwachsene, aber es trifft auch sie. Die neuen, dramatischen Befunde zu Long Covid bei Kindern und Jugendlichen, auf die auch das RKI hinweist, bereiten uns große Sorgen. Deshalb ist klar: Mit der Alarmstufe in wenigen Tagen wird es auch wieder eine Maskenpflicht am Sitzplatz geben. Das ist der Passivschutz. Noch wichtiger und nachhaltiger ist allerdings der aktive Schutz. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können geimpft werden. Das sollten wir massiv beschleunigen, auch mit speziellen Angeboten wie mobilen Impfteams an den Schulen. (Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich! Lasst die Kin- der in Ruhe!) In den USA ist nun die Impfung für die Fünf- bis Elfjährigen zugelassen und in großem Maßstab angelaufen. Auch in Wien werden auf der Basis der amerikanischen Zulassungen in einem Netzwerk von Ärzten Fünf- bis Elfjährige geimpft. Das ist rechtlich möglich – Stichwort Off-Label – und sollte auch uns ein Vorbild sein. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja! – Abg. Anton Baron AfD: Irre ist das!) Denn wenn wir hier nicht vorankommen, werden bis zum Frühjahr alle Kinder mit Corona infiziert worden sein. Um eine solche Durchseuchung zu vermeiden, sollten wir auch hier über den bürokratischen Schatten springen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Verrückt! Unglaublich!) Schauen wir in die nahe Zukunft, konkret auf das Programm „Lernen mit Rückenwind“. Es steht dafür, die Folgen der Pandemie für die Kinder und Jugendlichen erträglicher und die wenigen Impulse daraus, die positiv sind – Stichwort Digitalisierung –, nutzbar zu machen. Das Land nimmt dafür sehr viel Geld in die Hand, sicher nicht weniger als sozialdemokratisch regierte Bundesländer. Das Programm ist auf zwei Jahre angelegt. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Dabei ist viel Neuland zu betreten. Es geht darum, Kinder bei Lernrückständen zu unterstützen, ohne sie zu überfordern. Es geht darum, sie psychosozial zu begleiten und dafür eine Vielzahl von Akteuren zu gewinnen. Ja, das „Rückenwind“-Konzept wurde mit großer Sorgfalt angelegt. Nicht alles funktioniert aber bei der Vielfalt unserer Schulen und Regionen in gleicher Weise, und schon gar nicht überall sofort. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Abg. Florian Wahl SPD: So, jetzt sind die Schulen wieder schuld!) Deshalb bin ich sehr froh, wie offen und konstruktiv unsere Kultusministerin Theresa Schopper und ihr Ministerium mit Anregungen umgehen, wie wichtig ihnen die Rückmeldungen aus Wissenschaft und Praxis sind. Das ist wirklich eine neue Zeit. Für „Rückenwind“ bedeutet dies z. B., dass wir den bürokratischen Aufwand reduzieren wollen, den Druck auf die Schulen verringern, die Übersicht und Orientierung erleichtern und zugleich die personellen Möglichkeiten erweitern. So wünschen sich viele Schulen einen einfachen Zugang zu mehr FSJ-Stellen. Das unterstützen wir ausdrücklich. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Nicht nur „Rückenwind“, sondern die gesamte Bildungspolitik gestalten wir, die Fraktion GRÜNE, in engem Kontakt mit Wissenschaft, Verwaltung und Schulpraxis. Aus unseren Dialogformaten entstehen viele gute Impulse für das Ministerium und die parlamentarische Arbeit. Das wird sich Schritt für Schritt auch im Haushalt auswirken. Wir beraten derzeit einen Übergangshaushalt nach Corona. (Zuruf von der SPD: „Nach Corona“?) Dennoch ist es uns gelungen, einige gute Signale und Akzente zu setzen. Weitere sind noch in der Beratung. Ja, wir werden auch im kommenden Jahr wieder mehr und nicht weniger Lehrerinnen- und Lehrerstellen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Worauf es für eine zukunftweisende Bildung ankommt, formuliert unser Koalitionsvertrag: auf Qualität. Diese hat nach der internationalen Bildungsforschung drei Aspekte: Excellence, Equity und Well-being – also ein hohes Leistungsniveau, individuelle Förderung, Bildungsgerechtigkeit, den gelingenden Umgang mit Vielfalt und nicht zuletzt das psychosoziale Wohlbefinden. Das sind keine Widersprüche; das lehrt uns der Blick auf die weltweite Champions League in der Bildung. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) International erfolgreiche Bildungssysteme sind immer auch inklusive Systeme. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir waren auch mal erfolgreich!) Das gilt von Anfang an, in den Kitas ebenso wie in den Schulen. Wenn wir diese Debatten ernsthaft führen, dann kommen wir heraus aus den bekannten Schützengräben und Glaubenskriegen. Dann geht es um das wahre Leben, mit der Politik des Gehörtwerdens – gemeinsam mit den Akteuren der Bildung in unserem Land. Genau dafür stehen wir, die Koalition, mit unserer Kultusministerin Theresa Schopper. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Alexander Becker. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Jetzt mal etwas konkreter, bitte!)
Dr. Alexander Becker CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liegt es am Datum oder an dem Reim am Schluss, dass ich zwischendurch den Tusch vermisst habe? Man hätte sich die Rede auch in Reimform vorstellen können. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Noch zwei Minu- ten! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Allerdings haben wir hier ein verehrtes Präsidium und keinen Elferrat. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Herzlichen Dank für den Hinweis, Herr Abgeordneter.
Dr. Alexander Becker CDU
Herr Kollege Fulst-Blei, natürlich können wir die Bildungsdebatten so führen: Chaos, Skandal, und immer ist die Regierung schuld. Sie müssen den Titel dann aber erweitern: „Auf Rot folgt Schwarz, folgt Grün“. Das mag dann den Kollegen Kern freuen – es ist lange her, dass seine Partei in der Verlegenheit war, die Kultuspolitik aktiv zu verantworten. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Mit „Ver- legenheit“ ist das noch schön umschrieben!) – Ja. – Theodor Heuss würde, glaube ich, auch der Kollege Fulst-Blei kaum kritisieren wollen. Wir hätten für die Erweiterung der Reihe gute Gründe: Die SPD hat in ihrer Kultusverantwortung die Ausbildungsplätze verknappt, die bevorstehende Pensionierungswelle ignoriert und für ausfallende Absolventenjahrgänge keine Vorsorge getroffen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kretschmann! Kretschmann!) Bedarfsplanung? Nach der Devise: Bewerbermarkt statt Bestenauslese. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kretschmann!) Ausgerechnet in der Ära der Sozialdemokratie hat die Attraktivität des Lehrerberufs am meisten gelitten – Stichworte Stellenabbauprogramm, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kretschmann!) Absenkung der Eingangsbesoldung, Verschiebung der Altersermäßigung, Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents usw. – Sie können immer wieder sagen: „Das war Kretschmann.“ (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das stimmt auch!) Aber die Frage ist doch: Wer war Kultusminister? (Beifall bei Abgeordneten der CDU) ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Und alles Weitere diskutieren Sie bitte untereinander. Vor allem: Statt einer Qualitätsdebatte führte und führt die SPD am liebsten Strukturdebatten. Die nachfolgenden Leistungsvergleichsstudien quittierten die verfehlte SPD-Bildungspolitik. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sagen Sie mal was zum Unterrichtsausfall! – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) Kurzgefasst: 2011 kam die SPD, und der Erfolg ging. So lebhaft und kurzweilig die von Ihnen angestoßenen Debatten um angebliches Chaos und Regierungsversagen erscheinen mögen – eine Gefahr bringen diese mit sich: Beim Zuhörer drängt sich automatisch der Gedanke auf: Alles die Gleichen. Das kennen wir vom Populismus. In einem Punkt möchte ich Ihnen aber zustimmen, was den nach 2011 und 2016 nun dritten Wechsel an der Spitze des KM angeht: Ich fand es auch gut, dass meine Partei über Jahrzehnte Kontinuität in der Schulpolitik garantieren konnte. Das war ganz offenkundig auch nicht schlecht für die Bildung der Schülerinnen und Schüler. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Meinen Sie die Ei- senzeit? – Lachen des Abg. Sascha Binder SPD) Aber was sind im Kern Ihre Beiträge? Herr Kollege Stoch sprach gestern von „Oppositionsreflexen“ und hat sich sehr emphatisch dazu bekannt. Was ist ein Reflex? Vorab: Dieser Begriff hat nichts mit Reflexion zu tun, also mit prüfendem und vergleichendem Nachdenken. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ein Reflex ist eine – Zitat – „unwillkürliche, rasche und stets gleichartige Reaktion eines Organismus auf einen bestimmten Reiz“. Im Wesentlichen funktioniert Ihr Reiz-Reaktions-Schema so: Sie bemerken ein Problem, Sie skandalisieren es zum Regierungsversagen, es folgt die Forderung nach mehr Geld, nach mehr Personal, nach mehr Stellen – egal, für was und wo. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Stimmt doch gar nicht!) Dass ich diese Haltung angesichts Ihrer eigenen Bilanz nicht glaubwürdig finden kann, ist klar. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Der Unterschied zu uns ist, dass wir früher ein Konzept vorgelegt haben!) Sie präsentieren hier mit einem großen Auftritt die ewig gleichen Rezepte. Machen wir mal den Check: Sie fordern immer mehr Stellen – für nicht vorhandene Lehrkräfte. Was die Ursachen dafür betrifft: Einige der Ursachen habe ich eben wieder ins Gedächtnis zu rufen versucht. Wie wäre es dagegen mit Vorschlägen für einen guten Ressourceneinsatz? Den demografischen Wandel gibt es bei Ihnen zwar dann, wenn Sie über die Herausforderungen in der Pflege sprechen, es gibt ihn aber nicht, wenn es beispielsweise um den Mangel an Erzieherinnen und Erziehern bzw. an Lehrerinnen und Lehrern geht. Das Vertrauen darauf, dass bei kleiner werden- (Dr. Alexander Becker) den Abschlussjahrgängen eine immer größere Zahl der jungen Leute in den öffentlichen Dienst gehen könnten, ist fatal. Wie wäre es mit fundierten Vorschlägen, wie wir gutes Personal durch Quereinsteiger gewinnen und qualifizieren können? (Abg. Sascha Binder SPD: Wir haben schon vieles vorgeschlagen!) Was haben Sie sonst noch auf Lager? Ihr viel zu starrer Ganztag nach § 4 a des Schulgesetzes. Dessen Attraktivität zeigt sich Jahr für Jahr aufs Neue in der geringen Zahl der Antragstellungen. Wir werden den Ganztag flexibilisieren und mit außerschulischen Bildungsangeboten verbinden. So entsteht ein attraktives und sinnvolles Ganztagsangebot. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Nein! – Zuruf von der SPD: Es geht Ihnen um weniger Ganztag!) Stichwort „Weiterentwicklung der Kitas“: Wir setzen auf Qualität. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sie haben eine Kampagne für gebührenfreie Kitas gestartet (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wann waren Sie das letzte Mal in einer Schule?) und wiederholen diese Forderung immer und immer wieder – ein reines Wahlkampfmanöver. Die klare Botschaft der Eltern ist: Passende Öffnungszeiten und Qualität haben Vorrang. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Haben wir gerade Wahlkampf?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben große und schwierige Aufgaben unmittelbar vor uns – Stichwort „Aufholen nach Corona“, Stichwort „sozial-emotionale Entwicklung“, Stichwort „Förderung der benachteiligten Kinder“. Dann gibt es die angespannte Coronasituation an den Schulen auch in diesem Winter. Zu allem kommen die dauernden Personalengpässe hinzu. Darüber haben wir hier oft gesprochen. Die Frau Ministerin wird sicher auch heute detailliert Auskunft geben. Mein Rat und meine Bitte an die SPD aber wären, das Wundenlecken einzustellen und zu einer auf die Sache bezogenen reflexiveren Haltung zu finden – Oppositionsreflexe hin oder her. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben es gar nicht ver- standen!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Wenn man nichts zu sagen hat, kann man auch nicht bewertet werden! – Zuruf: Thema verfehlt!)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Jetzt geht es mal um Inhalte!) e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021
Dr. Timm Kern FDP
Sehr geehrter Herr Präsident Born, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Landesschülerbeirat, Landeselternbeirat, Philologenverband und Realschullehrerverband vom vergangenen Freitag wurde die aktuelle Situation unserer Schulen im Land aus der Sicht von uns Freien Demokraten treffend formuliert: „Die Schulen müssen offen und zugleich sichere Orte bleiben.“ Das Gebot der Stunde ist also der krisensichere Präsenzbetrieb. In der aktuellen Realität stehen die Schulen aber angesichts der vierten Pandemiewelle erneut vor immensen Herausforderungen. Das Kultusministerium scheint zu wenig aus den zurückliegenden Erfahrungen im bisherigen Verlauf der Pandemie gelernt zu haben. Dies lässt sich leider sehr einfach und prägnant an folgenden Beispielen deutlich machen: Ein resilienter Schulbetrieb setzt vor allem voraus, dass genügend Lehrkräfte parat sind. So einfach und banal sich das anhört – aber das ist nun einmal die wichtigste Basis für alle anderen Bemühungen im Bildungsbereich. Die Kolleginnen und Kollegen, die Lehrerinnen und Lehrer sind nicht alles, aber ohne die Lehrerinnen und Lehrer ist im Bildungsbereich fast alles nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen) Tatsächlich steht aber aktuell eine beträchtliche Zahl von Lehrkräften für den Präsenzunterricht gar nicht zur Verfügung, z. B. wenn schwangere Lehrerinnen vor dem Infektionsrisiko geschützt werden müssen. Der immense Mehrbedarf an Unterricht und das Aufholen der Lernlücken, die wegen Corona bereits entstanden sind, müssen personell untermauert werden. Das aktuelle Programm „Rückenwind“ bleibt indes eher eine Flaute, weil bisher längst nicht so viele Unterstützungslehrkräfte gewonnen werden konnten, wie die Schulen als Bedarf gemeldet haben. Diesen Bedarf haben die Schulen nun zum 3. November konkret gemacht. Grob überschlagen sind es wöchentlich 20 000 zusätzliche Förderstunden, die erforderlich wären, um den Schülerinnen und Schülern den nötigen Rückenwind zu geben. Und längst nicht alle Schulen haben ihren Bedarf bereits beziffern können. Eines möchte ich in dieser Situation gern zugestehen: Auch die Kultusministerin kann sich die erforderlichen Lehrkräfte nicht kurzfristig backen. Wenn man aber schon einen enormen Bedarf an Lehrkräften hat, wäre es da nicht schlau, mit den vorhandenen Lehrkräften überaus sorgsam umzugehen und den Lehrerberuf so attraktiv wie nur möglich zu gestalten? Solange Grün-Schwarz die Referendare und Vertretungslehrkräfte alljährlich in die Sommerferienarbeitslosigkeit schickt, muss sich diese Koalition nicht wundern, dass viele fähige Menschen dieser Profession den Rücken kehren. Solange Grün-Schwarz die Schulleitungen in unserem Land, die nicht nur, aber vor allem in der Coronazeit tagtäglich beinahe Übermenschliches leisten mussten, derart nachlässig, ungenügend und viel zu zögerlich entlastet, müssen wir uns nicht wundern, dass immer weniger Lehrkräfte bereit sind, die große Verantwortung zu übernehmen, eine Schule zu leiten. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) (Dr. Timm Kern) Im Juli dieses Jahres waren 178 Schulleiterstellen vakant, davon 107 Stellen an den Grundschulen, und auch an den SBBZ sind 30 Stellen vakant. Dies ist kein Zufall, denn gerade an diesen beiden Schularten ist der Fachkräftemangel ganz besonders gravierend. Was es ganz konkret für den Schulalltag bedeutet, wenn Schulen keine eigene Schulleitung haben, können wir uns doch alle ausmalen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuhören, wertschätzen, entlasten – das wäre das Gebot der Stunde, um den Lehrkräften an den Schulen wirklich zu helfen. Doch was macht die grün-schwarze Regierung bei den aktuellen Diskussionen über den Haushalt? Die von der Kultusministerin gewünschten, dringend notwendigen 254 neuen Lehrerstellen, die die absehbar steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler abfedern sollen, wurden vom Finanzminister kurzerhand abgelehnt. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Hört, hört! – Zu- ruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ebenso abgeblitzt ist die Kultusministerin mit ihrer Forderung nach 105 zusätzlichen Stellen für die Krankheitsvertretungsreserve. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Leider!) Nachdem durch die Pandemie in den letzten Monaten unzählige Schulstunden entweder ausfallen mussten oder mehr schlecht als recht online durchgeführt wurden, genehmigt sich die grün-schwarze Landesregierung nun 157 neue Stellen in den Verwaltungen der Ministerien, ist aber gleichzeitig nicht bereit, zumindest 100 zusätzliche Lehrerstellen für einen krisenfesteren Präsenzbetrieb an den Schulen vorzusehen. Das ist doch eine bildungspolitische Bankrotterklärung dieser Landesregierung. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Hören Sie auf, öffentlich zu beteuern, Ihnen würden die Nöte der Kinder und Jugendlichen in unserem Land wirklich am Herzen liegen. Wenn es so wäre, müssten Sie in diesem Haushalt anders handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Apropos am Herzen liegen: Jetzt komme ich zu einem Punkt der Bildungspolitik, der mir wirklich sehr am Herzen liegt. Letzte Woche schrieb der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel auf Facebook – ich zitiere –: Realschulen sind echte Sprungbretter. Ob Vorbereitung auf das praktische Berufsleben im Handwerk und unserem Mittelstand oder auf eine akademische Laufbahn – alle Wege stehen offen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Recht hat er!) Danke für den guten Austausch, aber vor allem auch den super Job in und für unsere Realschulen jeden Tag. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Ale- xander Becker CDU: Stimmt doch! – Abg. Tobias Wald CDU: Jetzt kommt’s!) Leider ist Kollege Hagel nicht da, aber Sie können ihm ja ausrichten: Mit seiner Aussage hat er natürlich vollkommen recht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das weiß er! Das wis- sen wir!) Ja, die Realschulen in unserem Land machen einen ausgezeichneten Job, sie sind unverzichtbar in einem gegliederten, vielfältigen Bildungswesen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Jetzt kommt es!) Vielleicht sollte er sich in diesen Zeiten aber nicht nur mit den Realschullehrern austauschen, sondern vor allem mit der grünen Kultusministerin Schopper; denn die FDP/DVP-Fraktion erreichten alarmierende Neuigkeiten aus dem Kultusministerium. So sollen die beiden bisher eigenständigen Referate „Realschulen“ und „Gemeinschaftsschulen“ zusammengelegt und der Leitung aus dem Bereich der Gemeinschaftsschulen unterstellt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur ein bildungspolitischer Naivling würde hinter einer solchen Umstrukturierung im Ministerium lediglich eine administrative Einzelmaßnahme sehen. Nein, das ist sie mitnichten. Sollten diese Pläne der Kultusministerin realisiert werden, so wäre dies nicht weniger als ein weiterer Anschlag auf die Bildungsvielfalt in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Diese Maßnahme wäre ein verheerender Schlag gegen die Unabhängigkeit und die Stärke der Realschulen mit dem Ziel, die von den Grünen favorisierten Gemeinschaftsschulen in den bildungspolitischen Vordergrund zu rücken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie mir nicht glauben, so erlaube ich mir, aus der Pressemitteilung des Realschullehrerverbands vom 6. November zu zitieren: Wird an den Plänen im Ministerium, vor denen die FDP warnt, tatsächlich gearbeitet, wäre das für den Realschullehrerverband ein unglaublicher Vorgang von größter Tragweite. Bislang ist jede eigenständige Schulart selbstredend auch eigenständig mit einem Referat im Kultusministerium vertreten. Nun sollen Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen in ein Referat unter Leitung des Gemeinschaftsschulreferats in ein „Einheitsreferat“ zusammengelegt werden. Die Vertreter der Schulart Realschule mit ihrer „Nahtoderfahrung“, seinerzeit unter Grün-Rot herbeigeführt, wissen natürlich, dass einer zunächst administrativen Gleichschaltung der (für die schulische Entwicklung der Kinder so wichtigen) unterschiedlichen Schularten die äußere Gleichschaltung auf dem Fuß folgen wird. Das würde die Abschaffung differenzierter Schulwege für die unterschied lichen Kinder in Baden-Württemberg bedeuten. Das Aus für schulische Vielfalt! (Dr. Timm Kern) Vor allem in Richtung der CDU-Fraktion und auch in Richtung des CDU-Fraktionsvorsitzenden möchte ich an dieser Stelle fragen: Was sagen Sie zu diesem eindringlichen Hilferuf der Realschulen? Jetzt könnten Sie Rückgrat zeigen und Farbe bekennen und Ihr Veto gegen diese Umstrukturierung im Kultusministerium einlegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir Freien Demokraten jedenfalls werden uns bis zum letzten bildungspolitischen Blutstropfen (Heiterkeit) für die Unabhängigkeit und die Stärkung der Realschulen in unserem Land einsetzen. Die eigenständigen, unabhängigen Realschulen sind unverzichtbar für Baden-Württemberg, weil sie für die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land unverzichtbar sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Bravo!)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Aktuellen Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Peter Hörner. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD begibt sich zum Rede- pult.) – Einen Moment noch, Herr Abg. Hörner, das Mikrofon und das Pult werden noch schnell sauber gemacht. (Abg. Anton Baron AfD: Noch die letzten Tropfen abwischen!) Vielen Dank. – Jetzt, Herr Abgeordneter.
Hans-Peter Hörner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbst auf die Gefahr hin, dass ich mit meiner eigentlichen Rede nicht durchkomme: Lassen Sie mich vorher ein paar Worte sagen. Ich möchte eigentlich Ihnen allen etwas raten. Sie alle sitzen im Landtag. Eigentlich könnten Sie einmal in eine Schule gehen. Aber bitte gehen Sie nicht in eine sogenannte „höhere Lehranstalt“; Sie wissen, was ich meine. Gehen Sie einmal an eine Berufsschule. (Zuruf von den Grünen: Waren wir schon!) Gehen Sie an eine gewerbliche Berufsschule. Unterrichten Sie dort einige Stunden Gemeinschaftskunde. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da komme ich her!) – Das ist eine Bitte an alle von Ihnen; ich weiß, dass unter Ihnen einige Kollegen sind. – Unterrichten Sie z. B., wie gesagt, an einer gewerblichen Berufsschule. Das ist nicht negativ gemeint. Ich bewundere die Schüler, die das gemacht haben, die Berufe z. B. im Bauhandwerk ergreifen oder Metzger werden. Machen Sie mit denen eine Woche vertretungsweise Unterricht. Kommen Sie dafür bitte nicht, wie es einmal ein Abgee – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ordneter gemacht hat – – Meine Redezeit läuft. Aber ich erzähle es trotzdem. Ich habe als Lehrer erlebt, dass wir einen Abgeordneten eingeladen haben: „Kommen Sie doch und unterrichten Sie an unserer Berufsschule.“ Dann kam dieser Abgeordnete in einem großen Mercedes vorgefahren, mit Chauffeur in einem schwarzen Anzug und mit Bodyguard. (Zurufe, u. a. Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wer war das? – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Er ist inzwischen nicht mehr im Landtag. – Er hat Gemeinschaftskunde unterrichten sollen. Was hat er gemacht? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Zur Sache, Kollege! Das ist Unsinn!) Er ging hinein und hat mit den jungen Leuten geredet. Er kam nachher in der Konferenz zu uns und sagte: „Was wollen Sie denn eigentlich? Ich bin mit diesen jungen Leuten bestens ausgekommen. Vielleicht sollten Sie einmal Ihre pädagogischen Grundsätze überdenken.“ Das ist ja sehr schön. Aber, meine Damen und Herren, das ist kein Weg. Wir sind für die Jugendlichen da. Mir blieb es als Vater und Großvater – und hoffentlich bald als Urgroßvater – nicht erspart, meine Kinder privat unterrichten zu müssen. Unser Bildungssystem ist längst privatisiert. Eltern, die heutzutage ihre Kinder fördern wollen, müssen ihren Kindern in verschiedenster Art und Weise helfen, sei es durch Nachhilfeunterricht, sei es durch Unterricht von Verwandten und Bekannten. Sogar mein Vater hat das als Urgroßvater gemacht. Dieses Bildungssystem versagt in jeder Art und Weise. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es ist traurig, was hier, mit diesem Haushalt, den wir haben, mit diesen vielen Milliarden Euro, die jedes Jahr ausgegeben werden – auf Landesebene, auf Kreisebene, auf kommunaler Ebene –, erreicht wird. Es ist eine Schande. Es tut mir leid, das sagen zu müssen als jemand, der 42 Jahre als Lehrer gewirkt hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Lassen Sie mich aber jetzt zu meiner eigentlichen Rede kommen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Es hat Sie keiner ge- zwungen!) – Ich wollte das einfach einmal loswerden. Manchmal muss man hier vielleicht auch gefühlsmäßig etwas beitragen. Wenn ich den Titel der Aktuellen Debatte sehe, dann möchte ich dem etwas hinzufügen. Es sollte nicht heißen: „Auf Schwarz folgt Grün – das Bildungschaos bleibt“. Eigentlich müsste es heißen: „Erst Rot, dann Schwarz, dann Grün – das Bildungschaos bleibt“. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Oder noch besser: „Die Verstärkung der Bildungskatastrophe durch völlig verfehlte Ideologie“. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) (Hans-Peter Hörner) Ich möchte hier jetzt nicht auf die Coronapolitik eingehen, wie das meine Vorredner getan haben. Ich möchte mich hier dazu nicht weiter äußern. (Beifall des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Ich möchte mich auch nicht von den grundsätzlichen Problemen der Bildung ablenken lassen. Ich möchte aber auf einige Punkte hinweisen. Ich fange mit der Digitalisierung an. Hier gibt es sogenannte selbst ernannte demokratische Parteien, die fordern, die Digitalisierung voranzubringen. Die tollsten Versprechen und Ansagen werden gemacht. Wenn wir betrachten, was hier in Baden-Württemberg in der Zeit des Digitalisierungsbooms, den es weltweit seit mindestens 20 Jahren gibt, passiert ist und vor allem, wer an der Regierung war, stellen wir fest: Das waren alle vier selbst ernannten demokratischen Parteien, die hier am lautesten nach Digitalisierung gerufen haben und die jetzt die Fehlentwicklungen anderen zuweisen wollen. Das, meine Damen und Herren, kann einfach nicht sein. Machen wir weiter im beruflichen Bereich mit Ihrem Wahn nach Gleichheit und nach Ergebnisgleichheit. Hier senken Sie stets und stetig die Leistungsanforderungen, was dazu führt, dass das Abitur eben keine Erreichung der Hochschulreife mehr ist. Diese Hochschulreife führt nicht mehr dazu, dass man in den MINT-Fächern qualifiziert studieren kann. Die vielen Extravorbereitungskurse in Fächern wie Mathematik an den Universitäten, die es braucht, um überhaupt ein Studium möglich zu machen, machen das mehr als deutlich. Aber zum Studium für ideologisches Gendergeschwätz reicht es natürlich, was letztendlich zu einer völligen Fehlallokation der Studenten mit der jeweiligen Fachrichtung führt. (Beifall bei der AfD) Quotenregelungen und unsinnige Gleichstellerei erledigen den Rest. Dazu kommen für mich und auch für meine Fraktion die absurden Vorstellungen der Grünen und sonstiger linker Kollektivisten, die eine Abiturquote von 70 % pro Jahrgang anstreben. (Zuruf von der AfD: Wahnsinn!) Setzte man früher die Abiturfähigkeit bei einem IQ von höher als 110 Punkten an, was etwa 30 % der Bevölkerung entsprach, entsprechen 70 % einem IQ ab 90, also weit unter dem Durchschnitt und an der Grenze zur Lernbehinderung. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Ich kann es nicht verstehen. Vielleicht versteht man es aber als Mensch mit einem solchen IQ. (Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Was erzählen Sie da gerade? Muss ich das in- tellektuell verstehen? – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ-NE: Das war diskriminierend!) Genauso Ihre Vorstellungen zur Inklusion: Die Inklusion führt eben nicht oder nur marginal zu einer Leistungssteigerung der Inkludierten, sondern sie führt zum Ausbremsen der Leistungsfähigeren. Das gleiche Problem besteht bei der sogenannten Integration. Ihr völlig verfehlter Altruismus, alle Menschen dieser Welt ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 retten zu wollen, führt zu katastrophalen Zuständen, vor allem in den unteren Schulklassen. (Zuruf von der AfD: Richtig! – Abg. Dr. Stefan Fulst- Blei SPD: Bin ich froh, dass ich auf diesen Blödsinn hin nicht mehr reden muss!) In nicht wenigen Grundschulklassen sind Nichtmuttersprachler inzwischen weit in der Überzahl. Wer in diesem Klassenbabel einen sinnvollen Unterricht stattfinden lassen will, der soll mir einmal erklären, wie das gehen soll – (Beifall bei der AfD) ganz abgesehen von vollkommen anders geprägten bzw. sozialisierten Kindern, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Unglaublich!) welche die Arbeit von weiblichen Lehrkräften ablehnen. Ich sage das aus eigener Erfahrung. Ich habe weinende Lehrerinnen erlebt, die nicht in so einer Klassengemeinschaft arbeiten können. Das führt in manchen Parteispitzen natürlich auch dazu, dass die eigenen Kinder nicht mehr in normalen Schulen, in öffentlichen Schulen unterrichtet werden, sondern auf Privatschulen oder gleich auf ausländische Eliteinternate geschickt werden. Wein und Wasser lassen grüßen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das sind Fake News!) Manche Menschen sind eben doch gleicher. Ebenso wie sich die Professoren an den Hochschulen zu den Fähigkeiten ihrer Erstsemester äußern, beschweren sich auch die Ausbildungsbetriebe über die Ergebnisse, die ihre Lehrlinge selbst bei herausragendem Notendurchschnitt mitbringen. Ich kenne viele Ausbilder, und ich weiß über deren Klagen zu berichten. Ich tue es nicht, die Zeit lässt es nicht zu. Die Aussagekraft eines Zeugnisses, meine Damen und Herren, hat heute schon bei der Sichtung von Bewerbungen und erst recht bei Vorstellungsgesprächen reichlich abgenommen. (Zuruf von der AfD) Den Mangel an Fachkräften, die gerade in handwerklichen, kaufmännischen und auch in sozialen Bereichen in den Betrieben parallel zur Wirtschaftsleistung ausgebildet werden, verantworten damit Sie – Sie, die Sie sich in Regierungsverantwortung befinden bzw. befanden. Damit entziehen Sie vor allem dem Mittelstand, der im Wesentlichen unseren gesellschaftlichen Wohlstand sichert, die Daseinsgrundlage. Grundwissen wie Prozentrechnen, Dreisatz, Rechtschreibung, Kommasetzung, freies Lesen – ich möchte auf die PISA-Studie verweisen – werden nicht mehr sicher vermittelt. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Abstraktionsfähigkeit, problemlösendes Denken, welche diese Arten des Grundwissens voraussetzen, verkümmern, weil Stuhlkreisbildung, Indoktrination und das Nachbeten von einseitigen Informationen, z. B. auch zum Klimawandel, Vorrang haben. Ich könnte Ihnen Arbeitsblätter, die meine Enkelkinder bekommen haben, vorlegen. So viel kann ich nicht essen – Entschuldigung, Herr Präsident –, wie ich – – Ich spreche es nicht aus. (Unruhe) (Hans-Peter Hörner) Die Erhaltung des dreigliedrigen Schulsystems, das eine Aufwertung der Haupt- und Werkrealschule enthalten muss, ist für mich dabei eine wesentliche Notwendigkeit. Die Durchlässigkeit des Systems – das wurde heute schon vom Kollegen Kern angesprochen – muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben. Das ist eine Errungenschaft, auf die man stolz sein kann. Die Opferung dieser Schulstruktur zugunsten einer Gemeinschaftsschule führt keinesfalls zu Verbesserungen, sondern dazu, dass die Kinder und Jugendlichen eben nicht an einem pädagogischen Ort ausgebildet werden, der ihren Begabungen entspricht. Ich darf hier Artikel 11 Absatz 1 unserer Landesverfassung zitieren: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine – und jetzt kommt’s – seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Seiner Begabung entsprechend! (Beifall bei der AfD – Abg. Bernd Gögel AfD: Das ist der Punkt!) Ich möchte noch eines ergänzen: einen Gruß an meine Kollegen im Dienst. Was in manchen Reden nicht enthalten war, war der sogenannte Stundenpool, Frau Ministerin. Vielleicht sollten Sie darüber einmal nachdenken. Ich hatte die Ehre, in den letzten vier Jahren meiner Dienstzeit die Stundenzahl reduzieren zu können, weil ich einen Stundenpool von wöchentlich 25 Stunden aufgebaut hatte. Respekt vor dem, was die Kollegen im aktiven Dienst leisten! Das möchte ich noch mal, obwohl ich es schon getan habe, äußern: Fantastisch, was hier geleistet wird! (Beifall bei der AfD) Denken Sie bitte auch an Ihre Fürsorgepflicht. Was Sie hier mit Kollegen, die im aktiven Dienst arbeiten, machen, ist im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht vertretbar. Denken Sie an die Frühpensionierungen. Denken Sie daran, wie viele Kollegen eigentlich in Rehamaßnahmen an psychosozialen Fachkliniken müssen. Das kann es wohl nicht sein. Dann stehen wir hier, müssen Geld einsparen und haben kein Geld für Lehrer, haben kein Geld für die Zukunft unserer Kinder – und ich hoffe, dass Sie alle Kinder haben. Denn wenn wir keine Kinder mehr haben, wenn wir keine Bildungsreserve, keine Leute mehr haben, keine jungen Menschen, die bereit sind, für unsere Arbeit, für das, was wir getan haben – auch die älteren Menschen –, einzustehen, dann ist unser Land verloren, egal, wie Sie es sonst im Klimabereich geschützt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Das Wort hat für die Landesregierung Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Fulst-Blei, Sie haben in der Aktue – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ellen Debatte das Thema Unterrichtsausfall angesprochen. Ich habe nie ein Jubellied mit dem Tonfall gesungen, dass wir da wunderbar wären. Ich habe da tatsächlich größte Sorgen – das habe ich Ihnen sowohl im Bildungsausschuss als auch persönlich gesagt –, weil sich gerade an den Grundschulen und im Bereich der Sonderpädagogik die Situation mit dem Unterrichtsausfall noch dadurch verschärft, dass Grundschullehrerinnen, die schwanger sind, in den Klassen 1 bis 3 gar nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, sondern erst ab Klasse 4. Wir haben Gott sei Dank für die weiterführenden Schulen Regelungen, die es ermöglichen, dass diese Kräfte mehr in Präsenz dabei sein können. Aber es gibt hier einfach noch zusätzliche Hürden. Als ich vor einem halben Jahr mein Amt angetreten habe, gab es fast Kondolenzbekundungen dafür, dass ich dieses Amt angenommen habe. Der Punkt ist: Das macht mir die größten Sorgen, dass wir die Unterrichtsversorgung nicht hinbekommen könnten. Sie wissen aber ganz genau: Das kann man nicht durch das Umlegen eines Schalters beheben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aber er hat Ihnen ja noch nicht einmal die KV-Stellen genehmigt!) – Nein, der Punkt ist: Wir haben einen großen Lehrerinnenund Lehrermangel, insbesondere im Grundschulbereich, im sozialpädagogischen Bereich und im Bereich der Sonderpädagogik. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Wir müssen es anderweitig schaffen, den Schulen Unterstützung zu geben, indem wir Quereinsteiger, Seiteneinsteiger sozusagen pädagogisch imprägnieren, indem wir andere Zugangswege schaffen, indem wir auch die Kapazitäten bei den jeweiligen Studiengängen ausbauen. Das alles sind Punkte, die wir auch angehen können. Das bringt aber alles keine schnellen Lösungen. Das ist leider der Punkt. (Vereinzelt Beifall) Wir müssen deswegen diese schnellen Lösungen – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Seit zehn Jahren re- gieren Sie!) Da kann man auch den Leuten nichts vormachen. Deshalb denke ich mir: Auf Schwarz folgt Grün, da könnte man sagen – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Seit zehn Jahren re- gieren Sie!) – Ja, seitens des Landes haben wir ja auch die Kapazitäten in der Sonderpädagogik erhöht, Herr Kern. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aber doch nicht ausreichend! Das ist doch absehbar gewesen! – Wei- tere Zurufe, u. a. Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Es sollen doch 600 Lehrerstellen abgeschafft werden!) – Nur die Ruhe! Sie haben vorhin die ganze Zeit reden können, ohne dass – – Es ist so: Wenn man diese Aktuelle Debatte unter dem Aspekt der Unterrichtsversorgung sieht, könnte man sagen: Auf Schwarz folgt Rot, auf Rot folgt Schwarz, auf Schwarz folgt Grün. Das wäre dann die Kette, aber damit wer- (Ministerin Theresa Schopper) den wir diesem Thema nicht gerecht. Wir würden dem Thema nicht in der nötigen Ernsthaftigkeit gerecht, wenn wir draußen vormachen würden, man könnte das Problem durch zusätzliche Stellen im Haushalt lösen. Ich bedanke mich trotzdem für die Unterstützung. Dass wir im Haushalt noch einmal etwas hineintun, das ist nicht der Punkt. Wir haben da schon – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir werden Anträ- ge stellen!) – Das ist schön, und wir werden auch noch einmal miteinander ringen. Das werden wir entsprechend machen. Jetzt möchte ich aber zum eigentlichen Punkt – –
Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Steinhülb-Joos von der SPD-Fraktion? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Zu dem Debattenthema? – Dann machen Sie einmal, Frau Steinhülb-Joos.
Daniel Born
Bitte, Frau Abgeordnete.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Ganz konkret: Wir wissen, dass auch Sie die Lage so nicht wollen. Aber ganz konkret: Warum wurden die Möglichkeiten nicht genutzt, die auch ad hoc gegeben wären? Ich denke z. B. daran, die Studienplatzkapazitäten sofort aufzustocken. Aus Gesprächen mit Hochschulen weiß ich, dass es Kapazitäten gegeben hat, die sofort hätten aufgestockt werden können. Es brennt an den Schulen! Ich glaube, das ist hier einfach nicht bekannt. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Also: Gerade was den Grundschulbereich anlangt, haben wir die Kapazitäten aufgestockt. Da fahren wir auch schon die erste Ernte ein. Diejenigen, die jetzt dieses Studium durchlaufen haben, kommen zum Abschluss, und aufgrund der Kapazitäten haben wir tatsächlich zum ersten Mal mehr Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Dazu, was wir kurzfristig machen, bin ich auch mit der Kollegin Bauer im Gespräch, dass wir auch innerhalb der Kapazitäten z. B. im Sonderschulbereich noch einmal aufstocken. Wir werden aber nicht umhinkönnen, es im südbadischen Raum gesondert anzugehen, wo die Versorgung mit am schwierigsten ist. Es ist also nicht so, dass wir sitzen und warten würden, bis die Welle über uns schwappt, sondern wir schauen und handeln schon. Letztlich ist es so: Da sind wir wirklich in einem sehr guten Austausch mit der Kollegin Bauer und dem Wissenschaftsministerium; die Zusammenarbeit funktioniert außerordentlich gut. Wir werden das in jedem Fall angehen. Aber auch das wird die Tatsache, dass wir momentan eine unglaubliche Unterversorgung im Bereich der Sonderpädagogik haben, nicht mindern. Denn die Menschen, die heute ein solches Studium ergreifen, werden erst in fünf Jahren fertig. – Da kann man sie noch immer brauchen. Ich kann jede und jeden nur ermuntern, sich, wenn ein Stück weit Interesse besteht, der Sonderpädagogik zu widmen. Ich weiß, dass die Elode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tern diejenigen sind, die mit die größte Unterstützung brauchen. Das müssen wir im Blick behalten. (Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie – – Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Nein, ich bin nicht in der Fragestunde. Jetzt mache ich mal – – Ich weiß nicht, wer jetzt fragen wollte.
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Timm Kern. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Herr Kern, ich komme auf Sie noch zurück. (Vereinzelt Heiterkeit)
Daniel Born
Also, melden Sie sich gleich noch einmal. (Vereinzelt Heiterkeit) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Ich will Ihnen noch einmal etwas zu der Frage sagen, wie die Schulen insgesamt dastehen. Natürlich ist Corona eine riesige Belastungsprobe für die Schulen. Corona hat das, was es im Bereich der Unterrichtsversorgung, im Bereich der differenzierenden Pädagogik an Herausforderungen gibt, wirklich mehr als verschärft. Ich hatte heute Morgen noch eine Schalte mit Schuldirektoren aus dem RP Stuttgart; auch daher weiß ich, dass es absolut um die Unterstützung in diesem Bereich geht. Ich glaube, Sie alle wissen es, dass wir den Schuldirektorinnen und Schuldirektoren momentan die höchste Last auferlegen und ihnen den höchsten Einsatz abfordern, und zwar immer wieder, tagtäglich, und nicht an den fünf Schultagen pro Woche, sondern auch am Wochenende und in den Schulferien. Auch dafür ein Dank. Das ist nicht einfach so dahingesagt, sondern ist wirklich ernst gemeint. Ich glaube, das ganze Haus weiß, was an den Schulen momentan geleistet wird – zumindest die in der Bildungspolitik Engagierten wissen das. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Dass wir das in der Pandemie gerade an den Schulen noch einmal polarisierender haben, ist leider auch ein Fakt. Es gibt auch leider keine Antworten nach dem Motto: „Das ist richtig, das andere ist falsch.“ Wir können lediglich versuchen, einen Kompass anzulegen, um zu schauen, was die Optionen sind, die wir den Schulen empfehlen, was verträglich ist. Dabei will ich Ihnen noch einmal etwas zur Maskenpflicht sagen, weil die Diskussionen dazu momentan am emotionalsten sind und kontrovers geführt werden: Wir haben die Maskenpflicht am 18. Oktober gelockert – auch aufgrund dessen, dass wir natürlich von den Kinder- und Jugendärzten den wissenschaftlichen Rat bekommen haben, (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) die Maskenpflicht an den Schulen aufzuheben. Im gleichen Atemzug haben wir auch die Virologen – Frau Brinkmann als (Ministerin Theresa Schopper) vielleicht bekannteste –, die natürlich davon abraten. Das gleiche Bild bietet sich bei den Eltern. Die Zuschriften werden Sie genauso von beiden Seiten bekommen. Der E-Mail-Eingang ist entsprechend voll mit Meinungen; jeder für sich glaubt, die Wahrheit gepachtet zu haben. Aber der Punkt ist – das ist mir in dieser Frage auch noch einmal wichtig –: Wir haben immer gefragt: Warum machen wir an den Schulen verstärkt Coronamaßnahmen? Was ist unser Leitziel? Die Antwort ist: damit wir das Gesundheitssystem nicht überfordern. Deswegen haben wir auch gemeinsam mit dem Sozialministerium gesagt: Wir schaffen innerhalb dieser Warnstufen klare Regelungen mit klaren Werten – die wurden ja auch immer wieder eingefordert –, wann an den Schulen welche Maßnahmen gelten. Dabei ist für mich der Präsenzunterricht an den Schulen das oberste Ziel. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört aber, dass dabei auch der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist aber ein Wider- spruch!) Deswegen müssen wir natürlich abwägen, unter welchen pädagogischen Bedingungen der Präsenzunterricht stattfinden kann. Dabei ist natürlich die Maske einer der entscheidenden Punkte. Wir werden in den nächsten Tagen die Alarmstufe erreichen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Bedauerlicherweise sind wir wieder so weit. Dann werden die Kinder ganz automatisch die Masken wieder tragen. Im Landkreis Biberach mit den höchsten Inzidenzen wird es eine Allgemeinverfügung geben, wonach die Masken schon jetzt wieder aufgesetzt werden müssen. Das ist auch richtig so. Wir haben auch gesagt: Es ist möglich, die Masken freiwillig aufzusetzen. Aber ich muss Sie schon fragen: Wie wollen Sie das erklären? Es gibt momentan bei den Masken keine Diskussion: Ziehen wir bei den Masken die Regelung vor, die im gastronomischen Bereich gilt, wo wir von 3G auf 2G gehen? Ziehen wir die Maßnahme vor, dass man vielleicht nicht mehr unter 3G-Bedingungen ins Bordell gehen kann? Im Fußballstadion sitzen alle mit 3G. Aber die Kinder sind diejenigen, die da wieder entsprechend – – (Abg. Sascha Binder SPD: Im Fußballstadion gilt 2G!) – Ja, im Fußballstadion. Aber Kinder dürfen auch noch mit hinein. (Abg. Gabriele Rolland SPD: 2G! – Abg. Sascha Bin- der SPD: Im Stadion! Mit allem anderen kenne ich mich nicht aus! – Heiterkeit – Beifall) – Aber die haben momentan auch viel zu leiden, Herr Binder. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021
Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Baron von der AfD-Fraktion? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Nein. Herr Baron, es geht mir jetzt gar nicht darum, dass Sie von der AfD sind, sondern ich möchte in meinen Ausführungen fortfahren.
Daniel Born
Es braucht auch keinen Dialog darüber, ob man Zwischenfragen zulässt. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Mir geht es darum, dass bei den Kindern, wo der Zugriff quasi am unmittelbarsten ist, die Diskussionen immer am vehementesten geführt und als Erstes Maßnahmen eingefordert werden. Jetzt muss ich Ihnen aber schon noch einmal sagen: Wir haben innerhalb der Schulen ein Riesensicherheitskonzept aufgebaut. Nirgends wird so viel getestet, nirgends wird so viel gescreent wie an den Schulen: drei Mal die Woche mit Antigentests, zwei Mal, wenn es PCR-Tests sind. Mit einem ausgeklügelten Quarantänesystem schauen wir, dass diejenigen, die sich bei den Tests als positiv, als infiziert herausstellen, in Quarantäne gehen. Danach testen wir die ganze Klasse an den darauffolgenden fünf Tagen jeden Tag durch. Die Kinder haben dort die Maske wieder auf. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Es ist auch wirklich ein Märchen, wenn man sagt, die Schulen wären das große Treiberfeld der Infektionen. Natürlich ist es so, dass die Zahlen auch an Schulen hochgehen. Aber warum sollten sie dort jetzt auch nicht hochgehen? Die Kinder sind im Wesentlichen ungeimpft. Das gilt vor allem für die Kinder an den Grundschulen und für alle im Alter bis zu zwölf Jahren. Aber wenn man sich die Zahlen anschaut, dann ist es so – das will ich Ihnen wirklich noch einmal verdeutlichen –: Die höchste Rate der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler lag bisher bei 0,25 %. Seit Beginn des Schuljahrs musste noch keine Schule vollständig schließen. Es waren höchstens 56 Klassen von rund 68 000 Klassen in Quarantäne. Es ist nicht so, dass in den Schulen – – Auch in den Schulen steckt man sich untereinander an. Aber es ist nicht so, dass sich die Kinder das Virus wie in einem Virenherd gegenseitig an die Backe kleben würden. Dass in den Schulen Fälle auftreten, liegt daran, dass dort gescreent wird und wir das Ganze auch aus dem privaten Bereich mit reinziehen. Daher ist es wirklich – – Ich möchte den Kindern ein Stück weit Normalität zurückgeben. Das habe ich von Anfang an gesagt. Und das ist mir ein wichtiger Punkt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wenn die Alarmstufe jetzt kommt, dann kommt sie, und dann setzen alle Kinder die Masken wieder auf. Das ist Fakt. Aber ich möchte schon noch einmal fragen: Warum haben wir den ganzen Zinnober? (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) (Ministerin Theresa Schopper) Den ganzen Zinnober haben wir, weil in dem Segment der 18- bis 60-Jährigen noch über 28 % nach wie vor nicht geimpft sind. Von den über 60-Jährigen sind 16 % noch nicht geimpft. Obwohl aber die STIKO erst Mitte August die Empfehlung gegeben hat, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) dass man Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren impfen kann, sind schon 40 % der Kinder in diesem Alterssegment in Baden-Württemberg doppelt geimpft. Die gehen nämlich zum Doktor, und die lassen sich impfen. Das nervt mich wirklich. Heute belegt kein einziges an Covid erkranktes Kind ein Intensivbett. Aber wir haben schon eine Überlastung der Krankenhäuser, und die Pflegerinnen und Pfleger sowie die Ärzte sind deshalb am Rande eines Nervenzusammenbruchs und am Rande der Kapazitäten, weil die Ungeimpften nicht beim Doktor waren. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Grünen und der CDU – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP) Nun zur zweiten Baustelle. Corona hat natürlich zu Ausfällen im emotionalen Bereich geführt sowie auch Lernlücken verursacht. „Lernen mit Rückenwind“: Wir wissen ja, dass wir mit dem Aufholprogramm – – Da geht wirklich sehr viel Geld vom Bund, aber auch sehr, sehr viel Geld vom Land rein. Das ist für mich tatsächlich ein Programm, wie wir es in einem Kultusministerium – egal, unter welcher Farbe das jetzt geführt würde – so noch nie aufgesetzt haben. Wir haben uns wirklich sehr viel Mühe gegeben und sind nicht den leichten Weg gegangen allein mit Bildungsgutscheinen, mit entsprechenden Ausquartierungen in Nachhilfeinstitute. Vielmehr haben wir uns sehr intensiv beraten mit Praktikern, mit den Direktorinnen und Direktoren, mit Verbänden, wie dieses Programm am besten aufgesetzt wird. Ein solches Programm in dieser Größenordnung aufzusetzen, das hat es noch nie gegeben – über zwei Jahre hinweg. Das Personal sowohl aus den Bestandslehrkräften von den Schulen, aber auch das Personal, das sozusagen kommt, ist mit integriert. Daher haben wir gesagt: Das hat die erste Priorität. Auch die pädagogischen Assistenten leisten da einen wichtigen Beitrag. Das gilt aber auch für die Lehramtsstudierenden, die wir mit dazunehmen können, und die Pensionäre. Natürlich haben wir mit den Vorläufern und aus den Vorläufern gelernt. Dass es bei „Bridge the Gap“ nur um die entsprechenden Schools of Education und nur um die Standorte ging, haben wir nie gesagt. Das ist ein flächendeckendes Programm. (Abg. Sascha Binder SPD: Das Problem ist flächen- deckend!) Aber wir müssen doch schauen, wie wir das so aufsetzen, dass es dann etwas hilft. Denn Ziel des vielen Geldes muss sein, dass wir die Lücken sowohl im emotionalen Bereich als auch im fachlichen und stofflichen Bereich nach diesen zwei Jahren aufgeholt haben. Denn nur dann ist das viele Steuergeld, das wir bekommen haben, auch gerechtfertigt – nicht, dass wir das Geld einfach so nonchalant entsprechend verteilen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie machen immer an der Zahl 27 000 herum. Wir haben auch relativiert, wie die Zahl zustande kam. Und wir sind jetzt froh: Wir haben über 5 000 Einzelpersonen, über 500 Kooperationspartner. Wir haben fast 7 000 Kurse im Bewerbermodul in dem Marktplatz angelegt. Wir haben versucht, das auch administrativ möglichst so zu gestalten, dass die Schulen damit jetzt nicht noch den großen Bohei haben, wo sie doch sowieso schon entsprechend belastet sind. Um das zu administrieren, haben wir Plattformen eingerichtet und programmiert. Dass das nicht immer alles so einfach geht, mag ich Ihnen zugestehen. Es wäre mir bei manchem „Amtsschimmel“, der durch alle möglichen Büros getrabt ist, auch lieber gewesen, er wäre vielleicht nicht dort durchgetrabt. Aber es ist eben so, dass man ein Programm, das so neu ist und so einzigartig bei uns umgesetzt wurde, einfach braucht. Es startet jetzt, und es startet sukzessive, sodass für die Kinder in den Fächern Mathe, Deutsch, erste Fremdsprache und beim Profilfach im Bereich der beruflichen Bildung die Lernlücken geschlossen werden. Wir haben es auch so ausgeklügelt gemacht, dass es ein Budget für die Schulen gibt. Es ist nicht so, dass wir den Schulen was aufdrücken, sondern sie können ganz genau schauen – das ist immer auch ein Wunsch der Schulen gewesen –, was sie machen. Ich finde es auch richtig, dass sie das bekommen. Ich glaube, da werden wir bei der Umsetzung permanent nachsteuern müssen. Daher ist es so: Wir werden dieses Programm jetzt nicht einfach durchziehen, sondern es ist auch ein Selbstlernen und immer auch Learning by Doing. Ich bin wirklich sehr entspannt, dass wir da in Fahrt kommen, auch wenn es am Anfang ruckelt – Landeselternvertretung und wo wir überall hinfahren und welche Wände wir touchieren. Ich muss ehrlich sagen, ich sitze da nicht ganz entspannt; denn es ist ein riesiges Rad, das wir drehen. Aber ich habe keine Angst, dass wir hier irgendwie zum Geisterfahrer mutieren, was uns allenthalben angelastet wird. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir haben natürlich auch die Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Blick. Wir haben es noch mal hinbekommen, dass wir die Schulleitungen entlasten. Es wurde allenthalben gesagt. Die bekommen momentan einen Ziegelstein nach dem anderen in ihren Rucksack gelegt und müssen da entsprechend arbeiten. Dass wir da eine Entlastung gefunden haben und machen, das ist jetzt alles so weit klar. Was die Schulleiterentlastungen über unseren Haushalt angeht: Ich gehe auf die Haushaltsverhandlungen gar nicht ein, weil wir dazu noch ausgiebige Runden haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir wirklich dem Ziel, dass wir diese Gelder entsprechend umsetzen, auch nachkommen. Jetzt noch mal zu Ihnen, Herr Kern. Ich habe ja versprochen, dass ich mich noch mit Ihnen beschäftige. (Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Keine Drohungen!) – Nein. Aber Sie dürfen auch noch drankommen. (Ministerin Theresa Schopper) Ich glaube, es ist die erste Presseerklärung der FDP, die ich gesehen habe, wo der Fraktionsvorsitzende und der bildungspolitische Sprecher mit einem so großen – „brrr“ – Trommelwirbel (Heiterkeit) nach vorn gehen, um deutlich zu machen: Jetzt wird an die Realschule noch mal die Axt angelegt. Ich kann Ihnen versichern, wir haben keinerlei Pläne (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: „Niemand hat die Absicht ...“! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „... eine Mauer zu bauen“! – Lachen des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) – nein, niemand hat die Absicht –, dass wir den Realschulen an den Wickel wollen. Vor einer Woche war ich beim Realschullehrerverband. Die Wertschätzung dessen, was dort geleistet worden ist, kann man nicht in einfachen Punkten sagen. An der verwaltungsinternen Umsetzung sind wir dran, um nicht die gleichen Arbeiten immer dreimal gleichzeitig zu machen. Sie werden uns doch zugestehen, dass wir in einem Ministerium bei Referatszuschnitten Freizügigkeiten haben, ohne dass das heißt, dass es an die Schularten geht. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aha!) – Ich bitte Sie! Da müssten Sie sich jetzt nicht mit großen Ohren hineinsetzen und hören, was irgendwie überhaupt – – Aber ich finde es schön. Insoweit weiß ich auch, dass ich beim Fraktionsvorsitzenden in guten Händen bin. Das sind tapfere Ritterlein auf Mission. Aber ich glaube, Sie können den Dampf rauslassen. Wir gehen der Realschule nicht an den Wickel. Danke schön. (Heiterkeit – Anhaltender Beifall bei den Grünen – Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
In der zweiten Runde hat sich Herr Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Ihren stärksten Moment hatten Sie, als Sie gesagt haben – da bin ich völlig bei Ihnen –, die Impfbereitschaft treibe einen wirklich in den Wahnsinn, da müsse etwas passieren. Aber Sie haben trotzdem die Möglichkeiten, die Sie haben. Wir reden über das Thema Masken. Da haben Sie entschieden, Sie warten noch mit der Einführung. Wir halten das für einen Fehler. Sie entscheiden anders; das ist Ihre Verantwortung. Aber die Zahlen steigen massiv an. Vielleicht hätte man dort etwas entgegensetzen können. (Beifall bei der SPD) Zum Thema „Rückenwind“ noch einmal: Sie werden es ohne externe Kräfte nicht schaffen. Wenn die heutige Debatte immerhin dazu geführt hat, dass sich diese zwei Koalitionsfrake – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tionen noch einmal bewegen, dann soll mir das recht sein. Aber Sie versuchen zurzeit mit dem Programm „Rückenwind“, Lücken zu stopfen, die gleichzeitig durch den Unterrichtsausfall an anderer Stelle massiv aufgerissen werden. (Beifall bei der SPD) Kollege Becker, es sind schlichtweg Fake News, an dieser Stelle zu behaupten, die SPD hätte keine Konzepte vorgelegt. Wir waren mit unserem krisenfesten Klassenzimmer im Juni 2020 sogar die Ersten – (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) übrigens vielen Dank für die Übernahme dieser Worte, Frau Ministerin. Was wir schon damals vorgeschlagen haben: Legt sofort ein Einstellungsoffensivprogramm für pädagogische Assistentinnen und Assistenten auf. Überprüft sofort die Einstellung von 2 000 arbeitslosen Gymnasiallehrkräften, die wir an anderen Schularten einsetzen können. Ich hatte gestern ein Fachgespräch mit der GEW. Warum verändern Sie nicht sofort etwas an der HoLa-4-Ausbildung? Dahinter steckt, dass man Werkrealschullehrkräfte zu sonderpädagogischen Lehrkräften ausbildet. Hier könnten Sie mit Geld richtig zaubern. Da reden wir von zwei Jahren. Das haben wir im Grunde mit der Fachpolitik auch schon vor zwei Jahren andiskutiert. Und es passiert nichts! (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Sie stellen sich hier hin und sagen: „Naja, ich kann mir die Lehrkräfte nicht backen.“ Aber Sie greifen nicht wirklich zu beiden Maßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ich kann nur zitieren, was man mir gestern auch gesagt hat: Irgendwie hat man echt den Eindruck, der Fachkräftemangel kommt verflucht noch mal in Ihren Köpfen nicht an. Die Situation brennt wirklich. Sie haben jetzt beim Haushalt die Gelegenheit: Stocken Sie massiv die Zahl der Studienplätze auf, nehmen Sie Geld in die Hand, schaffen Sie die feste Stelle, erfüllen Sie die dringenden Wünsche Ihrer eigenen Kultusministerin, und sparen Sie sich ansonsten an dieser Stelle den Applaus. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Für die Fraktion GRÜNE hat das Wort Herr Abg. Thomas Poreski.
Thomas Poreski GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es macht durchaus Sinn, sich über die Impulse, die Sie, Kollege Fulst-Blei, gerade erwähnt haben, zu unterhalten. Es führt halt nur nicht weiter, wenn man sie als Patentrezepte verkauft. Sie wissen genauso aus anderen Bundesländern, in denen Sie mitregieren: So einfach ist das nicht. Ich glaube, da muss man einfach anfangen, sich ein bisschen ehrlich zu machen. Ich freue mich sehr, dass die Kultusministerin genau diesen Stil einführt. Wir müssen uns darüber unterhalten, womit wir uns tatsächlich auseinandersetzen. Das habe ich in der Debatte an verschiedenen Stellen gemerkt. Der Kollege von der AfD schafft es, PISA zu zitieren und keine einzige der Konsequenzen aus PISA in irgendeiner Weise gerechtfertigt zu finden. Das finde (Thomas Poreski) ich klasse. Aber so kommt man natürlich überhaupt nicht weiter. Man kann sich nicht einerseits wie der Kollege Kern in früheren Debatten groß auf Hattie beziehen, während dann die Erkenntnisse aus der Hattie-Studie, die Erkenntnisse aus PI-SA halt irgendwie beliebig sind. So geht es nicht. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: „Auf den Lehrer kommt es an“!) Ich glaube, wenn wir eine wirkliche Qualitätsdebatte führen, dann können wir uns die Rhetorik, die Sie hier angewendet haben, eine Kriegsrhetorik mit „Anschlag“ – das ist auch eine Lieblingsfloskel von Ihrem Fraktionsvorsitzenden – oder „bis zum letzten Blutstropfen“ sparen. Sorry, das ist Klamauk, das ist nach außen gerichtet, das geht nicht nach innen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Deswegen glaube ich, wenn uns die Kinder wirklich am Herzen liegen – was Sie uns ja abgesprochen haben; ich spreche es Ihnen nicht ab, Kollege Kern, um es mal so nett zu sagen –, dann müssen wir uns eben diesen unbequemen Fragen stellen, die, wie ich finde, auch die Kultusministerin in einer sehr angenehmen und gleichzeitig unprätentiösen Weise stellt, ohne gleich die fertigen Antworten zu haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Sehr gute Zusammenfas- sung der Rede der Kultusministerin! Sehr gute Zu- sammenfassung! „Dem schließen wir uns an“! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „Dem schließen wir uns an“!) Und dann müssen wir auch, was außer der Kultusministerin hier niemand getan hat, über das Thema Impfung reden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Alexander Becker.
Dr. Alexander Becker CDU
Lieber Herr Fulst-Blei. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Lieber Herr Becker! – Zurufe: „Sehr geehrter Herr Präsident“!)
Daniel Born
Ich bin auch noch da. (Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: So viel Zeit muss sein!) Machen Sie ruhig.
Dr. Alexander Becker CDU
Sorry. (Heiterkeit – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kommt jetzt die Entschuldigung? – Abg. Thomas Blenke CDU: Geht auch nicht von der Redezeit ab!)
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Becker, Sie sind dran. Bitte.
Dr. Alexander Becker CDU
Wir wissen sehr gut, dass wir bei der Unterrichtsversorgung eine Sicherung des Unterode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 richts natürlich noch verhandeln. Es ist ja noch kein Haushalt beschlossen. Wir sind mitten im parlamentarischen Verfahren. Wir sind froh, wenn auch die SPD uns unterstützt; wir sehen aber auch von uns aus Spielräume und werden diese nutzen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Dann macht doch mal!) – Ja, genau. Das ist genau der Punkt; das muss ich jetzt tatsächlich sagen. Was mich tatsächlich stört, ist die dauernde Schwarz-Weiß-Malerei hier im Plenum. (Zuruf von der CDU: Rotmalerei! – Zuruf von der SPD) Die Schwarz-Weiß-Malerei: Alles wäre gut, wenn die Regierung nicht so unverständig wäre, statt einfach den klugen, abgewogenen, durchdachten und leicht umsetzbaren Empfehlungen der SPD-Opposition zu folgen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die kommen nicht nur von uns! Die kommen von GEW, Verbänden, El- tern, Schulen! Einfach mal machen!) – Ja, und sie werden überall in Deutschland umgesetzt, nur in Baden-Württemberg nicht? Natürlich machen SPD-geführte Landesregierungen alles ganz anders? – Aber lassen wir diesen Punkt an dieser Stelle sein. Was mich vorhin wirklich ein bisschen amüsiert hat, ist, dass Sie rückblickend – wir brauchen es mit den Rückblicken heute nicht zu übertreiben – immer wieder die Verantwortung auf den Regierungschef abgewälzt haben – (Abg. Gabriele Rolland SPD: Er hat sie ja auch! –
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
11 602 Lehrerstellen!) die Verantwortung für eine Zeit, in der Sie das Kultusministerium geführt haben. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Und das Finanzmi- nisterium!) So unwillkürlich fragt man sich ja auch: (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Herr Becker, ich war bei dem Kampf dabei!) Warum wollten Sie eigentlich zurück in die Regierung, Anfang dieses Jahres, und zwar mit dem gleichen Regierungschef? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Weil es nach euch viel aufzuräumen gab!) Das ist wenig überzeugend nach draußen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
Daniel Born
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Baron von der AfD-Fraktion?
Dr. Alexander Becker CDU
Ja, bitte schön. (Abg. Thomas Blenke CDU: Jetztle! – Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD: Er ist dankbar, dass er Ablenkung bekommt!)
Daniel Born
Herr Abg. Baron.
Anton Baron AfD
Herr Kollege Becker, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU – Unruhe) – Nein, das geht ja nicht von der Zeit ab. – Und zwar möchte ich folgende Frage stellen – das treibt mich wirklich um –: Die Kinder in den Klassenzimmern sollen über mehrere Stunden hinweg eine Maske tragen. Es gibt verschiedenste Studien, (Zurufe von den Grünen: Ah! – Unruhe) vor Kurzem auch von der TU Berlin, die ermittelt haben, dass nach zwei Minuten die Aerosole gleichmäßig im Klassenzimmer verteilt sind. Wir wissen, dass die Viren auch durch die Augen in den Körper dringen. Das heißt, die Maske schützt nicht davor. Ich wollte eigentlich nach Ihrer Meinung, vielleicht auch nach der Meinung Ihrer Fraktion dazu fragen, wie Sie zu diesem Thema stehen.
Dr. Alexander Becker CDU
Darf ich Ihre Frage so verstehen, dass Sie das Virus für so gefährlich halten, dass man sich nicht einmal durch eine Maske schützen kann, und dass genau deswegen die Schutzmaßnahmen wenig sinnvoll sind? (Abg. Anton Baron AfD: Nein! Nein!) – Aber man kann es durch die Augen aufnehmen, vielleicht auch durch die Ohren? Oder die Zehennägel? (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Ich sage Ihnen meine persönliche Meinung. (Abg. Anton Baron AfD: Zur Klarstellung!) – Ja, bitte. Zur Klarstellung.
Anton Baron AfD
Zur Klarstellung: Es ist ja so, dass wir in geschlossenen Klassenräumen sind und dass sich die Aerosole dort gleichmäßig verteilen, wenn man nicht lüftet. (Zuruf: Wenn man nicht lüftet!) Das Lüften bringt etwas, da kann man nichts sagen. – Aber jetzt zu Ihrer Meinung.
Dr. Alexander Becker CDU
Ja, Lüften gehört dazu. Ich glaube, das ist immer wieder von allen gesagt und betont worden, und so wird es in den Schulen auch gemacht. Lüften hat einen Nachteil: Es wird kalt; das muss man fairerweise sagen. Das ist im Winter natürlich schlimmer als im Sommer. Nach meiner Auffassung – ich denke, da stehe ich mit den Fachleuten durchaus im Einklang – ist die Maske durchaus ein sehr scharfes Schwert, wahrscheinlich das schärfste nach der Impfung selbst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf von der SPD: Gut gekontert!) Beispielsweise sind in Krankenhäusern Ansteckungen eher eine Seltenheit. Warum? Weil diese Schutzmaßnahmen dort greifen. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Das Gleiche gilt dann selbstverständlich auch für die Schule. Ich bin selbst Vater von zwei Jungs in der Grundschule, erste und vierte Klasse, und ich kann Ihnen sagen: Die Kinder kommen mit der Maske gut zurecht. Sie ist eine Einschränkung, sie ist auch pädagogisch eine Einschränkung, aber die meisten Probleme haben die Eltern. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD –
Andreas Deuschle CDU
Ja! – Zuruf: Genau!)
Daniel Born
Nächster Redner ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Herr Präsident, zwei Sätze – mehr Zeit habe ich nicht. Herr Poreski, Sie haben gesagt, unangenehmen Fragen müssen wir uns stellen. Das gilt aber vor allem für Sie. Nach 15 Jahren FDP-Regierungsbeteiligung – bis 2011 – hatte der Bildungsstandort Baden-Württemberg bundesweit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit, die niedrigste Sitzenbleiberquote, die niedrigste Schulabbrecherquote. Nach zehn Jahren grüner Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg: ein beispielloser Absturz in sämtlichen Bildungsrankings. (Zuruf von den Grünen) Diese Fragen müssen Sie beantworten. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und – – (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – Bitte? (Unruhe) – Herr Abg. Dr. Poreski, Sie wollen doch wohl keine dritte Runde aufmachen? (Zuruf von den Grünen: Doch! – Vereinzelt Heiter- keit – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich habe nichts gegen den Doktortitel; ich habe ihn aber noch nicht!) – Entschuldigung. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Alles okay!) – Gut, wunderbar. – Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzes zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) – Drucksache 17/1076 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Von der Bildungspolitik kommen wir nun zum Steuerrecht; aber auch das Steuerrecht ist ein spannendes Thema. Wir haben in Baden-Württemberg als erstem Land im vergangenen Jahr ein eigenes Grundsteuergesetz hier verabschiedet. Die Landesregierung und der Landtag als Gesetzgeber haben damit ganz bewusst einen anderen Weg gewählt, als der Bundesgesetzgeber vorgeschlagen hat. So wird ab 2025 die Grundsteuer für Betriebe und Privatpersonen bei uns im Land auf der Basis eines transparenten und bürokratiearmen Landesgesetzes erhoben. Es wird viel über einfache und verständliche Steuergesetze philosophiert. Ich glaube, mit unserem modifizierten Bodenwertmodell haben wir dafür im Land ein Musterbeispiel geliefert. (Beifall bei den Grünen) Und das Beste daran ist, dass wir trotz der Einfachheit ein Grundsteuermodell mit einer Lenkungswirkung entwickelt haben. Mit dem Gesetzesbeschluss im vergangenen Jahr war die Arbeit aber nicht vorbei. Sie ist in bestimmten Bereichen sogar erst richtig losgegangen. So laufen in der Steuerverwaltung unter Hochdruck die Umsetzungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es gilt, die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 und die nachfolgende Veranlagung vorzubereiten. Zum anderen – deswegen stehe ich heute hier – nehmen wir das Gesetz nun noch einmal in die Hand. Ein Punkt, an dem wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nacharbeiten, ist die Bürgerfreundlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst einfach an die benötigten Daten kommen. Dies wollen wir mithilfe eines Bürgerportals erreichen, für das mit diesem Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit bei der Grundsteuer. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch notwendige Anpassungen bei der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden. Die erforderlichen Änderungen in diesem Bereich folgen Gesetzesänderungen auf Bundesebene. Da sich unser Landesgesetz bei der Grundsteuer A an die Bundesregelungen anlehnt, gibt es hier Anpassungsbedarf. So müssen einige Bewertungsfaktoren in den Gesetzesanlagen aktualisiert werden, weil die bisherigen Werte überholt sind. Mit dem Änderungsgesetz verhindern wir zudem, dass die Bundesregelung unser abweichendes Landesrecht überschreibt. Denn im Grundgesetz wird nicht nur bestimmt, dass die Länder vom Bundesgesetz abweichen dürfen, sondern dort ist auch festgelegt, dass im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vorgeht. Faktisch bedeutet dies, dass eine spätere inhaltliche Regelung des Bundes Anwendungsvorrang genießt. Daher muss auf Änderungen des Bundesgesetzes durch den Landesgesetzgeber reagiert werden. Nur damit wird gewährleistet, dass das Landesgrundsteuergesetz weiterhin vollumfänglich Anwendung findet. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Darüber hinaus gibt es einen weiteren Bereich, den wir mit dem geplanten Gesetz neu regeln wollen. Dieser hat damit zu tun, dass die Nachfrage nach Grundstücken in vielen Städten und Gemeinden das Angebot übersteigt. Gleichzeitig gibt es in vielen Kommunen Baulücken, also baureife Grundstücke, die bebaut werden könnten, aber nicht bebaut werden. Das können sogenannte Enkelgrundstücke sein, die für eine erhoffte spätere Bebauung durch Kinder oder Enkel vorgehalten werden. Es kann aber auch ganz viele andere Gründe dafür geben, warum ein Grundstück ungenutzt daliegt. Die derzeit noch gültige Grundsteuer gibt jedenfalls keinen Anreiz, solche Flächen besser zu nutzen. Das ist ein Ärgernis für diejenigen, die ein Grundstück suchen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wenn solche ungenutzten Grundstücke vor allem im Innenbereich gehäuft vorkommen, erschweren sie der Kommune die Innenentwicklung. Die Innenentwicklung ist ganz entscheidend für attraktive Ortsmitten, und sie ist auch wichtig im Hinblick auf unser Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs. (Anhaltende Unruhe)
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, warten Sie bitte einen Moment. – Wenn Sie Redebedarf außerhalb des Themas Grundsteuer haben, darf ich Sie wirklich bitten, dass Sie diese Gespräche außerhalb des Plenarsaals fortsetzen, damit wir hier diese Debatte fortsetzen können. Vielen Dank.
Dr. Gisela Splett
Ich hoffe, alle haben nur über die Grundsteuer oder zumindest andere steuerliche Themen gesprochen.
Daniel Born
Aber auch dann sollte man im Moment Ihnen zuhören.
Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Das Problem, das ich angesprochen habe, wird von vielen Kommunen seit vielen Jahren beklagt. Jüngst war im „Schwarzwälder Boten“ ein Artikel, der die Problematik in Burladingen-Killer beleuchtete. Viele Kommunen fordern deshalb seit Jahren ein Instrument, das es ihnen ermöglicht, ungenutzte baureife Flächen einer Nutzung zuzuführen. Mit der Grundsteuer C wollen wir nun unseren Städten und Gemeinden zusätzlich zur Lenkungswirkung, die unser Landesgrundsteuergesetz hat, ein weiteres Instrument an die Hand geben, um die Nachverdichtung im Innenbereich voranzutreiben. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Sehr gut!) Die Entscheidung darüber überlassen wir aber bewusst unseren Kommunen. Sie wissen am besten, ob bei ihnen Grundstücke zurückgehalten und nicht bebaut werden. Wenn eine Gemeinde städtebauliche Gründe für die Anwendung eines gesonderten Hebesatzes für unbebaute Grundstücke geltend macht, wird sie das sicher gut abwägen. Apropos gut abwägen: Das haben wir, die Landesregierung, bei der Entscheidung über die Einführung der Grundsteuer C ebenfalls gemacht und sind zu einem klaren Ergebnis gekommen: Das Bodenwertmodell trägt dem mit der Grundsteuer verfolgten Äquivalenzprinzip in zulässiger Weise Rechnung. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Es bedeutet keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eigentümerinnen und Eigentümern unbebauter Grundstücke gegenüber solchen bebauter Grundstücke. Die Grundsteuer C steht auch nicht im Widerspruch zur Bodenwertsteuer. Das Gestaltungsmittel Grundsteuer C kann die Wohnraumförderung zusätzlich flankieren.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Steyer von der AfD-Fraktion?
Dr. Gisela Splett
Ja.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, bitte.
Joachim Steyer AfD
Vielen Dank. – Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Stadt Burladingen explizit danach gefragt oder beantragt hat, die Grundsteuer C einzuführen?
Dr. Gisela Splett
Ich habe einen Artikel zitiert, in dem die Problematik dargestellt und die Grundsteuer C als Lösungsmöglichkeit klar benannt wurde. Ich bin darauf eingegangen, dass ich die Forderungen nach der Grundsteuer C schon seit vielen Jahren höre. Schon in der vorletzten Legislaturperiode, als ich noch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur tätig war, war ich mit dieser Thematik beschäftigt und habe immer wieder von Kommunen gehört, dass sie sich ein solches Instrument wünschen. Insoweit habe ich jetzt nur einen aktuellen Zeitungsartikel beispielhaft angeführt. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das ist aber nur eine Wie- dergabe dieses Presseartikels gewesen!)
Daniel Born
Bitte keinen Dialog! Sie haben eine Frage stellen dürfen, Herr Abgeordneter, und die Frau Staatssekretärin hat die Frage beantwortet. (Abg. Joachim Steyer AfD: Aber das hat damit zu tun!) – Aber das ist kein Dialog.
Dr. Gisela Splett
Ich glaube, wir haben an dieser Stelle keinen Widerspruch. Ich habe den Artikel genannt, den Sie offensichtlich auch kennen und der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Insgesamt handelt es sich bei der Grundsteuer C um eine kluge Lenkungssteuer, die unsere Landesgrundsteuer, die Sie schon beschlossen hatten, sinnvoll ergänzt. Ob und in welchem Umfang sie zur Anwendung kommt, werden aber allein die Kommunen entscheiden. Wir eröffnen damit eine Möglichkeit, die genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss. Insgesamt – davon bin ich überzeugt – haben wir Ihnen einen gut durchdachten Gesetzentwurf vorgelegt. Ich freue mich auf die Beratungen hierüber und danke an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Für die Fraktion GRÜNE spricht Herr Abg. Dr. Markus Rösler.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident – bei mir steht zwar „Frau Präsidentin“, aber das ist ganz eindeutig falsch und nicht richtig, lieber Herr Born –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innenentwicklung statt Außenentwicklung, das ist die Devise für die heutige Gesetzesnovelle zum Landesgrundsteuergesetz. Ab 2025 sollen die Gemeinden über die Grundsteuer C die Möglichkeit erhalten – ich unterstreiche es: die Möglichkeit –, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz einzuführen. Diese Option beruht auf Freiwilligkeit. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie diese Karte zieht oder ob sie diese Karte nicht zieht. Mit der Grundsteuer C haben die Kommunen im Land aber die Möglichkeit, Spekulationen zu verteuern und finanzielle Anreize für die Bebauung brachliegender Grundstücke zu schaffen. Denn uns allen ist klar: Die verfügbaren Flächen hier im Ländle sind endlich. Wir tragen mit dieser Novelle zur Mobilisierung von Bauland bei, um der in Baden-Württemberg in vielen Regionen verbreiteten Wohnungsnot gerade innerorts entgegenzuwirken. Das ist gut für die Kommunen und gut für die Menschen hier im Land. Schon im Jahr 2020, in der letzten Legislatur, haben wir in Baden-Württemberg unter Grün-Schwarz ein eigenes Landesgrundsteuergesetz entwickelt und uns hierfür entschieden. Wir haben für Baden-Württemberg die Ausnahmeklausel, die im Bundesgesetz besteht, gezogen und diese Ausnahme umgesetzt. Damit war Baden-Württemberg übrigens das erste Bundesland in Deutsch land, das dies so umgesetzt hat – von sieben Bundesländern, die sich insgesamt auf diesem Weg befinden. Hessen und Bayern sind im Augenblick noch im endgültigen Abstimmungsprozess; der Stadtstaat Hamburg genauso wie Sachsen in den neuen Ländern sowie Niedersachsen und das Saarland haben ebenfalls beschlossen, diese Ausnahmeklausel zu ziehen – auf unterschiedlichem Weg. Wir jedenfalls haben uns für das Bodenwertmodell entschieden. Das war eine gute Lösung und ein Zeichen für eine gute und ergebnisorientierte Zusammenarbeit der Grünen mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Vielen Dank dafür. Unser Bodenwertmodell ist wertorientiert, fair und einfach, weil nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert – und sonst nichts – als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Damit ist es im Gegensatz zum Bundesmodell besonders aufwandsarm in der Berechnung. Das heißt, wir legen auch ein Gesetz vor, das vergleichsweise bürokratiearm ist. Ich glaube, das ist im Sinne von uns allen. Für die Kommunen in unserem Land stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen dar, die zudem konjunkturunabhängig ist – ganz wichtig; in diesen Zeiten umso mehr. Mit diesem Gesetz stellen wir uns wieder einmal als zuverlässiger Partner an die Seite unserer Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf unser baden-württembergisches Bodenwertmodell können wir ein Stück weit schon stolz sein. Es ist eben nicht nur, wie erwähnt, vergleichsweise aufwandsarm, es ist auch gerecht, weil es den Wert unserer Böden und die Lage von Gebäuden berücksichtigt. Es geht dabei immerhin um 5,6 Millionen sogenannte wirtschaftliche (Dr. Markus Rösler) Einheiten – de facto sind es Grundstücke –, und es sichert den Städten und Kommunen im Land eine Einnahmequelle in Höhe von 1,8 Milliarden € pro Jahr. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Kommunen die ihnen zustehende Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Infrastruktur lokal angepasst, individuell und flexibel über die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und jetzt eben auch über die Grundsteuer C erheben können. Wir bremsen, wir vermindern im Übrigen mit der Grundsteuer C hoffentlich auch etwas den Druck, in Ortsrandlagen Streuobstwiesen zu bebauen, was leider derzeit landauf und landab massiv erfolgt. Im Übrigen darf ich aufgrund verschiedener Anfragen durchaus darauf hinweisen: Die Kommunen besaßen schon bisher und besitzen auch weiterhin die Möglichkeit, die Grundsteuer A für Privatwald, für Streuobstwiesen oder für landwirtschaftlich genutzte Flächen auf null zu setzen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Kommunen von Interesse, bei denen diese Grundstücke sehr kleinteilig sind oder der Verwaltungsaufwand größer ist als die geringen Eurobeträge, die dadurch eingenommen werden. Also auch hier greift der Bürokratieaspekt; den Abbau unnötiger, die Kommunen womöglich sogar finanziell belastender Bürokratie befürworten wir ja hoffentlich alle. In dieser Vorlage haben wir aktuell auch noch die Bewertungsfaktoren für die landwirtschaftlichen Grundstücke angepasst, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium – BMEL – hier die Bewertungsfaktoren im Bereich des Ertrags geringfügig geändert hat. Auch das gehört dazu; wir nehmen Anpassungen aufgrund des Bundes vor. Wir haben im Verfahren zum Schluss auch Anregungen aufgegriffen wie beispielsweise – so war der erste Vorschlag von uns –, dass mindestens 10 % der Gemeindefläche von der Abweichung bei der Grundsteuer C betroffen sein müssen. Es gibt aber viele Kommunen, auf die das nicht zutrifft. Deswegen haben wir Anregungen zum Verfahren aufgegriffen. Ich schlage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tobias Wald.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung über das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzes zur Mobilisierung von Bauland. Nachdem Frau Staatssekretärin Dr. Splett in ihrer Einbringungsrede sämtliche Inhalte der Gesetzesnovelle vorgestellt hat (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) und Kollege Dr. Rösler dies vertieft hat, möchte ich heute insbesondere auf zwei Aspekte näher eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf erhalten Steuerpflichtige im Bereich der Grundsteuer B die Möglichkeit, durch ein qualifiode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert für ihr Grundstück nachzuweisen, wenn der mithilfe der gesetzlichen Bewertungsregel ermittelte Wert und der tatsächliche Wert um mehr als 30 % voneinander abweichen. Außerdem wird die rechtliche Grundlage für ein elektronisches Bürgerportal geschaffen, mit dem die Steuerpflichtigen Erleichterungen beim Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Beide Punkte begrüßt die CDU-Fraktion sehr, da sie zum einen der Steuergerechtigkeit dienen und zum anderen für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sorgen. Darüber hinaus wird die sogenannte Grundsteuer C für unbebaute Baugrundstücke eingeführt, wodurch es den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ermöglicht wird, einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Dadurch können weitere Impulse für städtebauliche Zielsetzungen wie Nachverdichtung oder Baulandmobilisierung gesetzt werden. Wichtig für uns in der CDU-Fraktion ist hierbei: Die Kommunen können einen gesonderten Hebesatz einführen und festlegen; sie müssen es jedoch nicht, meine Damen und Herren. Als kommunalfreundliche Fraktion überlassen wir dies unseren Städten und Gemeinden; denn die Gemeinderäte, Bürgermeister und Stadtverwaltungen vor Ort kennen die Situation vor Ort besser. Sie sollen selbst entscheiden. Es handelt sich zwar um ein Steuergesetz des Landes, aber die möglichen Einnahmen – Herr Dr. Rösler hat es gesagt: es geht um 1,8 Milliarden € – stehen unseren Kommunen in voller Höhe zu. Deshalb sollen diese darüber entscheiden. Ich persönlich gebe zu – das weiß jeder in diesem Haus –, ich stand der Einführung einer Grundsteuer C lange skeptisch gegenüber. Nachdem jedoch viele Bürgermeister und Gemeinderäte aus dem ganzen Land den Wunsch nach einer Wahlmöglichkeit für eine Grundsteuer C geäußert haben und nachdem Herr Finanzminister Dr. Bayaz den Regierungsfraktionen gegenüber unmissverständlich versichert hat, dass unser Landesgrundsteuergesetz mit der Einführung einer Grundsteuer C kompatibel und verfassungskonform ist, stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung von Bauland ist ein möglicher Baustein auf dem Weg zu mehr Wohnungen. Ebenso wichtig sind aber die anderen Maßnahmen, welche wir gemeinsam mit der kommunalen Familie in der nächsten Zeit angehen und umsetzen werden, beispielsweise die Novellierung des Landesentwicklungsplans, die Fortschreibung der Regional- und Flächennutzungspläne, die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, die Digitalisierung der Baubehörden und der Baugenehmigungen, die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und die Weiterentwicklung unseres erfolgreichen Grundstücksfonds. Hier setzen wir auch auf unser neues Ministerium, das eine gute Arbeit leistet, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit Ministerin Nicole Razavi. Hier sind wir auf einem richtig guten Weg. Diese Maßnahmen werden gemeinsam mit der Grundsteuer C für mehr Wohnraum im Land sorgen. Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Nicolas Fink für die SPD-Fraktion.
Nicolas Fink SPD
Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion hat sich sehr gefreut, als wir gehört haben, dass das Landesgrundsteuergesetz erneut im Landtag von Baden-Württemberg beraten wird. Wir hatten nämlich die Hoffnung, dass Sie einen Fehler korrigieren. Um es sehr deutlich zu sagen: Es war ein Fehler, es ist ein Fehler, und es bleibt ein Fehler, dass Grün-Schwarz in Baden-Württemberg nicht das Bundesmodell übernommen hat, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Zu aufwendig!) Jetzt habe ich Ihnen sehr gern und aufmerksam zugehört, und ich höre Ihnen, Kollege Rösler, erneut zu – zu aufwendig, alles ganz schwierig. Ich habe mir ja schon fast gedacht, dass wir, die SPD, genau so etwas wieder zu hören bekommen. Ich weiß, Sie hören manchmal nicht auf unseren geschätzten Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch, Sie hören auch nicht auf mich, aber Sie hören vielleicht auf Ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen. Ich rate Ihnen mal, zu schauen, was vor drei Tagen in Rheinland-Pfalz passiert ist. Die dortige CDU-Landtagsfraktion hat gesagt, sie hätte gern, dass man für Rheinland-Pfalz das Baden-Württemberg-Modell übernimmt, weil das so herrlich einfach und unbürokratisch sei. Der Vorsitzende der dortigen Grünen-Fraktion, Herr Braun, hat gesagt, das komme überhaupt nicht infrage, weil es total ungerecht sei. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Gu- ter Mann!) Wo er recht hat, hat er recht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Errare humanum est! – Abg. Sascha Binder SPD: Er hat es verstan- den!) Warum ist es ungerecht? Weil es keinen Unterschied macht, was für ein Gebäude sich auf dem Grundstück befindet. Das ist doch die Krux an der Sache. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Eben!) Es macht keinen Unterschied, ob neben einer Villa ein Tiny House steht. Es macht keinen Unterschied, ob jemand versucht, bei der Miete den Mieterinnen und Mietern entgegenzukommen, oder ob er den maximalen Profit herausholen will. Ja, das macht es komplizierter. Das Bundesmodell wäre aber gerecht, und es wäre besser für die Menschen im Land, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Geschätzter Kollege Wald, ich glaube Ihnen sogar, wenn Sie sagen, Ihr Sinneswandel sei daher gekommen, dass Sie sich jetzt mehr mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterhalten haben. (Abg. Tobias Wald CDU: Nein! Falsch!) Das kann ich durchaus nachvollziehen, weil man diesem Personenkreis grundsätzlich sehr aufmerksam zuhören sollte. Dort besteht hohe Kompetenz. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Deswegen haben Sie so viele Bürger- meister und Oberbürgermeister im Land! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ist da jemand befangen?) Tatsächlich glaube ich Ihnen das. Aber Sie dürfen mir auch glauben, dass meine Vermutung ist: Es hat, seit wir das letzte Mal hier über das Landesgrundsteuergesetz debattiert haben, etwas stattgefunden. Das waren Koalitionsverhandlungen. Man hat schon den Eindruck, (Abg. Tobias Wald CDU: Ja, aber wie stehen Sie da- zu?) dass die CDU durch diese Koalitionsverhandlungen – ich sage mal so – deutlich flexibler geworden ist, was die Übernahme von grünen Ideen betrifft. (Abg. Tobias Wald CDU: Das machen Sie sogar in der Opposition!) Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich hätte mir gewünscht, dass Sie diese Situation ein Stück weit ausnutzen und zum Bundesmodell zurückkehren. Die CDU wäre auch da dabei gewesen. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Si- cher nicht! Wir stehen für Bürokratieabbau, Herr Kol- lege! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir machen nur, was wir für richtig halten! Was ist so schlimm, wenn wir das tun, was wir für richtig halten? – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Schlimm ist, dass Sie es noch immer nicht kapiert haben!) Sie wissen: Zeit ist relativ. Ich hatte heute manchmal das Gefühl, dass bei anderen Rednerinnen und Rednern die fünf Minuten Redezeit gar nicht vorbeigehen wollten. Wenn ich auf die Uhr schaue, dann stelle ich fest, dass mir kaum noch Zeit bleibt, um über die Grundsteuer C zu reden. Das kann ich aber tatsächlich auch etwas kürzer machen. Geschätzte Frau Staatssekretärin, Sie haben recht mit vielem, was Sie zum Thema „Grundsteuer C“ gesagt haben. Wenn Sie in der Mediathek nachschauen, rate ich Ihnen: Googeln Sie den Namen des geschätzten Kollegen Peter Hofelich. Dieser hat, als dieser Gesetzentwurf von Ihnen kam, zum Thema Landesgrundsteuergesetz genau das gesagt. Das war damals richtig, und es ist jetzt richtig, weshalb wir uns gegenüber der Einführung einer Grundsteuer C durchaus offen zeigen und das sehr konstruktiv begleiten werden. Doch braucht es im Land Baden-Württemberg viel, viel mehr, um Wohnraum zu generieren, um Wohnungen zu bekommen. Um darüber zu sprechen, haben wir noch während der Haushaltsplanberatungen Zeit – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt!) auch während der Beratungen im Finanzausschuss. Darauf freuen wir uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Für den letzten Satz kann ich Beifall klatschen!)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Stephen Brauer für die FDP/DVP-Fraktion.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über Sinn und Unsinn der Besteuerung von Grundstücken haben wir in diesem Hohen Haus schon oft gesprochen. Auch darüber, ob es zielführend ist, die Größe der Gebäude, die auf einem Grundstück stehen, bei der Besteuerung auszuklammern, haben wir bereits gesprochen. Jetzt geht es an die Umsetzung, und hier liegt der Teufel im Detail – wie so oft bei Gesetzen, die schon in ihrem Ansatz knapp an der Verfassungswidrigkeit vorbeischrammen oder eben nicht vorbeischrammen. Kommen wir zunächst einmal zur Besteuerung bebauter Grundstücke. Die Gutachterausschüsse, die für die Bewertung zuständig sein sollen, haben sich die Kommunen als eigene kommunale Einrichtung erstritten. Jetzt kommt die Retourkutsche. Man halst ihnen nämlich deutliche Mehrarbeit auf; denn eines darf man nicht vergessen: Die rechtliche Qualität einer Bewertung als Grundlage für die Besteuerung muss eine ganz andere sein als die für eine Kaufempfehlung oder für den Mietspiegel. Hier werden sich manche Kommunen noch schwertun, auch was die Kosten für ihre Gutachterausschüsse in Zukunft angeht. Für das Land bedeutet diese unausgegorene Vorgehensweise natürlich eine Vielzahl von Klagen. Einfach, gerecht und niedrig wäre bei der Grundsteuer angezeigt gewesen. Kompliziert, ungerecht und vielleicht höher ist herausgekommen – wie so oft. (Beifall bei der FDP/DVP) Grundsätzlich begrüßen wir es, dass abweichende Wertgutachten durch das Gesetz ermöglicht werden. Allerdings muss das alternative Gutachten mindestens zu einer 30-prozentigen Minderung kommen, um die Grundsteuer nach unten anpassen zu können. Das wird in vielen Fällen die Beauftragung eines Gutachters verhindern. Bei durchschnittlichen Kosten in Höhe von 1 500 € lohnt sich ein Gutachten nur bei einer deutlichen Wertminderung, zumal dieser Nachweis alle sieben Jahre wiederholt werden muss. Mein Fazit lautet: Sie haben mit dieser Grundsteuerreform den Grundstückseigentümern, den Kommunen und sich selbst ein Ei gelegt – dabei ist Ostern noch lange hin. Jetzt kommt erst mal Weihnachten. Ihre Reform der Grundsteuer verursacht auf allen Ebenen mehr Bürokratie und mehr Kosten. Das ist Ihr Weihnachtsgeschenk. Aber zu Ostern – nicht viel später – sollen die Steuerbescheide bereits verschickt werden, nämlich schon im Juli 2022, und das, obwohl das Gesetz erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Man möchte fragen: Wozu die Eile? Rechnen Sie mit einer Klagewelle? Wollen Sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit der Mehrzahl der Klagen durch sein? Das ist auch eine Art vorausschauender Politik. Kommen wir zur Grundsteuer C. C steht für CDU, ist sie doch ein Herzensanliegen der Partei mit dem C im Namen. Die CDU hat gegen den Widerstand der Grünen die Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke in den Koalitionsvertrag eingebracht, um Immobilienspekulationen zu verhindern. War es nicht so? Natürlich stimmt nichts an diesem Satz. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Noch im November 2020, also genau vor einem Jahr, hat die CDU die Grundsteuer C vehement abgelehnt. Natürlich werden mit dieser Strafsteuer weder Spekulanten abgeschreckt, noch wird Bauland mobilisiert. Die CDU ist einfach mal wieder umgefallen. Das ist alles. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch bei der Grundsteuer C liegt der Teufel im Detail. Ab wann gilt denn ein Grundstück überhaupt als bebaut? Liegt diese Eigenschaft vor, wenn eine Schrottimmobilie draufsteht? (Abg. Tobias Wald CDU: Sind Sie Gemeinderat?) Kann ich mit der Erstellung eines Schuppens oder einer Garage die Bebauung nachweisen? – „Gemeinderat“: alles nach unten auf die Kommunen abdrücken. (Abg. Tobias Wald CDU: Ich bin Gemeinderat!) Was ist, wenn man ein baureifes Grundstück allein deshalb nicht bebauen kann, weil die zuständige Sachbearbeiterin krank ist und man deshalb nicht loslegen kann? Fragen über Fragen. Zumindest im letzten Fall hält Ihr Gesetzentwurf eine Antwort parat: Gemäß § 50 a ist eine ausstehende Baugenehmigung kein Grund, die Grundsteuer C auszusetzen. Steuermaximierung durch Untätigkeit – ein grün-schwarzes Füllhorn. Da wird dann aber auch der bravste Steuerbürger zum Streithansel und zieht vor Gericht. Zweck der Grundsteuer C soll es sein, Bauland zu mobilisieren und Spekulanten zum vorzeitigen Verkauf zu zwingen. Wer nicht baut, soll bestraft werden. Das wird nicht gelingen. Liebe Landesregierung, Sie treffen, wie so oft, die Falschen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Grundsteuer C ist zu niedrig, um lukrative Spekulationen in einem überhitzten Markt zu verhindern. Spekulanten preisen die Grundsteuer als Kostensteuer mit ein. Über den steigenden Verkaufspreis werden auch diese Kosten amortisiert. Ein Blick in die Geschichtsbücher hilft hier weiter. In den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts führte die Einführung der vergleichbaren Baulandsteuer zu einer Vermögenskonzentration. Einkommensschwache Bevölkerungsschichten konnten sich die Steuer nicht leisten und mussten verkaufen. Die Spekulanten, die man treffen wollte, konnten sich weitere Grundstücke sichern. „Gehe zurück auf Los“, heißt es für die Regierung, die die Regeln des Monopoly nicht begreift oder nicht begreifen will. Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist die der Aufkommensneutralität. Wie ist dieses immer wieder geäußerte Versprechen überhaupt zu halten? Mit der Grundsteuer C wird eine neue Steuer eingeführt. Dies bedeutet doch, dass diese zusätzlichen Einnahmen an anderer Stelle wegfallen müssen. Oder gilt der Grundsatz der Aufkommensneutralität nur innerhalb der jeweiligen Grundsteuerart? Dann sagen Sie das bitte auch laut und deutlich. Die Leistungsfähigkeit der Bürger bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen ist ein großer Fehler. Dies führt zu sozialen Verwerfungen. Eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit zwei Kindern, die als Pendlerin den hohen Benzinpreis tragen muss und als Mieterin steigende Heiz- und Stromkosten (Stephen Brauer) (Abg. Tobias Wald CDU: Was hat die mit der Grund- steuer C zu tun?) sowie die Umlage einer dann höheren Grundsteuer zu tragen hat, ist an der Belastungsgrenze angekommen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Der Handwerker, der ein oder zwei Baugrundstücke für seine Altersvorsorge zurückhält, wird aufgrund Ihrer Grundsteuerreform nicht früher verkaufen. Spekulanten werden das noch viel weniger tun. Grundstückseigentümer, die aufgrund der Kosten und der vagen Erfolgsaussichten auf ein Gutachten verzichten, werden abgezockt, weil der Wert eines Grundstücks zu hoch angesetzt wurde. Das sind die absehbaren Ergebnisse Ihrer Reform. Das ist die schöne, neue Welt für Grundstückseigentümer und Mieter. Vielen Dank an die grüne Landesregierung und an ihr schwarzes Anhängsel, die CDU, die auch hier jedes Rückgrat vermissen lässt. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa.
Dr. Rainer Podeswa AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Grundprinzip unserer Steuergesetzgebung – sozusagen das Fundament unserer Steuergesetzgebung – ist das Leistungsfähigkeitsprinzip. Es besagt, dass jeder nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kosten unseres Gemeinwesens trägt und somit natürlich auch nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ist eine direkte Ableitung des Grundgesetzes – hier des Gleichheitssatzes des Artikels 3. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist auch eine wesentliche, wenn nicht sogar die entscheidende Voraussetzung für eine weitestgehende Akzeptanz unserer Steuergesetzgebung – von der absoluten Höhe und der Staatsquote einmal abgesehen. Das hier vorliegende Landesgrundsteuergesetz verletzt dieses Leistungsfähigkeitsprinzip, da die Höhe der Grundsteuer unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Grundsteuerpflichtigen festgesetzt wird. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war schon immer so!) Die AfD hat deshalb auch wiederholt die grundsätzliche Abschaffung der Grundsteuer gefordert, die aber selbstverständlich damit einhergehen muss, den Kommunen den betreffenden Einnahmeausfall zu ersetzen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Das ist auch möglich. Die Forderung nach einer Abschaffung der Grundsteuer ist deshalb nicht, wie böswillig und fälschlich behauptet, ein Angriff auf die kommunale Selbstverwale – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tung, sondern ein berechtigtes Anliegen, wenn den Kommunen im Gegenzug eine gleichwertige Einnahmequelle neu eröffnet wird. Wir, die AfD, vertreten die Auffassung, dass diese Alternativen bestehen. Denn eine Kompensation ist durch eine Erhöhung des Anteils am Lohn- und Einkommensteueraufkommen möglich. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollte den Gemeinden daher ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden. Eine solche Möglichkeit sieht auch Artikel 106 Absatz 5 Satz 3 des Grundgesetzes ausdrücklich vor. Auch im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung gemäß Artikel 106 Absatz 5 a des Grundgesetzes wäre eine stärkere Beteiligung der Kommunen jederzeit möglich. Das ist aber nicht gewollt. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Nun zu dem Aspekt – nur als kurzer Einwurf außerhalb der Rede –, dass das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz doch so wunderbar einfach sei. Genau weil es so einfach ist, ist im letzten Haushaltsplan durch das Finanzministerium auch der Bedarf von 500 zusätzlichen Steuerbeamten angemeldet worden – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das hat nichts mit dem Landesmodell zu tun!) nur um die Grundsteuer zu erheben, die ja aufkommensneutral sein soll, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das schlägt der Bund vor!) also um dieselbe Höhe an Steuern aufzunehmen, 500 zusätzliche Beamte. (Beifall bei der AfD) Aber kommen wir zu einem anderen Aspekt. Erst am 20. November 2020, also vor noch nicht einmal einem Jahr, haben wir hier das neue Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Keine zwölf Monate später wird nun schon ein Landesgrundsteuer-Änderungsgesetz beraten. Sollte ein neues Gesetz nicht eine Halbwertszeit von mehr als einem Jahr haben? Was ist also in dieser überaus kurzen Zeit passiert? Die Antwort darauf ist so einfach wie banal: Die CDU hat bei den Landtagswahlen eine schallende Wahlniederlage erlitten und ist vor den ökosozialistischen Grünen buchstäblich zu Kreuze gekrochen. (Beifall bei der AfD) Mit den hier vorliegenden Gesetzesänderungen soll ein gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke eingeführt werden, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Freiwillig!) die neue Grundsteuer C. Das hat in den vorangegangenen Anhörungsverfahren für deutliche Kritik gesorgt. An Frau Staatssekretärin Splett gerichtet: Der Gemeinderat der Stadt Burladingen hat sich explizit gegen die Grundsteuer C ausgesprochen, genauso wie (Dr. Rainer Podeswa) der Städtetag, der Gemeindetag sowie der Industrie- und Handelskammertag. (Abg. Tobias Wald CDU: Falsch! Keine Fake News, Herr Kollege!) – Lesen Sie die Berichte über die Anhörungen. (Abg. Tobias Wald CDU: Lesen Sie die Anhörungs- unterlagen! Was Sie sagen, ist Blödsinn! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Städtetag bezeichnet das als sinnvolle Ergänzung! – Glocke des Präsidenten) Insbesondere wurde darauf hingewiesen, (Abg. Tobias Wald CDU: Stimmt doch gar nicht! Le- sen bildet!) dass davon eher einkommensschwache Grundstückseigentümer betroffen würden – eine Tatsache, die einer ökosozialistischen Partei wie den Grünen natürlich völlig egal ist (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir Ökosozialisten!) und der eine CDU, wie ich es schon ausführte, mit gebrochenem Rückgrat natürlich keinerlei Widerstand entgegengesetzt hat. (Beifall bei der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: Le- sen Sie die Anhörungsunterlagen!) Mit Blick auf das Gesetz ist recht klar geworden, wer in dieser Landesregierung der Puppenspieler und wer der Kasperle ist. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Er ist beides!)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1076 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich Ihnen noch zwei Hinweise. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses treffen sich in fünf Minuten zu einer Sondersitzung im Bürger- und Medienzentrum. Die entsprechende Einladung ist Ihnen zugegangen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, uns ist eine große Ehre zuteil geworden: Wir sind gemalt oder gezeichnet worden. Gern mache ich Sie auf die Eröffnung der Ausstellung des Landesverbands der Kunstschulen Baden-Württemberg „Wie wir euch sehen – Landtagsabgeordnete im Portrait“ aufmerksam, die anschließend im Foyer stattfindet. Gezeigt werden Portraits von allen Mitgliedern des Landtags, die von Kindern, ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen sechs und 25 Jahren gestaltet worden sind. Zugleich ist ein Buch entstanden, das angelehnt an das Volkshandbuch des Landtags (Unruhe – Glocke des Präsidenten) die künstlerischen Perspektiven bündelt und zugleich zugänglich macht. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich einladen, an der Ausstellungseröffnung mit anschließendem Stehempfang teilzunehmen. Wir treffen uns nach der Mittagspause hier im Plenarsaal um 14:00 Uhr wieder. (Unterbrechung der Sitzung: 12:48 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/1056 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R a i - m u n d H a s e r C D U – P l a n u n g s s t a n d v e r s c h i e d e n e r V e r k e h r s v e r b e s s e - r u n g s m a ß n a h m e n i m w ü r t t e m b e r g i - s c h e n A l l g ä u Herr Abg. Haser, Sie haben das Wort.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Einordnung dieser Frage vielleicht noch zwei Sätze vorweg. Sehr zur Freude von uns allen wurde die Strecke der sogenannten Allgäubahn elektrifiziert. Das ist die weitere Verbindung zwischen Zürich und München, und das ist der Teil, der durch Württemberg geht, also durch das württembergische Allgäu. Das führte dazu, dass die Zugmenge angehoben wurde und die Bahnübergänge sowohl in Wangen als auch in Kißlegg sehr stark belastet sind, auch zeitlich. In Kißlegg besteht zusätzlich noch das Problem, dass damit dort auch die Einhaltung der Rettungszeiten erschwert wird. Deswegen stelle ich folgende zwei Fragen: a) Wie sind der Planungsstand und die weitere Vorgehensweise bei der geplanten Beseitigung des B-32-Bahnübergangs in Wangen im Allgäu? b) Wie sind der Planungsstand und die weitere Vorgehensweise bei der geplanten Bahnunterführung an der L 265 in Kißlegg? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Zimmer.
Elke Zimmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Haser! Vielen herzlichen Dank für diese Frage. Ich steige genau bei dem ein, was Sie gerade gesagt haben. Der Ursprung ist natürlich, dass wir dort jetzt mehr Zugverkehr haben. Das ist etwas, was wir alle sehr begrüßen: dass es eine Taktverdichtung gibt. Doch das führt natürlich an den Bahnübergängen dazu, dass die Schranken länger unten sind und dadurch für den Verkehr auf einmal ganz andere Voraussetzungen gegeben sind als noch vor der Taktverdichtung, die jetzt besteht. Daher ist es meinem Haus und auch mir genauso wie Ihnen ein wichtiges Anliegen, dass der Bau zur Beseitigung des momentan auf der Straße liegenden Bahnübergangs der B 32 in Wangen bald beginnt. Letzten Endes geht es darum, dass da ein Verkehrskollaps droht, wenn wir jetzt nicht zeitnah handeln. Geplant wird dafür – nur so ist das Ganze letztlich lösbar –, dass die B 32 aufwendig tiefer gelegt wird und das innerörtliche Straßennetz angepasst wird. Das bedeutet in diesem Bereich, dass andere Straßen mit hineinführen und zukünftig dann auch tiefer gelegt geleitet werden. Das betrifft beispielsweise die Praßbergstraße, die hier einmündet. Die Abstimmung mit der Stadt Wangen, mit der DB Netz AG und insbesondere mit dem Bund als dem Kostenträger waren langwierig und zeitaufwendig. Aus dem Jahr 2006 stammen schon die ersten Überlegungen, etwas zu verändern. Dann gab es jedoch Einwendungen und wurde das Adler Quartier noch mal anders überplant. Vielleicht kann man irgendwann mal sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Mittlerweile erfolgte der Gesehenvermerk des Bundes – 2019 –, und im Sommer 2021 konnte das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Ziemlich aktuell, nämlich am 5. Oktober, wurden die anliegenden Firmen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die am stärksten betroffen sind, informiert. Am 11. Oktober schließlich hat das Regierungspräsidium Tübingen die relevanten Planunterlagen dann in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Zum weiteren zeitlichen Vorgehen wurde vom zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt, dass die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen endgültig im Frühjahr 2022 erfolgen soll. Wenn alles gut geht und es keine Klagen mehr gibt, dann hoffen wir, dass wir 2023 einen Planfeststellungsbeschluss für dieses Projekt in Wangen haben. In Kißlegg handelt es sich um das gleiche Problem. Auch hier gibt es aufgrund der deutlichen Taktverdichtungen Schrankenschließungen. Es gibt hier zusätzlich noch die Johanniter-Unfall-Hilfe, die jetzt längere Einsatzzeiten hat. Ich habe selbst zwei Kinder, die im Rettungsdienst fahren. Daher ist es auch mir ganz persönlich ein Anliegen, dass wir da eine Lösung finden. Denn hier geht es wirklich um die Sicherheit von Menschen. Zusätzlich kommt in diesem Fall noch dazu, dass bei einer Baumaßnahme gleichzeitig auch noch die mögliche Ortsumgehung von Kißlegg weiterhin möglich sein muss, die ja dann in der Baulast der Kommune geführt wird. Die Vorplanung wird im Moment vom Regierungspräsidium Tübingen mit Hochdruck bearbeitet. Bei der Vorplanung muss e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 auch noch beachtet werden, dass dort Firmen ansässig sind, die mit recht großen Fahrzeugen unterwegs sind, sodass die Tieferlegung so geplant werden muss, dass diese Großfahrzeuge diese Unterführung zukünftig dann auch nutzen können. Hier wurde uns vom zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt, dass die Vorplanung zeitnah unserem Haus zur Entscheidung vorgelegt wird. Ich hoffe, dass es sich hier um wenige Wochen handelt. Dann können wir die nächsten Schritte Richtung Planfeststellung gehen. Herzlichen Dank.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Frage. Herr Abg. Haser, bitte.
Raimund Haser CDU
Vielen Dank, Frau Zimmer, für die Beantwortung der Frage bezüglich Wangen. Das ist auch mein Kenntnisstand; insofern habe ich da keine Nachfrage. Zu Kißlegg haben Sie jetzt keine Jahreszahl genannt. Da würde mich einfach interessieren, was das heißt, wenn das RP Tübingen „mit Hochdruck“ daran arbeitet, und wann wir dann ins Planfeststellungsverfahren einsteigen können mit Gesehenvermerk usw. Wir wissen ja auch, wie lange das beim Bund, bei der Bahn usw. immer dauert. Deswegen habe ich die Frage, ob Sie diesbezüglich etwas näher auf die Zeitabläufe eingehen können.
Elke Zimmer
Danke für die Frage. – Sie haben recht: In Wangen sind wir da schon ein ganzes Stück weiter. Da haben wir schon eine deutlich bessere Perspektive, die wir aufmachen können. In Kißlegg sind wir sozusagen noch zwei Schritte hintendran. Wenn man andere Projekte zugrunde legt, kann man für Kißlegg sagen: Wir hoffen, dass wir die Planfeststellung 2025 einleiten können, dass mit dem Bau dann 2028 begonnen wird und die Bauzeit zwei Jahre beträgt. Daher ist die Perspektive dort leider fast noch ein Jahrzehnt.
Muhterem Aras
Eine Nachfrage von Herrn Abg. Haser. – Bitte.
Raimund Haser CDU
Ich habe eine letzte Nachfrage hierzu. Gibt es irgendeine Möglichkeit, diesen Prozess zu beschleunigen? Denn wir gehen im Moment davon aus, dass die Wartezeiten bei ungefähr fünf Minuten liegen. Wie Sie gesagt haben, befindet sich die Johanniter-Unfall-Hilfe auf der anderen Seite, das heißt, auf der Seite, auf der sich relativ wenig Bebauung befindet. Der gesamte Ort mit immerhin fast 10 000 Einwohnern liegt also auf der anderen Seite des Bahnübergangs, wo der Wagen der Johanniter-Unfall-Hilfe fünf Minuten mit eingeschaltetem Martinshorn wartet, bis sich die Schranke wieder öffnet. Insofern halte ich 2028 und 2030 für etwas sehr spät, denn die Züge rollen ja nach dem neuen Fahrplan ab dem 13. Dezember.
Elke Zimmer
Herr Haser, ich muss gestehen, ich gebe Ihnen recht. Das ist genau aus diesem Grund eine lange Perspektive. Und das Zauberwort, das wir bei allen Planungen für Infrastrukturmaßnahmen ein Stück weit haben: Wir versuchen parallel zu arbeiten. Das versuchen wir jetzt (Staatssekretärin Elke Zimmer) auch in diesem Fall. Da stehen wir allerdings noch ganz am Anfang. Artenschutzrechtliche Untersuchungen finden beispielsweise jetzt auch schon parallel statt, und auch ein weiterer Schritt ist im Moment schon mal parallel aufgesetzt. Jetzt hoffen wir mal. Ich glaube, in diesem Fall müssen wir die Daumen drücken. Wir stehen noch zu früh im Prozess. Vielleicht können wir dann auch noch weitere Prozessschritte in eine Parallelität legen, sodass wir vielleicht doch noch – ich sage das jetzt einfach mal – x Jahre herausholen können, um tatsächlich etwas schneller zu werden. Denn hier geht es, wie gesagt, um einen Rettungsdienst. Das ist noch mal eine ganz andere Qualität der Dringlichkeit, die hier zugrunde liegt.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . U d o S t e i n A f D – Z u s t a n d d e s F u h r p a r k s d e r J u s t i z v o l l z u g s a n s t a l t e n ( J V A s ) i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g Herr Abg. Stein, nach dem Desinfizieren des Redepults haben Sie das Wort.
Udo Stein AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! – Vielen Dank fürs Desinfizieren. – Ich frage die Landesregierung nach dem Zustand des Fuhrparks der Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg: a) Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Zustand des Fuhrparks der einzelnen JVAs in Baden-Württemberg? b) Sieht sie Handlungsbedarf und, wenn ja, in welcher finanziellen Größenordnung, um einen eventuell in die Jahre gekommenen Fuhrpark der JVAs in Baden-Württemberg zu erneuern? Ich denke, meine Damen und Herren Kollegen, Ihnen geht es genauso: Wenn Sie unterwegs sind und die Autos sehen, werden Sie feststellen, dass es nicht gerade die neuesten sind. Danke schön.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Lorek das Wort.
Siegfried Lorek
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abg. Stein! Insgesamt können wir sagen, dass der Fuhrpark des Justizvollzugs des Landes zur Erfüllung der Aufgaben gut ist; wir können insgesamt einen guten Zustand der Fahrzeuge feststellen und sind gut aufgestellt. Im Justizvollzug haben wir einen Fuhrpark von etwa 160 Fahrzeugen, davon 30 zivile Pkws für den Dienstreiseverkehr und 100 Gefangenentransportfahrzeuge, darunter auch vier Busse für den Gefangenensammeltransport und zwei Krankentransportfahrzeuge, im Übrigen noch einige Transporter selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Zur Erneuerung: Die zivilen Fahrzeuge, die zivilen Pkws werden im Rahmen von ein- oder zweijährigen Leasingverträgen regelmäßig erneuert. Die Sonderfahrzeuge, insbesondere die ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Gefangenentransportwagen und die Transportbusse der Transportzentrale der JVA Heimsheim, werden bedarfsweise ersetzt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer und Laufleistung der landeseigenen Fahrzeuge entsprechen denen vergleichbarer Nutzfahrzeuge. In der Regel sind es sechs bis neun Gefangenentransportwagen, die pro Jahr erneuert werden und für die entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Es gibt eine Nutzungsdauer dieser Gefangenentransportwagen von etwa acht bis zehn Jahren. Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich auf etwa 50 000 €. Eine Limitierung in diesem Bereich haben wir schlichtweg auch durch die Umbaukapazitäten der entsprechenden Firmen, bei externen Firmen – weil natürlich jeder Gefangenentransportwagen umgebaut werden muss. Die Busse werden länger eingesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel ca. zwölf Jahre. Für den Ersatz eines Busses rechnen wir mit etwa 750 000 €. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf eine klimafreundlichere Ausstattung des Fuhrparks. Für den laufenden Ersatz der geleasten zivilen Pkws beteiligt sich das Justizministerium bzw. der Justizvollzug an den laufenden Sammelausschreibungen unter Federführung des Verkehrsministeriums im Rahmen der Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Hier wird – unabhängig vom Ergebnis der Ausschreibung natürlich – kein signifikanter Mehraufwand erwartet. Von Sammelausschreibungen ausgenommen sind die Sonderfahrzeuge, also Sonderbauformen, nicht nur Blaulichtfahrzeuge – die sind beispielsweise ebenfalls ausgenommen – und Forstfahrzeuge. Vor diesem Hintergrund erfolgen bei der Beschaffung dieser Sonderfahrzeuge für den Justizvollzug regelmäßige Markterkundungen, einmal natürlich im Hinblick auf die Verfügbarkeit von klimafreundlichen Antrieben – neben elektrischen auch hybrid oder andere Alternativen – und auf die Beschaffungsart: Lohnt sich ein Kauf, oder lohnt sich Leasing? Hier sind wir auch in der Abstimmung und im Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern. Bislang hat sich in keinem Land gerade für diese Sonderfahrzeuge ein Leasing durchgesetzt, schlichtweg durch den hohen individuellen Aufwand für Umund Ausbau, der notwendig ist, um ein Gefangenentransportfahrzeug herzustellen. Klimafreundliche Antriebe: Hierzu haben wir bislang im Ergebnis noch keine für die Zwecke des Justizvollzugs tauglichen Lösungen. Daher können wir auch keine Aussagen dazu machen, wie die finanzielle Größenordnung ist, um die komplette Umstellung zu bewerkstelligen. Hier werden wir den Markt, der sehr dynamisch ist, beobachten. Zum Leasing führte ich schon aus, dass sich das bei Fahrzeugen für den Gefangenentransport nicht lohnt. Wir haben beispielsweise ein Fahrzeug zugekauft, das ein Leasing-Rückläufer aus einem anderen Bundesland war. Solche Fahrzeuge gab es aber auch nur einmal auf dem Markt; das betreffende Bundesland ist danach auch wieder auf Kauffahrzeuge umgestiegen – schlichtweg, weil es zu teuer ist, diese Fahrzeuge umzubauen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage. Herr Abg. Stein, Sie haben das Wort.
Udo Stein AfD
Danke schön für die Beantwortung. – Ich habe noch eine weitere Frage: Wie oft wird der Fuhrpark denn kontrolliert? Ich habe einmal in ein solches Fahrzeug hineingeschaut; da sah man, dass die Rückbank mit Klebeband geflickt wurde. Finden da Kontrollen statt? Wie oft wird darauf geschaut?
Siegfried Lorek
Der Fuhrpark wird kontrolliert. Natürlich müssen die Hauptuntersuchungen wie für jedes andere Fahrzeug auch gemacht werden. Wenn es anderweitig Schäden oder Mängel gibt, werden diese intern beseitigt. Dafür ist dann immer der Fuhrparkmanager vor Ort zuständig.
Udo Stein AfD
In welchem Zeitraum?
Siegfried Lorek
Wenn kaputt, dann getauscht. (Vereinzelt Heiterkeit) Aber dann muss man natürlich auch schauen: Wenn ein Fahrzeug kurz vor der Aussonderung steht, dann lohnt sich natürlich kein Komplettumbau einer Rückbank mehr. Da gibt es eben auch wirtschaftliche Aspekte. Man schaut, wie lange das Fahrzeug voraussichtlich noch in Betrieb ist, und überlegt, wie man es weiterbetreiben kann. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP zu Abg. Udo Stein AfD: Warum fragen Sie denn nach Gefängnis- transportern?)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. (Zurufe) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . U d o S t e i n A f D – U m s e t z u n g d e r E i n f ü h - r u n g e i n e r f l ä c h e n d e c k e n d e n N u t - z u n g v o n D i g i t a l f u n k b e i d e n F e u e r - w e h r e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g Herr Abg. Stein, Sie haben das Wort.
Udo Stein AfD
Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: a) Bis wann ist mit einer flächendeckenden Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren, insbesondere den freiwilligen Feuerwehren in ländlich geprägten Regionen, zu rechnen? b) Sind die hierfür eingeplanten 600 Millionen € für eine flächendeckende Einführung des Digitalfunks bei sämtlichen Feuerwehren in Baden-Württemberg nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend? Wenn ich auf einer Feuerwehrhauptversammlung bin und dort höre, dass in Rheinland-Pfalz der Katastrophenschutz digital kommuniziert, dies aber über Whatsapp, dann finde ich das schon etwas bedenkenswert. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Klenk.
Wilfried Klenk
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abg. Stein, für die Landesregierung darf ich die Fragen wie folgt beantworten: Zunächst einmal, lieber Herr Stein, halten wir fest, dass die Integrierten Leitstellen im Land für Feuerwehr und Rettungsdienst bei der Abwicklung und Koordination von Einsätzen eine zentrale Funktion einnehmen. Die flächendeckende Einführung bzw. die Ausstattung der Feuerwehren mit Digitalfunkgeräten ist daher letztendlich abhängig von der Digitalfunkfähigkeit der jeweilig zuständigen Integrierten Leitstelle. Erst wenn eine Integrierte Leitstelle vollständig im BOS-Digitalfunknetz eingebunden ist, kann eine Funkkommunikation mit einem Einsatzmittel stattfinden. Inzwischen ist in 21 von 35 Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg die Digitalfunkfähigkeit hergestellt. Das kann man vor Ort bei Gelegenheit einmal sagen; das tun wir auch. Zuständig für die Digitalfunkertüchtigung sind die Stadt- und Landkreise sowie die Leistungsträger im Rettungsdienst als Träger der Integrierten Leitstellen. Sie bestimmen damit den Zeitpunkt der Digitalfunkeinrichtung bzw. -einführung für ihren jeweiligen Bereich. Das Land hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die Gemeindefeuerwehren aktiv am Funkverkehr teilnehmen können, müssen die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehren ihre Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrhäuser mit Digitalfunkgeräten ausrüsten. Hierfür erhalten die Kommunen finanzielle Mittel in Form einer Festbetragsförderung nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen. Die Mittel werden aus der Feuerschutzsteuer bereitgestellt. Um eine zeitnahe Umstellung bei den Feuerwehren zu gewährleisten, werden die Fördermittel nur innerhalb von drei Jahren nach der Fertigstellung der Digitalfunkfähigkeit der Integrierten Leitstellen bewilligt. Das heißt, dass die Leitstelle nicht heute digitalfunkfähig wird und man sich dann noch immer Zeit lässt, um die jeweilige Wehr entsprechend auszustatten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die im Februar 2021 im Kabinett beschlossenen rund 600 Millionen € für den Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg sind für den Betrieb sowie den Ausbau bzw. die Modernisierung des Digitalfunknetzes bis zum Jahr 2030 eingeplant. Davon profitieren alle BOS-Teilnehmer, auch die Polizei in diesem Bereich. So weit zu Ihren Fragen. Jetzt noch zu Ihrem Zusatz: Sie meinen mit der von Ihnen angesprochenen Versammlung wahrscheinlich die Landesverbandsversammlung der Feuerwehren in Ilshofen, an der auch ich teilnehmen durfte. Ja, der Digitalfunk ist im Ahrtal zeitweise ausgefallen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Fahrzeuge, die dort im Einsatz waren, auch die aus Baden-Württemberg, nicht mit Digitalfunk ausgestattet wären. Die Führungsfahrzeuge waren damit ausgestattet. Es hat damit zu tun, dass die Infrastruktur vor Ort nicht mehr funktioniert hat, weil Zuleitungen zum Teil an Brücken befestigt waren, die weggespült wurden. (Staatssekretär Wilfried Klenk) Jetzt darf ich Ihnen voller Stolz sagen, obwohl es ein trauriger Anlass war: Eine technische Einsatzeinheit unserer Bereitschaftspolizei war im Ahrtal vor Ort und hat genau diese Infrastruktur binnen kürzester Zeit wieder aufgebaut. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der SPD und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Eine Zusatzfrage von Ihnen? – Herr Staatssekretär Klenk, es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Stein.
Udo Stein AfD
Danke schön. – Wunderbar, dass wir dann auch beim Wiederaufbau dabei sind, wenn es nicht funktioniert. – Was macht die Landesregierung, um die Leitstellen, die noch nicht so weit sind, zu einer entsprechenden Änderung zu ermutigen, damit nicht drei Jahre abgewartet wird und die Förderung dann wegfällt?
Wilfried Klenk
Im Vergleich mit 2018 – damals hat es noch etwas geholpert – sind wir schon einen guten Schritt weiter. Es sind zwei Schritte: Zunächst einmal müssen diese Leitstellen von außen an den Digitalfunk angebunden sein. Dann muss die Leitstelle selbst digitalfunkfähig gemacht werden. Die Zahl, an wie vielen Stellen es noch fehlt, habe ich Ihnen genannt. Da appellieren wir an die zuständigen Verantwortlichen, dies schnellstmöglich umzusetzen. Wie Sie wissen, planen wir schon seit der letzten Periode, ein entsprechendes Leitstellengesetz auf den Weg zu bringen. Spätestens dann müssen die Leitstellen zu 100 % an den Digitalfunk angebunden sein. Deshalb erfolgt die Anbindung zeitnah.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt noch einmal eine Zusatzfrage. Herr Abg. Stein, bitte.
Udo Stein AfD
Ich habe die Frage eingangs schon gestellt: Halten Sie die 600 Millionen € für ausreichend? Sie haben gesagt, wie lange es geht. Sehen Sie da noch Nachholbedarf?
Wilfried Klenk
Nach heutigem Stand halten wir die Mittel bis 2030 für ausreichend. Im Frühjahr dieses Jahres ist das beschlossen worden. Wenn das Geld vorher zu Ende gehen bzw. wenn Bedarf an weiteren Mitteln vorhanden sein sollte, geht das in die üblichen Haushaltsberatungen mit ein – keine Frage. Sie wissen, dass wir Haushalte für ein bzw. zwei Jahre beschließen. Also haben wir dann genügend Vorlauf. (Abg. Udo Stein AfD: Gut!)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – F ö r d e r u n g „ T o i l e t - t e n f ü r a l l e “ Herr Abg. Reith, Sie haben das Wort.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, liebe Kolleginnen und Kollegen! ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Zunächst einmal sage ich vielen Dank an die Landesregierung für die Neuauflage des Programms „Toiletten für alle“. Die ersten Rückmeldungen der interessierten Kommunen ergaben jedoch, dass sie aufgrund der kurzen Fristen etwas Druck haben – sowohl was die Anmeldung als auch die Umsetzung der Maßnahmen angeht. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Plant die Landesregierung, den Beantragungszeitraum der „Toiletten für alle“ von derzeit fünf Wochen zu verlängern? b) Mit welcher Begründung ist der Umsetzungszeitraum auf den 31. Dezember 2022 begrenzt, und ist eine Wiederauflage des Programms über die Frist hinaus geplant?
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Leidig.
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abg. Reith, sehr geehrte Damen und Herren! Toiletten für Menschen mit Behinderungen – „Toiletten für alle“ genannt – sind ein wichtiger Beitrag zur Inklusion in der Gesellschaft. Menschen mit schweren Behinderungen können klassische Toiletten eben häufig nicht nutzen. Zu Ihrer Frage nach dem Beantragungszeitraum des Programms „Toiletten für alle“ von derzeit fünf Wochen und ob dieser verlängert werden kann: Nein, es ist nicht geplant, diese Frist zu verlängern. Der vorgesehene Antragszeitraum bis zum 28. November 2021 ist für eine Antragstellung nach den Erfahrungen aus früheren Aufrufen ausreichend, weil es sich nicht um Spontananträge handelt, die dort gestellt werden. Die Planung der Ausstattung der „Toiletten für alle“ muss vor der Antragstellung mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V. abgestimmt werden. Eine entsprechende Bestätigung des Landesverbands, dass die Planung Barrierefreiheit berücksichtigt und die ausgewählte Ausstattung sachgerecht ist, ist mit dem Antrag vorzulegen. Dieses Vorgehen, dass zunächst praktisch eine Abstimmung erfolgt, hat sich bewährt, um das Angebot für alle Nutzerinnen und Nutzer in der Praxis umfassend barrierefrei zu gestalten. Es ist auch so – vielleicht haben Sie schon einen Blick in den Antragstext geworfen –, dass man sich wirklich vorab etliche Gedanken machen muss bezüglich der Raumgröße, der Zugänglichkeit des Raumes, aber auch darüber, dass ein Waschbecken vorhanden sein muss und dass verschiedene Gegenstände wie z. B. eine elektrisch höhenverstellbare Liege für Erwachsene, ein elektrischer Patientenlifter oder luftdicht verschließbare Windeleimer untergebracht werden können. Wie gesagt, die Erfahrung hat gezeigt, dass die Vorabsprache zwar viel Zeit in Anspruch nimmt, aber sobald diese erfolgt ist, liegt der Antrag planungsreif vor und kann dann auch in dieser relativ kurzen Frist eingereicht werden. Die Begrenzung des Umsetzungszeitraums hat zwei Gründe: Es stehen Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt 2021 zur Verfügung, und diese laufenden Mittel müssen in diesem Jahr noch gebunden werden und können dann als Ausgabereste in das Folgejahr übertragen werden. Aber es muss letzten Endes noch in diesem Jahr eine Bindung stattfinden. Deswegen ist (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) der Ausschreibungszeitraum erst einmal auf dieses Jahr begrenzt. Zu Ihrer zweiten Frage, in der es darum geht, ob wir eine erneute Ausschreibung haben: Da die Planung bei der Antragstellung bereits weit gediehen sein muss, sollte eine solch überschaubare Maßnahme auch innerhalb eines Jahres abgearbeitet werden können. Das liegt auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer. Künftige Förderaufrufe hängen von der konkreten Fördernachfrage, dem Bedarf und natürlich auch von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers ab. Diesen können wir nicht vorgreifen, aber da wir beide Teil dessen sind, können wir vielleicht dazu beitragen, dass auch in den nächsten Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Reith.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ihre Ausführungen sprechen im Prinzip ja gerade für eine längere Antragsfrist. Denn es war lange nicht klar, ob noch einmal ausgeschrieben wird. Wir haben insgesamt einen Beantragungszeitraum von rund fünf Wochen. Er endet nicht nur schon am 28. November, sondern die Bewerbungsfrist hat auch vor nicht allzu langer Zeit begonnen. Kommunen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, brauchen noch ein wenig Zeit. Für Kommunen, die den Antrag noch nicht in der Schublade haben, für die das aber auch interessant ist, wäre es, meine ich, sinnvoll, wenn eine längere Antragsfrist bestünde. Diese Rückmeldung kommt nicht nur von den Kommunen, sondern auch vom entsprechenden Landesverband. Die Vertreterinnen und Vertreter haben diese Erfahrung auch gemacht. Sie sind in den Gesprächen. Das bringt ihnen im Moment nichts, wenn sie für Interesse werben wollen – Sie haben es angesprochen: das Thema ist uns, in unserer Gesellschaft wichtig – und der Antragszeitraum einfach zu kurz ist. Wenn es dann keine Perspektive gibt, dass man sich darauf verlassen kann, wenn es nicht einmal die Aussage gibt, ob ein solches Programm noch einmal aufgelegt wird, dann machen sie sich vorher keine Gedanken über ein solches Programm und erstellen keine Planungen, die sie dann schnell aus der Schublade ziehen könnten, wenn es wieder mal eine Ausschreibung mit einem relativ kurzen Zeitraum gibt. Deswegen noch einmal die Frage: Gibt es die Aussicht auf ein neues Programm?
Dr. Ute Leidig
Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht anders beantworten, als ich es gerade schon getan habe. Ich habe gesagt: In diesem Jahr müssen die Mittel noch gebunden werden. Insofern passt der Antragszeitraum. Wenn das Ende des Bewerbungszeitraums der 31. Januar wäre, würde das einfach nicht funktionieren. Dazu kommt: Auch unsere Mitarbeiter machen Weihnachtsferien. Deswegen ist Ende November ein wirklich guter Zeitpunkt, um tatsächlich sicherzustellen, dass die Anträge eingegangen sind und eine Entscheidung gefällt werden kann, zumal dae – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 durch, dass die Landesverbände der Behinderten schon vorher mit eingebunden sind, sichergestellt ist, dass eine Umsetzung der eingereichten Anträge mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich erfolgen kann und letzten Endes zielführend ist. Wenn es zu irgendwelchen Problemen kommt, zu unüberschaubaren Schwierigkeiten bei den Baumaßnahmen, zu unverschuldeten Verzögerungen, dann kann der Umsetzungszeitraum im Einzelfall verlängert werden. Das gilt nur für den Umsetzungszeitraum; ansonsten muss das Vorhaben im nächsten Jahr realisiert werden. Dazu, ob in den folgenden Haushaltsjahren Mittel zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen als Regierungsmitglied leider keine Auskunft geben, weil es Sache des Parlaments ist, über den Haushalt zu bestimmen. Dem kann ich nicht durch Aussagen, die ich hier tätige, vorgreifen. Da bitte ich, die Zuständigkeiten zu beachten. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Noch eine Zusatzfra- ge!)
Muhterem Aras
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abg. Reith.
Nikolai Reith FDP
Sie haben ausgeführt, dass eine erneute Wiederauflage des Programms von der Nachfrage abhängt. Aber sind Sie nicht auch der Auffassung, dass dadurch, dass der Zeitraum so kurz ist, gar nicht richtig ermessen werden kann, ob es so viel Nachfrage gibt, weil viele sich nicht bewerben werden, weil sie es in dieser Zeit nicht hinbekommen?
Dr. Ute Leidig
Dann werfen wir einmal einen Blick in die Ausschreibungsbedingungen. Bei den Ausschreibungsbedingungen gibt es letzten Endes drei verschiedene Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Öffentlich zugängliche Einrichtung mit durchschnittlich mehr als 500 Besuchern am Tag“. Das betrifft z. B. Flugplätze, Fußballstadien, große Freizeitparks, Kultureinrichtungen, Einkaufszentren, Messen, Stadthallen und öffentliche WCs in Städten. Eine Raumgröße von mindestens 7 m2 – optimalerweise 12 m2 – muss auch zur Verfügung stehen; das schränkt den Möglichkeitsbereich ein. Sie bringen eine behindertengerechte Toilette nicht auf 1,5 m2 unter; da sind wir uns, denke ich, in der Sache einig. Das heißt: Die Überlegung, dass in einem bestimmten Bereich sowohl ein Bedarf besteht als auch eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht, muss grundlegend vorhanden sein. Aus dieser Überlegung heraus muss in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband eine Vorüberlegung erfolgen, dass hier eine Toilette für alle eingerichtet werden kann. Diese ganzen Überlegungen nehmen längere Zeit in Anspruch. Aber einen so langen Förderungszeitraum können wir im Moment nicht bieten, weil die Mittel in diesem Jahr noch gebunden werden müssen. Da greift Verschiedenes ineinander. Aber ganz grundsätzlich gilt: Gibt es in den Kommunen Überlegungen, solche Toiletten zu fördern? Und: Sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden? Wenn sich da sehr viele Interessenten finden, werden wir auch Möglichkeiten finden, dem Landtag entsprechende Vorschläge zu machen, damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Aber die Entscheidung darüber liegt beim Landtag.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Dazu gibt es eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Kenner.
Andreas Kenner SPD
Vielen Dank an die FDP/DVP für die Anfrage und an die Staatssekretärin für die bisherige Beantwortung. Mir liegt zufällig – was heißt „zufällig“?; es gibt keine Zufälle – im Petitionsausschuss eine Petition zu diesem Thema vor. Bis zu Ihrer Ernennung zur Staatssekretärin waren Sie auch eine Kollegin im Ausschuss. Ich finde, das passt gut zu meiner Beantwortung der Petition. Ich habe dazu auch viele Fragen an die Ministerien gestellt. Ich bin schon der Meinung, dass wir diese Einrichtung flächendeckend brauchen. Ich habe das Gefühl – da möchte ich Sie fragen, ob mich dieses Gefühl täuscht –, dass viele Gemeinden gar nicht wissen, dass es dieses Programm gibt. Es ist oft bei Programmen so, dass die Mittel gar nicht abfließen, und wenn doch, dann hat man Schwierigkeiten, Handwerker zu finden. Also haben auch wir die Bitte an Sie, das Programm zu verlängern und bekannt zu machen. Ich finde, wir sollten alle den Anspruch haben, dass in jeder Gemeinde – je nach Größe mehr – diese Toiletten zur Verfügung stehen. Ansonsten scheitern Inklusion und Mobilität von behinderten Menschen am Nichtvorhandensein dieser Einrichtung.
Dr. Ute Leidig
Ja.
Andreas Kenner SPD
Ich habe noch einen Punkt – dann höre ich schon wieder auf. Sie wissen: Den Haushaltsentwurf erstellt nicht das Parlament. Vielmehr können Sie, die Regierung, eine Summe hineinschreiben. Dann wird es an der SPD und der FDP/DVP nicht scheitern, dass diese Toiletten flächendeckend kommen. Danke. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) – Meine Kollegin Krebs und ich machen das dann zusammen.
Dr. Ute Leidig
Es freut mich sehr, dass wir in den politischen Zielen auch mit der Opposition so sehr übereinstimmen. Das ist doch auch eine gute Voraussetzung dafür, bei diesem Thema, das wirklich wichtig ist, voranzukommen. Es muss natürlich grundsätzlich unterschieden werden – diese Information ist jetzt für diejenigen, die nicht so sehr im Sozialbereich unterwegs sind, damit es hier keine Verwechslungen gibt –: Behindertengerechte Toiletten sind das eine. Diese sind natürlich in großem Maß vorhanden, aber auch noch nicht überall und auch noch nicht in ausreichender Zahl. Das ist damit hier jetzt aber nicht gemeint. Eine „Toilette für alle“ ist tatsächlich eine Toilette für schwerstbehinderte Menschen, (Abg. Andreas Kenner SPD: Genau!) die ganz bestimmte Vorrichtungen brauchen. Die Toilette muss deswegen, wie gesagt, auch eine bestimmte Größe haben. Diese kann es jetzt nicht in jedem Gebäude geben. (Abg. Andreas Kenner SPD: Klar!) ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Das passt nicht überall. Nicht jedes Rathaus hat die 12 m2 mit Wasseranschluss zur Verfügung, damit dort auch schnell eine „Toilette für alle“ gebaut werden kann. Ganz grundsätzlich: Wenn die Fördermittel gut abgerufen werden und wenn vom Landes-Behindertenbeirat – mit diesem sind wir im ständigen Austausch – die Rückmeldung kommt, dass es noch mehr braucht und dass noch mehr Kommunen Interesse haben, dann werden wir unser Möglichstes tun, um unsere Ziele da gemeinsam zu erreichen. (Abg. Andreas Kenner SPD: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen dazu. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – O r t s k r ä f t e a u s A f - g h a n i s t a n Herr Abg. Reith, Sie haben das Wort.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der übereilte Abzug der USA und der damit verbundene Abzug der Bundeswehr sowie die schnelle Machtübernahme durch die Taliban haben zu einem Chaos bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte geführt. Dagegen steht die Verpflichtung Deutschlands und die Bereitschaft vieler Kommunen, die Betroffenen und ihre Familien aufzunehmen, zumal es sich dabei in der Regel um qualifizierte Kräfte handelt, die sich schnell integrieren ließen. Ich frage die Landesregierung: a) Wie viele Ortskräfte aus Afghanistan sind im Wahlkreis 55 seit Jahresbeginn eingetroffen, und wie sind diese untergebracht? b) Wurde bei den eingereisten Ortskräften die berufliche Bildung erfasst, sodass das fachliche Potenzial in der Region bewertet und eingesetzt werden kann?
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Lorek.
Siegfried Lorek
Besten Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abg. Reith, Ihr Wahlkreis, der Wahlkreis 55 – Tuttlingen-Donaueschingen –, umfasst zwei Landkreise: den Landkreis Tuttlingen sowie den südlichen Teil des Schwarzwald-Baar-Kreises. Seit Jahresbeginn sind den unteren Aufnahmebehörden dieser beiden Landkreise keine ehemaligen afghanischen Ortskräfte zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen worden. Ich nenne gleich noch die Gesamtzahl für Baden-Württemberg. Seit Jahresbeginn sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt rund 510 ehemalige afghanische Ortskräfte dem Land Baden-Württemberg zugeteilt worden. Die Verteilung durch das BAMF auf die Länder erfolgt auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels. Es werden rund 13 % dieser Menschen Baden-Württemberg zugewiesen. Dabei werden integrationsförderliche Bindungen der betreffen- (Staatssekretär Siegfried Lorek) den Personen berücksichtigt. Für die Menschen, die Baden-Württemberg zugeteilt werden, sind das in der Regel familiäre Bindungen zu Personen, die schon bei uns leben. In Baden-Württemberg werden dann die ehemaligen afghanischen Ortskräfte grundsätzlich quotengerecht auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Die Bindungen werden berücksichtigt, auch bei der Zuweisung in die Kreise. Zu Ihrer zweiten Frage, der Frage nach der beruflichen Bildung: Die Erteilung der Aufnahmezusagen und gegebenenfalls die Organisation der Einreise erfolgt durch den Bund. Dabei erfolgt keine Abfrage der beruflichen Bildung der ehemaligen afghanischen Ortskräfte. Im Vordergrund steht die Ermittlung von integrationsförderlichen Bindungen und familiären Bezügen. Die erwerbsfähigen afghanischen Ortskräfte, die bei uns sind, sind leistungsberechtigt nach dem SGB. Sie werden daher durch das zuständige Jobcenter bzw. durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Integration in den Arbeitsmarkt beraten und unterstützt. In diesem Zusammenhang wird die berufliche Bildung und die berufliche Qualifikation ermittelt, um dann bei der Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend unterstützen zu können.
Muhterem Aras
Ich habe eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Marwein.
Thomas Marwein GRÜNE
Vielen Dank. – Eine Antwort haben Sie schon gegeben, nämlich die auf die Frage, wie viele insgesamt in Baden-Württemberg sind. 510 war die Zahl. Ist das immer nur die eigentliche Ortskraft, oder sind das auch deren Familien? Die Bilder aus Kabul, aus Afghanistan haben gezeigt: Da sind Familien in das Flugzeug eingestiegen. Deswegen stellt sich mir diese Frage. Haben Personen, die Ortskräfte in Afghanistan waren, grundsätzlich einen anderen Status als ein „gewöhnlicher“ Afghane, der nach Deutschland flüchtet bzw. einreist und keine Ortskraft gewesen ist? Gibt es für ehemalige Ortskräfte eine besondere rechtliche Stellung? Vielen Dank.
Siegfried Lorek
Besten Dank für die Nachfrage. – Zu Frage 1, der Frage, ob sich die Zahl 510 auf ehemalige Ortskräfte inklusive Familienmitglieder bezieht: Ja. Der Daumenwert ist 1 : 5. Das heißt, in der Regel bedeutet eine Zusage fünf Personen als Familienverbund. Zur zweiten Frage: Ja, es gibt einen besonderen Status. Die Menschen, die eine Zusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes haben, bekommen ein Einreisevisum und eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese kann natürlich auch verlängert werden. Diese Menschen kommen auch sofort in die vorläufige Unterbringung für maximal sechs Monate. Dann kommen sie in die Anschlussunterbringung – lieber früher; da steht die Integration im Vordergrund. Sie sind auch sofort leistungsberechtigt nach dem SGB. Das unterscheidet sie von Menschen, die als Asylsuchende zu uns kommen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Steyer.
Joachim Steyer AfD
Der Presse war zu entnehmen, dass im Wahlkreis Zollernalb 55 Schutzsuchende pro Monat aufgenommen werden sollen. Wenn ich das auf alle Landkreie – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 se hochrechne, wären das im Jahr ungefähr 25 000 Menschen. Wie sind diese Zahlen zu erklären?
Siegfried Lorek
Ich kenne die Verlautbarung des Zollernalbkreises nicht. Ich kann Ihnen sagen: Bislang sind im Jahr 2021 neun afghanische Staatsangehörige im Zollernalbkreis untergebracht worden. Die Zuweisung von 55 Personen pro Monat kann sich nur darauf beziehen: Wir haben eine monatliche Verteilung von den Landeserstaufnahmestellen, von unseren LEAs, in die vorläufige Unterbringung bei den Kreisen. Die mussten wir jetzt zum fünften Mal erhöhen. Wir werden jetzt im November etwas über zweieinhalbtausend Menschen von der LEA in die vorläufige Unterbringung weiterverteilen. Ich gehe davon aus, das werden die 55 sein, auf die sich diese Pressemitteilung bezogen hat.
Muhterem Aras
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Steyer.
Joachim Steyer AfD
Das Problem besteht ja jetzt hinsichtlich der Unterbringung dieser Menschen. Die Kommunen fühlen sich relativ alleingelassen. Ich gehe einmal von Burladingen aus. Wir haben keine Unterbringungsmöglichkeiten. Das weiß ich von vielen anderen Kommunen auch. Die Landesregierung sagt einfach – so sind jedenfalls die Aussagen, die ich erhalten habe –, das sei ihr eigentlich egal. Man solle sehen, wie man da zurechtkommt. Wie stehen Sie dazu?
Siegfried Lorek
Es ist nicht richtig, dass es uns egal ist. Wir haben ein dreistufiges System der Flüchtlingsaufnahme: Landeserstaufnahme, vorläufige Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen, Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Wir haben auch ein atmendes System mit den LEAs. Die LEAs puffern zunächst, aber dann ist klar, dass die Menschen in die vorläufige Unterbringung kommen. Nach der Flüchtlingssituation 2015/2016 gab es einen Abbaupfad. Plätze wurden zurückgebaut – aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Im März 2020 wurde diese Abbauverpflichtung vom damals noch zuständigen Innenministerium ausgesetzt. Aber wir haben – Stand jetzt – klar zu wenig Plätze. Das bedeutet, wir werden bei den Stadt- und Landkreisen und ebenso bei der Anschlussunterbringung auch wieder in den Aufbau gehen müssen. Eine Problematik, die wir hier haben, sind sogenannte Fehlbeleger. Das sind Menschen, die eigentlich in der vorläufigen Unterbringung sind, aber sie schon hätten verlassen müssen. Das haben wir geduldet. Damit hatten es die Städte und Gemeinden auch etwas einfacher, weil die Menschen schlichtweg in der VU waren und noch nicht auf die AU verteilt wurden. Wir werden hier aufbauen. Dazu gab es auch ein Schreiben der zuständigen Ministerin an alle Stadt- und Landkreise, an die drei kommunalen Landesverbände, dass wir aufbauen. Wir lassen die Kommunen eben nicht allein. Wir bezahlen dies als Land auch. Das heißt, die Finanzierung erfolgt durch das Land. Aber ja, die Städte und Gemeinden werden Plätze vor Ort schaffen müssen. Denn wir, das Land Baden-Württemberg, haben ja keine eigenen Flächen. Die Menschen werden dann also auch in den Städten und Gemeinden untergebracht werden müssen. Also ja, hier muss aufgebaut werden.
Muhterem Aras
Jetzt gibt es eine Wortmeldung von Frau Abg. Krebs.
Petra Krebs GRÜNE
Verehrter Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage. In den letzten zwei Jahren sind ja allenthalben in Baden-Württemberg Initiativen mit „Seebrücken“ gegründet worden. Da war auch ganz klar, dass die Gemeinden – vielleicht anders als der Ort Burladingen – durchaus sagen: Wir haben Platz, wir wollen Leute aufnehmen. Mich würde jetzt einmal interessieren, was Sie dazu berichten können, ob jetzt vielleicht auch Menschen aus Afghanistan – also Menschen, von denen Sie jetzt gesprochen haben – gezielt über die „Seebrücken“ in die Kommunen kommen könnten.
Siegfried Lorek
Wir müssen bei den Menschen aus Afghanistan immer unterscheiden. Das sind einmal Ortskräfte. Hier, bei den Ortskräften, ist die „Seebrücke“ der falsche Weg. Denn diese Kräfte haben eine Aufnahmezusage. Die „Seebrücke“ holt eher noch einmal zusätzlich Menschen nach Deutschland, die – wo auch immer – auf der Flucht gestrandet sind. Bei den Menschen, die nach Baden-Württemberg kommen, haben wir kein Problem mit der Unterbringung. Die nehmen wir, das Land Baden-Württemberg, auf, und sie werden dann auf die Stadt- und Landkreise verteilt, wo natürlich die Plätze geschaffen werden müssen. Aber die „Seebrücke“ ist im Zusammenhang mit der Aufnahme von Ortskräften nicht relevant.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Abg. Steyer.
Joachim Steyer AfD
Finden Sie das nicht ein bisschen unverantwortlich, wenn wir immer Menschen hierher bekommen und wir nicht einmal unsere eigene Bevölkerung richtig versorgen können? Das heißt, wir haben zu wenige Wohnungen, wir haben zu wenige Lehrer, wir haben zu wenige Ärzte. Ist das nicht auch den Menschen gegenüber unverantwortlich, die hierherkommen, wenn wir sie nicht richtig versorgen können? Denn das ist ja die tatsächliche Lage. Wäre es nicht so, hätten wir ja diesen Mangel an Wohnungen, Lehrern und Ärzten nicht.
Siegfried Lorek
Wir, das Land, kommen hier unserer Verpflichtung, die wir bundespolitisch haben, nach. Ich muss auch sagen: Die Steuerung des Zugangs der Menschen, die zu uns kommen – als Ortskräfte, Hilfe suchend, wie auch immer –, können wir, das Land, nur sehr, sehr bedingt beeinflussen. Das heißt, wir setzen hier natürlich auf die Bundes- und die Europapolitik. Aus meiner Sicht bzw. aus der Sicht der Landesregierung ist hier die europäische Politik wirklich immens wichtig, ist es wichtig, auf europäischer Ebene gemeinsam vorzugehen, um beispielsweise diese menschenunwürdigen Zustände für die Menschen, die über Belarus in Richtung europäische Außengrenze geschoben oder gebracht werden, zu beenden. Wir, das Land, kommen unserer Verpflichtung nach. Die Menschen kommen nach Deutschland. 13 % davon kommen nach Baden-Württemberg. Es ist eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten auf allen staatlichen Ebenen, diese Menschen unterzubringen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . S t e - f a n F u l s t - B l e i S P D – P r o g r a m m „ R ü - c k e n w i n d “ d e s K u l t u s m i n i s t e r i u m s Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Programm „Rückenwind“: a) Wie wird die Vergütung von 7 € für das Personal bei Angeboten im sozial-emotionalen Bereich im Rahmen des Programms „Rückenwind“ gerechtfertigt, wo doch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport immer wieder die Bedeutung der sozial-emotionalen Förderung in den Fokus rückt? b) Welche Tätigkeiten sollen in diesem Förderbereich in Abgrenzung zu den anderen Förderbereichen durchgeführt werden?
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Regierung darf ich Herrn Staatssekretär Schebesta ans Redepult bitten.
Volker Schebesta
Herr Präsident, Herr Dr. Fulst-Blei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu a: Im Programm „Lernen mit Rückenwind“ steht die fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in weiteren Fächern und Bereichen an den beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Vordergrund. Soziale und emotionale Kompetenzen können durch das Kultusministerium gefördert werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit dem Lernen und dem Abbau von Lernrückständen stehen. Diese Angebote werden vorrangig von Bestandslehrkräften oder Kooperationspartnern – z. B. Volkshochschulen, Stiftungen, Vereine, Kirchen etc. – durchgeführt. Für die Vergütung ist je nach Angebotsstruktur zu unterscheiden. Bestandslehrkräfte können gemäß den geltenden Vorgaben für unterrichtliche Angebote eine Vergütung für Mehrarbeit erhalten. Kooperationspartner haben mit dem Land eine Rahmenvereinbarung geschlossen und können in Absprache mit der Schule in einem Vergütungsrahmen von 20 bis 60 € brutto pro Fördereinheit von 45 Minuten und einer Gruppe von acht Schülerinnen und Schülern oder mehr entlohnt werden. (Staatssekretär Volker Schebesta) Darüber hinaus können ehrenamtliche Angebote zur Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen durch Lehrbeauftragte umgesetzt werden. Nur für diese gilt die in der Frage zitierte Vergütung. Für sie wird die im Lehrbeauftragtenprogramm gängige Aufwandsentschädigung von 7 € pro Unterrichtsstunde angesetzt. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere Angebote des Sozialministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum zur Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen, z. B. im Bereich der Schulsozialarbeit, der Kinder- und Jugendfreizeiten, der Kinder- und Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit. Zur Frage unter Buchstabe b – es sind beide Fragen schon gestellt worden; das war richtig, oder? –: (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Im Programm „Lernen mit Rückenwind“ sind alle sozialen und emotionalen Förderangebote möglich, die in einem Zusammenhang mit dem Abbau von Lernrückständen stehen. Diese Angebote können beispielsweise umfassen: Lerntraining, Lerncoaching, Konzentrations- und Achtsamkeitstraining, Kommunikationstraining, Training zum Umgang mit Ängsten und mit Frust in Bezug auf das Lernen, Sozialtraining für den Klassenverband bis hin zu erlebnispädagogischen Elementen und Angeboten. Eine Entscheidung über die Passung des Angebots treffen die Schulen in pädagogischer Verantwortung vor Ort. Eine Abgrenzung erfolgt zu den Angeboten der Schulsozialarbeit sowie der schulpsychologischen Beratungsstellen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Gibt es eine Zusatzfrage? – Bitte sehr. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die darf ich dann von hier aus stellen?) – Ja.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Herr Staatssekretär, danke für die Ausführungen. Die Frage ist – – Ich vermute, Sie werden die Frage noch nicht beantworten können. Aber unsere Sorge ist natürlich, dass insbesondere mit Blick auf diesen Bereich – ich hatte schon die Vermutung, dass es vor allem auf den ehrenamtlichen Bereich zugeschnitten ist – die 7 € nicht ausreichen werden, um dort wirklich Leute zu gewinnen. Also, bei 7 € ist das schwierig. Es sind nicht nur Sonntagsreden, wenn wir davon sprechen, dass die sozial-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler – das ergibt sich auch aus Gesprächen mit Psychologen – in den letzten anderthalb Jahren da wirklich verrutscht ist. Das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Sind Sie optimistisch respektive haben Sie bereits Zahlen, was das Angebot auf der Grundlage von diesen 7 € angeht?
Volker Schebesta
Ich habe Ihnen ja dargestellt, weil Sie noch mal auf den Begriff „ehrenamtlich“ abgestellt haben, dass wir über Kooperationspartner mit Rahmenvereinbarung auch die Möglichkeit haben, dass ein Kooperationspartner ein Verein ist und dieser dann unter die Kae – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tegorie „Rahmenvereinbarung“ und die entsprechende Vergütung fällt. Nur wenn es eine Abwicklung über das System der Lehrbeauftragten ist mit Ehrenamtlichen, die nicht in einer Organisation zusammengefasst sind, die eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, läuft es genauso ab wie im Lehrbeauftragtenprogramm – und deshalb auch die entsprechende Vergütung. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Eine Nachfrage!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Die zweite Nachfrage: Sieht das Ministerium denn vor, zu erfassen, welche Art von Kurs im Rahmen des „Rückenwind“-Programms angeboten wird? Konkret würde uns interessieren: Was ist fachlich vielleicht aufgedröselt? Ist es eher ein mathematisches oder ein sprachliches Angebot? Was passiert im sozial-emotionalen Bereich? In welchem Umfang und von wem wird das Angebot gemacht? Ich frage danach, damit man auch weiß, in welchem Ausmaß die Mittel, die Sie bereitstellen, tatsächlich nachgefragt werden.
Volker Schebesta
Wie die Erfassung abläuft, kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen. Wir haben ein Interesse daran, zu wissen, wie es eingesetzt wird. Wir wollten aber auf der anderen Seite ein möglichst unbürokratisches System haben und ein Budget für die Schulen zur Verfügung stellen, mit dem die Schulen hantieren können. Deshalb müsste ich Ihnen die Antwort auf die Frage nachliefern.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – S p e r r u n g d e r O c h - s e n w a n g e r S t e i g e Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Andreas Kenner SPD
Herr Präsident! Vielen Dank, dass die Frage noch behandelt werden kann. Das ist auch für den Kollegen Schwarz wichtig. Denn er fährt dort immer mit dem Fahrrad hoch, und jetzt ist er nicht ganz ausgelastet. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Exakt! – Staatsse- kretär Volker Schebesta: Jetzt ist die Zeit um! – Ver- einzelt Heiterkeit) Das Thema betrifft viele Menschen. In der dortigen Region gibt es zwei große Steigen auf die Schwäbische Alb: die Gutenberger Steige und die Ochsenwanger Steige. Kollege Deuschle kennt sich dort auch aus. Jetzt sind gerade beide parallel gesperrt. Das ist für viele Menschen mit einem immensen Umweg verbunden, vor allem auch für Schulkinder. Deshalb meine Frage, warum beide Steigen unbedingt gleichzeitig gesperrt werden müssen. Das versteht niemand. Meine zweite Frage – machen wir es gleich kompakt, Frau Staatssekretärin – ist, ob es mit den Arbeiten einigermaßen (Andreas Kenner) klappt, wie der Zeitplan ist, damit die Steigen wieder geöffnet werden können. Es ist für das Klima auch nicht gut, wenn Tausende von Menschen jeden Tag riesige Umwege machen müssen. Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Staatssekretärin, bitte sehr.
Elke Zimmer
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Lieber Kollege Kenner, danke für die Frage. Die bekommt natürlich noch mal eine ganz besondere Bedeutung, wenn ich jetzt weiß, dass mein Fraktionsvorsitzender diese Strecke noch nutzt. (Heiterkeit des Abg. Thomas Dörflinger CDU – Zu- ruf: Also dann!) Denn bisher waren mir vor allem Autofahrerinnen und Autofahrer präsent und vor allem Kinder, die in Bussen sitzen, die diese Steigen nutzen und jetzt eben Umwege in Kauf nehmen müssen. Aber je mehr Umweg, desto fitter. (Zurufe, u. a. Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Sperrung wird heute Abend aufgehoben! – Gegenruf des Abg. Thomas Blenke CDU: Aber nur für Rennradfahrer! – Unruhe) – Ganz so schnell sind wir nicht. – Jetzt kommen wir zum Ernst der Angelegenheit, denn wir nähern uns sozusagen dem Ende der Fragestunde. Wir haben es hier aktuell mit zwei Sperrungen zu tun. Bleiben wir zunächst bei der Ochsenwanger Steige. Die Ochsenwanger Steige ist aus Verkehrssicherungspflichten gesperrt. Das macht das Forstamt. Denn hier geht es um Bäume, die Pilzerkrankungen haben, die aufgrund der Trockenheit geschädigt sind und deswegen weggenommen werden müssen. Die Steige ist leider schmal; deswegen ist eine Vollsperrung erforderlich. Die Maßnahme ist ja auch schon länger geplant. Aber aus Naturschutzgründen konnte sie erst jetzt durchgeführt werden. Im Sommer wohnen dort Fledermäuse, sodass man in dieser Zeit nichts machen kann. (Zuruf von der CDU: Batman!) Im Winter wiederum obliegt uns für die Arbeiterinnen und Arbeiter, die das Ganze dort ausführen, eine Sicherheitspflicht, da es sich um eine steile Stelle handelt. Das heißt, dass man im Winter, wenn dort Eis und Schnee liegen, auch nicht arbeiten kann. Deswegen wurde diese Maßnahme jetzt im Oktober durchgeführt und die Steige dafür gesperrt. Das Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen hat jetzt entschieden, im Anschluss an diese Forstarbeiten auch gleich noch die notwendigen Fahrbahnsanierungen vorzunehmen. Das führt dazu, dass wir, meine ich, noch drei Wochen länger sperren. Letzten Endes ist es aber eine sinnvolle Entscheidung, denn es handelt sich um Synergieeffekte. Wir müssen die Umleitung nur einmal ausschildern, und die Menschen haben sich in den letzten Wochen ja auch ein Stück weit an die Umleitung gewöhnt. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Heiterkeit des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Die Menschen lieben die Um- leitung!) Daher hat man das in einem Rutsch gemacht, hat die Steige sozusagen dann komplett durch und dort auf längere Zeit hoffentlich keine Sperrungen mehr. Die Maßnahme wird gemeinsam von der Forstverwaltung und dem Straßenbauamt abgestimmt und durchgeführt. Die Umleitungen werden auch gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt. Die Gutenberger Steige hat ihre Umleitung über Grabenstetten, die Ochsenwanger Steige über Neidlingen. Daher haben wir zwei getrennte Umleitungen, die auch gar nichts miteinander zu tun haben. Wenn jetzt eine Person zufälligerweise beide Steigen befährt, hat sie natürlich zwei Mal die aufwendige Umleitung zu nutzen. Aber ich glaube, die Synergieeffekte, die wir dann in einem Rutsch haben, überwiegen. Das fällt jetzt halt einfach zusammen, aber es ist so. Zum Zeitrahmen kann ich Ihnen aber die positive Nachricht vermelden, dass wir Stand heute davon ausgehen, dass die Baumaßnahme tatsächlich am 21. November beendet ist und die Ochsenwanger Steige dann wieder geöffnet werden kann – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da fahren wir zu- sammen hoch!) rechtzeitig, bevor der Schnee kommt und man sie dann nicht mehr mit dem Rad befahren kann. Daher ist das, glaube ich, wenigstens eine positive Botschaft, dass wir Stand heute tatsächlich im Zeitplan sind. (Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und An- dreas Kenner SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angekommen. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 8 bis 13 können aus Zeitgründen heute hier nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen wie gewohnt und üblich schriftlich beantwortet und gemäß unseren Richtlinien für die Fragestunde mit dieser Antwort auch in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Die Fragestunde ist damit beendet. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F l o r i a n W a h l S P D – B o o s t e r i m p f u n g i n d e n P f l e g e h e i m e n a) Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner der baden-württembergischen Pflegeheime haben inzwischen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bzw. von den zentralen Impfteams eine Boosterimpfung erhalten? b) Bei wie vielen Pflegeheimen, die noch auf einen Impftermin warten und die sich dazu an die zentralen Impfteams gewandt haben, konnte ein Impftermin in den kommenden zwei bzw. vier Wochen zugesagt werden? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Die Impfungen in Pflegeheimen werden schwerpunktmäßig durch die niedergelassene Ärzteschaft durchgeführt. Die Sicherstellung der Auffrischimpfungen in den Pflegeeinrichtungen hat angesichts der besonderen Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner besondere Priorität. Das Land unterstützt die niedergelassenen Ärzte weiterhin bei den Impfungen durch 80 mobile Impfteams (MITs) im Land. Die Finanzierung von weiteren 75 MITs wird aktuell vorbereitet, sodass bei Bedarf – sofern das Kabinett dem Vorhaben zustimmt – insgesamt 155 mobile Impfteams die niedergelassenen Ärzte unterstützen können. Die Heimaufsichtsbehörden in den Land- und Stadtkreisen wurden gebeten, bei den Pflegeeinrichtungen im Land abzufragen, wie hoch die Quote der Auffrischimpfungen bei den erst- und zweitgeimpften Bewohnerinnen und Bewohnern zum Stichtag 15. November 2021 ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Rückmeldung der Einrichtungen in Ermangelung einer Rechtsgrundlage, die die Einrichtungen zur Rückmeldung verpflichtet, nur freiwillig erfolgen wird. Mit Beschluss der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 5. November 2021 wurde der Bund gebeten, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Pflegeeinrichtungen auch ohne Anlass und regelmäßig im Sinne eines Monitorings verpflichtet sind, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu den durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu übermitteln. Der Bund kommt dieser Bitte mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nun nach. Nun sollen die Einrichtungen die Daten und Auskünfte zweiwöchentlich übermitteln. Bei Bedarf wird das Land bei der Impfung in Heimen mit niedriger Impfquote die niedergelassene Ärzteschaft mit den mobilen Impfteams unterstützen. Durch die niedergelassene Ärzteschaft wurden (Stand 17. November 2021) ca. 300 000 Auffrischimpfungen bei den über 60-Jährigen durchgeführt. Dies beinhaltet die Impfungen in Pflegeheimen, jedoch auch alle anderen Impfungen an über 60-Jährigen. Nicht inkludiert in dieser Zahl sind die Heimbewohnerinnen und -bewohner, die noch nicht das 60. Lebensjahr überschritten haben. Insgesamt erhielten ca. 378 000 Personen aller Altersklassen durch die niedergelassene Ärzteschaft eine Auffrischimpfung. Laut Angaben der mobilen Impfteams haben ca. 35 000 Bewohnerinnen und Bewohner der baden-württembergischen Pflegeheime eine Auffrischimpfung erhalten (Stand 17. November 2021). Zu b: Für die Terminvergabe der mobilen Impfteams sind deren zwölf Standorte dezentral verantwortlich. Das Ministerium kann hierzu keine Aussage treffen. Mit dem Auftrag zur oben dargestellten Abfrage zur Quote der Auffrischungen wurden die Heimaufsichtsbehörden ebenfalls darum gebeten, bei Problemanzeigen vor Ort auf die Ane – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 sprechpersonen für die mobilen Impfteams zuzugehen, um zeitnah Impfangebote zu ermöglichen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – F i n a n - z i e r u n g d e s H o c h w a s s e r s c h u t z e s i n k l e i n e n G e m e i n d e n i m E n z k r e i s a) Inwiefern erachtet die Landesregierung die Kriterien für Zuschüsse zu Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere auch für den Bau teurer Regenrückhaltebecken, angesichts der beträchtlichen Kosten insbesondere für kleine Kommunen, wie Mönsheim im Enzkreis, im Falle von beispielsweise durch vergleichsweise geringe Betroffenenzahlen hervorgerufener Nichtzuschussfähigkeit und der gleichzeitig anzunehmenden zukünftig höheren Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen noch als zeitgemäß? b) Wie möchte sie künftig sicherstellen, dass auch kleine Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Hochwasserschutz zur Verfügung stellen können und nicht mangelnde Finanzierbarkeit zum Argument für nicht in Angriff genommene Hochwasserschutzmaßnahmen wird? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Die Landesregierung ist sich ihrer großen Verantwortung für den Hochwasserschutz bewusst. Hochwasserschutz war, ist und bleibt eine gewaltige und prioritäre Gemeinschaftsaufgabe. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass wir uns leider nicht zu hundert Prozent vor jedem Hochwasserereignis schützen können. Aber wir können und müssen versuchen, mit einer Kombination von verschiedenen Maßnahmen das Hochwasserrisiko zu senken. Dass wir Kommunen bei der Verbesserung des technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutzes finanziell unterstützen, ist für uns selbstverständlich und erklärtes landespolitisches Ziel, beispielsweise beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken. Sowohl technische als auch ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen sind in der Regel kostenintensiv und stellen für jede Kommune einen finanziellen Kraftakt dar. Die Verbesserung des Hochwasserschutzes an Gewässern, die in der Unterhaltungslast der Kommunen liegen, ist eine kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Dennoch unternimmt das Land auf freiwilliger Basis große Anstrengungen, um Städte und Gemeinden bei der Verbesserung des technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutzes finanziell zu unterstützen. Bei der Förderung der Kommunen ist das Land an das Haushaltsrecht gebunden, an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Von diesem haushaltsrechtlichen Grundsatz kann nicht abgewichen werden. Daher kann eine Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 nur erteilt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen ist. Für das komplexe Thema „Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge“ gibt es seit 2019 eine „Arbeitshilfe zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg“. Diese Arbeitshilfe gibt vor, wie die notwendigen Wirtschaftlichkeitsnachweise in Form von Nutzen-Kosten-Untersuchungen zu erbringen sind. Das führt zu einer einheitliche- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energ ren Anwendungspraxis, und das führt zu einer besseren Ver- gleichbarkeit. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Der Nutzen einer Hochwasserschutzmaßnahme bemisst sich grundsätzlich aus dem verhinderten Schaden. Seit 2019 wird erstmals auch der sozioökonomische Nutzen bewertet. Diese Vorgehensweise wird auch bei den Maßnahmen der Landesbetriebe Gewässer an den Landesgewässern praktiziert und ist mit dem Rechnungshof abgestimmt. Die Frage, inwieweit die Kriterien für Zuschüsse zu Hochwasserschutzmaßnahmen noch zeitgemäß sind, kann also klar mit Ja beantwortet werden. Für das geplante Hochwasserrückhaltebecken „Grenzbach“ in Mönsheim hatte eine Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2014 ergeben, dass die Maßnahme nicht wirtschaftlich ist. Aus diesem Grund konnte in der Vergangenheit keine Förderung erteilt werden. Die Gemeinde hat sich Ende Juli 2021 mit Schreiben an das Umweltministerium gewandt. Ihr wurde in Absprache mit der Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe empfohlen, sich an die untere Wasserbehörde des Enzkreises und das Regierungspräsidium zu wenden, um gemeinsam die Nutzen-Kosten-Untersuchung zu überprüfen, zu aktualisieren und eine mögliche Förderfähigkeit des Hochwasserrückhaltebeckens „Grenzbach“ zu ermitteln. Denn es war beispielsweise unbekannt, inwieweit bei den bisherigen Untersuchungen und Konzepten die Vorgaben der neuen Arbeitshilfe aus dem Jahr 2019 zur Anwendung gekommen sind. Bislang hat die Gemeinde keinen Kontakt zum Regierungspräsidium aufgenommen. Zu b: Der technische und ökologische Hochwasserschutz, das heißt der Bau von technischen Bauwerken wie Hochwasserrückhaltebecken etc., ist ein wichtiger Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor hochwasserbedingten Schäden. Aber es gibt auch andere wichtige Bausteine: Gemäß Hochwasserrisikomanagement gilt es, zusätzlich Maßnahmen anzugehen, die das Hochwasserrisiko vermindern. Dazu zählen z. B. die Flächenvorsorge – das Freihalten von Überschwemmungsflächen vor Bebauung –, die Alarm- und Einsatzplanung und die Informationsvorsorge von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen durch die Kommunen. Diese Maßnahmen sind in der Regel einfacher und kostengünstiger umsetzbar und insbesondere mit Blick auf ein extremes Hochwasserereignis ebenfalls essenziell. Die Landesregierung unterstützt darum die Gemeinden auch bei nicht technischen Maßnahmen des kommunalen Hochwasserrisikomanagements, z. B. durch Fortbildungen und bewusstseinsbildende Maßnahmen. Das Land wird die Kommunen weiterhin im Rahmen des Förderprogramms „Wasserbau und Gewässerökologie“ finanziell unterstützen, sofern für die Maßnahmen die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Auch in Zukunft können sich die Kommunen auf die finanzielle Unterstützung verlassen. So hat das Land in den letzten Jahren die Fördermittel für die Kommunen zur Finanzierung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerökologie weiter gesteigert: von rund 33 Millionen € im Jahr 2015 auf nunmehr knapp 51 Millionen € im Jahr 2021. Die Förderung erfolgt aus dem Kommunalen Investitionsfonds ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 giewirtschaft) (KIF). Der KIF wird aus dem Steueraufkommen vorab ent- nommen und ist damit gedeckelt. Würde man auch Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem deutlich schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis fördern, ginge dies automatisch zulasten anderer wichtiger Maßnahmen des KIF. Im Bereich des Wassers wären dies die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Eine weitere Maßnahme, die beispielsweise aus dem KIF gefördert wird, ist der Krankenhausbau. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n t o n B a r o n A f D – W e r t s t o f f e n t s o r g u n g d u r c h G e l b e S ä c k e u n d G e l b e T o n n e n i m D u a l e n S y s t e m a) Wie stellt sich die prozentuale Verteilung der Haushalte in Baden-Württemberg dar, die zur Wertstoffentsorgung die Gelbe Tonne einerseits oder den Gelben Sack andererseits nutzen? b) Wie ist es zu erklären, dass ein Teil der Haushalte in Baden-Württemberg Gelbe Tonnen zur Verfügung hat, andere dagegen Gelbe Säcke? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Über die Frage „Sack oder Tonne?“ entscheiden in Baden-Württemberg die öffentlich-rechtlichen Entsorger (kurz örE genannt), sprich die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte. Deshalb liegen dem Land keine detaillierten, auf die einzelnen Haushalte bezogene Daten vor. Nach den uns vorliegenden Angaben der örE ergibt sich auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet folgendes Bild: 68 % der Bürgerinnen und Bürger nutzen ein Sacksystem, 29 % ein Tonnensystem und 3 % andere Systeme wie Bringsysteme oder Sondersammelsysteme. Jedes Sammelsystem hat seine Vor- und Nachteile (vgl. die Antwort zu Abschnitt I Ziffer 4 der Landtagsdrucksache 16/4575). Die Landesregierung spricht sich weder für das eine noch das andere Sammel- und Transportmittel aus. Zu b: Ob Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen als Sammelsystem zur Verfügung stehen, wird in der sogenannten Abstimmungsvereinbarung nach § 22 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes geregelt. Diese Vereinbarung wird zwischen den örE und den dualen Systemen ausgehandelt und im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags fixiert. Verhandlungspartner sind also auf der einen Seite die örE, sprich die Kreistage, und auf der anderen Seite die privatrechtlichen dualen Systeme. Das Verpackungsgesetz – ein Bundesgesetz – sieht keine bundes- oder landeseinheitliche Lösung vor. Fraglich ist, ob ein Tonnen- oder Sacksystem in einer Rahmenvorgabe von den örE verbindlich in einer Rahmenvereinbarung festgestellt werden könnte. Eine solche Auslegung von § 22 Absatz 2 VerpackG ist rechtlich höchst umstritten und Gegenstand verschiedener, noch nicht höchstrichterlich entschiedener Gerichtsverfahren. Klar ist: Das Umweltministerium hat keine Möglichkeit, Vorgaben zu machen oder in den Abstimmungsprozess einzugrei- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie fen. Aus diesen Gründen sind die Sammelstrukturen von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Eine einheitliche Lösung wäre möglich, aber dafür müsste der Bundesgesetzgeber das Verpackungsgesetz ändern. Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, und der Bundesgesetzgeber war nicht gewillt, hier einzugreifen. Somit bleibt der Status quo des Nebeneinanders unterschiedlicher Erfassungsstrukturen bestehen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M a r t i n R i v o i r S P D – M o b i l e I m p f t e a m s a) Wie viele mobile Impfteams sind für die Gebietskörperschaften Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Göppingen und Landkreis Heidenheim im Einsatz? b) Sind die personellen und materiellen Ressourcen für die Organisation und das Impfen nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Aktuell sind für diese Region zehn mobile Impfteams am Standort Ulm verortet. Die letzte Zuteilung erfolgte am Freitag, 12. November, bei der zwei zusätzliche Teams für die genannte Region zugeteilt wurden. Nach der Rückmeldung des Standorts wird die Impfkapazität dieser Teams schnellstmöglich zum Einsatz gebracht. Zu b: Die niedergelassene Ärzteschaft erreicht derzeit nicht das notwendige Impftempo, sodass das Land mit den bereits 80 mobilen Impfteams die Impfkapazitäten im Land aufgestockt hat. Zusätzlich sollen weitere 75 Impfteams die Impfkapazität stärken. Dennoch wird die Leistung der mobilen Impfteams nur eine Unterstützung der niedergelassenen Ärzteschaft darstellen können, um Personen zu erreichen, die ansonsten schwer Zugang zur Regelversorgung bekommen würden. Einen Ersatz der Regelversorgung stellen die mobilen Impfteams nicht dar; die flächendeckende Versorgung muss durch die Ärzteschaft angeboten werden. Daher hat sich Herr Minister Lucha mit den Forderungen an den Bund gewandt, den Impfvorgang für die Ärzteschaft zu vereinfachen, sodass Formulare reduziert werden, der Impfstoff schneller bestellt werden kann und auch die Entlohnung je Impfung ansteigt, um dem Arbeitsaufwand insbesondere für die medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen gerecht zu werden. Bei beiden Letzteren ist der Bund den Forderungen bereits nachgekommen und hat Änderungen angekündigt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – U n t e r s t ü t - z u n g s k r ä f t e P r o g r a m m „ R ü c k e n w i n d “ a) Wer vermittelt den Unterstützungskräften im Programm „Rückenwind“ das Material des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) im Bereich Inklusion? b) Wie viele Verträge sind bisher konkret für das Programm „Rückenwind“ abgeschlossen und unterschrieben worden? e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ewirtschaft) Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Die Schulen werden durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) über die Möglichkeiten der Begleitung von Unterstützungskräften informiert. Sie erhalten im Bereich der Inklusion Hinweise zu spezifischen Materialien, zu der Gestaltung von Lernsituationen sowie zu den Besonderheiten im Bereich der Beziehungsgestaltung mit den Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus sind die Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleiter Inklusion, die Fachteams Inklusion der Regionalstellen sowie die sonderpädagogischen Fachkräfte der SBBZ in die Unterstützung der Schulen eingebunden. In der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften erhalten die Unterstützungskräfte so die notwendigen Informationen zur Ausgestaltung der Förderangebote. Zu b: Wir befinden uns in einer frühen Phase der Umsetzung des Programms. „Lernen mit Rückenwind“ ist so angelegt, dass das Programm sukzessive startet und als Prozess verstanden wird. Somit ist es möglich, dass sowohl Schulen als auch Unterstützungskräfte und außerschulische Kooperationspartner jederzeit in das Programm einsteigen können. Nach der Registrierung von externen Unterstützungskräften und außerschulischen Kooperationspartnern erfolgt derzeit das sogenannte Matching. Den konkreten Startpunkt des Programms legen die Schulen vor Ort selbst fest. Mit den Bestandslehrkräften kann bereits begonnen werden, sukzessive folgen dann die Kooperationspartner und die einzelnen externen Unterstützungskräfte. Erste Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind bereits getroffen, und Bildungsgutscheine können von den Schulen ausgegeben werden. Derzeit werden durch die Regierungspräsidien die Verträge mit den Unterstützungskräften gefertigt. Die ersten Verträge wurden bereits in der Woche nach den Herbstferien erstellt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – R ü c k - z a h l u n g C o r o n a s o f o r t h i l f e n a) Wie bewertet die Landesregierung die Fristsetzung für die Rückmeldung des Liquiditätsengpasses für die Coronasoforthilfen? b) Ist die Rückmeldung für betroffene Unternehmen ohne Hilfe eines Steuerberaters etc. zu erstellen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Die Soforthilfe Corona unterliegt nach § 93 a der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 13 der Mitteilungsverordnung (MV) der Mitteilungspflicht an die Finanzbehörden. Die von den Bewilligungsstellen elektronisch zu übermittelnden Daten werden in das Steuerkonto der jeweils steuerpflichtigen Personen eingespeist und bei der Veranlagung berück- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tou sichtigt. Um die Daten eindeutig zuordnen zu können, wer- den seitens der Finanzverwaltung verschiedene Kriterien als Prüfungsmaßstab herangezogen, die aus § 93 c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d der AO resultieren. Um die vorliegende Mitteilungspflicht vorschriftsgemäß erfüllen zu können, werden von der L-Bank als auszahlender Stelle von allen unterstützten Unternehmen und Selbstständigen daher im genannten Rückmeldeverfahren die aktuelle Steuer-ID und/oder Steuernummer sowie deren Geburts- oder Gründungsdatum erhoben. Die Fristsetzung für die Rückmeldung über diese Daten auf den 19. Dezember 2021 ergibt sich dabei aus der zwingend, bundesgesetzlich festgelegten Frist der Finanzverwaltung in § 13 Absatz 3 MV, nach der bereits bereinigte Daten im vorgegebenen Format bis spätestens zum 28. Februar 2022 zu übergeben sind. Um diese von der Bundesfinanzverwaltung vorgegebene Frist einhalten zu können, müssen die Daten einige Zeit vorher bei der L-Bank für die Aufbereitung vorliegen. Im Anschluss hieran ist laut der mit dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarung außerdem bis zum 30. Juni 2022 die Endabwicklung und -abrechnung über die Soforthilfe mit dem Bund vorzunehmen und eine entsprechende Schlussberichterstattung zu leisten. Zudem wurde das nun aufgesetzte Verfahren auch dazu genutzt, die Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger an ihre Mitteilungs- und möglicherweise auch Rückzahlungsverpflichtungen, die bereits seit der Antragstellung bestehen, zu erinnern. In diesem Zusammenhang sei auch auf die sich aus der Verwaltungsvorschrift ergebenden Selbstüberprüfungsverpflichtungen hinzuweisen. Demnach sind Abweichungen des realen Liquiditätsengpasses gegenüber dem im Antrag erklärten Liquiditätsengpass mitzuteilen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus prüft derzeit zusammen mit der L-Bank, welche Möglichkeiten für eine Fristverlängerung bestehen. Ziel ist es, den Betroffenen mehr Zeit für die Rückmeldung einzuräumen. Zu b: Laut der Verwaltungsvorschrift zur Soforthilfe Corona sind Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe dazu verpflichtet, nachträgliche Änderungen, die auf die Soforthilfe oder ihre Höhe Einfluss haben könnten, der L-Bank als Bewilligungsstelle mitzuteilen. Ebenso sind Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe nach dieser Verwaltungsvorschrift dazu verpflichtet, im Bedarfsfall der Bewilligungsstelle erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Insofern handelt es sich bei den vorliegenden Überprüfungs- und Mitteilungspflichten um Selbstauskunftspflichten, die durch die Empfängerin oder den Empfänger der Soforthilfe selbst zu erfüllen sind. Aus diesem Grund wurden ausführliche Informationen zum Verfahren selbst, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Onlineportal, eine Berechnungshilfe für möglicherweise vorliegende Rückzahlungsbedarfe sowie allgemeine FAQs zur Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Ebenso stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline der L-Bank für Rückfragen bereit. Trotzdem werden viele Unternehmerinnen und Unternehmer individuelle Fragestellungen vermutlich auch an ihre Steuerberatungen, an Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer oder Rechtsanwaltskanzleien herantragen, da im Zuge der späteren Überbrückungshilfen und der dortigen ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 urismus) zwingenden Antragstellung über „prüfende Dritte“ dieser Personenkreis von einer Vielzahl von Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern inzwischen eng im Bereich der Coronahilfen eingebunden wurde. Deshalb ist die gewählte Vorgehensweise auch u. a. mit den Steuerberaterkammern des Landes abgestimmt. *
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und anderer Vorschriften zur Umsetzung der Eingliederung des Landesgesundheitsamtes in das Sozialministerium – Drucksache 17/1077 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Sozialminister Lucha. – Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerrat hat am 27. Juli 2021 den Beschluss gefasst, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zu beauftragen, im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum das Landesgesundheitsamt bis zum 31. Dezember 2021 in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration einzugliedern. Diese Eingliederung macht in formaler Hinsicht vor allem redaktionelle Anpassungen des Gesundheitsdienstgesetzes, des sogenannten ÖGD-Gesetzes, sowie weiterer landesrechtlicher Vorschriften erforderlich. Deswegen beraten wir heute in erster Lesung die Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und anderer Vorschriften zur Umsetzung der Eingliederung des LGA in das SM. Diese Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Sozial- und Gesundheitsministerium ist für den öffentlichen Gesundheitsdienst außerordentlich wichtig. Vorweg: Selbstverständlich wird durch diese Eingliederung, sprichwörtlich gesagt, das Rad nicht neu erfunden. Aber was wollen wir? Wir wollen Aufgaben bündeln, Synergieeffekte nutzen und natürlich den öffentlichen Gesundheitsdienst – das haben uns die letzten 21 Monate ja gezeigt – insgesamt stärken und zukunftsfähig machen. Der öffentliche Gesundheitsdienst gehört neben der ambulanten und der stationären Versorgung als dritte Säule mehr denn je zur Basis der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Bevölkerungsmedizinische Gesichtspunkte haben eine immense Bedeutung erhalten. Das hat uns die Coronapandemie sehr eindrücklich und auch sehr bitter vor Augen geführt. Das gilt auf allen und für alle Ebenen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, auch unabhängig von der Coronapandemie. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP/DVP, wir haben auf Bundesebene bis gestern in der AG 12 den zukünftigen Koalitionsvertrag in diesem Punkt gemeinsam verhandelt. Wir haben gute Ergebnisse gemeinsam hinbekommen, wie wir zukünftig den ÖGD auch von Bundesseite weiter stärken können und wie Bund, Länder und Kommunen noch stärker zusammenarbeiten können. (Minister Manfred Lucha) Ich nenne nur die Stichworte: Auftreten neuer Infektionserkrankungen, demografischer Wandel, Klimawandel, „Health in All Policies“, Gesundheit als Gesellschaftsziel, Umsetzung der Ottawa-Konvention. Wir haben heute Morgen über die Klimakonferenz in Glasgow gesprochen. Ja, es gibt die Millenniumsziele. Eines der großen Millenniumsziele muss der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sein. Dabei spielen Gesundheitsfragen in allen Lebensbereichen herausragende Rollen. Das haben wir in diesem Hohen Haus schon mehrfach qualifiziert diskutiert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Aus diesem Grund – das sehe ich auch so – muss der öffentliche Gesundheitsdienst seine traditionellen Schutz- und Überwachungsaufgaben um steuernde, partizipative, also anteilnehmende, gesundheitsfördernde und multiprofessionelle Tätigkeiten nach dem ÖGD-Gesetz erweitern. Für die operative Bewältigung dieser Aufgaben ist die Eingliederung des LGA ins SM und die damit einhergehende Bündelung der personellen und sachlichen Ressourcen unumgänglich. Das Landesgesundheitsamt als neue Abteilung des Ministeriums wird dabei auch weiterhin den Schwerpunkt auf die Funktion als fachliche Leitstelle richten. Dabei wird es selbstverständlich weiterhin u. a. die Landesregierung, andere Stellen, die Regierungspräsidien und die Gesundheitsämter beraten, wird fachliche und konzeptionell unterstützende Drehscheibe zwischen Wissenschaft, Politik und Verwaltung sein und weiterhin die Funktion der Fachaufsicht ausüben. Die Eingliederung des Landesgesundheitsamts dient daher sowohl der strukturellen als auch der inhaltlichen Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Neuausrichtung ist längst überfällig. Ich habe Ihnen hier auch schon mehrfach darüber berichtet. Der Bund hat einen Beitrag zur Neuausrichtung des ÖGD durch Finanzmittel im Rahmen des Pakts für den ÖGD geleistet. Ich darf noch einmal sagen, dass ich die Ehre hatte, für die sogenannten B-Länder die Vertretung zu übernehmen, zusammen mit meiner damaligen bayerischen Kollegin, die nicht mehr im Amt ist. Uns wurde bis 2025 ein Betrag des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Wir haben jetzt auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP/DVP, im Hinblick auf den Koalitionsvertrag gemeinsam beschlossen, dies zu stabilisieren, zu verfestigen und die Länder weiterhin stark zu unterstützen. Das Land Baden-Württemberg ist derzeit das einzige der 16 Bundesländer, das die erste Tranche des Pakts für den ÖGD aus Eigenmitteln – – Dafür gebührt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzlicher Dank, weil Sie uns die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt haben, sodass wir die erste Tranche, die 237 Stellen, konsequent umsetzen können und diese konsequent vom Bund kofinanziert bekommen. Das ist eine große Vorbildleistung innerhalb der gesamten Republik. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Mittel werden genutzt für den notwendigen Personalaufwuchs im ÖGD, für die weitere professionalisierte, bidirektionale Digitalisierung im ÖGD, für Fort-, Aus- und Weiterbildung, für die Steigerung der Attraktivität. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Diese Themen werden der neuen Abteilung fachlich neu zugeordnet; dann werden sie gebündelt und neu gesteuert. So schaffen wir auch wieder Spielräume für weitere notwendige Aktivitäten. Sie wissen, mit wie wenig Personal wir diese Jahrhundertaufgabe bewältigen müssen. Mit dieser Eingliederung stellt die Landesregierung die Weichen für die Zukunft, hin zu einem bürgerorientierten öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich bitte Sie – gerade, nachdem ich jetzt aus den Bundesverhandlungen komme; wir sind nun absolut an der Spitze der Bewegung für einen modernen, zukunftsfähigen, den Bürger stark machenden öffentlichen Gesundheitsdienst – um Ihre Unterstützung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Minister. Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE darf ich der Kollegin Petra Krebs das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Petra Krebs GRÜNE
Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesundheitsamt ist die Drehscheibe zwischen Gesundheitsbehörde, Politik und Wissenschaft. – Sie sehen, der Minister und ich lesen dieselben Seiten. – Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bisher bereits die Fachaufsicht innehatte, macht es durchaus Sinn, dass das Landesgesundheitsamt nun auch unmittelbar beim Ministerium angesiedelt ist. Wir haben gerade in den Monaten der Pandemie gemerkt, wie wichtig ein enger und schneller Austausch zwischen politischer und gesundheitsfachlicher Verantwortung ist. Es hat sich in besonderem Maß gezeigt, wie wichtig es ist, dass diese Drehscheibe rundläuft, um schnell und unkompliziert strategische und wissenschaftliche Einschätzungen für die Bewältigung der Coronakrise verfügbar zu haben. Durch die Eingliederung wird also nun die fachliche Beratung der Gesundheitspolitik durch einen vereinfachten Austausch zwischen ministerieller Ebene und öffentlichem Gesundheitsdienst langfristig optimiert. Eines ist sicher: Wir sind auf die Expertise des Landesgesundheitsamts auch über Corona hinaus angewiesen. Das Landesgesundheitsamt ist in Fragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes – auch dazu hat der Minister gerade etwas gesagt – die fachliche Leitstelle für die Landesregierung, aber auch für die Regierungspräsidien und die Gesundheitsämter in den Landkreisen. Das beinhaltet z. B. Fragen zu Gesundheitsschutz, Epidemiologie, Hygiene, Heimaufsichten, Infektionsschutz, aber auch Gesundheitsförderung sowie Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung und -versorgung. Die Pandemie hat uns vieles gelehrt; eines aber besonders: Wir müssen Gesundheit und Gesundheitspolitik neu denken. Wir brauchen auf allen Ebenen des politischen Handelns ver- (Petra Krebs) stärkt eine sogenannte Public-Health-Perspektive, die die öffentliche Gesundheitsvorsorge in vielen Bereichen unseres Zusammenlebens vertieft. Das bedeutet, dass Gesundheit nicht auf biomedizinische Ansätze reduziert wird; denn unerlässlich für eine nachhaltige Bewältigung der Pandemie ist auch die Analyse der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren, die zu der Krise geführt haben. Hier kann das Landesgesundheitsamt mit seiner thematischen Ausrichtung und als Bindeglied zwischen Politik, Wissenschaft und Gesundheitsbehörde eine sehr wichtige Rolle spielen. Es ist also folgerichtig, Strukturen zu schaffen, um einen optimalen Austausch zwischen Politik und fachlicher Expertise garantieren zu können. Ebendies wird durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geschehen. Dann wird diese sogenannte Drehscheibe noch geschmeidiger laufen. Dazu tragen wir bei, indem wir das Landesgesundheitsamt in das Sozialministerium integrieren. Alles, was darin implementiert ist, hat Ihnen der Minister schon erklärt. Damit werde ich Sie jetzt nicht mehr ärgern. Jetzt ist die Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren. Ich bin mir aber sicher, dass wir dort übereinkommen und dem Gesetzentwurf zustimmen können. Meine Fraktion wird es tun. Bleiben Sie gesund. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Kollegin Krebs. – Als nächster Redner hat Herr Abg. Stefan Teufel für die CDU-Fraktion das Wort.
Stefan Teufel CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mitten in dieser Pandemie ist uns klar, dass das Gesundheitswesen als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine besondere Rolle bekommt. Auch die Enquetekommission, die wir Anfang des nächsten Jahres einrichten werden, wird dieses Thema intensiv behandeln. Bei allen organisatorischen Veränderungen, die das Gesundheitswesen in den nächsten Jahren vollziehen muss, ist und bleibt es die größte Herausforderung, dass wir im Landesparlament unseren Fokus weiter auf die personellen Ressourcen richten werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Armin Waldbüßer GRÜNE und Florian Wahl SPD) Geehrte Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Gesundheitsdienst wurde in der ersten Phase der Pandemie genauso überrollt wie alle anderen Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Trotzdem hat er dank des großen Engagements seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine tragende Rolle im Kampf gegen die Pandemie gespielt, und er wird auch weiter gebraucht werden. Die CDU-Fraktion dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes vor Ort und bittet auch in den nächsten Wochen und Monaten um tatkräftige Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Sozialministerium die ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 politische und fachliche Verantwortung mit der organisatorischen und personellen Zuständigkeit zusammenzuführen. Zudem erwarten wir von der damit verbundenen Bündelung der bisher an verschiedenen Stellen vorhandenen Zuständigkeiten eine deutliche Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Angesichts dessen hat es uns nicht überrascht, dass im Rahmen der Anhörung zu Fragen der Eingliederung des Landesgesundheitsamts in allen Rückmeldungen, insbesondere auch in den Rückmeldungen des Landkreistags Baden-Württemberg, die Eingliederung grundsätzlich unterstützt wurde. Durch die Evaluation nach spätestens drei Jahren wird sichergestellt, dass die mit dem Gesetz verbundenen Ziele auf der weiteren Wegstrecke nicht aus dem Blick geraten. Ich würde mich freuen, wenn dieses Vorhaben breite Unterstützung hier im Hohen Haus finden würde, und ich freue mich auf einen guten, konstruktiven Dialog im Sozialausschuss. Vielen Dank und Glück auf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Nach dem Kollegen Teufel für die CDU-Fraktion erteile ich für die SPD-Fraktion dem Kollegen Florian Wahl das Wort.
Florian Wahl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute über 50 000 Neuinfektionen in Deutschland, davon 8 000 Neuinfektionen allein in Baden-Württemberg. Die Intensivstationen laufen voll. Die BWKG hat gerade vor einer halben Stunde noch einmal ganz dramatisch Alarm geschlagen. Momentan sind 60 000 Menschen in Baden-Württemberg mit Corona infiziert. Die Situation ist mehr als ernst. Professor Drosten sagte gestern: „Wir haben keine Pandemie der Ungeimpften, sondern wir haben eine Pandemie.“ (Beifall des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Eines muss man wirklich sagen: In dieser Notsituation ist konkretes, ist schnelles, ist konsequentes Handeln erforderlich. Das brauchen wir jetzt. Wir brauchen jetzt keine Verwaltungsstrukturdebatten. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD) Sehr geehrter Herr Minister, es ist leider symptomatisch für Ihr Agieren an vielen Stellen in der gesamten Pandemie: Zum falschen Zeitpunkt setzen Sie die falschen Prioritäten. Das findet nicht unsere Unterstützung. Das Landesgesundheitsamt hat seit den Neunzigerjahren schon einige Strukturreformen hinter sich. Eines muss man feststellen: Kaum eine hat die Situation im Vergleich mit der vorherigen verbessert. Jetzt soll das Landesgesundheitsamt direkt in das Ministerium integriert werden. Um es vorneweg deutlich zu sagen: Wir unterstützen jede bessere Verzahnung zwischen dem Landesgesundheitsamt und dem fachlich zuständigen Ministerium, aber wir unterstützen keinesfalls, dass nun der Sozialminister in eine doch ziemlich unabhängige Instanz – sie ist auch als unabhängige Instanz gedacht –, das Landes- (Florian Wahl) gesundheitsamt, hineinregiert. Das Landesgesundheitsamt muss eine unabhängige Instanz bleiben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Sehr geehrter Herr Lucha, mit dieser Aktion zur Unzeit gefährden Sie das Vertrauen in diese Institution. Sie haben in den letzten Wochen immer wieder mal Vorschläge zu allen möglichen Themen – von Impfpflichten bis zu anderen Themen – herausgehauen, auch vieles, was wieder korrigiert werden musste. Wenn wir uns jetzt vorstellen, Sie würden nach Ihren doch manchmal auch unbeherrschten Vorschlägen direkt auf Ihre Abteilung 7 Druck machen, dass sie diese auch noch wissenschaftlich legitimieren solle: Deswegen ist die Unabhängigkeit des Landesgesundheitsamts so wichtig, damit das nicht passiert. Deswegen unterstützen wir dies nicht. Das Landesgesundheitsamt hat die Aufgabe, als fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst die Landesregierung, die Regierungspräsidien und die Gesundheitsämter auf den Gebieten des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Das, was jetzt passiert, ist schon ein wirklicher Eingriff in die Architektur des öffentlichen Gesundheitsdienstes und wird diesen auch verändern. Aus unserer Sicht soll damit eigentlich Handeln vorgetäuscht werden. Grüne und SPD haben bereits vor acht Jahren – wir haben im Ausschuss schon darüber geredet – gemeinsam die Anhörung „Vom Tuberkulosearzt zum Gesundheitsmanager – Neues Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ gemacht. Damals – und auch sehr oft danach – haben wir gehört, was die Probleme im ÖGD sind. Wenn wir heute die gleiche Anhörung machen würden, dann würden wir die gleichen Kritikpunkte hören, die wir vor acht Jahren gehört haben. Sie haben in den letzten Jahren als Minister an dieser Stelle nicht gehandelt. Deswegen sind wir in dieser Situation; daran ändert auch diese Gesetzesnovelle nichts. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Ministers Manfred Lucha) Diese prekäre Situation ist vergleichbar mit dem Kinderschutz. Es wurde appelliert, es wurde geredet, es wurde immer wieder gefordert, aber trotz offensichtlichem Handlungsbedarf hat man es nicht geschafft, den ÖGD anständig aufzustellen. Was ist – wir hatten dieses Thema erst vor Kurzem – mit den Einschulungsuntersuchungen, die während der Pandemie eingestellt werden mussten, und zwar nicht nur für ein paar Wochen, sondern für Monate? Was ist mit den HIV-Tests, die teilweise bis heute nicht wieder angelaufen sind? Und vor allem, was ist mit der Kontaktnachverfolgung bei Personen? Die Behörde ist heillos überfordert – ein echtes Problem. Gerade jetzt zeigt sich wieder: 60 000 Menschen sind infiziert, es wird nicht nachverfolgt. Dabei hilft uns dieses Gesetz keinen Deut weiter. Deswegen können wir es nicht unterstützen. Eines muss man sagen: Es ist toll, dass von Bundesseite 5 Milliarden € auf den Tisch gelegt worden sind, um den ÖGD in den Ländern zu stärken. Es ist gut, dass sich das dann auch im Stellenplan wiederfindet. Aber es liegt kein Konzept vor. Daran ändert auch das Gesetz nichts. Deswegen findet es auch nicht unsere Unterstützung. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Grundsatz, wenn man ein Gesetz einbringen möchte, wenn man ein Gesetz beschließen möchte, ist immer, dass man reflektiert: Bringt uns dieses Gesetz voran? Bringt es Synergien? Insbesondere wenn man in dieser aktuell schwierigen Situation, in der wir in Baden-Württemberg, in Deutschland sind, ein Gesetz zum Gesundheitswesen einbringen will, verpflichtet es die Landesregierung, dies noch stärker zu überdenken. Aus dem Gesetzentwurf geht in keiner Weise hervor, was das Gesetz bringen soll außer Mehrkosten, mehr Bürokratie und einen größeren Hofstaat für den Sozialminister. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Zum Stichwort Bürokratie: Man muss sich schon auf der Zunge zergehen lassen, was dann alles geändert werden muss, nämlich das Gesundheitsdienstgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, das Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose und die entsprechende Verordnung dazu, die Badegewässerverordnung, die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung, die Weiterbildungsverordnung – Hygiene, die Schuluntersuchungsverordnung, die Gebührenverordnung des Sozialministeriums, und das alles soll natürlich finanzneutral geschehen. Ich sage da nur: Wer’s glaubt, wird selig. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Florian Wahl SPD) Interessant ist Ihre Argumentation. Sie haben von Synergien gesprochen. Frau Krebs hat gesagt, es werde alles geschmeidiger. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! Das ist es!) Es gab ja Rückmeldungen. Die meisten haben gesagt: „Er will es eh machen. Warum sollen wir uns dann in der Anhörung groß einbringen?“ Aber es gab eine interessante Rückmeldung, bei der die Frage gestellt wurde: Warum bleibt das Referat 96 – Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst – beim Regierungspräsidium? Darüber kann man ja nachdenken, dass man, wenn man schon alles in den Hofstaat einbringen will, sagt: „Wenn, dann alles.“ Aber in der Begründung heißt es, dieser Übergang habe nicht im Kabinettsbeschluss vom 27. Juni gestanden. Dann ist natürlich klar, dass man das nicht macht. (Vereinzelt Heiterkeit) Insofern ist das als Begründung schon bemerkenswert. Die Bewertung, ob das dann geschmeidig ist und Synergien schafft, überlasse ich Ihnen. (Jochen Haußmann) Ich frage mich: Warum machen wir überhaupt Anhörungen? Wenn es heißt: „Der Kabinettsbeschluss ist sakrosankt; was darin steht, wird gemacht; alles andere wird nicht geändert“, dann braucht man künftig eigentlich keine Anhörungen mehr zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wir haben das Gefühl, Herr Minister Lucha, Sie lassen sich ein Stück weit davon leiten, Ihr Ministerium zu vergrößern. Eindrucksvoll sind die Stellenanhebungen und die Stellenmehrungen in den Leitungsfunktionen. In der Begründung ist zu lesen: Mit Integration des Landesgesundheitsamtes in das Sozialministerium werde eine neue Abteilung geschaffen, mit der Stellenhebungen insbesondere in der B-Besoldung ... einhergingen. Interessant ist auch, dass es heißt, Kosten entstünden dadurch keine – wer’s glaubt, wird selig –, Mehrausgaben würden über globale Minderausgaben gegenfinanziert; mittelfristig gebe es auch Einsparungen. Das sind Taschenspielertricks, die wir in der Haushaltsberatung schon entsprechend dargestellt haben. Aber das geht auf Kosten des Personals in anderen Bereichen. Deswegen hilft diese Integration dem öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg nicht. Wir fragen uns schon: Wäre es nicht sinnvoller, Herr Minister, die Mittel zur Deckung der strukturellen Mehrkosten, die damit auf uns zukommen, in die Stärkung der Gesundheitsämter vor Ort zu investieren? Die müssen wir doch unterstützen. Man sollte keine Aufblähung im Sozialministerium machen, sondern wir sollten vor Ort entsprechend investieren. Ganz interessant ist: Wir kehren zur Kameralistik zurück; das nur nebenbei. Wir haben dann im Grunde genommen weniger Transparenz. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Zurück in die Stein- zeit!) Die Grundsatzüberlegung, die man anstellen sollte – Kollege Wahl hat es auch ausgeführt –, ist: Wir brauchen mit dem Landesgesundheitsamt eine Institution, die unabhängig, die eigenständig ist. Künftig wird volle Weisungsgebundenheit gegenüber dem Minister bestehen. Insofern stellen wir ihre Unabhängigkeit infrage. Das Landesgesundheitsamt wird zurückgestuft in eine Abteilung des Sozialministeriums. Wir Freien Demokraten meinen, es wäre besser, ein Landesgesundheitsamt zu behalten, das den Gesundheitszielen verpflichtet ist und nicht den Vorstellungen des Ministers und seines Ministeriums. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil wir ihn nicht als Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Bernhard Eisenhut für die AfD-Fraktion das Wort. – Bitte sehr. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021
Bernhard Eisenhut AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung folgt der Annahme, dass eine Zentralisierung auch im Bereich des Landesgesundheitsamts zu einer besseren Erfüllung seiner Aufgaben führen wird. Sie verspricht sich mit ihrem Gesetzentwurf effektivere Arbeit und Synergieeffekte. Zitat: Der Gesetzentwurf leistet vielmehr einen Beitrag zu einer klaren und strukturierten Aufgabenerfüllung durch das Sozialministerium, die mit einer Verbesserung der Wahrnehmung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Bevölkerung verbunden ist. Leider erfährt man jetzt aber in der vorgelegten Begründung zur Gesetzesänderung überhaupt nicht, was die Landesregierung unter „klarer und strukturierter Aufgabenerfüllung“ versteht. Ebenfalls kein Wort dazu, inwiefern der öffentliche Gesundheitsdienst bei der Bevölkerung besser wahrgenommen werden soll. Oder anders gefragt: Was bringt eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sich am Ergebnis nichts ändert? (Beifall bei der AfD) Was sich ganz sicher ändert, ist der Mehrstellenbedarf, der sich im Zuge der organisatorischen Eingliederung in das Ministerium ergibt. Das heißt, die Verwaltung wird wieder einmal aufgebläht. (Abg. Carola Wolle AfD: Genau!) Meine Damen und Herren, der Grundgedanke, Organisationsstrukturen zu schaffen, die sowohl effektiv als auch effizient sind, ist grundsätzlich richtig und gut. Die Frage ist jedoch, ob ein größeres Gebilde in der Lage ist, diese Erwartungen zu erfüllen. Denn erfahrungsgemäß neigen große Gebilde zu extremer Langsamkeit und Trägheit. Diese Gefahr erkannte auch der Normenkontrollrat, der daher eine Evaluierung nach zwei Jahren empfiehlt. Zusammenfassend: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist an entscheidender Stelle vage und nichtssagend formuliert. Wir sind also auf die weiteren Diskussionen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1077 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes – Drucksache 17/1152 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Verkehrsminister Hermann. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßengesetzes scheint auf den ersten Blick eine Formalie zu sein. Da wird eine Mobilitätszentrale aus einer Abteilung des Regierungspräsidiums Tübingen in das Verkehrsministerium integriert. Das wäre ein etwas oberflächlicher Blick und entspricht auch nicht dem, was sich dahinter verbirgt. Es geht darum, dass wir zentrale Aufgaben, wichtige Zukunftsaufgaben in das Verkehrsministerium holen, um damit auch die beste Entwicklung zu ermöglichen. Die Tatsache, dass es diese Abteilung 9 im Regierungspräsidium Tübingen überhaupt gibt, ist auf die teufelsche Verwaltungsreform zurückzuführen, wonach zentrale Aufgaben an die Regierungspräsidien ausgelagert wurden, die vorher Sonderinstitutionen gewesen sind. Ich meine, dass es an der Zeit ist, dass wir diese Aufgaben zurückholen, damit wir in Zukunft und auf Dauer effizient Herausforderungen annehmen können. Es geht darum, die Digitalisierung und Vernetzung im Verkehrssektor so zu entwickeln, dass sie vor allem den Zielen unserer Politik besser dienen können. Es geht schließlich um die Steuerung von Mobilität. Es geht um die Entwicklung, Förderung und Nutzung von Mobilitätsdaten. Es geht um die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger. Das alles wollen wir bündeln, wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Es geht sowohl darum, den Verkehr auf der Straße besser funktionieren zu lassen, als auch darum, den öffentlichen Verkehr optimal zu steuern. Wir wollen für die möglichen Fahrgäste oder die möglichen Fahrenden in Pkws die besten Informationen sicherstellen, damit sie möglichst gut unterwegs sein können. Wir werden mit dieser Reform, die wirklich weitreichend ist, unsere Entscheidungsprozesse verkürzen, verdichten und auch einheitlich steuern können. Ich glaube, das ist ein wichtiges positives Element dieser Veränderung. Wir verändern nicht nur die Organisation, sondern wir stärken auch die Aufgabe der Digitalisierung und der Vernetzung. Wir hatten schon vor wenigen Monaten eine Änderung des Straßengesetzes, mit der wir die Landessstelle für Straßentechnik – so hieß diese Einrichtung einst – in „Mobilitätszentrale“ umbenannt haben. Im ersten Schritt war das ein Wechsel des Namens, aber im zweiten Schritt war dahinter die Veränderung verborgen: weg von der alten Landesstelle hin zu einer modernen Mobilitätszentrale, die moderne technische Möglichkeiten nutzt. Wir wollen in Baden-Württemberg in vielen Feldern Vorreiter sein, auch in der Stärkung der Digitalisierung im Bereich der Mobilität – man könnte auch sagen: Stärkung der digitalen Mobilität. Das ist kein Selbstzweck nach dem Motto „Wir wollen modern sein“, sondern es hat einen tiefer gehenden Grund. Wir glauben, dass wir mit diesen Techniken nachhaltige Mobilität, klimafreundliche Mobilität und sichere Mobilität nutzen und fördern können und damit insgesamt die Mobilitätssituation auf den Straßen und im Verkehrsnetz von Baden-Württemberg verbessern können. Ich meine, dass in diesen Technologien viele Chancen stecken und dass wir die großen Herausforderungen damit besser bearbeiten können, beispielsweise die Entwicklung von Mobie – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 litätskonzepten auf der Grundlage von neuen und umfassenden Daten. Das ist eine wichtige Maßnahme, die wir in letzter Zeit ergriffen haben, dass wir mit MobiData BW praktisch eine Datenplattform aufbauen, die ein wesentliches Element dieser neuen Einrichtung ist. Wir denken, dass wir mit diesen Daten die Verkehrssteuerung so optimieren können, dass am Ende weniger Emissionen anfallen, weil der Verkehr besser fließt – z. B. auf der Straße –, dass wir mehr Klimaschutz dadurch erreichen, dass wir den Menschen, die unterwegs sind, zeigen, dass es unterschiedliche Formen der Mobilität gibt, dass wir die verschiedenen Verkehrsträger miteinander vernetzen können. Wir geben dazu Informationen, dass das möglich ist. Vor allem soll die Verkehrssicherheit gestärkt werden, indem z. B. frühzeitig und proaktiv Autofahrende gewarnt werden. Heute ist es so, dass sie bei einem gängigen Navigationsgerät die Staus eher hinterher erfahren und nicht proaktiv. Wir wollen dahin kommen, dass man, wenn man ins Auto steigt, schon weiß, wo in zwei Stunden ein Stau entsteht, den es zum Zeitpunkt der Abfahrt noch nicht gibt. Ich glaube, dass wir durch diese Informationen mehr Teilhabe ermöglichen können, z. B. dass Menschen mit Behinderungen, etwa Menschen im Rollstuhl, schon wissen, wo es eine barrierefreie Haltestelle gibt, wo man gut einsteigen kann und in welchen öffentlichen Verkehrsmitteln es noch einen Platz gibt. Nicht zuletzt ist es auch eine wirtschaftliche Frage. Wenn wir, Baden-Württemberg als Land moderner Mobilität, nicht auch die modernsten Mittel nutzen und einsetzen, dann sind die einzelnen Fahrzeuge zwar schön, aber wenn man sieht, dass das Gesamtsystem nicht modern ist, ist das, meine ich, ein schlechtes Verkaufsargument. Es ist insgesamt wichtig, dass wir auf diese Art und Weise zeigen: Moderne Mobilität besteht aus Fahrzeugen, aus Netzen, aus Systemen, aus der Nutzung von digitalen Technologien, auch durch jene, die das System steuern und begleiten. Wir fördern neue Mobilitätsformen wie z. B. Ridepooling oder Ridesharing mit diesen Daten, und wir können auch den öffentlichen Verkehr auf diese Art und Weise, sage ich einmal, dezentralisieren und individualisieren, indem wir auf diesem Weg auch automatisierten On-Demand-Verkehr entwickeln können. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es sind eine Menge Aufgaben. Es ist, meine ich, auch wichtig, dass eine moderne Mobilitätszentrale – wir nennen sie „Die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg“ – das alles bewältigt und bearbeitet und vor allem das Mobilitätsmanagement in der Region stärkt usw. Jetzt könnten Sie fragen: Warum haben Sie das alles nicht schon früher gemacht? Wir haben schon früh angefangen und haben das auch schon in vielen Feldern begonnen. Jetzt bündeln wir unsere verschiedenen Aktivitäten. So haben wir beispielsweise am Feldberg bereits ein digitales System des Parkleitens und der Parkplatzverteilung, wir haben in Karlsruhe unser digitales autonomes Testfeld, wo wir verschiedene Dinge im öffentlichen Verkehr, der automatisiert ist, in Shuttleverkehren ausprobieren. Ferner bearbeiten wir dort Verkehrssicherheitsfragen. Dieses Testfeld wird natürlich dort weiter betrieben, aber eben begleitet von dieser neuen Abteilung. (Minister Winfried Hermann) Wir haben im Bereich des öffentlichen Verkehrs in diesem Jahr begonnen, das E-Ticketing auszurollen, und zwar in Stuttgart und in Pforzheim. Das wollen wir aber im ganzen Land. Auch dazu ist es notwendig, die digitalen Daten konsequent einzusammeln. Wir haben übrigens mittlerweile bei Ausschreibungsverträgen immer hineingeschrieben, dass man die Daten abgeben muss. Denn es kann nicht funktionieren, wenn einzelne Betreiber ihr Datenmaterial sozusagen wie einen Schatz behalten und den anderen nicht zur Verfügung stellen. Deshalb verfolgen wir ein anderes Prinzip: Wir wollen Daten sammeln und sie dann auf einer Plattform – Open Data – zur Verfügung stellen, damit sie sowohl von der Wirtschaft als auch von jedem einzelnen Nutzer zur Verbesserung der Mobilität genutzt werden können. Fahrgäste erwarten heute auch Echtzeitinformationen, mit denen man zur richtigen Zeit erfahren kann, wenn ein Zug nicht kommt oder wann ein Anschluss besteht. All das gibt es schon heute, aber wir arbeiten daran, dass das besser und systematischer wird und überall klappt. Wir haben im Bereich Straßenbau in den nächsten Jahren eine gewaltige Veränderung. Das Bauen wird sich verändern. Unter der Überschrift „Building Information Modeling“, abgekürzt BIM, werden wir die ganzen Planungs- und Bauverfahren in drei Dimensionen digitalisieren. Das heißt mit anderen Worten: Man weiß schon sehr früh, wie was wird, und diejenigen, die später an einem Bauprojekt sanieren müssen, haben dann die digitalen Daten, mit denen sie umgehen können. Sie sehen: Mit dieser Umgestaltung ziehen sozusagen die neuen Themen wirklich prominent in das Verkehrsministerium, und das ist die Aufgabe dieses Gesetzentwurfs. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) – Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir schaffen eine neue Abteilung im Verkehrsministerium: „Mobilitätszentrale, vernetzte und digitale Mobilität“ wird sie heißen. Da ist alles gebündelt: die vernetzte Mobilität, das Verkehrsmanagement, die Tunnelleitzentrale, die es schon heute in Ansätzen gibt. Ferner werden wir auch das Wissensmanagement im Bereich Verkehr verbessern. Wir haben da einiges an Wissen, und wir wollen das Wissen auch an die Mitarbeitenden weitergeben. Auch diese Aufgabe wird zukünftig direkt aus dem Verkehrsministerium bearbeitet. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Dieser Gesetzentwurf macht Sinn, und wir schaffen damit wirklich eine Grundlage für moderne, nachhaltige Mobilität mit digitaler Steuerung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wir treten in die Aussprache ein. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Heute zur Premiere mit ihrer ersten Rede darf ich der Kollegin Cindy Holmberg das Wort erteilen. – Bitte sehr. (Beifall bei den Grünen)
Cindy Holmberg GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte draußen an den Bildschirmen! Wir sprechen heute über die geplanten Änderungen zum Straßengesetz. Das klingt erst einmal langweilig, aber das ist es nicht. Denn was ist der Zweck des Straßengesetzes? Es soll – wie es in § 1 steht – ... zur Entwicklung einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen und dabei die veränderten Mobilitäts- und Raumansprüche für die unterschiedlichen Verkehrsarten im öffentlichen Straßenraum berücksichtigen und ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleisten. Damit ist es ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende. Es ist wie ein Teil eines Puzzles, ohne das es kein gesamtes Bild ergibt. Es geht bei dieser Änderung um den Aufbau einer Mobilitätszentrale, einer neuen Herzkammer für eine neue Mobilität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um nicht weniger als um die Zukunft unserer Mobilität. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir wollen mit Baden-Württemberg an die Spitze. Wir wollen die Chancen nutzen, die uns die Digitalisierung im Bereich der Mobilität bietet. In den Wahlprogrammen aller Parteien, die heute in diesem Hohen Haus vertreten sind, habe ich gelesen, wie wichtig ihnen Mobilität und vor allem die gleichwertige Behandlung aller Verkehrsträger sind. Es müsste also Einigkeit darin bestehen, dass wir die Verwaltungsstrukturen bündeln und effizienter nutzen. Für die Regierungsfraktionen trifft dies jedenfalls zu. Es war heute genau vor einem halben Jahr, als wir einen Erneuerungsvertrag für dieses Land unterzeichnet haben, den grün-schwarzen Koalitionsvertrag „Jetzt für morgen“. Wir haben explizit vereinbart – ich zitiere –: Mit der Mobilitätszentrale BW werden wir die intelligente Verkehrssteuerung aller Verkehrsmittel und deren Vernetzung im Land weiter auf- und ausbauen. Vor einem halben Jahr haben wir uns dazu verpflichtet, Baden-Württemberg zu einem Klimaschutzland zu machen, und seitdem liefern wir – versprochen und gehalten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Bis 2040 wollen wir das Land klimaneutral machen. Fakt ist: Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, kommt am Verkehrssektor nicht vorbei. Deshalb nutzen wir alle Ressourcen, um die Mobilitätswende so rasch wie möglich voranzubringen. Das haben wir in der Koalition so vereinbart, und das tun wir auch. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Cindy Holmberg) Die Mobilitätszentrale wird dafür sorgen, dass die Verkehrsdaten gebündelt und sinnvoll genutzt werden – sei es für eine bessere Vernetzung, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen oder dafür, dass die vorhandenen Kapazitäten der Infrastruktur optimal genutzt werden. Eine intelligente Verkehrssteuerung anhand von Daten wird die Straßen entlasten. 2019 war Baden-Württemberg auf Platz 3 unter den Bundesländern mit den meisten Staus. Das ist sicherlich noch nicht die effiziente Nutzung unserer Verkehrsinfrastruktur. Auch deshalb brauchen wir eine innovative und leistungsfähige Mobilitätszentrale. Wir sind auf dem richtigen Weg. Nicht umsonst ist die Mobi-Data BW im September als bestes Digitalisierungsprojekt im Rahmen des bundesweiten E-Government-Wettbewerbs ausgezeichnet worden. Wir sind hier bundesweit führend. Dazu noch einmal herzlichen Glückwunsch, Herr Verkehrsminister Hermann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir gehen konsequent weiter. Denn nicht mehr Pferdestärken oder Asphalt sind die Garanten einer zukunftsfähigen Mobilität, sondern die Daten. Wie also sieht denn die Mobilität der Zukunft aus? Sicher ist sie; sie ist verlässlich, klimafreundlich, digitalisiert, effizient, bedarfsorientiert, automatisiert, elektrifiziert und vor allem vernetzt. Es ist unser Anspruch, dabei alle Formen der Mobilität mit zu denken und einzuplanen. Denn eine gute Verkehrspolitik muss für alle Menschen nützlich sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Um den unterschiedlichen Bedürfnissen verschiedener Verkehrsmittel gerecht zu werden, werden wir neue Daten erheben und verarbeiten. Wir werden Entscheidungswege verkürzen. Wir werden Abstimmungsprozesse bündeln. Dadurch gewinnen wir mehr Schlagkraft und neue strategische Steuerungsmöglichkeiten in allen Verkehrsbereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einem halben Jahr haben wir uns einem Aufbruch in die Mobilität verschrieben. Wir haben gesagt: Wir bewegen das Land und wollen die Mobilität von morgen gestalten. Heute setzen wir die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Wir liefern – jetzt für morgen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Ich darf ebenfalls für eine Premiere, für eine erste Rede, dem Kollegen Tim Bückner für die CDU-Fraktion das Wort erteilen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
Tim Bückner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes. Das ist zunächst einmal ein bedeutungsschwerer Name mit auf den ersten Blick relativ profanem, aber nicht unwichtigem Inhalt. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Es geht um eine Zuständigkeitsänderung im Bereich des Straßenwesens. § 53 a des Straßengesetzes hat bisher die besondere Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen für allgemeine und besondere Aufgaben im Straßenwesen für das ganze Land Baden-Württemberg normiert. Nachdem nun die Zuständigkeit des Landes für die Bundesautobahnen im Zuge der Gründung der Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 im Wege der Auftragsverwaltung geendet hat, soll dieses Gesetz nun die Zuständigkeiten im Straßenwesen insgesamt zum 1. Januar 2022 neu ordnen und optimieren. Die bisherige Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Tübingen, die Landesstelle für Straßentechnik – heute mit dem schönen Namen „Mobilitätszentrale Baden-Württemberg“ versehen –, soll nun also als Abteilung 5 organisatorisch und mit all ihren Zuständigkeiten in das Verkehrsministerium umziehen. (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Diese Zuständigkeiten umfassen u. a. die Vernetzung der Mobilität, Steuerung und Lenkung des Verkehrs, Verkehrssteuerungsanlagen, Straßeninformationssysteme, Datenübertragung und -auswertung, Aufbau einer Tunnelüberwachungszentrale, einer Zentrale für Verkehrssicherheit und vieles, vieles mehr. Es ist also eine große Fülle von Aufgaben, aus deren Zusammenspiel wir uns Synergien und positive Effekte für den Straßenverkehr und die Mobilität in unserem Land erhoffen und versprechen. Die Vernetzung der Mobilität, die Lenkung und Steuerung der Verkehrsströme sind gerade in einem Land wie dem unseren, dessen Achsen, Kreuze und Ballungszentren oftmals schon an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind, ein wichtiges Ziel. Wir haben viel Verkehr auf der Straße. Wir haben gerade an den neuralgischen Punkten zu viel Verkehr auf der Straße. Diesen müssen wir daher intelligent vernetzt lenken und steuern, um dies zu entzerren. Wir verzeichnen trotz aller Weiterentwicklungen in der Mobilität leider Gottes nach wie vor zu viele schwere und oftmals auch tödliche Unfälle. Deren Zahl kann vor allem durch intelligente Verkehrsinformation und -lenkung hoffentlich reduziert werden. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten im Verkehrsministerium und den damit einhergehenden Effekten können und werden wir daher einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor, aber auch zu mehr Verkehrssicherheit und zu einer Entlastung der Verkehrsinfrastruktur in unserem Land leisten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Chancen, welche Digitalisierung, vernetztes Denken und Handeln bieten, machen natürlich auch nicht vor dem Straßenverkehr und der Mobilität halt, im Gegenteil. Gerade hier bieten sich große Chancen, die es zu nutzen gilt. Dafür müssen wir uns optimal aufstellen und organisieren. Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen die Migration – wie es im Gesetzestext heißt – der Mobilitätszentrale vom Regierungspräsidium Tübingen in das Verkehrsministerium, da hier- (Tim Bückner) durch kürzere Wege, unbürokratische Abstimmungen und mehr Effizienz möglich sind. Das wird, wie es auch in der Begründung steht, eine – wenn auch kleine – Verwaltungsvereinfachung mit sich bringen. Uns, der CDU, ist dabei wichtig, dass der Umzug von Tübingen nach Stuttgart strukturell haushaltsneutral erfolgt und nicht mit einem Stellenaufbau einhergeht. Wir werden das in den weiteren Beratungen im Ausschuss und hier im Plenum gern im Auge behalten, danken aber der Regierung, dem Ministerium, auch dafür, dass es im Gesetzentwurf ja genau so vorgesehen ist. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und werden das Vorhaben positiv begleiten. Herr Präsident, als närrischer Schwabe aus der Fastnachtshochburg Schwäbisch Gmünd komme auch ich heute, am 11.11., nicht darum herum, eine karnevalistische Metapher zu bringen. Es geht um die Vernetzung, es geht um die Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger – der Herr Minister hat es vorhin gesagt –, dass man weiß, wann welcher Zug fährt. Der Kölner, dem ich mich als katholischer Schwabe aus Gmünd sehr verbunden fühle, sagt in dieser fünften Jahreszeit gern: „De Zoch kütt!“ Der Zug kommt. Diese Aussage ist, wenn man eine nachhaltige Mobilitätswende hinbekommen will, auch in der Verkehrspolitik sehr wichtig. Der Zug muss nämlich auch kommen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Erst mal muss er kom- men! Ist aber keiner da!) In diesem Sinn bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke schön. (Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Nach dem Kollegen Tim Bückner spricht jetzt für SPD-Fraktion der Kollege Hans-Peter Storz. – Bitte sehr.
Hans-Peter Storz SPD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe offen zu: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Straßengesetzes hat mich beeindruckt. Mit den schönsten Worten – wir haben es bei der Kollegin der Grünen-Fraktion und auch bei den einführenden Worten des Verkehrsministers noch mal gehört – begründen Sie, warum eine ganze Abteilung aus dem Regierungspräsidium in Tübingen ins Verkehrsministerium wandern solle. Ich darf mal aus dem Gesetzentwurf sinngemäß zitieren: Die strategischen Steuerungsmöglichkeiten werden vereinheitlicht und verbessert. Die Wege werden kürzer, fachliche Abstimmungsprozesse werden weniger aufwendig. Die stärkere landesweite Ausrichtung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg mit mehr konzeptionellen Aufgaben wird auch landesweit besser organisatorisch abgebildet. Meine Damen und Herren, es ist ein Gesetzentwurf voller Organisationslyrik. Er klingt gut, ja fast zu gut. Ich muss sagen: Aber. Dieser Gesetzentwurf stellt die dreistufige Struktur der Landesverwaltung im Verkehrsbereich grundsätzlich infrage. Wozu brauchen wir denn dann noch die Regierungspräsidien, ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 wenn die Abstimmungsprozesse zu aufwendig und die Wege zu lang sind? Kurz vor Schluss merken Sie das selbst, indem Sie behaupten: „Die Grundsatzentscheidungen zum Aufbau unserer Landesverwaltung bleiben weitgehend unberührt.“ Genau das stimmt eben nicht. Sie schwächen die Ebene der Regierungspräsidien und vergrößern ein Ministerium. Diese Organisationsänderung ist auch keineswegs kostenneutral, wie Sie behaupten. Da hilft ein Blick in den Stellenplan. So sind zwei Stellenhebungen von A 13 auf A 16, eine Stellenhebung von A 16 auf B 3 und eine Stellenhebung auf B 6 zum Ministerialdirigenten vorgesehen. Das kostet selbstverständlich Geld, mehr Geld, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Nun haben wir, die SPD, wirklich nichts dagegen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung anständig bezahlt werden. Warum aber nur Führungskräfte, die bislang eh gut besoldet waren, durch den Wechsel ins Ministerium erheblich aufgewertet werden sollen, das verraten Sie uns in Ihrer Begründung leider nicht. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja!) Sie sagen in Ihrer Begründung ebenfalls nichts darüber, welche Auswirkungen die Organisationsänderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilitätszentrale hat. Ändert sich der Standort der Mobilitätszentrale? Wie viele Personen sind betroffen? Müssen Beschäftigte damit rechnen, wegen ihres Arbeitsplatzes umzuziehen? Verlängert sich ihr Weg zur Arbeit? Müssen sie künftig sogar mit dem Auto pendeln? Viele Fragen, die offen bleiben. Die Landesregierung weist aber zu Recht darauf hin, dass sich die Strukturen unserer Straßenbauverwaltung durch das Ende der Auftragsverwaltung bei den Autobahnen verändern. Klar! Es ist richtig: Wer andere Mobilität voranbringen will, benötigt auch neue Kompetenzen für die Planung von Verkehrswegen und die Vernetzungen von Verkehrsmitteln. Daher war die Entscheidung, die Landesstelle für Straßentechnik zur Mobilitätszentrale weiterzuentwickeln, eine notwendige Anpassung unserer Verwaltung an neue Aufgaben. Was jedoch fehlt, meine Damen und Herren, ist eine stichhaltige Begründung: Warum muss die Mobilitätszentrale denn ins Ministerium? Bei Organisationsänderungen geht es immer um die Frage: Wie messen wir den Erfolg der Maßnahme, wie messen wir die Wirksamkeit der Verkehrspolitik des Landes? (Glocke des Präsidenten) – Ich lasse keine Frage mehr zu, ich bin gleich fertig. – Eine der wichtigsten Größen ist für die SPD-Fraktion die Zahl der Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Nicht so wichtig ist für uns die Größe des Verkehrsministeriums. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Hans Dieter Scheerer das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Abg. Scheerer.
Hans Dieter Scheerer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der letzten Änderung des Straßengesetzes von Baden-Württemberg mit Gesetz vom 12. November 2020 wurde u. a. zum 1. Januar 2021 – also vor zehneinhalb Monaten – eine Mobilitätszentrale in Baden-Württemberg geschaffen, die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt wurde. Nunmehr soll diese Mobilitätszentrale nach nicht einmal einem Jahr in das Verkehrsministerium umgelagert werden. Die Mitarbeiter hatten nicht einmal eine Chance, sich einzuarbeiten, sich zu etablieren. Ich meine, ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sieht anders aus. Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, auf den ersten Blick scheine es eine Formalie zu sein. Aber es ist tatsächlich keine Formalie. Wenn man genau hinsieht, stellen sich uns insgesamt vier Fragen. Erste Frage: Ist diese Mobilitätszentrale so, wie sie beschrieben worden ist – auch sehr emotional von der Kollegin von den Grünen –, überhaupt notwendig? Viele Aufgaben sind sehr pauschal formuliert. Darunter lässt sich auch vieles subsumieren, wie die Juristen sagen. Grundsätzlich ist es zwar wichtig, dass Gesetze generell abstrakt formuliert sind, dass sie für viele Sachverhalte gelten, aber in diesem Fall ist es so pauschal formuliert, dass man darunter alles packen kann und der Eindruck entsteht, als ob Sie sich für Ihre Verkehrspolitik – nämlich die Einschränkung des mobilen Individualverkehrs – einen Freibrief erschaffen und hier vom Landtag geben lassen wollen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das kann ich auch anhand von Beispielen aufzeigen. Schauen wir uns mal die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgaben im Straßengesetz an. Da heißt einer der Punkte – ich zitiere –: Verkehrsmanagement einschließlich Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen Ich nehme an, dass Sie statt des Begriffs „verkehrsbeeinflussend“ lieber „verkehrsbeeinträchtigend“ genommen hätten, aber das haben Sie sich möglicherweise hier im Landtag nicht getraut. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein weiterer Punkt: Aufbau und Pflege eines Wissensmanagements in der Straßenbauverwaltung des Landes Ich frage mich – Sie sind jetzt seit über zehn Jahren Minister –: Auf welcher Basis haben Sie denn in den letzten zehn Jahren Ihren Job gemacht, wenn Sie erst jetzt anfangen, ein Wissensmanagement aufzubauen? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Verein- zelt Beifall bei der SPD und der AfD) e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Diese zwei Beispiele zeigen unseres Erachtens, dass es Ihnen darum geht, den motorisierten Individualverkehr zu steuern, zu drangsalieren (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja! Genau so!) und das Autofahren letztendlich zu erschweren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Die seitherigen Aufgaben, die schon in § 53 a des Straßengesetzes beschrieben sind, sind ja bisher – das haben Sie selbst bestätigt – auch schon umgesetzt worden. Die Frage ist: Brauche ich dann überhaupt noch eine Mobilitätszentrale? Nein. Frage 2: Beim Durchlesen dieses Katalogs – der Kollege von der SPD hat es auch gesagt – stellt sich schon einem Jurastudenten im dritten Semester, vielleicht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, die Frage: Gehören diese Aufgaben überhaupt in den Bereich einer obersten Verwaltungsbehörde? Hier sei beispielsweise die Fachaufsicht für den Bereich der betrieblichen Unterhaltung genannt. Da sind Sie sich wohl selbst nicht sicher, denn Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass wohl der dreistufige Verwaltungsaufbau hier nicht unterbrochen werde. Allein das zeigt schon, dass da eine Schwachstelle ist und dies einfach nicht in den ordnungsgemäßen Verwaltungsaufbau gehört. Sie wollen es an sich ziehen, selbst entscheiden und dem Regierungspräsidium die Kompetenz wegnehmen. Das gilt auch für die Ausbildung und Fortbildung von Personal. Das macht besser eine Mittelbehörde als ein Ministerium. Damit ist auch die zweite Frage beantwortet: Das Ministerium ist aus unserer Sicht nicht zuständig. (Beifall bei der FDP/DVP) Frage 3 – ganz interessant –: Wer wurde denn an dem Verfahren beteiligt? Wer wurde gefragt? Bei der Aufzählung der beteiligten Institutionen fehlen ADAC, ACE, Bund der Steuerzahler. Es wurden nur Verbände gefragt, die Ihnen nach dem Mund reden. Objektivität sieht aus unserer Sicht anders aus. Auch da hätte besser gearbeitet werden können. Frage 4: Ist dies kostenneutral? Auch da ist die Antwort – das hat Herr Storz vorhin schon gesagt –: nein. Schauen Sie sich einmal die vorgesehenen Stellenhebungen an: von A 16 nach B 6, von A 16 nach B 3, von A 13 nach A 16 und von A 9 nach A 15. Deshalb ist es schlichtweg falsch, wenn in der Begründung steht, dies sei kostenneutral. Das ist einfach gelogen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Selbst der Umzug von Tübingen nach Stuttgart kostet Geld. Deshalb ist auch hier festzustellen: Kostenneutralität ist nicht gegeben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Aber bei dieser Landesregierung entsteht der Eindruck: Die Kohle muss raus. Da spielt es dann keine Rolle, was es kostet. Zusammenfassend ist also festzuhalten: Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil hier versucht wird, ei- (Hans Dieter Scheerer) ne Verkehrspolitik zu zentralisieren, direkten Einfluss auf die Verkehrsüberwachung und Verkehrslenkung auszuüben – und zwar subjektiv, nämlich die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs – und die ideologische Verkehrspolitik des Verkehrsministers umzusetzen. Das geht mit uns nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion erteile ich bei dieser Ersten Beratung des Gesetzentwurfs dem Kollegen Rüdiger Klos das Wort. – Bitte sehr, Herr Abg. Klos.
Rüdiger Klos AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der hier aufgerufenen Drucksache 17/1152 wurde nicht nur uns, sondern auch der Öffentlichkeit die Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e. V. übermittelt. Dort stößt man auf Begriffe wie „Fußgehende“ oder „Radfahrende“. Ich übersetze das einmal in richtige deutsche Sprache. Gemeint ist wohl – das muss man ja vermuten, denn das sind keine Ausdrücke, die es in unserer Sprache normalerweise gibt –, dass es sich um Fußgänger und Radfahrer handelt. An dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen wir uns doch genötigt, das Ministerium – und nicht nur das Verkehrsministerium, sondern auch den Ministerpräsidenten – zu bitten, Stellungnahmen, die weder der deutschen Rechtschreibung noch der deutschen Grammatik genügen, zurückzuweisen und die Wiedervorlage in deutscher Sprache zu fordern. (Beifall bei der AfD) Mit Gender, meine Damen und Herren, fördert man keine Mobilitätsform. Sie sprechen doch immer von der Würde dieses Hohen Hauses. Gestern mahnte der Präsident noch eine angemessene Sprache und Wortwahl an. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Im Zu- sammenhang mit Ihnen!) Hier haben Sie Gelegenheit, diesen Hinweis des Präsidenten umzusetzen. Wir, die AfD, wenden uns immer gegen die rassistische Ausgrenzung durch Gender und wissen uns hier der Unterstützung der Bürger sicher, die mit breitester Mehrheit diese indoktrinierenden, ideologischen und ausgrenzenden Sprachregelungen (Lachen bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD: Jesses!) von selbsternannten Sittenwächtern ablehnen. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Jesses Maria!) Es wird Zeit, dass Sie, die Abgeordneten, und dass die Regierung den Willen der breiten Mehrheit der Bürger in unserem Land anerkennen und umsetzen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die vertreten Sie, oder was? Ich bekomme ja einen Lachanfall! – Zu- ruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Es verwundert nicht, dass ausgerechnet diese Gruppierung, die in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Gender ausgrenzt, die intoleranteste ist und eine einseitige Bevorzugung einzelner Verkehrswege, einzelner Verkehrsteilnehmer und einzelner Verkehrssysteme propagiert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Position der AfD ist klar: Wir wollen ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer. Wir denken an die Personen mit Bewegungseinschränkungen, egal, ob momentan mit Gehhilfen aufgrund eines Unfalls unterwegs, im Rollstuhl oder mit starken Seheinschränkungen. Wir denken an die Fahrradfahrer, den ÖPNV, die Kinder mit ihrem eingeschränkten Gesichtsfeld und an den Individualverkehr. (Zurufe) Das ist ein ganzheitlicher Lösungsansatz für Mobilität, die Freiheit bedeutet, meine Damen und Herren, und die weder eingeschränkt noch mit dem moralischen Zeigefinger, wie bei Flugreisen, versehen werden sollte. (Beifall bei der AfD) Wir haben Bedenken, ob der vorgelegte Gesetzentwurf dieser Zielrichtung dienlich ist. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich dieser Bündelung der Aufgaben beim Verkehrsministerium bedarf. (Zuruf: Oh! Er spricht zum Gesetzentwurf!) Das Verkehrsministerium sagt, die Bündelung sei eine – Zitat – ... wesentliche Voraussetzung für eine zielorientierte Steuerung der Verkehrswende und das Erreichen der Vision Zero, ... was mit dem Hinweis auf angebliche Vorteile unterlegt wird. Das in dieser Allgemeinheit und mit einer solchen Euphorie zu behaupten, ist mehr als nur oberflächlich, meine Damen und Herren. Denn dann wären ja die unteren Verwaltungsebenen eigentlich immer überflüssig; kurzum: Man müsste alles zentralisieren. Und wenn die AfD eines nicht will, dann einen Zentralstaat, bei dem alles an einer Stelle zentralisiert ist. (Beifall bei der AfD) Wir sind überzeugte Anhänger des Subsidiaritätsprinzips und von Kompetenz und Erfahrung in der Hand der Entscheider. Schreiben Sie es sich hinter die Ohren: Politiker sind nicht die besseren Ingenieure, sie sind nicht die besseren Planer, und sie sind auch nicht besser als der Markt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andre- as Lede Abal GRÜNE) Ihr Gesetzentwurf legt nahe, dass mit der Mobilitätszentrale eine zentrale – also staatliche – Behörde zur Steuerung des ÖPNV geschaffen werden soll. Ist das schlussendlich Ihre Ab- (Rüdiger Klos) sicht, Herr Minister? Dann rechnen Sie mit unserem erbitterten Widerstand. (Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) Kritisch zu hinterfragen ist auch § 53 Absatz 2. Denn damit wird die mit der Verwaltungsreform 2005 getroffene Leitentscheidung für einen grundsätzlich dreistufigen Aufbau der Verwaltungsstruktur durchbrochen – wie das Verkehrsministerium selbst einräumt. Zwar will das Verkehrsministerium dies damit rechtfertigen, dass es sich bei der Ausnahme um einen – Zitat – „abgrenzbaren und überschaubaren Aufgabenbereich nach § 51 Absatz 2 Nummer 1“ handle. Das ist aber mehr als fraglich. Ich darf hier auf meine beiden Vorredner verweisen, die das alles schon ordentlich auseinandergenommen haben. Meine Damen und Herren, Schikane des Individualverkehrs, Nahverkehrszwangsabgabe, schrankenlose Verteuerung der Anwohnerparkplätze, explodierende und nicht mehr bezahlbare Energiekosten – mit dieser Politik werden Sie auf gar keinen Fall die Verkehrswende oder irgendetwas anderes schaffen. Was Sie schaffen, sind soziale Ungerechtigkeiten – und dagegen wird die AfD immer aufstehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die von ihm gewünschte Replik erteile ich nochmals Herrn Verkehrsminister Hermann das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht üblich, dass man in der Ersten Beratung antwortet; wir haben ja noch eine zweite Runde im Ausschuss. Aber in diesem Fall möchte ich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen; denn einige Redner haben von völlig unzutreffenden Grundlagen aus argumentiert. (Abg. Sascha Binder SPD: Das können Sie ja im Aus- schuss diskutieren!) Es handelt sich bei dieser Abteilung 9, die einmal „Landesstelle für Straßentechnik“ geheißen hat, um eine Abteilung, die dem Regierungspräsidium Tübingen formal zugeordnet war, die aber schon immer in Stuttgart war. Diese ganzen Behauptungen, was ich angeblich alles mache, dass ich Mitarbeiter zum Umzug zwingen und alles furchtbar zentralisieren würde, sind also Quatsch. Im Jahr 2005 war es so, dass Behörden, die zuvor Sonderbehörden gewesen waren, den Regierungspräsidien zugeschlagen wurden. Jetzt haben wir in diesem einen Fall gesagt: Es ist eigentlich sinnvoll, dass die Aufgaben, die für das ganze Land von Bedeutung sind, in Stuttgart – wo sich diese Abteilung schon befindet – im Ministerium zusammengeführt werden. Das ist der tiefere Grund für diese formalen Geschichten. Alle anderen Punkte werden wir hinterher noch diskutieren. Aber die Behauptung zu verbreiten, wir würden die Mitarbeiter zum Umzug zwingen usw., das können Sie sich schenken. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Dörf- linger CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen, meine Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/1152 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: a) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn R. G., Naurath/Wald – Drucksache 17/1011 Berichterstattung: Abg. Thomas Blenke b) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. E., Aldingen – Drucksache 17/1012 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov-Schwelling c) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn E. F., Schönebürg – Drucksache 17/1013 Berichterstattung: Abg. Katrin Schindele d) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn K. S., Friolzheim – Drucksache 17/1014 Berichterstattung: Abg. Daniel Lindenschmid e) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Dr. D. G., Greven – Drucksache 17/1015 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann f) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn G. K., Leimen – Drucksache 17/1016 Berichterstattung: Abg. Daniela Evers g) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn T. S., Mannheim – Drucksache 17/1017 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov-Schwelling h) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Dr. R. B., Heilbronn – Drucksache 17/1018 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann i) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Frau M. W., Aalen – Drucksache 17/1019 Berichterstattung: Abg. Sascha Binder (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) j) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn A. S., Mannheim, und des Herrn H. Z., Winnenden – Drucksache 17/1020 Berichterstattung: Abg. Sascha Binder k) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Partei Wir2020 – Drucksache 17/1021 Berichterstattung: Abg. Thomas Blenke Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache zu führen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Landeswahlleiterin zu danken, die die Wahl hervorragend organisiert und den Wahlprüfungsausschuss im Wahlprüfungsverfahren unterstützt hat. Im Namen des ganzen Hauses und insbesondere des Wahlprüfungsausschusses danke ich auch den etwa 80 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre engagierte Mitwirkung, die für eine solche Wahl, wie Sie wissen, immer unverzichtbar ist. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir kommen damit nun zur Abstimmung über die elf Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses, Drucksachen 17/1011 bis 17/1021. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn R. G. aus Naurath/Wald, Drucksache 17/1011, zur Abstimmung auf. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1011 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn H. E. aus Aldingen, Drucksache 17/1012, auf. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn E. F. aus Schönebürg, Drucksache 17/1013, auf. In diesem Wahlprüfungsverfahren ist Herr Abg. Thomas Dörflinger Beteiligter im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Es ist mein Wahl- kreis!) Ich stelle fest, dass sich der betroffene Kollege nicht an der Abstimmung beteiligt. (Abg. Thomas Blenke CDU: Ich passe auf! – Verein- zelt Heiterkeit) Nun lasse ich abstimmen über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Drucksache 17/1013. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn K. S. aus Friolzheim, Drucksache 17/1014, auf. Hier sind die drei Abgeordneten Stefanie ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Seemann, Dr. Erik Schweickert und Bernd Gögel Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. (Abg. Thomas Blenke CDU: Seltsame Konstellation!) Ich stelle fest, dass die drei betroffenen Abgeordneten abwesend bzw. teilweise anwesend sind, sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen. Ich komme damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn Dr. D. G. aus Greven, Drucksache 17/1015, auf. Ich kann darüber gleich abstimmen lassen, da es in diesem Wahlprüfungsverfahren keine Abgeordneten gibt, die die Stellung eines Beteiligten im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes haben. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn G. K. aus Leimen, Drucksache 17/1016, auf. Auch hier gibt es keine Abgeordneten, die Beteiligte im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes wären. Deshalb kommen wir auch hier gleich zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1016 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn T. S. aus Mannheim, Drucksache 17/1017, auf. Auch hier sind keine Abgeordneten Beteiligte im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes. Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn Dr. R. B. aus Heilbronn, Drucksache 17/1018, auf. In diesem Verfahren sind die beiden Abgeordneten Susanne Bay und Nico Weinmann Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Sie sind beide anwesend, werden sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1018 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch der Frau M. W. aus Aalen, Drucksache 17/1019, auf. In diesem Verfahren ist Herr Abg. Winfried Mack Beteiligter im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Ich stelle fest, dass Kollege Winfried Mack ohnehin aktuell nicht anwesend ist (Abg. Anton Baron AfD: Standard!) und sich damit jedenfalls nicht an der Abstimmung beteiligt. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier ebenfalls einheitlich zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn A. S. aus Mannheim und des Herrn H. Z. aus Winnenden, Drucksache 17/1020, auf. Hier sind die beiden Abgeordneten Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Hans-Peter Hörner Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Ich stelle fest, dass die betroffenen Kollegen nicht anwesend sind (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Ich bin da!) oder sich nicht an der Abstimmung beteiligen. Ich lasse jetzt abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Damit kommen wir zur letzten Beschlussempfehlung. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch der Partei Wir2020, Drucksache 17/1021, auf. Hier sind keine Abgeordneten Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Daher können wir gleich abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1021 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt. Ich danke Ihnen für das beschleunigte Verfahren. Ich rufe daher schon Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Meine Damen und Herren, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage). Sind Sie damit einverstanden, dass wir diese Wahl offen durchführen? – (Abg. Anton Baron AfD: Nein! Geheim, bitte!) Es erhebt sich Widerspruch. Nach § 97 a der Geschäftsordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf kein Abgeordneter widersprechen, ansonsten ist eine geheime Wahl notwendig. Nachdem ein Widerspruch vorliegt, müssen wir geheim wählen. Daher haben wir dieses Verfahren durchzuführen. Es ist damit für die Wahl der beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Mitglieder ein geheimer Wahlgang beantragt. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Klaus Burger, Silke Gericke, Martin Grath, Rudi Fischer, Rüdiger Klos, Dr. Albrecht Schütte und Jonas Weber. Der Ablauf wird wie bei anderen geheimen Wahlen sein. Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Sie können Ihr Votum bei dem Wahlvorschlag jeweils für den gesamten Wahlvorschlag abgeben oder alternativ auch bei den einzelnen Personen Ihr Votum ankreuzen. Wer beim gesamten Wahlvorschlag sein Votum abgibt, darf bei den einzelnen Personen nichts mehr ankreuzen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird. Ungültig ist ein Stimmzettel auch, wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Herrn Abg. Dr. Schütte vor – nimmt hier vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a unserer Geschäftsordnung vor. Frau Abg. Gericke kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Weber hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Meine Damen und Herren, wir treten hiermit in die Wahlhandlung ein. Ich darf bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Dieser beginnt mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ich frage: Ist jetzt noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, nunmehr das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis nach dem nächsten Tagesordnungspunkt bekannt geben. Damit rufe ich jetzt schon Punkt 9 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 21. Oktober 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/1034 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst Herrn Minister Lucha das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Wirkung vom 28. Oktober geändert. Wir befinden uns in folgender Situation: Einerseits sind 73,7 % der Bürgerinnen und Bürger mit Impfempfehlung vollständig geimpft, andererseits hat sich das Infektionsgeschehen sehr verschärft. Diese Diskrepanz ist die größte unserer Herausforderungen. Immunisierte Bürgerinnen und Bürger dürfen in ihrem Alltag so wenig wie möglich durch Schutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Denn sie haben nach wie vor ein geringes Risiko, schwer zu erkranken. (Minister Manfred Lucha) Auch wenn Herr Wahl heute Herrn Drosten zitiert hat, finde ich dieses Zitat von Herrn Drosten nicht ganz glücklich: „Auf den Intensivstationen liegen fast nur Ungeimpfte.“ (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Zur Annäherung an die Normalität für immunisierte Bürgerinnen und Bürger haben wir daher ein 2G-Optionsmodell in der Basisstufe eingeführt. Machen Veranstalter und Betreiber davon Gebrauch und gewähren ausschließlich immunisierten Personen den Zutritt, entfällt die Maskenpflicht. Wir haben das 2G-Optionsmodell auch auf Beschäftigte ausgeweitet. Wenn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber freiwillig ihren 2G-Status nachweisen, können auch sie von der Maskenpflicht individuell befreit werden. Es besteht jedoch kein Auskunftsrecht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten. Das 2G-Modell gilt selbstverständlich nur bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen, also nur in der Basisstufe. Zum normalen Alltag gehören in dieser Jahreszeit auch die Weihnachtsmärkte. Wir wollen hier einerseits Planbarkeit für Kommunen, Beteiligte und die Bevölkerung. Deswegen haben wir eine Regelung zur Durchführung von Weihnachtsmärkten eingeführt. Eine 2G- oder 3G-Nachweispflicht, je nach Stufe, gilt dort, wo Menschen verweilen, also etwa am Glühweinstand oder bei Fahrgeschäften. An Ständen, an denen wie im Einzelhandel Waren verkauft werden, gilt keine Nachweispflicht. Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Regelungen zu Maskenpflicht, Hygienekonzept und Datenverarbeitung. Diesen Schritten in die Normalität müssen wir andererseits zugleich Maßnahmen entgegensetzen, die das steigende Infektionsgeschehen insbesondere unter den Ungeimpften aufhalten. Wir müssen verhindern, dass die Intensivstationen in unserem Land weiter überlastet werden. Und es sind eben die Ungeimpften, die mit schweren Krankheitsverläufen auf den Intensivstationen liegen. Deshalb werden in der Warn- und der Alarmstufe strengere Regeln für Ungeimpfte zum Tragen kommen. In der Warnstufe ab Erreichen einer Zahl von 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen müssen Ungeimpfte in der Regel einen PCR-Nachweis vorlegen. In der Alarmstufe ab Erreichen einer Zahl von 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen gilt in den meisten Bereichen 2G. Ungeimpfte können dann an Angeboten nicht mehr teilnehmen. Zudem haben wir auch die betriebliche Testpflicht für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kontakt zu dritten Personen beibehalten und auf die Basisstufe ausgeweitet. Wir alle sind gerade dabei und hoffen sehr, dass wir im Land auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die angemessenen Schutzmaßnahmen treffen können. Dafür brauchen wir die Möglichkeit – hier appelliere ich auch an die zukünftigen Koalitionsfraktionen in Berlin –, flexibler auf regionale Lagen im Land zu reagieren, um auf lokaler Ebene Maßnahmen umzusetzen. Sobald Klarheit besteht, wie der Bund den rechtlichen Rahmen setzt, werden wir im Land unsere Regelungen entsprechend verlängern. Ich gehe heute davon aus, dass unser Ampelsystem erhalten bleiben kann. Das Ampelsystem mit Baode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 sis-, Warn- und Alarmstufe, das wir im September vorausschauend eingeführt haben, steht jetzt auf der Warnstufe. Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in Bälde auf die Alarmstufe umspringt. Wir müssen es jetzt wirklich schaffen, wieder zurückzukommen. Die Regeln müssen eingehalten werden. Deswegen haben wir auch die Ordnungsbehörden und die Polizei gebeten bzw. haben angeordnet, Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Jede Verordnung muss der Überprüfung standhalten. Es muss bewiesen und gezeigt werden, dass wir jetzt keine Toleranz mehr üben, wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen. Es handelt sich um eine sehr große Anstrengung. Wir haben das Angebot jetzt – der Ministerpräsident hat das zur Chefsache gemacht – auf 155 Impfteams mit Impfstützpunkten erweitert. Wir haben endlich wieder die Zahl von 10 000 Erstimpfungen täglich. Wir erreichen jetzt doch die Dimension, die wir benötigen. Auch die niedergelassene Ärzteschaft beteiligt sich noch einmal mit einem umfassenden Paket. Es ist tatsächlich so: Wir können diese Pandemie nur bewältigen, wenn wir die Impfquote noch einmal deutlich erhöhen und dann eben auch der Druck aufgrund von Impfdurchbrüchen zahlenmäßig wieder gesenkt wird. In diesem Sinn, glaube ich, haben wir mit dieser Verordnung die richtige Grundlage geschaffen. Die Punkte, die die Sozialdemokraten in ihrem Entschließungsantrag angesprochen haben, werden derzeit abgearbeitet. Sie sind alle regulärer Bestandteil unseres Arbeitsprozesses. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann kann man ja zu- stimmen!) Insofern empfehle ich Ihnen, dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zuzustimmen. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch: Das ist aber nicht logisch! – Zuruf: Ein bisschen wi- dersprüchlich!) Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf jetzt für die Fraktion GRÜNE erneut der Kollegin Petra Krebs das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Petra Krebs GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mitte der Achtzigerjahre habe ich in der Schule eine Arbeitsgemeinschaft zum Programmieren von Computern besucht. Das war damals nur mit grüner Schrift auf grauem Hintergrund – wenn Sie sich vielleicht daran erinnern. Die Programmiersprache war BASIC. Ich war damals nicht besonders gut in dem Fach; ich habe es nicht wirklich gecheckt. Aber was bei mir hängen geblieben ist, das ist dieser Befehl: „If, then go to“. Erstaunlicherweise habe ich viele Jahre nicht mehr an „If, then go to“ gedacht. Aber jetzt, in der Coronapandemie, kommt mir das immer (Petra Krebs) wieder in den Sinn: Wenn etwas passiert, was machen wir dann daraus? Ich glaube, dass es uns schon gelungen ist, dort eine praktikable Lösung zu finden, sodass die Leute das auch kapieren. Da bin ich dem Sozialministerium wirklich dankbar, wenn ich diese Übersicht anschaue, die auf der Homepage wirklich einfach zu finden ist, wo z. B. steht: „If Weihnachtsmarkt und Alarmstufe, then go to 2G“, wenn man etwas zum Trinken und zum Essen verkaufen will. (Vereinzelt Beifall) „If Weihnachtsmarkt und Alarmstufe“, und man will nichts zum Trinken und Essen verkaufen, dann ist alles offen. – Also relativ logisch. Sie sehen, manchmal hilft es wirklich, wenn man in der Schule aufpasst und es 30 Jahre später wieder herauskruschtelt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber im Moment ist der aktuelle Inzidenzwert tatsächlich landesweit so hoch wie nie. Wir sind bei einer Sieben-Tage-Inzidenz – Stand gestern; ich habe gestern nachgeschaut – von 316, und die Intensivstationsbelegung liegt bei 348. Also, wir nähern uns der Alarmstufe. Das würde für die Weihnachtsmärkte dann das „Go to 2G“ bedeuten. Was müsste jetzt aber logisch sein in dieser Alarmstufe, auf die wir zugehen? Das ist doch eigentlich ganz einfach. Wir müssen wirklich alles daransetzen, dass das Infektionsgeschehen nicht noch weiter zunimmt. Liebe SPD, ich habe wirklich große Sympathie für Ihren Antrag – auf jeden Fall. (Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Dann zustimmen!) Aber der Minister hat es schon gesagt: Vieles von dem, was Sie fordern, ist wirklich in Arbeit und ist auch schon abgearbeitet. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber dann kann man doch zustimmen!) Die Zahl der MITs ist wieder gestiegen. – Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit, dem zuzustimmen, weil wir das von selbst machen. Meiner Meinung nach ist es tatsächlich wichtig, jetzt wieder mehr Tests zu machen. Jetzt ist es immer noch wichtig, die AHA+L-Regeln einzuhalten. Aber was in aller Welt kann wichtiger sein als Impfen und Boostern? Darum müssen wir das verstärken. Wir machen das jetzt, indem wir mit den Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten, aber auch die MITs weiter ausdehnen. Gerade heute Mittag – Sie haben es erwähnt, Herr Weirauch – gab es eine Pressemitteilung von der BWKG: Ungebrochener Anstieg der Infektions- und Intensivbelegungszahlen – Krankenhäuser im Notfallmodus Ja, es stimmt ganz genau: Die Belastung der Pflegekräfte, der Ärztinnen und Ärzte, aber auch aller anderen, die auf Krane – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 kenhausstationen und besonders auf Intensivstationen arbeiten, hat das Zumutbare überschritten. Es ist eigentlich unzumutbar, was man mit den Menschen dort anstellt. Zusätzlich beträgt die sogenannte Personalverknappung nach den Wellen 1 bis 3 nun mindestens 15 %. Das bedeutet also, jetzt arbeiten ungefähr 15 % weniger Pflegende als noch vor zwei Jahren, und sie haben mehr Leute zu versorgen, die länger liegen und auch teilweise schwerer krank sind. Also, was sollten wir jetzt machen? Was ist jetzt das „Go to“? Eigentlich wäre es relativ einfach zu bewältigen: impfen und boostern. Denn der überwiegende Teil der Patientinnen und Patienten, die jetzt auf Intensivstationen liegen, sind ungeimpft, und wenn es sich um Geimpfte handelt, sind diese überwiegend hochaltrig. Also ist das Thema Boostern der richtige Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all die vielen Leute, die da draußen herumlaufen und sich denken: „Für mich ist diese Pandemie überhaupt keine Gefahr, ich bin ja jung, und ich bin sportlich, womöglich bin ich sogar Bundesligaspieler“, (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) die sollten sich schon mal überlegen, was sie denn den Menschen antun, die auf den Stationen arbeiten und sich jeden Tag die Hacken wundlaufen, um dafür zu sorgen, dass die Menschen überleben. (Beifall bei den Grünen – Zurufe) Die sollten auch irgendwann mal darüber nachdenken, dass das nicht nur für Intensivstationen und Coronapatienten gilt, sondern auch für das Back-up in den Krankenhäusern, für die anderen Stationen. Die müssen sich überlegen, dass, wenn eine Frau ein Kind erwartet, wenn sie selbst schwanger sind, auch dort Pflegepersonal arbeitet. Die Pflege ist absolut am Limit. Das Pflegepersonal und auch die Ärzteschaft sind am Ende. – Und meine Geduld und mein Verständnis dafür erschöpfen sich auch langsam. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme gleich zum Ende. – Die Lage ist ernst.
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein?
Petra Krebs GRÜNE
Nein. Dem hatten wir ja gestern schon ein Praktikum auf der Intensivstation empfohlen. Ich als Krankenschwester wollte ihn nicht dabei haben; aber er soll es trotzdem machen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Florian Wahl SPD) Die Lage ist ernst, meine Damen und Herren. Sie ist sehr ernst. Aus diesem Grund möchte ich zum Schluss meiner Rede noch mal den Blick nach Berlin richten und anmerken: Wir brauchen unbedingt den Handlungsspielraum – Stichwort Länderöffnungsklausel –, um gut über diesen Winter zu kommen. Das ist uns wichtig, und darum bitte ich um Verständnis und auch um alles an Arbeit dazu. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) (Petra Krebs) Zu dem Antrag habe ich schon etwas gesagt. Wir werden dem nicht zustimmen, obwohl wir dem Thema natürlich geneigt sind. Wir sehen es aber bearbeitet. In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächstem Redner erteile ich für die CDU-Fraktion das Wort Herrn Abg. Dr. Michael Preusch.
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Infektionszahlen mussten wir in der vergangenen Woche die Warnstufe ausrufen und werden die Kriterien der Alarmstufe wohl spätestens in der kommenden Woche erreichen. Die Zahlen der intensivmedizinischen Behandlungen belegen eindeutig, dass die stationär versorgten Patientinnen und Patienten nahezu alle der Gruppe der Nichtgeimpften angehören. Für die nötige Bettenreserve fordern wir vom Bund schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Schaffung eines weiteren Rettungsschirms für die Kliniken. Im Unterschied zur stationären Versorgung zu Beginn der Pandemie sind die Ausgangsbedingungen auf den Intensivstationen heute deutlich schlechter. Kündigungen und Krankenstand in den Pflegeberufen haben die Handlungsfähigkeit nahezu aller Kliniken deutlich eingeschränkt. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für Pflegende, Ärztinnen und Ärzte sowie alle weiteren Berufsgruppen in den Kliniken, durch eine eigene Impfung das Risiko einer stationären Versorgung zu minimieren. Impfen schützt eben nicht nur die eigene Gesundheit und die der anderen, sondern es schützt auch das Personal in den Kliniken vor Überlastung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Mit der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz ist es nun wichtig, die Auffrischungsimpfungen weiter auszurollen. Die derzeit knapp 9 % Geboosterten in der Gruppe der über 60-Jährigen in Baden-Württemberg sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Es müssen weiterhin intensive Anstrengungen unternommen werden, um insbesondere Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf sowie das Personal in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit der dritten Impfung zu versorgen. Mit einschließen darf ich hier ausdrücklich auch die Sicherheitskräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, auf deren intensive Unterstützung wir weiterhin angewiesen sein werden. Der Erfolg wird entscheidend von einer effektiven Impfinfrastruktur abhängen. Hierzu dienen die über das Land verteilten 80 mobilen Impfteams, die eine aus medizinischer und ökonomischer Sicht sehr gute Weiterentwicklung der Impfzentren sind. Die heutige Zusage, diese Teams auf insgesamt 155 aufzustocken, ist die richtige Entscheidung. Kommunen und Kliniken können sich dieser Teams bedienen, um Impfangebote adäquat zur Verfügung zu stellen. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Ergänzend braucht es aber auch eine aktive Mitarbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bzw. deren Vertretung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Impfen und Testen, das gehört zum Basisangebot jeder ambulanten Versorgung, insbesondere in Zeiten der Pandemie. Vielleicht müssen diese Punkte einmal explizit in einem Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Versorgung formuliert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Die Diskussion, inwieweit eine Erhöhung der Impfvergütung für Ärztinnen und Ärzte über die derzeitigen 20 € hinaus zu einer Steigerung der Impfquote führt, erspare ich mir mit Verweis auf das zuvor Gesagte. Ich will aber nicht unerwähnt lassen, dass die junge Kollegin, der junge Kollege in der Klinik, die oder der im Dreischichtmodell Covid-Patienten auf der Intensivstation versorgt, einen Stundenlohn von ca. 29 € erhält – bei entsprechendem Risiko, entsprechender Belastung und im Übrigen ohne Mittwochnachmittag und ohne am Wochenende Freizeit zu haben. Mit der Auszahlung einer landeseigenen Coronaprämie für unsere Intensivpflegekräfte, wie vor wenigen Stunden beschlossen, würdigt die grün-schwarze Koalition das Engagement der Intensivpflege in Baden-Württemberg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Infektionszahlen zeigen uns objektiv, dass wir uns inmitten der nunmehr vierten Welle der Pandemie befinden und dass von einem Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite – wie von den Ampelpartnern im Bund derzeit angedacht – keine Rede sein kann. Ich zitiere den Generalsekretär der Bundes-FDP, Volker Wissing, vom 8. November: Unser Gesundheitssystem ist stabil, die Gesundheitsversorgung der Bürger gesichert, die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ kann aufgehoben werden. Zu erklären, die Pandemie sei am 19. März 2022 vorbei, zeugt von falschem Mut und fehlender Information zugleich und ist sicherlich kein gutes Signal für die kommenden Wochen und Monate. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der SPD: Spahn war der Erste, der das gefordert hat!) Die dpa tickerte gestern, lieber Herr Rülke, Sie hätten die Kontrollen in der Gastronomie auf Einhaltung der Coronaregeln scharf kritisiert. Jetzt weiß ich zwar nicht, wo Sie Ihren gut gegrillten Grünspecht von gestern essen, (Vereinzelt Heiterkeit) aber der Hotel- und Gaststättenverband hat klar gesagt, dass er sich eigentlich mehr Kontrollen wünscht. Dem sollte man dann auch folgen. Zu dem Antrag der SPD-Fraktion, der uns heute per Expressversand vorgelegt wurde: Wir haben in den Pflegeheimen bereits die strengsten Testauflagen bundesweit. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein!) Hinzu kommt in der nächsten Woche 2G gemäß unserer Eskalationsmatrix. (Dr. Michael Preusch) (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Was ist das denn für ein Parameter?) Die Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen ist zweifelsfrei hoch. Wir haben aber keinen Beleg dafür, dass diese Infektionen in den Schulen häufiger auftreten als im privaten Umfeld. (Zuruf von der SPD – Unruhe) Das betrifft die Diskussion heute früh zum Thema Bildungspolitik. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Ich glaube, ich habe mit Ihrem Antrag heute verstanden, was Herr Stoch gestern mit „Politiksimulation“ meinte. Falten Sie doch diesen Antrag zusammen, und schicken Sie ihn an Ihre Kollegen im Bund. Da gibt es, glaube ich, in Zukunft viel zu tun. Das ist mir so viel wert, dass ich Ihnen sogar einen frankierten Umschlag mitgebracht habe. (Der Redner hält einen Briefumschlag hoch. – Abg. Andreas Stoch SPD: Sie sind nicht mal witzig!) Die Überlegungen der neuen Verordnung fußen auf den bisher verfügbaren Daten zur Pandemie. Ich will daher die Möglichkeit nutzen, mich auch bei allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu bedanken, die sich unermüdlich in der Bewältigung der Pandemie engagieren. Sie tun dies mit Herzblut und widmen sich ihren Themen und Fragestellungen – übrigens viel lieber als Verwaltungsaufgaben und der Diskussion um eine Gendernomenklatur. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU) Die Herkunft der in meinem Wortbeitrag für die CDU-Fraktion erwähnten Daten habe ich in einem kleinen Literaturauszug zusammengefasst, um der FDP/DVP und der AfD eine bessere Literaturrecherche zu ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Der Redner übergibt je einem Vertreter der FDP/ DVP und der AfD ein Blatt Papier.)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Boris Weirauch das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich die Grünen hier dafür feiern lassen wollen, dass sie jetzt die Organisation der Weihnachtsmärkte für die kommende Zeit hinbekommen haben, dann zeigt das einfach, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben. Denn es geht momentan wirklich nicht um Weihnachtsmärkte, sondern es geht darum, wie wir diese Pandemie irgendwie hinter uns lassen – aber nicht darum, ob es 2G oder 3G auf den Weihnachtsmärkten gibt. (Beifall bei der SPD) Das zeigt einfach, dass Sie die Situation überhaupt nicht erkannt haben. Für eine „Politik der ruhigen Hand“ ist im Moment absolut nicht die richtige Zeit. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Kollege Preusch, Sie haben sich gerade dafür rühmen lassen, dass Baden-Württemberg die strengsten Testregelungen für Pflegeheime hätte. Ich möchte Ihnen da widersprechen. Das können Sie gern auch den Angehörigen der neun toten Menschen aus dem Mannheimer Pflegeheim sagen – Menschen, die in einem Pflegeheim gestorben sind, weil es dort eben offenbar Einträge von Virusinfektionen in dieses Pflegeheim gegeben hat. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Unter Missachtung der gültigen Hygienerichtlinien!) Da muss man dann schon einmal darüber sprechen, ob die Tests tatsächlich ausreichend waren. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Lokale Verfehlun- gen!) Leider erleben wir derzeit wieder steigende Infektionszahlen; es wurde schon angemerkt. Niemand kann die Augen vor der Tatsache verschließen, dass die Pandemie noch nicht überwunden ist und uns ein harter Winter bevorsteht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, das hat Herr Scholz jetzt auch gemerkt!) Wir haben in Baden-Württemberg mit einer Inzidenz von 316 gerade die höchste Inzidenzzahl während der gesamten Coronapandemie. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) Stand gestern, 16 Uhr, haben wir in Baden-Württemberg 348 Covid-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 171 Menschen invasiv beatmet. Die aktuelle Situation ist mehr als bedrohlich. Kliniken schlagen Alarm, dass die Intensivstationen die Kapazitätsgrenze überschreiten. Wenn man sich die hohe Quote von Ungeimpften an den Beatmungsgeräten in unseren Kliniken anschaut, ist die Frage, ob man sich impfen lässt, keine Frage vermeintlich individueller Entscheidungsfreiheit mehr, sondern eine Frage von Leben und Tod. An dieser Stelle kann man nur an die Bevölkerung appellieren: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich boostern, schützen Sie sich und Ihre Umgebung, schützen Sie die Menschen, die Ihnen lieb sind, und tragen Sie dazu bei, dass wir diese Pandemie besiegen! (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur alle gemeinsam meistern können. Damit dies gelingt, benötigt man allerdings eine Landesregierung, die die Zeichen der Zeit frühzeitig erkennt und die dann konsequent, widerspruchsfrei und beherzt handelt. Auf Grün-Schwarz mit einem – das muss man leider in aller Deutlichkeit sagen; es wurde auch heute wieder deutlich – offenkundig überforderten Gesundheitsminister an der Spitze trifft dies allerdings nicht zu. In normalen politischen Zeiten könnte man dies als lässliche Sünde abtun; in einer Krise dieses Ausmaßes ist es aber eine existenzielle Angelegenheit, wie und von wem man regiert wird. Man kann es nicht oft genug sagen: Grün-Schwarz hat es versäumt, die Schulen und Kitas in die Lage zu versetzen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kinder wirkungsvoll vor Erkrankungen zu schützen. Allen Ernstes noch (Dr. Boris Weirauch) immer zu glauben, man käme allein mit Stoßlüften durch die Pandemie, ist angesichts der aktuell mehr als dramatischen Lage geradezu absurd. Auch bezüglich der Besuchsregelung im Pflegeheim gibt es, Herr Preusch, handwerkliche Fehler in der entsprechenden Unterverordnung. Gemäß der Unterverordnung kann eine immunisierte Person trotz engen Kontakts etwa zu hoch infektiösen Familienmitgliedern ohne Test die Großmutter im Pflegeheim besuchen. Herr Minister Lucha, Sie müssen sich schon fragen, ob eine solche Regelung auch angesichts der zunehmenden Zahl von Impfdurchbrüchen noch angemessen ist. Aus unserer Sicht muss gerade in Pflegeheimen dringend nachgebessert werden; sonst mündet es in einer Katastrophe. (Beifall bei der SPD) Es hapert bei Grün-Schwarz bei der Umsetzung zudem durchgehend – das ist schon so etwas wie Ihr Markenzeichen – an einer verständlichen, einheitlichen und fokussierten Kommunikation der getroffenen Maßnahmen in die Bevölkerung hinein. Nach anderthalb Jahren der Pandemie scheinen Sie noch immer darauf vertrauen zu wollen, dass sich Ihre Verordnungen quasi aus sich selbst heraus zum Leben erwecken. Sie haben nach wie vor überhaupt kein Gespür dafür, was eine per Notverkündung auf den letzten Drücker in Kraft gesetzte Regelung bei den Menschen im Land – bei den Sportvereinen, bei den Eltern, bei den Kindern, in Handel und Gastronomie; um nur einige Beispiele zu nennen – auslöst. Hinzu kommt: Es stellt ein verheerendes Signal dar, wenn die Landesregierung jetzt selbst verkündet, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung einstellen. Damit wird darauf vertraut, dass sich jeder selbst nach eigenem Ermessen in Quarantäne begibt. Der „Mannheimer Morgen“ beschreibt dies zutreffend unter der Überschrift: „Jetzt ist jeder sein eigenes Gesundheitsamt“. – „Jetzt ist jeder sein eigenes Gesundheitsamt“! Das Ministerium nennt das Ganze einen Strategiewechsel; wir nennen das eine Bankrotterklärung. Wir wissen zudem, dass sich das Virus stark ausbreitet, und zwar vor allem unter Ungeimpften. Deshalb muss es die vorrangige Aufgabe der grünschwarzen Landesregierung sein, viel mehr Impfangebote als bislang zu organisieren und dafür zu sorgen, dass diese auch niederschwellig in Anspruch genommen werden können. Einmal mehr gilt dies nun für die Boosterimpfungen. Es kann nicht sein, dass Sozialminister Lucha vollmundig zu einer dritten Impfung aufruft, es aber nicht einmal im Ansatz hinbekommt, die dafür erforderlichen Strukturen zu schaffen – oder, besser gesagt, wiederherzustellen, nachdem die Landesregierung die mühsam aufgebauten zentralen Impfzentren in Stadtund Landkreisen massiv zurückgefahren hat. Die Leute müssen sich jetzt entweder die Finger wund wählen, um einen Termin bei ihrem Hausarzt zu bekommen, oder sie müssen sich vor einem der wenigen mobilen Impfbusse stundenlang die Beine in den Bauch stehen. Herr Lucha, so gewinnen wir nicht den Wettlauf gegen die vierte Welle. Das sollte Ihnen endlich klar werden. (Beifall bei der SPD) Kurzum: Die grün-schwarze Landesregierung stolpert von einem Horrorszenario ins andere, obwohl die mahnenden Worode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 te aus der Wissenschaft schon lange vernehmbar waren. Grün-Schwarz muss in dieser Pandemie endlich „vor die Lage“ kommen. Wir wollen Sie dabei unterstützen. Deshalb legen wir Ihnen heute einen Entschließungsantrag vor, der mehrere Maßnahmen enthält und der die Regierung auffordert, endlich das Notwendige zu unternehmen, um in der jetzigen Situation den Schutz unserer Bevölkerung zu erhöhen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächster Redner spricht für die FDP/DVP-Fraktion der Kollege Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngste Änderungsverordnung betrifft im Wesentlichen die Zulässigkeit von Weihnachtsmärkten. Die entsprechende Mitteilung der Landesregierung stammt vom 21. Oktober. Die Weihnachtsmärkte können demnach zum 25. November öffnen. Selbst für unsere flexibilitätserprobten und an mitunter irritierende Kurzfristigkeit gewöhnten Kommunen ist es schwer, einen Weihnachtsmarkt unter den gegebenen Auflagen in der Kürze der Zeit zu organisieren. Dies erscheint umso ärgerlicher, Herr Minister, als wir aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres die frühzeitige Verkündigung von Verordnungen angemahnt haben – ein Manko, das nicht zuletzt auch der Gemeindetag Baden-Württemberg aktuell scharf kritisiert hat. Dennoch unterscheidet sich die Ausgangslage heute in wesentlichen Punkten von der im Vorjahr. Denn uns stehen nicht nur ausreichende Möglichkeiten der Impfung zur Verfügung, sondern wir verfügen zudem über wesentliche Erkenntnisse im Umgang mit Infektionswellen. Wir begrüßen daher die Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November, bietet dies doch Gelegenheit, die Maßnahmen in tatsächlicher, medizinischer und rechtlicher Hinsicht zu bewerten und auf eine rechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Uns ist aber sehr wohl bewusst, dass die Beendigung der Notlage nicht das Ende der Pandemie bedeutet. Nicht zuletzt die zugespitzte aktuelle Lage gebietet es, all den Pflegekräften und dem Personal in den Krankenhäusern an dieser Stelle unseren herzlichen Dank auszusprechen. (Beifall bei allen Fraktionen) Maßnahmen wie die situative Maskenpflicht oder 3G-Regelungen bleiben erhalten und helfen, die jüngste Welle zu brechen. Wirksam lässt sich dies aber nur erreichen, wenn wir zügig und niederschwellig impfen und boostern, wenn wir dabei in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und, noch besser, diese weiter verstärken. Gleichzeitig ist für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, wirksamer Schutz nötiger denn je. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gerade auch die Kinder zu schützen. Eine generelle Maskenpflicht an den Schulen, wie (Nico Weinmann) dies beispielsweise auch der Antrag der SPD vorsieht, halten wir angesichts der heterogenen Infektionslage gleichwohl für nicht angezeigt. Natürlich ist noch immer einiges im Unklaren. In Bezug auf die Bekämpfung des Virus gibt es keine letzte Weisheit. Natürlich kann man auch über einzelne Maßnahmen unterschiedlicher Meinung sein. So halten wir beispielsweise das Vorpreschen von Ihnen, Herr Minister Lucha, in Bezug auf eine Impfpflicht für unglücklich. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt der Implementierung eines intelligenten Coronatestmanagements, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Boosterimpfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es leider hilf- und einfallslos an, die Debatte um eine Impfpflicht zu befeuern, die im Ergebnis tatsächlich auch nur schwer umsetzbar sein wird. Auch die rechtliche Ausgangslage ändert sich weiter. Während beispielsweise die bayerische Ausgangssperre in der summarischen Prüfung und der üblichen Folgeabwägung im Eilverfahren durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch gehalten wurde, wurde diese Maßnahme im Hauptverfahren für rechtswidrig erklärt und kassiert, was uns zeigt, dass wir die Grundlagen prüfen müssen. Aber auch in Baden-Württemberg ist angesichts über 60 noch offener Hauptsacheverfahren davon auszugehen, dass sich die seinerzeitige rechtliche Bewertung durch die Landesregierung in vielen Fällen als nicht haltbar erweisen wird. Hier müssen wir lernen. Wir müssen die Spielregeln, die uns der Verfassungsgesetzgeber vorgibt, einhalten, auch – das ist mir an dieser Stelle ganz wichtig – um all den Skeptikern klarzumachen, dass es nicht darum geht, das Grundgesetz in seiner Wirkung zu beschränken oder gar abzuschaffen, sondern dass es bei all den unterschiedlichen Betrachtungen darum geht, die Pandemie zu bekämpfen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Und doch leidet die Akzeptanz von Maßnahmen dann, wenn diese nicht transparent, nicht plausibel oder gar wenig zielgerichtet sind. Sie leidet aber auch dann, wenn kritische Fragen zu den Beschränkungen und Skepsis gegenüber Impfungen, die nach meiner persönlichen Auffassung sämtlich wissenschaftlich aufgelöst und geklärt werden können, von vornherein abgekanzelt werden. Ein kritischer Diskurs auch über strittige Themen ist eine essenzielle Grundlage einer freiheitlichen Demokratie. Genauso selbstverständlich muss es aber auch sein, dass frei und demokratisch beschlossene und rechtsstaatlich kontrollierte Regeln akzeptiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den wissenschaftlichen Austausch halte ich weiterhin für unerlässlich, insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Gerade vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der Landtag von Baden-Württemberg frühzeitiger und umfassender in die weitere Entwicklung eingebunden wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Frau Abg. Carola Wolle als Rednerin für die AfD-Fraktion das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigenverantwortung und Freiheit sind die DNA unseres Grundgesetzes. Unsere Grundrechte sind nicht verhandelbar. Im Zusammenhang mit der heutigen Debatte hat Herr
Kretschmann eine klare Perspektive
„Die Bevölkerung wird durchgeimpft, und dann ist’s rum mit der Pandemie.“ Das hat er hier gesagt. (Zuruf) Für das Ziel Durchimpfung behaupten Sie: Wer geimpft ist, schützt sich und andere; wer geimpft ist, kann Corona nicht weitergeben; wer geimpft ist, bekommt seine Freiheit zurück; Ungeimpfte sind Treiber der Pandemie; Ungeimpfte sind schuld an der nicht enden wollenden Pandemie. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Gut zusammen- gefasst!) Meine Damen und Herren, Sie pfeifen auf die Freiheit, spalten die Gesellschaft in Gut und Böse. (Beifall bei der AfD) Die Meldung des Robert Koch-Instituts vom 2. November 2021 muss Ihnen da wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Ich zitiere: Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCRpositiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden. Mit anderen Worten: Über Sinn und Unsinn der Impfung ist derzeit wenig bekannt. (Zurufe) Impfdurchbrüche sind der klare Beweis dafür. Kein Wunder, dass die aktuellen Inzidenzen so hoch sind wie nie zuvor. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Das ist der Unter- schied zwischen Wissenschaft und „Jugend forscht“! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Erfreulich ist, meine Damen und Herren, dass die aktuelle Hospitalisierungsrate deutschlandweit mit ca. 4 deutlich unter dem Vorjahreswert von 15 liegt. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ja, weil die Leute geimpft sind! – Abg. Daniel Born SPD: Weil geimpft wurde! – Weitere Zurufe) Herr Lucha, erklären Sie den Bürgern Ihre aktuelle Impfapartheid. Wie können Sie es wagen, Impfskeptiker unter Druck zu setzen, aber am 7. November 2021 auf Ihrer Webseite feststellen?: Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingeschätzt, ... Diese Einschätzung kann sich kurzzeitig durch neue Erkenntnisse ändern. (Carola Wolle) (Zurufe: Ja! – Weitere Zurufe) Sie wissen nur, dass Sie gar nichts wissen. (Unruhe) Aber Sie setzen weiter aufs Impfen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Wird deshalb aktuell nur noch über die hohen Inzidenzen berichtet und nicht mehr über die Hospitalisierungsrate, meine Damen und Herren? (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hä? – Zuruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Wie im letzten Jahr wird von der Regierung (Unruhe) die Angst vor einer Überlastung der Intensivstationen geschürt; wie im letzten Jahr kann von einer Überlastung der Intensivstationen keine Rede sein. (Zurufe, u. a.: Gehen Sie doch mal in ein Kranken- haus! – Unruhe) Doch warum scheuchen Sie das Gespenst der Überlastung der Intensivstationen weiter durch unser Ländle? (Abg. Daniel Born SPD: Fragen Sie mal in einer Kli- nik nach! – Weitere Zurufe, u. a.: Reden Sie mal mit den Pflegekräften! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich kann es Ihnen sagen, Herr Lucha und meine Damen und Herren: Sie wollen damit von Ihrer verfehlten Krankenhauspolitik ablenken, die zu einem massiven Abbau der Intensivbetten geführt hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es! – Abg. Gabriele Rolland SPD: So ein Schwachsinn!) Sie wollen damit vom bestehenden Pflegenotstand ablenken, den Sie seit Jahren nicht in den Griff bekommen. (Zuruf der Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE) Meine Damen und Herren, noch schlimmer ist Ihre perfide Vorgehensweise, Studenten und Kleinverdiener mit teuren Coronatests zur Impfung zu zwingen und zu erpressen. Das RKI hat seine von ihm selbst veröffentlichte Impfquote von offiziell 67 auf 80 % korrigiert. (Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE: Was?) Mit 5 % der Genesenen haben wir eine Durchseuchung von 85 % erreicht. (Vereinzelt Lachen – Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE: Die Zahlen haben wir gerade eben gehört! Gerade eben!) Herr Lucha, ab wann sind wir eigentlich alle wieder Normalbürger? Ist Ihre Zielmarke 200 %? ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Zurufe – Unruhe) Vor diesem Hintergrund diskutieren wir aktuell über 2G. Mit welchem Sinn? Sie drängen die Bevölkerung zu Boosterimpfungen. Mit welcher Schutzdauer? Ein halbes Jahr? Wollen Sie jetzt die gesamte Bevölkerung halbjährlich zur Boosterimpfung zwingen? (Zurufe: Ja! – Minister Manfred Lucha: Gut kombi- niert!) Wann kommt die Impfpflicht für alle? Es geht kopflos durch die Nacht, denn Hysterie frisst Hirn. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wenn eines da ist! – Ver- einzelt Heiterkeit) Die Fraktion der AfD hat Ihr Coronaregime oft kritisiert – wie auch heute –, aber auch gute Vorschläge gemacht. (Oh-Rufe) Wie üblich wurden diese abgelehnt. (Unruhe) Der Lauf der Dinge hat unsere Auffassung bestätigt. Meine Damen und Herren, die AfD ist mit Sicherheit keine rechtsextreme Partei. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte Sie um Ruhe. – Frau Kollegin Wolle, bringen Sie Ihre Ausführungen zu Ende.
Carola Wolle AfD
Die AfD ist mit Sicherheit keine rechtsextreme Partei; aber die AfD hat extrem oft recht. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Unruhe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 17/1034. Wer dieser Mitteilung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist bei einer Enthaltung und mehreren Gegenstimmen (Vereinzelt Heiterkeit) mehrheitlich zugestimmt. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1188, abzustimmen, mit dem sechs Handlungsersuchen an die Regierung gerichtet werden. Sind Sie damit einverstanden, dass ich diesen Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, Tagungsordnungspunkt 9 ist damit erledigt. Ich darf zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses der geheimen Wahl kommen. Ich rufe dazu noch einmal Tagesordnungspunkt 8 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Das Ergebnis der Wahl der beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Mitglieder für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung liegt nun vor. Beteiligt haben sich 133 Abgeordnete. Ich beginne mit dem Wahlergebnis des Abg. Hörner: Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 103 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich drei Abgeordnete. Ungültig waren keine Stimmen. Somit hat Herr Abg. Hörner nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium berufen zu werden. Nun gebe ich das Wahlergebnis des Abg. Lindenschmid bekannt: Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 102 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich vier Abgeordnete. Ungültig war keine Stimme. Damit hat Herr Abg. Lindenschmid ebenfalls nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium berufen zu werden. (Zuruf: Es gibt eine Wortmeldung!) – Eine Wortmeldung? (Abg. Anton Baron AfD: Zur Geschäftsordnung!) Bitte sehr, Herr Kollege Rupp.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Präsident, geehrte Abgeordnete! Hiermit beantrage ich die Wahlwiederholung und begründe dies gemäß § 84 – Bemerkungen zur Geschäftsordnung. Sie wissen, dass der AfD diese Positionen in der Landeszentrale zustehen (Zuruf: Nein!) und dass das Ergebnis der vorherigen Wahlen einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung darstellt. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) In einer Hinsicht liegen Sie sogar richtig: Kein Abgeordneter in diesem Landtag kann gezwungen werden, in eine bestimmte Richtung abzustimmen. Das ist auch gut so. Warum stelle ich dann den Antrag zur Wiederholung der Wahl? Seit dem Shitstorm gegen die Regierungsparteien bei der Wahl des völlig unbescholtenen Bürgers Herrn Gärtner in den Verfassungsgerichtshof haben Sie einen gravierenden und demokratiepolitisch sehr fragwürdigen Kurswechsel vollzogen. Was e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 hier passiert, erschüttert unsere Demokratie nachhaltig. Denn diese Art der Abkehr von demokratischen Werten, die in diesem Landtag schleichend Einzug hält, dass man eine Oppositionsfraktion als politische Minderheit mehrheitlich pauschal ausgrenzt und den rechtlichen Rahmen maximal nutzt, um uns zu entrechten und zu unterdrücken, vergiftet die demokratische Kultur in Baden-Württemberg dauerhaft, auch für zukünftige Legislaturen und Generationen. (Beifall bei der AfD) Sie, die Koalitionäre, haben es noch in der Hand, diese Situation zu ändern und diesen Stil der Entrechtung von politischen Minderheiten durch politische Mehrheiten in diesem Hohen Haus, der Herzkammer der Demokratie, nicht zur Normalität werden zu lassen. Mindestens eine halbe Million Wähler, die die AfD hier im Landtag legitimieren, müssen die vollen Teilhaberechte zugestanden bekommen. Ansonsten werden sie dauerhaft aus der Demokratie ausgeschlossen. Sie senden mit diesem Kurs ein fatales Signal an die Bürger. Freiheitliche und Nationalkonservative wie wir von der AfD und viele in unserer Gesellschaft haben als Demokraten rechts der Mitte in dieser undemokratischen neuen Unkultur kein Anrecht auf Teilhabe in Gesellschaft und Demokratie. Das bedeutet nichts anderes als ein indirektes faktisches Meinungsverbot für alle demokratischen Positionen rechts der Mitte. Eines sei klar gesagt: Demokratische Meinungen rechts der Mitte wie unsere sind legitim und haben auch hier im Landtag ihren berechtigten Platz. (Beifall bei der AfD) Eine aktuelle Allensbach-Umfrage ergab, dass 55 % der Deutschen, also die Mehrheit, sich nicht mehr trauen, die eigene politische Meinung frei zu äußern. Das ist der höchste Wert seit 1953. Genau diese Angst, seine eigene Meinung nicht mehr äußern zu dürfen, befördert auch Ihr neuer Kurs. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Denn mit der Ausgrenzung von uns, der AfD, grenzen Sie auch ein großes demokratisches Meinungsspektrum und große Teile der Gesellschaft aus dieser Demokratie aus. (Zurufe – Gegenruf des Abg. Bernd Gögel AfD: Hö- ren Sie doch einfach mal zu, Mensch! Geht das nicht, einfach mal zuzuhören? Das kann doch nicht so schwer sein! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege, eine persönliche Erklärung – – (Abg. Anton Baron AfD: Zur Geschäftsordnung!)
Ruben Rupp AfD
Fünf Minuten, § 84.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ja, ja. – Bitte.
Ruben Rupp AfD
Dieser Kurs ist so schwerwiegend, dass er bei dauerhafter Beibehaltung dazu führen wird, dass diese Demokratie von demokratischen Bürgern rechts der Mitte aufgrund der Ausgrenzung und Entrechtung mit vollem Recht zunehmend als Scheindemokratie angesehen würde. Letztlich führt das indirekte Verbot eines großen Meinungs- (Ruben Rupp) spektrums zu einer Radikalisierung der Gesamtbevölkerung. Ich hoffe, dass das niemand hier im Saal will. Deshalb richte ich meinen Appell an Ihr demokratisches Gewissen, das Sie – zumindest Grüne, CDU und FDP/DVP – zu Beginn der Legislatur ja doch an den Tag gelegt haben. Sie haben uns ohne großes Tamtam alle uns laut der Geschäftsordnung zustehenden Positionen gewährt, wenn auch mit Zähneknirschen bei den Grünen – das glaube ich auch. Mir fällt es auch schwer, Ihre Positionen zu ertragen. Aber genau das ist Demokratie: dieses wechselseitige Ertragen der Meinungen. (Beifall bei der AfD) Wir haben in der bisher laufenden Legislaturperiode gezeigt, dass es nicht an uns liegt. Wir halten uns an die demokratischen Gepflogenheiten. Sie haben es in der Hand, ob die demokratische Kultur in diesem Parlament und der Gesellschaft nachhaltig vergiftet wird oder ob Sie zu Ihrem demokratischen Kurs wie zu Beginn der Legislatur zurückkehren. Liebe Grüne, denken Sie auch daran, dass die Konservativen die Grünen zu ihrer Gründungszeit, die wahrscheinlich aus heutiger Sicht deutlich radikaler waren als die hiesige AfD es je war, damals auch bekämpft haben, wie Sie uns heute bekämpfen. Aber diese Altkonservativen haben Ihnen eine dauerhafte Teilhabe als relevante Strömung in der Demokratie ermöglicht – trotz Steinewerfern, trotz Fundis. Denken Sie daran, wenn Sie uns hier und heute unter anderen Mehrheitsverhältnissen von der Teilhabe dauerhaft ausgrenzen wollen. Liebe Kollegen, Demokratie lebt von unterschiedlichen Meinungen, dem Zulassen, dem Austausch und dem Diskurs dieser Meinungen. Stärken Sie die Demokratie, indem Sie uns, dem demokratischen Spektrum rechts der Mitte, Teilhabe an Demokratie gewähren, und stimmen Sie der Wahlwiederholung zu. Hören Sie auf Ihr demokratisches Gewissen, das Ihnen sagt, dass dieser Umgang mit einer halben Million Bürgern unwürdig und falsch ist. (Beifall bei der AfD) Sollte die Wahlwiederholung nicht zugelassen werden oder unsere Wahlvorschläge nicht gemäß Geschäftsordnung angenommen werden, dann verlangen wir an dieser Stelle auch von der Landtagspräsidentin, Frau Aras, dass die konstituierende Sitzung der Landeszentrale für politische Bildung am 23. November auf unbestimmte Zeit vertagt wird. (Zuruf: Genau!) Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Haußmann von der FDP/DVP-Fraktion vor. – Bitte sehr, Herr Abg. Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine geheime Wahl durchgeführt, die ein eindeutiges Ergebnis gebracht hat. Ich glaube nicht, dass wir bei einem weiteren Wahlgang ein anderes Ergebnis erreichen werden. ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD) Es war eine geheime Wahl; jeder hat für sich entschieden. (Abg. Anton Baron AfD: Begründung!) Insofern beantrage ich, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird, und bitte nach der Geschäftsordnung um entsprechende Abstimmung. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Die AfD-Fraktion hat einen weiteren geheimen Wahlgang beantragt. Herr Kollege Haußmann hat gemäß § 97 Absatz 5 der Geschäftsordnung einen Antrag auf Vertagung gestellt: Über Anträge zur Geschäftsordnung wird vor Anträgen zur Sache, über den Geschäftsordnungsantrag, welcher der Weiterbehandlung des Gegenstandes am meisten widerspricht, vor anderen Geschäftsordnungsanträgen und über einen Schlussantrag vor einem Antrag auf Vertagung abgestimmt. Der Antrag auf Vertagung ist der weiter gehende Antrag, der hier gestellt wurde. Deshalb muss ich darüber abstimmen lassen, ob dem Antrag des Kollegen Haußmann auf Vertagung heute hier eine Mehrheit zustimmt. Ich darf deshalb um Ihr Handzeichen zum Antrag des Kollegen Haußmann auf Vertagung bitten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag auf Vertagung gemäß § 97 Absatz 5 der Geschäftsordnung zugestimmt. Meine Damen und Herren, damit ist auch Tagesordnungspunkt 9 erledigt. Und damit, meine Damen und Herren, sind wir, glaube ich, auch am Ende der Tagesordnung angelangt. (Zurufe, u. a.: Nein! – Eigentlich nicht!) – Nein, stopp. Ich rufe die Punkte 10 bis 16 der Tagesordnung gemeinsam auf: Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. Oktober 2021 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) – Drucksachen 17/1092, 17/1151 Berichterstattung: Abg. Julia Goll Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 1. Oktober 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Allgemeine Produktsicherheit COM(2021) 346 final (BR 646/21) – Drucksachen 17/937, 17/1061 Berichterstattung: Abg. Felix Herkens (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Klimaneutralität im Sektor Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft COM(2021) 554 final (BR 713/21) – Drucksachen 17/1041, 17/1064 Berichterstattung: Abg. August Schuler Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 21. Oktober 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Anti-Geldwäsche-Paket der EU-Kommission COM(2021) 420 final (BR 739/21), COM(2021) 423 final (BR 740/21), COM(2021) 421 final (BR 748/21), COM(2021) 422 final (BR 749/21) – Drucksachen 17/1044, 17/1066 Berichterstattung: Abg. Alena Trauschel Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Neue EU-Waldstrategie für 2030 COM(2021) 572 final (BR 722/21) – Drucksachen 17/1045, 17/1064 Berichterstattung: Abg. August Schuler Punkt 15: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/1067, 17/1068, 17/1069, 17/1070, 17/1071 Schluss: 17 e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Punkt 16: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/969 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Sie widersprechen nicht. Dann ist es so beschlossen. Der unter Punkt 17 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, damit sind wir jetzt am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, zum Ende der Plenarsitzung darf ich Sie auf den Empfang für die Personalrätinnen und Personalräte des Beamtenbunds Baden-Württemberg – dbb beamtenbund und tarifunion – hinweisen, der hier um 18:30 Uhr nebenan in der Lobby stattfindet. Vorgesehen sind eine Podiumsrunde der Landtagsfraktionen sowie Diskussion und Austausch mit den Gästen. Wir sind somit Gastgeber dieser Veranstaltung, deren Bestuhlung Sie schon sehen. Meine Damen und Herren, Sie sind alle herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Jetzt darf ich Ihnen noch bekannt geben: Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 15. Dezember 2021, (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) um 10:00 Uhr statt. Damit danke ich Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 7:38 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale politische Bildung Zur Wahl werden vorgeschlagen: Hörner Lindenschmid 6.10.2021 Bernd Gögel und Fraktion ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Anlage e für
