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Tobias Wald

CDU 11.11.2021 Sitzungen 17/19

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung über das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzes zur Mobilisierung von Bauland. Nachdem Frau Staatssekretärin Dr. Splett in ihrer Einbringungsrede sämtliche Inhalte der Gesetzesnovelle vorgestellt hat (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) und Kollege Dr. Rösler dies vertieft hat, möchte ich heute insbesondere auf zwei Aspekte näher eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf erhalten Steuerpflichtige im Bereich der Grundsteuer B die Möglichkeit, durch ein qualifiode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 ziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert für ihr Grundstück nachzuweisen, wenn der mithilfe der gesetzlichen Bewertungsregel ermittelte Wert und der tatsächliche Wert um mehr als 30 % voneinander abweichen. Außerdem wird die rechtliche Grundlage für ein elektronisches Bürgerportal geschaffen, mit dem die Steuerpflichtigen Erleichterungen beim Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Beide Punkte begrüßt die CDU-Fraktion sehr, da sie zum einen der Steuergerechtigkeit dienen und zum anderen für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sorgen. Darüber hinaus wird die sogenannte Grundsteuer C für unbebaute Baugrundstücke eingeführt, wodurch es den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ermöglicht wird, einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Dadurch können weitere Impulse für städtebauliche Zielsetzungen wie Nachverdichtung oder Baulandmobilisierung gesetzt werden. Wichtig für uns in der CDU-Fraktion ist hierbei: Die Kommunen können einen gesonderten Hebesatz einführen und festlegen; sie müssen es jedoch nicht, meine Damen und Herren. Als kommunalfreundliche Fraktion überlassen wir dies unseren Städten und Gemeinden; denn die Gemeinderäte, Bürgermeister und Stadtverwaltungen vor Ort kennen die Situation vor Ort besser. Sie sollen selbst entscheiden. Es handelt sich zwar um ein Steuergesetz des Landes, aber die möglichen Einnahmen – Herr Dr. Rösler hat es gesagt: es geht um 1,8 Milliarden € – stehen unseren Kommunen in voller Höhe zu. Deshalb sollen diese darüber entscheiden. Ich persönlich gebe zu – das weiß jeder in diesem Haus –, ich stand der Einführung einer Grundsteuer C lange skeptisch gegenüber. Nachdem jedoch viele Bürgermeister und Gemeinderäte aus dem ganzen Land den Wunsch nach einer Wahlmöglichkeit für eine Grundsteuer C geäußert haben und nachdem Herr Finanzminister Dr. Bayaz den Regierungsfraktionen gegenüber unmissverständlich versichert hat, dass unser Landesgrundsteuergesetz mit der Einführung einer Grundsteuer C kompatibel und verfassungskonform ist, stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung von Bauland ist ein möglicher Baustein auf dem Weg zu mehr Wohnungen. Ebenso wichtig sind aber die anderen Maßnahmen, welche wir gemeinsam mit der kommunalen Familie in der nächsten Zeit angehen und umsetzen werden, beispielsweise die Novellierung des Landesentwicklungsplans, die Fortschreibung der Regional- und Flächennutzungspläne, die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, die Digitalisierung der Baubehörden und der Baugenehmigungen, die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und die Weiterentwicklung unseres erfolgreichen Grundstücksfonds. Hier setzen wir auch auf unser neues Ministerium, das eine gute Arbeit leistet, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit Ministerin Nicole Razavi. Hier sind wir auf einem richtig guten Weg. Diese Maßnahmen werden gemeinsam mit der Grundsteuer C für mehr Wohnraum im Land sorgen. Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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