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Jochen Haußmann

FDP 11.11.2021 Sitzungen 17/19

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Grundsatz, wenn man ein Gesetz einbringen möchte, wenn man ein Gesetz beschließen möchte, ist immer, dass man reflektiert: Bringt uns dieses Gesetz voran? Bringt es Synergien? Insbesondere wenn man in dieser aktuell schwierigen Situation, in der wir in Baden-Württemberg, in Deutschland sind, ein Gesetz zum Gesundheitswesen einbringen will, verpflichtet es die Landesregierung, dies noch stärker zu überdenken. Aus dem Gesetzentwurf geht in keiner Weise hervor, was das Gesetz bringen soll außer Mehrkosten, mehr Bürokratie und einen größeren Hofstaat für den Sozialminister. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Zum Stichwort Bürokratie: Man muss sich schon auf der Zunge zergehen lassen, was dann alles geändert werden muss, nämlich das Gesundheitsdienstgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, das Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose und die entsprechende Verordnung dazu, die Badegewässerverordnung, die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung, die Weiterbildungsverordnung – Hygiene, die Schuluntersuchungsverordnung, die Gebührenverordnung des Sozialministeriums, und das alles soll natürlich finanzneutral geschehen. Ich sage da nur: Wer’s glaubt, wird selig. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Florian Wahl SPD) Interessant ist Ihre Argumentation. Sie haben von Synergien gesprochen. Frau Krebs hat gesagt, es werde alles geschmeidiger. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! Das ist es!) Es gab ja Rückmeldungen. Die meisten haben gesagt: „Er will es eh machen. Warum sollen wir uns dann in der Anhörung groß einbringen?“ Aber es gab eine interessante Rückmeldung, bei der die Frage gestellt wurde: Warum bleibt das Referat 96 – Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst – beim Regierungspräsidium? Darüber kann man ja nachdenken, dass man, wenn man schon alles in den Hofstaat einbringen will, sagt: „Wenn, dann alles.“ Aber in der Begründung heißt es, dieser Übergang habe nicht im Kabinettsbeschluss vom 27. Juni gestanden. Dann ist natürlich klar, dass man das nicht macht. (Vereinzelt Heiterkeit) Insofern ist das als Begründung schon bemerkenswert. Die Bewertung, ob das dann geschmeidig ist und Synergien schafft, überlasse ich Ihnen. (Jochen Haußmann) Ich frage mich: Warum machen wir überhaupt Anhörungen? Wenn es heißt: „Der Kabinettsbeschluss ist sakrosankt; was darin steht, wird gemacht; alles andere wird nicht geändert“, dann braucht man künftig eigentlich keine Anhörungen mehr zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wir haben das Gefühl, Herr Minister Lucha, Sie lassen sich ein Stück weit davon leiten, Ihr Ministerium zu vergrößern. Eindrucksvoll sind die Stellenanhebungen und die Stellenmehrungen in den Leitungsfunktionen. In der Begründung ist zu lesen: Mit Integration des Landesgesundheitsamtes in das Sozialministerium werde eine neue Abteilung geschaffen, mit der Stellenhebungen insbesondere in der B-Besoldung ... einhergingen. Interessant ist auch, dass es heißt, Kosten entstünden dadurch keine – wer’s glaubt, wird selig –, Mehrausgaben würden über globale Minderausgaben gegenfinanziert; mittelfristig gebe es auch Einsparungen. Das sind Taschenspielertricks, die wir in der Haushaltsberatung schon entsprechend dargestellt haben. Aber das geht auf Kosten des Personals in anderen Bereichen. Deswegen hilft diese Integration dem öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg nicht. Wir fragen uns schon: Wäre es nicht sinnvoller, Herr Minister, die Mittel zur Deckung der strukturellen Mehrkosten, die damit auf uns zukommen, in die Stärkung der Gesundheitsämter vor Ort zu investieren? Die müssen wir doch unterstützen. Man sollte keine Aufblähung im Sozialministerium machen, sondern wir sollten vor Ort entsprechend investieren. Ganz interessant ist: Wir kehren zur Kameralistik zurück; das nur nebenbei. Wir haben dann im Grunde genommen weniger Transparenz. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Zurück in die Stein- zeit!) Die Grundsatzüberlegung, die man anstellen sollte – Kollege Wahl hat es auch ausgeführt –, ist: Wir brauchen mit dem Landesgesundheitsamt eine Institution, die unabhängig, die eigenständig ist. Künftig wird volle Weisungsgebundenheit gegenüber dem Minister bestehen. Insofern stellen wir ihre Unabhängigkeit infrage. Das Landesgesundheitsamt wird zurückgestuft in eine Abteilung des Sozialministeriums. Wir Freien Demokraten meinen, es wäre besser, ein Landesgesundheitsamt zu behalten, das den Gesundheitszielen verpflichtet ist und nicht den Vorstellungen des Ministers und seines Ministeriums. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil wir ihn nicht als Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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