Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über Sinn und Unsinn der Besteuerung von Grundstücken haben wir in diesem Hohen Haus schon oft gesprochen. Auch darüber, ob es zielführend ist, die Größe der Gebäude, die auf einem Grundstück stehen, bei der Besteuerung auszuklammern, haben wir bereits gesprochen. Jetzt geht es an die Umsetzung, und hier liegt der Teufel im Detail – wie so oft bei Gesetzen, die schon in ihrem Ansatz knapp an der Verfassungswidrigkeit vorbeischrammen oder eben nicht vorbeischrammen. Kommen wir zunächst einmal zur Besteuerung bebauter Grundstücke. Die Gutachterausschüsse, die für die Bewertung zuständig sein sollen, haben sich die Kommunen als eigene kommunale Einrichtung erstritten. Jetzt kommt die Retourkutsche. Man halst ihnen nämlich deutliche Mehrarbeit auf; denn eines darf man nicht vergessen: Die rechtliche Qualität einer Bewertung als Grundlage für die Besteuerung muss eine ganz andere sein als die für eine Kaufempfehlung oder für den Mietspiegel. Hier werden sich manche Kommunen noch schwertun, auch was die Kosten für ihre Gutachterausschüsse in Zukunft angeht. Für das Land bedeutet diese unausgegorene Vorgehensweise natürlich eine Vielzahl von Klagen. Einfach, gerecht und niedrig wäre bei der Grundsteuer angezeigt gewesen. Kompliziert, ungerecht und vielleicht höher ist herausgekommen – wie so oft. (Beifall bei der FDP/DVP) Grundsätzlich begrüßen wir es, dass abweichende Wertgutachten durch das Gesetz ermöglicht werden. Allerdings muss das alternative Gutachten mindestens zu einer 30-prozentigen Minderung kommen, um die Grundsteuer nach unten anpassen zu können. Das wird in vielen Fällen die Beauftragung eines Gutachters verhindern. Bei durchschnittlichen Kosten in Höhe von 1 500 € lohnt sich ein Gutachten nur bei einer deutlichen Wertminderung, zumal dieser Nachweis alle sieben Jahre wiederholt werden muss. Mein Fazit lautet: Sie haben mit dieser Grundsteuerreform den Grundstückseigentümern, den Kommunen und sich selbst ein Ei gelegt – dabei ist Ostern noch lange hin. Jetzt kommt erst mal Weihnachten. Ihre Reform der Grundsteuer verursacht auf allen Ebenen mehr Bürokratie und mehr Kosten. Das ist Ihr Weihnachtsgeschenk. Aber zu Ostern – nicht viel später – sollen die Steuerbescheide bereits verschickt werden, nämlich schon im Juli 2022, und das, obwohl das Gesetz erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Man möchte fragen: Wozu die Eile? Rechnen Sie mit einer Klagewelle? Wollen Sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit der Mehrzahl der Klagen durch sein? Das ist auch eine Art vorausschauender Politik. Kommen wir zur Grundsteuer C. C steht für CDU, ist sie doch ein Herzensanliegen der Partei mit dem C im Namen. Die CDU hat gegen den Widerstand der Grünen die Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke in den Koalitionsvertrag eingebracht, um Immobilienspekulationen zu verhindern. War es nicht so? Natürlich stimmt nichts an diesem Satz. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Noch im November 2020, also genau vor einem Jahr, hat die CDU die Grundsteuer C vehement abgelehnt. Natürlich werden mit dieser Strafsteuer weder Spekulanten abgeschreckt, noch wird Bauland mobilisiert. Die CDU ist einfach mal wieder umgefallen. Das ist alles. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch bei der Grundsteuer C liegt der Teufel im Detail. Ab wann gilt denn ein Grundstück überhaupt als bebaut? Liegt diese Eigenschaft vor, wenn eine Schrottimmobilie draufsteht? (Abg. Tobias Wald CDU: Sind Sie Gemeinderat?) Kann ich mit der Erstellung eines Schuppens oder einer Garage die Bebauung nachweisen? – „Gemeinderat“: alles nach unten auf die Kommunen abdrücken. (Abg. Tobias Wald CDU: Ich bin Gemeinderat!) Was ist, wenn man ein baureifes Grundstück allein deshalb nicht bebauen kann, weil die zuständige Sachbearbeiterin krank ist und man deshalb nicht loslegen kann? Fragen über Fragen. Zumindest im letzten Fall hält Ihr Gesetzentwurf eine Antwort parat: Gemäß § 50 a ist eine ausstehende Baugenehmigung kein Grund, die Grundsteuer C auszusetzen. Steuermaximierung durch Untätigkeit – ein grün-schwarzes Füllhorn. Da wird dann aber auch der bravste Steuerbürger zum Streithansel und zieht vor Gericht. Zweck der Grundsteuer C soll es sein, Bauland zu mobilisieren und Spekulanten zum vorzeitigen Verkauf zu zwingen. Wer nicht baut, soll bestraft werden. Das wird nicht gelingen. Liebe Landesregierung, Sie treffen, wie so oft, die Falschen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Grundsteuer C ist zu niedrig, um lukrative Spekulationen in einem überhitzten Markt zu verhindern. Spekulanten preisen die Grundsteuer als Kostensteuer mit ein. Über den steigenden Verkaufspreis werden auch diese Kosten amortisiert. Ein Blick in die Geschichtsbücher hilft hier weiter. In den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts führte die Einführung der vergleichbaren Baulandsteuer zu einer Vermögenskonzentration. Einkommensschwache Bevölkerungsschichten konnten sich die Steuer nicht leisten und mussten verkaufen. Die Spekulanten, die man treffen wollte, konnten sich weitere Grundstücke sichern. „Gehe zurück auf Los“, heißt es für die Regierung, die die Regeln des Monopoly nicht begreift oder nicht begreifen will. Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist die der Aufkommensneutralität. Wie ist dieses immer wieder geäußerte Versprechen überhaupt zu halten? Mit der Grundsteuer C wird eine neue Steuer eingeführt. Dies bedeutet doch, dass diese zusätzlichen Einnahmen an anderer Stelle wegfallen müssen. Oder gilt der Grundsatz der Aufkommensneutralität nur innerhalb der jeweiligen Grundsteuerart? Dann sagen Sie das bitte auch laut und deutlich. Die Leistungsfähigkeit der Bürger bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen ist ein großer Fehler. Dies führt zu sozialen Verwerfungen. Eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit zwei Kindern, die als Pendlerin den hohen Benzinpreis tragen muss und als Mieterin steigende Heiz- und Stromkosten (Stephen Brauer) (Abg. Tobias Wald CDU: Was hat die mit der Grund- steuer C zu tun?) sowie die Umlage einer dann höheren Grundsteuer zu tragen hat, ist an der Belastungsgrenze angekommen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Der Handwerker, der ein oder zwei Baugrundstücke für seine Altersvorsorge zurückhält, wird aufgrund Ihrer Grundsteuerreform nicht früher verkaufen. Spekulanten werden das noch viel weniger tun. Grundstückseigentümer, die aufgrund der Kosten und der vagen Erfolgsaussichten auf ein Gutachten verzichten, werden abgezockt, weil der Wert eines Grundstücks zu hoch angesetzt wurde. Das sind die absehbaren Ergebnisse Ihrer Reform. Das ist die schöne, neue Welt für Grundstückseigentümer und Mieter. Vielen Dank an die grüne Landesregierung und an ihr schwarzes Anhängsel, die CDU, die auch hier jedes Rückgrat vermissen lässt. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
