Dr. Ute Leidig
Dann werfen wir einmal einen Blick in die Ausschreibungsbedingungen. Bei den Ausschreibungsbedingungen gibt es letzten Endes drei verschiedene Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Öffentlich zugängliche Einrichtung mit durchschnittlich mehr als 500 Besuchern am Tag“. Das betrifft z. B. Flugplätze, Fußballstadien, große Freizeitparks, Kultureinrichtungen, Einkaufszentren, Messen, Stadthallen und öffentliche WCs in Städten. Eine Raumgröße von mindestens 7 m2 – optimalerweise 12 m2 – muss auch zur Verfügung stehen; das schränkt den Möglichkeitsbereich ein. Sie bringen eine behindertengerechte Toilette nicht auf 1,5 m2 unter; da sind wir uns, denke ich, in der Sache einig. Das heißt: Die Überlegung, dass in einem bestimmten Bereich sowohl ein Bedarf besteht als auch eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht, muss grundlegend vorhanden sein. Aus dieser Überlegung heraus muss in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband eine Vorüberlegung erfolgen, dass hier eine Toilette für alle eingerichtet werden kann. Diese ganzen Überlegungen nehmen längere Zeit in Anspruch. Aber einen so langen Förderungszeitraum können wir im Moment nicht bieten, weil die Mittel in diesem Jahr noch gebunden werden müssen. Da greift Verschiedenes ineinander. Aber ganz grundsätzlich gilt: Gibt es in den Kommunen Überlegungen, solche Toiletten zu fördern? Und: Sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden? Wenn sich da sehr viele Interessenten finden, werden wir auch Möglichkeiten finden, dem Landtag entsprechende Vorschläge zu machen, damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Aber die Entscheidung darüber liegt beim Landtag.
