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Wilfried Klenk

11.11.2021 Sitzungen 17/19

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abg. Stein, für die Landesregierung darf ich die Fragen wie folgt beantworten: Zunächst einmal, lieber Herr Stein, halten wir fest, dass die Integrierten Leitstellen im Land für Feuerwehr und Rettungsdienst bei der Abwicklung und Koordination von Einsätzen eine zentrale Funktion einnehmen. Die flächendeckende Einführung bzw. die Ausstattung der Feuerwehren mit Digitalfunkgeräten ist daher letztendlich abhängig von der Digitalfunkfähigkeit der jeweilig zuständigen Integrierten Leitstelle. Erst wenn eine Integrierte Leitstelle vollständig im BOS-Digitalfunknetz eingebunden ist, kann eine Funkkommunikation mit einem Einsatzmittel stattfinden. Inzwischen ist in 21 von 35 Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg die Digitalfunkfähigkeit hergestellt. Das kann man vor Ort bei Gelegenheit einmal sagen; das tun wir auch. Zuständig für die Digitalfunkertüchtigung sind die Stadt- und Landkreise sowie die Leistungsträger im Rettungsdienst als Träger der Integrierten Leitstellen. Sie bestimmen damit den Zeitpunkt der Digitalfunkeinrichtung bzw. -einführung für ihren jeweiligen Bereich. Das Land hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die Gemeindefeuerwehren aktiv am Funkverkehr teilnehmen können, müssen die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehren ihre Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrhäuser mit Digitalfunkgeräten ausrüsten. Hierfür erhalten die Kommunen finanzielle Mittel in Form einer Festbetragsförderung nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen. Die Mittel werden aus der Feuerschutzsteuer bereitgestellt. Um eine zeitnahe Umstellung bei den Feuerwehren zu gewährleisten, werden die Fördermittel nur innerhalb von drei Jahren nach der Fertigstellung der Digitalfunkfähigkeit der Integrierten Leitstellen bewilligt. Das heißt, dass die Leitstelle nicht heute digitalfunkfähig wird und man sich dann noch immer Zeit lässt, um die jeweilige Wehr entsprechend auszustatten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die im Februar 2021 im Kabinett beschlossenen rund 600 Millionen € für den Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg sind für den Betrieb sowie den Ausbau bzw. die Modernisierung des Digitalfunknetzes bis zum Jahr 2030 eingeplant. Davon profitieren alle BOS-Teilnehmer, auch die Polizei in diesem Bereich. So weit zu Ihren Fragen. Jetzt noch zu Ihrem Zusatz: Sie meinen mit der von Ihnen angesprochenen Versammlung wahrscheinlich die Landesverbandsversammlung der Feuerwehren in Ilshofen, an der auch ich teilnehmen durfte. Ja, der Digitalfunk ist im Ahrtal zeitweise ausgefallen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Fahrzeuge, die dort im Einsatz waren, auch die aus Baden-Württemberg, nicht mit Digitalfunk ausgestattet wären. Die Führungsfahrzeuge waren damit ausgestattet. Es hat damit zu tun, dass die Infrastruktur vor Ort nicht mehr funktioniert hat, weil Zuleitungen zum Teil an Brücken befestigt waren, die weggespült wurden. (Staatssekretär Wilfried Klenk) Jetzt darf ich Ihnen voller Stolz sagen, obwohl es ein trauriger Anlass war: Eine technische Einsatzeinheit unserer Bereitschaftspolizei war im Ahrtal vor Ort und hat genau diese Infrastruktur binnen kürzester Zeit wieder aufgebaut. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der SPD und der FDP/DVP)

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