Siegfried Lorek
Es ist nicht richtig, dass es uns egal ist. Wir haben ein dreistufiges System der Flüchtlingsaufnahme: Landeserstaufnahme, vorläufige Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen, Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Wir haben auch ein atmendes System mit den LEAs. Die LEAs puffern zunächst, aber dann ist klar, dass die Menschen in die vorläufige Unterbringung kommen. Nach der Flüchtlingssituation 2015/2016 gab es einen Abbaupfad. Plätze wurden zurückgebaut – aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Im März 2020 wurde diese Abbauverpflichtung vom damals noch zuständigen Innenministerium ausgesetzt. Aber wir haben – Stand jetzt – klar zu wenig Plätze. Das bedeutet, wir werden bei den Stadt- und Landkreisen und ebenso bei der Anschlussunterbringung auch wieder in den Aufbau gehen müssen. Eine Problematik, die wir hier haben, sind sogenannte Fehlbeleger. Das sind Menschen, die eigentlich in der vorläufigen Unterbringung sind, aber sie schon hätten verlassen müssen. Das haben wir geduldet. Damit hatten es die Städte und Gemeinden auch etwas einfacher, weil die Menschen schlichtweg in der VU waren und noch nicht auf die AU verteilt wurden. Wir werden hier aufbauen. Dazu gab es auch ein Schreiben der zuständigen Ministerin an alle Stadt- und Landkreise, an die drei kommunalen Landesverbände, dass wir aufbauen. Wir lassen die Kommunen eben nicht allein. Wir bezahlen dies als Land auch. Das heißt, die Finanzierung erfolgt durch das Land. Aber ja, die Städte und Gemeinden werden Plätze vor Ort schaffen müssen. Denn wir, das Land Baden-Württemberg, haben ja keine eigenen Flächen. Die Menschen werden dann also auch in den Städten und Gemeinden untergebracht werden müssen. Also ja, hier muss aufgebaut werden.
