Volker Schebesta
Herr Präsident, Herr Dr. Fulst-Blei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu a: Im Programm „Lernen mit Rückenwind“ steht die fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in weiteren Fächern und Bereichen an den beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Vordergrund. Soziale und emotionale Kompetenzen können durch das Kultusministerium gefördert werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit dem Lernen und dem Abbau von Lernrückständen stehen. Diese Angebote werden vorrangig von Bestandslehrkräften oder Kooperationspartnern – z. B. Volkshochschulen, Stiftungen, Vereine, Kirchen etc. – durchgeführt. Für die Vergütung ist je nach Angebotsstruktur zu unterscheiden. Bestandslehrkräfte können gemäß den geltenden Vorgaben für unterrichtliche Angebote eine Vergütung für Mehrarbeit erhalten. Kooperationspartner haben mit dem Land eine Rahmenvereinbarung geschlossen und können in Absprache mit der Schule in einem Vergütungsrahmen von 20 bis 60 € brutto pro Fördereinheit von 45 Minuten und einer Gruppe von acht Schülerinnen und Schülern oder mehr entlohnt werden. (Staatssekretär Volker Schebesta) Darüber hinaus können ehrenamtliche Angebote zur Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen durch Lehrbeauftragte umgesetzt werden. Nur für diese gilt die in der Frage zitierte Vergütung. Für sie wird die im Lehrbeauftragtenprogramm gängige Aufwandsentschädigung von 7 € pro Unterrichtsstunde angesetzt. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere Angebote des Sozialministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum zur Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen, z. B. im Bereich der Schulsozialarbeit, der Kinder- und Jugendfreizeiten, der Kinder- und Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit. Zur Frage unter Buchstabe b – es sind beide Fragen schon gestellt worden; das war richtig, oder? –: (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Im Programm „Lernen mit Rückenwind“ sind alle sozialen und emotionalen Förderangebote möglich, die in einem Zusammenhang mit dem Abbau von Lernrückständen stehen. Diese Angebote können beispielsweise umfassen: Lerntraining, Lerncoaching, Konzentrations- und Achtsamkeitstraining, Kommunikationstraining, Training zum Umgang mit Ängsten und mit Frust in Bezug auf das Lernen, Sozialtraining für den Klassenverband bis hin zu erlebnispädagogischen Elementen und Angeboten. Eine Entscheidung über die Passung des Angebots treffen die Schulen in pädagogischer Verantwortung vor Ort. Eine Abgrenzung erfolgt zu den Angeboten der Schulsozialarbeit sowie der schulpsychologischen Beratungsstellen.
