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Dr. Ute Leidig

11.11.2021 Sitzungen 17/19

Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht anders beantworten, als ich es gerade schon getan habe. Ich habe gesagt: In diesem Jahr müssen die Mittel noch gebunden werden. Insofern passt der Antragszeitraum. Wenn das Ende des Bewerbungszeitraums der 31. Januar wäre, würde das einfach nicht funktionieren. Dazu kommt: Auch unsere Mitarbeiter machen Weihnachtsferien. Deswegen ist Ende November ein wirklich guter Zeitpunkt, um tatsächlich sicherzustellen, dass die Anträge eingegangen sind und eine Entscheidung gefällt werden kann, zumal dae – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 durch, dass die Landesverbände der Behinderten schon vorher mit eingebunden sind, sichergestellt ist, dass eine Umsetzung der eingereichten Anträge mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich erfolgen kann und letzten Endes zielführend ist. Wenn es zu irgendwelchen Problemen kommt, zu unüberschaubaren Schwierigkeiten bei den Baumaßnahmen, zu unverschuldeten Verzögerungen, dann kann der Umsetzungszeitraum im Einzelfall verlängert werden. Das gilt nur für den Umsetzungszeitraum; ansonsten muss das Vorhaben im nächsten Jahr realisiert werden. Dazu, ob in den folgenden Haushaltsjahren Mittel zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen als Regierungsmitglied leider keine Auskunft geben, weil es Sache des Parlaments ist, über den Haushalt zu bestimmen. Dem kann ich nicht durch Aussagen, die ich hier tätige, vorgreifen. Da bitte ich, die Zuständigkeiten zu beachten. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Noch eine Zusatzfra- ge!)

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