Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident – bei mir steht zwar „Frau Präsidentin“, aber das ist ganz eindeutig falsch und nicht richtig, lieber Herr Born –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innenentwicklung statt Außenentwicklung, das ist die Devise für die heutige Gesetzesnovelle zum Landesgrundsteuergesetz. Ab 2025 sollen die Gemeinden über die Grundsteuer C die Möglichkeit erhalten – ich unterstreiche es: die Möglichkeit –, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz einzuführen. Diese Option beruht auf Freiwilligkeit. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie diese Karte zieht oder ob sie diese Karte nicht zieht. Mit der Grundsteuer C haben die Kommunen im Land aber die Möglichkeit, Spekulationen zu verteuern und finanzielle Anreize für die Bebauung brachliegender Grundstücke zu schaffen. Denn uns allen ist klar: Die verfügbaren Flächen hier im Ländle sind endlich. Wir tragen mit dieser Novelle zur Mobilisierung von Bauland bei, um der in Baden-Württemberg in vielen Regionen verbreiteten Wohnungsnot gerade innerorts entgegenzuwirken. Das ist gut für die Kommunen und gut für die Menschen hier im Land. Schon im Jahr 2020, in der letzten Legislatur, haben wir in Baden-Württemberg unter Grün-Schwarz ein eigenes Landesgrundsteuergesetz entwickelt und uns hierfür entschieden. Wir haben für Baden-Württemberg die Ausnahmeklausel, die im Bundesgesetz besteht, gezogen und diese Ausnahme umgesetzt. Damit war Baden-Württemberg übrigens das erste Bundesland in Deutsch land, das dies so umgesetzt hat – von sieben Bundesländern, die sich insgesamt auf diesem Weg befinden. Hessen und Bayern sind im Augenblick noch im endgültigen Abstimmungsprozess; der Stadtstaat Hamburg genauso wie Sachsen in den neuen Ländern sowie Niedersachsen und das Saarland haben ebenfalls beschlossen, diese Ausnahmeklausel zu ziehen – auf unterschiedlichem Weg. Wir jedenfalls haben uns für das Bodenwertmodell entschieden. Das war eine gute Lösung und ein Zeichen für eine gute und ergebnisorientierte Zusammenarbeit der Grünen mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Vielen Dank dafür. Unser Bodenwertmodell ist wertorientiert, fair und einfach, weil nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert – und sonst nichts – als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Damit ist es im Gegensatz zum Bundesmodell besonders aufwandsarm in der Berechnung. Das heißt, wir legen auch ein Gesetz vor, das vergleichsweise bürokratiearm ist. Ich glaube, das ist im Sinne von uns allen. Für die Kommunen in unserem Land stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen dar, die zudem konjunkturunabhängig ist – ganz wichtig; in diesen Zeiten umso mehr. Mit diesem Gesetz stellen wir uns wieder einmal als zuverlässiger Partner an die Seite unserer Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf unser baden-württembergisches Bodenwertmodell können wir ein Stück weit schon stolz sein. Es ist eben nicht nur, wie erwähnt, vergleichsweise aufwandsarm, es ist auch gerecht, weil es den Wert unserer Böden und die Lage von Gebäuden berücksichtigt. Es geht dabei immerhin um 5,6 Millionen sogenannte wirtschaftliche (Dr. Markus Rösler) Einheiten – de facto sind es Grundstücke –, und es sichert den Städten und Kommunen im Land eine Einnahmequelle in Höhe von 1,8 Milliarden € pro Jahr. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Kommunen die ihnen zustehende Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Infrastruktur lokal angepasst, individuell und flexibel über die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und jetzt eben auch über die Grundsteuer C erheben können. Wir bremsen, wir vermindern im Übrigen mit der Grundsteuer C hoffentlich auch etwas den Druck, in Ortsrandlagen Streuobstwiesen zu bebauen, was leider derzeit landauf und landab massiv erfolgt. Im Übrigen darf ich aufgrund verschiedener Anfragen durchaus darauf hinweisen: Die Kommunen besaßen schon bisher und besitzen auch weiterhin die Möglichkeit, die Grundsteuer A für Privatwald, für Streuobstwiesen oder für landwirtschaftlich genutzte Flächen auf null zu setzen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Kommunen von Interesse, bei denen diese Grundstücke sehr kleinteilig sind oder der Verwaltungsaufwand größer ist als die geringen Eurobeträge, die dadurch eingenommen werden. Also auch hier greift der Bürokratieaspekt; den Abbau unnötiger, die Kommunen womöglich sogar finanziell belastender Bürokratie befürworten wir ja hoffentlich alle. In dieser Vorlage haben wir aktuell auch noch die Bewertungsfaktoren für die landwirtschaftlichen Grundstücke angepasst, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium – BMEL – hier die Bewertungsfaktoren im Bereich des Ertrags geringfügig geändert hat. Auch das gehört dazu; wir nehmen Anpassungen aufgrund des Bundes vor. Wir haben im Verfahren zum Schluss auch Anregungen aufgegriffen wie beispielsweise – so war der erste Vorschlag von uns –, dass mindestens 10 % der Gemeindefläche von der Abweichung bei der Grundsteuer C betroffen sein müssen. Es gibt aber viele Kommunen, auf die das nicht zutrifft. Deswegen haben wir Anregungen zum Verfahren aufgegriffen. Ich schlage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
