Siegfried Lorek
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abg. Stein! Insgesamt können wir sagen, dass der Fuhrpark des Justizvollzugs des Landes zur Erfüllung der Aufgaben gut ist; wir können insgesamt einen guten Zustand der Fahrzeuge feststellen und sind gut aufgestellt. Im Justizvollzug haben wir einen Fuhrpark von etwa 160 Fahrzeugen, davon 30 zivile Pkws für den Dienstreiseverkehr und 100 Gefangenentransportfahrzeuge, darunter auch vier Busse für den Gefangenensammeltransport und zwei Krankentransportfahrzeuge, im Übrigen noch einige Transporter selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Zur Erneuerung: Die zivilen Fahrzeuge, die zivilen Pkws werden im Rahmen von ein- oder zweijährigen Leasingverträgen regelmäßig erneuert. Die Sonderfahrzeuge, insbesondere die ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Gefangenentransportwagen und die Transportbusse der Transportzentrale der JVA Heimsheim, werden bedarfsweise ersetzt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer und Laufleistung der landeseigenen Fahrzeuge entsprechen denen vergleichbarer Nutzfahrzeuge. In der Regel sind es sechs bis neun Gefangenentransportwagen, die pro Jahr erneuert werden und für die entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Es gibt eine Nutzungsdauer dieser Gefangenentransportwagen von etwa acht bis zehn Jahren. Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich auf etwa 50 000 €. Eine Limitierung in diesem Bereich haben wir schlichtweg auch durch die Umbaukapazitäten der entsprechenden Firmen, bei externen Firmen – weil natürlich jeder Gefangenentransportwagen umgebaut werden muss. Die Busse werden länger eingesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel ca. zwölf Jahre. Für den Ersatz eines Busses rechnen wir mit etwa 750 000 €. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf eine klimafreundlichere Ausstattung des Fuhrparks. Für den laufenden Ersatz der geleasten zivilen Pkws beteiligt sich das Justizministerium bzw. der Justizvollzug an den laufenden Sammelausschreibungen unter Federführung des Verkehrsministeriums im Rahmen der Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Hier wird – unabhängig vom Ergebnis der Ausschreibung natürlich – kein signifikanter Mehraufwand erwartet. Von Sammelausschreibungen ausgenommen sind die Sonderfahrzeuge, also Sonderbauformen, nicht nur Blaulichtfahrzeuge – die sind beispielsweise ebenfalls ausgenommen – und Forstfahrzeuge. Vor diesem Hintergrund erfolgen bei der Beschaffung dieser Sonderfahrzeuge für den Justizvollzug regelmäßige Markterkundungen, einmal natürlich im Hinblick auf die Verfügbarkeit von klimafreundlichen Antrieben – neben elektrischen auch hybrid oder andere Alternativen – und auf die Beschaffungsart: Lohnt sich ein Kauf, oder lohnt sich Leasing? Hier sind wir auch in der Abstimmung und im Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern. Bislang hat sich in keinem Land gerade für diese Sonderfahrzeuge ein Leasing durchgesetzt, schlichtweg durch den hohen individuellen Aufwand für Umund Ausbau, der notwendig ist, um ein Gefangenentransportfahrzeug herzustellen. Klimafreundliche Antriebe: Hierzu haben wir bislang im Ergebnis noch keine für die Zwecke des Justizvollzugs tauglichen Lösungen. Daher können wir auch keine Aussagen dazu machen, wie die finanzielle Größenordnung ist, um die komplette Umstellung zu bewerkstelligen. Hier werden wir den Markt, der sehr dynamisch ist, beobachten. Zum Leasing führte ich schon aus, dass sich das bei Fahrzeugen für den Gefangenentransport nicht lohnt. Wir haben beispielsweise ein Fahrzeug zugekauft, das ein Leasing-Rückläufer aus einem anderen Bundesland war. Solche Fahrzeuge gab es aber auch nur einmal auf dem Markt; das betreffende Bundesland ist danach auch wieder auf Kauffahrzeuge umgestiegen – schlichtweg, weil es zu teuer ist, diese Fahrzeuge umzubauen.
