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Bernhard Eisenhut

AfD 11.11.2021 Sitzungen 17/19

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung folgt der Annahme, dass eine Zentralisierung auch im Bereich des Landesgesundheitsamts zu einer besseren Erfüllung seiner Aufgaben führen wird. Sie verspricht sich mit ihrem Gesetzentwurf effektivere Arbeit und Synergieeffekte. Zitat: Der Gesetzentwurf leistet vielmehr einen Beitrag zu einer klaren und strukturierten Aufgabenerfüllung durch das Sozialministerium, die mit einer Verbesserung der Wahrnehmung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Bevölkerung verbunden ist. Leider erfährt man jetzt aber in der vorgelegten Begründung zur Gesetzesänderung überhaupt nicht, was die Landesregierung unter „klarer und strukturierter Aufgabenerfüllung“ versteht. Ebenfalls kein Wort dazu, inwiefern der öffentliche Gesundheitsdienst bei der Bevölkerung besser wahrgenommen werden soll. Oder anders gefragt: Was bringt eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sich am Ergebnis nichts ändert? (Beifall bei der AfD) Was sich ganz sicher ändert, ist der Mehrstellenbedarf, der sich im Zuge der organisatorischen Eingliederung in das Ministerium ergibt. Das heißt, die Verwaltung wird wieder einmal aufgebläht. (Abg. Carola Wolle AfD: Genau!) Meine Damen und Herren, der Grundgedanke, Organisationsstrukturen zu schaffen, die sowohl effektiv als auch effizient sind, ist grundsätzlich richtig und gut. Die Frage ist jedoch, ob ein größeres Gebilde in der Lage ist, diese Erwartungen zu erfüllen. Denn erfahrungsgemäß neigen große Gebilde zu extremer Langsamkeit und Trägheit. Diese Gefahr erkannte auch der Normenkontrollrat, der daher eine Evaluierung nach zwei Jahren empfiehlt. Zusammenfassend: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist an entscheidender Stelle vage und nichtssagend formuliert. Wir sind also auf die weiteren Diskussionen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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