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Dr. Wolfgang Reinhart

11.11.2021 Sitzungen 17/19

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und anderer Vorschriften zur Umsetzung der Eingliederung des Landesgesundheitsamtes in das Sozialministerium – Drucksache 17/1077 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Sozialminister Lucha. – Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerrat hat am 27. Juli 2021 den Beschluss gefasst, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zu beauftragen, im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum das Landesgesundheitsamt bis zum 31. Dezember 2021 in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration einzugliedern. Diese Eingliederung macht in formaler Hinsicht vor allem redaktionelle Anpassungen des Gesundheitsdienstgesetzes, des sogenannten ÖGD-Gesetzes, sowie weiterer landesrechtlicher Vorschriften erforderlich. Deswegen beraten wir heute in erster Lesung die Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und anderer Vorschriften zur Umsetzung der Eingliederung des LGA in das SM. Diese Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Sozial- und Gesundheitsministerium ist für den öffentlichen Gesundheitsdienst außerordentlich wichtig. Vorweg: Selbstverständlich wird durch diese Eingliederung, sprichwörtlich gesagt, das Rad nicht neu erfunden. Aber was wollen wir? Wir wollen Aufgaben bündeln, Synergieeffekte nutzen und natürlich den öffentlichen Gesundheitsdienst – das haben uns die letzten 21 Monate ja gezeigt – insgesamt stärken und zukunftsfähig machen. Der öffentliche Gesundheitsdienst gehört neben der ambulanten und der stationären Versorgung als dritte Säule mehr denn je zur Basis der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Bevölkerungsmedizinische Gesichtspunkte haben eine immense Bedeutung erhalten. Das hat uns die Coronapandemie sehr eindrücklich und auch sehr bitter vor Augen geführt. Das gilt auf allen und für alle Ebenen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, auch unabhängig von der Coronapandemie. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP/DVP, wir haben auf Bundesebene bis gestern in der AG 12 den zukünftigen Koalitionsvertrag in diesem Punkt gemeinsam verhandelt. Wir haben gute Ergebnisse gemeinsam hinbekommen, wie wir zukünftig den ÖGD auch von Bundesseite weiter stärken können und wie Bund, Länder und Kommunen noch stärker zusammenarbeiten können. (Minister Manfred Lucha) Ich nenne nur die Stichworte: Auftreten neuer Infektionserkrankungen, demografischer Wandel, Klimawandel, „Health in All Policies“, Gesundheit als Gesellschaftsziel, Umsetzung der Ottawa-Konvention. Wir haben heute Morgen über die Klimakonferenz in Glasgow gesprochen. Ja, es gibt die Millenniumsziele. Eines der großen Millenniumsziele muss der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sein. Dabei spielen Gesundheitsfragen in allen Lebensbereichen herausragende Rollen. Das haben wir in diesem Hohen Haus schon mehrfach qualifiziert diskutiert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Aus diesem Grund – das sehe ich auch so – muss der öffentliche Gesundheitsdienst seine traditionellen Schutz- und Überwachungsaufgaben um steuernde, partizipative, also anteilnehmende, gesundheitsfördernde und multiprofessionelle Tätigkeiten nach dem ÖGD-Gesetz erweitern. Für die operative Bewältigung dieser Aufgaben ist die Eingliederung des LGA ins SM und die damit einhergehende Bündelung der personellen und sachlichen Ressourcen unumgänglich. Das Landesgesundheitsamt als neue Abteilung des Ministeriums wird dabei auch weiterhin den Schwerpunkt auf die Funktion als fachliche Leitstelle richten. Dabei wird es selbstverständlich weiterhin u. a. die Landesregierung, andere Stellen, die Regierungspräsidien und die Gesundheitsämter beraten, wird fachliche und konzeptionell unterstützende Drehscheibe zwischen Wissenschaft, Politik und Verwaltung sein und weiterhin die Funktion der Fachaufsicht ausüben. Die Eingliederung des Landesgesundheitsamts dient daher sowohl der strukturellen als auch der inhaltlichen Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Neuausrichtung ist längst überfällig. Ich habe Ihnen hier auch schon mehrfach darüber berichtet. Der Bund hat einen Beitrag zur Neuausrichtung des ÖGD durch Finanzmittel im Rahmen des Pakts für den ÖGD geleistet. Ich darf noch einmal sagen, dass ich die Ehre hatte, für die sogenannten B-Länder die Vertretung zu übernehmen, zusammen mit meiner damaligen bayerischen Kollegin, die nicht mehr im Amt ist. Uns wurde bis 2025 ein Betrag des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Wir haben jetzt auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP/DVP, im Hinblick auf den Koalitionsvertrag gemeinsam beschlossen, dies zu stabilisieren, zu verfestigen und die Länder weiterhin stark zu unterstützen. Das Land Baden-Württemberg ist derzeit das einzige der 16 Bundesländer, das die erste Tranche des Pakts für den ÖGD aus Eigenmitteln – – Dafür gebührt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzlicher Dank, weil Sie uns die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt haben, sodass wir die erste Tranche, die 237 Stellen, konsequent umsetzen können und diese konsequent vom Bund kofinanziert bekommen. Das ist eine große Vorbildleistung innerhalb der gesamten Republik. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Mittel werden genutzt für den notwendigen Personalaufwuchs im ÖGD, für die weitere professionalisierte, bidirektionale Digitalisierung im ÖGD, für Fort-, Aus- und Weiterbildung, für die Steigerung der Attraktivität. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Diese Themen werden der neuen Abteilung fachlich neu zugeordnet; dann werden sie gebündelt und neu gesteuert. So schaffen wir auch wieder Spielräume für weitere notwendige Aktivitäten. Sie wissen, mit wie wenig Personal wir diese Jahrhundertaufgabe bewältigen müssen. Mit dieser Eingliederung stellt die Landesregierung die Weichen für die Zukunft, hin zu einem bürgerorientierten öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich bitte Sie – gerade, nachdem ich jetzt aus den Bundesverhandlungen komme; wir sind nun absolut an der Spitze der Bewegung für einen modernen, zukunftsfähigen, den Bürger stark machenden öffentlichen Gesundheitsdienst – um Ihre Unterstützung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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