Hans-Peter Storz
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe offen zu: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Straßengesetzes hat mich beeindruckt. Mit den schönsten Worten – wir haben es bei der Kollegin der Grünen-Fraktion und auch bei den einführenden Worten des Verkehrsministers noch mal gehört – begründen Sie, warum eine ganze Abteilung aus dem Regierungspräsidium in Tübingen ins Verkehrsministerium wandern solle. Ich darf mal aus dem Gesetzentwurf sinngemäß zitieren: Die strategischen Steuerungsmöglichkeiten werden vereinheitlicht und verbessert. Die Wege werden kürzer, fachliche Abstimmungsprozesse werden weniger aufwendig. Die stärkere landesweite Ausrichtung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg mit mehr konzeptionellen Aufgaben wird auch landesweit besser organisatorisch abgebildet. Meine Damen und Herren, es ist ein Gesetzentwurf voller Organisationslyrik. Er klingt gut, ja fast zu gut. Ich muss sagen: Aber. Dieser Gesetzentwurf stellt die dreistufige Struktur der Landesverwaltung im Verkehrsbereich grundsätzlich infrage. Wozu brauchen wir denn dann noch die Regierungspräsidien, ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 wenn die Abstimmungsprozesse zu aufwendig und die Wege zu lang sind? Kurz vor Schluss merken Sie das selbst, indem Sie behaupten: „Die Grundsatzentscheidungen zum Aufbau unserer Landesverwaltung bleiben weitgehend unberührt.“ Genau das stimmt eben nicht. Sie schwächen die Ebene der Regierungspräsidien und vergrößern ein Ministerium. Diese Organisationsänderung ist auch keineswegs kostenneutral, wie Sie behaupten. Da hilft ein Blick in den Stellenplan. So sind zwei Stellenhebungen von A 13 auf A 16, eine Stellenhebung von A 16 auf B 3 und eine Stellenhebung auf B 6 zum Ministerialdirigenten vorgesehen. Das kostet selbstverständlich Geld, mehr Geld, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Nun haben wir, die SPD, wirklich nichts dagegen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung anständig bezahlt werden. Warum aber nur Führungskräfte, die bislang eh gut besoldet waren, durch den Wechsel ins Ministerium erheblich aufgewertet werden sollen, das verraten Sie uns in Ihrer Begründung leider nicht. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja!) Sie sagen in Ihrer Begründung ebenfalls nichts darüber, welche Auswirkungen die Organisationsänderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilitätszentrale hat. Ändert sich der Standort der Mobilitätszentrale? Wie viele Personen sind betroffen? Müssen Beschäftigte damit rechnen, wegen ihres Arbeitsplatzes umzuziehen? Verlängert sich ihr Weg zur Arbeit? Müssen sie künftig sogar mit dem Auto pendeln? Viele Fragen, die offen bleiben. Die Landesregierung weist aber zu Recht darauf hin, dass sich die Strukturen unserer Straßenbauverwaltung durch das Ende der Auftragsverwaltung bei den Autobahnen verändern. Klar! Es ist richtig: Wer andere Mobilität voranbringen will, benötigt auch neue Kompetenzen für die Planung von Verkehrswegen und die Vernetzungen von Verkehrsmitteln. Daher war die Entscheidung, die Landesstelle für Straßentechnik zur Mobilitätszentrale weiterzuentwickeln, eine notwendige Anpassung unserer Verwaltung an neue Aufgaben. Was jedoch fehlt, meine Damen und Herren, ist eine stichhaltige Begründung: Warum muss die Mobilitätszentrale denn ins Ministerium? Bei Organisationsänderungen geht es immer um die Frage: Wie messen wir den Erfolg der Maßnahme, wie messen wir die Wirksamkeit der Verkehrspolitik des Landes? (Glocke des Präsidenten) – Ich lasse keine Frage mehr zu, ich bin gleich fertig. – Eine der wichtigsten Größen ist für die SPD-Fraktion die Zahl der Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Nicht so wichtig ist für uns die Größe des Verkehrsministeriums. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
