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Nico Weinmann

FDP 11.11.2021 Sitzungen 17/19

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngste Änderungsverordnung betrifft im Wesentlichen die Zulässigkeit von Weihnachtsmärkten. Die entsprechende Mitteilung der Landesregierung stammt vom 21. Oktober. Die Weihnachtsmärkte können demnach zum 25. November öffnen. Selbst für unsere flexibilitätserprobten und an mitunter irritierende Kurzfristigkeit gewöhnten Kommunen ist es schwer, einen Weihnachtsmarkt unter den gegebenen Auflagen in der Kürze der Zeit zu organisieren. Dies erscheint umso ärgerlicher, Herr Minister, als wir aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres die frühzeitige Verkündigung von Verordnungen angemahnt haben – ein Manko, das nicht zuletzt auch der Gemeindetag Baden-Württemberg aktuell scharf kritisiert hat. Dennoch unterscheidet sich die Ausgangslage heute in wesentlichen Punkten von der im Vorjahr. Denn uns stehen nicht nur ausreichende Möglichkeiten der Impfung zur Verfügung, sondern wir verfügen zudem über wesentliche Erkenntnisse im Umgang mit Infektionswellen. Wir begrüßen daher die Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November, bietet dies doch Gelegenheit, die Maßnahmen in tatsächlicher, medizinischer und rechtlicher Hinsicht zu bewerten und auf eine rechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Uns ist aber sehr wohl bewusst, dass die Beendigung der Notlage nicht das Ende der Pandemie bedeutet. Nicht zuletzt die zugespitzte aktuelle Lage gebietet es, all den Pflegekräften und dem Personal in den Krankenhäusern an dieser Stelle unseren herzlichen Dank auszusprechen. (Beifall bei allen Fraktionen) Maßnahmen wie die situative Maskenpflicht oder 3G-Regelungen bleiben erhalten und helfen, die jüngste Welle zu brechen. Wirksam lässt sich dies aber nur erreichen, wenn wir zügig und niederschwellig impfen und boostern, wenn wir dabei in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und, noch besser, diese weiter verstärken. Gleichzeitig ist für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, wirksamer Schutz nötiger denn je. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gerade auch die Kinder zu schützen. Eine generelle Maskenpflicht an den Schulen, wie (Nico Weinmann) dies beispielsweise auch der Antrag der SPD vorsieht, halten wir angesichts der heterogenen Infektionslage gleichwohl für nicht angezeigt. Natürlich ist noch immer einiges im Unklaren. In Bezug auf die Bekämpfung des Virus gibt es keine letzte Weisheit. Natürlich kann man auch über einzelne Maßnahmen unterschiedlicher Meinung sein. So halten wir beispielsweise das Vorpreschen von Ihnen, Herr Minister Lucha, in Bezug auf eine Impfpflicht für unglücklich. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt der Implementierung eines intelligenten Coronatestmanagements, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Boosterimpfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es leider hilf- und einfallslos an, die Debatte um eine Impfpflicht zu befeuern, die im Ergebnis tatsächlich auch nur schwer umsetzbar sein wird. Auch die rechtliche Ausgangslage ändert sich weiter. Während beispielsweise die bayerische Ausgangssperre in der summarischen Prüfung und der üblichen Folgeabwägung im Eilverfahren durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch gehalten wurde, wurde diese Maßnahme im Hauptverfahren für rechtswidrig erklärt und kassiert, was uns zeigt, dass wir die Grundlagen prüfen müssen. Aber auch in Baden-Württemberg ist angesichts über 60 noch offener Hauptsacheverfahren davon auszugehen, dass sich die seinerzeitige rechtliche Bewertung durch die Landesregierung in vielen Fällen als nicht haltbar erweisen wird. Hier müssen wir lernen. Wir müssen die Spielregeln, die uns der Verfassungsgesetzgeber vorgibt, einhalten, auch – das ist mir an dieser Stelle ganz wichtig – um all den Skeptikern klarzumachen, dass es nicht darum geht, das Grundgesetz in seiner Wirkung zu beschränken oder gar abzuschaffen, sondern dass es bei all den unterschiedlichen Betrachtungen darum geht, die Pandemie zu bekämpfen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Und doch leidet die Akzeptanz von Maßnahmen dann, wenn diese nicht transparent, nicht plausibel oder gar wenig zielgerichtet sind. Sie leidet aber auch dann, wenn kritische Fragen zu den Beschränkungen und Skepsis gegenüber Impfungen, die nach meiner persönlichen Auffassung sämtlich wissenschaftlich aufgelöst und geklärt werden können, von vornherein abgekanzelt werden. Ein kritischer Diskurs auch über strittige Themen ist eine essenzielle Grundlage einer freiheitlichen Demokratie. Genauso selbstverständlich muss es aber auch sein, dass frei und demokratisch beschlossene und rechtsstaatlich kontrollierte Regeln akzeptiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den wissenschaftlichen Austausch halte ich weiterhin für unerlässlich, insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Gerade vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der Landtag von Baden-Württemberg frühzeitiger und umfassender in die weitere Entwicklung eingebunden wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021

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