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Dr. Rainer Podeswa

AfD 11.11.2021 Sitzungen 17/19

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Grundprinzip unserer Steuergesetzgebung – sozusagen das Fundament unserer Steuergesetzgebung – ist das Leistungsfähigkeitsprinzip. Es besagt, dass jeder nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kosten unseres Gemeinwesens trägt und somit natürlich auch nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ist eine direkte Ableitung des Grundgesetzes – hier des Gleichheitssatzes des Artikels 3. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist auch eine wesentliche, wenn nicht sogar die entscheidende Voraussetzung für eine weitestgehende Akzeptanz unserer Steuergesetzgebung – von der absoluten Höhe und der Staatsquote einmal abgesehen. Das hier vorliegende Landesgrundsteuergesetz verletzt dieses Leistungsfähigkeitsprinzip, da die Höhe der Grundsteuer unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Grundsteuerpflichtigen festgesetzt wird. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war schon immer so!) Die AfD hat deshalb auch wiederholt die grundsätzliche Abschaffung der Grundsteuer gefordert, die aber selbstverständlich damit einhergehen muss, den Kommunen den betreffenden Einnahmeausfall zu ersetzen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Das ist auch möglich. Die Forderung nach einer Abschaffung der Grundsteuer ist deshalb nicht, wie böswillig und fälschlich behauptet, ein Angriff auf die kommunale Selbstverwale – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tung, sondern ein berechtigtes Anliegen, wenn den Kommunen im Gegenzug eine gleichwertige Einnahmequelle neu eröffnet wird. Wir, die AfD, vertreten die Auffassung, dass diese Alternativen bestehen. Denn eine Kompensation ist durch eine Erhöhung des Anteils am Lohn- und Einkommensteueraufkommen möglich. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollte den Gemeinden daher ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden. Eine solche Möglichkeit sieht auch Artikel 106 Absatz 5 Satz 3 des Grundgesetzes ausdrücklich vor. Auch im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung gemäß Artikel 106 Absatz 5 a des Grundgesetzes wäre eine stärkere Beteiligung der Kommunen jederzeit möglich. Das ist aber nicht gewollt. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Nun zu dem Aspekt – nur als kurzer Einwurf außerhalb der Rede –, dass das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz doch so wunderbar einfach sei. Genau weil es so einfach ist, ist im letzten Haushaltsplan durch das Finanzministerium auch der Bedarf von 500 zusätzlichen Steuerbeamten angemeldet worden – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das hat nichts mit dem Landesmodell zu tun!) nur um die Grundsteuer zu erheben, die ja aufkommensneutral sein soll, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das schlägt der Bund vor!) also um dieselbe Höhe an Steuern aufzunehmen, 500 zusätzliche Beamte. (Beifall bei der AfD) Aber kommen wir zu einem anderen Aspekt. Erst am 20. November 2020, also vor noch nicht einmal einem Jahr, haben wir hier das neue Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Keine zwölf Monate später wird nun schon ein Landesgrundsteuer-Änderungsgesetz beraten. Sollte ein neues Gesetz nicht eine Halbwertszeit von mehr als einem Jahr haben? Was ist also in dieser überaus kurzen Zeit passiert? Die Antwort darauf ist so einfach wie banal: Die CDU hat bei den Landtagswahlen eine schallende Wahlniederlage erlitten und ist vor den ökosozialistischen Grünen buchstäblich zu Kreuze gekrochen. (Beifall bei der AfD) Mit den hier vorliegenden Gesetzesänderungen soll ein gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke eingeführt werden, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Freiwillig!) die neue Grundsteuer C. Das hat in den vorangegangenen Anhörungsverfahren für deutliche Kritik gesorgt. An Frau Staatssekretärin Splett gerichtet: Der Gemeinderat der Stadt Burladingen hat sich explizit gegen die Grundsteuer C ausgesprochen, genauso wie (Dr. Rainer Podeswa) der Städtetag, der Gemeindetag sowie der Industrie- und Handelskammertag. (Abg. Tobias Wald CDU: Falsch! Keine Fake News, Herr Kollege!) – Lesen Sie die Berichte über die Anhörungen. (Abg. Tobias Wald CDU: Lesen Sie die Anhörungs- unterlagen! Was Sie sagen, ist Blödsinn! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Städtetag bezeichnet das als sinnvolle Ergänzung! – Glocke des Präsidenten) Insbesondere wurde darauf hingewiesen, (Abg. Tobias Wald CDU: Stimmt doch gar nicht! Le- sen bildet!) dass davon eher einkommensschwache Grundstückseigentümer betroffen würden – eine Tatsache, die einer ökosozialistischen Partei wie den Grünen natürlich völlig egal ist (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir Ökosozialisten!) und der eine CDU, wie ich es schon ausführte, mit gebrochenem Rückgrat natürlich keinerlei Widerstand entgegengesetzt hat. (Beifall bei der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: Le- sen Sie die Anhörungsunterlagen!) Mit Blick auf das Gesetz ist recht klar geworden, wer in dieser Landesregierung der Puppenspieler und wer der Kasperle ist. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Er ist beides!)

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