Tim Bückner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes. Das ist zunächst einmal ein bedeutungsschwerer Name mit auf den ersten Blick relativ profanem, aber nicht unwichtigem Inhalt. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Es geht um eine Zuständigkeitsänderung im Bereich des Straßenwesens. § 53 a des Straßengesetzes hat bisher die besondere Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen für allgemeine und besondere Aufgaben im Straßenwesen für das ganze Land Baden-Württemberg normiert. Nachdem nun die Zuständigkeit des Landes für die Bundesautobahnen im Zuge der Gründung der Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 im Wege der Auftragsverwaltung geendet hat, soll dieses Gesetz nun die Zuständigkeiten im Straßenwesen insgesamt zum 1. Januar 2022 neu ordnen und optimieren. Die bisherige Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Tübingen, die Landesstelle für Straßentechnik – heute mit dem schönen Namen „Mobilitätszentrale Baden-Württemberg“ versehen –, soll nun also als Abteilung 5 organisatorisch und mit all ihren Zuständigkeiten in das Verkehrsministerium umziehen. (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Diese Zuständigkeiten umfassen u. a. die Vernetzung der Mobilität, Steuerung und Lenkung des Verkehrs, Verkehrssteuerungsanlagen, Straßeninformationssysteme, Datenübertragung und -auswertung, Aufbau einer Tunnelüberwachungszentrale, einer Zentrale für Verkehrssicherheit und vieles, vieles mehr. Es ist also eine große Fülle von Aufgaben, aus deren Zusammenspiel wir uns Synergien und positive Effekte für den Straßenverkehr und die Mobilität in unserem Land erhoffen und versprechen. Die Vernetzung der Mobilität, die Lenkung und Steuerung der Verkehrsströme sind gerade in einem Land wie dem unseren, dessen Achsen, Kreuze und Ballungszentren oftmals schon an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind, ein wichtiges Ziel. Wir haben viel Verkehr auf der Straße. Wir haben gerade an den neuralgischen Punkten zu viel Verkehr auf der Straße. Diesen müssen wir daher intelligent vernetzt lenken und steuern, um dies zu entzerren. Wir verzeichnen trotz aller Weiterentwicklungen in der Mobilität leider Gottes nach wie vor zu viele schwere und oftmals auch tödliche Unfälle. Deren Zahl kann vor allem durch intelligente Verkehrsinformation und -lenkung hoffentlich reduziert werden. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten im Verkehrsministerium und den damit einhergehenden Effekten können und werden wir daher einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor, aber auch zu mehr Verkehrssicherheit und zu einer Entlastung der Verkehrsinfrastruktur in unserem Land leisten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Chancen, welche Digitalisierung, vernetztes Denken und Handeln bieten, machen natürlich auch nicht vor dem Straßenverkehr und der Mobilität halt, im Gegenteil. Gerade hier bieten sich große Chancen, die es zu nutzen gilt. Dafür müssen wir uns optimal aufstellen und organisieren. Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen die Migration – wie es im Gesetzestext heißt – der Mobilitätszentrale vom Regierungspräsidium Tübingen in das Verkehrsministerium, da hier- (Tim Bückner) durch kürzere Wege, unbürokratische Abstimmungen und mehr Effizienz möglich sind. Das wird, wie es auch in der Begründung steht, eine – wenn auch kleine – Verwaltungsvereinfachung mit sich bringen. Uns, der CDU, ist dabei wichtig, dass der Umzug von Tübingen nach Stuttgart strukturell haushaltsneutral erfolgt und nicht mit einem Stellenaufbau einhergeht. Wir werden das in den weiteren Beratungen im Ausschuss und hier im Plenum gern im Auge behalten, danken aber der Regierung, dem Ministerium, auch dafür, dass es im Gesetzentwurf ja genau so vorgesehen ist. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und werden das Vorhaben positiv begleiten. Herr Präsident, als närrischer Schwabe aus der Fastnachtshochburg Schwäbisch Gmünd komme auch ich heute, am 11.11., nicht darum herum, eine karnevalistische Metapher zu bringen. Es geht um die Vernetzung, es geht um die Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger – der Herr Minister hat es vorhin gesagt –, dass man weiß, wann welcher Zug fährt. Der Kölner, dem ich mich als katholischer Schwabe aus Gmünd sehr verbunden fühle, sagt in dieser fünften Jahreszeit gern: „De Zoch kütt!“ Der Zug kommt. Diese Aussage ist, wenn man eine nachhaltige Mobilitätswende hinbekommen will, auch in der Verkehrspolitik sehr wichtig. Der Zug muss nämlich auch kommen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Erst mal muss er kom- men! Ist aber keiner da!) In diesem Sinn bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke schön. (Beifall bei der CDU)
