Siegfried Lorek
Ich kenne die Verlautbarung des Zollernalbkreises nicht. Ich kann Ihnen sagen: Bislang sind im Jahr 2021 neun afghanische Staatsangehörige im Zollernalbkreis untergebracht worden. Die Zuweisung von 55 Personen pro Monat kann sich nur darauf beziehen: Wir haben eine monatliche Verteilung von den Landeserstaufnahmestellen, von unseren LEAs, in die vorläufige Unterbringung bei den Kreisen. Die mussten wir jetzt zum fünften Mal erhöhen. Wir werden jetzt im November etwas über zweieinhalbtausend Menschen von der LEA in die vorläufige Unterbringung weiterverteilen. Ich gehe davon aus, das werden die 55 sein, auf die sich diese Pressemitteilung bezogen hat.
