Volker Schebesta
Ich habe Ihnen ja dargestellt, weil Sie noch mal auf den Begriff „ehrenamtlich“ abgestellt haben, dass wir über Kooperationspartner mit Rahmenvereinbarung auch die Möglichkeit haben, dass ein Kooperationspartner ein Verein ist und dieser dann unter die Kae – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 tegorie „Rahmenvereinbarung“ und die entsprechende Vergütung fällt. Nur wenn es eine Abwicklung über das System der Lehrbeauftragten ist mit Ehrenamtlichen, die nicht in einer Organisation zusammengefasst sind, die eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, läuft es genauso ab wie im Lehrbeauftragtenprogramm – und deshalb auch die entsprechende Vergütung. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Eine Nachfrage!)
